Unser Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich beim Stern beschwert, weil ein Stern-Blogger kritisch über das Verschleppen von mehr Transparenz bei den Bezügen der Bundestagabgeordneten bloggte. Mehr gibts in dem Blog: IG Bundestag GmbH & Co.
Wenn es Lammert aber um die Grundrechte geht: Wo war sein Protest gegen den Beschluss des Bundeskabinetts, die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten durchzupauken? Einer Speicherung, der übrigens niemand entkommt. Warum stellt sich Lammert nicht hinter die Forderung von Datenschützern, die Speicherung solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Republik Irland gegen das zugrunde liegende EU-Gesetz entschieden hat? Anders als im Fall der Bundestags-Nebeneinkünfte ginge das sogar auf ganz zweifelsfrei legalem Weg. Nämlich indem Deutschland selbst der irischen Klage beitritt. Damit könnte Berlin die „Unanwendbarkeit“ der Vorratsspeicherung beantragen. Nur für den Fall, dass der Bundestagspräsident ein Faible für rechtsstaatliche Verfahren entwickelt.
Aber kann es sein, dass es Lammert gar nicht um irgendwelche Grundrechte geht, die dann ja für alle zu gelten hätten? Sondern um die eigenen Privilegien?