Udo Vetter war heute beim Tagesschau-Chat und davon gibt es ein Transcript. Bei der Beantwortung einer Frage ist ihm ein kleiner Fehler unterlaufen, die sicherlich dem Medium Chat geschuldet ist:
madcap: Darf ich Bilder, die unter der Creative-Commons-Lizenz stehen, auf einer Kleinunternehmenswebseite verwenden?
Udo Vetter: Die Lizenz schließt nach meiner Kenntnis gewerbliche Nutzung aus. Sie macht keinen Unterschied zwischen kleinem und großem Gewerbe. Aber man kann ja fragen.
Dem ist nicht so. Es gibt nicht „die“ Creative Commons Lizenz, sondern einen kleinen Pool an Lizenzen. Diese gewähren Nutzungsfreiheiten auf verschiedenen Leveln, die vom Urheber festgelegt werden. So gibt es die Unterscheidung zwischen „kommerzieller Nutzung erlaubt“ und „kommerzieller Nutzung nicht erlaubt“. Das sind zwei verschiedene CC-Lizenzen. In diesem Fall wäre die korrekte Antwort:
„Wenn die Creative Commons Lizenz eine kommerzielle Nutzung zulässt, dann stellt das kein Problem dar. Alternativ müsste man um Erlaubnis fragen.“
Man muss natürlich beachten, dass ein Chat live ist und auch der Lawblogger nicht allwissend ist – das hat Udo Vetter ja in der Antwort auch deutlich gemacht. Und ein User hat kurz auf die Antwort gepostet:
Nicor3456: Zu madcap: Je nachdem welche Version der Creative Commons gewählt wurde, ist auch eine kommerzielle Nutzung möglich.