Dieser Artikel ist mehr als 20 Jahre alt.

Schöner Sterben: BASE-Jumping, Braunbärenrodeo, Webforenbetreiben

Nachdem man sich am LG Hamburg dazu bewegen konnte, die schriftliche Begründung der einstweiligen Verfügung in Sachen D. ./. H. vorzulegen, gibt es aus der Blawg-Szene ein wenig Auseinandersetzung mit der Frage, was das für Auswirkungen – ausser für den Verlag Heinz H. hat. Martin Bahr und Stefan Kremer haben jeweils lesenswerte Aufsätze ins Netz…

  • Mathias Schindler

Nachdem man sich am LG Hamburg dazu bewegen konnte, die schriftliche Begründung der einstweiligen Verfügung in Sachen D. ./. H. vorzulegen, gibt es aus der Blawg-Szene ein wenig Auseinandersetzung mit der Frage, was das für Auswirkungen – ausser für den Verlag Heinz H. hat.

Martin Bahr und Stefan Kremer haben jeweils lesenswerte Aufsätze ins Netz gestellt:

Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen. Warnung: Die nachfolgende Analyse kann Blogger um den Schlaf bringen.

Als ob noch jemand ruhig schlafen kann.

Über die Autor:innen

  • Mathias Schindler

    Seit 2003 Autor bei Wikipedia. Seit 2004 Mitglied bei Wikimedia Deutschland (in den Anfangsjahren Mitglied des Vorstandes) Von 2009 bis 2014 Projektmanager bei Wikimedia Deutschland Seit 2014 Mitarbeiter von Julia Reda, MdEP (Piratenpartei, Fraktion Grüne/EFA)


Veröffentlicht

Kategorie

Schlagwörter

Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge. Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

3 Kommentare zu „Schöner Sterben: BASE-Jumping, Braunbärenrodeo, Webforenbetreiben“


  1. […] Sicherheit sind die meisten auch gar nicht bei der GEMA gemeldet, da die Künstler sonst ähnliche Probleme wie Götz Widmann bekommen), aber man weiss ja nie. Bei dem aktuellen Abmahnwahn bin ich lieber ein klein wenigvorsichtig. Mein Nachbar Boogie hat wegen des Bereitstellens eigener, GEMA-pflichtiger Songs eine Anfrage an die GEMA gestellt, aber da scheinen E‑Mails wohl nicht so angesagt zu sein. […]

Dieser Artikel ist älter als 20 Jahre, daher sind die Ergänzungen geschlossen.