Vielen ist trotz großem Widerstand nicht klar geworden, was es heisst, wenn die „Initiative für eine vertrauensvolle Computerplattform“ ihre Träume verwirklicht. Diese Initiative nannte sich Trusted Computing Plattform Alliance (kurz TCPA) und benannte sich nach erster Kritik in die Trusted Computing Grup (TCG) um. Sie setzt sich aus den allermeisten Herstellern von Computerhardware zusammen. Ihr Ziel ist letztlich die Entmündigung des Computerbenutzers – nicht Herr seiner Daten zu sein, um das kopieren urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden. Dem Sinnbild nach entspricht das einem ferngesteuerten Kugelschreibers, der nur das Schreiben der Worte zulässt, für die ich bezahlt habe.
Wem diese Einschätzung zu abstrakt und theoretisch ist, kann seit heute in einem sehr gut geschriebenen Artikel von Bernd Graff nachlesen, was die Kulturindustrie von einem neuen Kopierschutz erwartet. Erschienen ist er unter dem Titel „Digitale Schutzstaffel“ in der Süddeutschen Zeitung, hier ein Auszug:
Es sieht fast so aus, als habe diese Konsum-Pause, dieses Patt zwischen zwei Formaten der Industrie ideal in den Kram gepasst. Denn im Hintergrund des Formate-Streits haben sich – tatsächlich rasant – eben jene ganz anderen Entwicklungen vollzogen, die allesamt nur ein Ziel hatten: Die völlige Absicherung der künftigen, prachtvoll hochaufgelösten Digital-Inhalte gegen unerlaubte Vervielfältigung. Man hat im Rahmen des „DRM“ zwischenzeitlich den wasserdichten Kopierschutz entwickelt. Nicht mehr die einzelne DVD allein wird künftig für den Kopierschutz Sorge tragen, sondern das Abspielgerät selbst.
Ein Angebot, dass sich auf dem Weg in diese Kopierschutzwelt befindet, wurde jüngst von Universial Pictures für Filme angekündigt. Gulli.com beleuchtet das Angebot sehr kritisch und bemerkt, dass die Kundenfreundlichkeit im Umgang mit den gekauften Filmen deutlich zu wünschen nachlässt. Drum kommt der Autor zu dem zynischen Schluss:
Man kann nur hoffen, dass sich trotzdem Käufer für das Angebot finden. Sonst waren wieder die bösen Raubkopierer schuld.
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2 Kommentare zu „Kopierschutz 2.0“
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Der Titel „Digitale Schutzstaffel“ für den Beitrag im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung vom 24. März 2006 ist verfehlt:
Wortspiele, terminologische Anleihen und vereinfachende oder auch polemisierende Schlagworte gehören zum Repertoire eines Grenzen überschreitenden Feuilletons, zeugen von Witz, Bildung und bisweilen auch Verbildetsein. Doch der explizite Rekurs auf die <em>Schutzstaffel</em> im Zusammenhang mit dem <em>Digital Rights Management</em> lässt nicht nur allgemein eine Sensibilität bezüglich des Umgangs mit historisch einmalig besetzten Begriffen vermissen, sondern kokettiert geradezu damit, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Leserschaft den historischen Ursprung des Begriffes gar nicht kennt. Anders wäre das freilich im Falle der Verwendung der Kurzbezeichnung, vielleicht noch in Verbindung mit einem Totenkopf, gewesen.
Mögen die aktuellen technischen Entwicklungen noch so sehr an Überwachungsphantasien und deren Realitäten erinnern – einen subtil-ahistorischen Vergleich rechtfertigen sie nicht.
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[…] Leider ist es auch nicht ganz so einfach, die verschiedenen Themenbereiche auseinanderzuhalten. Ich versuche mal, diese getrennt zu benennen: Daten sind nun einmal kopierbar, Digitale etwas einfacher als Analoge. Will man versuchen, künstlich den analogen Zustand aufrecht zu erhalten (DRM)? Soll Musik pauschal abgerechnet werden, wenn dann wie (entweder wie jetzt über GEZ, GEMA etc. oder über eine Kulturflatrate)? Oder gar nur noch über Einzelvergütung, wie jetzt ein Industrie-Verband fordert? Hier z.B. sehe ich die Bezüge zur Globalisierung, denn es dreht sich um die Frage, ob oder welche Werte marktwirtschaftlichen Bedingungen unterliegen und in welcher Form. Aber auch bei Punkt Es gibt Kritiker, die das Konzept vom „geistigen Eigentum“ an sich in Frage stellen. Das Recht, ein „geistiges“ Produkt zu als vom Staat gewährtes Monopolrecht oder Privileg alleine zu vermarkten, ist ja kein Naturrecht. Am ehesten könnte man in der aktuellen Gesetzgebung bei der Dauer der Rechte ansetzen (Also beim Urheberrecht in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wenn ich mich recht erinnere – wie das bei anderen „geistigen Eigentums-Rechten“ wie Patentrecht aussieht, weiss ich jetzt nicht genau). […]
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