Die Welt hat jetzt auch einen Artikel zum 2. Korb: Digitale Leibesvisitation. Darin gehts um die Bagatellklausel (mit üblicher Argumentation, von wegen Signalwirkung…), die Schizophrenie der Privatkopie-/Kopierschutzregelung und die Verbindung von Auskunftsrecht mit Vorratsdatenspeicherung:
Unternehmen könnten also bald umfängliche Nutzerdaten in Händen halten und eine Welle von Klagen mit hohem Abschreckungswert lostreten. Zwar strebt der verlängerte Arm der Industrie, die GVU, derzeit keine Massenklagen an und will weiterhin nur „Hauptschadensverursacher“ zur Strecke bringen. Zugleich hat sie sich aber wiederholt zu einer „Null Toleranz“-Politik bekannt. Und sollte die GVU nicht handeln wollen, springen mutmaßlich andere private Unternehmen wie Logistep mit stark verbesserter Handhabe in die Ermittlungsbresche. Die gemeinsame Wirkweise von Vorratsdatenspeicherung und Auskunftsanspruch kommt einer digitalen Leibesvisitation gleich. Wie soll Mißbruch da verhindert werden? Ein gewichtiges bisheriges Ziel rückt damit jedenfalls in weite Ferne. Ein Unrechtsbewußtsein für ihr Handeln werden Kopierer da kaum entwickeln, viel eher ein verstärktes Gemeinschaftsgefühl: Als digitale Robin Hoods.
An der Argumentation kann man sicherlich einiges kritisieren, aber das könnt Ihr ja in den Kommentaren tun. Ich fands gerade nur interessant, dass dort die Verbindung Vorratsdatenspeicherung, Auskunftsrecht und Klagewellen beschrieben wird, in Zusammenhang mit der Frage, ob dies überhaupt der Akzeptanz des Urheberrechtes in der Bevölkerung zuträglich ist.