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T‑Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern

Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T‑Online gewonnen: T‑Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern. Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.

  • Markus Beckedahl

Holger Voss hat auch das Berufungsverfahren gegen T‑Online gewonnen: T‑Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern.

Allerdings ändert sich leider das Recht, wenn die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. Dann muss wieder neu geklagt werden.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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