Digital Rights
-
: Jetzt handeln: Das Internet im Telekom-Paket retten
: Jetzt handeln: Das Internet im Telekom-Paket retten
Ralf hatte es die Tage schon mal gebloggt: Bei der Debatte rund um das Telekom-Paket ist auf europäischer Ebene gerade die heiße Phase vor der zweiten Lesung im EU-Parlament angebrochen. Ende April werden die Abgeordneten im EU-Parlament über die neue Telekommunikationsrahmengesetzgebung in Europa abstimmen. Und hier gibt es Probleme! Die Musikindustrie möchte Internetsperrungen in dem Gesetzespaket unterbringen – Und die Telko-Lobby will die Netzneutralität aufweichen.Wir brauchen Eure Hilfe, um unsere Abgeordneten im EU-Parlament zu kontaktieren und unsere digitalen Bürgerrechte zu schützen. Im Moment bereiten der „Binnenmarkt & Verbraucherschutz – Ausschuss“ (IMCO) und der „Industrie-Ausschuss“ (ITRE) im EU-Parlament viele Empfehlungen für die Abgeordneten vor. Da die meisten Abgeordneten von dem Thema wenig Ahnung haben, verlässt man sich bei den Empfehlungen auf die Experten aus den richtigen Ausschüssen. Hier müssen wir handeln und der Industrie-Lobby unsere gemeinsame Macht der Bürger entgegen setzen.
Es geht um die Zukunft des Internets und die Frage, ob das Netz weiterhin neutral und offen sein muss. Oder ob Telekommunikationsunternehmen diese Neutralität in Frage stellen dürfen. Macht bitte mit und handelt: Schreibt Mails, Briefe oder Faxe an Eure Abgeordneten im EU-Parlament. In einem anderen Artikel ist eine lange Liste aller deutschen Abgeordneten in den beiden wichtigen Ausschüssen. Ruft dort an und fragt nach, ob und wie sie die Offenheit des Netzes schützen wollen. Bloggt darüber und macht Eure Leser darauf aufmerksam. Bloggt die Antworten der Politiker oder schickt sie uns.
Diese Debatte entscheidet, wie die Zukunft des Netzes in Europa sein wird.
Gerne können auch Vorschläge gemacht werden, wie man das Thema noch weiter für Außenstehende herunterbrechen / vereinfachen kann. Ich bin gerade etwas betriebsblind und vor allem mit der re:publica-Vorbereitung überbeschäftigt.
Hier ist auch die aktuelle Pressemitteilung von La Quadrature du Net: EU citizens’ rights and innovation at stake in European Parliament. Wer Lust und Zeit hat, kann gerne den Text ins deutsche übersetzen und in den Kommentaren posten).
Von La Quadrature du Net gibt es englischsprachige Musteranschreiben. Mit der Hilfe von @AlMagnifico @armselig und @gTwecker haben wir diese übersetzt.
Schützen Sie die EU-Bürger im Harbour-Report! (PDF | ODF)
Berlin, den 26. März
Liebe Mitglieder des Europäischen Parlaments, liebe IMCO-Mitglieder,
die Zukunft des Internets in Europa liegt wieder einmal in Ihren Händen. Das fantastische Wachstum des Internets, dem Schlüssel zur Zukunft der europäischen Gesellschaften, zu Innovation und Wohlstand, hängt von grundlegenden Prinzipien ab, die seit seiner Entstehung hochgehalten werden: Der Unbeschränktheit der Inhalte, Anwendungen und Dienste, die über das Netz vermittelt und abgerufen werden, sowie der Freiheit eines jeden, Neuerungen einzufügen.
Diese Innovationskraft „at the edge“ ist nicht im Interesse der etablierten Akteure. Aus diesem Grund versuchen Telefongesellschaften, mit Unterstützung der britischen Regierung, nachdrücklich mehr Kontrolle über die Vorgänge in ihren Netzwerken zu erlangen. Die Möglichkeit, die Inhalte, Anwendungen und Dienste, die über diese Netzwerke zugänglich sind, selbst auswählen und steuern zu können, würde ihnen Einflussnahme auf ihre Mitbewerber erlauben und durch ihre Rolle als unumgängliche „Torwächter“ gleichzeitig eine Gewinnmaximierung bescheren.
Ein derartiger Rückschritt zu zentralisierten, kontrollierten Netzwerken würde das Ende des Internet, wie wir es kennen, bedeuten. Denn sein „Wachstumsmodell“ basiert auf seiner Offen- und Gleichheit. Ferner könnten sich furchtbare Folgen für die Meinungsfreiheit ergeben.
Das Wettbewerbsrecht hat sich vor diesem Hintergrund als schreiend ineffizient erwiesen, da es nicht in der Lage ist, solchen Entwicklungen vorzubeugen, bzw. erst dann in Erscheinung tritt, wenn es zu spät für Korrekturen ist. Als Beispiele für dieses Versagen als reines „Korrektivorgan“ seien genannt: Die Benachteiligung der Mobilfunkanbieter hinsichtlich des Zugangs zum Internet, Roaming-Gebühren oder Microsofts Vorherrschaft in Kernbereichen der europäischen IT-Landschaft. Die Meinungs- und die Informationsfreiheit darf nicht einem solchen Schicksal überlassen werden.
Das Europäische Parlament hat in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass es für den Schutz von Bürgerrechten und Innovation eintritt, wenn diese bedroht werden. Sind sie nun tatsächlich bereit all diese Vorteile, die das Internet den Bürgern der EU gebracht hat, Unternehmen wie AT&T zu opfern? Sie haben die Möglichkeit, diese Frage zu beantworten: Mit ihrer Stimme am 31. März.
Daher fordern wir Sie dringend auf:
- Stimmen sie gegen die Änderungsanträge zur Zulassung von „net discrimination“ und garantieren sie, dass diese nicht erlassen werden, indem sie:
- den von AT&T forcierten Änderungsantrag 136=137=138 ablehnen
- für den Antrag 135 stimmen und so einen Schutz gegen „net discrimination“ einführen
- für die Anträge 139+141 stimmen, sollten die ersten beiden zurückgewiesen werden
- Stimmen sie für einen aktiven Schutz der EU-Bürgerrechte in den Anträgen 72=146!
- Stimmen sie für den Schutz der Privatssphäre der Menschen in Europa, indem sie Antrag 85 zu Gunsten von Antrag 150 zurückweisen!
Unsere vollständige Analyse des Themas finden sie samt Stimmempfehlung unter:
http://www.laquadrature.net/wiki/Telecoms_Package_2nd_Reading_ITRE_IMCO_Voting_ListWir als Bürger danken ihnen herzlich für ihre Aufmerksamkeit und den Schutz unserer fundamentalen Rechte.
Markus Beckedahl, netzpolitik.org
[aus dem Englischen von Hendrik Neumann]
Das Anschreiben an die Abgeordneten im ITRE-Ausschuss: (PDF | ODF)
Schützen Sie die EU-Bürger im Trautmann-Report!
Paris, 26. März
Sehr geehrtes Mitglied des Europäischen Parlaments, sehr geehrtes ITRE-Mitglied,
Die Zukunft des Internets liegt, wieder einmal, in Ihren Händen. Seit seinen Anfängen beruht das fantastische Wachstum des Internets, als Wurzel der Zukunft der Europäischen Gesellschaft, ihrer Innovation und ihres Reichtums, auf einem Grundprinzip: Keine Unterscheidung des Zugangs und der Übermittlung in Bezug auf Inhalte, Anwendungen oder Dienstleistungen und Innovationsfreiheit für alle.
Das Europäische Parlament hat bereits bewiesen, dass es für den Schutz der Bürgerrechte und Innovation eintreten kann, wenn diese bedroht werden. Das Votum von 88% der europäischen Parlamentsabgeordneten in der ersten Lesung für den Änderungsantrag 138 des Telekom-Pakets war ein sehr starkes Signal, das an die EU-Bürger ausgesandt wurde.
Werden Sie auf dieser starken Position des Europäischen Parlaments hin zu Fairness und Freiheit beharren? Sie Ammendment 46=35 stimmen (138 in der ersten Lesung)
- Lehnen Sie die Vorstellung des „rechtmäßigen Inhalts“ in der Änderung 45, wegen seines grundsätzlichen Verstoßes gegen die technische Netzneutralität, ab. Dies würde Operatoren in Privat-Richter verwandeln und die Tür öffnen für „graduated response“ (oder „three strikes“)-Schemata privater Einflussnahme
Die komplette Analyse und Abstimmungs-Empfehlung finden Sie unter:
http://www.laquadrature.net/wiki/Telecoms_Package_2nd_Reading_ITRE_IMCO_Voting_ListWir als Bürger danken Ihnen hochachtungsvoll für Ihre Anteilnahme und den Schutz, den Sie unseren Grundrechten entgegenbringen.
Markus Beckedahl, netzpolitik.org
Etwas Hintergrund:
Netzneutralität vs. Netzwerk-Management
Telekom-Paket: Netzneutralität unter Beschuss
Wer möchte das Internet kontrollieren?
Wer möchte Netz-Diskriminierung in Europa?
Netzpolitik-Podcast 074: Netzneutralität - Stimmen sie gegen die Änderungsanträge zur Zulassung von „net discrimination“ und garantieren sie, dass diese nicht erlassen werden, indem sie:
-
: Das Interview nach der Hausdurchsuchung von Wikileaks.de
: Das Interview nach der Hausdurchsuchung von Wikileaks.de Vorgestern gab es eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Theodor ‚morphium’ Reppe. Ihm wird als Besitzer der Domain Wikileaks.de die Verbreitung pornographischer Schriften vorgeworfen. Wir haben ein kurzes Interview mit ihm per Mail geführt:
netzpolitik.org: Du besitzt die Domain Wikileaks. Warum?
Theodor ‚morphium’ Reppe: Ich besitze die Domain wikileaks.de, korrekt. Ich möchte damit wikileaks unterstützen, denn auch eine .de-Domain verursacht (wenn auch nur geringe) Kosten. Außerdem muss ja irgendjemand die Domain registrieren, wenn man möchte, dass Wikileaks auch unter wikileaks.de erreichbar ist.
netzpolitik.org: Vorgestern wurdest Du von der Polizei besucht. Was wirft diese Dir konkret vor?
Theodor ‚morphium’ Reppe: Das weiß nur die Polizei selbst. Auf dem Durchsuchungsprotokoll steht Verbreitung pornografischer Schriften. Ein Durchsuchungsbeschluss liegt im Moment noch nicht vor.
netzpolitik.org: Was geschah bei der Hausdurchsuchung. Was wurde mitgenommen?
Theodor ‚morphium’ Reppe: Als die Beamten eintrafen, teilten Sie mir mit, dass Sie meine gesamte Rechentechnik beschlagnahmen möchten. Vorher hätten sie gern noch, dass ich das Passwort für die Domain wikileaks.de mit ihnen zusammen ändere, sodass es nur noch den Beamten bekannt ist. Als ich erklärte, dass das nicht möglich sei, fragten sie mich, ob ich nicht wenigstens „die Seite“ vom Netz nehmen könnte. Auch das verneinte ich. Die Beamten durchsuchten dann sehr oberflächlich meine Wohnung und haben meinen Firmenlaptop und 1 herumliegende Festplatte mitgenommen. Wohnung+Keller+Auto hat nicht länger als 15 Minuten gedauert, was für die „Gründlichkeit“ der Durchsuchung spricht. Es könnte also auch durchaus zur Einschüchterung gedient haben.
Außerdem möchte ich hier kurz erwähnen, dass genau gestern, also 1 Tag nach der Durchsuchung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Dresden bei mir eingetrudelt ist, dass ich die beschlagnahmten Gegenstände von vor 20 Monaten am 1. April (huh? ;) ) wieder abholen kann, da die Beschlagnahme aufgehoben wurde. Die Beschlagnahme hat im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Tor-Servers
stattgefunden.netzpolitik.org: Was ist da konkret passiert?
Theodor ‚morphium’ Reppe: Meine Wohnung und eine LAN-Party, die ich veranstaltet habe, wurden parallel durchsucht (mit Durchsuchungsbeschluss, Vorwurf: Verbreitung KiPo). Dabei wurden mehrere private Datenträger & PCs beschlagnahmt.
netzpolitik.org: Und was ist dabei herausgekommen?
Theodor ‚morphium’ Reppe: Mein Anwalt hat vor mehreren Monaten erneuten Antrag auf Akteneinsicht gestellt und bis heute nicht erhalten. Unser letzter Stand war auch, dass meine Sachen noch nicht einmal ausgewertet wurden. Umso erstaunlicher ist das nun eingetroffene Schreiben der Staatsanwaltschaft.
netzpolitik.org: Wirst Du weiter einen Tor-Server betreiben.
Theodor ‚morphium’ Reppe: Natürlich, mein Tor-Server läuft nach wie vor. Es ist ja auch nicht so, dass der Staat komplett inkompetent wäre. Das BKA schickt einfach einen Brief, und fragt wer dann und dann die und die IP hatte. Da antwortet man dann freundlich, dass man das nicht weiß, weil man einen Tor-Server betreibt. Das ist dann auch ausreichend. Aber das LKA Sachsen hat da halt erstmal Kahlschlag gemacht, bevor es nachgefragt hat. Die Polizei sollte sich wirklich kompetente Leute zulegen, oder
wenigstens einkaufen, damit nicht weiterhin die Grundrechte von Bürgern grundlos so massiv beeinträchtigt werden.netzpolitik.org: Wie kann man Dir jetzt helfen?
Theodor ‚morphium’ Reppe: Zuallererst durch mediale Aufmerksamkeit – danke also auch an Netzpolitik! Außerdem möchte ich alle Leser aufrufen, für die Arbeit von Wikileaks zu spenden! Da Wikileaks hinter mir steht, wird mir das auch direkt in diesem Verfahren zu Gute kommen. Aber auch die Arbeit von Wikileaks ist dauerhaft unterstützenswert.
netzpolitik.org: Danke für das Interview und viel Erfolg.
-
: Zahlenspiele des Familienministeriums
Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 : Zahlenspiele des Familienministeriums Das Eckpunktepapier zur Netz-Zensur (mittlerweile auch offiziell als PDF erhältlich), beginnt mit folgendem Zahlenspiel, welches auch Journalisten gerne aufnehmen:
Die polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornographie aus. Im Jahr 2007 hat sich die Zahl im Hinblick auf die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet mehr als verdoppelt (111%).
Ein Blick in diese Polizeiliche Kriminalstatistik 2007 Seite 33 offenbart:
Dort steht also, im Jahr 2006 wurden 124 kinderpornografische Schriften nach § 184b Abs. 3 StGB und 2.773 nach Abs. 1 erfasst, sind zusammen 2897. 2007 waren es 347 respektive 2.525, zusammen 2872. Das ist bei mir keine Verdopplung, sondern eine Konstante. Woher die 111% herkommen ist mir schleierhaft, kann die jemand anders in der Statistik finden?
Die Aufklärungsquote ist übrigens von 62.1% auf 82,7% für Abs. 3 und 73,0% auf 75,3% für Abs. 1 gestiegen.
Im Bereich „Straftaten mit Tatmittel Internet“ (S. 243 ff.) gibt es gar keinen Eintrag zu Kinderpornographie, sondern lediglich die „Verbreitung pornographischer Schriften (Erzeugnisse)“. Diese ist von 5.909 auf 9.952 Fälle angestiegen, jedoch stieg ebenso die Aufklärung von 79,2% auf 86,3%.
Und wo bitte kommt diese Behauptung her?
Nach Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe geblockt werden.
Update: Markus hat mich via Notizblog auf diese Pressemitteilung des BKA verwiesen, wo die 111% wohl herkommen:
Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle)(Angabe aktualisiert am 26.11.2008).
Nur spricht das BKA von Besitzverschaffung und von der Leyens Ministerium von Verbreitung. Das eine ist wohl der Konsum, das andere das Anbieten.
-
: Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur
: Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur Das Bundeskabinett hat heute ein „Eckpunktepapier“ für die Netz-Zensur Bestrebungen beschlossen. Dies ist kein Gesetz und Eckpunktepapier klingt wie ein Letter of Interest (LOI).
Mich würde ja das Papier im Ganzen interessieren. Gibt es das irgendwo online oder kann uns das jemand schicken?Danke für die Zusendung: Hier ist das Papier (In einer Version vom 23.3.)Das sind die Eckpunkte:
Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
• Ziel ist es, auf rechtsstaatlicher Grundlage alle deutschen Zugangsanbieter zur Erschwerung des Zugangs zu Inhalten im Internet zu verpflichten, die kinderpornographisches Material im Sinne des § 184 b StGB darstellen oder darauf verweisen.
• Im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung sind auch Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte, insbesondere des Fernmeldegeheimnisses, der Berufsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu klären.
• Die Liste der zu sperrenden Adressen wird durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist.
• In Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben werden die Zugangsanbieter nicht verpflichtet, selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen.
• Soweit die Zugangsanbieter sich bei der Durchführung der Maßnahmen an die rechtlichen Vorgaben halten, wird sichergestellt, dass Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind.
• Aus präventiven Gründen wird den Nutzern gegenüber klargestellt, warum der Zugang zur Internetseite verwehrt wird. Gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg bei der staatlichen Stelle eröffnet, die für die Listenerstellung verantwortlich ist. Dies wird durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Zugangsanbieter, auf eine ggf. von ihnen betriebene Stopp-Seite umzuleiten, umgesetzt werden.
• Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein.Hier gibts auch Fragen und Antworten des Familienministeriums zum Thema.
Das Virtuelle Datenschutzzentrum berichtet darüber: Kabinett beschließt Eckpunktepapier für Netz-Zensur.
Das Papier ist sehr dünn und legt nur Eckpunkte für eine geplante gesetzliche Regelung fest und ist noch kein Gesetzentwurf. „Die Bundesregierung betont mit diesen Eckpunkten ihre Entschlossenheit, zügig ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren“, heißt es dort. In den parallel laufenden Verhandlungen mit den Providern hatten diese angemahnt, dass eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Familienministerin Ursula von der Leyen wollte die Sperren zunächst über eine Vereinbarung des Bundes mit den Providern einführen, eine Lösung, die von vielen Experten als rechtlich äußerst zweifelhaft angesehen wird. Nach dem Eckpunktepapier soll die Sperrung so laufen: Eine staatliche Stelle, im Gespräch ist das BKA, betreibt eine Liste mit gesperrten Seiten, die dann wiederum den Providern übermittelt wird, die dann Aufrufe entsprechender Seiten sperren; die Nutzer werden auf eine „Stopp-Seite“ weitergeleitet, die Gründe für die Sperrung nennen soll. Die Provider sollen gegen Klagen ihrer Kunden, wenn aus Versehen legale Seiten gesperrt werden, immun sein.
Es gibt eine Pressemeldung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren:
Letztendlich geht es nicht um Kinderpornographie. Es geht um die Etablierung eines umfangreichen Filter-Systems für beliebige Inhalte. Weitergehende Sperren wurden schon ins Gespräch gebracht, beispielsweise für (vermeintliche und tatsächliche) Urheberrechtsverletzungen, ausländische Anbieter von Online-Glücksspiel, islamistische Propaganda, jugendgefährdende Inhalte sowie Verletzungen von Marken- und Persönlichkeitsrechten. Die Vergangenheit zeigt, dass das Missbrauchspotential nicht nur groß ist sondern auch genutzt wird. Kinderpornographie wird als Vorwand benutzt, um Filtersysteme politisch durchzusetzen. In Deutschland hat aus gutem Grund die Rezipientenfreiheit Verfassungsrang (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz). Dies bedeutet, dass sich jeder aus allen öffentlichen Quellen ungehindert unterrichten darf. Wir dürfen Grundrechte nicht aufgeben für ein bisschen Wahlkampfgetöse und unwirksame Sperren gegen Webseiten, die den Straftatbestand der Kinderpornografie in den meisten Fällen nicht erfüllen – wie die Erfahrung mit den Sperrlisten betroffener Länder zeigt.
Heise berichtet, dass nun wohl mehr Provider umgefallen sind und bei der Netz-Zensur mitspielen wollen. Namentlich sind dies:
So seien die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland nun bereit, die Selbstverpflichtung abzugeben. Die aus den Verhandlungen ausgestiegenen Zugangsanbieter Freenet, Versatel und United Internet (1&1) würden im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz gezwungen, „Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren“.
-
: Hausdurchsuchung bei Wikileaks.de?
: Hausdurchsuchung bei Wikileaks.de? Gerade vermeldet Wikileaks auf Twitter, dass es eine „Gefahr im Verzug“-Hausdurchsuchung beim Domaininhaber von Wikileaks.de gegeben haben soll. Dieser sitzt laut Denic in Dresden. Als Grund wurden nur kurz „Internet-Zensurlisten“ angegeben und weitere Informationen angekündigt: „Stay tuned“.
Mehr Informationen gibt es im Moment nicht.Allerdings dürften die Sicherheitsbehörden beim Domaininhaber nichts finden. Dazu ist Wikileaks zu dezentral aufgebaut. Aber unnötigen Ärger und Einschüchterung für den Domaininhaber wird das sicherlich bringen.Update 2:30h: Wikileaks hat zu diesem Vorfall eine englischsprachige Pressemitteilung und das Polizei-Protokoll der Durchsuchung veröffentlicht. Aus ihm gehe hervor, dass der Betroffene bei der Durchsuchung nicht über seine Rechte aufgeklärt worden sein soll („shows the box to be left unchecked“). Kein Wunder also, dass er weder Widerspruch zur Beschlagnahmung einlegte noch einen Zeugen hinzugogen habe. Entspricht diese Einschätzung der Wahrheit, wär diese rechtsstaatlich entsprechend skandalös und sollte ein entsprechendes Nachspiel haben.
Wikileaks.org rückt die Durchsuchung in den Zusammenhang mit der aktuellen politischen Stimmung um Ursula von der Leyen über die Sperrungen kinderpornographischer Websites:
The raid appears to be related to a recent German social hysteria around child pornography and the political battle for a national censorship system under the German family minister Ursula von der Leyen. It comes just a few weeks after a member of parliament, SPD minister Joerg Tauss had his office and private house searched by police and German bloggers discussing the subject were similarly raided.
Hintergrund zu Wikileaks.org bietet der Netzpolitik-Podcast 071 mit Julien Assange von Wikileaks.
-
: Peter Schaar bei Facebook
: Peter Schaar bei Facebook Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar ist jetzt auch (mit Sonnenbrille) bei Facebook vertreten. Über seine Erfahrungen und aktuelle Datenschutz-Fragestellungen hat ihn das Manager-Magazin interviewt: „Ich habe Facebook schätzen gelernt“.
Schaar: Zum Beispiel über die völlige Belanglosigkeit von vielem, was da eingestellt wird. Da gibt es drei Arten von Beiträgen: Einmal eine sehr persönliche, bei der man mitteilt, wie man sich fühlt und was man gerade macht. Dass man gerade eine Pizza gegessen hat und diese einem nicht so gut bekommen ist. Das haut mich nicht wirklich vom Hocker.
Dann sind da die Politiker-Accounts, die aus Sprechblasen bestehen, und bei denen ich manchmal das Gefühl habe, sie haben gar nicht selbst geschrieben. Aber es gibt auch eine dritte Art von Beiträgen, die ich durchaus ernst nehme. Da haben Teilnehmer ein Anliegen und nutzen das Medium, um sich darüber auszutauschen, zu diskutieren und Verabredungen zu treffen. Das ist für mich eine sinnvolle Ergänzung anderer Kommunikationsformen.
-
: Deep Packet Inspection in der Diskussion
: Deep Packet Inspection in der Diskussion Die relativ neue DPI-Technologie , mit der die ISPs in Echtzeit in unseren Internet-Traffic reinschauen und die Paktete anhand des Inhalts zensieren, bremsen, an die NSA weiterleiten oder andere Sachen damit machen können, gerät langsam aber sicher in die öffentliche Debatte. Im Kern geht es hier um eine potenziell disruptive Technologie, die die Grundlage für viele Debatten über Internet-Filter, Netzneutralität, Peer-to-Peer-Traffic, Echtzeit-Überwachung, verhaltensbasierte Werbung und vieles mehr ist. Auf breiter Fläche installiert würde sie das Grundmodell des Internet – dass die Protokoll-Schichten klar getrennt sind und auf TCP/IP-Ebene nur die Endpunkte entscheiden, was sie mit den Daten anfangen („End-to-End-Principle“ ), untergraben. Allerdings gibt es auch legitime DPI-Anwendungen, etwa im Bereich der Firewalls, und das Problem, dass bisherige Ansätze wie Congestion Management an den TCP-Endpunkten oder Active Queue Management auf Router-Ebene mit „unfair“ Bandbreite verschlingenden Anwendungen nicht umgehen können, wird auch schon in der IETF diskutiert .
Soweit, so technisch. Langsam werden aber auch die politischen Implikationen von DPI stärker in der Öffentlichkeit thematisiert. Beim Deutschlandfunk gibt es dazu gerade ein kurzes Feature , zu dem ich auch interviewt worden bin (hier die mp3 ), Ars Technica hat aktuell einen schönen Artikel zur DPI-Debatte in den USA , der bereits kräftig die Runde macht , und bereits letztes Jahr wurden z.B. in der Washington Post die wichtigen Fragen dazu gestellt . Für die SIGINT in Köln Ende Mai scheint das Interesse an dem Thema auf Veranstalterseite auch groß zu sein. Ich habe daher dort einen Vortrag eingereicht, der auf meinen kürzlich vorgestellten ersten Forschungsergebnissen basiert.
Leider gibt es zu DPI bisher kaum politikwissenschaftliche, juristische oder ähnliche sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung. Ich habe daher mal eine kleine Leseliste zusammengestellt und einige Forschungsperspektiven angerissen . Wenn sich ein paar Leute melden, die dazu aus akademischer Sicht etwas beitragen können, würde ich zusammen mit zwei Kollegen, die auch an dem Thema dran sind, gern einen Workshop oder eine Konferenz organisieren. Meldungen bitte in die Kommentare hier oder unter der Leseliste, oder per Mail direkt an mich (r punkt bendrath at tudelft punkt nl).
-
: Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor
: Bundestrojaner soll auch für Strafverfolgung kommen. Zypries bereitet nächsten Verfassungsbruch vor Die Neue Osnabrücker Zeitung hat ein Interview mit dem Unionsfraktionsvize im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), geführt. Dabei ist ein interessantes, nicht unwichtiges Detail ans Licht gekommen: Die Große Koalition aus Union und SPD will den Bundestrojaner in Kürze auch zur nachträglichen Strafverfolgung zulassen. Justizministerin Brigitte Zypries hat bereits einen schriftlichen Entwurf dafür erstellt:
„Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.“ Den Strafverfolgern soll zum einen zur
Aufklärung schwerer Verbrechen die sogenannte „Quellen-TKÜ“ erlaubt werden.Die „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird zwar in der Öffentlichkeit verkauft als etwas anderes als eine Online-Durchsuchung, da man angeblich nur die Kommunikationsdaten, etwa von VoIP-Gesprächen, vor der Verschlüsselung abgreifen will. Aber es setzt genauso ein heimliches Eindringen in einen Rechner voraus und Beinhaltet die Überachung der Sytemnutzung.
Damit ist die nächste Verfassungsbeschwerde vorprogrammiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum NRW-Trojaner festgestellt, dass in das Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ nur eingegriffen werden darf, wenn eine konkret Gefahr für ein überragendes Rechtsgut besteht. Aus den Leitsätzen :
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. (…)
Eine heimliche Infiltration ist damit meiner Meinung nach nicht mehr zulässig, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist, also im Falle der nachträglichen Aufklärung und Strafverfolgung.
Was sagen die Juristen?
Und: Hat jemand schon den Entwurf des BMJ?
Brigitte Zypries spielt hier mal wieder das übliche Doppelspiel der Sozialdemokratie: In der Netzfilter-Debatte gibt sie sich besonnen und weist öffentlich auf Verfassungsprobleme hin, während gleichzeitig intern und ohne öffentliche Debatte an weiteren verfassungswidrigen Überwachungsmaßnahmen gebastelt wird. Man kann nur hoffen, dass die SPD auch dafür bei den kommenden Wahlen die Zeche bezahlen muss.
Update, 22.3.2009: Das ging ja schnell: Die SPD rudert zurück, oder tut jedenfalls so als ob. Erstmal versuchen sie, eine große Differenz zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ aufzumachen, was rhetorisch geschickt ist, aber meiner Meinung nach in die Irre führt, da in beiden Fällen der Rechner erstmal korrumpiert werden muss (kritisch dazu der Blogfürst in Kommentar 9 unten). Bei der Online-Durchsuchung wollen sie erstmal die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum BKA-Gesetz abwarten, wo die ja für die Prävention schon drin ist. Aber bei der Quellen-TKÜ ist das Justizministerium weiterhin unklar:
Weiter verfolgt wird in der Koalition laut Justizministerium eine Initiative, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) verstärkt im Rahmen der Strafprozessordnung zuzulassen. (…) Einen Vorstoß der Bundesregierung wird es nach Angaben des Justizressorts aus Zeitgründen aber nicht mehr geben. Die Fraktionen von Union und SPD müssten hier einen eigenen Entwurf vorlegen.
Ich fasse zusammen: Es gibt bereits einen Entwurf aus dem BMJ (das hat die SPD nicht dementiert), aber jetzt sagt das BMJ, dass die Zeit nicht reicht und die Koalitionsfraktionen eigene Entwürfe erstellen sollen? Warum bitte haben sie dann überhaupt erst dran gearbeitet? Das erinnert mich an an Kind, das man mit der Hand im Honigtopf erwischt hat und das jetzt versucht, die Schuld auf den kleinen Bruder zu schieben. Im Ergebnis zwar schön, weil das Vorhaben damit mindestens bis zur Bundestagswahl wohl gestorben sein dürfte, aber politisch ist das alles ganz schön erbärmlich. Wenn der Bosbach sich gegenüber der Neuen OZ nicht verplappert hätte, würde man im BMJ wahrscheinlich immer noch heimlich an dem Gesetzesentwurf arbeiten, während nach außen Leute wie die Generalbundesanwältin vorgeschickt werden .
-
: Jetzt handeln: Datenschutzreform
: Jetzt handeln: Datenschutzreform Montag findet im Bundestagsinnenausschuss eine Anhörung zu Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) statt. Alle sagen, dass sie dafür sind, die Standards zu verbessern und das Niveau beim Datenschutz zu erhöhen. Das ist schön. Aber wir wollen mehr und dafür solltet Ihr Euch einsetzen. Wie das geht, steht unten. Hier erstmal zwei Probleme:
Problem: „Listenprivileg“
Im BDSG steht seit 30 Jahren, dass Unternehmen Adressdaten mit „einem weiteren Merkmal“ weitergeben und – verkaufen dürfen – ohne die Kunden fragen zu müssen. Alle Unternehmen sagen: wir bauen mit den Daten keinen Mist.
Aber garantieren können sie nichts: was raus ist, ist raus. Und dass sie keine wirkliche Kontrolle über den Verkauf haben, zeigt zum Beispiel dieses kleine Unternehmen hier: im Webshop der Bertelsmann-Tochter Arvato kann jeder einfach mal shoppen gehen. Was mit den Daten danach wohl möglich ist?
Natürlich haben die Werbeunternehmen was dagegen, dass sie künftig nicht mehr einfach so Leute anschreiben dürfen, ohne dass die dazu ja gesagt haben. Und deshalb versuchen die, vor allem CDU und SPD als Regierungskoalitionsparteien entsprechend zu bearbeiten. Einfach nur: Weg damit!
Problem: Strafmaß und nichtvorhandene Kontrollen
Die Strafen, die momentan verhängt werden dürfen sind ein Witz. Momentan ist die unerlaubte Weitergabe eine Ordnungswidrigkeit und maximal sind 250.000 Euro fällig. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Jahresbericht für NRW vorgerechnet:
In einem Land mit 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, 100.000 Vereinen sowie über 700.000 Unternehmen und einer kaum überschaubaren Anzahl von öffentlichen Stellen kann es nicht angemessen sein, für diese Aufgaben nur 45 Stellen im Haushaltsplan des Landes auszuweisen. 2006 waren es noch 50 Stellen.
Das ist natürlich ein Witz: so wird man niemals wirklich Datenmissbrauch finden. Komisch, dass die Finanzämter soviel besser ausgestattet sind. Beim Bußgeld wird nachgebessert: jetzt können es bis zu 500.000 Euro werden. Das kratzt nach wie vor keinen Großkonzern. Einfach nur: Rauf damit! Und mehr Leute bei den Datenschutzbeauftragten einstellen. Wer mit Daten Mist baut, soll auch erwischt werden und das nicht aus der Portokasse bestreiten können.
Das sind natürlich nicht die einzigen Probleme. Aber nun zu Euch:
Ruft bei den Politikern an, die dafür zuständig sind. Fragt nach, ob ihnen Datenschutz wirklich wichtig ist und was sie zum Schutz Eurer Daten tun oder ob ihnen die Werbewirtschaft wirklich soviel wichtiger ist. Geht bei der Sprechstunde vorbei, wenn ihr in der Nähe wohnt.
Zum Beispiel bei diesen hier:
Rita Pawelski, CDU (Hannover)
Telefon: (030) 227–70695
Fax: (030) 227–76694
E‑Mail: rita.pawelski@bundestag.de
AbgeordnetenwatchBeatrix Philipp, CDU (Düsseldorf)
Telefon: (030) 227–71176 oder ‑71178
Fax: (030) 227–76290
E‑Mail: beatrix.philipp@bundestag.de
AbgeordnetenwatchDr. Michael Bürsch, Plön/Neumünster (SPD)
Telefon: (030) 227–73758
Fax: (030) 227–76182
E‑Mail: michael.buersch@bundestag.de
AbgeordnetenwatchDr. Uwe Küster, Magdeburg (SPD)
Telefon: (030) 227–77531
Telefax: (030) 227–76531
E‑Mail: uwe.kuester@bundestag.de
AbgeordnetenwatchDatenschutz: Es darf viel mehr sein! Danke.
-
: Das Spektrum öffnen statt versteigern!
: Das Spektrum öffnen statt versteigern! Die digitale Spaltung findet in Deutschland auch zwischen den Regionen statt, die ans Breitbandnetz angeschlossen sind und denjenigen, die ausgeschlossen sind. Viele Dörfer und Gemeinden haben sich mangels Alternativen und dank freifunk.net oder ähnlicher Initiativen mittlerweile selbst an die Digitale Gesellschaft angeschlossen. Größtes Handycap ist, dass die verwendete WLAN-Funkfrequenz (2,4 und 5 GHz) jedoch eigentlich nicht oder nur schlecht für diesen Zweck geeignet ist. Seit Jahren fordern deshalb Netzaktivisten aus der ganzen Welt, dass noch weitere Funkfrequenzen delizensiert und für die öffentliche Nutzung freigegeben werden sollen: Öffnet das Spektrum! Immerhin gehört die Luft uns allen und anstatt den Zugang zu den Spektren zu öffnen, werden diese gerne privatisiert. Eine der wichtigsten Frequenzen ist dabei das 800 MHz Band, also das ehemalige analoge TV.
Nun soll ausgerechnet diese Frequenz auf dem üblichen Weg von der Bundesnetzagentur versteigert werden, statt für die öffentliche und lizenzfreie Nutzung freigegeben zu werden. Damit wird sie aber den selben Firmen und der selben Logik Preis gegeben, die nachweislich nicht taugt, um das eigentliche Problem zu lösen. Denn gering besiedelte Gebiete sind „areas of market failure!“. Das bedeutet, es lohnt sich nicht, sie kommerziell zu erschliessen. Bereits mit WiMAX (ebenfalls Funk) und UMTS wurde uns versprochen, dass dieses Problem nun gelöst werden soll. Jedoch ist das längst keine Frage mehr der Technologie, sondern eines der Marktgesetze. Man kann diese Problem nicht kommerziell lösen. Das sieht jetzt sogar die CSU ein.
Es ist Zeit zu handeln, damit das 800 MHz Band nicht versteigert, sondern delizensiert und wie WLAN für die öffentliche, lizenzfreie Nuzung freigegeben wird.
-
: t3n-Interview zu Netzpolitik
: t3n-Interview zu Netzpolitik Das t3n-Magazin hat mich in der aktuellen Ausgabe 15 zu Netzpolitik interviewt. Das steht jetzt auch online: „Die Freiheit des Netzes ist so bedroht wie nie zuvor“.
Markus Beckedahl ist der Macher hinter netzpolitik.org. Schon seit vielen Jahren beschäftigt ihn, wie die Politik mit der Digitalisierung der Gesellschaft umgeht. Im Interview mit t3n erklärt er, was ihn motiviert, welche Gefahren er für die Freiheit des Netzes heute und in Zukunft sieht und welche Parallelen es zwischen Netzpolitik und Umweltschutz gibt.
-
: Musiker fordern Freiheit für Schwarzkopierer
: Musiker fordern Freiheit für Schwarzkopierer The Featured Artists’ Coalition ist ein Zusammenschluss von Musikern, die einen neuen Umgang für die Rechtevergabe und den Schutz ihrer Werke fordern. Unter den rund 140 Mitgliedern befinden sich Superstars, wie Robbie Williams, Radiohead und Iron Maiden, einige bekannte Künstler, wie die Kaiser Chiefs oder Kate Nash, und auch Exoten, wie Soul II Soul, deren letzte Veröffentlichung 12 Jahre zurückliegt.
Auf ihrem ersten Treffen am 11.März, forderten die Künstler eine Anpassung der Plattenfirmen an die neuen Möglichkeiten, die das Internet mit sich gebracht hat. Im Vordergrund steht hierbei auch der Kontakt mit den Fans:
The digital revolution has swept away the old music business of the 1960s, and changed forever the relationship between artists and fans. For companies who made their living sitting between the two, these are increasingly hard times, but for music makers and music fans this should be a fantastic opportunity.
File-Sharing und Schwarzkopien sind hierbei Nebenprodukte, mit denen der Umgang erlernt werden muss, anstatt sie pauschal zu kriminalisieren. Billy Bragg bezeichnete das Verhalten der Plattenfirmen treffend als den Versuch, Zahnpasta zurück in die Tube zu schieben. Laut ihm hat sich die Mehrzahl der teilnehmenden Künstler gegen die Verfolgung von illegaler Downloads ausgesprochen. Sie wollen vielmehr die Position der Fans bzw. Konsumenten vertreten.
Nach den Forderungen der Koalition, soll das deutsche System der Rechtevergabe als Vorbild der neuen Vertragspolitik dienen, da das Copyright hier lediglich an die Plattenfirma lizenziert, statt abgegeben wird. Für Musikfans dürfte auch der Wunsch nach einem „use it or lose it“-Copyright interessant sein:
Despite new technology, many copyright owners fail to release recordings to the public. As a result many artists lose out and fans can only access such material illegally. A ‘use it or lose it’ contractual provision should automatically apply so that an artists’ work is always available for legal purchase by the public, digitally and physically.
Gerade habe ich mir eine der letzten erhältlichen Johnossi-CDs aus England bestellen müssen. Die Herstellung wurde eingestellt, sind die Restexemplare verkauft, bleibt als einzige Möglichkeit der illegale Download, insofern man nicht auf Hülle und Cover verzichten will.
-
: PrivacyOS vergibt Teilnahmestipendien
: PrivacyOS vergibt Teilnahmestipendien Die Veranstalter des Europäischen Privacy Open Space, der als Co-Konferenz zur re-publica’09 stattfinden wird, vergeben Teilstipendien, mit dem man zum reduzierten Preis von 60 Euro ein volles Ticket bekommt. Bedingung ist, dass man kein anderweitiges Funding hat, und der Eintrittspreis einen sonst von der Teilnahme abhalten würde. Ausserdem muss man einen 1–2 seitigen Vorschlag für einen Slot einreichen, den man auf dem PrivacyOS moderieren und durchführen will.
Das 2. Europäische Privacy Open Space wird vom 1. bis 3. April im Mediencentre in Berlin in Kooperation mit der re-publica und unter Schirmherrschaft des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar durchgeführt. Es dient der Vernetzung europäischer Wissenschaftler, Datenschutzbehördern der Industrie und NGOs zur Entwicklung von Datenschutzinfrastrukturen. Projektpartner sind unter anderem Uni Oxford, W3C, NEC und Hewlett Packard. Koordiniert wird das Ganze vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Die Bewerbungen kann man an privacyos@datenschutzzentrum.de schicken. Die Eintrittskarten zur PribavyOS gelten auch die re:publica’09.
-
: Netzneutralität vs. Netzwerk-Management
: Netzneutralität vs. Netzwerk-Management Die britische Politologin Monica Horten hat zusammen mit Benedetta Brevini ein Diskussionspapier zur umstrittenen Frage „Net neutrality v traffic management policies“ geschrieben. Das ist die entscheidene Diskussion im Rahmen des EU-Telekom-Paketes im Moment und hier haben Politiker viel Nachhilfe-Bedarf zu den technischen Fragestellungen und den politischen Implikationen. Die beiden Bereiche Netzneutralität und Netzwerk-Management werden dort gerne als Gegensatz gesehen. Dies kann man aber zusammen denken, um einerseits die Netzneutralität zu gewährleisten und andererseits neue Modelle des Netzwerk-Management zu nutzen. Man muss es nur wollen und die politischen Rahmenbedingungen schaffen.
In the paper, we suggest that a stronger role should be given to national and European regulators to monitor and oversee discriminatory practices by network operators, in order to protect citizens’ interests. We believe that it is essential for policy-makers to guarantee the neutrality of the network, as the Information Society Commissioner, Viviane Reding, has said. We consider how ‘bandwidth management’ is different from ‘traffic management’, and how in the new telecoms environment of ‘traffic management’, the problem facing the regulators will entail disputes arising between content providers and network operators, which gives them a different set of regulatory issues from the traditional, purely network-based, issues.
Finally, we consider how the Federal Communications Commission (FCC) was able to address such an issue when it arose in the US, compared with the powers that EU regulators would have (or not) under the proposals currently in the Telecoms Package. The paper is released here
under a Creative Commons Licence. This means that you are free to download and read it, but if you refer to it or the ideas within it, or quote from it in any article, whether an essay or a published work, you must credit Monica Horten and Benedetta Brevini of the University of Westminster. -
: Kann man nicht doch etwas tun?
: Kann man nicht doch etwas tun? Angela Merkel im Deutschlandfunk-Interview:
[…] Zweitens: Was den Zugang zu Gewaltvideos anbelangt, so ist es ja immer wieder eine permanente Diskussion. Die Jugendministerin hat ja vieles auch versucht – jetzt gerade in letzter Zeit in Blick auf Kinderpornografie, auf Sperrung von Seiten. Ich gehöre, ehrlich gesagt, zu denen – ich hab das auch mit dem französischen Staatspräsidenten besprochen, die immer wieder überlegen: Kann man nicht doch etwas tun? Einfach nur mit der Freiheit des Internets zu argumentieren, wird uns letztlich auch nicht weiterhelfen. Was Psychologen anbelangt: Sicherlich.
Ein Ausblick darauf, dass die gewünschten Zensur-Infrastrukturen gegen Kinderpornographie nach Etablierung schnell ausgeweitet werden. Der Verweis auf Frankreich klingt nach dem „zivilisierten Internet“, was Sarcozy haben will.
Die MP3 liefert wieder Remix-Material.
Wurden die Sendezeiten fürs Internet eigentlich in den letzten Tagen wieder gefordert?
-
: re:publica’09 ist fast ausverkauft
: re:publica’09 ist fast ausverkauft Die re:publica’09, unsere Konferenz über Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft, ist bald wieder ausverkauft. Wir haben nur noch weniger als 100 Dauer-Tickets für die gesamte Veranstaltung. Für die Talks im Friedrichstadtpalast wird es noch gesonderte Tagestickets geben. Dort ist auch viel mehr Platz als in der Kalkscheune.
-
: Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig
: Gericht: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat als erstes deutsches Gericht
entscheidendie Meinung geäussert, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und daher ungültig ist. Daher wurde sie dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt.In der heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichten Entscheidung (Beschluss vom 27.02.2009, Aktenzeichen 6 K 1045/08.WI) heißt es wörtlich: „Das Gericht sieht in der Datenspeicherung auf Vorrat einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz. Sie ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. Der Einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Missbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden […] Der nach Art. 8 ERMK zu wahrende Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist durch die Richtlinie [zur Vorratsdatenspeicherung] nicht gewahrt, weshalb sie ungültig ist“.
In dem Fall geht es eigentlich um etwas anderes, nämlich die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Zuwendungen aus dem EU-Agrar- und Fischereifonds im Internet. Das Gericht hat daran ebenfalls grundlegende Zweifel angemeldet, kommt dann aber auf eine sehr interessante Argumentation:
Hinzu kommt, dass die ausschließliche Veröffentlichung im Internet abschreckenden Charakter hat. Diejenigen Bürger, die überhaupt Zugang zum Internet haben und sich informieren wollen, werden gezwungen, sich einer Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG auszusetzen. Das Gericht sieht es als einen Wertungswiderspruch an, einerseits die Telekommunikation verstärkt zu überwachen, aber andererseits Informationen, die der Teilnahme der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten dienen sollen, nur elektronisch zugänglich zu machen. Da der Gerichtshof in die Lage kommen kann, dass er die Gültigkeit der Verordnung (EG) 259/2008 nur bejaht, wenn die Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG entfällt, legt das Gericht auch die Frage der Gültigkeit dieser Richtlinie mit vor. Dadurch ist der Gerichtshof befugt, die Vereinbarkeit der Richtlinie mit Grundrechten, insbesondere dem Rechts auf Datenschutz, zu prüfen.
Damit liegt die Vorratsdatenspeicherung nun dem Europäischen Gerichtshof auch zur inhaltlichen Überprüfung vor, noch bevor das Bundesverfassungsgericht über einen entsprechenden Antrag der mehr als 34.000 Kläger entscheiden konnte.
Das Gericht spart sich übrigens auch nicht einen Seitenhieb auf das geplante BSI-Gesetz , das eine freiwillige Vorratsdatenspeicherung von Webseiten-Besuchen erlauben würde.
-
: Dr. Schäuble ARD Chat Remix
: Dr. Schäuble ARD Chat Remix Bei Youtube findet sich schon der „Dr. Schäuble ARD Chat Remix“, ein Best-Of der Zitate aus dem ARD-Video-Chat:
-
: Welttag gegen Internet-Zensur
: Welttag gegen Internet-Zensur Heute ist wieder Welttag gegen Internetzensur. Und im Gegensatz zu den Vorjahren ist Deutschland diesmal auch betroffen. Wenngleich wir noch nicht im Jahresbericht von Reporter ohne Grenzen auftauchen, weil die Etablierung von Zensur-Infrastrukturen bei uns noch diskutiert wird. Un in anderen Staaten schon bittere Realität ist.
Bei der internationalen Sektion von Reporters sans Frontier gibt es eine Liste der 70 Cyber-Dissidenten, die derzeit in verschiedenen Ländern in Haft sitzen.
Hier ist die Pressemitteilung: “Internet monitored and controlled, even in democracies” .
“The 12 ‘Enemies of the Internet’ – Burma, China, Cuba, Egypt, Iran, North Korea, Saudi Arabia, Syria, Tunisia, Turkmenistan, Uzbekistan and Vietnam – have all transformed their Internet into an Intranet in order to prevent their population from accessing ‘undesirable’ online information,” Reporters Without Borders said.
Hier ist das passende Kampagnen-Video zum Aktionstag:
-
: Musikindustrie wünscht sich „Manifest des geistigen Eigentums“ – EU-Kulturhauptstadt verweigert sich
: Musikindustrie wünscht sich „Manifest des geistigen Eigentums“ – EU-Kulturhauptstadt verweigert sich Der 23. April 2009 ist der Tag des Buches sowie des Urheberrechts. Zumindest in Österreich dürfte er aber auch zu einem Tag des „Lobbyings“ werden. Organisiert durch die österreichische Sektion des Branchenverbands der Musikindustrie IFPI plant eine ominöse „branchenübergreifende Plattform unter dem Titel ‚Schutz des geistigen Eigentums’“ an diesem Tag ein „Manifest des geistigen Eigentum(s)“ der österreichischen Parlamentspräsidentin Barbara Prammer sowie „gemeinsam mit renommierten Künstlerinnen und Künstlern den Bürgermeistern und Kulturstadträten der Landeshauptstädte sowie den wichtigsten Bezirksstädten zu überreichen.“ Die IFPI Austria brüstet sich in ihrem Anschreiben an die Kommunalpolitiker damit, dass die Plattform „von Medien massiv unterstützt wird“ (siehe PDF). Als Proponenten eines sogenannten „Initiativkomitees“ werden unter anderen der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler (konservativ/ÖVP) und der stellvertretende Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion im EU Parlament Hannes Swoboda genannt.
Das Manifest selbst (siehe ebenfalls PDF) besteht – abgesehen von einer Vielzahl an Allgemeinplätzen – vor allem aus der offenen Ablehnung von Filesharing sowie subtilen Spitzen gegen alternative Urheberrechtskonzepte. Einige Kostproben:
„Geistige Leistungen sind Allgemeingut – Aber kein Selbstbedienungsladen und Gratisportfolio“ (…)
„Diebstahl geistigen Eigentums ist mehr als nur ein Kavaliersdelikt und willkürliche Aneignung des Wissens anderer.“
„Wer geistiges Eigentum missachtet, missachtet Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit.“
Dass im Unterschied zu materiellen Gütern die „willkürliche Aneignung des Wissens anderer“ diesen ihr Wissen nicht „wegnimmt“, übersteigt den Horizont des Pamphlets bei weitem. Für die Probleme eines immer stärkeren Urheberrechtsschutzes sowie immer längerer Schutzfristen bleibt kein Platz nach Floskeln wie dieser:
„Freier Zugang zu Wissen und kreativen Produkten und Prozessen erlaubt nicht kostenloses Kopieren, Duplizieren und Verwenden.“
Ein starkes Stück, angesichts der Vielzahl von Menschen, die unter Verwendung von Creative Commons Lizenzen genau dieses „kostenlose Kopieren, Duplizieren und Verwenden“ tagtäglich und äußerst kreativ praktizieren.
In Linz/Donau, der drittgrößten Stadt Österreichs, wird man sich dieser Bitte um Unterstützung dezidiert verweigern. Der sozialdemokratische Bürgermeister lehnt eine Unterzeichnung des Manifests in einem Brief an den EU-Abgeordneten Swoboda als „einseitig und unzeitgemäß“ ab, wie uns auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Brisanz erhält diese Entscheidung, weil Linz 2009 Kulturhauptstadt Europas ist und deshalb gerade im kulturellen Bereich besondere Aufmerksamkeit genießt.
In der Heimatstadt des Ars Electronica Festivals, das letztes Jahr die „New Cultural Economy“ beschworen hatte, wird stattdessen für den 23. April ein „Tag des alternativen Urheberrechts“ angedacht. Der Linzer Gemeinderat und Mitherausgeber des Bands „Freie Netze. Freies Wissen.“, Christian Forsterleitner, kündigt Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu Themen wie „Copyleft“, Open Courseware (freie Lehrunterlagen) und der seit 01.01.2009 bestehenden Zusatzförderung von „Creative Commons“-lizenzierten Inhalten: Wer in Linz eine Kulturförderung erhält und sich für die Verwendung einer freien Lizenz entscheidet, erhält seit Jahresbeginn einen zehnprozentigen Bonus.Hat jemand mitbekommen, ob eine ähnliche Aktion auch in Deutschland geplant ist?
