Digital Rights

  • : Verantwortung in der Informationstechnologie
    Verantwortung in der Informationstechnologie

    Peter Glaser im Blog der Technology Review über Verantwortung in der Informationstechnologie: Falsche Maschinenstürmer.

    Was bleibt aus dem ganzen Gedächtnisgemenge, ist: Wir haben gegen ein Schwinden von Verantwortung anzukämpfen. Anlässlich der Konferenz „Datenschutz und Datensicherheit“ in Berlin forderte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, eine „Ethik der Informationsgesellschaft“: „Wir müssen Wertentscheidungen treffen über die Frage, was dürfen, was wollen wir machen?“ Der Nukleartechnik oder der Gentechnologie werden die Fragen seit langem gestellt, viel zu selten der Informationstechnologie. „Laßt mich in Ruhe mit euren Gewissensbissen“, hatte 1945 der Kernforscher Enrico Fermi allen Einwänden von Kollegen gegen den Bau der Atombombe entgegengehalten, „das ist doch so schöne Physik.“

    25. Mai 2007
  • : Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen
    Netzpolitik-Interview zur Verschärfung der Hackerparagraphen

    Das Gesetz zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität wird wohl heute Nacht im Bundestag trotz grosser Kritik am sogenannten „Hackerparagraphen“ ohne Änderungen beschlossen. Ich hab dazu ein kurzes Interview mit Andreas Bogk vom Chaos Computer Club geführt, welche Auswirkungen dieses Gesetz haben könnte.

    netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst heute Nacht einen Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität. Worum geht es da?

    Andreas Bogk: Es werden einige längst überfällige Lücken geschlossen, um strafrechtlich besser gegen Probleme wie Phishing und Denial-of-Service-Attacken vorgehen zu können. Dies geschieht in internationaler Koordination, nach den Vorgaben der Cybercrime Convention. Leider schießt jedoch die Gesetzesvorlage des Kabinetts weit über dieses Ziel hinaus, es werden auch legitime Sicherheitsinteressen von Bürgern und Organisationen durch eine zu breit gefaßte Strafrechtsverschärfung gefährdet.

    netzpolitik.org: Wo liegt das konkrete Problem?

    Andreas Bogk: Das Problem liegt darin, daß der neu vorgesehene §202c auch die Herstellung, die Verbreitung und das Sich-Verschaffen von IT-sicherheitsrelevanten Werkzeugen unter Strafe stellt. Problematisch ist hier, daß eine Abgrenzung zwischen legitimen Werkzeugen, die Administratoren zur Sicherung der eigenen Systeme verwenden, und solchen, die von Kriminellen zum Einbruch in Rechner verwendet werden, schwierig ist: diese sind nämlich schlichtweg identisch.

    netzpolitik.org: Wieso brauchen denn Administratoren diese Werkzeuge?

    Andreas Bogk: Sie benötigen sie, um die von ihnen eingesetzte Software auf Sicherheitslücken zu testen, oder auch ganz generell, um Probleme in ihren Systemen zu beheben. Ein Beispiel sind sogenannte Netzwerk-Sniffer: sie werden oft zur Problembehebung in Computernetzen eingesetzt, weil sie die übertragenen Datenpakete analysieren helfen. Auf der anderen Seite kann man mit genau demselben Werkzeug auch die Übertragung unverschlüsselter Paßwörter belauschen. Man kann das Problem vielleicht mit einer Analogie verdeutlichen: der §202c ist, als würde man die Herstellung, Verbreitung und das Sich-Verschaffen eines Hammers verbieten, wenn dieser überwiegend zu kriminellen Zwecken verwendet werden soll, wie beispielsweise, um bei einem Einbruch eine Tür einzuschlagen. Man sieht deutlich, daß da ein Abgrenzungsproblem existiert, und der Hersteller des hammers Gefahr läuft, sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen, und eventuell sogar beweisen, daß er den Hammer zur zum Einschlagen von Nägeln gebaut hat.

    netzpolitik.org: Nun argumentieren Politiker, „Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich“. Warum schafft der Gesetzestext Deiner Meinung nach keine Rechtssicherheit?

    Andreas Bogk: Nun, es gibt durchaus Juristen, wie den Würzburger Strafrechtsprofessor Erich Hilgendorf, die genau diese klare Abgrenzung in Zweifel ziehen. Und wenn sogar Juristen sich in diesem Punkt nicht einig sind, dann ist es mit der Rechtssicherheit für den einfachen Bürger nicht besonders gut bestellt.

    netzpolitik.org: Es ist ja relativ ungewöhnlich, dass ein Regierungsentwurf im Bundestag ohne Änderungen durchkommt und zwei Oppositionsfraktionen auch noch zustimmen. Gab es nicht genug Kritik im Vorfeld?

    Andreas Bogk: Das ist in der Tat sehr überraschend, da eine breite Front von Betroffenen, sowohl aus der Hacker-Szene, als auch aus der Wirtschaft, vor den Folgen einer solchen Rechtsprechung warnte. Ich halte es für ein ausgesprochenes Armutszeugnis der Demokratie, wenn die Legislative, wie in diesem Fall, von der Exekutive geschriebene Gesetze einfach ohne Änderungen durchwinkt, vorliegende Bedenken unter den Tisch kehrt, und sogar eine Debatte durch geschickte Terminwahl vermeidet.

    netzpolitik.org: Welche Auswirkungen könnte dieses Gesetz für Freie Software haben?

    Andreas Bogk: Gerade im Bereich von Sicherheitswerkzeugen wird dieses Gesetz drastische Folgen haben. Entwickler Freier Software können das Risiko eines Strafprozesses in der Regel nicht eingehen, selbst wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang besteht. Das bedeutet, daß die Entwicklung entsprechender Werkzeuge stark gehemmt wird, was wiederum Folgen auf die Verfügbarkeit solcher Werkzeuge hat. Letzten Endes werden also an IT-Sicherheit interessierte Einzelpersonen in den Untergrund gedrängt. Wo dann der Nachwuchs für die IT-Sicherheit hierzulande herkommen soll, bleibt fraglich. Besonders drastisch ist die Bedrohungslage für den Einzelnen aufgrund der Tatsache, daß der Wortlaut des neu zu errichtenden §202c auch in den Paragraphen §303b übernommen werden soll. Auf diesen verweist §129a, der bekannte Terrorismusparagraph. Und da die Wortwahl sehr umfassend ist, und nahezu jedes Programm, das Daten verändern kann, unter §303b fällt, muß also jeder Entwicker Freier Software befürchten, demnächst als Terrorist eingestuft und hausdurchsucht zu werden.

    netzpolitik.org: Freie (Linux-) Distributionen wie Debian bieten ja normalerweise einen bunten Strauss an Sicherheitstools. Könnte das Gesetz Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von freien Distributionen in Deutschland haben?

    Andreas Bogk: Auch die Freien Distributionen werden ja von Einzelpersonen erstellt und gewartet, und in der Regel von kleinen Firmen vertrieben. Beide können sich das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung nicht leisten, so daß schon von einem „chilling effect“ und einer Abnahme der Verfügbarkeit auszugehen ist. Alternativ könnten speziell für Deutschland Distributionen erstellt werden, denen es dann aber an den Werkzeugen zur ordnungsgemäßen Absicherung gegen Einbrüche fehlen würde.

    netzpolitik.org: Der Bundestag beschliesst wohl heute Nacht (vermutlich ohne Debatte) das Gesetz. Ist es dann durch oder muss es noch in den Bundesrat?

    Andreas Bogk: Das Gesetz muß noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Dieser hat ja bereits in einer Stellungnahme erklärt, unsere Bedenken, insbesondere gegen §202c, zu teilen. Es ist zu hoffen, daß der Bundesrat das Gesetz in dieser Fassung ablehnt, und dann der Vermittlungsausschuß für die dringend notwendigen Korrekturen sorgt.

    netzpolitik.org: Was kann jetzt noch getan werden, um negative Auswirkungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft zu verhindern?

    Andreas Bogk: Vermutlich ist es bereits zu spät, um die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag zu verhindern, da ja nicht nur die Koalition, sondern mit der FDP und den Grünen die beiden großen Oppositionsparteien im Rechtsausschuß ihre Zustimmung erklärt haben. Ein übriges tut die unangemessene Eile, die es verhindert, bei den Abgeordneten noch über die Folgen des Gesetzes angemessen aufzuklären. So bleibt es uns nur, den Bundesrat zu ermutigen, zu seiner Stellungnahme zu stehen und diese umzusetzen.

    netzpolitik.org: Vielen Dank für das Interview.

    Weitere Infos und Links zu dem Gesetz finden sich hier: Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?

    24. Mai 2007 17
  • : Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vs Wikipedia
    Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vs Wikipedia

    Der Wikimedia e.V. hat sich heute vor Gericht gegen die Lobby-Gruppe „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM)“ durchgesetzt: Wikimedia setzt sich erneut erfolgreich gegen einstweilige Verfügung zur Wehr.

    Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM) ist heute, 24. Mai 2007, vor dem Oberlandesgericht Köln endgültig mit ihrem Antrag gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. zu erwirken. Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung seine Einschätzung kundgetan hatte, zog der Kläger seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Anlass für das gerichtliche Vorgehen war ein anonymer Diskussionsbeitrag im Zusammenhang mit dem Artikel über die INSM in der deutschsprachigen Wikipedia.

    Der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland betreibt die Domain wikipedia.de, von der aus Benutzer automatisch auf die Hauptseite der deutschsprachigen Wikipedia (de.wikipedia.org) weitergeleitet werden. Betreiber der Wikipedia ist aber nicht der Verein, sondern die Wikimedia Foundation, Florida (USA). Dennoch hatte die klagende PR-Agentur versucht, den gemeinnütizen Verein Wikimedia Deutschland für die kritische Meinungsäußerung über die primär von der Industrie finanzierte Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft verantwortlich zu machen. “Dieses Vorgehen ist für uns völlig unverständlich”, sagt Kurt Jansson, Erster Vorsitzender von Wikimedia Deutschland, schließlich sei der Verein nicht Betreiber der Wikipedia und habe weder technischen noch redaktionellen Einfluss auf deren Inhalte.[…]

    24. Mai 2007 4
  • : Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?
    Hacker und Administratoren werden zu Terroristen?

    Gestern gab der Rechtsauschuss im Deutschen Bundestag „Grünes Licht für Verschärfung der Hackerparagraphen“.

    Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität ohne Änderungen abgesegnet. Allein die Linkspartei stimmte gegen das Vorhaben. Den zahlreichen Bedenken aus der Wissenschaft und der IT-Wirtschaft gegen den Gesetzesentwurf, die unter anderem bei einer Anhörung im Bundestag im März zur Sprache gekommen waren, wollen die Parlamentarier mit einer Zusatzerklärung Rechnung tragen. Darin soll etwa klargestellt werden, dass die neuen und aufgebohrten Hackerparagraphen im Strafgesetzbuch (StGB) einer strengen Auslegung und Zweckbindung unterliegen.

    Mir als Nicht-Jurist ist es unverständlich, wieso die juristisch bewanderten Abgeordneten es nicht hinbekommen, einen vernünftigen Gesetzestext zu formulieren. Und der Meinung sind, dass man Klarstellungen in einer Zusatzerklärung unterbringen kann. Vollkommen unverständlich ist, dass es fast keine Lobby ausser den Sicherheitsbehörden gab, die das Gesetz in dieser Form gut fand. Es kommt ja relativ selten vor, dass Wissenschaft, Industrieverbände, der Chaos Computer Club und der Bundesrat eine gemeinsame Front bilden, um Änderungen in den Gesetzestext hineinzubekommen. Und was machen die Oppositionsfraktionen der Grünen und der FDP? Die stimmen einfach zu. Warum? Das leuchtet mir nicht. Scheint mir auf jeden Fall selten dämlich und zeugt nicht gerade von Kompetenz. Weder bei der FDP, wo doch deren Lobby-Verbände dagegen waren, noch bei den Grünen, wo sich Jerzy Montag noch hinstellt und laut Heise folgendes verkündet:

    Die Rechtspolitiker des Bundestages hielten es dagegen mit der Ansage des Karlsruher Generalbundesanwalts Michael Bruns, der Klarstellungen am Entwurf als „gesetzgeberisches Feuilleton“ bezeichnet hatte. Für Juristen seien die Tatbestände klar umrissen und verständlich, hieß es heute etwa bei den Grünen zur Begründung der Zustimmung zu dem Regierungsvorstoß. Zudem habe man sich an die internationalen Vorgaben in Form der Cybercrime-Konvention des Europarates und des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme zu halten, die mit dem Gesetz ins nationale Recht umgesetzt werden sollen. Experten schienen zahlreiche Formulierungen aus diesen beiden Texten aber klarer gefasst zu sein als im Papier der Bundesregierung. Auch der Bundesrat hatte zahlreiche Vorbehalte gegen den Entwurf ins Feld geführt.

    Warum? Es kommt auch äusserst selten vor, dass man jetzt mal auf den Bundesrat hoffen muss, der ausnahmsweise mal eine vernünftige Position zu einem netzpolitischen Thema beschlossen hat.

    Wie es auch bei netzpolitisch-relevanten Gesetzen so üblich ist, findet die Abstimmung übrigens in der kommenden Nacht gegen 2 Uhr im Bundestagsplenum statt. Reden dürften zum Protokoll gegeben werden. Das Thema scheint die Politik ja echt nicht zu interessieren. Ich denke mal, dass den Politikern teilweise wahrscheinlich gar nicht bewusst ist, was sie da angerichtet haben, auch wenn für den Juristen Jerzy Montag der Tatbestand klar umrissen und verständlich sien soll. Das findet ausser ihnen irgendwie niemand. Und wenn man sich mal den Zusammenhang des Tatbestandes der Computersabotage in §303b mit §129 Bildung einer terroristischen Verinigung anschaut, dann dürfte das kommende Camp des Chaos Computer Club wohl als Terror-Zeltlager eingestuft werden. Ein Bärendienst für mehr IT-Sicherheit in Deutschland. Danke an die Juristen im Deutschen Bundestag. Beim nächsten Mal am Besten auf die Leute hören, die sich mit dem Thema auskennen.

    Weitere Infos:

    Die Bundesdrucksache mit der Beschlußvorlage findet sich hier.

    Interessant ist ja der Zusammenhang von §303b (Computersabotage) und §129a (Bildung terroristischer Vereinigungen)

    In §303b heisst es bisher:

    (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er

    1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
    2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Künftig heisst es laut Beschlussvorlage:

    6. § 303b wird wie folgt geändert:

    a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und 2 ersetzt:

    „(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen an- deren von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheb- lich stört, dass er

    1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
    2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem ande- ren Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
    3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Daten- träger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, be- seitigt oder verändert,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geld- strafe.“
    b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
    c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt:

    „(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt
    2. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande han- delt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
    3. durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutsch- land beeinträchtigt.

    (5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Ab- satz 1 gilt § 202c entsprechend.“
    7. In § 303c wird die Angabe „bis 303b“ durch die Wörter „ , 303a Abs. 1 und 2 sowie § 303b Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

    Und Vorbereitung einer Straftat ist entsprechend 202c die Entwicklung von Werkzeugen. Mir fällt gerade keine Software ein, die *nicht* geeignet wäre, Daten zu verändern. Und genau diese Schwammigkeit ist ja das Problem: ruck-zuck hat man ein 129a-Verfahren am Hals, weil die Vermutung besteht, man könne ja…:

    In §129a heisst es u.a.:

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

    2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,

    Und im neuen §303b gibt es einen Absatz 5, nachdem §202c sinngemäß für die in §303b genannten Handlungen gilt.

    Erste Reaktionen auf den Beschluss des Rechtsauschusses:

    Andreas Bogk: §202c so gut wie verabschiedet.

    Toll bei diesem Fall finde ich ja auch, wie gut die Gewaltenteilung funktioniert. Der Gesetzesentwurf kommt ja via Justizministerium aus dem Kabinett, also der Exekutive. Und in der Anhörung stellt sich ein Generalbundesanwalt, also verwaltungstechnisch auch dem Justizministerium zugeordnet, hin, und diffamiert jeglichen Versuch der Legislative, tatsächlich am Gesetzgebungsprozeß teilzuhaben, als “gesetzgeberisches Feuilleton”.

    Andreas bezieht sich auf eine Anhörung vom Rechtsausschuss, wo dieses Zitat gefallen ist: Klarstellungen bei neuen Hackerparagraphen gefordert. Das Protokoll der Anhörung findet sich hier.

    Frank Rieger: Lobbying ist tot und Politiker sind Idioten.

    Die Grünen: umgefallen weil ihr Ausschussmitglied Jerzey Montag den knallharten Sicherheitsmacker markieren will (bayrischer Schnurrbartträger, hätte eigentlich Warnsignal genug sein müssen…). Die SPD: sagt das sie ja eigentlich verstanden hat, daß da Änderungsbedarf besteht, winkt aber durch weil ihr Ausschussvorsitzender keinen Bock hat nochmal wg. Überschreiten der Deadline für die Umsetzung einer EU-Direktive angpfiffen zu werden, und überhaupt, die Fraktionsdisziplin. Die CDU/CSU: interessiert sich nicht mal mehr für die Meinung der betroffenen Industrie, wegen der Sicherheit. Die FDP: denkt wahrscheinlich gerade eher über die Farbe der nächste Dauerwelle für ihren Vorsitzenden nach.

    Damit auch keine weiteren Zweifel aufkommen wir das de-facto Berufsverbot für Computersicherheitsforscher in Deutschland nachts um zwei beschlossen werden, als Tagesordnungspunkt Nr. 23.

    In einer Pressemitteilung verkündet ECO, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, u.a. folgendes:

    Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz daher schlicht kontraproduktiv.

    Die PM kam leider nur als PDF und findet sich nicht im Netz.

    Einen guten Hintergrundartikel gab es von Matthias Spielkamp in der brand eins 1/2007: DAS TROTZKOPF-PRINZIP.

    Die Bundesregierung will den Besitz von Programmen bestrafen, mit denen sich Schaden anrichten lässt.
    Dummerweise soll das auch für Sicherheitsfachleute gelten. Die IT-Branche kämpft in seltener Einigkeit gegen den Plan – vermutlich vergeblich.

    24. Mai 2007 23
  • : Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!
    Republikanische Vesper: Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!

    Nächste Woche Donnerstag, den 31. Mai, veranstaltet die Humanistische Union im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin eine „Republikanische Vesper“ zum Thema Vorratsdatenspeicherung: „Wer unschuldig bleiben will, telefoniere nicht!

    Die Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten als Abschied vom Kommunikationsgeheimnis

    Es klingt harmlos und vernünftig: Nachdem immer mehr Straftaten mit moderner Kommunikationstechnik vorbereitet und begangen werden, will der Staat jetzt nachrüsten. Künftig sollen alle Verbindungsdaten für Telefone, Handys und Internetzugänge für ein halbes Jahr gespeichert werden. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könne so die Aufklärung erheblich verbessert werden.

    24. Mai 2007
  • : Amnesty International Jahresbericht 2007
    Amnesty International Jahresbericht 2007

    Amnesty International hat gestern den Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Hier sind die einzelnen Dokumente:

    Foreword (PDF, 12 pages, 60KB)
    Regional overviews (PDF, 23 pages, 96KB)
    Country entries (PDF, 242 pages, 1MB)
    Year in Campaigning (PDF, 9 pages, 56KB)

    Heise berichtet kurz darüber: Amnesty kritisiert Begünstigung von Internetzensur durch große IT-Firmen.

    „Das Internet ist zur neuen Front im Kampf um das Recht zur abweichenden Meinungsäußerung geworden“, betont die Generalsekretärin von Amnesty International, Irène Khan, im Vorwort des heute veröffentlichten Jahresberichts der weltweit bekanntesten NGO. Der Bericht prangert jedoch nicht nur die Zensurmaßnahmen in verschiedenen Staaten an, sondern weist ausdrücklich auch auf die Mitverantwortung westlicher Firmenpolitik hin. Dass die Regierungen in Weißrussland, China, Ägypten, Iran, Saudi-Arabien und Tunesien „Chat-Rooms überwachen, Blogs löschen und die Arbeit von Suchmaschinen beschränken“ könnten, geschehe mit der „Hilfe der weltgrößten IT-Unternehmen“.

    Es gibt auche ine offizielle Pressemitteilung dazu, auf die Heise sich bezieht: Report 2007: Politics of fear creating a dangerously divided world.

    „Just as global warming requires global action based on international cooperation, the human rights meltdown can only be tackled through global solidarity and respect for international law.“

    24. Mai 2007 1
  • : Ein Discotänzchen in Freiheit
    Ein Discotänzchen in Freiheit

    Richard Silver, Choreograf, hatte in den Siebzigern einen Tanz erfunden – „The Electric Slide“. Er hält das Copyright auf seine bestimmte Abfolge von Gleitschritten. Als das Web und Youtube erfunden wurde, stellte Kyle Machulis ein Video mit tanzendem Publikum im Rahmen eines Konzerts auf die beliebte Videoplattform. Als Richard Silver auf das Video aufmerksam wurde, erkannte er seine Abfolge von Gleitschritten und versandte eine „Take-Down-Notice“.

    In dem folgendem Rechtsstreit vertrat die Electronic Frontier Foundation Kyle Machulis und erwirkte ein Nachgeben von Richard Silver. Richard Silver will laut EFF fortan seine Gleitschritte für nichtkommerzielle Tänzer und sie dokumentierende Kulturgüter freigeben. Weiterhin wolle er sie unter eine nichtkommerzielle Creative Commons Lizenz stellen.

    Zum Lernen gibt’s hier ein gif. Da die Handhabung der nichtkommerziellen Lizenz aber noch nicht lupenrein geklärt ist, sollte man vielleicht vom Tragen eines Marken-T-Shirts beim Tanzen absehen.

    23. Mai 2007 2
  • : Mitmachen: CCC-Camp international verkünden
    Mitmachen: CCC-Camp international verkünden

    Es gibt einen englischsprachigen „FINAL Call for Papers: Chaos Communication Camp 2007, Berlin“. Dieser soll jetzt im englischsprachigen Netz weiter verkündet werden. Und dazu wird Hilfe gesucht. Macht mit, unterstützt das Vorbereitungsteam und verkündet die frohe Nachricht bei Euren englischsprachigen Lieblingsseiten, dass das Camp demnächst vor der Tür steht.

    23. Mai 2007
  • : Bundesregierung glaubt: Wahlcomputer sind sicher
    Bundesregierung glaubt: Wahlcomputer sind sicher

    Heute im Bundestag informiert über eine Antwort der Bundesregierung zu einer kleinen Anfrage der Linksfraktion bezüglich des Einsatzes von Wahlcomputern: Bundesregierung: Kein umfassender Einsatz von Wahlcomputern geplant.

    Da gibt es tolle politische Prosa, wie dieser hier:

    Obwohl sie der Überzeugung ist, dass Wahlcomputer „hinreichend manipulationssicher“ sind, plant die Regierung den verstärkten Einsatz dieser Geräte nicht: Die Entscheidung über die Anschaffung und den Einsatz von Wahlgeräten liege bei den Städten und Gemeinden, das Innenministerium entscheide nur über die Bauartzulassung für Wahlgeräte bei Bundestags- und Europawahlen.

    Warum sollte die Bundesregierung auch den Einsatz planen, wenn sie nicht zuständig ist?

    Die Sicherheit der Geräte werde durch organisatorische Maßnahmen wie etwa Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl sowie die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können, gewährleistet. Zudem sei die Fälschung einer Wahl „strafbewehrt“, was gegenüber Manipulationen präventiv wirke. Bislang seien Manipulationen an Wahlcomputern in Deutschland weder festgestellt, noch behauptet worden. Dennoch überprüfe die Bundesregierung derzeit die Bundeswahlgeräteverordnung auf Novellierungsbedarf.

    Viel dazu gelernt haben sie nicht von der Kritik an Wahlcomputern.

    23. Mai 2007 4
  • : Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen
    Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen

    Tolles Interview in der Süddeutschen Zeitung von gestern mit dem ehemaligen Innenminister Burkhard Hirsch: „Wenn Schäuble eine andere Republik will, dann soll er gehen“.

    sueddeutsche.de: Welchen Eindruck macht der CDU-Politiker auf Sie?

    Hirsch: Ich fürchte, dass Herr Minister Schäuble den Blick für die Realität verloren hat. Er respektiert nicht den Geist der Verfassung, sondern testet ihre Belastbarkeit.

    sueddeutsche.de: Wie meinen Sie das?

    Hirsch: Es ist doch erstaunlich, dass er gleich eine ganze Serie von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes missachtet oder umdeutet. Beginnend mit dem Großen Lauschangriff, über das Luftsicherheitsgesetz, der Rasterfahndung, bis hin zum europäischen Haftbefehl. Aktuell ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig zur heimlichen Überwachung privater Computer, die er einführen will. Dazu wird es höchstwahrscheinlich eine Verfassungsbeschwerde geben müssen zur geplanten Vorratsdatenspeicherung.

    Wenn der Minister alle seine Pläne durchsetzen könnte, dann hätten wir eine andere Republik. Wenn er das will, dann sollte er sein Amt einem anderen überlassen.

    […]

    sueddeutsche.de: Warum stellen Sie diese Frage nicht den Konservativen?

    Hirsch: Die SPD hat ja den Glauben an die Grundwerte noch nicht ganz verloren. Der Konservative glaubt dagegen, der Staat kann nicht böse sein, weil er ja der Staat ist. Niemand bestreitet, dass dem Staat Grenzen gesetzt werden müssen. Aber sobald sie mit einem Konservativen über eine konkrete Grenze reden wollen, wird er ausweichen. Aber die Frage bleibt wichtig: Wo liegt die Grenze, ab der der Staat nicht mehr handeln darf?

    [Danke Torsten]

    23. Mai 2007 4
  • : Der schmale Grat zum Überwachungsstaat
    Der schmale Grat zum Überwachungsstaat

    Gestern kam im Deutschlandfunk ein ausführlicher Bericht über: „Moderne Technik und Datenschutz – Der schmale Grat zum Überwachungsstaat“.

    Mit dem Protest gegen die Volkszählung 1987 trat der Schutz persönlicher Daten in das öffentliche Bewusstsein. Dabei war die Überwachung vor 20 Jahren noch vergleichsweise harmlos. Inzwischen durchleuchtet der Staat den Bürger umfassend, doch regt sich nur wenig Widerstand.

    Auf jeden Fall interessant zu hören. Die MP3 ist hier.

    23. Mai 2007 3
  • : Zu Gast beim Küchenradio
    Zu Gast beim Küchenradio

    Gestern Abend war ich zu Gast beim Küchenradio und die Sendung ist schon online als MP3 zu finden.

    23. Mai 2007 1
  • : Der Bundestagspräsident hat ein Blog gelesen
    Der Bundestagspräsident hat ein Blog gelesen

    Unser Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich beim Stern beschwert, weil ein Stern-Blogger kritisch über das Verschleppen von mehr Transparenz bei den Bezügen der Bundestagabgeordneten bloggte. Mehr gibts in dem Blog: IG Bundestag GmbH & Co.

    Wenn es Lammert aber um die Grundrechte geht: Wo war sein Protest gegen den Beschluss des Bundeskabinetts, die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten durchzupauken? Einer Speicherung, der übrigens niemand entkommt. Warum stellt sich Lammert nicht hinter die Forderung von Datenschützern, die Speicherung solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Republik Irland gegen das zugrunde liegende EU-Gesetz entschieden hat? Anders als im Fall der Bundestags-Nebeneinkünfte ginge das sogar auf ganz zweifelsfrei legalem Weg. Nämlich indem Deutschland selbst der irischen Klage beitritt. Damit könnte Berlin die „Unanwendbarkeit“ der Vorratsspeicherung beantragen. Nur für den Fall, dass der Bundestagspräsident ein Faible für rechtsstaatliche Verfahren entwickelt.

    Aber kann es sein, dass es Lammert gar nicht um irgendwelche Grundrechte geht, die dann ja für alle zu gelten hätten? Sondern um die eigenen Privilegien?

    22. Mai 2007 12
  • : Instant Blitz Copy Fight Project
    Instant Blitz Copy Fight Project

    Die Künstlergruppe Monochrom aus Österreich ruft dazu auf, zurück zu filmen. Und zwar die „Raubkopierer sind Verbrecher“-Warnungen vor den Filmen. Wo man belästigt wird, wenn man Geld fürs Kino oder eine DVD ausgegeben hat. Das ist eigentlich verboten. Aber ein wenig ziviler Ungehorsam kann da nicht schaden, um das absurde Verbot lächerlich zu machen.

    We – monochrom and comrade Cory Doctorow – would like to ask you to perform an act of civil disobedience. Please bring a digital camera next time you go to the movies, take a picture of the piracy-warning before the movie starts and use the flashlight. Don’t go for quality taking the picture, it’s secondary. Please jot down time, place and the title of the movie. And thanks!

    Falls jemand dabei verhaftet werden sollte, frueen wir uns natürlich über eine ausführliche Berichterstattung. Am besten mit Fotos und/oder Videos.

    22. Mai 2007 5
  • : Eine Creative Commons Lizenz?
    Eine Creative Commons Lizenz?

    Udo Vetter war heute beim Tagesschau-Chat und davon gibt es ein Transcript. Bei der Beantwortung einer Frage ist ihm ein kleiner Fehler unterlaufen, die sicherlich dem Medium Chat geschuldet ist:

    madcap: Darf ich Bilder, die unter der Creative-Commons-Lizenz stehen, auf einer Kleinunternehmenswebseite verwenden?

    Udo Vetter: Die Lizenz schließt nach meiner Kenntnis gewerbliche Nutzung aus. Sie macht keinen Unterschied zwischen kleinem und großem Gewerbe. Aber man kann ja fragen.

    Dem ist nicht so. Es gibt nicht „die“ Creative Commons Lizenz, sondern einen kleinen Pool an Lizenzen. Diese gewähren Nutzungsfreiheiten auf verschiedenen Leveln, die vom Urheber festgelegt werden. So gibt es die Unterscheidung zwischen „kommerzieller Nutzung erlaubt“ und „kommerzieller Nutzung nicht erlaubt“. Das sind zwei verschiedene CC-Lizenzen. In diesem Fall wäre die korrekte Antwort:

    „Wenn die Creative Commons Lizenz eine kommerzielle Nutzung zulässt, dann stellt das kein Problem dar. Alternativ müsste man um Erlaubnis fragen.“

    22. Mai 2007 1
  • : Grundrecht auf Internetfreiheit?
    Grundrecht auf Internetfreiheit?

    Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein „Grundrecht auf Internetfreiheit“ plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.

    „Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen“, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. „Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.“ In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll – ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses – ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt“, konstatiert der CDU-Mann, „wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“.

    So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.

    Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!

    „Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung“, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht – wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung – muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. „Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt“, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.

    Update: Der Artikel ist online: Freiheit im Internet als Grundrecht.

    „Kafkaesk“, wie Ralf es in den Kommentaren schrieb, trifft die Argumentation ziemlich gut.

    22. Mai 2007 9
  • : Zahlen spazieren führen
    Zahlen spazieren führen

    In unserem Posting „Die verbotene Zahl“ hatten wir dazu aufgerufen, den String „09 f9 11 02 9d 74 e4 d8 f1 56 c5 63 56 88″ in kreativer Form zu verwenden. Eine weitere Idee hab ich eben per Mail zugeschickt bekommen: Einfach eine kleine Spontan-Demo veranstalten:

    Ein kleines Video der Aktion gibt es als MP4 zum Download oder hier zum anschauen. Etwas Musik im Video hätte diesem sicherlich nicht geschadet. Hier bietet sich der grosse Pool an Creative Commons lizenzierter Musik an.

    22. Mai 2007
  • : Rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn man’s braucht
    Rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn man’s braucht

    Die Diskussion um die Implementation der Vorratsdatenspeicherungs kommt in Österreich immer mehr in Fahrt. quintessenz.at hat jetzt eine Stellungnahme zum „Begutachtungsverfahren zur Novelle des TKG – Geschäftszahl BMVIT-630.333/0001-III/PT2/2007“ formuliert: „Vorratsdaten / TKG-Novelle: Rechtzeitig drauf schauen, dass man’s hat, wenn man’s braucht“.

    Ende des letzten Jahrhunderts stürzten in Europa massenweise Regierungen, die Ihre Bürger pauschal und verdachtsunabhängig überwachten – trotz und gerade deswegen. Keine zwanzig Jahre danach rollt – unter veränderten Spielregeln und ganz speziellen „Bedrohungen“, wie gerne behautet wird – eine neue Überwachungswelle. Anders, gewiss, aber mit einer Gemeinsamkeit: Der Staat erachtet die persönliche Freiheit und das Recht auf freie Kommunikation als Bedrohung. In Zukunft ist Kommunizieren nur noch erlaubt, wenn die Behörden hinterher alles nachvollziehen können.

    Gute Argumentation in 14 Punkten.

    22. Mai 2007 1
  • : Nie wieder falsch parken – Null Toleranz bei Innerer Sicherheit?
    Nie wieder falsch parken – Null Toleranz bei Innerer Sicherheit?

    Also das mit den Falschparkern geht überhaupt nicht, darum „Null Toleranz bei Innerer Sicherheit?“ So Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer öffentlichen Rede, die es bei Youtube zu bewundern gibt. Die Rede war Teil der Wahlkampf-Abschlussveranstaltung der Berlin CDU zur Abgeordnetenhauswahl 2006. im Und überhaupt diese ganze Videoüberwachung: „Das sind aber Dinge, darüber darf man nicht diskutieren, die muss man einfach machen.“

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    21. Mai 2007 23
  • : Animation: A Fair(y) Use Tale
    Animation: A Fair(y) Use Tale

    „A Fair(y) Use Tale“ ist ein lustiges wissenschaftliches Sampling-Werk von Professor Eric Faden von der Bucknell University in den USA. Mit ganz vielen unterschiedlichen Samples aus Walt-Disney Filmen wird eine ca. zehn Minuten lange Geschichte erzählt. Dabei sind die Samples so kurz, dass sie alle unter die „Fair Use“-Regel fallen dürften, zumal diese Animation für wissenschaftliche Zwecke zusammen gebastelt wurde.

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    Man kann das Video auch als MP4 herunterladen.

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    21. Mai 2007 3