Deutschland
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: Mitschnitte des 4. Berliner Webmontag
: Mitschnitte des 4. Berliner Webmontag Vom 4. Berliner Webmontag sind jetzt die Mitschnitte fertig, die diesmal Tim Pritlove gemacht hat.
Robert Schuster stellte Freifunk und das Berliner Olsrexperiment vor. Hier sind die Folien und hier ist der Vortrag als MP3 (30MB) und OGG (15MB).
Mario Jakobs stellte OpenLaszlo ist eine Plattform zur Generierung von Rich Internet Applications auf FLASH/AJAX Basis vor. Hier sind die Folien und hier das ganze nochmal als MP3 (15MB) und OGG (8,1 MB).
Der Webmontag hatte noch mehr Themen, die man sich im kompletten Mitschnitt des Abends nochmal anhören kann – als MP3 (71MB) und OGG (48MB).
Der nächste Webmontag in Berlin findet am Montag, den 22. Mai wieder bei uns im newthinking store statt.
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: FTD: Wo Schutzrechte an Grenzen stoßen
: FTD: Wo Schutzrechte an Grenzen stoßen Die Titelstory des FTD-Sonderbeilage zum „Tag des Geistigen Eigentums“ ist jetzt online: Wo Schutzrechte an Grenzen stoßen.
Am „Tag des geistigen Eigentums“ scheiden sich die Geister: Die forschungsintensive Großindustrie will ihre Innovationen sichern, Netzwerkinitiativen träumen von weltweiter Kooperation ohne Lizenzzwang.
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: Der LinuxTag 2006 startet am Mittwoch in Wiesbaden
: Der LinuxTag 2006 startet am Mittwoch in Wiesbaden
Am kommenden Mittwoch, den 3. Mai, beginnt der LinuxTag 2006 erstmalig in den Rhein-Main Hallen in Wiesbaden. Unter dem Motto „Sehen, was kommt“ werden auf dem kommenden LinuxTag wieder viele neue Trends rund um Linux, Open Source und Freie Software gezeigt. Der LinuxTag 2006 wird gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher UNIX-Benutzer e.V. (GUUG) vom 3. – 6. Mai veranstaltet. Mehr als 150 Firmen und Open Source Projekte zeigen einen umfassenden Querschnitt an Lösungen aus der Welt von Linux, Freier Software und Open Source.Zu den Sponsoren in diesem Jahr gehören IBM, Sun Microsystems, Ubuntu und Novell. Zu den weiteren Ausstellern gehören neben einer Vielzahl an interessanten Freie Software Projekten u.a. Google, Intel und der Linux-Verband mit einem grossen Gemeinschaftsstand.
Unter dem bewährten LinuxTag-Motto „Where .com meets .org“ besteht das Programm aus verschiedenen Modulen: Das Freie Vortragsprogramm (4. bis 6. Mai), das Practical Linux Forum (3. bis 6. Mai) der Telephony Summit (29. April bis 2. Mai), der Business- und Behördenkongress am 3. Mai und die Tutorien für Anwender und Systemverwalter (2. bis 5. Mai).
Das komplette Messejournal als PDF mit allen Informationen zu den einzelnen Vorträgen gibt es hier zum Download.
Hier ist mal ein kleiner Überblick, der längst nicht alle Sub-Konferenzen abdeckt, die auf dem LinuxTag stattfinden. Es ist auch geplant, dass wir mit einem Freien Pressezentrum live vom LinuxTag berichten – mit Podcasting, Videos und Bloggen. (Wie es momentan ausschaut, werde ich leider dank Samsung etwas eingeschränkt arbeiten müssen)
Ich hab noch ein Dutzend Freikarten, die ich gerne verschicke. First come. first serve! (Mail an mb [add] newthinking [punkt] de)

Keynotes:
Zu den Programm-Höhepunkten zählen die Vorträge des Verwalters des Linux-Kernels, Andrew Morton, der brandaktuelle Neuigkeiten zum Linux-Kernel vortragen wird und von Selfmade-Millionär und Kosmonaut Mark Shuttleworth, der die nächste Version „Drapper Drake“ von Ubuntu-Linux vorstellt.
Keynote: Ubuntu – The future of a Free Linux Distribution
Keynote: Areas for Improvement in the 2.6 Kernel Development Process
Freie Vortragsprogramm:
Der Donnerstag des Freien Vortragsprogrammes steht im Zeichen von Sicherheit und Anwendungsentwicklung von Freier Software. Fans der BSD-Betriebssysteme sowie Linux-Kernel-Hacker kommen am Freitag jeweils mit einem Track auf ihre Kosten. Ein weiterer Schwerpunkt an diesem Tag sind Open-Source Content-Management-Systeme im Rahmen des OscomTag. In diesem Track werden verschiedene populäre freie CM-Systeme und Anwendungsszenarien vorgestellt.
Am Samstag behandelt ein technischer Track die Themen Virtualisierung und Clustertechnologien. Multimedia und Linux ist schon lange kein Widerspruch mehr, wie ein weiterer Schwerpunkt am Samstag beweist. Besucher erfahren hier mehr über das Potential von Linux im Wohnzimmer oder über komfortable Podcasting-Systeme. In die gesellschaftlichen Auswirkungen von Freier Software führen Vorträge am Samstagvormittag ein.
Practical Linux Forum:
Ein wichtiger Bestandteil des LinuxTag ist das Practical Linux Forum. Es findet parallel zur Freien Vortragsreihe ebenfalls vom 3. bis 6. Mai jeweils von 10 bis 18 Uhr statt und wendet sich an Besucher, die praktische Tipps mit nach Hause nehmen wollen. Sowohl erfahrene Anwender wie auch Linux-Neueinsteiger lernen im Practical Linux Forum praxistaugliche Lösungsansätze für häufige Fragestellungen der Benutzung und des täglichen Betriebs. Die Präsentationen werden von erfahrenen Trainern und Dozenten gehalten und finden in unmittelbarer Nähe zur Ausstellung statt. Die Vorträge werden teilweise in deutsch und teilweise in englisch gehalten.
Der Business- und Behördenkongress:
Wenn es um den professionellen Einsatz von Linux und Freier Software geht, gilt der eintägige Business- und Behördenkongress am 3. Mai im Rahmen des LinuxTag 2006 europaweit als wichtige Informationsquelle. Hier können sich Entscheider aus dem IT-Bereich ein Bild über neue Technologien machen und erhalten Hilfskriterien für Investitionen in ihre IT-Infrastruktur. Der Kongress ist aber nicht nur für Unternehmer gedacht, sondern besonders auch für Ansprechpartner aus der Verwaltung. In dem in Zusammenarbeit mit dem LIVE Linux-Verband gestalteten Programm informieren Experten in verständlicher Sprache das ganze Themenspektrum des Einsatzes von Freier Software und Linux in Unternehmen und Behörden.
Free Software/Open Source Telephony-Summit:
Zum dritten Mal organisiert die German Unix User Group den Free Software/Open Source Telephony-Summit, internationaler Workshop und technische Konferenz in einem, veranstaltet für Entwickler und Anwender von Free-Software- beziehunsgweise Open-Source-Telefonie-Applikationen. Aber auch Interessenten, die sich über die Free-Software- und Open-Source-Welt im Telefonie- und VoIP-Bereich informieren wollen, finden hier kompetente Ansprechpartner.
LinuxTag-Hacking Contest:
Auch beim diesjährigen LinuxTag 2006, vom 3. bis 6. Mai in Wiesbaden, findet wieder ein Hacker-Wettbewerb statt. Im Rahmen der Workshops treffen sich clevere Administratoren am Samstag, den 6. Mai ab 14 Uhr zum „5. Internationalen LinuxTag-Hacking Contest“. Gesponsert von der Astaro AG bereiten die Teilnehmer zunächst ein Linux-System vor und „härten“, schützen es vor feindlichen Angriffen. Anschließend versuchen die Mitspieler, Schwachstellen aufzuspüren.
Debian Day auf dem LinuxTag 2006
Der LinuxTag 2006 präsentiert am Freitag, den 5. Mai 2006 in den Wiesbadener Rhein-Main-Hallen einen Tag lang im Rahmen der Workshops das Debian Projekt: Der Debian Day oder Debian-Tag ist traditionell eine eintägige Subkonferenz auf dem LinuxTag, die von der Debian-Gemeinschaft für interessierte Anwender und Entwickler organisiert wird. Das Debian-Projekt ist mit seinen rund 1000 Entwicklern und zahllosen weiteren Mitgliedern eines der größten Software-Projekte im Internet. Ein derart großes Projekt zu organisieren und am Leben zu erhalten erfordert daher eine klare Philosophie und verlässliche Strukturen. Im Projekt selbst werden die Kernaufgaben von mehreren Personen übernommen, um so die Infrastruktur bereit zu stellen und das generelle Funktionieren des Projekts zu gewährleisten.
Tutorien – „Von Profis für Profis“:
Der LinuxTag 2006 vermittelt bereits einen Tag vor der offiziellen Eröffnung vom 2. bis 5. Mai mit Tutorien verschiedene businessrelevante Themen: „Von Profis für Profis“ werden jeweils ein- bis zweitägige Kurse für Anwender und Systemverwalter angeboten, die bereits über Kenntnisse in der jeweiligen Thematik verfügen und diese vertiefen wollen. Die Tutorials werden von renommierten Experten geleitet, die über langjährige Erfahrung in IT-Firmen oder Freien Projekten verfügen und ihr Wissen vor allem verständlich und anschaulich vermitteln. Deshalb ist es auch möglich, in fortgeschrittene Themen einzusteigen. Um den größten individuellen Mehrwert für jeden Teilnehmer zu bieten, sind die Referenten der Tutorien direkt in die jeweiligen Projekten involviert. Eine ausführliche inhaltliche Darstellung der einzelnen Tutorien sowie Informationen zu den Preisen und Teilnahmevoraussetzungen sind auf der LinuxTag-Webseite zu finden.
LPI-Prüfungen:
Wie in den Vorjahren bietet auch dieses Jahr der Linux ProfessionaI Institute e.V. die Möglichkeit, die LPI-Prüfungen 101 und 102 in Deutsch oder Englisch auf dem LinuxTag abzulegen. An allen vier Messetagen vom 3. bis 6. Mai gibt es jeweils zwei Prüfungstermine um 11:00 Uhr und um 14:30 Uhr im Raum 12 der Rhein-Main-Hallen. Die Kosten für die Prüfung betragen mit 60 Euro nur die Hälftes des normalen Preises und sind vor der Prüfung bar zu zahlen, hinzu kommt lediglich noch der Eintritt zum LinuxTag.
Kartenvorverkauf:
Der LinuxTag ist als das bedeutendste Ereignis rund um Freie und Open-Source-Software zurecht die europäische Messe mit der größten Gewichtung. Beim Kartenvorverkauf für den LinuxTag 2006 kooperieren die German Unix User Group und Fachbuchhandlung Lehmanns: Im Lehmanns-Online-Shop sowie in allen 32 Lehmanns-Filialen können LinuxTag-Eintrittskarten zu vergünstigten Konditionen erworben werden. Jedes Tagesticket kostet über Lehmanns 5 Euro, dazu kommt pro Bestellung eine einmalige Vorverkaufsgebühr von noch einmal 5 Euro. An der Tageskasse beträgt der Eintritt etwas mehr, nämlich 15/25/35/45 Euro für 1/2/3/4 Tage.
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: Als OpenBook: Die GPL kommentiert und erklärt
: Als OpenBook: Die GPL kommentiert und erklärt
Das O’Reilly Buch „Die GPL kommentiert und erklärt“ vom „Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ ist jetzt als OpenBook unter der Creative Commons Namensnennung – KeineBearbeitung – NichtKommerziell Lizenz veröffentlicht worden. Das lesenswerte Buch gibt es schon seit einiger Zeit als gedruckte Ausgabe zu kaufen. Dies wird auch weiterhin so sein, allerdings kann man sich nun die einzelnen Kapitel als PDF kostenfrei herunterladen. Weitere Linux-Bücher aus dem O’Reilly-Bestand wurden ebenfalls als OpenBook veröffentlicht.[via]
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: Veranstaltung: Wie ich lernte, RFID zu lieben
: Veranstaltung: Wie ich lernte, RFID zu lieben Mich erreichte den Abend eine Mail über eine interessante Veranstaltung im Hartware MedienKunstVerein (HMKV) Dortmund: „Wie ich lernte, RFID zu lieben“. In der Reihe „Mit allem Rechnen. Medienkunst aus Estland, Lettland und Litauen“ in der Phoenix Halle, Dortmund gibt es Samstag, 20. Mai 2006, 10:00 – 18:00 Uhr öffentliche Vorträge in englischer Sprache.
In dieser oeffentlichen Vortragsreihe geht es um kuenstlerisch-kritische Auseinandersetzungen mit der Radio Frequency Identification (RFID) Technologie, die massgeblich in Dortmund mitentwickelt wird. Diese Technologie scheint auf den ersten Blick eine simple Weiterentwicklung des Barcode zu sein (bekannt von jeder Supermarktkasse) – kann aber viel mehr als der gute alte Barcode. Bei RFID Etiketten handelt es sich um passive Radiosender, die auf einen schwachen drahtlosen Energieimpuls die auf ihnen gespeicherten Informationen zuruecksenden. Dies kann heute schon auf eine Entfernung von sechs Metern geschehen – ohne dass der Traeger dies mitbekommt. Mittels dieser Technologie wird es zudem moeglich, Objekte weltweit eindeutig zu identifizieren. Wie wird es sein, in einer Welt zu leben, in der alle Dinge unaufhoerlich miteinander reden?
Unter anderem sprechen dort Bruce Sterling, Rena Tangens und Padeluun.
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: Interviews mit Peter Schaar zum Datenschutz
: Interviews mit Peter Schaar zum Datenschutz Niels Boeing hat für Technology Review ein Interview mit Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gemacht: „Jede Überwachungsbefugnis stellt eine Grundrechtseinschränkung dar“.
Gestern gabs schon ein Interview mit Peter Schaar im Deutschlandradio: Schaar gegen zentrale Einsicht in biometrische Daten. Dieses kann man sich auch noch im Stream anhören.
In diesem Zusammenhang auch interessant: Bürgerrechtler: EU munitioniert Big Brother. Der Heise-Artikel schreibt über einen Statewatch-Bericht mit dem Titel „Arming Big Brother“.
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: Tag des Geistigen Eigentums
: Tag des Geistigen Eigentums Während meine Generation heute vor 20 Jahren wegen Tschernobyl für einige Zeit nicht mehr draussen im Wald spielen dürfte und der Bundestag vor vier Jahren gerade über eine Verschärfung des Waffenrechts diskutierte, wo parallel in Erfurt gerade das „Schulmassaker“ stattfand, gibt es auch noch den „Tag des Geistigen Eigentums“. Eigentlich ist immer noch das aktuell, was ich vor einem Jahr schonmal launig dazu geschrieben habe: Hurra zum Tag des Geistigen Eigentums!.
Ansonsten gibt es natürlich auch Parallelen zwischen den drei Ereignissen. Die Kernenergie-Lobby wirbt weiter massiv für die Atomkraft, die Waffenlobby hatte sich trotz der Ereignisse von Erfurt mit ihren Forderungen und massiven Kampagnen durchgesetzt und auch beim Geistigen Eigentum feiert sich die Lobby selbst. Heute z.B. beim Bundesverband der deutschen Industrie in Berlin mit Brigitte Zypries und in Kooperation mit Microsoft.
Aber wie schön, dass Microsoft über news-aktuell ein passendes Pressefoto mitschickt, was man ja unproblematisch verwenden kann:

(v.l.n.r. Prof. Dr. Alain Pompidou, Präsident des Europäischen Patentamts; Dorothee Belz, Mitglied der Geschäftsführung Microsoft Deutschland; Heinz-Paul Bonn, Vizepräsident des Branchenverbands BITKOM und Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin). Fotograf: Frank Ossenbrink
Fällt Euch was auf? Genau, alles Befürworter von Softwarepatenten und DRM, die ja „Innovation fördern“ sollen. Microsoft lobt sich auch selbst in der PM für das grosse eigene Portfolio an Softwarepatenten.
Und die aktuellen Pressemitteilungen von Brigitte Zypries und Günter Krings sind quasi auswechselbar mit denen vom Vorjahr.
Die Financial Times Deutschland hat heute eine Sonderbeilage zum Thema. Diese liegt der Zeitung bei und kann im Internet nur kostenpflichtig angeschaut werden. In der Titelstory „Wo Schutzrechte an Grenzen stossen“ komme ich mit Kritik und konkreten Alternativen im Umgang mit der Produktion von Wissen prominent vor.
Update: Stefan Krempl war für Heise auf der BDI-Veranstaltung und berichtet darüber: Wirtschaft und Politik zelebrieren den „Tag des geistigen Eigentums“.
Joachim Wuermeling, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, monierte, dass eine „geistige Bewegung“, die „dem Freakbereich verbunden“ sei und sich mit dem „Antifaschismus im Internet“ vereint habe, „den Mittelstand irregeführt“ habe.
Joachim Würmeling hat seinen Wahlkreis übrigens bei Siemens und sass als Softwarepatente-Befürworter bis zur letzten Bundestagswahl im Europaparlament im entscheidenen Industrie-Ausschuss. Die Äusserungen empfinde ich als Unverschämtheit und Beleidigung.
Und eigentlich könnte man auch sagen, dass damit ein Mitglied der Bundesregierung die Mitglieder des Deutschen Bundestages beleidigt hat, die sich auch gegen Softwarepatente in einem interfraktionellen Antrag ausgesprochen hatten.
Einen noch längeren Artikel findet man bei CT aktuell: „Geist ist geil“: Der Kampf ums geistige Eigentum in der Wissensgesellschaft.
Pikant sind die Äusserungen der Microsoft-Vertreterin, die wohl ganz vergessen hat, wie Microsoft in der Softwarepatente-Frage vorgegangen ist:
Dorothee Belz aus der Geschäftsführung von Microsoft Deutschland empörte sich ebenfalls über eine „Instrumentalisierung der Politik“ im Kampf für und wider Softwarepatente. Lobbyorganisationen müssten mehr Verantwortung zeigen und „Grenzen“ bei ihrer Arbeit beachten. Es dürfe nicht darum gehen, die eigenen Interessen um jeden Preis durchzusetzen. Microsoft selbst war in der Auseinandersetzung aber in die Kritik geraten, eine mit gezinkten Karten spielende Lobbygruppe unterstützt zu haben.
Aber sonst ist der CT aktuell-Artikel in sehr lesenswert für Abschnitte wie diesem:
Noch ist die Politik aber mit dem Erlass neuer Gesetze etwa zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschäftigt oder versteift sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzern in Tauschbörsen mit bis zu drei Jahren Haft im Rahmen der laufenden 2. Stufe der Urheberrechtsreform. Marktbeherrschende Softwareunternehmen wollen Wettbewerb mit Hilfe von Patentrechten möglichst ausschließen. Die Chancen, die sich aus einer offenen Wissensdomäne für eine nachhaltige Wissensökonomie ergeben, drohen verspielt zu werden. Aufforderungen von Elite-Ökonomen wie Paul Romer, die bestehenden gewerblichen Schutzrechte im Eigeninteresse der Wirtschaft abzuschwächen, oder Warnungen von Nobelpreisträger Joseph Stiglitz, der rigide Schutz geistiger Eigentumsrechte führe zur Behinderung von Innovationen, verhallen größtenteils ohne Wirkung.
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: Morgen: radiotesla im april: Sprache / Spielen
: Morgen: radiotesla im april: Sprache / Spielen Morgen ist wieder um 20:30h eine radiotesla-Veranstaltung in Berlin. Thema diesmal ist „Computerspiele für Blinde“. Zu Gast ist Andreas Lange vom Digital Game Archiv.
Aus der Ankündigung:
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: Modernisierung der Bundesverwaltung: Der Abschlussbericht von BundOnline
: Modernisierung der Bundesverwaltung: Der Abschlussbericht von BundOnline Dem Bürger wird es manchmal nicht leicht gemacht, wenn er heute auch im Alltag beim Umgang mit Behörden auf das Internet zurückgreifen will. Einen wesentlichen Beitrag zur IT-Servicestruktur in deutschen Amtsstuben hat die Initiative BundOnline geleistet, die gerade ihren Abschlussbericht vorgelegt hat: Für die Initiative als größten eGovernment-Projekt in Europa standen neben der Verbesserung der IT-Struktur auch Verwaltungsmanagement und Bürokratieabbau in den letzten fünf Jahren auf der Agenda. Bis zum 31. Dezember 2005 ermöglichte BundOnline 440 Online-Dienstleistungen und überholte ihr Plansoll um mehr als 60 Dienstleistungen. Ziel war eine IT-gestützte Bundesverwaltung, die man mit mehr Transparenz in den Abläufen, kürzeren Bearbeitungszeiten und den Abbau von Medienbrüchen meistern konnte.
Das Ergebnis: Bei Information, Beratung, Antragsverfahren, Förderungsabwicklung und anderen für Bürger, für die Wirtschaft und der Kommunikation zwischen den Behörden gibt es bislang 508 Offline-Angebote. Davon waren bis Ende Dezember 2005 bereits 440 im Internet abrufbar. BundOnline richtete dafür Online-Datenbanken, Informationsportale und Behörden-Websites ein.
„In einer komplexer werdenden Umwelt sind rund um die Uhr verfügbare Informations- und Aufklärungsangebote eine wichtige Orientierungshilfe für BürgerInnen, Bürger und Unternehmen. Die Online-Angebote der Bundesverwaltung leisten hier einen wesentlichen Beitrag, so z.B. das Informationsangebot der Bundeszentrale für politische Bildung, das zu Themenstellungen wie Innenpolitik, politische Grundfragen, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft etc. informiert“, resümiert der Bericht und gibt einen Ausblick auf die eGovernment-Strategie des Bundes: Ziele sind einheitliche Qualitätsstandards bei den Online-Angeboten des Bundes mit einem besonderen Fokus auf Transaktionsleistungen und auch eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen und Verordnungen für Online-Dienstleistungen, insbesondere Anpassung von Gebührenordnungen für die elektronische Dienstleistungserbringung. Der Abschlussbericht ist auf der Seite des Bundesministerium des Inneren, genauer bei der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Verwaltung als PDF-Datei herunterladbar.
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: Filesharing kann doch legalisiert werden!
: Filesharing kann doch legalisiert werden! In verschiedenen Stellungnahmen zum 2. Korb der Urheberrechtsreform haben wir von privatkopie.net das Bundesjustizministerium immer darauf hingewiesen, dass man mit einer Legalisierung von Filesharing mehr Probleme für Urheber und Verbraucher lösen könnte als man sonst mit DRM und der Kriminalisierung des Kopierens von Kulturgütern schaffen würde. Immer wieder antwortete das Bundesjustizministerium, dass der sogenannte 3‑Stufen Test nicht funktionieren würde, d.h. eine p2p-Flatrate nicht mit dem WIPO-Urheberrechtsvertrag und der European Copyright Directive kompatibel wäre.
Allerdings liegt jetzt die erste Studie vor, welche diese Aussage widerlegt. Dank der stiftung bridge und BEUC konnten wir die französische Studie ins englische übersetzen lassen, um sie dem Bundesjustizministerium nochmal als Lesehilfe zugänglich zu machen. Passend dazu gibt es noch einen offenen Brief an Frau Zypries und die Abgeordneten. Ich bin mal gespannt auf die nächsten Begründungen, weshalb eine Contentflatrate (Mir gefällt das Wort besser als „Kulturflatrate“) nicht machbar sein sollte.
Hier ist übrigens die privatkopie.net-Pressemitteilung dazu, die eigentlich erst morgen zur Freigabe gedacht war: Content Flatrate ist machbar! Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig
Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann.
Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil.
In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine proportional höhere Auszahlung.
Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.
Dieses Gutachten hat privatkopie.net mit Unterstützung der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC und der Stiftung Bridge ins Englische übersetzen lassen, um es einem breiteren Leserkreis zugänglich zu machen. In ihrem offenen Brief fordern sie die Ministerin und die Abgeordneten auf, die Studie zu prüfen und die Pauschalvergütung fürs Netz in der aktuellen Gesetzgebung zu verwirklichen. „Die Frage lautet also nicht mehr, ob eine Content Flatrate möglich ist, sondern was wir wollen: eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive
Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitalen Stacheldraht?“IM INTERNET
Peer-to-peer File Sharing and Literary and Artistic Property. A Feasibility Study regarding a system of compensation for the exchange of works via the Internet – By Carine Bernault and Audrey Lebois, Institute for Research on Private Law, University of Nantes
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: Ist das die Welt in der ich Leben will?
: Ist das die Welt in der ich Leben will? Was ist der Unterschied zwischen Microsoft Corp und 1000 Bloggern? Microsoft hat ein Gesicht und eine Stimme, wird dadurch gehört und wahrgenommen. Wenn der chinesische Regierungschef Mr. Bill Gates besucht kommt das zur Prime Time auf allen Fernsehkanälen, würde er 1000 normale Blogger besuchen, so käme das höchstens in die Regionalpresse. Das Muster läßt sich beliebig fortsetzen. Der potenzielle Verlust von 200 Jobs bei Bertelsmann wiegt schwerer als 10 000 Jobs bei den namen- und gesichtslosen IT-Kein- und Kleinstbetrieben. Kein Gesicht gleich keine Stimme gleich keine Publicity.
Die Frage, die sich mir stellt: ist das wirklich so, oder kann man mit den modernen Technologien ein so lautes Rauschen erzeugen, dass man wahrgenommen wird? Kann man mit Hilfe von Blogs ein Gegengewicht zu der Lobbymaschine der allgegenwertigen Gesichter erzeugen? Ich weiß es nicht. Aber es ist es wert in einem Experiment erprobt zu werden.
Auf netzpolitik.org wird fast täglich über neue Gesetze und Entwicklungen berichtet, die unsere Welt nachhaltig verändern werden. Doch wie wird diese Welt aussehen? Lasst uns in der Bloggosphäre unsere Visionen einer Zukunft sammeln, in der wir nicht leben möchten. Wenn das Experiment klappt und wir genügend Visionen zusammenbekommen, so wird das Rauschen so laut sein, dass man uns hören wird. Wenn das Experiment nicht klappt, so bekommen wir vielleicht wenigstens ein paar anschauliche Argumente, welche Folgen diese Veränderungen dieser Zeit mit sich bringen könnten.
Wie sieht das Experiment aus: Wenn ihr Blogger seit, so berichtet über dieses Experiment und verfasst eventuell eine oder mehrere Visionen und lasst uns dies über Trackbacks wissen. Wenn ihr kein eigenes Blog habt, so könnt ihr eure Kommentare und Visionen direkt in den Kommentaren hinterlassen.
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: Konferenz: Wizards of OS 4
: Konferenz: Wizards of OS 4 Hätte ich eigentlich schon viel früher bloggen sollen: Zückt Eure (virtuellen) Terminkalender und tragt Euch den 14.–16. September ein, denn da wird die 4. Wizards of OS – Konferenz hier in Berlin stattfinden, an der ich nicht ganz unbeteiligt bin. Der bisherige Arbeitstitel lautet: Information Freedom Rules.
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: 22c3 Videos veröffentlicht
: 22c3 Videos veröffentlicht Die 22c3-Recordings sind seit heute Nacht in verschiedenen Formaten online gestellt worden. 134 der 143 Vorträge des vergangenen 22. Chaos Communication Congress warten auf einen Download. Am Besten funktioniert Bittorrent, es gibt aber immer mehr Mirrors mit FTP- oder sonstigen Quellen. Neun weitere Vorträge warten wohl noch auf eine Endbearbeitung.
Ansonsten sei hier nur kurz auf drei Vorträge hingewiesen, die ich mitgehalten habe:
Rootkit: Sony´s digitaler Hausfriedensbruch – Über die Durchsetzung industrieller Interessen um jeden Preis (536MB / MP4)
Digitale Bürgerrechte unter europäischen Beschuss (421MB / MP4)
World Summit on the Information Society – Hacking a dictatorship (387MB / MP4)
Die Audio-Recordings folgen noch in den nächsten Tagen. Müsste theoretisch alles unter einer Creative Commons Lizenz stehen.
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: Humorresistenz, Freispruch, Revision
: Humorresistenz, Freispruch, Revision Der Föderalismus in Deutschland ist nicht nur ein leeres Wort. Täglich wird er mit Leben ausgefüllt, beispielsweise in
FreiburgTübingen, wo aus Sorge um japanische Touristen ein durchgestrichenes Hakenkreuz dem Besitzer zum Verhängnis wurde. Während man in anderen Teilen der Republik (Föderalismus!) vom Schickelgruberfanclub für so etwas geplättet würde, übernimmt das in BaWü die Staatsanwaltschaft mit anderen Mitteln.Die Freuden des unkreativen Umganges mit Gesetzen darf auch Alvar Freude erleben:
* Amtsgericht Stuttgart: 120 Tagessätze
* Landgericht : FreispruchUnd nun eine Revision durch die StA, die sich mit angewandter Satire auf Realsatire nicht anfreunden will:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legt Revision gegen den Freispruch von Alvar Freude ein. Freude wurde Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
Wer gerade in der Gegend ist, kann es sich ja mal anschauen:
Staatsanwaltschaft Stuttgart legt Revision gegen Freispruch im Linkverfahren ein – die öffentliche Verhandlung findet statt am Montag, den 24. April 2006 um 10:00 Uhr beim Oberlandesgericht Stuttgart in Saal 2. [1]
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: Schöner Sterben: BASE-Jumping, Braunbärenrodeo, Webforenbetreiben
: Schöner Sterben: BASE-Jumping, Braunbärenrodeo, Webforenbetreiben Nachdem man sich am LG Hamburg dazu bewegen konnte, die schriftliche Begründung der einstweiligen Verfügung in Sachen D. ./. H. vorzulegen, gibt es aus der Blawg-Szene ein wenig Auseinandersetzung mit der Frage, was das für Auswirkungen – ausser für den Verlag Heinz H. hat.
Martin Bahr und Stefan Kremer haben jeweils lesenswerte Aufsätze ins Netz gestellt:
Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen. Warnung: Die nachfolgende Analyse kann Blogger um den Schlaf bringen.
Als ob noch jemand ruhig schlafen kann.
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: If you outlaw guns, …
: If you outlaw guns, … … only outlaws will have guns.
Mit diesem Spruch geht die NRA seit Jahrzehnten durch die Lande und streitet für das Recht eines jeden Amerikaners, sich nicht nur mit Gaspistolen, sondern auch mit einem schnuckeligen M16 die eigene Rübe wegzuballern oder die des Nachbarn, der mir die Einfahrt verstellt.
Ich grübele schon seit einiger Zeit, wie ich diesen Spruch auf DRM und Musikindustrie-Rootkits anwenden kann. Während der direkte Angriff auf die Systeme der Kunden durch die BMG-Rootkits offenbar nicht illegal sind, gehen Anwälte gerichtlich gegen Journalisten vor, die darauf hinweisen, daß es von einer Firma namens slysoft eine Software gibt, die dem Spuk ein Ende bereitet.
Ein Link auf die Homepae von slysoft reicht offenbar aus. Wie ist es mit der Erwähnung, daß die Homepage unter einer Domain liegt, die dem Muster www Firmenname Punkt „TDL für com merzielle Dienste“ liegt? Lieber nichts riskieren.
Heise berichtet nun, daß AnyDVD seinen Dienst für die Menschheit ausbaut und nun auch rootkits entfernt. Nach geltendem deutschen Recht sind wir damit möglicherweise in strafbaren Gefilden.
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: Wer beherrscht die Leitungen?
: Wer beherrscht die Leitungen? Die Tagesschau schreibt übers Telekom-Paket und Netz-Neutralität: Wer beherrscht die Leitungen? Der Kampf ums IP-TV.
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: Die Internetpläne der Taz
: Die Internetpläne der Taz Onlinejournalismus.de hat ein E‑Mail-Interview mit Mathias Bröckers zu den Internetplänen der TAZ gemacht. Vermutlich ab Oktober wird das neue Angebot online sein, Blogs sollen schon etwas früher gestartet werden. Ich bin gespannt.
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: Einstürzende Neubauten: Es geht auch ohne Musikindustrie
: Einstürzende Neubauten: Es geht auch ohne Musikindustrie Bei iRights.info findet sich ein längerer lesenswerter Artikel über die Einstürzende Neubauten: Es geht auch ohne Musikindustrie. Passend dazu hat der Fotograf Michael Mann einige Bilder von den Proben unter einer Creative Commons Lizenz auf iRights.info veröffenlticht.
Die EInstürzende Neubauten im Netz: neubauten.org
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: Urteil des Hamburger Landgerichts zu Foren liegt nun vor. Offenbar [UPDATE]
: Urteil des Hamburger Landgerichts zu Foren liegt nun vor. Offenbar [UPDATE] Seit einiger Zeit geht ein Rascheln durch den Blätterwald. Das Konzept, wonach Forenbetreiber erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme für die Diskussionsbeiträge anderer Menschen (hier: Forenteilnehmer) haften, wurde vom Hamburger Landgericht in einem Streitfall zwischen Mario D. und dem Verlag Heinz Heise in dieser Form nicht nachvollzogen. Ganze vier Monate dauerte es, bis nun dem Verlag die schriftliche Begründung des Urteiles vorliegt.
Apropos vorliegen.
Die Stadt Hamburg kennt ja durchaus das Hamburger Landgericht. Und, man freut sich schon, es gibt auch einen Link auf Entscheidungen des LG Hamburg.
Zu früh gefreut. Eine Kategorie macht noch keinen Inhalt und die letzte veröffentlichte Entscheidung stammt aus dem letzten Jahr. Vermutlich wäre es das beste, wenn heise (wie im Fall Musikindustrie vs. Presseberichterstattung) hier Dokumente offenlegen könnte.
Das Urteil scheint es jedenfalls in sich zu haben.
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine „besonders gefährliche Einrichtung“. Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Lesenswert sind die Vorschläge des LG, wie man mit 200.000 Forenbeiträgen im Monat umzugehen hat: Voherige Prüfung durch den Betreiber.
Und wehe, er verpennt oder verklickt sich einmal an der falschen Stelle, dann bedarf es gar nicht mehr der klassischen Haftungsschiene.
Ich überlasse dem Rest der Blogosphäre eine Wertung wie „Ende der Meinungsfreiheit“, „Richter, die das Internet nicht verstehen“, „Compuserve-Urteil, Teil 2“ oder einfach nur „Danke Heise für die Rechtsmittel“.
UPDATE 14. April 2006 – 20:34 Uhr
Dank des r‑Archivs gibt es nun auch das Urteil im Volltext online.