Digital Rights
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: Zypries verteidigt Verbraucherrechteabbau im Urheberrecht
: Zypries verteidigt Verbraucherrechteabbau im Urheberrecht Brigitte Zypries im Interview mit der Netzwelt: „Verbraucherinteressen wurden berücksichtigt“.
Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass es auch der Film- und der Musikindustrie nicht darum geht, den einzelnen Endverbraucher zu belangen. Ihnen ist es wichtig, diejenigen zu belangen, die mit der Einstellung von Dateien in Tauschbörsen die illegale Verwertungskette ins Rollen bringen.
Kleine Werbeunterbrechung zur Realität – Heise am gleichen Tag: Phonoverbände verschärfen Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer.
Für die deutsche IFPI ist eine neue Klagewelle ihrer Dachorganisation Anlass, die Eltern vor illegalen Aktivitäten ihrer Zöglinge zu warnen. Auch die IFPI-Zentrale meinte, Eltern sollten sich genau anschauen, was ihre Zöglinge denn so mit den Internet-Anschlüssen anstellten: Es könnten empfindliche Strafen und hohe Schadensersatzzahlungen auf sie zukommen, wenn die Kids illegal Musik im Internet anböten. Die IFPI erklärte, sie habe 2000 neue Klagen in Europa gegen Personen eingereicht, die große Mengen von urheberrechtlich geschützter Musik im Internet bereitgestellt hätten. Außerdem habe man das juristische Vorgehen gegen illegale Tauschbörsennutzung auf Portugal ausgedehnt, wo der legale Musikmarkt durch illegales Filesharing verwüstet worden sei.
Klar, die wollen nur die Erstanbieter, die anderen sind sicherlich nur Kollateralschäden- Man beachte ausserdem die Kriegsrhetorik.
Wie man der IFPI-Pressemitteilung entnehmen kann, engagiert sich der Phonoverband jetzt mittlerweile auch im Krankheitswesen:
Zu den jüngsten Fällen gehört auch ein Krankenhaus in Kassel, das 5.500 Euro Schadensersatz zahlte, weil Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2.000 Titel illegal zum Herunterladen angeboten hatten.
So, Werbepause vorbei.
Ansonsten gehts noch weiter mit Frau Zypries. Die Netzwelt stellte noch die Frage, ob Verbraucherinteressen denn unter den Tisch gefallen seien:
Zypries: Dem muss ich energisch widersprechen. Die Vertreter der Verbraucherinteressen und der Internet-Community waren bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs selbstverständlich ebenso beteiligt wie alle anderen betroffenen Gruppen auch.
Alle Probleme des Gesetzentwurfs wurden über Monate mit allen beteiligten Kreisen in themenbezogenen Arbeitsgruppen in einer Weise diskutiert, die wirklich beispielhaft war und weit über das hinausging, was bei der Vorbereitung von Gesetzen üblich ist. Dass im Ergebnis ein Ausgleich der Interessen gefunden werden muss, der zwangsläufig für jede Seite Abstriche mit sich bringt, liegt in der Natur der Sache.
Vielleicht sollte man das mal klarstellen. Es gab einen sogenannten Weg der „kooperativen Gesetzgebung“ bei der Diskussion des 2.Korbes. Das hiess, alle Seiten wurden mehr oder weniger in einen Raum gepackt und sollten diskutieren. Das bestand meist aus dem Vorlesen der eigenen Stellungnahme. Von Seiten der Verbraucherinteressen und Internet-Community waren ganze zwei (!) Personen geladen,soweit ich mich erinnere. Einmal die Verbraucherschutzzentralen mit einer Person und einmal Privatkopie.net mit einer. Ihr könnt Euch sicher vorstellen, wieviele unterschiedliche Lobbygruppen der Unterhaltungsindustrie daran noch beteiligt waren. Wobei ich hier gar nicht so sehr gegen den kooperativen Gesetzgebungsansatz schreiben möchte, sondern eher gegen die Verwendung von diesem als „Alibifunktion“ durch Brigitte Zypries. Denn nur wegen des kooperativen Ansatzes von wenigen Treffen sollte man nicht den Eindruck vermitteln, dadurch wäre automatisch eine ausbalancierte Lösung entstanden, die alle Interessen vertritt.
Abgesehen davon ist mir nicht ein Paragraph im neuen 2.Korb bekannt, wo Verbraucher etwas dazu gewonnen hätten. Stattdessen nur noch weiter ein Abbau von Verbraucherrechten. Aber sonst ist ja alles prima auf dem Weg in die Wissensgesellschaft.
Donnerstag debattiert übrigens der Bundestag über das Thema. Wer gerade noch etwas Zeit und Muse hat, Briefe an Abgeordnete zu schreiben, sollte dies jetzt tun.
Kommen wir nochmal zurück zur IFPI. Die behauptet doch tatsächlich, in Deutschland gäbe es mehr Nutzer legaler Musikshops als Tauschbörsennutzer:
Für den Dachverband ist diese Doppelstrategie auch bereits von einigem Erfolg gekrönt: 35 Prozent der Tauschbörsennutzer in Frankreich, Deutschland, Spanien, Schweden und Großbritannien hätten ihre Aktivitäten eingestellt oder zurückgeschraubt, nur 14 Prozent hätten sie ausgedehnt. 11 Prozent der britischen Internetnutzer, die Musik downloaden, seien von illegalen auf legale Angebote umgestiegen, und in Deutschland und Großbritannien übersteige die Zahl der Nutzer legaler Online-Musikshops mittlerweile die Zahl der illegalen Filesharer.
Allerdings frage ich mich dann, wo denn die ganzen Nutzer sind, wieso die nicht in den Verkaufscharts vorkommen und wieso dann das Vorgehen gegen Tauschbörsennutzer überhaupt notwendig ist. Es klingt sonst etwas peinlich, wenn man die eigens kommunizierten Statistiken nicht mehr kennt.
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: Heute: Chaosradio – Datentresore und Briefumschläge
: Heute: Chaosradio – Datentresore und Briefumschläge Heute ist wieder der letzte Mittwoch im Monat und deshalb sei wieder auf das Chaosradio verwiesen, was heute Abend ab 22 Uhr auf Fritz-Radio und via Stream läuft. Die heutige Sendung trägt den Namen „Datentresore und Briefumschläge“ und befasst sich mit Verschlüsselung in der Praxis.
Team: Frank Rosengart, hukl, Harald Welte, Holger Klein
Wenn der Laptop geklaut wird, ist das ärgerlich. Er ist weg. Besonders unangnehm ist aber auch, dass der Dieb die persönliche Fotosammlung durchklicken und sogar die heruntergeladenen privaten E‑Mails lesen kann. Aber nicht nur das – E‑Mails werden beim Versand wie Postkarten behandelt. Neugierige Mitarbeiter und vor allem auch die Ermittlungsbehörden können in Zukunft dank der anstehenden Vorratsdatenspeicherung noch einfacher auf unsere privaten Daten zugreifen.
Auch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte jüngst klar: E‑Mails unterliegen nur beim Transport dem Briefgeheimnis. Sind sie einmal zugestellt, geniessen sie diesen rechtlichen Schutz nicht mehr. Chaosradio möchte euch Tipps geben, wie ihr eure Daten vor neugierigen Blicken schützen könnt, E‑Mails in Briefumschläge steckt und welche Daten in Zukunft unter besonderer staatlicher Aufsicht stehen.
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: Veranstaltung: Alternativen zum Verbot der Internet-Tauschbörsen – Erfahrungen aus Frankreich und USA
: Veranstaltung: Alternativen zum Verbot der Internet-Tauschbörsen – Erfahrungen aus Frankreich und USA Am kommenden Freitag gibt es eine Veranstaltung des Fairsharing-Netzwerks im Berliner Mehringhof: „Alternativen zum Verbot der Internet-Tauschbörsen – Erfahrungen aus Frankreich und USA“.
Wir freuen uns deshalb, Jean-Baptiste Soufron, den Rechtsexperten im Vorstand der „Association des Audionautes“, und Elizabeth Stark, die mit „Freeculture Harvard“ in den USA für ähnliche Ideen streitet, bei einer Diskussionsveranstaltung am Freitag, den 31.März in Berlin begrüßen zu dürfen. Ab 19 Uhr werden sie im „Mehringhof“ einen Überblick über die Situationen in Frankreich und in den USA geben. Oliver Moldenhauer führt als Vertreter der FairSharing-Kampagne durch die Vorträge in englischer Sprache. – „Flüsterdolmetschung“ ins Deutsche steht zur Verfügung.
Fr, den 31.03.06, 19:30, in Berlin, Mehringhof (Gneisenaustr. 2a)
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: Die Welt über Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht und Auskunftsrecht
: Die Welt über Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht und Auskunftsrecht Die Welt hat jetzt auch einen Artikel zum 2. Korb: Digitale Leibesvisitation. Darin gehts um die Bagatellklausel (mit üblicher Argumentation, von wegen Signalwirkung…), die Schizophrenie der Privatkopie-/Kopierschutzregelung und die Verbindung von Auskunftsrecht mit Vorratsdatenspeicherung:
Unternehmen könnten also bald umfängliche Nutzerdaten in Händen halten und eine Welle von Klagen mit hohem Abschreckungswert lostreten. Zwar strebt der verlängerte Arm der Industrie, die GVU, derzeit keine Massenklagen an und will weiterhin nur „Hauptschadensverursacher“ zur Strecke bringen. Zugleich hat sie sich aber wiederholt zu einer „Null Toleranz“-Politik bekannt. Und sollte die GVU nicht handeln wollen, springen mutmaßlich andere private Unternehmen wie Logistep mit stark verbesserter Handhabe in die Ermittlungsbresche. Die gemeinsame Wirkweise von Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsanspruch kommt einer digitalen Leibesvisitation gleich. Wie soll Mißbruch da verhindert werden? Ein gewichtiges bisheriges Ziel rückt damit jedenfalls in weite Ferne. Ein Unrechtsbewußtsein für ihr Handeln werden Kopierer da kaum entwickeln, viel eher ein verstärktes Gemeinschaftsgefühl: Als digitale Robin Hoods.
An der Argumentation kann man sicherlich einiges kritisieren, aber das könnt Ihr ja in den Kommentaren tun. Ich fands gerade nur interessant, dass dort die Verbindung Vorratsdatenspeicherung, Auskunftsrecht und Klagewellen beschrieben wird, in Zusammenhang mit der Frage, ob dies überhaupt der Akzeptanz des Urheberrechtes in der Bevölkerung zuträglich ist.
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: Creative Commons Lizenzen werden in der Volksrepublik China eingeführt
: Creative Commons Lizenzen werden in der Volksrepublik China eingeführt Wie Creative Commons (CC) bekannt gibt, werden morgen die an das Urheberrecht der Volksrepublik China angepassten CC-Lizenzen eingeführt. Sie sollen im Rahmen der Eröffnung einer Internationalen Konferenz zu geistigem Eigentum und Creative Commons an der Renmin Universität in Beijing von Lawrence Lessig (Stanford) als Hauptredner offiziell vorgestellt werden.
Der Projektleiter Chunyan Wang setzt große Hoffnungen in die Einführung der Lizenzen:“We expect that the launch of the Creative Commons licenses will help pave a path for protecting intellectual property and create a win-win solution for all by allowing for reasonable use and sharing of the creative works. The launch will also help build a formal model to be used for creative products and provide a solution for dealing with the challenge of the new digital, Internet society. We believe that the launch will inspire a new “Creative Commons” community in a country with a rich cultural history and great potential creativity.”
Die Einführung in der Volksrepublik China ist besonders interessant, da zu der Gesetzgebung ein gänzlich anderer kultureller Hintergrund hinzukommt.
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: FDP fordert bürgerrechtsfreundliches Auskunftsrecht?
: FDP fordert bürgerrechtsfreundliches Auskunftsrecht? Die FDP überrascht mich immer wieder. Diesmal schafft es Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Pressemitteilung ein Auskunftsrecht für Rechteinhaber zu fordern und das mit Bürgerrechten zu argumentieren. Ein Auskunftsrecht sei sinnvoll und notwendig, sollte aber „unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen“.
Beim folgenden Absatz verstehe ich die Logik einfach nicht. Vorher wird argumentiert, dass Urheberrechtsvergehen (Hier wird keine Trennung zwischen Produktpiraterien und Filesharing gemacht) kein Kavaliersdelikt sei (Ergo „Verbrechen“) und dann dürfen keine „Daten zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen“. Ja, was denn nun?
Der Bundestag muss sicherstellen, dass die Identitätsfeststellung von Rechtsverletzern im Internet nicht von vornherein ins Leere läuft. Ein Auskunftsanspruch, der von Anfang an wertlos ist, wäre eine rechtspolitische Farce. Es ist für die FDP zugleich aber selbstverständlich, dass die Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen muss. Die Pflicht zur Auskunftserteilung kann außerdem nur soweit gehen, wie die Auskunftserteilung überhaupt rechtlich möglich ist. In dem Maße, wie die Speicherung von Verkehrsdaten durch Provider unzulässig ist, werden dem Auskunftsbegehren deshalb Grenzen gesetzt sein. Ebenso können diejenigen Daten nicht zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen. Der Auskunftsanspruch gegen Dritte darf kein Einfallstor für eine Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sein!
Mir ist vollkommen unklar, was die Meldung sagen will. Irgendwie ist die FDP ja für Bürgerrechte, aber das Urheberrecht, bzw. der Schutz des Geistigen Eigentums steht über allem und das Auskunftsrecht soll möglichst verfassungskompatibel durchgesetzt werden, damit man es richtig nutzen kann? Was genau ist die Message?
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: DRM is Killing Music
: DRM is Killing Music Anfang der 80er Jahre führte die britische IFPI eine Kampagne gegen das Kopieren von Musik mit Kassetten durch. Wie wir alle wissen, führten Kassetten nicht zum Untergang des Abendlandes. Das Hauptelement der Kampagne wurde jetzt ein wenig verändert, um auf eine aktuelle Technologie hinzuweisen, die für den Konsum und Genuss von Musik tatsächlich schädlich sein könnte:

Mehr Informationen über die „Home Taping is Killing Music“ Kampagne gibts bei Wikipedia.
[via BoingBoing via Voidstar]
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: Probleme mit Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht oder Softwarepatenten?
: Probleme mit Vorratsdatenspeicherung, Urheberrecht oder Softwarepatenten? Probleme und/oder Sorgen in Verbindung mit EU-Richtlinien zu den Themen Vorratsdatenspeicherung, Jugendschutz, Biomtrischen Pässen, Urheberrecht, Softwarepatenten oder Industrie-Lobbyismus im Allgemeinen? Kein Problem, die EU-Kommission hört Dir zu. Zumindest theoretisch, denn es gibt jetzt ein Betroffenheitsforum für europaverdrossene Bürger: EU lädt europaverdrossene Bürger zum Gespräch ins Internet ein.
Die EU-Kommission reagiert mit dem Angebot auch auf die Ablehnung der EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden im Jahr 2005. Die Kommission will besser die Rolle und die Vorteile der EU verdeutlichen. Es geht Wallström vor allem darum, das Vertrauen der EU-Bürger zurückzugewinnen.
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: Bob Ostertag stellt seine Werke unter Creative Commons Lizenz
: Bob Ostertag stellt seine Werke unter Creative Commons Lizenz Der hierzulande vielleicht weniger bekannte Avantgardemusiker Bob Ostertag hat seine Musik, sofern er die Rechte daran besitzt, unter eine Creative Commons Lizenz gestellt. Sie erlaubt unter Namensnennung die nicht-kommerzielle Weitergabe und freie Bearbeitung. Sehr lesenswert ist seine kurze, aber prägnate Begründung für diesen Schritt. Er wendet sich darin insbesondere gegen die Tendenz von Medienunternehmen Kultur für sich zu vereinnahmen und zu kontrollieren.
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: Brasilien: EMI-Abenteuer-Kopierschutz
: Brasilien: EMI-Abenteuer-Kopierschutz Die EMI hat sich in Brasilien einen ganz besonderen Kopierschutz einfallen, dessen rechtliche Grundlage selbst gut geschützt ist: Stell Dir vor: Brasilien. Du kaufst eine CD, tust sie in Deinen Computer, bekommst ein Setup-Programm vor die Nase geworfen, das Dir einen im Vollständigen nur englischsprachigen Lizenztext anzeigt, der die Installation einer Software zum Abspielen der CD begründet, sich dank Flash weder Copy&Pasten noch ohne gewaltigen Zuckungen durchscrollen lässt und auf eine HTML-Version verweist, die es nicht gibt.
Würdest Du der Lizenzvereinbarung zustimmen wollen?
Ronaldo tat es nicht und berichtet auf boingboing.net von einem beinahe Herzinfarkt ähnlichem Zustand:
After reading all the above, I decided to reject it, and pressed the „reject“ button. Immediately a screen with the word „Initializing“ appeared, the proprietary software was installed, and the music started to play in my computer using the proprietary EMI player, as if I had „accepted“ the whole thing.
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: Das Zentralkommitee der KPDRM
: Das Zentralkommitee der KPDRM Spieße lassen sich umdrehen. Wenn die Kulturindustrie im Recht auf Privatkopie eine Enteignung der Rechteinhaber sieht, so sieht Peter Glaser – ein fitter, alter Hase des CCCs – im Kopierschutz die Enteignung der Verbraucher. Im Blog der „Technology Review“ schreibt er:
Bei der Neubewertung des Urheberrechts scheint es im Kern darum zu gehen, das Privateigentum abzuschaffen. Eigentlich paradox, der Kommunismus ist an diesem Versuch gescheitert. Nun soll die Idee also mit den Mitteln des digitalen Kapitalismus umgesetzt werden. Ob die Völker diesmal die Signale hören, auch wenn sie keinen Freischaltcode kaufen können?
Danke Peter!
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: Kopierschutz 2.0
: Kopierschutz 2.0 Vielen ist trotz großem Widerstand nicht klar geworden, was es heisst, wenn die „Initiative für eine vertrauensvolle Computerplattform“ ihre Träume verwirklicht. Diese Initiative nannte sich Trusted Computing Plattform Alliance (kurz TCPA) und benannte sich nach erster Kritik in die Trusted Computing Grup (TCG) um. Sie setzt sich aus den allermeisten Herstellern von Computerhardware zusammen. Ihr Ziel ist letztlich die Entmündigung des Computerbenutzers – nicht Herr seiner Daten zu sein, um das kopieren urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden. Dem Sinnbild nach entspricht das einem ferngesteuerten Kugelschreibers, der nur das Schreiben der Worte zulässt, für die ich bezahlt habe.
Wem diese Einschätzung zu abstrakt und theoretisch ist, kann seit heute in einem sehr gut geschriebenen Artikel von Bernd Graff nachlesen, was die Kulturindustrie von einem neuen Kopierschutz erwartet. Erschienen ist er unter dem Titel „Digitale Schutzstaffel“ in der Süddeutschen Zeitung, hier ein Auszug:
Es sieht fast so aus, als habe diese Konsum-Pause, dieses Patt zwischen zwei Formaten der Industrie ideal in den Kram gepasst. Denn im Hintergrund des Formate-Streits haben sich – tatsächlich rasant – eben jene ganz anderen Entwicklungen vollzogen, die allesamt nur ein Ziel hatten: Die völlige Absicherung der künftigen, prachtvoll hochaufgelösten Digital-Inhalte gegen unerlaubte Vervielfältigung. Man hat im Rahmen des „DRM“ zwischenzeitlich den wasserdichten Kopierschutz entwickelt. Nicht mehr die einzelne DVD allein wird künftig für den Kopierschutz Sorge tragen, sondern das Abspielgerät selbst.
Ein Angebot, dass sich auf dem Weg in diese Kopierschutzwelt befindet, wurde jüngst von Universial Pictures für Filme angekündigt. Gulli.com beleuchtet das Angebot sehr kritisch und bemerkt, dass die Kundenfreundlichkeit im Umgang mit den gekauften Filmen deutlich zu wünschen nachlässt. Drum kommt der Autor zu dem zynischen Schluss:
Man kann nur hoffen, dass sich trotzdem Käufer für das Angebot finden. Sonst waren wieder die bösen Raubkopierer schuld.
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: Reaktionen zum 2. Korb Urheberrecht – reloaded
: Reaktionen zum 2. Korb Urheberrecht – reloaded Da der zwei Tage alte Artikel zu den Reaktionen rund um den Kabinettsbeschluss zum 2. Korb mittlerweile von der Startseite verschwunden ist, sei hier nochmal darauf verwiesen, dass er weiterhin aktualisiert wird. Mit noch mehr Links zu Medienberichten, Blog-Kommentaren und politischen Reaktionen.
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: Heute auf 3Sat: Im Netz – Angekommen im Überwachungsstaat?
: Heute auf 3Sat: Im Netz – Angekommen im Überwachungsstaat? Heute Abend läuft um 21Uhr auf 3Sat die Diskussion „Im Netz – Angekommen im Überwachungsstaat?“
Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus spielen Ordnung und Sicherheit eine immer größere Rolle. Zum Schutze ihrer Bürger sammeln Behörden gigantische Mengen an Daten. Was damit passiert, entzieht sich heute bereits dem Zugriff demokratischer Kontrolle. Auch im privatwirtschaftlichen Bereich, etwa bei den Volks- und Raiffeisenbanken, sind seit April vergangenen Jahres nach der Einschränkung des Bankgeheimnisses, Millionen von Konto-Zugriffen durch Ämter verzeichnet worden.
Die Gäste der Sendung sind:
Claudia Eckert, Informatikerin, TU Darmstadt
Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Pär Ström, Experte für Datenschutz[via]
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: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss
: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss In diesem Artikel wollen wir heute mal das ganze Geschehen rund um den aktuellen Kabinettsbeschluss zum 2. Korb zusammentragen. Wenn Ihr noch Quellen findet, die wir noch nicht berücksichtigt haben, schreibt diese bitte mit Link in die Kommentare.
Das Bundesjustizministerium hat jetzt eine Pressemitteilung veröffentlicht: Kabinett beschließt Novelle des Urheberrechts. Souverän hat man vermieden, auf die fehlende Bagatellklausel in dieser Mitteilung hinzuweisen. Das Thema kommt einfach nicht vor, stattdessen liest sich die Meldung fast wie eine Meldung zum 1. Korb von vor drei Jahren: „Privatkopie ist ja erlaubt, aber…“
Der Kabinettsbeschluss ist nun auch online als PDF verfügbar.
Medien – Coverage:
Die Süddeutsche berichtete heute morgen schon in ihrer Online-Ausgabe mit Bezug auf dpa über den Beschluss: Zypries will auch Privatkopierer bestrafen. Den Lesern wird folgende Frage gestellt: Sollte man Freunden auch weiterhin CDs brennen dürfen? Macht dort mit! (Das Voting gibt es jetzt auch als Einzelseite)
Auch von heute Morgen ist ein Artikel bei der Tagesschau: Manche Privatkopien künftig strafbar?
Auch von heute Morgen stammt der Artikel „Bundesregierung will bis zu drei Jahre Haft für illegale Filesharer“ auf Heise:
Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der Kabinettsentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts allgemein vor, Downloads „rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen“ aus dem Internet als Straftat zu behandeln. Es drohen für Rechtsbrecher, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen bis zu drei Jahren. Zypries hatte zunächst auch in der leicht überarbeiteten Vorlage für einen Kabinettsbeschluss Anfang Januar noch die Klausel beibehalten wollen, dass „in geringer Zahl“ für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Passage sollte nach einer überraschenden Erweiterung im vergangenen Jahr auch für die Versorgung des „persönlich verbundenen“ Bekanntenkreises sowie „Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken“, also etwa die viel zitierten Schulhöfe, gelten. Dieses Überbleibsel aus der rot-grünen Regierungszeit fiel nun insbesondere heftigen Protesten aus der CDU zum Opfer. Dort heißt es zur Begründung, dass man ja auch nicht den Diebstahl eines Pfennigartikels im Supermarkt straffrei stelle und das geistige Eigentum genauso zu schützen sei wie physische Güter.
Giga.de hat einen Artikel, mit vielen Flüchtigkeitsfehlern und sonst stimmt eigentlich die Hälfte auch nicht so ganz: Kommt die totale Kriminalisierung der Raubkopie? (Urheberrecht ungleich Copyright und es gibt schon einen Abgesang auf die Privatkopie, welche keinen Kopierschutz umgeht. Diese bleibt natürlich erhalten)
Die PC-Welt ist ganz kreativ und druckt mit dem Titel „Novelle des Urheberrechts – Das kommt auf uns zu!“ die komplette Pressemitteilung des Justizministeriums ab. Das ist Journalismus.
Mathias Spielkamp war für Golem bei der Pressekonferenz: Zypries: Bagatellklausel mit CDU/CSU nicht zu machen.
Weiterhin verboten wird es bleiben, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen, auch wenn das zu dem Zweck geschieht, eine Privatkopie von einem Werk herzustellen. Das BMJ ist der Ansicht, dass das die EU-Richtlinie dies zwingend vorschreibt und es kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Auf Fälle angesprochen, in denen auf einer CD zwar angegeben ist, dass sie mit einem Kopierschutz ausgerüstet ist, dieser aber nicht wirksam wird, weil etwa ein Windows-Kopierschutz auf einem Apple-Computer nichts bewirkt, sagte Zypries: „Eine solche CD gilt nicht als kopiergeschützt.“ Sie gehe aber davon aus, dass in „99,9 Prozent der Fälle“, in denen auf einer CD angegeben ist, dass sie einen Kopierschutz enthält, dieser auch funktioniert.
Wisst Ihr eigentlich, was das bedeutet? Wer Windows einsetzt, um einen Kopierschutz zu knacken, hat ein Problem. Die meisten Windows-Kopierschutztechnologien laufen nicht unter Linux. Mit anderen Worten, wer Linux einsetzt, hat weniger Probleme und mehr Freiheiten (Letzteres ja sowieso).
Jetzt gibt es auch einen Artikel von Stefan Krempl auf Heise zur Pressekonferenz: Bundesjustizministerin verteidigt Wegfall der P2P-Bagatellklausel.
Dass die Klausel in der Praxis nach wie vor zu zahlreichen Verwirrungen führen kann, demonstrierte die Justizministerin gleich mit. So tat sie sich schwer mit der Erklärung, ob etwa das technisch mögliche Kopieren einer laut Verpackung mit einem Kopierschutz versehenen Audio-CD auf einem Mac oder unter Linux verboten sei. Nach langem Hin und Her beschloss sie salomonisch: „Wir müssen davon ausgehen, dass das, was draufsteht, auch drin ist. Aber wenn das nicht funktioniert, sind wir uns einig, dass es nicht bestraft wird.“ Wobei mit „es“ die „Umgehung“ des nicht wirklich wirksamen Kopierschutzes gemeint sein sollte.
Für 12:40h war eigentlich eine dpa-Berichterstattung angekündigt, diese lässt aber noch auf sich warten. Erschienen ist nichts. Um 16h soll es wohl eine Zusammenfassung über dpa geben. Eine sehr kleine Zusammenfassung mit vier Sätzen ging jetzt über dpa.
n‑tv weiss alles besser und berichtet tatsächlich, dass die Bagatellklausel „nicht aus dem Gesetzentwurf“ gestrichen wurde: Zypries lässt Gnade walten – Private Raubkopien erlaubt (Abgesehen davon ist die Überschrift einfach nur falsch und schwachsinnig).
Ein vorab veröffentlichter Artikel des „Handelsblatt“, in dem es unter Berufung auf Koalitionskreise hieß, alle Schwarzkopien würden prinzipiell unter Strafe gestellt, erweist sich damit als falsch. Die so genannte Bagatellklausel wurde nicht aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Ziel des Gesetzes ist nach Worten von Bundesjustizministerin Zypries der bessere Schutz der Rechte von Sängern, Filmemachern oder Autoren.
Nach nur sechs Stunden hat wohl auch n‑tv eingesehen, dass die oben zitierte Meldung eine Fehlinformation war und den Artikel korrigiert.
Auch die Tagesschau hat jetzt ihren Artikel aktualisiert und sympathisiert mit dem n‑tv – Spin: Privatkopien bleiben weiter erlaubt (Können die denn alle nicht Quellen lesen?).
Ein Bericht des „Handelblattes“ über eine Streichung der so genannten Bagatellklausel aus dem Entwurf erwies sich damit als falsch. Die Klausel regelt, dass Kopien für den privaten Gebrauch und für „mit dem Täter persönlich verbundene Personen“ legal sind, solange kein Kopierschutz umgangen wird. Vor allem bei der Filmindustrie – aber auch in der Union – war die Klausel umstritten. Durch sie würde ein „rechtsfreier Raum“ geschaffen, so die Kritik.
Ok, alle guten Dinge sind 3 bei der Tagesschau. Die nicht-Streichung der Bagatellklausel wurde mittlerweile durch die Streichung ersetzt. Jetzt heisst es:
Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde eine so genannte Bagatellklausel, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang – bis zu etwa zehn Kopien – straffrei bleiben sollten. Damit sollte unter anderem eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ vermieden werden. Die Unterhaltungsbranche aber auch die Union hatten sich heftig gegen die Klausel gewehrt. Durch sie würde ein „rechtsfreier Raum“ geschaffen, so die Kritik.
Jetzt gibt es eine Meldung von Reuters: Regierung will private Musik-Kopien weiter erlauben
Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin die seit Monaten diskutierte Novelle des Urheberrechts auf den Weg. Justziministerin Brigitte Zypries bezeichnete es als echten Erfolg für Verbraucher, dass sie Familienmitgliedern oder Freunden weiterhin Kopien brennen dürften. Verboten sei jedoch, dazu einen Kopierschutz zu umgehen.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Super Verhandlungserfolg von der Brigitte für die Verbraucher, dass man manchmal noch Kopien erstellen darf – natürlich nur, wenn kein DRM, Rootkit oder Kopierschutz dabei ist. Danke. Lustig ist auch folgendes:
Zypries bezifferte die Zahl der erlaubten Privatkopien auf bis zu zehn.
Bisher ging man von in der Rechtsdebatte von „bis zu sieben Privatkopien“ aus. Weiss jemand, wie und wieso Frau Zypries gerade die Zahl „10“ in die Debatte geworfen hat?
Die Zeit hat in ihrer Online-Ausgabe nun auch einen Artikel zur Thematik, indem ich zitiert werde: Keine Gnade für Internet-Sünder.
Das Internet hat die Welt verändert – auch die Welt der Autoren, Musiker und Filmemacher. Die Popularität privater Tauschbörsen ist bis heute ungebrochen. Daran haben weder Gesetzentwürfe noch Kampagnen der Film- und Musikindustrie gegen das unerwünschte Kopieren digitaler Inhalte im Internet etwas geändert. Doch nun wird der Gesetzgeber erneut aktiv: der Entwurf zur zweiten Novelle des Urheberrechtsgesetzes lässt kaum Spielraum für Toleranzen. Während die Wirtschaftsunternehmen sich über das Entgegenkommen aus dem Bundesjustizministerium freuen, kommt Kritik von Nutzerinitiativen und Journalistenverbänden.
Spiegel-Online berichtet jetzt auch recht ausführlich: Kabinett kriminalisiert Kopierer
In Deutschland sieht der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle mittlerweile vor, den Rechteinhabern gegenüber Internetprovidern ein Auskunftsrecht zur Identifizierung Datentauschender Kunden zu gewähren („zivilrechtlicher Auskunftsanspruch“). Sprich: Nicht mehr die Staatsanwaltschaft erfragt bei der Telekom den Namen eines Sünders, sondern Time Warner, Sony-BMG, Universal, EMI und Co.
Die Diskussion um dieses Thema stieß vor Wochen der Musikverband IFPI an, der einen „Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern“ eingefordert hatte, um sich kostengünstiger als auf dem juristischen Weg „gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können“. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen widersprach umgehend, doch im Justizministerium wogen offenkundig die Argumente der Industrie schwerer.
Es ist zwar wichtig, auf die Gefahr und Willkür durch ein Auskunftsrecht hinzuweisen, aber weder ist der Vorschlag vor Wochen von der IFPI in die Diskussion gestossen worden, noch gibt es einen passenden Paragraphen im 2. Korb. Das Auskunftsrecht wird kommen, allerdings in der gerade parallel verhandelten „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“, welche ungleich der 2. Korb ist. Die Diskussion um ein solches Auskunftsrecht dauert schon Jahre an. Richtig ist, dass die IFPI zusammen mit der Filmlobby und CDU/CSU/FDP dieses fordern. Abgesehen davon ist der Artikel von Frank Patalong aber sympathisch geschrieben und lesenswert.
Sympathisch ist auch der Beitrag aus der Berliner Zeitung („Kopien von geschützten CDs bleiben strafbar – Verbraucherschützer warnen vor Kriminalisierung“), weil hier der Abbau von Verbraucherrechten einen ziemlichen grossen Anteil am Text hat:
„Die Novelle ist ein völlig falsches Signal. Sie kriminalisiert Verbraucher und verunsichert Internetnutzer“, sagte Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale Verbraucherverband der Berliner Zeitung.[…]
Es könne nicht angehen, dass „jedermann jetzt Sorge haben muss, dass die Polizei vor der Tür steht und den Computer beschlagnahmt, weil der 16-jährige Sohn ein paar Dateien oder drei Songs aus dem Netz heruntergeladen hat“, sagte von Braunmühl. Internetnutzer, immerhin 60 Prozent der Deutschen, „laden tagtäglich Dateien und Links herunter, bei denen überhaupt nicht erkennbar ist, wer der eigentliche Urheber ist.“ Sie müssten nun Angst haben, sich strafbar zu machen. „Das widerspricht auch der Forderung der Regierung nach einer Wissensgesellschaft“, sagte von Braunmühl.
Die lustigste Überschrift bietet bisher die Süddeutsche Zeitung in einem Kommentar von Heribert Prantl: Mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen.
Geistiges Eigentum verbreitet und vervielfältigt sich mittels moderner Speichermedien blitzschnell und weltweit – und der Urheber hat dann oft das Nachsehen. Das Urheberrecht ist dafür da, dem geistigen Eigentümer zu seinem Recht zu verhelfen. Das neue Urheberrecht, soeben im Bundeskabinett vorgestellt, leistet das nicht – im Gegenteil. Es wird den Schutz des geistigen Eigentums noch verschlechtern: Das neue Recht sorgt sich weniger um die Urheber als um diejenigen, die deren geistiges Eigentum vermarkten. Es achtet vor allem die Interessen der Verwertungs- und Geräte-Industrie; aus dem Urheberrecht wird ein gewerbliches Schutzrecht.
Einen guten Artikel hat Christian Rath in der Taz geschrieben: Tauschen verboten.
Bisher gibt es in Deutschland kaum Strafverfolgung gegen Tauschbörsen-Nutzer. Das könnte sich aber schnell ändern, wenn ein zweiter parallel verfolgter Entwurf zum Gesetz wird. Die Bundesregierung plant nämlich, der Musik- und Filmindustrie erstmals Auskunftsansprüche gegen Internet-Provider zu geben. Diese müssen dann sagen, wer in größerem Stil illegale Tauschbörsen nutzt. Die Industrie kann dann Schadenersatz von den so Entlarvten verlangen. Sie kann aber auch Strafanzeige gegen konkrete Personen erheben, was eine verschärfte Strafverfolgung möglich macht. Auf Urheberrechtsverletzungen stehen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe.
Dennoch spricht die Ministerin nach wie vor von einem fairen Ausgleich zwischen Industrie und Nutzern.
Passend dazu gibt es auch eine Kopierschutz-Karrikatur in der TAZ.
Am Tag danach gibt es bei Golem, Spiegel und Heise jeweils einen „Remix-Artikel“ mit Kommentaren zum Kabinettsbeschluss. Für Leser dieses Blogs ist dort nichts neues zu finden:
Heise: Urheberrechtsreform: Zustimmung bei der Industrie, Proteste bei Verbrauchervertretern
Golem: Neues Urheberrecht: Verhaftungswelle auf Schulhöfen?
Spiegel: Was ist erlaubt? Was ist verboten? (Hier gibt es als zusätzlichen Mehrwert noch eine Tabelle, was man denn nun genau machen darf, und was nicht)
Jetzt gibts auche inen Überblick bei der Netzwelt: Urheberrecht: Stimmen zur gefallenen Bagatellklausel.
Heise hat erneut einen Debatten-Überblick veröffentlicht: Regierungsentwurf zur Urheberrechtsnovelle heftig umstritten.
Der neu aufkochende Kampf um die Zukunft des Urheberrechts macht deutlich, dass politische und gesellschaftliche Gruppierungen nach wie vor entgegengesetzte Vorstellungen von der künftigen Wissensgesellschaft und ihren ökonomischen Modellen haben; sie versuchen zudem, ihre Positionen immer heftiger zu verteidigen. Geht es der einen Seite um die Anerkennung einer neuen kollaborativen Form der Produktion von Ideen und Werken über das Web mithilfe einer Vielzahl an „sozialen“ Softwareapplikationen, steht für die andere Seite die Übertragung traditioneller Kreations- und Verwertungsmodelle auf das Internet im Vordergrund.
Katrin Rönicke hat für die Online-Ausgabe des Jugendmagazins Neon einen Artikel geschrieben und mich im Vorfeld befragt: Urheberrechthaberei.
Und auch in einem Artikel der Netzeitung aus dem Ressort Wirtschaft komme ich vor: Kein «fairer Ausgleich» beim Urheberrecht.
Währenddessen hat sich Jörg Tauss von der SPD zu Wort gemeldet und kündigt Widerstand der SPD-Fraktion an: SPD-Medienexperte fordert Nachbesserungen bei der Urheberrechtsnovelle. Mal schauen, was daraus wird und ob Tauss wieder zum Papiertiger wird, wie bei der Vorratsdatenspeicherung. Dort war er auch dagegen, hat aber im Bundestag dafür gestimmt.
Die Tagesschau hat Till Kreutzer befragt: „Selbst Frau Zypries kann das nicht beantworten“.
tagesschau.de: Mit den eingesetzten Kopierverfahren bewegen sich einige Plattenfirmen selbst am Rande der Legalität. Ein Beispiel ist das „Sony-Rootkit“, das auf einem Computer potenziell schädlichem Code installiert. Müsste die Politik da nicht im Sinne des Verbraucherschutzes auch eingreifen?
Kreutzer: Das müsste sie meiner Meinung nach unbedingt. Im einfachen Fall, dass die CD auf meinem Rechner wegen eines Kopierschutzes nicht funktioniert, greift das Gewährleistungsrecht und ich kann die CD zurückgeben. Spezielle Schutzrechte gegen den Einsatz solcher fragwürdiger Schutzvorrichtungen gibt es aber nicht. Und es ist sehr schwer, da Verbraucherschutzrechte herzuleiten. Da müsste was getan werden. Und das umso mehr, als die Umgehungsregelung im Urheberrecht keine Rücksicht darauf nimmt, ob der fragwürdige Kopierschutz Schaden anrichtet. Ich mache mich möglicherweise einer rechtswidrigen Umgehung schuldig, wenn ich einen solchen Schutz versuche auszuhebeln, weil er auf meinem Rechner Funktionsstörungen hervorruft.
Peter Glaser hat einen Kommentar im Technology Review-Blog verfasst: Das Zentralkommitee der KPDRM.
Bisher bedeutete Besitz, dass man das volle Verfügungsrecht über sein Eigentum hatte. Bücher, Musik, Filme, Spiele oder Software, die den geplanten Vervielfältigungs- und Verbreitungsrestriktionen unterliegen, kann man praktisch nur noch mieten oder in verkapselten Formen erwerben. Bei der Neubewertung des Urheberrechts scheint es im Kern darum zu gehen, das Privateigentum abzuschaffen. Eigentlich paradox, der Kommunismus ist an diesem Versuch gescheitert. Nun soll die Idee also mit den Mitteln des digitalen Kapitalismus umgesetzt werden. Ob die Völker diesmal die Signale hören, auch wenn sie keinen Freischaltcode kaufen können?
Brigitte Zypries hat Spiegel-Online ein Interview gegeben: „Wir machen aus Kindern keine Kriminellen“.
SPIEGEL ONLINE: Das französische Parlament versucht, einheitliche DRM-Standards herbeizuführen, so dass alle Verbraucher alle digitalen Waren auf allen Geräten nutzen können. Warum gibt es das nicht in Deutschland?
Zypries: Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber gut beraten wäre, wenn er selbst regelte, welcher MP3-Player welche Formate vertragen muss. Dies sollten wir dem Markt überlassen. Die Verbraucher werden DRM-geschützte Inhalte, die sie nicht auf den gewünschten Geräten abspielen können, auch nicht kaufen. Problematisch wird das erst dann, wenn jemand eine marktbeherrschende Stellung hat und den Wettbewerb behindert.
Hallo? Das Vertrauen in den Markt möchte ich haben. Man kann aber auch sagen, dass Frau Zypries sich nicht wirklich für die Rechte der Verbraucher einsetzen möchte.
Politische Kommentierung:
Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das „Geistige Eigentum“ im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, droht mit weiteren Änderungen und spricht (fast schon zynisch) von einem gerechten Interessenausgleich:
Der Gesetzentwurf bildet eine gute Arbeitsgrundlage für das nun anstehende parlamentarische Verfahren. Weitere Änderungen zur Stärkung der Rechte der Urheber müssen noch diskutiert werden. Insgesamt strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern an und beabsichtigt durch eine Anhörung im Bundestag mit den Beteiligten nach entsprechenden Lösungen zu suchen.
Jerzy Montag und Grietje Bettin von der Grünen Fraktion erklären schon in der Überschrift ihrer Pressemitteilung: „Kabinettsküche hat Urheberrecht endgültig verkocht – Entwurf wird digitaler Informationsgesellschaft nicht gerecht“
Weiter heisst es dort:
Bundesjustizministerin Zypries hat ihr erklärtes Ziel verfehlt: Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft keinen fairen Ausgleich zwischen dem Interesse an freiem Informationszugang und dem Schutz des geistigen Eigentums. Der Vorschlag ist geprägt von den Interessen der Verwerter-Lobby und der Geräte-Industrie. Urheber und Verbraucher werden hingegen unangemessen benachteiligt.
Zu Lasten der Urheber gehen die neuen Regelungen zu Verträgen über unbekannte Nutzungsarten und zum Vergütungssystem. Die Verbraucher suchen vergebens eine durchsetzungsstarke Privatkopie. Denn wo Kopierschutz verwendet wird, läuft ihr Recht, private Kopien vom Original zu machen, leer. Zu guter Letzt ist die Ministerin auch noch bei der Bagatellklausel eingeknickt. Statt die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf Strukturen organisierter Kriminalität zu konzentrieren, sollen Polizei und Staatsanwaltschaft jedem Fall unerlaubten Kopierens nachgehen.
Ausnahmsweise äussert sich für die FDP-Fraktion mal nicht Herr Otto, sondern Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Vor ihr hatte ich mal grossen Respekt, als sie während der Verhandlungen zum grossen Lauschangriff in den 90ern als Justizministerin zurückgetreten ist. Von einer Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorientierten Politik ist die FDP im Urheberrecht mittlerweile meilenweit entfernt:
Die Bundesregierung hat in ihrem heute vorgestellten Entwurf für den Zweiten Korb auf die umstrittene „Bagatellklausel“, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang grundsätzlich straffrei bleiben sollten, verzichtet. Das ist eine gute Nachricht für die Schöpfer und die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke. Zugleich ist es eine herbe Niederlage für Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die bis zum Schluss hartnäckig an dieser verfehlten Bestimmung festhalten wollte. Die Bagatellklausel hätte ein völlig falsches rechtspolitisches Signal gesetzt. Bei der Beratung des FDP-Antrages zur Modernisierung des Urheberrechts im Januar war aber bereits deutlich geworden, dass der Bundestag die Bagatellklausel mehrheitlich ablehnt.
Mit dem Verzicht auf die Bagatellklausel hat die Bundesregierung eine wichtige urheberrechtspolitische Forderung der FDP erfüllt.Bitkom fordert mehr Digital Restriction Management in den weiteren Verhandlungen: Modernisierung des Urheberrechts nur teilweise gelungen.
Katja Husen, Mitglied des grünen Bundesvorstandes, hat jetzt auch eine PM veröffentlicht:
Wir bedauern, dass Bundesjustizministerin Zypries bei der Bagatell-Klausel eingeknickt ist. Damit nimmt sie die Kriminalisierung mehrerer Millionen hauptsächlich junger Menschen in Kauf. Das wird Staatsanwaltschaften und Gerichte überfordern und der Akzeptanz des Rechtssystems schaden. Auch Privatkopien gegen Kopierschutz bleiben verboten. Wer sich eine kopiergeschützte CD kauft, darf nicht mal für sich selbst eine Kopie anfertigen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, erklärte nach der Kabinettssitzung:
„Der heute im Kabinettentwurf verabschiedete Gesetzentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft enthält Regelungen, die dem notwendigen Kompromiss zwischen dem geistigen Eigentum und der Wissensgesellschaft sowie den Interessen von Industrie und Verbrauchern Rechnung tragen. Dieser Entwurf stellt eine solide Grundlage für das weitere parlamentarische Verfahren dar. Ich habe ihm insbesondere auch deshalb zugestimmt, weil er die im Regierungsentwurf der letzten Legislaturperiode enthaltene sogenannte Bagatellklausel nicht mehr vorsieht. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass der Schutz des geistigen Eigentums als einem der wichtigsten kulturellen Güter essentiell ist und eine Verletzung nicht bagatellisiert werden darf.“
Der Deutsche Kulturrat freut sich mit Herrn Neumann: Freude über Streichung der Bagatellklausel, große Enttäuschung über Vergütungsabgabe.
Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass die so genannte Bagatellklausel (§ 106 UrhG) nicht aufgenommen wurde. Der Diebstahl des geistigen Eigentums ist damit nach wie vor genauso strafbar wie der Diebstahl materiellen Eigentums. Kulturstaatsminister Neumann hatte sich bereits zu Beginn dieses Jahres gegen die Bagatellklausel ausgesprochen. Der Deutsche Kulturrat dankt dem Kulturstaatsminister für seine klaren Worte in der Sache, die offensichtlich vom Bundesjustizministerium aufgenommen wurden.
Unsere Pressemitteilung vom Netzwerk Neue Medien hatte ich schon vorab in einem eigenen Artikel gepostet: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!
Der Chaos Computer Club hat jetzt auch eine Pressemeldung veröffentlicht: Kabinett verspielt beim Entwurf zum Urheberrecht die Weichenstellung für die Zukunft und kriminalisiert die Schulhöfe.
[…] Auf weitere Probleme mit DRM für die Verbraucher geht der Entwurf ebenfalls nicht ein. Nach Ansicht des CCC fehlt das klare Bekenntnis zu Interoperabilität und Datenschutz. So schreibt der Entwurf – anders als im Nachbarland Frankreich kürzlich beschlossen – nicht vor, dass beim Einsatz von DRM Hersteller auch Schnittstellen bereitstellen müssen, um DRM-behaftete Medien zu sichern. Der Verbraucher muss in Kauf nehmen, dass er seine digitale Musiksammlung mit DRM verliert, wenn sein Abspielgerät kaputt geht. Auch dem Streben der Industrie, DRM zum Ausspähen von Kunden einzusetzen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Informationen aus DRM dürfen nicht benutzt werden, die Art und Weise sowie die Intensität des privaten Werkgenusses aufzuzeichnen oder an eine zentrale Stelle zu übermitteln. Dabei handelt es sich nicht um Gedankenspiele. Ende 2005 brachte die Firma Sony mehrere DRM-behaftete CDs auf den Markt, die auf den Computern von nichtsahnenden Verbrauchern virenähnliche Schadprogramme einnisteten. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für mit DRM versehene Medien ist dringend geboten. In Form und Gestaltung sollte sich diese an den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen orientieren.
Der Chaos Computer Club fordert die verantwortlichen Politiker in den Ausschüssen und in Bundestag und Bundesrat auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Die Folgen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft wären fatal. Verbraucherrechte wie Datenschutz und das Recht auf Privatkopie dürfen nicht hinter Industrieinteressen zurückstehen. Ein in sich widersprüchlicher Gesetzentwurf, der einerseits ein bisschen Privatkopie erlaubt, andererseits jede „Umgehung“ kriminalisiert und den Rechteverwerten einen Blankoscheck in Sachen DRM ausstellt, ist nicht hinnehmbar. Anstatt den Startschuss zu geben zu einer zu erwartenden Überlastung der Gerichte durch die massenhafte Verfolgung meist jugendlicher Filesharer, muss die Politik in erster Linie den Verbraucher vor einer immer hemmungslos werdenden Rechteverwerterlobby schützen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äussert Unverständnis und befürchtet auch die Kriminalisierung von Jugendlichen: Streichung der Bagatellklausel keine Bagatelle.
Ursprünglich war geplant, das Herunterladen von Inhalten aus dem Internet oder das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken in geringer Stückzahl straffrei zu stellen. Mit der Streichung dieser Vorschrift muss nun jeder Internetnutzer befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu werden. „Welche Downloads legal und welche illegal sind, ist für den Verbraucher in den meisten Fällen nicht erkennbar“, betonte Edda Müller. Da die Strafverfolgungsbehörden mit der Flut von Strafanträgen wegen Urheberrechtsverletzungen zu kämpfen haben und dadurch die Verfolgung anderer Fälle leidet, haben Staatsanwälte in den vergangenen Monaten gefordert, Ermittlungen erst ab einer erheblichen Anzahl von illegalen Downloads oder Kopien einzuleiten.
Der vzbv kritisierte auch die Pläne der Bundesregierung, Rechteinhabern den Zugriff zu persönlichen Daten von Internetnutzern zu erleichtern und ihnen ein Auskunftsrecht gegenüber Internet Providern einzuräumen. „Wir befürchten, dass in Folge dieses Auskunftsanspruchs auf Eltern jugendlicher Internetnutzer eine Flutwelle von Abmahnungen mit erheblichen Anwaltskosten zukommt“, so Edda Müller. Besonders bedenklich ist dies im Zusammenhang mit Berichten, dass private Internetfahnder im Auftrag von Unternehmen bewusst illegale Inhalte im Internet anbieten, um Nutzer damit in die Falle zu locken. Die bisherige Praxis, dass nur der Staatsanwalt im Verdachtsfall die Personalien von Internetnutzern ermitteln darf, ist nach Ansicht des vzbv völlig ausreichend.
Über den Kabinettsbeschluss ist auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sehr verärgert. Der Titel der PM sagt schon alles: Deutschland droht über das Urheberrecht ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches Land zu werden – ein wirkliches Desaster für Bildung und Wissenschaft. Und die ist so lesenswert, dass ich sie mal im Volltext poste:
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ sieht einen eklatanten Widerspruch zwischen der am 22. März 2006 durch die Bundesregierung verabschiedeten zweiten Urheberrechtsanpassung („Zweiter Korb“) und dem in der Koalitionsvereinbarung formulierten Ziel eines „bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts“. In der Reaktion des BMJ auf den Beschluss wird dies als Akt der „Modernisierung“ gefeiert, durch den das „deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter“ gemacht werde. Das sieht das Aktionsbündnis, das zusammen mit den großen Wissenschaftsorganisationen und einigen hundert Fachverbänden Bildung und Wissenschaft in Sachen Urheberrecht vertritt, ganz anders. Nicht „fit“ gemacht wird die Informationsgesellschaft, sondern „krank“, zumindest im internationalen Wettbewerb „stark geschwächt“.
Äußerst befremdlich wirkt, dass in der Mitteilung des BMJ behauptet wird, die Novelle stärke den „Wissenschaftsstandort Deutschland“. Die jetzt zur weiteren parlamentarischen Beratung vorgelegten Regelungen sind wiederholt vom Aktionsbündnis kritisiert worden – ohne Erfolg, z.B. bezüglich des stark eingeschränkten Zugriffs auf elektronische Bestände in Bibliotheken. In Zukunft soll sogar die Lieferung elektronischer urheberrechtsgeschützter Dokumente durch die Bibliotheken ganz untersagt werden (in die DFG und BMBF stark investiert haben), wenn der Markt, ganz gleich zu welchen Preisen, einen solchen Service anbietet. Auch dass die Rechte von Wissenschaftlern als Autoren bei bislang unbekannten Nutzungsarten weiter beschnitten werden, gehört zur „Erfolgsstory“ dieses Urheberrechts, das, so ließ es die Ministerin auf der heutigen Pressekonferenz (bei Phoenix) sehr deutlich erkennen, in erster Linie der Informationsindustrie (BITKOM et al.) und den kommerziellen Interessen der Informationswirtschaft (Elsevier et al.) verpflichtet ist.
Die Interessen von Bildung und Wissenschaft, die doch wohl mit den Interessen der Öffentlichkeit an Modernisierung und Innovation zusammengehen, werden durch die Novelle marginalisiert. Bildung und Wissenschaft werden bezüglich der Nutzung publizierter Materialien in das Steinzeitalter der Informationsversorgung zurückgeschickt. Auf jeden Fall ist das ein Rückschritt zu den Bedingungen des vor-elektronischen Zeitalters.
Dem Aktionsbündnis ist es in keiner Weise nachvollziehbar, dass die Bundesregierung entgegen ihrer politischen Zielsetzung der Förderung von Bildung und Wissenschaft nicht erkennt, dass das jetzt drohende Urheberrecht Entwicklung in Forschung und die Anwendung moderner Lehr- und Lernformen nicht befördert, sondern massiv behindert. Das Aktionsbündnis will sich mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass im weiteren Verlauf der Gesetzgebung deutlich wird, dass die kommerziellen Interessen der Verwertung von intellektuellen Werken mit den Anforderungen von Bildung und Wissenschaft in Übereinstimmung gebracht werden müssen.
Ansonsten droht Deutschland in Folge des rigiden, kommerzielle Interessen einseitig begünstigenden Urheberrechts ein bildungs- und wissenschaftsfeindliches, zumindest ein bildungs- und wissenschaftsunfreundliches Land zu werden.
Blog-Coverage:
Bildschirmarbeitsplatz: Bundesregierung wünscht mehr Verhaftungen auf dem Schulhof
Die Argumentation vor allem aus Kreisen der Union war, dass eine Bagatellklausel einen „rechtsfreien Raum“ schaffen würde. Die jetzige Regelung schafft hingegen einen kulturfreien Raum. Das Mixtape, seit Generationen Ausdruck von Jugendkultur („ich hab dir mal ein paar Songs aufgenommen…“), steht rechtlich damit auf einer Stufe mit den Brennerfabriken. […]
Mit der Abschaffung der Bagatellklausel trennt sich die Große Koalition von einem jahrhundertealten europäischen Verständnis von Kultur — erinnert sei an die sakrale Kulturtechnik des Raubkopierens in den Klöstern. Seinerzeit beschäftigten sich Mönche mit dem „Brennen“ von heiligen Warez, sogenannten Bibeln, auf Papier. Kultur in diesem Sinne war immer das Weitergeben von existierendem Wissen und wurde nach der Brechung des kirchlichen Einflusses später auch Grundlage der Aufklärung.
Dramaking: Novelle des Urheberrechts
Ich kann gar nicht genug Kopfschütteln… Selbst Medienprofis und Politiker, die sich mit dem Thema “Novelle des Urheberrechts” befasst haben, haben völlig den Faden verloren. Wie soll da der normale Konsument noch durchsteigen, was noch erlaubt ist und was nicht?
Antifreeze: Kauft keine CDs mehr!!!
Jetzt am virtuellen Stammtisch zum Totalboykott aller Tonträgerunternehmen aufzurufen, sorgt zwar – die Kommentare zeigen es – für Applaus, sinnvoll ist es in dieser Form aber nicht. Denn es gibt sehr wohl Tausende von kleinen Plattenfirmen, die keine Kopierschutzmechanismen benutzen, die niemals jemanden verklagen würden, wenn er etwas aus dem Netz läd, die ihre Künstler fair behandeln und die sogar – man glaubt es kaum! – nicht von anzugtragenden BWL-Diplomanten, sondern von Musikfans betrieben werden. Anstatt sich jetzt selbst einen Persilschein für “illegales Raubkopieren” auszustellen, sollte man sich einfach etwas mehr informieren und beim nächsten mal im Plattenladen (und damit meine ich nicht Saturn oder Mediamarkt) sein Geld vielleicht für eine Platte eines kleinen, unabhängigen Labels ausgeben. Da ist ohnehin oft die bessere Musik drauf.
Spreeblick: Korb für die Musikindustrie
Irgendwann im Jahr 2000 ging ich dann auch endlich privat online, nachdem ich im Beruf schon zwei oder drei Jahre mit dem Web zu tun hatte. Natürlich lud ich mit Napster Songs aus dem Web, natürlich lud ich mir von Webseiten illegale Musikstücke. Nicht viele, und die meisten der Bands, denen ich so einen oder zwei Titel stahl, denen kaufte ich nachträglich auch ein oder zwei Alben ab. Beispiele sind die Goo Goo Dolls oder Ocean Color Scene. So verfuhr ich bis vor circa einem halben Jahr, als ich, nach dem Bloggen an sich, die spezialisierten Musikblogs entdeckte, aus denen man sich mit mehr als genug Musik versorgen kann. Da ist jeden Tag ein frischer Sampler drin, wenn man weiß, wo man suchen muss. Dennoch kaufte ich CDs. Die Strokes. Goldfrapp. Franz Ferdinand. Und. Und. Und.
Wißt Ihr was? Diese Zeiten sind vorbei.
Weitere Infos:
Am 26. Januar fand eine interne Anhörung der Bundesregierung zum 2. Korb mit vielen Lobbyisten statt. Wir waren dabei, streamten die Veranstaltung live ins Internet (War das eigentlich eine Premiere in der Bundespolitik?) und bloggten ausführlich: Live-Stream von Urheberrechtsanhörung.
Passend zur Popkomm haben wir uns die tollen neuen Geschäftsmodelle der Musikindustrie angeschaut. Beim Testen fanden wir heraus, dass die Online-Shops aus Verbrauchersicht noch schlechter sind als wir zu Beginn vermuteten: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz.
Hartmut Spiesecke, der Sprecher des deutschen Phonoverbandes (Allgemein bekannt als „die Musikindustrie“) ist der Meinung, dass Kopierschutz-technologien keine Probleme bereiten. Er wünscht sich daher Mails von Verbrauchern: Kampagne: Schreibt dem Phonoverband bei Kopierschutzproblemen.
Weitere Infos findet man bei Privatkopie.net und dem Verbraucherportal iRights.info.
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: NNM-PM: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!
: NNM-PM: Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern! Wir haben als Netzwerk Neue Medien wieder eine Pressemitteilung veröffentlicht (Wird mal Zeit, dass die NNM-Webseite endlich mal überarbeitet wird):
Mehr Freiheit wagen – auch im Umgang mit Kulturgütern!
Markus Beckedahl, Vorsitzender des Netzwerk Neue Medien (NNM), erklärt zur heutigen Verabschiedung des neusten Entwurfes der Urheberrechtsnovelle durch das Bundeskabinett:
„Von dem Ziel, das Urheberrecht gemäß den Anforderungen der Wissensgesellschaft zu gestalten, ist auch der heutige Kabinettsbeschluss weit entfernt. Den veränderten gesellschaftlichen Realitäten trägt man nicht Rechnung, indem die Bagatellklausel für private Kopien von kopiergeschützten Werken gestrichen wird: Verbraucher besitzen die notwendige Technik zum Kopieren von digitalen Inhalten und werden sie auch weiterhin benutzen.
Wir sind von Frau Zypries maßlos enttäuscht worden. Die Bagatellklausel war nicht unser Wunsch – allerdings sahen wir sie als Kompromiss an, um das von Zypries definierte Ziel keine „Kriminalisierung der Schulhöfe” zu erreichen. Dieser Kompromiss wurde von Frau Zypries selbst vorgeschlagen und fehlt in ihrem heutigen Entwurf völlig. Für das private Kopieren von Musik drohen nun drei Jahre Haft – auch auf dem Schulhof.
Zwar können die Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit eingestellt werden – doch sind hier die Verbraucher von der Laune und regionalen Befindlichkeiten der Staatsanwaltschaften abhängig. So kann es passieren, dass die nicht-gewerbliche Weitergabe von Mix-CDs an Freunde in Bayern Anlass für eine strafrechtliche Verfolgung sein kann, während es im Norden nicht verfolgt wird.
Für Verbraucherrechte sieht es auch bei der zweiten Novellierung des Urheberrechts schwarz aus: Weiterhin bleibt die Paradoxie bestehen, dass das Anfertigen privater Kopien zulässig, aber die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen unter Strafandrohung verboten ist.
Wir fordern weiterhin eine Stärkung der Verbraucher durch ein durchsetzungsfähiges Recht auf die Privatkopie, welches in der aktuellen Debatte kaum eine Rolle spielt. Für die Entfaltung einer freien, offenen und nachhaltigen Wissensgesellschaft wünschen wir uns eine Politik, die mehr Freiheit wagt – auch im Umgang mit Kulturgütern!“
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: Zypries 2.0: Kein Recht auf digitale Privatkopie
*: Zypries 2.0: Kein Recht auf digitale Privatkopie *Heute mittag soll der neue Entwurf zum Urheberrecht im Bundeskabinett verabschiedet werden. Nachdem der neue Kulturstaatsminister Bern Neumann (CDU) auf dem Neujahrsempfang der Musikindustrie versprach die Bagatellklausel zu kippen, folgt dem nun Brigitte Zypries (SPD): Die Justizministerin brachte die Bagatellklausel als Kompromissvorschlag zwischen neuem Informationszeitalter und traditioneller Verwertungskette unter rot-grün in den Gesetzesentwurf ein. Nun hat sie ihre Meinung geändert.
Das Handelsblatt ist gut informiert:
Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, ist die Bagatellklausel in dem neuesten Gesetzesentwurf, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, nicht mehr enthalten.
Die Klausel sollte private Kopien von kopiergeschützten Werken im kleinen Maße straffrei lassen, um die Zulässigkeit privater Vervielfältigungen nach §53 UrhG auch bei kopiergeschützten Werken zu gewähren zu können. Also zurück zur Wurzelparadoxie der Urheberrechtsnovelle: Privatkopie erlaubt, Umgehung von Kopierschützen verboten.
Tja. Kein Kompromiss – Trauerbeflaggung. Darknet.
* Vorausgesetzt das Handelsblatt ist wirklich gut informiert und es gibt nicht noch eine weitere Überraschung – aber dann positiver Art – im Kabinettsentwurf. Stay tuned.Update: Weitere Infos sammeln wir hier: Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss.
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: History of Geistiges Eigentum
: History of Geistiges Eigentum Clara Jeffery schrieb für die März/April-Ausgabe des nordamerikanischen Magazins „Mother Jones“ über die Geschichte von „Intellectual Property“ und all die schönen Fakten und Tatsachen, die das Beharren auf „Geistigem Eigentum“ so absurd machen: Intellectual Property Run Amok.
Ein paar schöne Stellen seien an dieser Stelle zusammengemixt:
MICROSOFT UK held a contest for the best film on “intellectual property theft”; finalists had to sign away “all intellectual property rights” on “terms acceptable to Microsoft.”
[…]
NEARLY 20% of the 23,688 known human genes are patented in the United States. Private companies hold 63% of those patents.
[…]
A FRENCH DIRECTOR had to pay $1,300 after a character in his film whistled the communist anthem, “The Internationale,” without permission.
[…]
MARTIN LUTHER KING JR.’s estate charges academic authors $50 for each sentence of the “I Have a Dream” speech that they reprint.
Wobei mich das vorletzte zitierte Faktum an die Rechteinhaber des berühmten Ché Guevara-Fotos erinnert, die sich für die Nutzung seines Abbildes weiterhin gerne vergüten lassen wollen.
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: Fernsehen war gestern
: Fernsehen war gestern Zwei interessante Reden im Web-Stream gibt es von einem „UNC Symposium on Intellectual Property, Creativity and the Innovation Process“. Cory Doctorow sprach zum Thema „When the Now is Too Long: How DRM & Old-World Copyright Fight the Future“ und James Boyle über „Four Ways to Ruin a Technological Revolution“.
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: Chaosradio-Webseite im neuen Gewand
: Chaosradio-Webseite im neuen Gewand Eines der Sprachrohre des Chaos Computer Club (CCC) ist das mittlerweile langläufig bekannte „Chaosradio“. Nicht nur relevant für die deutsche Hackerszene, versorgt es Interessierte mit Themen rund um den Datenschutz wie beispielsweise gerade aktuell die Vorratsdatenspeicherung und andere Inhalte betreffend die Privatsphäre des Bürgers. Nun hat die Homepage ein neues Gewand bekommen. Der Content, der Inhalt, wurde komplett überarbeitet und gestaltet sich nach zweiwöchigem Einsatz folgendermaßen: Ab sofort werden die medialen Inhalte unter dem Bereich des Chaosradio Podcast Network aufgeteilt: Einmal in das Chaosradio, dem monatlichen Live-Talk auf Radio Fritz. Hier ist er online erhältlich und kann kostenlos herunter geladen werden. Ein weiterer Abschnitt ist dem Chaosradio Express gewidmet, den Sendungen im Podcast-Format „für Zwischendurch“ und als letztes ChaosTV – darunter ist ein Archiv an diversen Video- und Audio-Dateien zu verstehen, das sich mit Inhalten rund um das Chaosradio beschäftigt. Weiter stehen als Podcast zur Verfügung: Die Sendung der „Datenschleuder“, dem gedruckten Info-Magazin des CCC. Wer sich für die Hackergeschichte in Deutschland begeistert, wird im Bild- und Ton-Archiv des „Dossier Chaotique“ fündig. Zuletzt wendet sich der CCC mit dem Podcast „Chaosradio International“ an die englischsprachigen Hörer. Ein automatischer Download der Radio-Programme auf den heimischen Rechner funktioniert am einfachsten, indem man sich einen News-Feed abonniert. Das Chaosradio erlaubt hier die Kombination aus wahlweise Chaosradio, Chaosradio Express und ChaosTV oder nur aus Chaosradio und Chaosradio Express.
Und jetzt muss ich erstmal fleissig die Feeds in meinen RSS-Reader kopieren.