Deutschland
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: Zeit-Zünder über Netzneutralität
: Zeit-Zünder über Netzneutralität Beim Zeit-Zünder ist jetzt ein Artikel über Netzneutralität online, wo ich auch kurz zitiert werde: Internet in Gefahr. Aber irgendwie hat das ziemlich lange gedauert, bis der ARtikel online ging. Hatte die Fragen vor zwei Monaten beantwortet und erinnerte mich kaum noch daran.
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: Intelligenter werden durch Computerspiele
: Intelligenter werden durch Computerspiele In einem dpa-Gespräch hat der Zukunftsforscher Matthias Horx (nud laut TAZ der „Hof-Astrologe der Medien“) einige lesenswerte Meinungen zum Thema Computerspiele vorgetragen: Trendforscher Horx erklärt Computerspiele für intelligenzfördernd.
Moderne Computerspiele schulen nach seiner Ansicht „die kognitiven Fähigkeiten, die wir in der Arbeits- und Wissenswelt des 21. Jahrhundert brauchen“. Er setzt die Vielfalt dessen, was vom Spieler vor dem Monitor verlangt wird, ins Verhältnis zu dem, was bei klassischen Brett- und Kartenspielen gefragt ist, und meint: „Computerspiele sind in einer unglaublichen Art und Weise differenziert geworden, in einer Komplexität – dagegen ist jedes Schachspiel langweilig und dumm.“
Auch interessant in diesem Zusammenhang ist ja im Allgemeinen der merkwürdige Zusammenhang, dass sich fast immer Menschen kritisch über Computerspiele und ihren schlechten Einfluss äussern, die noch nie in ihrem Leben aktiv damit in Berührung getreten sind. Dies erklärt Horx damit, dass „Kulturdünkel aufrecht erhalten“ werden soll:
So, wie viele Kritiker heutzutage Computerspiele für gefährlich hielten, habe das Lesen von Romanen im 16. bis 18. Jahrhundert als dekadent gegolten. Auch als Kinofilme aufgekommen seien, habe man behauptet, die Menschen „verschwänden in Scheinwelten und könnten danach mit der Wirklichkeit nicht umgehen.“
Wenn Horx Spieleskeptiker kritisiert, kriegt vom Journalisten bis zur Kirche jeder sein Fett ab. „Die Bedenkenträger sind vor allem die Medien. Und dann gibt es immer eine Menge von Leuten, die ihre alten Privilegien gegen die Newcomer verteidigen wollen. Das ist eine unselige Tradition.“ Und weiter: „Die Kirche hat ebenfalls versucht, Kulturtechniken zu dominieren – die Leute sollten Latein lesen und die Bibel studieren, alles andere galt als abwegig. Dabei entwickeln sich neue Medien immer durch eine Art Verdauungsprozess. Es kommt eine neue Technologie auf, man experimentiert damit, und dann lernen Menschen langsam, sinnvoll damit umzugehen.“
Den letzten Absatz kann man auch komplett auf p2p übertragen…
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: Vier Millionen bloggende Deutsche?
: Vier Millionen bloggende Deutsche? Irgendwas hab ich wohl verpasst, wenn ich mir diese Meldung hier bei de.internet.com anschaue: Fünf Prozent der Deutschen führen Weblogs.
Acht Prozent der Deutschen führen Tagebuch. Wie eine Umfrage des Nachrichtenmagazins ‚Focus’ (kommende Ausgabe) ergab, schreiben fünf Prozent gelegentlich ihre Erinnerungen auf, drei Prozent halten sie regelmäßig fest. Fünf Prozent verfassen Weblogs.
Rechnen wir nochmal nach. Bei 80 Millionen Einwohnern müsste ja vier Millionen Deutsche bloggen. Aber wo bloggen die nur? Laut dem regelmässigen Technorati-Bericht „State of the Blogosphere“ gibts es bei ca. 40 Millionen von Technorati erfassten Blogs knapp 1% deutschsprachige. Nun bloggen zwar nicht alle Deutschen auch deutsch, aber wir dürfen die Österreicher und Schweizer auch nicht vergessen, die das überwiegend tun.
Wie dem auch sei – wie der Focus, bzw. de.internet.com nun auf vier Millionen bloggende Deutsche kommen, bleibt mir echt ein Rätsel.
Wer weiss, wer da wo im Auftrag des Focus befragt wurde. Oder aber, de.internet.com hat was falsch verstanden und der Focus meinte eigentlich, dass 5% aus der Teilmenge von 8% der Tagebuch-führenden Deutschen ein Weblog führen würden. Das wären dann ca. 320.000 und es würde wieder hinkommen. Aber ich finde die Vorabmeldung des Focus nicht bei news.google.de.
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: Schaar kritisiert „überflüssige Datenerhebung“ bei WM-Tickets
: Schaar kritisiert „überflüssige Datenerhebung“ bei WM-Tickets Keine Überraschung: die personalisierten WM-Tickets haben keinen spürbaren Sicherheitsgewinn gebracht. Und das trotz aufwendig pauschal zurechtplausibilisierter Datenerhebung („aus sicherheitstechnischen Gründen“, hier in Punkt 9 und 10). Wie de.internet.com in Bezug auf die Berliner Zeitung berichtet:
„Die Personalisierung der WM-Tickets hat sich zumindest bei den Einlasskontrollen als eine völlig überflüssige und wirkungslose Maßnahme erwiesen“, sagte Schaar der ‚Berliner Zeitung’ (Samstagsausgabe). Schon der Name des Ticketinhabers sei an den Stadieneingängen nur bei einem Bruchteil der Besucher, etwa fünf Prozent, kontrolliert worden. Er gehe deshalb davon aus,dass in den seltensten Fällen die Personalausweisnummer zusätzlich überprüft wurde. „Im Nachhinein ist festzustellen, dass die Personalisierung der WM-Tickets kaum mehr Sicherheit gebracht hat“, sagte der Datenschützer. „Ich rate deshalb davon ab, solche Personalisierungen bei Tickets auch bei anderen Sportveranstaltungen einzuführen.“
Wenig überraschend. Das Hosenrunterlassen beim Formularausfüllen wurde ja auch schon 2005 mit einem BigBrotherAward belohnt. Fragt sich, was denn jetzt genau mit all den Daten passiert ist. Viele Seiten waren ja scharf auf die Datensätze. „Im wesentlichen haben wir keine Beanstandungen aussprechen müssen“, bilanziert Schaar, was den Schutz dieser Daten angeht. Der Artikel beschreibt aber nur, dass die Daten der 200.000 WM-Helfer überprüft wurden. Das solls gewesen sein?
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: Brockhaus auf den Spuren von Google Answers und Wikipedia
: Brockhaus auf den Spuren von Google Answers und Wikipedia Das Bibliographische Institut & F. A. Brockhaus AG (BIFAB), Hersteller von Duden und der traditionsreichen Enzyklopädie steigt in das modische Geschäft mit den Communities ein, darauf lassen ein zeitweilig erreichbarer Prototyp und eine Projektbeschreibung eines österreichischen Instituts schließen.
„aLEXander“ soll – so die Beschreibung des Instituts für Informationssysteme und Computer Medien (IICM) „verschiedene Datenquellen wie den Brockhaus Multimedial (Enzyklopädie) und Die Presse (Tageszeitung) zusammenführ[en]“. Zudem sollen die Benutzer eigene Texte hinzufügen können.
Neben der Enzyklopädie Wikipedia, die es innerhalb weniger Jahre zu einem der populärsten Webseiten geschafft hat, gehört es inzwischen zur Standardausrüstung von Portalanbietern, Wissensgemeinschaften zu hegen. Den Anfang machte 2002 der Suchmaschinenprimus Google mit „Google Answers“. Fragende durften Preise für die korrekte Beantwortung ausloben, das Projekt gehört zu den eher weniger auffälligen Seiten von Google. 2006 zogen Lycos und Yahoo nach, letztere auch seit Juni auch in deutscher Sprache. Statt Geld winken den Teilnehmern hier Punkte und Anerkennung.
Das IICM entwickelt seit Jahren unter anderem die Software für die Brockhaus-Infotainmentsoftware „Brockhaus multimedial“, die ein Kind des 15-bändigen Brockhaus-Lexikons ist. Der zweite Content-Lieferant ist die österreichische Tageszeitung „Die Presse“, die der Styria Medien-AG gehört. Letztere ist auch die Sponsorin eines Lehrstuhls an der Uni Graz für „zukunftsweisende Medientechnologien“. Bereits im Frühling 2005 hatte es Andeutungen gegeben, eine lexikalische Community aufzubauen.
Gesponsert durch den Lehrstuhl wurden im vergangen Jahr mehrere wissenschaftliche Publikationen des Institutsleiters Herrmann Maurer und Josef Kolbitsch, die bereits für den Dezember 2005 einen Prototypen angekündigt hatten. Das dahinterliegende System „Kōrero“ ist eine Anspielung auf das hawaiianische Wort „wiki“, das sich mit „schnell“ übersetzen lässt.
Im Laufe des Tages konnten Surfer unter der zu dem IICM gehörenden IP 129.27.200.58 einen frühen und nur teilweise funktionierenden Prototypen von aLEXander austesten. Aktivster Benutzer war zu diesem Zeitpunkt der Geschäftsführer der BIFAB-Tochter „Brockhaus Duden Neue Medien“ (BDNM), Bernd Kreissig. BDNM ist seit Jahren verantwortlich für die Herausgabe aller elektronischen Produkte des Verlags.
Teile von aLEXander sind weiterhin über den Google-Cache einsehbar.
BIFAB wies im abgelaufenen Jahr einen Verlust von mehreren Millionen Euro aus. Für das Geschäftsjahr hofft man auf steigenden Umsatz und die Rückkehr in die Gewinnzone. Ob aLEXander dazu beitragen kann, wird sich zeigen. -
: Wikicharts – Die beliebtesten Wikipedia-Artikel
: Wikicharts – Die beliebtesten Wikipedia-Artikel Was haben Israel, Dornfinger, Sex und die Operation Cobra gemeinsam? Sie sind momentan alle in den Top20 der beliebtesten Seiten auf der deutschen Wikipedia. Sagt Wikicharts, ein kleines Script, was als Seitenaufrufzähler arbeitet.
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: Bitkom informiert über legales Brennen
: Bitkom informiert über legales Brennen Bitkom mal wieder mit einer aktuellen Pressemitteilung. Heute gibt es den Tip des Monats: Legales Brennen: Party-Musik ohne Staatsanwalt – BITKOM gibt rechtliche Tipps zu digitalen Medien. Erstmal gibt es einen Abschnitt mit Lob für das tolle Pauschalabgabensystem, was verhindert, dass Verbraucher fürs kopieren kriminalisiert werden. Prima, aber warum ist dann die offizielle Linie des Bitkom, Pauschalabgabensysteme zugunsten von DRM abzuschaffen?
Ohne Verbraucherfehlinformation gehts dann doch nicht:
Kopierschutz darf nicht umgangen werden: Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD kopiert werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und macht den Benutzer darauf aufmerksam. Nur wer versucht, diesen Schutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Abgesehen von der Frage, was denn jetzt ein wirksamer Kopierschutz sein soll, und die hier nicht genannt wird, ist die Aussage, dass man sich durch das bewusste Umgehen eines Kopierschutzes strafbar macht, falsch. Nur wer gewerbsmässig handelt, macht sich strafbar, ein Privatnutzer, der für den persönlichen Gebrauch einen Kopierschutz umgeht, macht sich nicht strafbar.
Viel Marktkenntnis offenbart der Bitkom mal wieder beim Thema Online-Stores:
Nutzung kostenpflichtiger Online-Portale: Mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote im Netz, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel werden gegen Bezahlung angeboten – oft im MP3-Format – und können auf dem eigenen PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen meist untersagt, sie danach wieder auf einen Rechner zu laden und auf weitere MP3-Player oder CDs zu überspielen.
LIeber Bitkom: Es wäre schön, wenn in den ganzen tollen Online-Stores die Musik als MP3s angeboten werden würden. Dann würden davon auch mehr gekauft werden und die „Musikindustrie“ müsste weniger heulen. Die Regel ist aber leider, dass man meist nur die Musik von sogenannten Indie-Labels bei Plattformen wie finestunes.de und emusic.com als MP3s kaufen kann. Das können die Mitglieder des Bitkom ändern, aber die wollen ja lieber DRM-Systeme verkaufen – die dann wiederum keine MP3s anbieten. Schade auch.
Eine Warnung vor Angeboten wie Tonspion gibts auch:
Vorsicht bei kostenlosen Downloads: Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen – besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind.
Also: Macht lieber nicht bei den Marketingaktionen der Künstler und Plattenfirmen mit, die MP3s als virales Werbeintsrument nutzen.…
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: Die Zeit über kriminalisierte Kunden beim Urheberrecht
: Die Zeit über kriminalisierte Kunden beim Urheberrecht Letzte Woche hatte ich über die Pressemitteilung des Bitkom berichtet, der den Verbraucherzentralen wegen ihrer Abmahnungen von Online-Stores Populismus vorgeworfen hat: Populismus mit dem Bitkom. In der aktuellen Zeit schreibt Torsten Kleinz über die Thematik und hatte deswegen auch mal beim Bitkom wegen der Pressemitteilung angerufen. Und siehe da: Die haben einfach so aus Reflex und unbegründet den Verbraucherzentralen Populismus vorgeworfen, ohne sich mit der Sache zu beschäftigen: Der kriminalisierte Kunde.
Offensiver reagierte der Branchenverband Bitkom. Die Abmahnungen seien „reiner Populismus“ erklärte der Verband per Presseerklärung. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sieht gar den Markt in Gefahr: „Hier wird wieder einmal versucht, in einen gerade erst entstehenden, sehr dynamischen und innovativen Markt einzugreifen.“ Auf Nachfrage will der Verband den Musikplattformen aber auch kein Leumundszeugnis ausstellen. Man habe die Geschäftsbedingungen der Anbieter nie überprüft. In der Regel werde auf die AGB hingewiesen – mehr weiß der Branchenverband nicht zu berichten.
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: BigBrotherAwards: „Datenkraken“ nominieren bis zum 31. Juli 2006
: BigBrotherAwards: „Datenkraken“ nominieren bis zum 31. Juli 2006 Bis zum 31. Juli kann man noch „Datenkraken“ für diesjährgen BigBrotherAwards nominieren. Die Verleihung findet dann am Freitag, den 20. Oktober 2006, in Bielefeld statt.
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: Router für alle
: Router für alle Manche warten Wochen und Monate auf ihren neuen DSL-Router und andere bekommen gleich 552 Stück: Wie viele DSL-Router braucht ein Mensch?
Manchmal muss es einfach etwas mehr sein, hat sich die Deutsche Telekom womöglich gedacht. Eine Privatperson hatte einen DSL-Anschluss bei dem rosa Riesen bestellt und erhielt statt eines DSL-Routers gleich 552 Exemplare. Kamen die ersten 56 DSL-Router noch per Post, wurden die restlichen 496 Geräte mit einem Schlag per Lkw geliefert.
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: Pro-Linux wird 10000
: Pro-Linux wird 10000 Pro-Linux hat den 10000. Artikel veröffentlicht und verlost Preise. Herzlichen Glückwunsch und weiter so. Die Gewinnchancen erhöhen sich beid er Verlosung, wenn man z.B. Bilder in die Pro-Linux Mediendatenbank hochlädt, welche dann in Artikeln dort verwendet werden dürfen. Nette Idee.
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: Die ZEIT über Profiling mittels Statistik
: Die ZEIT über Profiling mittels Statistik Wer in einer Gegend mit geringem Durchschnittseinkommen wohnt, kann manchmal lange in der Callcenter-Wartschleife hängen, auch wenn er selber wohlhabend und eigentlich ein guter Kunde ist. Wer in Berlin-Dahlem wohnt, bekommt eher Werbung für Golfclubs und ‑zubehör als jemand in Neukölln, auch wenn er eigentlich leidenschaftlicher Fussballer ist. Diese Art des Profiling per Statistik ist bei der Werbung ja noch recht harmlos, wird aber auch bei repressiven Angelegenheiten wie Rasterfahndung oder No-Fly-Lists angewandt. Die aktuelle Zeit hat einen Artikel dazu und auch ein paar schöne Deutschlandkarten online, die mal zeigen, wie unsinnig diese Korrelationen oft sind.
Gefährliche Karten: Sie finden Zusammenhänge, die keine sind: Datenforscher und Adressenhändler korrelieren Golf mit Politik, und Rauchen mit Diebstahl.
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: Die Piratenparteien kommen
: Die Piratenparteien kommen Janko Röttgers hat über den Trend geschrieben, auf einmal überall nach schwedischem Vorbild Piratenparteien zu gründen: Piraten auf dem Weg ins Parlament?
Als schwedische Tauschbörsen-Nutzer Anfang des Jahres eine Piratenpartei gründeten, klang es noch nach Humor aus dem Lande der seltsamen Möbel-Namen. Jetzt macht sich das Phänomen auch in anderen Ländern breit. Doch was wollen die Piraten im Parlament erreichen?
Jedes Land bietet etwas anderes. Lustig sind die USA, wo man zu vielen Themen Positionen entwickelt, nur nicht zum Urheberrecht. Oder in Österreich meldet sich die KPÖ und meint, schon die richtige Piratenpartei mit den notwendigen Positionen zu sein. In Deutschland gibts schonmal ein Wiki und ein Forum unter piratenpartei.de.
Ich bin ja kein Fan von Parteineugründungen und erinnere gerne an die fast unereichbare 5% Hürde in Deutschland und den bürokratischen Aufwand für sowas. Schweden ist schon etwas anders im parlamentarischen Umfeld. Insgesamt dürfte es wesentlich einfacher sein, in einem „Marsch durch die Institutionen“ die gängigen Parteien und Organisationen zu verändern, als eine Piratenpartei über die 5% Hürde zu bringen.
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: npTV #2 Vorschau: Interview mit Bundesdatenschützer
: npTV #2 Vorschau: Interview mit Bundesdatenschützer Heute data-epi-spacing fand data-epi-spacing ein data-epi-spacing sehr data-epi-spacing spannender data-epi-spacing von data-epi-spacing ver.di data-epi-spacing organisierter data-epi-spacing Workshop data-epi-spacing zum data-epi-spacing Thema data-epi-spacing „Staatlichkeit data-epi-spacing in data-epi-spacing der data-epi-spacing Informationsgesellschaft“ data-epi-spacing statt. data-epi-spacing Markus data-epi-spacing und data-epi-spacing ich data-epi-spacing waren data-epi-spacing dort data-epi-spacing und data-epi-spacing haben data-epi-spacing die data-epi-spacing ein data-epi-spacing oder data-epi-spacing andere data-epi-spacing Aufnahme data-epi-spacing gemacht. data-epi-spacing Später data-epi-spacing werdet data-epi-spacing Ihr data-epi-spacing an data-epi-spacing dieser data-epi-spacing Stelle data-epi-spacing mehr data-epi-spacing über data-epi-spacing die data-epi-spacing Veranstaltung data-epi-spacing erfahren.
Da data-epi-spacing jetzt data-epi-spacing erstmal data-epi-spacing ein data-epi-spacing Festivalwochenende data-epi-spacing ansteht, data-epi-spacing werden data-epi-spacing wir data-epi-spacing die data-epi-spacing fertig data-epi-spacing geschnittene data-epi-spacing Show data-epi-spacing nicht data-epi-spacing vor data-epi-spacing Montag data-epi-spacing online data-epi-spacing bekommen.
Darum data-epi-spacing zeigen data-epi-spacing wir data-epi-spacing jetzt data-epi-spacing schon data-epi-spacing vier data-epi-spacing Minuten data-epi-spacing lang data-epi-spacing und data-epi-spacing ungeschnitten data-epi-spacing unseren data-epi-spacing Stargast, data-epi-spacing Peter data-epi-spacing Schaar, data-epi-spacing Datenschutzbeauftragter data-epi-spacing dieser data-epi-spacing wunderschönen data-epi-spacing Bundesrepublik.
Er data-epi-spacing fasst data-epi-spacing uns data-epi-spacing kurz data-epi-spacing zusammen, data-epi-spacing wie data-epi-spacing es data-epi-spacing derzeit data-epi-spacing um data-epi-spacing die data-epi-spacing Datenschutz-Großwetterlage data-epi-spacing bestellt data-epi-spacing ist. data-epi-spacing Viel data-epi-spacing Spaß.
Videodatei data-epi-spacing als data-epi-spacing MP4 data-epi-spacing (massenkompatibel, data-epi-spacing H264-Codec, data-epi-spacing 10 data-epi-spacing MB) data-epi-spacing und data-epi-spacing als data-epi-spacing OGG/Theora data-epi-spacing (frei, data-epi-spacing 14 data-epi-spacing MB).
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: SPD-Fraktion antwortet auf Urheberrecht-Protestschreiben
: SPD-Fraktion antwortet auf Urheberrecht-Protestschreiben Die SPD-Fraktion, bzw. das Bundesjustizministerium hat ein kleines Argumentationsproblem, wenn die Abgeordneten auf Briefe von besorgten Bürgern wegen der Urheberrechtsreform antworten. Der ehemalige Juso-Vorsitzende Nils Annen (Warum hat der eigentlich keine eigene Internetseite?) hat seine Mitarbeiter/Praktikanten beauftragt, dem Dockblog eine Antwort auf das Protestschreiben der Verbraucherzentralen geschickt. In dem Protest-Schreiben wird an die Abgeordnten und Minister appeliert, „DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, die mit Nachteilen und Risiken für den Nutzer verbunden sind und den Datenschutz aushebeln“.
Und die Antwort darauf sieht dann so aus:
Die Herstellung einer Privatkopie ist aber, weder nach dem geltenden noch nach dem zukünftigen Recht, dann nicht erlaubt, wenn hierfür ein technischer Kopierschutz umgangen werden muss. Das Knacken von Kopierschutz ist also in jedem Fall verboten. In Ihrem Schreiben fordern Sie, DRM- und Kopierschutzsysteme zu verbieten, welche den Datenschutz aushebeln und somit mit Risiken für den Nutzer verboten sind. Die Novelle des Urheberrechts verbietet, wie von Ihnen gewünscht, die Herstellung, den Vertrieb, die Einfuhr und sogar die Bewerbung von Soft- und Hardware, die vornehmlich dazu dient, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen. Der Besitz ist allerdings nur zu gewerblichen Zwecken verboten, nicht aber für Privatpersonen. Wenn Sie also noch alte Software besitzen, welche den Kopierschutz einer CD automatisch umgeht, dann sollten Sie diese Software nur für die private Reproduktion von Audio-CDs verwenden, von denen Sie wissen, dass sie nicht kopiergeschützt sind. Die Hersteller sind verpflichtet, den Kopierschutz auf dem Produkt deutlich zu kennzeichnen.
Da fühlt man sich als Bürger ernst genommen und man nimmt den Politikern auch sofort ab, dass sie verstehen, womit sie sich da beschäftigen. Anders ausgedrückt zeigt diese Mail, dass die keinen blassen Schimmer haben, was sie da beschliessen. Kann mir nicht vorstellen, dass das Büro von Nils Annen, der sich mit Aussenpolitik beschäftigt, diese Antwort selbst verfasst hat. Die kommt entweder von den Fraktionsexperten, die sich mit dem Urheberrecht befassen oder gleich aus dem Bundesjustizministeriums, quasi als Argumentationshilfe.
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: Gema präsentiert Podcasting-Angebote
: Gema präsentiert Podcasting-Angebote Liebe Gema, danke für die neuen Podcasting-Angebote aus Eurem Hause, damit fühlt Ihr Euch sicherlich sehr modern. Ich fürchte allerdings, dass dieses enge Regelkorsett sowas von restriktiv ist, dass man doch viel besser mit freier Musik fährt:
Das Angebot im Lizenzshop gilt für alle Anbieter von Podcasts,
* die mit ihren Podcasts keine Einnahmen erzielen oder mit ihrem Podcast nicht mehr als Euro 300,00 (netto) pro Monat einnehmen,
* deren Podcasts im keinem Zusammenhang stehen mit einem Unternehmen oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird,
* die ihren Podcast auf einer, zwei oder drei URLs anbieten,
* deren Podcast nicht häufiger als täglich erscheint,
* deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
* die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren (sog. „talk over“) und die jeden Song in der Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,
* die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
* die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen,
* die in den Episoden ihres Podcasts nicht mehr Musik verwenden als zu 75% der Gesamtlänge der einzelnen Episode,
* deren Episoden sich nicht nur auf einen einzelnen Künstler beziehen, und die in der Bezeichnung des Podcasts und in den Bezeichnungen der einzelnen Episoden weder die Namen von Musikwerken noch von Interpreten nennen.Vor allem die Regelung zu den Schnittmarken finde ich äusserst merkwürdig. Da würde ich gerne mal wissen, wie und warum die Juristen darauf gekommen sind.
Bei Golem gibt es noch Infos zur Preisgestaltung, die man auch im Gema-Shop findet: GEMA: Knallharte Regeln für Podcaster.
Die Lizenz gibt es dann in verschiedenen Paketen, z.B. für Intro und Outro werden 5,- Euro pro Monat fällig, wobei mindestens zwei Monate berechnet werden. Wer zudem bis zu fünf Songs pro Monat nutzen will, zahlt weitere 10,- Euro. Maximal 31 Musikstücke pro Monat gibt es samt Intro und Outro für 30,- Euro im Monat. Die Lizenzen gibt es derzeit mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten, danach muss eine Folgelizenz erworben werden, andernfalls muss der Podcast aus dem Netz verschwinden. Die Preise sind allerdings nicht endgültig und können sich noch kurzfristig ändern.
Ausführliche Informationen bietet auch eine FAQ, wo genau geregelt ist, was man alles nicht machen darf.
Hier mal zwei Highlights:
Kann ich meinen Podcast während der Lizenzlaufzeit umbenennen?
Wenn Sie Ihren Podcast während der Laufzeit der Lizenz umbenennen, handelt es sich um einen neuen. Er wird nicht von der laufenden Lizenz erfasst, da er unter anderem an den Namen des Podcasts gebunden ist. Ändern Sie den Namen des Podcasts, müssen Sie eine neue Lizenz erwerben.
Darf ich einen Song ganz ausspielen?
Nein, die im Lizenzshop angebotenen Lizenzen berechtigen nur, Musikwerke zur Hälfte auszuspielen. Wenn Sie Werke ganz ausspielen wollen, wenden Sie sich bitte an industrie@gema.de. In diesem Fall gelten abweichende Lizenzierungsmodelle, die in der Regel eine höhere Vergütung zur Folge haben.
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: netzpolitikTV – 1: Verbraucherschutz und Urheberrecht
: netzpolitikTV – 1: Verbraucherschutz und Urheberrecht Diese erste Folge von netzpolitikTV wollten wir eigentlich schon letzte Woche online bringen, aber irgendwie verzögerte sich ständig etwas. Nun ist die Folge mit ca. 26 Minuten Länge online und ist als MP4 (60MB) und OGG (80MB) verfügbar.
In der ersten Folge von netzpolitikTV geht es um die Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Bundesverband vom Donnerstag letzter Woche zur Vorstellung der Urheberrechtskampagne und den Abmahnungen von iTunes & Co. Mit dabei sind Interviews mit Patrick von Braunmühl von der VZBV und dem Juristen Till Kreutzer, sowie ein Teil-Mitschnitt der Pressekonferenz, wo die Kampagne und die Beweggründe ausführlich vorgestellt wurden.
Uns ist klar, dass die Tonqualität teilweise etwas besser sein könnte, aber wir nennen es einfach eine Betaversion und bei den nächsten Folgen gibts dann hoffentlich konstantere Qualität.
Seit einem Tag wartet der Clip auch bei Google-Video auf eine Freigabe… Ok, nach nur 24 Stunden gibts den Clip jetzt auch bei Google Video. Also mal bei Sevenload eingestellt, die leider überhaupt nicht Linuxkompatible sind. Musste mir gerade per Jabber den Embedded-Code geben lassen, weil deren Service wohl nur auf Windows ausgelegt ist. Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt also nicht empfehlen, da gefiel mit der Google Video Player bisher besser. -
: Wer hat meine Daten?
: Wer hat meine Daten? Gerade in der Fernsehzeitung gesehen: Heute abend gibt es im Ersten eine Doku über Datenschutz.
Jeder Kauf mit Kundenkarte, jeder Besuch auf Internetseiten hinterlässt Spuren, die von Datenhändlern begierig gesammelt, ausgewertet und verkauft werden. Vorlieben, Leidenschaften, selbst geheime Wünsche von jedem von uns werden gespeichert und in Umlauf gebracht, zu Nutzerprofilen zusammengefasst und transparent gemacht.
Der Journalist Erich Schütz hat zusammen mit Detlev Koßmann seine eigenen Datenspuren verfolgt und war verblüfft, was mit seinen Daten so alles passiert.
Wer hat meine Daten, Das Erste, 23:30 Uhr
Update (von Markus):
Das war eine hochinteressante Sendung, die es mittlerweile auch in digitaler Form auf vielen Mirrors zum herunterladen gibt. Danke für den Hinweis auf die Downloadmöglichkeiten in den Kommentaren.
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: ULD ermittelt gegen Banken wegen SWIFT-Datenausspähung
: ULD ermittelt gegen Banken wegen SWIFT-Datenausspähung Nach den Medienberichten, dass die CIA weltweit finanzielle Transaktionen auswertet und über das SWIFT-Programm Zugriff gewährt bekommt, hat jetzt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit einer Datenschutzkontrolle bei den größten 11 Banken des Landes begonnen, um zu klären, inwieweit hier gegen Bankgeheimnis und Datenschutz verstoßen wurde und wird.
In der Pressemitteilung des ULD heisst es u.a.:
Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert: „Die ersten Informationen, die uns als staatlicher Aufsichtsbehörde von Bankenvertretern zur Verfügung gestellt wurden, waren nichtssagend und blendeten das Bankgeheimnis vollständig aus. Unseres Wissens findet die Weitergabe der teilweise sensiblen Transaktionsdaten von unverdächtigen Bank-Kundinnen und ‑Kunden an US-Behörden unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik weiter statt, ohne dass uns bisher ein Verantwortlicher eine plausible Rechtfertigung hierfür nennen konnte. Für die Wahrung des Bankgeheimnisses sind in erster Linie die Banken selbst verantwortlich. Diese können und müssen dafür sorgen, dass der millionenfache Vertrauensbruch sofort gestoppt wird. Hieran müsste auch die deutsche Wirtschaft größtes Interesse haben, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass die US-Behörden die erlangten Daten von der europäischen Konkurrenz an die US-Wirtschaft weitergibt. Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei sog. verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren.“
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: Noch mehr Zugriffsrechte für deutsche Geheimdienste
: Noch mehr Zugriffsrechte für deutsche Geheimdienste Heise berichtet über die Pläne der grossen Koalition zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, (PDF) nachdem die Geheimdienste zusätzlich zu den Verkehrsdaten der Vorratsdatenspeicherung nun auch noch „Bestands- und Nutzungsdaten von Online-Anbietern ohne große Eingriffshürden abfragen dürfen.“: Die Ausdehnung der Anti-Terrorgesetze und der gläserne Nutzer.
Die Bundesregierung begründet den Vorstoß damit, dass „beispielsweise Vertragsdaten bei Internetauktionshäusern und Tauschbörsen etwa zum Handel und Vertrieb volksverhetzender Propagandamaterialien erhoben“ und derlei Umtriebe besser verhindert werden könnten. Ebenfalls ins Visier der Nachrichtendienste geraten dürften nach Ausstellung der neuen Vollmachten insbesondere viel genutzte Suchmaschinen wie Google und Yahoo oder E‑Commerce-Größen wie Amazon. Die weitgehende Formulierung, die deutlich über die zuvor von der Großen Koalition bekannt gegebenen Eckpunkte der Novelle hinausgeht, findet sich in Paragraph 8a des umstrittenen Gesetzesentwurfs. Er bezieht sich zunächst auf den Verfassungsschutz. Dieser soll laut Absatz 5 bei Telediensteanbietern Auskunft einholen dürfen zu „Merkmalen zur Identifikation des Nutzers“, zu „Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung“ sowie Informationen „über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste“. Dies entspricht der vollständigen Definition von Nutzungsdaten aus dem Teledienstedatenschutzgesetz und würde komplette Server-Logdateien mit einschließen. Im Folgetext des Entwurfes werden die Befugnisse auch auf den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) ausgedehnt, die beide im Zuge der Reform hinter dem Verfassungsschutz nicht länger zurückstehen sollen.