Dieser Artikel ist mehr als 19 Jahre alt.

Der Bundestagspräsident hat ein Blog gelesen

Unser Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich beim Stern beschwert, weil ein Stern-Blogger kritisch über das Verschleppen von mehr Transparenz bei den Bezügen der Bundestagabgeordneten bloggte. Mehr gibts in dem Blog: IG Bundestag GmbH & Co.

Wenn es Lammert aber um die Grundrechte geht: Wo war sein Protest gegen den Beschluss des Bundeskabinetts, die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten durchzupauken? Einer Speicherung, der übrigens niemand entkommt. Warum stellt sich Lammert nicht hinter die Forderung von Datenschützern, die Speicherung solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Republik Irland gegen das zugrunde liegende EU-Gesetz entschieden hat? Anders als im Fall der Bundestags-Nebeneinkünfte ginge das sogar auf ganz zweifelsfrei legalem Weg. Nämlich indem Deutschland selbst der irischen Klage beitritt. Damit könnte Berlin die „Unanwendbarkeit“ der Vorratsspeicherung beantragen. Nur für den Fall, dass der Bundestagspräsident ein Faible für rechtsstaatliche Verfahren entwickelt.

Aber kann es sein, dass es Lammert gar nicht um irgendwelche Grundrechte geht, die dann ja für alle zu gelten hätten? Sondern um die eigenen Privilegien?

  • Markus Beckedahl

Unser Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat sich beim Stern beschwert, weil ein Stern-Blogger kritisch über das Verschleppen von mehr Transparenz bei den Bezügen der Bundestagabgeordneten bloggte. Mehr gibts in dem Blog: IG Bundestag GmbH & Co.

Wenn es Lammert aber um die Grundrechte geht: Wo war sein Protest gegen den Beschluss des Bundeskabinetts, die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller unserer Telekommunikationsdaten durchzupauken? Einer Speicherung, der übrigens niemand entkommt. Warum stellt sich Lammert nicht hinter die Forderung von Datenschützern, die Speicherung solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Republik Irland gegen das zugrunde liegende EU-Gesetz entschieden hat? Anders als im Fall der Bundestags-Nebeneinkünfte ginge das sogar auf ganz zweifelsfrei legalem Weg. Nämlich indem Deutschland selbst der irischen Klage beitritt. Damit könnte Berlin die „Unanwendbarkeit“ der Vorratsspeicherung beantragen. Nur für den Fall, dass der Bundestagspräsident ein Faible für rechtsstaatliche Verfahren entwickelt.

Aber kann es sein, dass es Lammert gar nicht um irgendwelche Grundrechte geht, die dann ja für alle zu gelten hätten? Sondern um die eigenen Privilegien?

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


Veröffentlicht

Kategorie

Schlagwörter

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

12 Kommentare zu „Der Bundestagspräsident hat ein Blog gelesen“


  1. Nico

    ,

    es heisst „einen Blog“.….

    Ansonsten stimme ich zu: die zunehmende Distanzierung eines großen Teils der Politiker vom Volk stimmt nicht mit den eigentlichen Staatgrundlagen überein. Die Bürger sind der Souverän! Ohne freie Meinungsäußerung und anonyme Informationsbeschaffung kann das Volk diesem Amt nicht gerecht werden.


  2. Heißt es „der Blog“? Ich würde auch „das Blog“ sagen… Logbuch statt (Notiz-)block. Auch der Tagesschau war das schon einen Artikel wert. Die sich als verbindlich ansehende Redaktion des Duden hat das zumindest entschieden – oder dem Netzmund abgelauscht.


  3. DAS blog ..


  4. Nebeneinkünfte offenlegen…

    Nach dem Patt bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von PolitikerInnen des Deutschen Bundestages, ist nun Bewegung in die Sachlage gekommen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (C.…..


  5. 1. das heißt Der Blog (sicher ist auch das Blog möglich – aber der klingt richtiger -> Der Block)

    Und wenn sie schon unsere Daten speichern, dann lass uns Programme schreiben die unsere Daten verschlüsseln. Dann haben sie unsere Daten, können aber nichts damit anfangen. That’s it.


  6. @d. Es scheint so zu sein, dass die von südlich des Weißwurstäquators eher dazu neigen, „der“ zu sagen. Aber normativ ist das sicherlich nicht. ;-)

    Verschlüsseln: sehr gute Sache, und notwendig. (Hoffentlich übertrifft die Entwicklung der Rechengeschwindigkeit sich nicht selbst.)


  7. Ich habe am 10.3.07 den Bundestagspräsidenten aufgefordert die nebentätigkeiten endlich zu veröffentlichen.

    Den ablehnenden Bescheid fechte ich nun beim Verwaltungsgericht an.

    Walter Keim
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/0706vgb.htm


  8. Die Klage gegen die Offenlegung der Abgeordnetennebentätigkeiten wurde heute am 4.7.07 abgewiesen: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID7045242_NAV_REF1,00.html

    Wird interessant sein zu studieren, was die 9 Dunkelmänner Otto, Laurischk, Kolb (FDP), Danckert (SPD), Wolfgang Götzer, Max Straubinger (CSU), Siegfried Kauder, Marco Wanderwitz, Friederich Merz (CDU)
    zu verbergen haben.

    Walter Keim
    Wird der EGMR die 7000 EURO Grenze entfernen?: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/egmr-klage.htm


  9. Rechtsbruch wird teilweise fortgesetzt
    Obwohl das Verfassungsgericht beschloss „Die Anträge werden (…) zurückgewiesen“ setzen einige der Kläger den gesetzesbruch mit unvollständigen Angaben fort.

    Der Bundestagssprecher Christian Hoose deckt das und erklärt gar, der Richterspruch sei überhaupt nicht als bindendes Urteil zu betrachten. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493577,00.html

    Deshalb erhalte ich meine Klage beim Verwaltungsgericht aufrecht: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/vgb-0707.htm

    Walter Keim
    Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05:
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm
    8 German states violate the human right og freedom of information:
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm


  10. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit unterstützt, dass die Nebentätigkeiten offengelegt werden:
    12.3.08

    Walter Keim


  11. Der link nochmal: Link hier>


  12. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit unterstützt, dass die Nebentätigkeiten offengelegt werden:
    http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/080312ib.htm

    Walter Keim

Dieser Artikel ist älter als 19 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.