26 SPD-Bundestagsabgeordnete haben zwar der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, waren aber irgendwie dagegen. Die Argumentation gibt es in einer Zusatzerklärung zu lesen, auf die Heise verweist: SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung. Demnach hoffen sie auf das Bundesverfassungsgericht, dass die verfassungswidrigen Punkte hoffentlich wieder aus dem Gesetz rausholt. Same Procedure wie so oft.
Halbwegs akzeptabel erscheint der Gruppe das Vorhaben dennoch, „weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen“. Verwiesen wird unter anderem auf „den generell geltender Richtervorbehalt zum Beispiel für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen anlasslos gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören“, oder die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“. Entgangen zu sein scheint den Abgeordneten allerdings, dass Sicherheitsbehörden etwa auch bei „mittels Telekommunikation“ begangener Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen. Die Änderungen des Rechtsausschusses hat zudem gerade erst der Bundesdatenschützer Peter Schaar als Verschlechterungen eingestuft.