Digital Rights

  • : Google Policy Fellowship
    Google Policy Fellowship

    Ähnlich dem „Summer of Code“ vergibt Google nun „Policy Fellowships“. Und das klingt spannend: Für 10 Wochen Mitarbeit bei Organisationen wie der EFF oder Public Knowledge erhalten Stipendiaten erstmal 7000$ und dazu spannende Aufgaben bei den Organisationen rund um netzpolitische Themen. Tolles Projekt.

    Fellows will be assigned a lead mentor at their host organizations, but will have the opportunity to work with several senior staff members over the course of the summer. Fellows will be expected to make substantive contributions to the work of their organization, including conducting policy research and analysis; drafting reports and analyses; attending government and industry meetings and conferences; and participating in other advocacy activities.

    14. November 2007
  • : Buch: Im Netz der inneren Sicherheit
    Buch: Im Netz der inneren Sicherheit

    Von Christiane Schulzki-Haddouti gibt es das Buch „Im Netz der inneren Sicherheit. Die neuen Methoden der Überwachung“ aus dem Jahre 2004. Das scheint immer noch aktuell zu sein, wie der Polizei-Newsletter berichtet:

    „Am 08. Juni 2007 hat der Bundesrat Änderungen des Passgesetzes zugestimmt, wonach künftig in Reisepässen auch die Fingerabdrücke zu erfassen sind. Diese Entscheidung macht deutlich, wie schnell ein Buch in einer von Absicherungsideen dominierten Welt „überholt“ sein kann, wie unentbehrlich aber auch Bücher wie das 2004 erschienene Paperback von Christiane Schulzki-Haddouti sind, wenn das Abgleiten von freiheitlichen Gesellschaften in totalitäre Systeme noch gestoppt werden soll.“
    „… unbedingt zu empfehlen, auch und gerade, weil es teilweise schon von der Realität überholt worden ist. Durch die journalistische Ausrichtung ist es auch spannender und leichter lesbar.“

    Das Buch ist bei der Europäische Verlagsanstalt erschienen, kostet 14,90 und auf der Webseite von Christiane Schulzki-Haddouti findet man noch einen Übersichtstext: Zukunft Prävention.

    „Wir müssen schon die Gewitterneigung erkennen und dürfen nicht erst handeln, wenn der Blitz einschlägt“, sagte der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily. Mit dem Präventionsgedanken rücken aber das Prognostische und das Imaginäre ins Zentrum des politischen Denkens.

    Mit dem wachsenden Schrecken geht ein Abbau der Bürgerrechte einher, wie er seit 1945 in Deutschland unmöglich war. Den Staat gilt es nicht mehr als Leviathan zu bezwingen. Die Vision von George Orwells „1984“ und das Trauma der nationalsozialistischen Herrschaft bestimmten nicht länger die Gedanken an einen angemessenen Datenschutz und an „informationelle Selbstbestimmung“. Liberale Positionen gelten als libertäre Verirrungen.

    13. November 2007 1
  • : Verwertungsgesellschaften gegen die Neuzeit
    Verwertungsgesellschaften gegen die Neuzeit

    In Berlin haben einige große deutsche Verwertungsgesellschaften eine Pressekonferenz veranstaltet, um die gute alte Zeit nochmal auferleben zu lassen und neue Ideen zu verdammen. Einer der Hauptkritikpunkte gab es dabei an der Forderung, das Tauschen von urheberrechtlich-geschützter Kultur mittels Tauschbörsen zu legalisieren und Urheber durch eine Kulturflatrate zu kompensieren. Heise berichtet über die Ewig-Gestrigen: Urhebervertretungen gegen Filesharing-Kulturflatrate.

    Wie man sich so sein eigenes Weltbild für das digitale Zeitalter zusammenbastelt, sieht man u.a. am folgenden Zitat von Gerhard Pfennig, geschäftsführendem Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst:

    Neue Ansätze zur Eigenvermarktung mithilfe der umstrittenen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) oder über „Creative Commons“-Lizenzen, bei denen der Kreative seine Urheberrechte im Interesse einer möglichst breiten Nutzung seiner Werke freiwillig einschränkt, beäugte Pfennig dagegen skeptisch. Das „Phänomen Creative Commons“ klinge auf dem Papier zwar nutzerfreundlich, aber die entsprechenden Lizenzen und noch vorbehaltenen Rechte seien damit gerade international kaum mehr durchsetzbar. Der Rechteinhaber könne weder wirklich kontrollieren, was mit seinen Werken passiere, noch einen erkannten Missbrauch ernsthaft verfolgen. Verwertungsgesellschaften könnten dagegen notfalls leichter Prozesse führen und Vergütungszahlungen etwa auch in „Japan oder den USA“ durchsetzen.

    Herr Pfennig schafft es wunderbar, in wenigen Sätzen seine grandiose Unkenntnis unterzubringen. Creative Commons Lizenzen basieren auf dem Urheberrecht und gewähren Urhebern weitere Nutzungsfreiheiten. Dabei werden Lizenzen an das jeweilige Urheberrechtssystem angepasst, z.B. in Deutschland. Die Lizenzen harmonisieren dabei international. Überall, wo Creative Commons Lizenzen angepasst worden, gelten diese auch gleich. Man kann gegen Lizenz-Rechtsbrüche ebenso Gerichte einschalten wie bei „normalen“ Urheberrechtsverletzungen. Sogar in Japan und den USA. Und das mit der Kontrolle kann man sich gerne zurückwünschen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kontrolle nicht mehr möglich sein wird. Ich kann immer noch nicht verstehen, warum Urheber von den eigenen Interessensvertretungen so diskrimiert werden, dass ihnen die Nutzung von mehr Freiheiten untersagt werden.

    Zu der Diskussion rund um die Kulturflatrate schalten wir einfach mal rüber zur mica-Konferenz, die gerade in Österreich stattfindet. Dort spricht u.a. Peter Jenner, den wir auch schonmal für NetzpolitikTV interviewt haben. Als ehemaliger Manager von The Clash und Pink Floyd gilt er nicht gerade als unerfahren im Musikgeschäft und trotz seines fortgeschrittenen Alters ist er in der Lage, die Musikwelt neu zu denken: Gebühr für Netzmusik. Und er prognostiziert u.a. folgendes:

    ORF.at: Sie haben die Klagen der Musikindustrieverbände gegen Tauschbörsennutzer mit dem Vietnam-Krieg verglichen?

    Jenner: Ja, denn auch während des Vietnam-Kriegs wurde von der US-Regierung – genauso wie jetzt von den Industrieverbänden – ständig behauptet, dass der Kampf gewonnen werde. Wir wissen, wie der Vietnam-Krieg ausgegangen ist. Um es mit anderen Worten zu sagen: Wer gibt schon gerne zu, dass er verloren hat?

    Das ganze Interview ist lesenswert. Vielleicht sollten die deutschen Verwertungsgesellschaften mal Peter Jenner einladen, um sich die Gegenwart und die Zukunft von Musik im Netz erklären zu lassen. Aber stattdessen werkelt man weiter an der Kriminalisierung einer ganzen Netz-Generation und wünscht sich die alte heile Welt von gestern zurück.

    13. November 2007 5
  • : Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun?
    Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun?

    Abgeordnetenwatch ist immer mal wieder eine praktische Seite für den Bürger-Politiker-Dialog. Diesmal erklärt uns der SPD-Hardliner Wiefelpütz die Welt und beantwortet die lange Frage eines besorgten Bürgers zur Vorratsdatenspeicherung:

    Sehr geehrter Herr Bürger,

    Sie werden hinnehmen müssen, daß der Gesetzgeber in Sachen Vorratsdatenspeicherung anderer Meinung ist als Sie. Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Dieter Wiefelspütz

    Ich lass das jetzt mal so alleine stehen.

    Naja, ein kleiner Verweis auf das Deutschlandfunk-Interview mit Brigitte Zypries (SPD) am Freitag gibt es hier doch noch:

    Und wir speichern das deshalb europaweit jetzt – das ist ja eine europäische Richtlinie, von der wir reden -, europaweit, weil wir die Attentate von Madrid durch genau die Rückverfolgung dieser Daten sehr schnell aufklären konnten. Deshalb haben wir gesagt, wir müssen sehen, dass wir künftig bei solchen terroristischen Anschlägen, aber auch zur Verfolgung anderer schwerer Taten noch die Möglichkeit haben, auf die Daten zurückzugreifen.

    Ja, was denn nun?

    12. November 2007 30
  • : Dafür stimmen, aber irgendwie dagegen sein
    Dafür stimmen, aber irgendwie dagegen sein

    26 SPD-Bundestagsabgeordnete haben zwar der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, waren aber irgendwie dagegen. Die Argumentation gibt es in einer Zusatzerklärung zu lesen, auf die Heise verweist: SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung. Demnach hoffen sie auf das Bundesverfassungsgericht, dass die verfassungswidrigen Punkte hoffentlich wieder aus dem Gesetz rausholt. Same Procedure wie so oft.

    Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, „weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen“. Verwiesen wird unter anderem auf „den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören“, oder die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei „mittels Telekommunikation“ begangener Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen. Die Änderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der Bundesdatenschützer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.

    12. November 2007 10
  • : Terror-Liste verletzt Menschenrechte
    Terror-Liste verletzt Menschenrechte

    ZDF-Heute berichtet über scharfe Kritik vom Europarat an der Praxis von EU und UNO, schwarze Listen mit Terrorverdächtigen zu führen: Terror-Liste verletzt Menschenrechte.

    Der Schweizer Senator und frühere Tessiner Staatsanwalt Dick Marty kritisierte die gängige Praxis von EU und UNO, von Terrorverdächtigen sogenannte Schwarze Listen zu führen. „Die gegenwärtige Praxis der schwarzen Listen tritt grundlegende Menschenrechte mit Füßen und nimmt dem internationalen Kampf gegen den Terrorismus jegliche Glaubwürdigkeit“, erklärte Marty in seinem Bericht. Marty bemängelt, dass es für in den Listen aufgeführten Menschen keinerlei Recht auf Verteidigung gebe. Das widerspreche internationalen und europäischen Abkommen, die von den beteiligten Ländern ratifiziert worden seien.
    […]
    Die Regierungsvertreter bei der UNO und der EU, die auf Wunsch der USA die Verdächtigen in die Schwarze Liste eintragen, wissen nach Angaben Martys meistens auch nicht, welche Verdachtsmomente gegen diese Personen vorliegen. Auch habe es bisher keine Möglichkeit gegeben, von der Liste wieder herunterzukommen.

    12. November 2007
  • : „Freiheit ist Sicherheit“ am 24.11.2007 in Köln
    „Freiheit ist Sicherheit“ am 24.11.2007 in Köln

    Am 24.11.2007 gibt es wieder eine Möglichkeit, gegen die zunehmende Überwachung zu demonstrieren. Die „Freiheit ist Sicherheit“-Demonstration findet in Köln statt und hier gibt es mehr Informationen:

    Hiermit rufen wir alle Bürger auf, am 24.11. nach Köln zu kommen und sich an der Demonstration gegen die zunehmende Überwachung der Bundesbürger durch die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu beteiligen. Das Motto der Demo: „Freiheit ist Sicherheit – Demokratie braucht keine Überwachung“ Der Protestzug wird sich um 12.30 Uhr in Bewegung setzen, die Route finden Sie weiter unten. Ein Eintreffen auf dem Albertus-Magnus-Platz vor 12.00 Uhr ist demnach zu empfehlen.

    12. November 2007
  • : CCC: Der Wahlstift-Hack (Zweiter Streich)
    CCC: Der Wahlstift-Hack (Zweiter Streich)

    Der Chaos Computer Club demonstriert in einem Video erneut die praktische Angreifbarkeit des Hamburger Wahlstift-Systems: Der Wahlstift-Hack (Zweiter Streich).

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Bei der anstehenden Landtagswahl in Hamburg soll ein neues, digitales Wahlsystem zum Einsatz kommen, das die bisherige Papierwahl ersetzen soll. Das System – unter dem Namen „digitaler Wahlstift“ bekannt – basiert auf einem Kugelschreiber mit eingebauter Kamera, der beim Aufdruck der Mine den auf dem Papier gezogenen Weg protokolliert. Dazu verlässt er sich auf eine kaum sichtbare Musterbedruckung, die jeden Punkt auf dem Papier eindeutig kennzeichnet und für die Kamera ermittelbar macht.

    Der Chaos Computer Club demonstriert in diesem Video, wie ein für dieses System hergestellter Wahlzettel durch Einsatz eines handelsüblicher Scanners und Druckers sowie einer Bildbearbeitungssoftware so manipuliert werden kann, dass die Wahl einer Partei einer anderen zugeschlagen wird. Da das Hamburger Wahlgesetz die schriftlich abgegebenen Stimmen generell nicht zählt sondern nur die digitale Auswertung akzeptiert ist so eine Wahlfälschung ohne Entdeckungsrisiko möglich.

    Der hier demonstrierte Angriff ist bereits der zweite, der vom Chaos Computer Club praktisch demonstriert wurde. Der erste Angriff wurde durch die Platzierung einer Trojaner-Software auf dem Wahlstift vorgeführt, die den Zählcomputer beim Auslesen des Wahlstiftes befiel.

    Hier ist die MP4-Version dazu.

    Und hier ist die Pressemitteilung zum Hack: Chaos Computer Club zeigt prinzipielle Sicherheitslücken beim Hamburger Wahlstift.

    9. November 2007 19
  • : Vorratsdatenspeicherung im Bundestag beschlossen
    Vorratsdatenspeicherung im Bundestag beschlossen

    Die Vorratsdatenspeicherung wurde im Bundestag beschlossen. Hier gibt es das Abstimmungsverhalten:

    Gesamt: 524
    Ja: 366
    Nein: 156
    Enthaltungen: 2

    Es gibt jetzt auch die Liste, wer von den Abgeordneten wie gestimmt hat:

    Dr. Hans Georg-Faust, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Rolf Koschorrek und Katharina Landgraf haben von der CDU/CSU Fraktion dagegen gestimmt. Es gab weitere 30 nicht abgegebene Stimmen aus der Union (Vermutlich schon im Wochenende).

    Bei der SPD-Fraktion gab es sieben Gegenstimmen: Wolfgang Gunkel, Petra Heß, Eike Hovermann, Ulrich Kelber, Frank Schwabe, Sönke Rix und Jörn Thießen. Dazu zwei Enthaltungen und 37 nicht abgegebene Stimmen (siehe oben).

    Bei den anderen ist vielleicht noch interessant, dass von der FDP 3, bei der Linksfraktion gar gleich 12 und bei den Grünen 6 Abgeordnete nicht anwesend waren, um dagegen zu stimmen.

    Jetzt kann man sich berechtigt etwas aufregen, aber die Kampagne zieht weiter: Jetzt gehts mit der Sammeklage zum Bundesverfassungsgericht!

    Hier ist schonmal eine erste Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs:

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verurteilt die heutige Entscheidung der Bundestagsmehrheit, eine verdachtslose Vorratsprotokollierung des Telekommunikationsverhaltens in Deutschland einzuführen, obwohl sie in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft abgelehnt wird und gegen die Verfassung verstößt.

    SPD, CDU und CSU haben das Vorhaben gegen alle Warnungen und Widerstände durchgepeitscht und nicht einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet, die in wenigen Monaten ansteht. Werner Hülsmann, für das FIfF e.V. im Arbeitskreis Vorratsdatenspeichrung, erklärt hierzu: „Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass auch in den Regierungsfraktionen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung umstritten ist. Allerdings wird das Gesetz, sofern es der Bundespräsident überhaupt unterzeichnet, vor dem Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben.“

    Das Gesetz erwartet nun die mit ca. 7.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern größte Verfassungsbeschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht jemals vorgelegt worden ist. Die Beschwerde wird eingereicht, wenn und sobald das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: „Das Fernmeldegeheimnis wird von den Gerichten wieder hergestellt werden. Dagegen ist die Wählbarkeit von SPD, CDU und CSU für die Generation Internet endgültig verloren gegangen.“ padeluun vom FoeBuD e.V.: „Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt, müssen sich dann alle Abgeordneten, die dafür gestimmt haben, in die Ecke stellen und schämen?“

    „Die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsprojekte stoßen auf zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung“, bestätigt der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis. „Diesmal hat die Koalition noch auf stur geschaltet, aber der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird sich ausweiten zu einer gesellschaftlichen Bewegung für mehr Freiheit und weniger Angst.“

    Zur weiteren Arbeit des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Proteste der letzten Wochen und Monate koordiniert hat, erklärt Ricardo Cristof Remmert-Fontes: „Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird weiter die Frage stellen, in welcher Gesellschaft wir in Zukunft leben wollen und daran arbeiten, das Bewusstsein für die Grundwerte unserer freien Gesellschaft zu fördern. Wir sind erst am Anfang unserer gemeinsamen Arbeit.“ Gegen
    die Vorratsdatenspeicherung wird der Arbeitskreis neben der Verfassungsbeschwerde auch auf das Angebot technischer Instrumente und Dienste setzen, die eine weiterhin freie und unbefangene Telekommunikation in Deutschland ermöglichen sollen.

    Daneben wird der Arbeitskreis seine Aufklärungsarbeit fortsetzen. So wird ein bundesweites Filmfestival der Aktion Mensch mit Informations- und Diskussionsveranstaltungen begleitet. Das Netzwerk „Freiheitsredner“ bietet ehrenamtliche Vorträge zum Thema Privatsphäre an. Auch die Veranstaltung weiterer Demonstrationen und die Fortsetzung der lokalen Aktivitäten in den inzwischen über 50 Ortsgruppen des Arbeitskreises ist geplant.

    Reaktionen auf den Beschluss:

    Regierung, Parteien / Fraktionen und Verbände:

    Grüne: Alle unter Generalverdacht.

    Die sechsmonatige Speicherungspflicht von Handy‑, Festnetz- und Internet-Verbindungsdaten öffnet Polizei und Staatsanwaltschaft Tür und Tor zur Überwachung. Mit den Informationen, wer wann mit wem von wo aus telefoniert und welche Websites besucht werden, sind Persönlichkeitsprofile schnell erstellt. Da die Hürden, ab wann die Daten eingefordert werden können, niedrig sind und das Spektrum der Straftaten weit gefasst ist, sind etwa Tauschbörsennutzer potenzielle Opfer der neuen Überwachungsmöglichkeiten.

    Grüne Bundestagsfraktion: Grüne gegen Vorratsdatenspeicherung.

    FDP: Leutheusser-Schnarrenberger: Paradigmenwechsel im Datenschutz.

    Am Freitag beschäftigte sich der Bundestag mit der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Diese leite einen „dramatischen Paradigmenwechsel im Datenschutz“ ein, warnt FDP-Justizexpertin Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER. Wenn alle Verbindungsdaten sechs Monate gespeichert werden, könne das Bürger einschüchtern, „die nichts weiter wollen, als ihre Grundrechte auszuüben“, kritisierte die Liberale. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN, äußerte in der Debatte verfassungsrechtliche Bedenken. Er kritisierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dafür, dass sie die entsprechenden EU-Richtlinie nicht bloß umsetze, sondern zusätzlich verschärfe.

    Bundesregierung.de: Besserer Rechtsschutz bei heimlichen Überwachungsmaßnahmen.

    Schließlich wird mit den Gesetzen auch eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach müssen sämtliche Telefondaten ein halbes Jahr bei dem Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. „Dabei wird nur gespeichert, wer wann mit wem gesprochen hat“, sagte die Ministerin. Die Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert. Ermittlungsbehörden können diese Daten von den Unternehmen nur erhalten, wenn Richter beschlossen haben, dass der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt.

    Der Bundesregierung ist es gelungen, sehr viel weitergehende Wünsche zur Datenspeicherung auf europäischer Ebene abzuwehren. Außerdem werden nur Daten gespeichert, die von Telekommunikationsunternehmen sowieso erhoben werden, um gegenüber Kunden die Richtigkeit der Rechnung nachzuweisen.

    SPD-Fraktion: Hohe Hürden für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen.

    Das neue Gesetz enthält darüber hinaus Anpassungen wegen der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene, dass gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate beschränkt wurde – ursprünglich waren auf EU-Ebene 36 Monate in der Diskussion.

    Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, also insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

    Unions-Fraktion: Deutscher Bundestag beschließt mit den Stimmen der Koalition Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung.

    Das Gesetz berücksichtigt aber auch die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden für eine effektive Bekämpfung schwerer Kriminalität über diese wichtigen Ermittlungsinstrumente verfügen müssen. Dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Schon nach der bisherigen Rechtslage durften Daten von den Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert und von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden. Mit den neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wird es auch weiterhin keine Speicherung der Gesprächsinhalte geben, vielmehr können die Ermittlungsbehörden in gesetzlich eng umschriebenen Fällen Auskunft über Verkehrsdaten verlangen, die für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden müssen. Die teilweise populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet.

    Bundesdatenschutzbeauftragter: Schaar: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht ausgeräumt.

    Der Deutsche Bundestag hat trotz der von vielen Seiten vorgebrachten erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit die generelle und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten beschlossen. Zwar orientiert sich das Gesetz an der in der EG-Richtlinie vorgegebenen Mindestspeicherungsfrist. In verschiedener Hinsicht geht das Gesetz allerdings über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Damit wird den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet. Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet.

    DFJV: Bundestagsbeschluss zur TKÜ führt zum gläsernen Journalisten.

    Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen. „Der Staat greift mit diesem Gesetz nach Ansicht des DFJV gleich doppelt in die Grundrechte seiner Bürger ein. Er erfasst ihre Kommunikationsdaten und beschneidet gleichzeitig ihre Möglichkeit sich zu informieren, da die Vorratsdatenspeicherung das Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant zerstört. Dadurch werden die Medien ihrem demokratischen Auftrag der Information der Öffentlichkeit nur noch eingeschränkt nachkommen können“, so Thomas Dreesen, Sprecher des DFJV.

    Medienberichte & Blogs:

    Rabenhorst: Gegen Vorratsdatenspeicherung & ausufernde Telekommunikationsüberwachung.

    Mein Dank an die 156 Abgeordneten, die mit Nein gestimmt haben. Die 2 Abgeordneten, die sich enthalten oder diejenigen, die sich vorsorglich der heutigen Anwesenheit im Bundestag entzogen haben, sind keines Kommentars würdig.

    Spiegel-Online: Lauter Protest fürs Recht zu Schweigen

    Ärzte, Journalisten und Anwälte fürchten, dass das geplante Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation ihr Zeugnisverweigerungsrecht verletzen könnte. Auf die Verabschiedung durch den Bundestag folgen nun Verfassungsklagen – und weitere Proteste.

    Spiegel-Online: Bundestag verschärft Datenkontrolle.

    Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Datenvorratsspeicherung verabschiedet. Auch die Telefonüberwachung wird neu geregelt. Sobald der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, will eine Gruppe von FDP-Politikern klagen.

    Zeit-Online: Vorratsdatenspeicherung: „Tod des Fernmeldegeheimnisses“.

    Heute stimmt der Deutsche Bundestag über die Vorlage zur Vorratsdatenspeicherung von Telefongesprächen ab. Aus Protest erscheinen zahlreiche Webseiten nur in schwarz – ein Gutachten bezweifelt den Nutzen der Datensammlung.

    Heise: Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und TK-Überwachung.

    Der CDU-Abgeordnete Siegfried Kauder warf den Gegnern des Vorhaben in der erregt geführten Debatte zur 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs vor, mit ihren Beschwörungen von Big Brother und Orwell zu „zündeln“. Die Koalition wolle „keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher“. Es gelte, „die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken“. Zugleich würden etwa Journalisten aber gegenüber dem jetzigen Zustand beim Schutz vor Überwachung besser gestellt. Auch für Klaus Uwe Benneter von der SPD-Fraktion ist die „wirksame Strafverfolgung eine der wesentlichen Aufgaben, die der Staat leisten muss“. Die Bürger würden nicht alle unter Generalverdacht gestellt. „Das wäre sonst auch bei den Konten der Fall“, da auch darauf bereits zugegriffen werden könne.

    Deutschlandfunk: Sammeln, Speichern, Spionieren? (MP3)

    Während Datenschützer sonst häufig Desinteresse der Bürger gegenüber der Speicherung und Verwendung persönlicher Daten beklagen, genießt die geplante Vorratsdatenspeicherung große Aufmerksamkeit. Die Angst vor dem Überwachungsstaat geht um.

    Frankfurter Rundschau: Koalition stimmt zu.

    Zeit-Online: Überwachung statt Freiheit.

    Das Gegenteil von gut ist manchmal nicht böse, sondern gut gemeint. In ihrer Absicht zum Beispiel, die Demokratie und die Freiheit zu schützen, ist die Bundesregierung dabei, eben jener Freiheit und Demokratie die lebensnotwendigen Grundlagen zu entziehen.

    Golem: Bundestag stimmt für Vorratsdatenspeicherung.

    Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Regierungsmehrheit für eine von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ausgesprochen, mit der die so genannte Vorratsdatenspeicherung eingeführt wird. 366 Abgeordnete stimmten dem Antrag zu, 156 dagegen und 2 enthielten sich. Laut Opposition ist das ein „schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland“.

    Süddeutsche Zeitung: Mit Blaulicht überrollt

    Das neue Vorratsdatenspeicherungsgesetz ist ein Aufklärungsverhinderungsgesetz gegen den Journalismus.

    9. November 2007 79
  • : Nachrichtenüberblick vom 9.11.2007
    Nachrichtenüberblick vom 9.11.2007

    Mal wieder soviele interessante Sachen und kaum Zeit zum ausführlichen bloggen. Daher wieder nur ein Nachrichtenüberblick (ohne Vorratsdatenspeicherung).

    Heise: Baden-Württemberg plant Installation von Handy-Störsendern im Knast.

    Tagesschau: Länder stoppen Volkszählungsgesetz. (Aber nicht wegen Datenschutz-Bedenken…)

    Heise: Kontrolle von Briefen an Berliner Zeitungen kritisiert.

    Heise: Medientage: Mehr Kompetenzen für Jugendschützer.

    Lobbycontrol: EuGH-Urteil: EU-Kommission muss Lobbyistenkontakte offenlegen.

    Moderne Unternehmenskommunikation: Kooperative Technologien auf dem Prüfstand. Oder: Call for action. Interview mit Christiane Schulzki-Haddouti.

    P2P-Blog: Bad news for release groups: The feds can read your email. (Hushmail ist nicht vertrauenswürdig)

    Telepolis: Schon der „Besitz von Informationen“ kann strafbar sein.

    Heise: SimCity kommt auf das OLPC-Notebook. (Kann man sicher jetzt schon als die Killer-Applikation des OLPC bezeichnen)

    Telemedicus: Neue Technik, neues Grundrecht? Das „Mediengeheimnis“.

    Growlaw: Becky Hogge, Open Rights Group, on the BBC, iPlayer and DRM, interviewed by Sean Daly.

    Washington Post: For Candidates, Web Is Power And Poison.

    intern.de: „…unglaublich schmerzhaft“. (Warner Music wurde von Analysten auf den Status „verkaufen“ gesetzt)

    Spiegel-Online: Digitaler Wahlstiftung – Hamburger ignorieren ihre Schnupperwahlen. (Da kommen heute noch weitere Internas zu den neuen Hacks raus)

    Futurezone: Soziales Web? O’Really? (Die Web2Expo kam bei der Futurezone noch schlechter an als bei den Bloggern)

    Heise: Petitionsausschuss: Bundesregierung soll auf Kritik an Wahlcomputern eingehen.

    ars technica: OiNK’s new piglets proof positive that Big Content’s efforts often backfire.

    Heise: Web 2.0 Expo: „Schaut den Rechteinhabern in die Augen“.

    Heise: Medientage: Wer regiert das Internet?

    Heise: Studie: Junge Deutsche verbringen mehr Zeit im Netz als vor dem TV. (Überraschung… ?!)

    Politik-Digital: Zehn ganz legale Anonymisierungstricks.

    Telemedicus: Geplanter Bundestagskanal stößt auf rechtliche Schwierigkeiten.

    Heise: Richter skeptisch gegenüber Sperrungsanordnung für Porno-Site.

    Berliner Zeitung: Bundesanwaltschaft beschlagnahmte Briefe an Berliner Zeitungen.

    9. November 2007 3
  • : Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung live verfolgen
    Abstimmung über die Vorratsdatenspeicherung live verfolgen

    Der Deutsche Bundestag debattiert und entscheidet heute von ca. 12.55–13.55 Uhr über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung, der eine sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland vorsieht.

    Die Debatte und Abstimmung kann auf den folgenden Nachrichtenkanälen live verfolgt werden:

    * Phoenix, auch über Internet-Livestream
    * Video-Livestream des Bundestags, DSL-Verbindung (Flash-Video – 300 KBit/s)
    * Video-Livestream des Bundestags, ISDN-/Modem-Verbindung (Flash-Video – 45 KBit/s)
    * Audio-Livestream des Bundestags (32 KBit/s)
    * Radioübertragung auf RBB und Bayerischem Rundfunk

    Update: Der Stream fällt bei vielen ständig aus. Anscheinend Überlastung. Ich hoffe mal, dass jemand zum aufzeichnen kommt. Wer dem Stream lauschen kann und Lust hat, kann ja hier in den Kommentaren berichten. Ich würd emich freuen.

    9. November 2007 27
  • : Neue Interpretation für die informationelle Selbstbestimmung?
    Neue Interpretation für die informationelle Selbstbestimmung?

    Brigitte Zypries war heute im Deutschlandfunk zur Vorratsdatenspeicherung und der Überwachungsgesetzgebung zu hören (MP3). Dabei gab es u.a. diesen Satz, der mir etwas komisch vorkam (Ab 4:18 Min):

    DLF: Gehört die informationelle Selbstbestimmung nicht mehr zum Verständnis einer modernen Demokratie?

    Zypries: Doch natürlich. Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert. Und das hat sich auch als Abwehrrecht gegen den Staat positioniert.

    Wenn das jetzt so ist, dann muss wohl irgendwer die Wikipedia-Seite zu Informationeller Selbstbestimmung verbessern. Da steht:

    Im deutschen Recht bezeichnet die Informationelle Selbstbestimmung das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.

    Update: Transcript ist jetzt beim Deutschlandfunk online: Zypries verteidigt Vorratsdatenspeicherung.

    9. November 2007 21
  • : Lange Nacht der Bürgerrechte
    Lange Nacht der Bürgerrechte

    Die Grüne-Bundestagsfraktion veranstaltet am kommenden Mittwoch, den 14. November im newthinking store in Berlin-Mitte die „Lange Nacht der Bürgerrechte“:

    Live, per chat, am Telefon – mit Grünen über Bürgerrechte reden. Von fünf Uhr abends bis zwei Uhr morgens können Sie uns erreichen oder besuchen. Wir beantworten Ihre Fragen – von Abhören bis Überwachen. Gemeinsam mit newthinking wollen wir in der Langen Nacht der Bürgerrechte ein Zeichen gegen den Überwachungsstaat von Wolfgang Schäuble setzen. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie Ihre Daten im Internet besser schützen können und demonstrieren, was von Ihnen schon jetzt abrufbar ist. Grüne Bundestagsabgeordnete, Mitglieder des Chaos Computer Clubs und andere Experten stehen für Sie zur Verfügung.

    Mehr Informationen und Programm bietet die Webseite. Praktischer Nebeneffekt ist, dass wir mal zahlreiche grüne Abgeordnete und ihre Abgeordneten bei uns haben, um sie mit Linux und Freier Software zu infizieren. Mal schauen, ob das klappt.

    8. November 2007 10
  • : Datenschutz ist ungeil
    Datenschutz ist ungeil

    Die Neue Gegenwart hat ein Interview mit dem Journalisten und Schriftsteller Peter Glaser: „Datenschutz ist ungeil“.

    Welche weiteren Vorstöße hinsichtlich des Abbaues von Datensicherheit und individuellem Datenschutz prognostizieren sie? Kurz: Was erwartet uns – Ihrer Meinung nach – 2020?

    Glaser: Man kann eine technokratische Zukunftsprojektion machen, die ich für wahrscheinlich halte, nämlich dass neue Hardware und Software immer auch für staatliche Kontrollzwecke eingesetzt werden wird. Das wird auch in Zukunft zu Pleiten führen, wie wir sie heute zum Beispiel bei der automatischen Gesichtserkennung belächeln dürfen (oder eben nicht: Passbilder mit lächelndem Gesicht dürfen nicht für den maschinenlesbaren Reisepass verwendet werden).

    Was ich viel interessanter finde ist die Frage, ob wir unser Geheimnis verlieren, wenn unsere Daten und Profile einbehalten und verarbeitet werden, oder ob da nicht noch etwas ganz anderes ist, an dem jede Maschine scheitert.

    8. November 2007 5
  • : Webdemo zur Verabschiedung vom Grundgesetz
    Webdemo zur Verabschiedung vom Grundgesetz

    Traueranzeige für das Grundgesetz

    Morgen wird das Grundgesetz verabschiedet. Wir sagen tschüß, mit dieser Traueranzeige des AK Vorratsdatenspeicherung.

    Du kannst Sie als eigenständige Ebene über Dein Blog legen, die jedeR BetrachterIn beim ersten Besuch Deiner Website eingeblendet wird. Dazu musst Du nur irgendwo, etwa in einem Blog-Posting, den hier angegeben Code einfügen. Wer bei so einem großen Bloganbieter wie wordpress.com ist, muss sich leider darauf beschränken wie hier nur das Bild einzubinden.

    Die Vorratsdatenspeicherung wird am morgigen Freitag zwischen 13 und 14 Uhr im Plenum des Bundestages verabschiedet.

    Ruft noch heute Eure Abgeordneten in der Großen Koaltion an und fragt sie, was das soll!

    (Crosspost auf einmachglas.info)

    8. November 2007
  • : Meinungsfreiheit und Schutz des Persönlichkeitsrechts im Netz
    Meinungsfreiheit und Schutz des Persönlichkeitsrechts im Netz

    Die Sendung „Breitband“ vom Deutschlandradio Kultur hatte am vergangenen Samstag einen Beitrag zum Thema „Meinungsfreiheit und Schutz des Persönlichkeitsrechts im Netz“:

    Gestern ist man noch ein ganz normaler Angestellter in einem ganz normalen Betrieb, ohne besonders nennenswerte Einträge bei google. Und plötzlich taucht man im Netz in Verbindung mit kriminellen Vereinigungen auf, findet sein Foto auf Seiten, wo es nicht hingehört oder entdeckt Berichte, die intimste Details des eigenen Lebens offenbaren. Im Internet scheint es rechtlich besonders schwer zu sein Diffamierungen Grenzen zu setzen.

    Andererseits sind bespielsweise Blogs journalistisch-redaktionelle Angebote, die immer mehr Unterlassungsklagen ausgesetzt sind. Erstickt dann eine rechtliche Überregulierung wiederum auch die besondere Meinungsfreiheit/Aufklärungsfunktion des Netzes? Benötigen wir für die digitale Welt eine besondere Auslegung bzw. Anwendung der Persönlichkeitsrechte? Im Gespräch: Thomas Hoeren – Professor am Institut für Informations‑, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster

    Hier ist die MP3.

    8. November 2007 1
  • : ZDF Heute-Journal über Vorratsdatenspeicherung
    ZDF Heute-Journal über Vorratsdatenspeicherung

    Das kam gestern Abend:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    7. November 2007 13
  • : CRE: Vorratsdatenspeicherung, Anonymität und digitale Freiräume
    CRE: Vorratsdatenspeicherung, Anonymität und digitale Freiräume

    Chaosradio Express Folge 051 ist ein Gespräch zwischen Tim Pritlove und Andreas Lehner über „Vorratsdatenspeicherung, Anonymität und digitale Freiräume“ und die „Politischen Hintergründe und technischen Grundlagen der geplanten Vorratsdatenspeicherung und Anonymizer-Diensten“.

    Die drohende Vorratsdatenspeicherung wirft einen Schatten auf die persönliche Freiheit Anonymizer sind Systeme, die versuchen, die bei der Kommunikation im Internet automatische preisgegebenen Daten des Anwenders weitgehend im verborgenen zu halten. Tim Pritlove spricht mit Andreas Lehner, der für den CCC verschiedene Anonymizer-Projekte initiierte über politsche Hintergründe, technische Grundlagen und Motivationen zum Aufbau und Betrieb von solchen Anonymizer-Systemen.

    Hier ist die MP3.

    6. November 2007 3
  • : 1500 Berliner demonstrieren bei Regen gegen die Vorratsdatenspeicherung
    1500 Berliner demonstrieren bei Regen gegen die Vorratsdatenspeicherung

    In Berlin sind eben ca. 1500 Menschen vor dem Bundestag zusammengekommen, um gegen die Vorratsdatenspeicherung und gegen den Abbau von Grundrechten zu demonstrieren. Es war kalt und nass, trotzdem waren wir erfreut über die grosse Teilnahme. Und insgesamt schien es, dass mehr Presse vor Ort war als auf der grossen Demonstration bei schönem Wetter im September. Da dürfte einiges in den Fernsehnachrichten kommen. In zahlreichen Städten gingen trotz schlechtem Wetter viele Menschen auf die Strasse. Einen Überblick liefert das Wiki des AK-Vorratsdatenspeicherung,wo es ein Pressecenter mit ständig aktualisierten Meldungen gibt.

    6. November 2007 14