Digital Rights

  • : Danke liebe Bundesregierung
    Danke liebe Bundesregierung

    Aus: Internet-Regulierung: Darf’s ein bisschen weniger sein?

    Die Internet Community darf Regulierungsabsichten der Regierung durchaus kritisch hinterfragen und „auch ein bißchen verhindern.“ Das sagte zum Auftakt des Domainpulse, des bereits traditionellen Treffens der drei deutschsprachigen Domainregistries – Switch, Nic.At und Denic – die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Dagmar Wöhrl.

    Danke für die Erlaubnis und Grosszügigkeit.…

    Die Regierung darf ihre Regulierungsabsichten und verabschiedeten Gesetze auch gerne im Hinblick auf den Erhalt und Ausbau von Bürgerrechten im digitalen Raum kritisch hinterfragen und gerne öfters auf die Internet Community hören. Fangen wir doch mal mit der Vorratsdatenspeicherung an.

    9. Februar 2006 2
  • : Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung
    Grosse Koalition will schnell die Vorratsdatenspeicherung

    Aus „Heute im Bundestag“: Regierung solle Kompromiss über Vorratsdatenspeicherung zustimmen.

    Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll dem gefundenen Kompromiss für eine Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten in der Europäischen Union zustimmen. Dies verlangen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/545). Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sei aber zu berücksichtigen, dass hinsichtlich der Speicherungsdauer und der erfassten Datenarten keine über die Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgehenden Pflichten geregelt werden. Dies gelte insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten.

    Kann mir vielleicht mal einer der mitlesenden Juristen erklären, was genau „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ bedeutet? Bedeutet das jetzt eine Ausweitung auf Filesharing und wieso ist das nicht auf „schwere Straftaten“ begrenzt, wie nach dem „Kompromiss“ von der grossen Koalition im Europaparlament kommuniziert?

    Weiter heisst es:

    Die Regierung müsse weiterhin zeitnah einen Gesetzentwurf für eine angemessene Entschädigung der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme vorlegen. Union und SPD begründen ihre Haltung damit, der Kompromiss von Anfang Dezember vorigen Jahres beinhalte alle wichtigen Forderungen Deutschlands. Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten komme aber eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht habe daher wiederholt die Bedürfnisse der Strafverfolgung hervorgehoben. Die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung sei unbestritten.

    Das klingt jetzt so, als ob das Bundesverfassungsgericht sich wiederholt für eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat, wovon ich bisher nichts mitbekommen habe. Auch finde ich die letzte Formulierung etwas merkwürdig, denn ich halte die Bedeutung der Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung nicht als unbestritten. Wenn die Bundesregierung dies so sieht, kann sie sicherlich auch eine wissenschaftlich fundierte und unabhängig erstellte Studie finanzieren, die das bestätigen kann, oder?

    9. Februar 2006 16
  • : Reporter ohne Grenzen fordern von Yahoo Aufklärung
    Reporter ohne Grenzen fordern von Yahoo Aufklärung

    Die menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen hat Yahoo aufgefordert, ihre Zusammenarbeit mit dem chinesischen Regime transparent zu machen und darüber aufzuklären, ob durch die Mithilfe von Yahoo weitere Cyberdissidenten in China ins Gefängnis gekommen sind: Menschenrechtsorganisation wirft Yahoo rege Kooperation mit chinesischer Polizei vor.

    Reporter ohne Grenzen hatte im September vorigen Jahres Vorwürfe veröffentlicht, Yahoo habe zur Verhaftung und Verurteilung des chinesischen Journalisten Shi Tao beigetragen. Nun vermuten die Menschenrechtler, Yahoo arbeite regelmäßig und „effizient“ mit der chinesischen Polizei zusammen. Das Unternehmen rechtfertige sich damit, dass es Daten aushändige, ohne den Hintergrund zu kennen, schreibt Reporter ohne Grenzen. Doch das Unternehmen müsse wissen, dass nicht nur gegen „gewöhnliche Kriminelle“ ermittelt werde, sondern gegen politische Dissidenten und Journalisten.

    9. Februar 2006 2
  • : 10 Jahre „A Declaration of the Independence of Cyberspace“
    10 Jahre „A Declaration of the Independence of Cyberspace“

    Heute vor 10 Jahren hat John Perry Barlow auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos die „Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace“ vorgetragen. Leider trat die Vision so nicht ein und die Regierungen fingen an, zuviel regulieren zu wollen. Telepolis hat den kompletten Text in einer Übersetzung, Detlef Borchers hat für Heise über das Jubiläum geschrieben.

    8. Februar 2006 1
  • : EU-Kommission verpasst Chance für wirkliche Interoperabilität beim digitalen Fernsehen
    EU-Kommission verpasst Chance für wirkliche Interoperabilität beim digitalen Fernsehen

    Die EU-Kommission hat sich zum „Interaktiven Digitalfernsehen“ geäussert: Die Einführung neuer digitaler Dienste in Europa ist nach Ansicht der Kommission am besten durch freiwillige Standardisierung zu erreichen.

    Für die Einführung des interaktiven Digitalfernsehens in Europa sind keine von Regulierungsstellen erlassenen verbindlichen technischen Normen erforderlich. Diesem dynamischen Markt dienen am besten freiwillige Standardisierungsinitiativen der Industrie, erklärt die Europäische Kommission in ihrer heute veröffentlichten Mitteilung über die Interoperabilität des interaktiven digitalen Fernsehens. Die Kommission will mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, einen reibungslosen und zügigen Übergang zum Digitalfernsehen sicherzustellen. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten weiter offene interoperable Standards fördern, während die Kommission ergänzend dazu die europäischen Standards für digitales Fernsehen in anderen Regionen der Welt unterstützt.

    Wer sowas schreibt, hat vermutlich nicht besonders viel von Interoperabilität verstanden. Dabei soll diese gerade durch die Initiative gefördert werden. Ich kann nicht verstehen, dass gerade bei einem sensiblen und wichtigen Zukunftsthema wie dem digitalen Fernsehen mal wieder die Industrie eine Selbstregulierung machen darf. Dies wird vermutlich dazu führen, dass sich die Industrie aus Gründen der Interoperabilität auf die Microsoft Formate konzentrieren wird, weil die ja eh fast überall auf den Microsoft-Betirbssystemen abspielbar sind. Hier verpasst die EU mal wieder grandios die Chance, für Offene Standards einzutreten und diese auch zu fördern.

    P.S. Abgesehen davon war ich gerade etwas amüsiert und irritiert, wie professionell und zeitgemäss sich die „Audiovisuelle-und Medienpolitik“ der EU-Kommission auf einer EU-Webseite präsentiert.

    8. Februar 2006 3
  • : Gemeinsame Erklärung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“
    Gemeinsame Erklärung: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“

    Diese Pressemitteilung wurde heute von einem zivilgesellschaftlichen Netzwerk aus Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen samt Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

    Widerstand gegen geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation – Gemeinsame Erklärung von Datenschützern, Journalisten und Verbraucherzentrale: „Datenspeicherung ist inakzeptabel“

    Berlin, 07.02.2006 – In einer gemeinsamen Erklärung vom Dienstag sprechen sich Datenschützer, Verbraucherschützer und Journalisten gegen die von der Bundesregierung befürwortete „Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten“ aus. EU-Pläne sehen vor, dass künftig jede Benutzung von Telefon, Handy und Internet protokolliert werden soll, damit Strafverfolgungsbehörden auf diese Informationen zugreifen können. Nachdem das Europäische Parlament im Dezember grünes Licht gab, steht die Entscheidung der EU-Justizminister noch aus.

    Zehn Verbände, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Chaos Computer Club (CCC), bezeichnen die geplante Datenspeicherung als „inakzeptabel“. „Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Verbände. Die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle gerichtlich überprüft werden.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. „Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren“, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung drohe zunehmend zu einem Grundsatz der informationellen Fremdbestimmung zu werden.

    Die zehn Verbände fordern die Mitglieder des Bundestags auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die EG-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden. Die Organisationen präsentieren einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung der Richtlinie. So soll die Datenspeicherung und der Datenabruf auf ein Minimum beschränkt werden. Die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen soll aufgehoben werden. Weitere Punkte sind:

    * Die Ausschöpfung der maximalen Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis Anfang 2009.
    * Eine Vorratsdatenspeicherung nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten.
    * Die Zulässigkeit des Zugriffs auf die Kommunikationsdaten nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht.
    * Den Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten nur in Ausnahmefällen zuzulassen.

    Die Erklärung im Wortlaut:

    Gemeinsame Erklärung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

    Die systematische Aufzeichnung und Aufbewahrung von Informationen über die Kommunikation, Bewegungen und Mediennutzung der gesamten Bevölkerung („Vorratsdatenspeicherung“) ohne Einwilligung der Betroffenen ist inakzeptabel. Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung.

    Wir fordern, Vorratsspeicherungspflichten von den deutschen und europäischen Gerichten auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten hin überprüfen zu lassen.

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern wir auf, an ihrer Ablehnung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und stattdessen weniger eingreifende Alternativen zu prüfen (z.B. das „Quick-freeze“-Verfahren).

    Für den Fall, dass der Deutsche Bundestag eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung trotz allem umsetzen sollte, fordern wir:

    1. Die maximale Umsetzungsfrist bis Mitte 2007 – für Internetdaten bis Anfang 2009 – ist auszuschöpfen.
    2. Bürger dürfen nicht verpflichtet werden, sich vor der Nutzung von Telefon, Handy oder Internet zu identifizieren. Bestehende Identifizierungspflichten sind aufzuheben.
    3. Eine Vorratsspeicherung wird nur für die in der Richtlinie genannten Datentypen und nur für die Dauer von sechs Monaten eingeführt; danach sind die Daten unverzüglich zu löschen. Zu speichern sind nur Daten, die bei dem jeweiligen Anbieter zur Bereitstellung von Kommunikationsdiensten ohnehin erzeugt oder verarbeitet werden.
    4. Der Staat hat die zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung verpflichteten Anbieter für die daraus resultierenden Zusatzkosten (Investitionskosten, Vorhaltekosten, Personalkosten) voll zu entschädigen.
    5. Der staatliche Zugriff auf Informationen über die Kommunikation und die Kommunizierenden („Verkehrsdaten“, „Bestandsdaten“) hat den gleichen Voraussetzungen zu unterliegen wie der Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation.
    6. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten ist nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten zuzulassen, wenn im Einzelfall der konkrete Verdacht einer solchen Tat besteht. Der Zugriff zwecks Strafverfolgung sollte beschränkt sein auf Fälle organisierter Kriminalität, in denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
    7. Eine Nutzung von Kommunikationsdaten zu anderen Zwecken, beispielsweise durch Nachrichtendienste, durch sonstige Behörden oder durch private Dritte, ist auszuschließen. Den speichernden Diensteanbietern selbst ist die Nutzung der Daten nur insoweit zu gestatten, wie es zur Entgeltermittlung und Entgeltabrechnung erforderlich ist.
    8. Der Zugriff auf und die Verwertung von Informationen über die Kommunikation von Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, anderen Berufsgeheimnisträgern sowie Journalisten sind nur in besonderen Ausnahmefällen zuzulassen.
    9. Zur Datenspeicherung und ‑vorhaltung sind nur Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze zu verpflichten. Kleine Anbieter, insbesondere im Internetbereich, sind auszunehmen.
    10. Die positiven und negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung auf die Gesellschaft sind von einer unabhängigen Stelle zu untersuchen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre Bericht über die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung der Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Die Berichte sind zu veröffentlichen.

    07.02.2006

    * Chaos Computer Club

    * Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD)

    * Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)

    * Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF)

    * Grüne Jugend Bundesverband

    * Netzwerk Neue Medien e.V. (NNM)

    * no abuse in internet e.V. (naiin)

    * STOP1984

    * Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V. (FoeBuD)

    * Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

    7. Februar 2006 5
  • : Zensur-Anhörung im US-Kongress
    Zensur-Anhörung im US-Kongress

    Gestern fand in Washington das „Congressional Human Rights Caucus Members’ Briefing“ zur Frage der Internetzensur in China und die Unterstützung durch US-Firmen statt.

    Viele Medien wie Spiegel, Netzeitung, Heise, BBC, NY Times, CNet und San Francisco Chronicle berichten darüber.

    Viel interessanter sind die Statements der Firmen (Yahoo & Microsoft, sowie Google), sowie die beiden Redebeiträge von John G. Palfrey und Nart Villeneuve von der OpenNet Initiative, die als Sachverständige geladen waren.

    2. Februar 2006
  • : EDRi-gram – Nummer 4.2 erschienen
    EDRi-gram – Nummer 4.2 erschienen

    Das neue EDRi-gram, Nummer 4.2, der European Digital Rights Initiative ist soeben mit den folgenden Themen erschienen:

    1. Commission refuses to do an impact assessment on the data retention directive
    2. OECD Conference on the Future Digital Economy
    3. German Wikipedia back on the Internet
    4. A CD should work on any device, says French court
    5. Debates on draft directive on Television without Frontiers Directive
    6. EU Visa Database under scrutiny of the European Data Protection Supervisor
    7. French anti-terrorism law not anti-constitutional
    8. Combating Racism on Internet
    9. Irish ISPs to give File-sharers details
    10. Slovenian Intelligence Agency performed illegal eavesdropping
    11. Big Brother Award for Dutch immigration minister
    12. UK Passenger Travel Data in Advance
    13. Recommended reading: Security Policies in Europe

    2. Februar 2006
  • : Amnesty Action Alert: Yahoo, free Shi Tao!
    Amnesty Action Alert: Yahoo, free Shi Tao!

    Der chinesische Journalis Shi Tao wurde vergangenes Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er eine interne Direktive der Kommunistischen Partei zusammenfasste und im Ausland publizierte. Der Betreiber seines E‑Mail-Accounts, Yahoo, hat bei der Ermittlung gegen ihn durch Herausgabe seiner Account-Informationen dem chinesischem Regime geholfen.

    Amnesty International verurteilt das Handeln des Anbieters:

    Companies must respect human rights, wherever they operate. Yahoo’s business ethics are becoming questionable due to its role in assisting the Chinese government to sentencing Shi Tao. The company has signed the Public Pledge on Self-Discipline for the Internet Industry, effectively agreeing to implement China’s draconian system of censorship and control.

    Take Action!

    Die Menschenrechtsorganisation ruft dazu auf, sich an Yahoo zu wenden und ihnen klar zu machen, welche Bedenken mensch hat, wenn das Unternehmen durch solches Handeln die Rechte von Journalisten wie Shi Tao beschneidet. „Yahoo must use its influence to secure Shi Tao’s release.“

    1. Februar 2006 1
  • : Offene Fragen bei den neuen Microsoft Zensurregeln
    Offene Fragen bei den neuen Microsoft Zensurregeln

    Da ich gerade dem Berliner Radio-Sender 100,6 MhZ ein Kurzinterview zur Microsoft-Ankündigung betreffend der Blog-Zensur gegeben habe, poste ich die paar Punkte auch nochmal hier. Als kleines Zeichen ist es sicherlich positiv zu sehen, dass es Änderungen in der Geschäftspraxis geben soll. Aus Sicht von Microsoft dürfte es nicht angenehm sein, ständig durch neue Fälle ein PR-Desaster nach dem anderen zu produzieren. Allerdings muss immer noch bedacht werden, dass sich westliche Firmen weiterhin einer Mithilfe bei der Einschränkung von fundamentalen Menschenrechten, wie dem Recht auf freie Meinungsäusserung und der Rezipientenfreiheit mitschuldig machen.

    Auch bleiben bei der vagen Ankündigung von Microsoft viele offene Fragen:

    - Werden chinesische Surfer darüber informiert, dass ein Blog zensiert wurde? (Beispielsweise durch einen Text, der darauf hinweist, was aus Gründen der Transparenz geboten sein müsste.)

    - Bekommen Blogger vor der Zensur von Microsoft die Chance, Inhalte ändern zu können, damit der Zensurgrund wegfällt?

    - Wie ist die genaue Prozedur für die Zensur? Muss ein Gerichtsbeschluss vorliegen oder reicht es, wenn eine Regierungsstelle bei Microsoft anruft und die Zensur verlangt?

    Als problematisch sehe ich die Ankündigung Microsofts an, technisch dafür zu sorgen, dass Inhalte in einzelnen Ländern auszufiltern. Übertragen auf das Netz käme das einer globalen Filterinfrastruktur und einer Segmentierung des Netzes gleich. Die Vorfälle der letzten Zeit zeigen eindeutig, dass die Internetfirmen lieber weniger Kundendaten sammeln und vorrätig haben sollten, damit sie ihre Kunden nicht an repressive Regime ausliefern müssen.

    Welche offenen Fragen habe ich vergessen?

    1. Februar 2006
  • : Die Lizenzierungsstrategie des Microsoft DRM
    Die Lizenzierungsstrategie des Microsoft DRM

    Am Montag fand in London eine Konferenz zu Digital Rights Management statt. Neben Vertretern der Firma Microsoft und anderen Industrie-Playern waren auch Digital Rights Aktivisten wie Cory Doctorow dabei. Cory beschreibt auf BoingBoing die Strategie der Lizenzierung des Microsoft DRMs:

    The bombshell was Amir’s explanation of the reason that his employer charges fees to license its DRM. According to Amir, the fee is not intended to recoup the expenses Microsoft incurred in developing their DRM, or to turn a profit. The intention is to reduce the number of licensors to a manageable level, to lock out „hobbyists“ and other entities that Microsoft doesn’t want to have to trouble itself with.

    Willkommen in der Zukunft…

    Weitere Infos zur Konferenz hat Ian Brown in seinem Blog Blogzilla.

    1. Februar 2006
  • : Microsoft zensiert nur regional
    Microsoft zensiert nur regional

    Nachdem ein chinesischer Blogger auf einem bei Microsoft gehosteten Blog für seine Regierung problematische Worte geäussert hat, zensierte das Unternehmen Ende letzten Jahres wiedereinmal ein Blog. Nachdem sich Robert Scoble, Mitarbeiter von Microsoft, in seinem Blog darüber beschwerte, hat der Softwareriese eine neue Policy für den Umgang Zensurwünschen von Regierungen verabschiedet. Nach ihr werden die umstrittenen Inhalt nur für BlogleserInnen aus dem betroffenen Land gesperrt – nicht für den Rest der Welt. (via slashdot)

    Gibt es mittlerweile gute chinesisch-sprachige Anleitungen für das Einrichten von Anonymisierungs- und Verschlüsselungsdiensten, wie JAP und TOR?

    1. Februar 2006 2
  • : EFF verklagt AT&T
    EFF verklagt AT&T

    Die Electronic Frontier Foundation hat Klage gegen AT&T eingereicht. Der Grund sind Schnittstellen, die AT&T der NSA zur Verfügung gestellt hat, worüber diese US-Bürger im Land abhören konnten. Diese Zusammenarbeit verstosse fundamental gegen den Grundsatz der freien Rede und dem Schutz der Privatsphäre. Mehr gibt es bei CNet: AT&T sued over NSA spy program.

    1. Februar 2006 1
  • : Brenner Studie 2006
    Brenner Studie 2006

    Die Filmförderungsanstalt hat mal wieder eine Brenner-Studie veröffentlicht. Die Studie hat für die Filmindustrie das Ziel, eine Grundlage zu schaffen, „um gemeinsam mit der Politik und der Branche weiter gezielte Gegenmaßnahmen zu formulieren“. Während die Pressemeldung „Bedrohung durch digitalen Diebstahl nimmt weiter zu“ titelt, meldet die Tagesschau: „Raubkopieren wird zum Breitensport“.

    Ein paar Highlights: Die Hälfte der Bevölkerung besitzt mittlerweile einen CD-Brenner. Der typische Kopierer soll männlich und zwischen 20–29 Jahre alt sein. Erfreulich ist, dass die Generation 50plus den Anschluss ans digitale Zeitalter zu finden scheint. (Die Verfasser der Studie werden dies anders sehen) Die Download-Aktivitäten dieser Zielgruppe hat um 180 % zugenommen. Mit dieser Steigerung haben die älteren Mitbürger sogar noch die 10–19 jährigen überholt. Panik ist also angesagt, die Menschen interessieren sich für digitale Kultur, nutzen exzessiv Informationstechnologien und der Untergang des Abendlandes steht bevor.

    Explizit betont die Studie:

    Auf die Frage: „legales oder illegales Brennen?“, kann die aktuelle Brennerstudie keine eindeutige Antwort geben. Die technischen Möglichkeiten, Inhalte legal zu brennen, haben sich seit 2004 deutlich verändert und die bestehende Gesetzeslage lässt sich nicht in jedem Fall mit verlässlicher Sicherheit auf die erhobenen Daten anwenden.

    Die technischen Möglichkeiten, Inhalte legal zu brennen haben sich seit 2004 deutlich verändert. Gesetzesänderungen im Urheberrecht haben die private Kopie bei Umgehung eines Kopierschutzes rechtlich untersagt. Zu einer Veränderung des Verbraucher-Verhaltens hat dies offensichtlich nicht geführt. Jetzt wird die Filmindustrie diese Studie dazu verwenden, bei Politikern und Medien Stimmung für eine Kriminalisierung der Verbraucher zu machen. Und sie werden vermutlich Erfolg haben. Diese Studie zeigt aber, dass neue Wege gesucht werden müssen, Lösungen ohne eine Kriminalisierung zu finden und gleichzeitig Wege, Kreative in einer veränderten und digitalen Welt für ihre Arbeit zu kompensieren. Man schaue sich nur mal die Zahlen an, eine Massenkriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten kann ja nicht das Interesse der Regierung sein. Und eine Lösung ist sie schon gar nicht.

    Eine weitere Erkenntnis der Studie:

    Die Bekanntheit der Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ konnte innerhalb eines Jahres gegenüber Juli 2004 von 18 auf 31 Prozent deutlich gesteigert werden. In der Kernzielgruppe 20 bis 29 Jahre liegt der Wert sogar bei 64 Prozent. Den höchsten Erinnerungswert der Kampagne haben die Werbespots im Kino, im Fernsehen und auf DVD / VHS. Bei allen Kampagnenkennern ist das Unrechtsbewusstsein deutlich stärker ausgeprägt.

    31. Januar 2006 5
  • : Kongress-Debatte um Zensur in China
    Kongress-Debatte um Zensur in China

    Spiegel Online berichtet über eine geplante Anhörung des „Human Rights Caucus“ des US-Kongresses zum Thema „Zensur in China“. Vertreter von Industrie und Menschenrechtsorganisationen waren zum Meinungsaustausch und zur Information des Kongresses eingeladen. Nur kommt von den betroffenen Technologiefirmen wohl niemand. Von Cisco und Microsoft gab es „offene Absagen“, Yahoo und Google antworteten bisher gar nicht: Internet-Zensurdebatte – Bill Gates deckt Google.

    Eindeutig zeichnet sich dagegen ab, dass Bill Gates mit seiner Einschätzung, allein die Anwesenheit der US-Firmen in China leiste „Beiträge zum nationalen Dialog“ wohl richtig liegt – nur findet der halt nicht in China statt, sondern in den Vereinigten Staaten. Im US-Kongress könnten schon in den nächsten Tagen Gesetzesinitiativen diskutiert werden, die US-Firmen verpflichten würden, E‑Mail-Server nur außerhalb „repressiver Staaten“ unterhalten zu dürfen, und die den Export von Internettechnik in solche Staaten limitieren würden. Zur Diskussion steht außerdem die Einrichtung einer Behörde, deren Aufgabe in der Entwicklung von Gegenmaßnahmen zur Zensur des Informationsflusses sein könnte. Spätestens dann säßen die Internet-Firmen vollends zwischen den Stühlen.

    Die Gesetzesinitiativen gehen wohl in dieselbe Richtung, wie Reporter ohne Grenzen sie unlängst mit einer Petition gefordert hatte. Ich bin mal gespannt, was dabei heraus kommt.

    Die Anhörung ist eine Initiative des Kongressabgeordneten Chris Smith und soll am 16. Februar stattfinden. Mehr zum Thema gibts auch bei News.com: „Firms snub congressional briefing on China“.

    Mehr Informationen zum Themenkomplex bietet auch ein Podcasting-Interview mit Sharon Hom, der Executive Director von “Human Rights in China”, die ich im vergangenen November interviewed habe.

    30. Januar 2006
  • : Filesharing: Was passierte?
    Filesharing: Was passierte?

    Die Meldungen über die (Il-)Legalisierung von privaten Musikkopien mittels neuer Medien überschlagen sich in den letzten Wochen. Zeit für einen kleinen Heiseüberblick über das, was in Frankreich und Deutschland legislativ passiert. In Kanada gibts auch ne kleine judikative Überraschung …

    Frankreich: Villa Kunterbunt.

    Kurz vor Weihnachten sorgte eine unterbesetzte Sitzung des französischen Parlamentes für Aufsehen. In ihr wurde ein Gesetzesentwurf zur stärkeren Kriminalisierung von FilesharingnutzerInnen dahingehend geändert, dass sie fortan legal handeln würden, indem sie eine Pauschalabgabe auf Internetzugänge (Kulturflatrate) zahlen. Die Endabstimmung wurde vertagt. Der Gesetzesentwurf wurde zuvor stark kritisiert: Änderungsanträge der Industrie sahen vor, dass Software, die keine DRM-Unterstützung besitzt, verboten sei. Diese hätte weiten Teilen der Freien Software Szene arg geschadet.

    Nun möchte der französische Kulturminister Filesharing nicht mehr generell verbieten. Derweil einigte sich der französische Innenminister mit Vertretern aus Industrie und Zivilgesellschaft auf sieben Kompromissprinzipien: So soll trotz DRM der Zugang zu legal erworbenen Werken zu privaten Zwecken garantiert sein. DRM-Systeme müssen untereinander kompatibel sein. Ferner soll eine Vereinbarkeit von Creative Commons-Lizenzen nutzenden MusikerInnen und ihrer Verwertungsgesellschaft hergestellt werden.

    Deutschland: Keine Gedanken an VerbraucherInnen

    Am Donnerstag fand die Anhörung zum Entwurf des zweiten Korbs (PDF) der Novelle des deutschen Urheberrechts statt. Die Meinungen in der großen Koalition gehen in Sachen Filesharing weit auseinander:

    Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Privatkopien vom Original, wie von einer Kopie erlauben, solange das Original nicht kopiergeschützt ist. Ihre Bagatellklausel schließt strafrechtliche Schritte aus, wenn die „Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch oder zum Gebrauch von mit dem Täter persönlich verbundenen Personen vervielfältigt“ werden.

    Hingegen will Günter Krings, CDU-Rechtspolitiker, maximal Privatkopien vom Original und nur in beschränkter Zahl erlauben. Der neue Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) lehnte auf dem Neujahrsempfang der deutschen Musikindustrie die Bagatellklausel ab.

    Als der mögliche Wegfall der Bagatellgrenze auf der Anhörung zum 2. Korb Urheberrecht erwähnt wurde, gab es Beifall von Seiten der industriellen Vertreter der Rechteinhaber.

    Kanada: Geldspritze für Rechtsabteilung der VerbraucherInnen

    Die kanadische Musikfirma Nettwerk unterstützt den von dem US-amerikanischen Interessensverband der Musikindustrie RIAA beschuldigten Kanadier David Greubel. Auf Greubel aufmerksam wurde die RIAA durch einen Song von Avril Lavigne, nach dem sie in Tauschbörsen ausschau hielt. Greubels Tochter lud sich einen Song von dem Interpret herunter, der zwar bei Sony BMG (USA) erscheint, aber von der kanadischen Musikfirma betreut wird.

    28. Januar 2006 2
  • : Gilberto Gil zu Gast im Europaparlament
    Gilberto Gil zu Gast im Europaparlament

    Der brasilianische Kulturminister Gilberto Gil war zu Gast im Europaparlament. EUPolitix hat einen Artikel darüber: Brazil minister backs MEP calls for internet charter.

    26. Januar 2006
  • : Live-Stream von Urheberrechtsanhörung
    Live-Stream von Urheberrechtsanhörung

    Gerade ist die Anhörung der Bundesregierung zum „2.Korb“ der Urheberrechtsreform gestartet. Und glücklicherweise gibts hier im Gebäude des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung“ ein freies WLAN, was aber kaum genutzt wird. Mir ist gerade ein Link zu einem Live-Stream zugespielt worden. Bitte gebt mal von aussen Feedback, ob der klappt. Danke, scheint zu klappen.Für die Nebengeräusche kann ich leider nichts. Und ab und an fällt hier im Raum das Mikrophon aus. Der Raum ist fast voll, schätzungsweise 150 Menschen sind hier. Ich fühl mich trotz Sakko etwas „underdressed“, dafür senken wir den Altersdurchschnitt enorm. Notebooks gibts übrigens ganze vier Stück im Raum und die befinden sich alle in unserer Reihe.

    Die Gastgeber von Seiten der Bundesregierung sind Herr Weis, Leiter der Abteilung Handels und Wirtschafstrecht im BMJ, dann sitzt hier noch Herr Dr. Hucko, Vorgänger von Herr Weis, steht dem BMJ mit Rat und Tat zur Verfügung und stellt seine Erfahrung zur Verfügung (Ähm, ist der jetzt Rentner und hilft hier aus?) und Frau Dr. Pakuscher, Leiterin des Referates Urheberrecht im BMJ.

    Bisher gehts um Geräteabgaben und Phrasen wie „kalt enteignet“ und „strikt verfassungswidrig“ hört man von den Rechteinhabern und Geräteherstellern. Der Herr von SHARP, hier auch im Auftrag von Bitkom, bringt Arbeitsplätzeabbau ins Spiel. Als ob SHARP in Deutschland noch viele Arbeitsplätze in der Produktion hätte, mit deren Abbau man drohen könnte. Aber das Wort des Tages ist bisher „Verordnungsermächtigung“, was immer wieder in Zusammenhang mit der Neuregelung der Geräteabgaben fällt.

    Für einen Lacher sorgte gerade ein Vertreter der Business Software Alliance, nach eigenen Worten die mächtigste Lobby im Raum: „Wir vertreten nicht nur die grössten Rechteinhaber weltweit,sondern auch die grössten Hardwarehersteller.“ Und zwar begrässt die BSA zwar den Entwurf, lehnt aber das ganze Gesetz ab, weil es noch zu sehr analog angelegt sei. Stattdessen fordern sie viel mehr DRM, weil das ja funktionieren würde, wie sie festgestellt haben. Abschliessend von der BSA: „Wir können leider so dem Gesetz nicht zustimmen.“

    Jetzt gehts schon eine Zeit lang um „unbekannte Nutzungsarten“. Der Börsenverein hat grosse Angst vor Google und sehnt sich nach Abwehransprüchen und seit bald zwanzig Minuten prasseln Paragraphen auf mich ein. Muss mir gleich erstmal Kaffee organisieren, bevor es spannend wird. „Unbekannte Nutzungsarten“ ermüden doch sehr.

    So, jetzt gehts endlich mal um den letzten Punkt, den sogenannten „Schrankenregelungen“, weshalb die meisten vermutlich hier sind. Die bekannteste Schrankenregelung ist sicherlich die Privatkopie.

    Jetzt spricht Professor Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis „Urheberrecht und Wissenschaft“: Bildung und Wissenschaft sind durch die sicher gut gemeinten Formulierungen in den Paragraphen 52 und 53 massiv bedroht. Wissenschaftler werden damit nicht leben können und wollen. Wissenschaftler werden zu kreativer Innovation und ziviler Ungehorsam beim Umgehen der DRM-Systemen greifen müssen. Kuhlen erinnerte nochmal an den Koalitionsvertrag der grossen Koalition, wo ein „bildungs- und wissenschaftlich freundliches Urheberrechts“ versprochen wird. Dies würde dieser Entwurf nicht einlösen. Man sollte sich vielleicht eher an Merkels „Mehr Freiheit wagen“ halten und so forderte Kuhlen abschliessend „Mehr Freiheit im Umgang mit Wissen und Information wagen.“

    Jetzt spricht Peter Zombik vom Phonoverband und zitiert einen Haufen von Studien, dass die Kopien rasant ansteigen und die Verbraucher machen,was sie wollen. Allergrösste Sorge bereiten ihm intelligente Aufnahmesysteme, die Webcasting-Quellen und Sender so anzuzapfen, dass sie gezielt nach Titeln suchen können. Mit seiner verschwörerischen Stimme klingt das gerade so,als ob diese intelligenten Aufnahmesysteme den Untergang des Abendlandes bringen werden. Sein Verband vermisst das Verbot der Anfertigung von Kopien durch Dritte. Private Vervielfältigung soll sich auf das Kopieren der eigenen Originale beschränken.

    Der Vertreter des Börsenvereins kommentierte das Statement von Rainer Kohlen zusammenfassend mit den Worten „Im Bildungsbereich soll das Urheberrecht abgeschafft werden“. Aha… Wenn man also die Beibehaltung tradioneller Schrankenregelungen fordert, wird man sofort in die Kommunismusecke gesetzt.

    Als Vertreter der Filmindustrie fordert Film20 wieder ein Karenzjahr, d.h. sie wollen eine Sonderstellung. Die Idee dahinter ist, dass die Schrankenregelung bei Filmen im ersten Jahr nach dem Erscheinen ausgesetzt werden, d.h. die Verbraucher dürften ihr Recht auf Privatkopie nicht nutzen. Die Bundesregierung lehnt diese Sonderstellung im Entwurf ab und Film20 will sie trotzdem haben, da es ja soviele Kopien im Internet gäbe und niemand mehr ins Kino geht. Film20 hat übrigens auch was mit „Raubkopierer sind Verbrecher“ zu tun. Jetzt wollen sie auch noch ein Auskunftsanspruch und Schadensersatzansprüche gegen Filesharer. Ob man jetzt mal nachfragen sollte, wieso die GVU vorgestern durchsucht wurde?

    Jetzt gehts um Straftatsbestände und Bagatellklausel. Die Rechteinhaber unterstützen unseren Kulturstaatsminister bei der Forderung nach einer Kriminalisierung von Filesharing-Nutzern. Kleiner Beifall aus einer Ecke, wo viele Rechteinhaber sitzen. Herr Klingborn von „Raubkopierer sind Verbrecher“ spricht jetzt wieder mal für die Filmwirtschaft und redet von einer nationalen Katastrophe, wenn es die Bagatellklausel gibt. Weil dann könnte ja jeder Filme im Kino abfilmen, ohne bestraft zu werden. Aha, eigentlich ist das ja was anderes.

    Überraschung, jetzt packt eine weitere Dame der Filmindustrie mal wieder deren aktuellste Brenner-Studie heraus. Da Stichwort ist heute noch nicht gefallen. Und jetzt gibt es wieder viele Zahlen, wie böse doch die deutschen Verbraucher sind, weil diese ihre digitale Technik anwenden und Kopien erstehen. Warum jetzt nur das Argument kommt, dass Freunde von der Dame in Tschechien auf dem Flohmarkt von Vietnamesen gebrannte Filme kaufen, fragt sich wohl der halbe Raum. Was hat die Lobbyistin der Filmindustrie für Freunde, die kommerzielle Raubkopierer unterstützen und was macht dieses Argument in dieser Anhörung und in dieser Diskussion um die Bagatellklausel gerade?

    Die MPAA ist auch da und erklärt gerade, dass die Bagatellklausel ja Diebstahl legalisieren würde. Ausserdem wird das TRIPS-Abkommen ausgiebig zitiert.

    Die Verbraucherschutzzentralen begrüssen die Bagatellklasel, weil sonst viele Millionen Bürger, vor allem Jugendliche, vom Strafrecht bedroht wären.

    Eine weitere Dame von Film20 (Wieviele gibts eigentlich von denen im Raum?) erinnert gerade nochmal an das Versprechen der Informationsgesellschaft, dass Wissen doch eine zentrale Ware wäre, die gehandelt wird und schützenswert wäre. Und hetzt gegen Verbraucherschutz, der hier nur hinderlich wäre. Schön, die Industrie redet von der Informationsgesellschaft mit der Ware Wissen und wir reden von einer Wissensgesellschaft, wo der Zugang zu Wissen und die kulturelle Teilhabe in den Vordergrund gestellt werden. Hierzu sollte man nochmal eine eigene Anhörung machen.

    Jetzt ist mir gerade Rainer Kuhlen zuvor gekommen, darauf zu antworten. Jetzt gibts etwas Tumult, was denn ein fairer Zugang zu Wissen ist, die Rechteinhaber protestieren lautstark.

    Ein „Hotel und Gatsstättenverband“ beschwert sich gerade, keine Einladung bekommen zu haben. Hab ich auch nicht bekommen und musste mich quasi selbst einladen und mich per Mail „bewerben“. Uns hatten sie nämlich vergessen einzuladen.

    So, jetzt ist Schluss. Endlich. Die Vertreter der Filmindustrie laufen jetzt in einer grossen Gruppe zusammen in die Filmförderungsanstalt um die Ecke, wo es ein Festessen für alle geben soll. Also alle Lobbyisten der Filmindustrie, uns hat niemand eingeladen.

    Kleines Resumee:

    Von dem Ziel, das Urheberrecht weiter zu modernisieren und den Anforderungen der Wissensgesellschaft entsprechend zu gestalten, ist der derzeitige Entwurf noch weit entfernt. Weder ist die Balance gewahrt, noch wird der veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen, dass Verbraucher die notwendige Technik zum Kopieren von digitalen Inhalten besitzen und auch benutzen. Die Bagatellklausel ist nicht unser Wunsch, allerdings sehen wir sie als Kompromiss an, um keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ zu erreichen. Wir fordern weiterhin eine Stärkung der Verbraucherrechte durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf die Privatkopie, welches in der aktuellen Debatte leider kaum eine Rolle spielt.

    Wir haben übrigens im letzten Jahr zum damals gestarteten ersten Versuch des „2. Korbes“ zwei Stellungnahmen in den Prozess eingebracht. Wer sich dafür interessiert, findet diese hier und hier als PDF zum Download.

    Ein paar Hintergrundinformationen zur heutigen Anhörung findet man beim WDR: Novelle könnte den Weg in Archive ebnen.

    Und das Bundesjustizministerium hat auch eine Pressemitteilung zur Anhörung herausgegeben: Der nächste Schritt zum „Zweiten Korb“: Die Modernisierung des Urheberrechts wird fortgesetzt.

    Update: Mir wurde jetzt ein Mitschnitt der Anhörung zugespielt.

    26. Januar 2006 11
  • : Vatican Warez bei SpOn
    Vatican Warez bei SpOn

    Bezugnehmend auf den Artikel im Fachblog Netzpolitik.org („Du bist Fegefeuer“) gibt es nun die ersten Anwäter für eine Runde Exkommunizieren und ohne Hostie ins Bett: Spiegel Online.

    25. Januar 2006
  • : T‑Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern
    T‑Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

    Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T‑Online gewonnen: T‑Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern.

    Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.

    25. Januar 2006