Digital Rights
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: Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft
: Pläne der österreichischen EU-Präsidentschaft Österreich hat die EU-Präsidentschaft fürs nächste halbe Jahr übernommen und kündigt als Schwerpunkt eine Evaluierung verschiedener Richtlinien rund um elektronische Kommunikation an: Neue EU-Ratspräsidentschaft: Überprüfung des TK-Rechtsrahmens und Spam.
Das wichtigste gesetzgeberische Projekt für die kommenden Monate ist allerdings die Überprüfung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Dieser umfasst neben der Rahmenrichtlinie (2002/21/EC, PDF-Datei) die Genehmigungsrichtlinie für TK-Netze (PDF-Datei) , die Zugangsrichtlinie (2002/19/EC, PDF-Datei), die Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF_Datei) und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EC, PDF-Datei). Gleich mit überprüft werden sollen dabei die Leitlinien der Kommission (PDF-Datei) zu Marktanalyse und Marktmacht und der auf Kabelnetze bezogene Artikel 8 der Richtlinie zum Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten (2002/77/EC, PDF-Datei). Mit Blick auf die Kabelnetze bittet die Kommission um Stellungnahmen zur Frage, ob der Betrieb von Kabelnetzen weiterhin von dem anderer öffentlicher Kommunikationsnetze zu trennen ist oder ob Wettbewerb und Konvergenz diese Auflagen als überholt erscheinen lassen.
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: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform
: Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Urheberrechts-Reform Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gestern eine lange und sehr kritische Pressemitteilung zum Urheberrecht veröffentlicht, welche ich sehr sympathisch finde: „Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“. Hier gibt es ein paar Auszüge:
Der vzbv kritisiert, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, nahezu vollständig aushöhlt. „Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3 Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat,“ so von Braunmühl.
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine „offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde“. Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung kann zu gefährlichen Konsequenzen für den Nutzer führen. Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies „offensichtlich“ nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote „offensichtlich rechtswidrig“ sind, bleibt schleierhaft. „Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist“, sagte von Braunmühl. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, müsste dem Nutzer in Zukunft empfohlen werden, deutlich vorsichtiger mit dem Medium Internet umzugehen. „Ob dies mit den Zielen der Bundesregierung vereinbar ist, die Informations- und Wissensgesellschaft zu fördern und Deutschland zu einem Vorreiter bei der Nutzung des Internet zu machen, darf bezweifelt werden“, so von Braunmühl.
Zu DRM:
Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.
Filesharing und Musikindustrie:
Die Musikindustrie hat es über viele Jahre nicht geschafft, ein attraktives legales Angebot zum Musikdownload im Internet bereitzustellen. Damit hat sie ihre Kunden selbst in die Arme illegaler Tauschbörsen im Internet getrieben. Anschließend ist sie dazu übergegangen, Kunden und solche die es werden könnten, zu verklagen. „Anstatt Kunden weiter zu vergraulen sollte die Musikindustrie endlich dazu übergehen, die legalen Angebote attraktiver zu gestalten“, so von Braunmühl. Es gibt Beispiele von Musikdownload-Diensten, die Nutzerrechte durch DRM sogar noch nach Kauf eines Musikstücks zum Nachteil der Kunden eingeschränkt haben.
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: Die Zeit über den 22c3
: Die Zeit über den 22c3 Eine weitere Review auf den 22. Chaos Communication Congress bietet jetzt die Zeit: Hacken im Polizeistaat.
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: Zweimal Michael Geist zum Copyright
: Zweimal Michael Geist zum Copyright Zweimal Michael Geist: Der kanadische Urheberrechtsprofessor beschreibt ausführlich bei der BBC den aktuellen Schlichtungsvorschlag beim Sony Rootkit und geht auf zukünftige Gerichtsfälle rund um das Thema TCPA und Verbraucherschutz ein: Legal fallout from Sony’s CD woes.
Countries worldwide are awakening to the need for consumer protections against TPM misuse. While the Sony settlement does not address all TPM concerns – consumers should also be granted product return rights and should not be placed in the middle of corporate fights over interoperability – its legacy may provide the starting blueprint for a model TPM consumer protection statute that finds a place on the legislative agenda of governments around the globe.
Und dann hat er noch in seinem Blog heute einen weiteren interessanten Beitrag veröffentlicht: Campaign Contributions. Demnach hat eine kanadische Abgeordnete, welche sich vehement für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung in Kanada eingesetzt hat, massive finanzielle Unterstützung der Copyright-Industrie bekommen:
While I have no doubt that the contributions were lawful, I would only re-iterate the point I made in my original post on this issue. At a time when public cynicism about politicians is at an all-time high and millions of Canadians, particularly those concerned with education, security, consumer rights, privacy, and the Internet, are focused on balanced copyright reform, the acceptance of these campaign contributions sends the worst possible message. As someone who spends considerable time writing and speaking about balanced copyright in the broader public interest, count me as deeply discouraged with the process beneath the process.
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: Chaosradio-Interview mit Joi Ito
: Chaosradio-Interview mit Joi Ito Beim Chaosradio-Express gibt es ein Interview mit Joi Ito, welches Tim Pritlove auf dem 22c3 mit ihm gemacht hat. Die MP3-Datei ist 57MB gross.
Chaosradio Express episode 11 is an interview with 22C3’s keynote speaker Joi Ito. The interview touches various topics including Chicago’s club scene and Joi’s affiliation with it, the early Internet days via X.25, Creative Commons licensing issues, the Open Source Initiative, political activism in general and what can and should be done, optimism vs. pessimism in the current situation of global political fighting, ICANN, living a super-public life and combining all kinds of modern communication tools, the influence of the Internet on political activism and democracy and of course the 22C3 and his personal experiences at the event.
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: Sony Rootkit: Erster Schlichtungsvorschlag
: Sony Rootkit: Erster Schlichtungsvorschlag Heise berichtet über den ersten Schlichtungsvorschlag für eine Sammelklage gegen Sony BMG. SonyBMG einigt sich darin mit den Klägern (PDF):
In den Hauptpunkten zielt der Schlichtungsvorschlag darauf ab, dass die Käufer der betroffenen CDs entschädigt werden und dass Sony BMG keine CDs mit diesen Kopiersperren mehr herstellt. Als Entschädigung erhalten die Kläger entweder 7,50 US-Dollar und einen Gutschein zum Download eines Albums oder einen Gutschein zum Download von vier (kopiergeschützten) Musik-Alben von einem Musik-Download-Portal.
Auch die Businessweek berichtet darüber: Sony BMG Ends a Legal Nightmare.
Sony BMG won’t put a price tag on the deal, but estimates put it in the single-digit millions of dollars, not counting attorneys’ fees. In pure financial terms, maybe the label got off easy. But in many ways, given the public flogging it endured over the holiday shopping season, the record company already has done its penance.
Einen Kommentar gibt es auch von der Electronic Frontier Foundation: EFF and Sony BMG Reach Settlement over Flawed DRM.
“The proposed settlement will provide significant benefits for consumers who bought the flawed CDs,” said EFF Legal Director Cindy Cohn. „Under the terms, those consumers will get what they thought they were buying–music that will play on their computers without restriction or security risk. EFF is continuing discussions with Sony BMG, however, and believes that there is more they can do to protect music lovers in the future.”
„Sony agreed to stop production of these flawed and ineffective DRM technologies,” noted EFF Staff Attorney Kurt Opsahl. “We hope that other record labels will learn from Sony’s hard experience and focus more on the carrot of quality music and less on the stick of copy protection.”
Zu unserem Vortrag auf dem 22c3 zum Sony Rootkit gibt es auch zwei Presseberichte:
Heise: 22C3: Hacker beklagen „digitalen Hausfriedensbruch“ durch Sony BMG
Golem: 22C3: Sonys XCP – Chronik eines Debakels -
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch
: Rootkit – Sonys digitaler Hausfriedensbruch Für unseren Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema „Sonys digitaler Hausfriedensbruch“ haben wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit in den letzten zwei Monaten angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.
Hier findet Ihr mehr:
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: 22. Chaos Communication Congress gestartet
: 22. Chaos Communication Congress gestartet Der 22. Chaos Communication Congress ist heute gestartet. Zum bloggen habe ich noch keine Zeit gefunden, das kommt in den nächsten Tagen aber wieder. Im Moment basteln wir noch an einem Videoblog, was morgen hoffentlich fertig ist. Dazu machen wir einige Interviews, die darin dann zu finden sein werden. Mal schauen, ob es wie geplant klappt.
Gleich werde ich zur unbarmherzigen Zeit von 23:00 Uhr mit Oliver Passek einen Vortrag zu „Digitale Bürgerrechte unter europäischen Beschuss“ halten. Darin geben wir einen Überblicküber verschiedene EU-Richtlinien, die entweder noch in der Mache sind oder auf eine nationale Umsetzung warten. Morgen gehts dann um 17:00 Uhr weiter mit einer Stunde „Sony BMGs digitaler Hausfriedensbruch“. Hier schauen wir uns die Markteinführungskampagne des SonyBMG-Rootkit genauer an. Der letzte Vortrag ist dann am Freitag um 12:00 Uhr zusammen mit Robert Guerra und Ralf Bendrath zum Thema „WSIS – The Review“.
Erstmalig gibt es auch die Möglichkeit, den Vorträge online zu lauschen. Diese Seite gibt einen Überblick über verschiedene Streaming-Möglichkeiten.
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: Überraschung: NSA überwacht das Internet
: Überraschung: NSA überwacht das Internet Passend zum Weihnachtsfest wartet die New York Times mit einer bahnbrechenden Entdeckung auf: Die National Security Agency (NSA) soll doch tatsächlich das Internet überwachen.
Heise berichtet über den Text der New York Times, welcher nur mit Registrierung zu lesen ist: US-Geheimdienst überwachte Internet-Kommunikation.
Der Geheimdienst hat nach Informationen des Blattes in Zusammenarbeit mit einigen der größten Telefon- und Internetfirmen Zugriff auf Verbindungsknoten erhalten, über die amerikanische und internationale Netzwerke miteinander verzahnt sind. Nach Angaben eines ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters hat die amerikanische Regierung in den vergangenen Jahren die Internet-Firmen ermutigt, den internationalen Datenfluss über in den USA angesiedelte Knotenpunkte laufen zu lassen. Damit sollten die technischen Möglichkeiten des Geheimdienstes erweitert werden. Die amerikanischen Geheimdienste hätten traditionell sehr gute Beziehungen zu Telefon- und Computerfirmen, heißt es weiter.
Mich verwundert die News, da das Europaparlament dies schon vor fünf Jahren in dem Echelon-Untersuchungsausschuss festgestellt hat. Den Abschlussbericht interessierte aber niemanden mehr, da dieser eine Woche nach dem 11. September 2001 veröffentlicht wurde. Positiver Nebenaspekt des Kampfes gegen den Terror ist ja auch noch, dass man nun in den USA weiter ungeniert Industriespionage betreiben kann, ohne dass sich jemand beschwert.
Bei BoingBoing gibts auch eine Anleitung, wie man selbst überprüfen kann, ob die eMail-Kommunikation überwacht wird: Experiment to see if your mail is being tapped by the gov’t.
1. Set up a Hotmail account.
2. Set up a second email account with a non‑U.S. provider. (eg. Rediffmail.com)
3. Send messages between the two accounts which might be interesting to the NSA.
4. In each message, include a unique URL to a Web server that you have access to its server logs. This URL should only be known by you and not linked to from any other Web page. The text of the message should encourage an NSA monitor to visit the URL.
5. If the server log file ever shows this URL being accessed, then you know that you are being snooped on. The IP address of the access can also provide clues about who is doing the snooping.
The trick is to make the link enticing enough for someone or something to want to click on it. As part of a large-scale research project, I would suggest sending out a few hundred thousand messages using various tricks to find one that might work.
Allerdings wird noch der Hinweis gegeben, dass man dies nur ausprobieren sollte, wenn man nicht unbedingt in den nächsten Jahren in die USA einreisen will. Ansonsten dürften einige Probleme an der Grenze zu erwarten sein.
Auch die Futurezone berichtet: NSA überwacht Netz-Verbindungsknoten.
Update: Nun auch Florian Rötzer bei Telepolis: Der Abhörskandal weitet sich aus.
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: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool!
: Frankreich und Urheberrecht – Franzosen sind cool! Gestern und heute läuft im französischen Parlament eine Debatte über die Verschärfung der Urheberrechtsgesetzgebung. Ich hatte darüber schonmal vor zwei Wochen geschrieben (Frankreich plant digitale Katastrophe). Gestern noch fasste Stefan Krempl auf Heise den aktuellen Stand vor der Debatte zusammen: Heftige Proteste gegen geplante französische Urheberrechtsverschärfung.
Heute sieht es eher verwirrend aus. Englisch- oder gar deutschsprachige Berichte gibt es bisher nur spärlich, auch die Kampagnenseite EUCD.info hat keine aktuellen News. Dafür gibt es bei intern.de einen Dreizeiler, dass es auf einmal ganz anders aussieht: Frankreich legalisiert P2P Tausch?
Die Abgeordneten des französischen Parlaments sorgten gestern für eine Überraschung: Mit knapper Mehrheit wurden zwei inhaltlich identische Anträge auf Erweiterung der vorläufigen Fassung des neuen Urheberrechtsgesetzes angenommen. Diese Erweiterungen legalisieren den Austausch urheberrechtlich geschützter Daten in Peer-to-Peer Netzwerken. Damit aber wird der gesamte Gesetzesentwurf in Frage gestellt, denn mit der Novelle wird eigentlich ein stärkerer Schutz des Urheberrechts angestrebt.
Eine andere französische Kampagnenseite berichtet auch darüber: France is the first country to propose the legalization of p2p downloading.
Ich bin mal gespannt, was heute dort noch heraus kommt.
Update: Scheint sehr gut auszusehen. Jetzt berichtet auch Bloomberg darüber: French Parliament Votes to Allow Web File Sharing. Die scheinen tatsächlich einen Passus beschlossen zu haben, dass Pauschalabgaben auf Internetzugänge erhoben werden sollen, um Filesharing legalisieren zu können:
Soufron of Audionautes said any system that allowed unlimited downloading could be accompanied by a system similar to the royalty tax that exists for blank compact disks and DVDs.
Under the amendment, Internet service providers would pay part of their revenue to Sacem, a group that has handled artists’ royalties since 1851, Soufron said. Details of the payments are not in the amendment. The group redistributed 578 million euros to musicians last year.
Wir hatten vor einem Jahr in einer Stellungnahme von Privatkopie.net, FifF und dem Netzwerk Neue Medien zum 2. Korb des Urheberrechtes dem Bundesjustizministerium dieselbe Richtung vorgeschlagen.
Ganze 58 Parlamentarier waren bei der Debatte und den Abstimmungen der Änderungsanträge dabei – 577 Abgeordneten zählt das Parlament normalerweise. Der Änderungsantrag zum Thema Filesharing legalisieren wurde dabei in einer Kampfabstimmung beschlossen. Lustige Sache: 30 Abgeordnete stimmten dafür, 28 dagegen. Französische Politik funktioniert anscheinend anders als in Deutschland, dort emanzipiert sich das Parlament wenigstens noch von der Regierung.
Vermutlich werden sie den Gesetzesprozess jetzt wieder neu starten.Anscheinend wollen sie die Anträge heute nochmal neu abstimmen lassen, weil das Kulturministerium mit der Abstimmung nicht einverstanden ist.Die Bloomberg-Story ist jetzt auch auf Slashdot: France to Legalize File Sharing. Dort findet sich auch der Hinweis auf einen französisch-sprachigen Artikel bei Le Liberation: La nuit où l’Assemblée a «dépénalisé» le P2P. Und hier gibts die Babelfish-Übersetzung.
Update:
Den ersten deutschsprachigen Artikel dazu hat die Netzeitung: Pariser Parlament legalisiert Tauschbörsen.
Und auch Heise berichtet nun: Französische Abgeordnete wollen private Tauschbörsen-Nutzung legalisieren.
Im Kern geht es in der Ergänzung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf um die Sicherung der Privatkopie. Es untersagt Urhebern und Verwertern, „die Reproduktion von Werken für die private Nutzung aus einem Kommunikationsdienst zu verbieten“. Das Medienformat oder der Datenträger sollen dabei keine Rolle spielen. Zuvor hatte Christian Paul von den Sozialisten die Abgeordneten rhetorisch zu einer „Reise in die Tiefen der digitalen Hölle“ entführt und sich darüber beklagt, dass gekaufte CDs aufgrund technischer Kopierschutzmaßnahmen „auf einem Abspielgerät dieser oder jener Marke nicht mehr gelesen werden“ könnten. Songs, die man auf einer kommerziellen Musik-Plattform erwerbe, könne man aufgrund Kompatibilitätsproblemen ebenfalls nicht beliebig anhören. Die Frage, inwieweit die Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchsetzbar sein soll, haben die Abgeordneten noch nicht erörtert.
Update:
AP berichtet: France Lawmakers Endorse File-Sharing
Under the original proposals, those caught pirating copy-protected material would have faced $360,000 in fines and up to three years in jail. An 11th-hour government offer to give illegal downloaders two warnings prior to prosecution was not enough to stem the rebellion. Instead, the amendments voted would legalize file-sharing by anyone paying a monthly royalties duty estimated at $8.50.
…
But UFC-Que Choisir, France’s largest consumer group, said the plan would create a „new area of freedom allowing Internet users access to cultural diversity and fair payment for creators.“
Heute gab es wohl keine weitere Abstimmung. Jetzt soll nochmal allen Seiten zugehört werden, und dann gibt es wohl die nächste Abstimmung, vermutlich in der nächsten Kammer. Davon gibt es zwei, vermutlich ähnlich zu Bundestag und Bundesrat. Aber ich kenne das französische Politiksystem zu wenig, wie mir gerade auffällt. Die Abstimmung wird nicht vor dem 17. Januar erwartet. Bis dahin rennen vermutlich die ganzen Lobbyisten den Abgeordneten die Bude ein.
Update:
The Register hat die umstrittene Passage: France votes to legalize flat-fee P2P downloads
Parliament voted 30–28 to add the following statement, tabled by UMP Alain Suguenot, to article L‑122–5:
„Authors cannot forbid the reproductions of Works that are made on any format from an online communication service when they are intented to be used privately and when they do not imply commercial means directly or indirectly.“
…
The Parliament’s vote is at odds with the position taken by the French government and the EU, which want to criminalize fire sharers, and hope the problem of leakage, and therefore compensation, go away.
The French culture minister Renaud Donnedieu de Vabres has said the government will fight the vote.
Futurezone: Frankreich kämpft um legales Filesharing
Heise: Französisches Parlament vertagt Endabstimmung zum Urheberrechtsgesetz
Spiegel: Frankreichs Parlament will P2P legalisieren
Telepolis: Freier Tausch statt Knast in Frankreich?
IHT: In France, a movement to legalize Web piracy of films and music
Update:
Kleine Nebengeschichte: Wie Le Liberation berichtet, hat der französische Kulturminister noch am Morgen der Abstimmun die Unternehmen Fnac und Virgin ins Parlament eingeladen, um ihre DRM Online-Stores vorzustellen. An die Abgeordneten wurden 9,99€-Gutscheine verteilt. Der Bestechungsversuch hat wohl nicht geklappt…
Auch interessant:
Le Liberation: Le copiage sur les réseaux P2P n’influerait pas sur les achats de CD et DVD
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: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider
: Briefe der IFPI Schweiz an die Provider Die IFPI Schweiz hat vor etwas mehr als einem Monat in der Schweiz die Kampagne „Game Over“ gestartet. Mit der Kampagne wird versucht, gegen Filesharer vorzugehen. Die IFPI sendet momentan Briefe an die Provider mit welchen diese aufgefordert werden „wirksame Massnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen“. Zudem wird verlangt, dass der Provider entweder der IFPI die persönlichen Daten zu der angegeben IP Nummer ausliefert oder der Person direkt den beiliegenden Brief und die Unterlassungserklärung sendet.
Mit dem drohenden Ton soll wohl überspielt werden, dass die IFPI Aktion rechtlich fragwürdig ist. So geht fast vergessen, dass aufgrund bestehender Gesetze, wie dem Datenschutz, aber auch dem in der Schweiz geltenden „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (inklusive Verordnung „Vuepf“) keine Auskunftsplicht gegenüber einer Organisation wie IFPI besteht.
Eine ausführlichere Betrachtung der Aktion und der Briefe findet sich auch auf Heise.
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: Bundestags-Grüne gegen EU-weite Überwachung / Datenspeicherung
: Bundestags-Grüne gegen EU-weite Überwachung / Datenspeicherung Das haben wir hier bisher übersehen: Die Grünen haben noch am Tag des Beschlusses im EU-Parlament einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der
– an zwei Entschließúngen des Bundestages gegen Data Retention erinnert,
– das „mangelnde Engagement der Bundesregierung“ missbilligt,
– sich gegen eine Änderung von §96 Abs 2 (Speicherung von Verkehrsdaten) des TKG ausspricht,
– die Bundesregierung auffordert, die Verhandlungen im Ministerrat wieder aufzunehmen mit dem Ziel einer Ablehnung der Mindestspeicherfrist,
– sich gegen „bürokratische Maßnahmen“ ausspricht, die „Unternehmen mit Kosten belasten“.Klingt alles sehr schön, ist aber wohl doch etwas illusorisch. Die Grünen waren immerhin unter Schily und Zypries an der Regierung und haben ihre Minister hier auch nicht im Griff gehabt. Es würde sicher helfen, wenn die Partei-Promis wie Fischer, Künast, Kuhn, Roth oder Bütikofer mal deutlich und öffentlich etwas gegen den Datenspeicherzwang sagen, nicht immer nur die zweite Reihe.
(Danke an Hanno Stock für den Hinweis, der auf der neuen, aber inzwischen recht aktiven Mailingliste AK-Vorrat kam. Wer drauf will: mailto:majordomo@mail.stop1984.com, Subject=„subscribe ak-vorrat“, Text=„subscribe ak-vorrat“.) -
: Interview zu Consumer Digital Rights
: Interview zu Consumer Digital Rights Euractiv hat ein Interview mit Cornelia Kutterer von BEUC über die Kampagne Consumer Digital Rights: Consumer rights online need to be secured
The legitimate interest of the holders of intellectual property rights to defend those is being abused to restrict the equally legitimate use of content that consumers have purchased, says Cornelia Kutterer, Senior Legal Adviser with BEUC. On 11 November 2005, the European consumer organisation launched a campaign for defending consumers’ rights in the digital environment.
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: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion
: SpOn: Verschärfung des Urheberrechts in der Diskussion Spiegel-Online berichtet über die aktuelle Diskussion rund um die Verschärfung des Urheberrechtes in Deutschland: Straffrei bei Bagatellfällen? Viele Lobbyisten kommen zu Wort, die weitere Verschärfungen fordern. Und Günter Krings von der CDU/CSU-Fraktion fordert mal wieder alles, was die Unterhaltungsindustrie fordert.
Eine andere Meinung hat BEUC, der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzzentralen:
Datenschutz und Verbraucherrechte tauchen in der aktuellen Diskussion kaum auf. Auf der europäischen Ebene versuchen einige Initiativen der pauschalen Kriminalisierung von Konsumenten etwas entgegenzusetzen. „Die Industrie besteht auf der Information oder besser auf der Falschinformation der Kunden, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen“, sagt Jim Murray, Direktor des europäischen Dachverbands der Verbraucherschützer (BEUC). „Wir glauben, dass es höchste Zeit ist den Konsumenten Grundrechte in der digitalen Welt zu garantieren und ihnen zu sagen, was sie mit ihrer Hardware und ihren Inhalten tun dürfen.“ Gefordert werden unter anderem ein Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht darauf, nicht pauschal kriminalisiert zu werden.
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: Rechtliche Fragestellungen des SonyBMG Rootkit
: Rechtliche Fragestellungen des SonyBMG Rootkit Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation kommentiert in Law.com das SonyBMG – Rootkit: Sony BMG’s Copy-Protection Quagmire
From a legal perspective, the many suits against Sony BMG will raise a welter of questions of first impression for the courts on whose dockets they appear. Whether those courts have an opportunity to rule on all of them may depend on whether Sony BMG opts to seek an early and comprehensive settlement aimed at repairing the damage that already has been done by its ill-considered copy-protection strategy. But irrespective of the outcome in these cases, counsel advising companies that distribute software with their products have been afforded a sneak preview of the kinds of legal actions that can be brought against clients that release defective software into the national marketplace.
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: Musikverkauf online: Mantras wiederholen
: Musikverkauf online: Mantras wiederholen Zum Lachen brachte mich gestern die Radiowerbung des Onlinemusikvertriebs Musicload: Das Weihnachtsangebot bietet bis Ende Dezemeber beim „Laden für 10 Euro 10 Prozent und beim Laden für 20 Euro 20 Prozent“ Rabatt. Ob beim „Laden“ für 110 Euro auch 110 Prozent geboten werden, geht aus dem XXX-Mas-Angebot nicht hervor. Jedoch aber, dass das Angebot nur gilt, solange der Vorrat reicht.
Also, hephep, lieber Weihnachtsmann und beeil Dich, solange die MP3s noch nicht alle sind!
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: Podcasting: 22c3 Interview
: Podcasting: 22c3 Interview Vom 27. – 30. Dezember findet in Berlin der Chaos Communication Congress des Chaos Computer Clubs statt. Mittlerweile gibt es ein volles Programm mit ca. 150 Voträgen. Viele davon decken das Themenfeld dieses Blogs ab. Ich habe ein ca. 20min Interview mit Tim Pritlove gemacht, der seit Jahren federführend den Congress mitorganisiert. Das Interview gibt es wahlweise als OGG oder als MP3.
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: Vorratsdatenspeicherung hacken
: Vorratsdatenspeicherung hacken Anfang September hatte ich schon mal über „10 Wege, eine Vorratsdatenspeicherung zu umgehen“ geschrieben. Da sie jetzt definitiv kommen wird, kann ich den dazu passenden Artikel von Brenno de Winter aus den Niederlanden und meinen alten Beitrag dazu nur empfehlen. Brenno de Winter wird auch auf dem 22. Chaos Communication Congress über dieses Thema („Hacking Data Retention“) sprechen.
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: Europaparlament beschliesst Vorratsdatenspeicherung
: Europaparlament beschliesst Vorratsdatenspeicherung Soeben hat das Europaparlament die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie mit 378 Stimmen beschlossen. 197 Abgeordnete stimmten dagegen bei 30 Enthaltungen. Damit ist leider der Weg frei für eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur in Europa, die 450 Millionen Bürger unter Generalverdacht stellt. Jetzt kann man nur noch auf die Gerichte hoffen und die Politiker bei den nächsten Wahlen zur Verantwortung ziehen.
Was bekommen wir jetzt?
* Auf jeden Fall eine Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten
* Entgegen dem Anliegen keine Harmonisierung der Speicherdauer. Eigentlich sollen die Daten zwischen 6 und 24 Monaten aufbewahrt werden, aber länger ist erlaubt, da Polen mindestens 15 Jahre alles speichern möchte.
* Keine Harmonisierung bei der Entschädigung der entstandenen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie
* Es wurde keine Beschränkung auf Terrorismus und Organisiertes Verbrechen festgelegt, sondern allgemein auf „schwere Straftaten“. Nationale Gesetze sollen hierfür die Grundlage bieten, was eine „schwere Straftat“ ist. Wieder keine Harmonisierung.
* Nicht zustande gekommene Telefonanrufe werden trotzdem gespeichert
* Es gab keine unabhängige Evaluation, dass diese invasive Massnahme überhaupt was bringt.
* Es wurden keine Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien in die Richtlinie integriertUnd in der europäischen Union wird sowas als Harmonisierung verkauft?
Update: Wer sich dafür interessiert, welcher Abgeordnete für welche Änderungsanträge gestimmt hat, wird hier fündig. Kleiner Tip: Die Farbe „Grün“ sind die „Guten“. Die Farbe „Rot“ steht für alle, die der „Kompromisslinie“ zugestimmt haben.
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: Berichterstattung zur Vorratsdatenspeicherung
: Berichterstattung zur Vorratsdatenspeicherung Eine sehr schöne Übersicht über das komplexe Thema hat gestern Abend tagesschau.de veröffentlicht: Wer will was speichern und warum? Dazu gibt dort auch noch den Artikel „EU-Parlament entscheidet über Überwachung“ zu finden.
Eu-Observer: Arguments continue on eve of data retention D‑day
Heise: Analysen zur Vorratspeicherung von TK-Verbindungsdaten stehen noch aus
Heise: EU-Parlament beschließt massive Überwachung der Telekommunikation
tagesschau.de: Telefondaten dürfen zwei Jahre gespeichert werden
Futurezone: EU-weite Datenspeicherpflicht ist fix
Golem: Europa-Parlament für Vorratsdatenspeicherung
Netzeitung: EU-Parlament beschließt Datenspeicherung
Spiegel-Online hat einen Artikel von AP übernommen: EU-Parlament billigt Speicherung Verwundert lese ich darin:Der deutsche Europa-Abgeordnete Alexander Nuno Alvaro von der FDP teilte mit, dass er 58.000 Unterschriften gegen die Vorratsdatenhaltung gesammelt habe.
Die Unterschriften wurden von der Kampagne „Data Retention is no Solution“ gesammelt und Alvaro und anderen Abgeordneten übergeben. Was ein kleiner Unterschied ist.
de.internet.com: EU-Parlament stimmt Vorratsdatenspeicherung in vollem Umfang zu
ULD Schleswig Holstein: EU-Parlament entscheidet sich mehrheitlich für eine überwachte Informationsgesellschaft
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert kommentiert das Ergebnis so:
„Im Vorfeld der Parlamentsentscheidung haben Kritiker bei der Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten Vergleiche mit Hitler und Stalin angestellt. Dies trifft nicht zu: Hitlers und Stalins Machtausübung basierte vor allem auf staatlicher Gewalt. Die neue europäische Überwachung zielt ausschließlich auf die Köpfe der Menschen: Jede und jeder soll und muss wissen, dass jeder Kontakt per Telefon, Fax, Mobilfunk, SMS oder Email, jede Nutzung des Internet langfristig gespeichert wird. Die Polizei wird hierauf Zugriff haben. Leugnen hilft nichts. Was als präventive Terrorismusbekämpfung beschlossen wurde, ist nichts anderes als die Bekämpfung der freien Kommunikation. Menschen werden aus Angst vor diese Überwachung ihre Kommunikation beschränken. Dies ist ein Bärendienst für die expandierende Kommunikationswirtschaft. Das Telekommunikationsgeheimnis wird zur polizeilich disponiblen Masse reduziert. Ich befürchte, die Parlamentarier wussten nicht, was sie hier anrichten. Kurzsichtige Sachzwänge haben einen ‚Kompromiss’ zustande gebracht, der eine Kapitulation der Freiheitsrechte vor vermeintlichen Sicherheitsbelangen darstellt. …“
Zeit: Alle unter Verdacht
SZ: Das große Speichern
BBC: EU approves data retention rules
Heise: Vorratsspeicherung von TK-Daten: „Privatsphäre wird zum Luxusgut“
Taz: Der Antiterrorkampf beginnt am Telefon