Nachdem man sich am LG Hamburg dazu bewegen konnte, die schriftliche Begründung der einstweiligen Verfügung in Sachen D. ./. H. vorzulegen, gibt es aus der Blawg-Szene ein wenig Auseinandersetzung mit der Frage, was das für Auswirkungen – ausser für den Verlag Heinz H. hat.
Martin Bahr und Stefan Kremer haben jeweils lesenswerte Aufsätze ins Netz gestellt:
Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen. Warnung: Die nachfolgende Analyse kann Blogger um den Schlaf bringen.
Als ob noch jemand ruhig schlafen kann.
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3 Kommentare zu „Schöner Sterben: BASE-Jumping, Braunbärenrodeo, Webforenbetreiben“
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[…] Sicherheit sind die meisten auch gar nicht bei der GEMA gemeldet, da die Künstler sonst ähnliche Probleme wie Götz Widmann bekommen), aber man weiss ja nie. Bei dem aktuellen Abmahnwahn bin ich lieber ein klein wenigvorsichtig. Mein Nachbar Boogie hat wegen des Bereitstellens eigener, GEMA-pflichtiger Songs eine Anfrage an die GEMA gestellt, aber da scheinen E‑Mails wohl nicht so angesagt zu sein. […]
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