Der Föderalismus in Deutschland ist nicht nur ein leeres Wort. Täglich wird er mit Leben ausgefüllt, beispielsweise in FreiburgTübingen, wo aus Sorge um japanische Touristen ein durchgestrichenes Hakenkreuz dem Besitzer zum Verhängnis wurde. Während man in anderen Teilen der Republik (Föderalismus!) vom Schickelgruberfanclub für so etwas geplättet würde, übernimmt das in BaWü die Staatsanwaltschaft mit anderen Mitteln.
Die Freuden des unkreativen Umganges mit Gesetzen darf auch Alvar Freude erleben:
* Amtsgericht Stuttgart: 120 Tagessätze
* Landgericht : Freispruch
Und nun eine Revision durch die StA, die sich mit angewandter Satire auf Realsatire nicht anfreunden will:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legt Revision gegen den Freispruch von Alvar Freude ein. Freude wurde Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen.
Wer gerade in der Gegend ist, kann es sich ja mal anschauen:
Staatsanwaltschaft Stuttgart legt Revision gegen Freispruch im Linkverfahren ein – die öffentliche Verhandlung findet statt am Montag, den 24. April 2006 um 10:00 Uhr beim Oberlandesgericht Stuttgart in Saal 2. [1]