Seit einiger Zeit geht ein Rascheln durch den Blätterwald. Das Konzept, wonach Forenbetreiber erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme für die Diskussionsbeiträge anderer Menschen (hier: Forenteilnehmer) haften, wurde vom Hamburger Landgericht in einem Streitfall zwischen Mario D. und dem Verlag Heinz Heise in dieser Form nicht nachvollzogen. Ganze vier Monate dauerte es, bis nun dem Verlag die schriftliche Begründung des Urteiles vorliegt.
Apropos vorliegen.
Die Stadt Hamburg kennt ja durchaus das Hamburger Landgericht. Und, man freut sich schon, es gibt auch einen Link auf Entscheidungen des LG Hamburg.
Zu früh gefreut. Eine Kategorie macht noch keinen Inhalt und die letzte veröffentlichte Entscheidung stammt aus dem letzten Jahr. Vermutlich wäre es das beste, wenn heise (wie im Fall Musikindustrie vs. Presseberichterstattung) hier Dokumente offenlegen könnte.
Das Urteil scheint es jedenfalls in sich zu haben.
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine „besonders gefährliche Einrichtung“. Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Lesenswert sind die Vorschläge des LG, wie man mit 200.000 Forenbeiträgen im Monat umzugehen hat: Voherige Prüfung durch den Betreiber.
Und wehe, er verpennt oder verklickt sich einmal an der falschen Stelle, dann bedarf es gar nicht mehr der klassischen Haftungsschiene.
Ich überlasse dem Rest der Blogosphäre eine Wertung wie „Ende der Meinungsfreiheit“, „Richter, die das Internet nicht verstehen“, „Compuserve-Urteil, Teil 2“ oder einfach nur „Danke Heise für die Rechtsmittel“.
UPDATE 14. April 2006 – 20:34 Uhr
Dank des r‑Archivs gibt es nun auch das Urteil im Volltext online.