Deutschland

  • : Populismus mit dem Bitkom
    Populismus mit dem Bitkom

    Der Bitkom hat sich per Pressemitteilung über den Bundesverband Verbraucherzentrale beschwert: Aus seiner Sicht seien die „Abmahnungen an Musik- und Software-Anbieter durch die Verbraucherzentralen reiner Populismus“. Ich erinnere mich nicht daran, dass der Bitkom auch mal die Musikindustrie wegen ihrer populistischen Klagewellen kritisiert hat. Aber in der „Zuckerbrot und Peitsche Strategie“ der Musikindustrie, mit den Klagewellen als „Peitsche“ und den DRM-Systemen der Bitkom-Mitgliedern als „Zuckerbrote“ ist man selbst nicht gerade unbeteiligt. Da stört natürlich berechtigte Kritik von angesehener Verbraucherschutzseite an Systemen, die nicht mehr so süss verlockend klingen, den Verbraucher in seinem selbstbestimmten Medienkonsum gängeln und kontrollieren wollen, sowie AGBs besitzen, die einfach rechtlich nicht in Ordnung sind.

    Gleichzeitig setzt sich der Bitkom massiv auf nationaler und europäischer Ebene gegen Pauschalabgaben ein, und damit explizit gegen Verbraucherrechte wie das Recht auf Privatkopie und gegen gerechte Vergütungen der Urheber.

    Etwas belächeln musste ich diese Argumentation in der Pressemitteilung:

    Dass Kopierschutz-Techniken nicht umgangen werden dürfen, ist schon seit längerem geltendes Recht – auch darauf weist BITKOM hin. Damit reagiert er auf Forderungen der Verbraucherzentralen, den Kopierschutz bei der anstehenden Reform des Urheberrechts einzuschränken. „Ein zeitgemäßes Urheberrecht muss auch die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigen“, betont BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. Der Verband setze sich für faire Bedingungen zwischen Autoren, Technologie-Anbietern und Verbrauchern ein.

    Dass Gesetze nicht in Stein gemeisselt sind, dürfte dem Bitkom auch bekannt sein. Nach einem massiven Lobbying bei der ersten Reform des Urheberrechts vor drei Jahren konnte sich der Bitkom durchsetzen und die umstrittenen Absätze zum Thema „Privatkopie theoretisch erlaubt, aber Kopierschutzumgehen ist verboten“ ins Gesetz einbringen. Und auch diesmal scheint es so, dass man sich mit der Vergütungshöhe bei den Pauschalabgaben gegen die Urheberverbände durchsetzen könnte. Immerhin hatte Gerhard Schröder mal auf einer Cebit sein Ehrenwort deswegen gegeben. Ebenso könnte die Politik aber auch sagen, dass die Kritik an den Kopierschutzsystemen gerechtfertigt ist und man als Leitlinie ausnahmsweise mal Verbraucherrechte schützen möchte, um auf diesem Weg die Wirtschaft anzukurbeln. Denn zufriedene Verbraucher konsumieren auch gerne mehr. Macht man aber leider nicht. Ein leichter Hohn springt aus dem letzten Satz heraus, wo man davon spricht, sich für „faire Bedingungen“ einzusetzen. Das Urheberrecht hat schon lange keine faire Balance mehr und Verbände wie der Bitkom sind mit daran schuld.

    Was ist jetzt bitte Populismus?

    18. Juli 2006 2
  • : Sonntag beim Zündfunk
    Sonntag beim Zündfunk

    Am kommenden Sonntag Abend, den 16.7., bin ich zwischen 22 und 23 Uhr beim Zündfunk auf Bayern2-Radio in der Sendung „Generator“ zu hören. Thema der Sendung ist „Wir sind alle kleine Sender – Wie das Web2.0 uns verändert“. Der Redaktionsleiter von jetzt.de, Dirk von Gehlen, und der französisch-kanadische Cyberphilosoph Pierre Lévy kommen neben mir in der Sendung zu Wort. Ich bin mal gespannt.

    Die Sendung kann man auch ausserhalb Bayerns via Livestream hören (Leider nur Real und WMA).

    14. Juli 2006 1
  • : Kulturstaatsminister begründet Verbraucherrechtsabbau im Urheberrecht
    Kulturstaatsminister begründet Verbraucherrechtsabbau im Urheberrecht

    Gerade bei der Bundesregierung gefunden: Zukunft für das Land der Ideen. Ein Interview der neuen Musikzeitung mit unserem Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Zum Urheberrecht gibt es dort u.a. diese Aussagen:

    Was nicht zulässig ist, muss wahrnehmbar verboten sein. Wir müssen ein Unrechtsbewusstsein dafür schaffen, dass illegales Kopieren Diebstahl geistigen Eigentums ist. Dabei geht es nicht darum, die Nutzung von legalen Privatkopien zu verbieten oder die Schulhöfe zu kriminalisieren. Die Verletzung geistigen Eigentums muss ebenso ernst genommen werden wie die Verletzung gegenständlichen Eigentums durch Diebstahl.

    Mir ist es gelungen, so, wie ich es der Musikwirtschaft bei der jüngsten MIDEM in Cannes versprochen hatte, die im ursprünglichen Entwurf der Justizministerin enthaltene sogenannte Bagatellklausel zu entfernen. Diese Bagatellklausel sah vor, illegales Kopieren in beschränktem, kleinem Umfang von vornherein von der Strafverfolgung auszunehmen. Das wäre ein verheerendes Signal gegen den Schutz des geistigen Eigentums gewesen. Die Zukunft Deutschlands liegt darin, dass wir uns als Land der Ideen verstehen. Wir müssen Ideen schützen und die Umsetzung guter Ideen ermöglichen. Das gilt im technischen Bereich genauso wie für künstlerische Werke.

    So, und jetzt vergleicht man das mal mit diesem Artikel von heute Morgen: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen.

    13. Juli 2006 11
  • : Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen
    Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen

    Es ist immer wieder schön, wenn man von etablierter Seite Unterstützung für politische Forderungen bekommt. Wie im Falle der Urheberrechtsregulierung jetzt wieder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Die haben sich eigentlich fast komplett unseren Forderungen angeschlossen und kritisieren mit einer kleinen Kampagne die Bundesregierung und die DRM-Befürworter. Hier ist schonmal ein erster Teil des Berichtes zu der Kritik. Später gibts mehr, wenn ich von der Pressekonferenz zurück bin, die gleich stattfindet.

    Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute in Berlin eine Studie zum Downloadstores & Co vorgestellt. Die von Till Kreutzer erstellte Studie hat u.a. die Lizenzbestimmungen bei Downloadportalen im Hinblick auf Verbraucherrechte untersucht. Diese haben wir uns hier im Blog schon vor fast einem Jahr kritisch angeschaut. „Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum“, kommentierte Patrick von Braunmühl von der VZBV die Studie. „Unsere Studie zeigt, dass bestehende Rechte der Verbraucher von Anbietern ignoriert werden. In der Pressemitteilung wird darauf hingewiesen, dass Nutzer den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert seien. Über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch durch die Verwendung von DRM die anbietenden Unternehmen. Mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsreform drohen sogar noch weitere Verschlechterungen für Konsumenten. Die Verbraucherzentralen schliessen sich unserer Kritik an und warnen vor „einer Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer.“ Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung müsse endlich aufhören, so die Pressemitteilung weiter.

    13. Juli 2006 31
  • : Wizards of OS 4 – Information Freedom Rules
    Wizards of OS 4 – Information Freedom Rules

    Die erste Pressemitteilung zur kommenden WOS4 ist soeben verschickt worden:

    Internationale Konferenz Wizards of OS 4 vom 14.–16. September 2006 in Berlin zu den Themen freie Software und freies Wissen

    Berlin, 10. Juli 2006 – Die digitale Revolution hat die medientechnischen und die Eigentumsvoraussetzungen von kulturellen, künstlerischen und allen anderen Wissenspraktiken tief greifend verändert. Information – und zu einem wesentlichen und wachsenden Teil freie Information – kennzeichnet die Informationsgesellschaft. Kreative Individuen, Netzwerke und kleine Gruppen sind die Pioniere bei der Auslotung der neuen Möglichkeiten. Neue Genres wie Filme, die mit so genannten Game-Engines erstellt werden, neue Formen der kooperativen Berichterstattung unter dem Namen Citizens Journalism und neue Verwertungsformen in der Musikindustrie wie die Netlabels entstehen.

    Die internationale Konferenz Wizards of OS 4 – Information Freedom Rules (WOS 4) wird sich vom 14. bis 16. September 2006 den Themenfeldern freie Software, freie Inhalten und freie Infrastrukturen widmen, wichtige Trends und innovative Projekte aus diesen Themenfeldern präsentieren und zur Diskussion stellen. Ort der Konferenz, zu der mehr als 100 namhafte Wissenschaftler, Techniker, Künstler und Aktivisten sowie über 1.000 Besucher aus aller Welt erwartet werden, ist die Berliner Columbiahalle und der benachbarte Columbiaclub. Ab sofort können sich alle Interessenten auf der Website www.wizards-of-os.org für die Konferenzteilnahme anmelden. Der Preis für alle drei Tage der Konferenz liegt bei 60,00 € (erm. 30,00 €) und 25,00 € (erm. 12,00 €) für einen Tag. Die Konferenzsprache ist Englisch.

    Den Kern der WOS 4 wird die dreitägige Konferenz in der Columbiahalle Berlin mit Vorträgen, Panels, Workshops und Performances bilden. Eingebettet in die Konferenz in der Columbiahalle präsentiert sich dann am Samstagnachmittag in deutscher Sprache die Publikumsveranstaltung „Die Show des freien Wissens“. In der Show werden populär und allgemeinverständlich die Grundlagen und Inhalte von freiem Wissen und freier Software vermittelt. Die Veranstaltung richtet sich explizit auch an ein Publikum ohne Fachkenntnisse. Im Umfeld gibt es weitere Workshops, Filmpro-gramme, Community Meetings und künstlerische Interventionen. So zeigt das Tesla – Berlins Ort für mediale Künste im Podewil – Filme, die im thematischen Schnittfeld von freiem Wissen und Medienkunst situiert sind. Die internationale Freifunkgemeinde wird sich im Club c‑base zusammenfinden. Am Sonntag, 17. September, finden im Erwin Schrödinger-Zentrum der Humboldt-Universität zu Berlin weitere Workshops statt.

    Die Schwerpunkte der WOS 4:

    · Netlabels: Die Netlabels zeigen eindrücklich wie die mächtige Verbindung von Produktionswerkzeugen auf dem PC mit dem globalen Vertriebskanal Internet kulturelle Praktiken verändert. Darunter versteht man Online-Labels, die Musik meist als kostenlosen Download zur Verfügung stellen. Von Musikern für Musiker gemacht, verbreiten sie sich explosionsartig, während gleichzeitig die großen Plattenfirmen über ihren Niedergang klagen. Wo diese ihre verbliebe- nen Felle mit Schutztechnologie und Massenklagen retten wollen, lassen jene ihre Musik frei – frei von Kosten, frei weitergebbar und oft auch frei veränderbar.

    · Brasilien: Als „Open Source Nation“ nimmt Brasilien national und international eine Vorreiterrolle bei der Verwirklichung der freiheitlichen Potentiale der digitalen Kultur ein. Die Partnerschaft mit dem brasilianischen Kultur-ministerium und dem Kulturminister Gilberto Gil ermöglicht es der WOS 4, die eindrucksvollsten Zeugnisse dieser Entwicklung vorzustellen.

    · „Die Show des freien Wissens“: Bei früheren WOS-Konferenzen wurde der Wunsch nach Einführungsveranstaltungen und Vermittlung für Neugierige laut. Erstmals wird daher im Rahmen der WOS 4 eine Wissens- Show auf unterhaltsame Weise aufzeigen, wie freies Wissen eigentlich funktioniert, wie es geschaffen und verbreitet wird, wie man es finden und nutzen kann, welche Bedeutung es im Alltag des Einzelnen hat und welche Einstiegsmöglichkeiten es für eine eigene Beteiligung gibt. Die Show richtet sich insbesondere an Schüler und Studenten.

    Die Wizards of OS hat sich mit drei Konferenzen (1999, 2001 und 2004) und mehreren Workshops international als Ort etabliert, an dem auf hohem Niveau spartenüber-greifend über die Grundlagen des kulturellen Schaffens im Digitalzeitalter debattiert wird. Aufbauend auf diesem guten Ruf wird die WOS 4 gemeinsam mit der AG Informatik und Gesellschaft der Humboldt-Universität zu Berlin, Tesla und weiteren Partnern erarbeitet und richtet sich gleichermaßen an ein Berliner wie an ein inter-nationales Publikum. WOS 4 steht unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Dr. Annette Schavan und wird im Rahmen des Informatikjahres durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), den Hauptstadtkulturfonds und die Bundeszentrale für politische Bildung gefördert.

    *** Wizards of OS 4 – Information Freedom Rules ***
    Internationale Konferenz
    14. bis 16. September 2006
    Columbiahalle und Columbiaclub,
    Columbiadamm 13–21, 10965 Berlin

    Mehr Informationen:
    www.wizards-of-os.org

    10. Juli 2006 2
  • : DLF zu Wissenschaft und Urheberrecht
    DLF zu Wissenschaft und Urheberrecht

    Der Deutschlandfunk hat in seiner Sendung „Campus & Karriere“ verschiedene Mitarbeiter der Uni Bielefeld zum Thema Urheberrechtsreform befragt: Uni Bielefeld kritisiert Entwurf für neues Urheberrecht. Zwischendurch durfte auch Brigitte Zypries immer ihre Sicht auf die Dinge erklären. Deutliche Worte findet Dieter Timmermann, der Rektor der Universität Bielefeld:

    Die Unis sind ja meist zu vornehm, um zu protestieren und da müssen wir lauter werden. Das Problem ist, dass wir Gehör finden müssen und ich habe immer den Eindruck, dass die Politik das entweder ignoriert oder dass denen das gar nicht bewusst ist, was sie für gefährliche Entscheidungen treffen.

    Und hier gibts die MP3 des ca. fünf Minuten langen Beitrages.

    8. Juli 2006 3
  • : Internetwahlen bis 2011?
    Internetwahlen bis 2011?

    Da will ein Professor vermutlich wieder neue Forschungsgelder für seinen Bereich haben und verspricht über dpa Internetwahlen bis 2011: Politische Wahlen per Internet sollen selbstverständlich werden.

    In naher Zukunft werden die Deutschen nach Einschätzung von Rüdiger Grimm, Professor für IT-Sicherheit an der Universität Koblenz, bei politischen Wahlen auch via Internet ihre Stimme abgeben können. „Irgendjemand wird anfangen und zeigen, dass das ganz einfach und unproblematisch geht“, sagte Grimm in einem dpa-Gespräch. Dann werde diese Art des Wählens „ganz natürlich“ als Ausnahmewahl wie die Briefwahl angeboten. „In fünf Jahren wird das selbstverständlich sein.“

    Otto Schily war da ja zuversichtlicher und hatte diese schon für dieses Jahr versprochen. Warum wir das nicht wirklich brauchen, und was davon zu halten ist, hat Tim schon ganz gut beschrieben.

    7. Juli 2006 2
  • : Urheberrecht im Tagesspiegel
    Urheberrecht im Tagesspiegel

    Das Urheberrecht ist schon ein komplexes Thema, was nicht nur Journalisten immer wieder aufs neue herausfordert. Im heutigen Tagesspiegel ist wieder ein journalistisches Meisterwerk zu finden: Bis der Brenner raucht. Der Autor hat z.B. noch nicht mitbekommen, dass das „bewährte“ Urheberrecht von 1965 in Deutschland schon im Jahre 2003 an europäisches Recht angepasst wurde und jetzt im zweiten Korb nur Korrekturen vorgenommen werden sollen:

    „Never change a running system.“ Hände weg, wenn es endlich funktioniert, sagen leidgeprüfte Computerexperten. Das Urheberrechtsgesetz von 1965, das das geistige Eigentum der Urheber und ihrer Produzenten an Bild, Text und Musik schützt, funktioniert eigentlich recht gut. Dennoch wird es geändert, um EU-Vorgaben zu befolgen und das Gesetz an die digitale Welt anzupassen.

    Gleichzeitig stimmt das mit der weiterhin erlaubten privaten Kopie, aber dass bei Kopierschutzmassnahmen die Privatkopie nicht mehr gilt, sollte man eigentlich schon dazuschreiben. Sonst klingt das ja tatsächlich wie beim „bewährten“ von 1965 als es noch keinen Kopierschutz und kein DRM, dafür eine richtige (=durchsetzungsfähige) Privatkopie gab:

    Nicht alles soll sich ändern. Geistiges Eigentum bleibt geschützt, es gibt keine „Kulturflatrate“ und keinen kostenlosen Zugang („open access“). Die Kopie für private Zwecke (also nicht für den Verkauf) von Artikeln, CDs, DVDs oder Teilen von Büchern bleibt erlaubt, wenn der Mitschnitt nicht von illegalen Kopien oder aus dubiosen Quellen stammt.

    Auch schade, dass der Autor „Open Access“ mit „kostenlosem Zugang“ verwechselt. „Open Access“ ist zwar ein etwas schwammiges Konzept, was ziemlich breit gefächert definiert werden kann – es aber nur auf „kostenlosem Zugang“ zu reduzieren, geht aber schon am Kern vorbei. Da hat er sich vermutlich nur beim Deutschen Börsenverein informiert, der gerne mit einer solchen Rhetorik vollkommen eigennützig gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft wettert und in dem Artikel prominent zitiert wird. Dass es in dem von ihm als „bewährten“ deklariertem Urheberrecht von 1965 sogenannte Schranken für Bildung und Wissenschaft gab, die jetzt nicht mehr gelten (sollen), ist ihm dort wohl nicht erklärt worden.

    Lustig ist noch Ende, dass der Autor die „erste Lesung“ im Bundestag vom vergangenen Freitag nochmal für den kommenden Freitag,den 7. Juli ankündigt. Ich vermute mal, die informationelle Ausschmückung drumherum diente eigentlich nur darum, den Artikel zu füllen und auf die Problematik der „Enteignung der Urheber zugunsten der Geräteindustrie“ hinzuweisen. Schade eigentlich, da hatte der Tagesspiegel auch schonmal fundiertere, ausgewogenere und vor allem besser recherchierte Artikel zum Thema.

    5. Juli 2006
  • : Die Urheberrechtsnews der letzten Tage
    Die Urheberrechtsnews der letzten Tage

    Eine ganze Menge News haben sich hier bei mir in den letzten Tagen alleine zum Thema Urheberrecht angesammelt.

    In Frankreich hat das Parlament nach langer Diskussion das neue Urheberrecht beschlossen. Grosse „Überraschung“: Eigentlich ist trotz langer Debatte und neuen Ideen wie einer Legalisierung von Filesharing durch Pauschalabgaben auf Netz oder einer Inkompatiblitätsklausel nichts progressives übrig geblieben. Laut Heise sollen Privatleute, die Musik illegal nur zum Eigenbedarf herunterladen, künftig mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Unklar ist mir gerade, ob man einmalig diese 38 Euro zahlt oder pro Song. Und ob die Musikindustrie beispielsweise immer noch zusätzlich den zivilrechtlichen Hebel zum verklagen und abmahnen hat. Aber im Gegensatz zu unserer Diskussion zum 2. Korb entspricht das eher einer Bagatellklausel. Hier soll es ja gleich bis zu drei Jahre Haft für dieselbe Tat geben, bedankt Euch mal bei der grossen Koalition. Die Inkompatiblitätsklausel wurde übrigens aufgeweicht, das fanden Apple, Microsoft und Vivendi-Universal dann doch nicht toll, haben Veto eingelegt und wie das in der Politik so ist, macht man dann eben sowas wie eine Selbstregulierung. Verbraucherrechte stören da nur. Die französische Organisation EUCD.info kritisierte die Entscheidung u.a. mit den Worten: „Dieses Gesetz hat sich dem ungebührlichen Druck der Lobby gebeugt und bedroht uns durch die Unterhaltungsindustrie und die Firmen, die proprietäre Software herstellen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Schemata von DRM aufzuerlegen, um für einige wenige den Profit zu erhöhen. Deren Profit ist aber eine Nebensächlichkeit, wenn die Freiheit von Millionen in Frage gestellt wird. Die französische Regierung hat die Freiheit der französischen Bürger an Vivendi, Microsoft und Apple verkauft.“ Unklar ist mir im Moment, was mit dem Passus geworden ist, nachdem die Herstellung und vVerbreitung von Software, mit denen man unerlaubte Kopien herstellen kann, weiterhin mit einer Gefängnis und Geldbusse von bis zu 300000 Euro geahndet wird. Weiss da jemand mehr? (Am besten mit Link zu Quelle?)

    Es gibt auch Neues von der FSF-Kampagne „Defective by Design“. Nach einer ersten Flash-Mob-Aktion zur Tagung von Microsoft-Angestellten Ende Mai, haben sie eine neue Aktion ausgetüftelt: Ausgerechnet U2-Frontmann Bono Vox soll tatkräftig gegen DRM ins Feld ziehen. Der Sänger, nach dessen Band gleich eine eigene iPod-Edition benannt ist, soll mittels einer Online-Petition zum Mitmachen überredet werden. Der Brief kann online versendet werden und beginnt mit: „Lieber Bono, du hast einen Großteil deiner Lebensarbeit damit verbracht, für gerechte Dinge zu kämpfen, indem du die Mächtigen und die politische Elite unter Druck gesetzt hast, um einen positiven Wandel zu erwirken. So, wie du nach Aktionen der weltlichen Führer gerufen hast, so rufen wir dich jetzt dazu auf, dir die Fakten rund um das Digital Restrictions Management (DRM) anzuschauen und uns dabei zu unterstützen, die Handschellen an Technologie und Kultur abzustreifen…“. Ich vermute aber mal, dass Bono das nicht verstehen wird. Telepolis schreibt auch darüber: Petition an Bono.

    In Deutschland wurde in der Nacht zum vergangenen Freitag in erster Lesung über den zweiten Korb debattiert. Naja, was halt um die Uhrzeit im Bundestag debattieren heisst: Man hat sich müde im kleinen Kreis die eigenen Reden vorgelesen. Bis auf die Frau Joachimsen von der Linkspartei, die hat ihre Rede nur fürs Archiv/Protokoll eingereicht. Aber das gegenseitige Vorlesen kann man sich wenigstens im Bundestags-TV anschauen. „Grosse Überraschung“ auch hier: Bis auf die Grünen haben alle Parteien kein Erbarmen mit Tauschbörsennutzern, wollen die Bagatellklausel nicht (weitergehende Konzepte schon gar nicht) und nehmen die Kriminalisierung von Millionen meist jungen Nutzern in Kauf. Danke schön. Zum Glück haben wir diese Parteien und Politiker nicht gehabt, als es darum ging, Radios legal zu bekommen. Radiobetreiber galten früher auch als Piraten, bis sie legalisiert worden. Für die durchsetzungsfähige Privatkopie sprachen sich auch nur die Grünen aus.

    Erwartungsgemäss scheint sich wenigstens noch was im Bereich der Bildung und Wissenschaft zu tun. Die meisten Politiker schlossen sich der Kritik des Bundesrates an und äusserten Änderungsbedarf. Lesenswert ist auch die Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnis zur nächtlichen Sitzung inkl. Zusammenfassung der Debatte: Bundestag berät um Mitternacht zum ersten Mal über die aktuelle Urheberrechtsnovellierung: Soll es nun ein „wissenschaftsverlagsfreundliches“ Urheberrecht werden?

    Nach dem Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat nun auch in einer gemeinsamen Presseerklärung die Allianz der Wissenschaftsorganisationen sehr deutlich moniert, dass bislang die von Wissenschaft und Forschung geäußerten Bedenken kaum Berücksichtigung gefunden haben: „Zu befürchten ist, dass die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden.“ Diese klare Aussage der Allianz, in der die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer Gesellschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat vereinigt sind, sollte auch den Parlmentarieren zu denken geben. Politik kann nicht auf Dauer gegen Bildung und Wissenschaft gemacht werden. Das Urheberrecht darf keine Kampfansage an die Verlage sein, schon gar nicht gegen die Urheber, aber es darf nicht das aktuelle Informationsverhalten und die grundlegenden Informationsbedürfnisse von Bildung und Wissenschaft unter Missachtung der Potenziale der elektronischen Räume schlicht ignorieren.

    Und hier sind mal die letzten drei Heise-Meldungen zum Thema mit mehr Aussagen und Meinungen:

    Lobby-Stakkato vor der ersten Lesung der Urheberrechtsnovelle
    Bundestag startet lebhaft in die Debatte der Urheberrechtsreform
    Kritik an Position des Bundestags zur Urheberrechtsnovelle

    Sonst gibts noch aktuell einen lesenswerten Artikel bei SpOn zum Thema Urheberrechte vs. Leistungsrechte und wieso die Musikindustrie in Grossbritanien verhindern will, dass Beatles Songs im Jahre 2013 frei kopiert werden dürfen und weshalb das die lebenden Beatles eigentlich nicht schaden würde: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz.

    4. Juli 2006 6
  • : Zu Gast bei Arte
    Zu Gast bei Arte

    Das Kulturmagazin „Metropolis“ meines Lieblingssenders ARTE war gestern hier, um mich über Netzkulturen, Blogs und Themen der Netzpolitik zu befragen. Dauert ganz schön lange, bis so ein Interview dann mal „praktisch“ beginnt. Zuerst müssen die richtigen Hintergrundbilder gesucht und vor allem gefunden werden, inkl. Locationwechsel. Das Hintergrundbild bildet nun die Skyline von Berlin. Und ganz schön heiss, bei 35°C zusätzlich von zwei Scheinwerfern angeleuchtet zu werden. Aber trotzdem sehr interessant, diesen Prozess des Fernsehmachens mal hautnah mitzuerleben. Das Ergebnis erscheint vermutlich am Samstag, den 5. August bei ARTE. Ich bin mal gespannt.

    4. Juli 2006 4
  • : Urheberrechtsexpertin im ARD-Morgenmagazin
    Urheberrechtsexpertin im ARD-Morgenmagazin

    Am letzten Montag hatte das ARD-Morgenmagazin als Expertin für Tauschbörsen, Urheberrecht und Download-Plattformen die „Expertin“ Christine Tantschinez von der Fachzeitschrift Audio im Studio. Ich habs nicht gesehen, aber von sehr vertrauenswürdiger Quelle einen Bericht per Mail erhalten, inkl. dem Expertenchat nach der Sendung. Dieser Expertenschat ist nicht im Netz zu finden, schade eigentlich – und warum eigentlich nicht?. Normalerweise blogge ich sowas nicht ohne öffentlich einsehbare Quelle, allerdings vertraue ich meiner Quelle (die sogar von anderer vertrauenswürdiger Quelle per Jabber bestätigt wurde – ging wohl über IRC in bestimmten Kreisen) und in dem Transcript gibt es einfach einige Dinge, die man mal besprechen sollte – für ein vertrauenswürdiges Medium, wie die ARD eins ist.

    bambi89baer: Ist es erlaubt musikstücke aus Tauschbörsen runterzuladen wenn man selbst keine Dateien freigibt. Es hieß mal nur das reinstellen wäre illegal aber nicht das runterladen wenn man keine Dateien freigibt. ist das richig

    Ch. Tantschinez: Nein, auch der Download ist illegal. Denn man kann davon ausgehen, dass diese Datei unrechtmäßig online gestellt wurde (es sei denn, es steht explizit dabei, dass alle Rechte gewährleistet werden). Und eine unrechtmäßige Kopie zu erwerben ist eben illegal.

    Dies ist inkorrekt – und dafür gibt es den „zweiten Korb“ – um dies zu konkretisieren. Nach derzeitigem Stand verklagt die IFPI beispielsweise nur Uploader, weil die Downloader gute Chancen hätten, vor Gericht zu gewinnen. Die Aussage ist also falsch – es ist nicht illegal, etwas zu downloaden!

    harry: Bei musicload und anderen Anbietern bekomme ich ausschließlich DRM-Dateien, die ich unter Linux nicht abspielen kann. Wo bekomme ich legal DRM-freie Songs?

    Ch. Tantschinez: DRM ist die Grundlage aller Downloadshops. Ohne DRM würden die Plattenfirmen nicht mitmachen. Deswegen setzte ich auch einen „Windows PC“ vorraus, um diese DRM-Daten abzuspielen.

    Dies ist auch falsch. Madonna & Co bekommt man nur bei den kommerziellen Downloadportalen. Als Linux-Nutzer habe ich gar keine Chance, Musik online zu erhalten, was eine Frechheit ist und unverschämt! Aber ganz viel Musik bekommt man trotzdem legal bei Portalen wie emusic.com und finetunes.de.

    Also Aussage falsch und federführend.

    mauszwerg: Was macht ein Download-Portal legal? Das es is Deutschalnd ist, daß man etwas bezahlt für Songs oder .…? Wie erkenne ich legale Anbieter?

    Ch. Tantschinez: Legale Anbieter haben Verträge mit Plattenfirmen und nutzen DRM, um die Rechte der Plattenfirmen zu wahren. Das ist das einfachste Erkennungsmerkmal.

    Siehe oben: Falsch und irreführend: Frau Tantschinez, auch wenn Sie es vielleicht nicht wahr haben wollen – es gibt auch Labels und Künstler, die nicht bei dem Top4-Oligopol unter Vertrag sind. Eine riesige Menge sogar – wenn auch nicht Madonna!

    Leider gibt es auf der Seite leider nur einen Teil des Gespräches mit der „Expertin“ als Interview. Anscheinend ging es noch länger (was ich hörte) und die „Expertin“ versteifte sich sogar zu der Aussage, dass die Nutzung von Tauschbörsen die eMule illegal sind. Auch hier wieder der Hinweis für Frau Tantschinez: Es gibt auch legale Quellen in Tauschbörsen, ich selbst stelle diese beispielsweise dort ein und mit mir viele Künstler und Aktive, die freien und/oder offenen Content schaffen wollen.

    Ich poste jetzt nicht das Ganze mir zugeschickte Transcript, es würde einfach nur peinlich werden.… Hallo ARD – ich hab bisher dem Öffentlich-rechtlichen Fernsehen vertraut, wenn es um verlässliche Informationen ging…

    29. Juni 2006 17
  • : Schreibrecht 2006 – Wettbewerb
    Schreibrecht 2006 – Wettbewerb

    Auf Telepolis wird ein Schreibwettbewerb eröffnet: „Schreibrecht 2006″.

    22 Jahre nach dem Orwelljahr 1984 hat die einst so bedrohliche Vision ihren Schrecken verloren. Der immerwährende Krieg erinnert an den seit 2001 stattfindenden „War on Terror“, Nachrichten- und Medienmanipulation ist an der Tagesordnung und (versteckte) Kameras sind allgegenwärtig. Doch auch die anderen düsteren Visionen einer Zukunft haben längst ihren Weg in die Gegenwart gefunden und sind (fast) Realität. Wenn Lehrerinnen wegen einer Wahrscheinlichkeit einer Erbkrankheit ihren Arbeitsvertrag nicht bekommen, erinnert dies an „Gattaca“, die Spaß- und Wegwerfgesellschaft kennt man aus „Schöne neue Welt“, die Bestrebungen „antisoziales Verhalten, selbst in Form eines Spuckens auf die Straße zu beenden“, an „Demolition Man“ und die selbständigen Drohnen im Krieg lassen Erinnerungen an „Screamers“ aufkommen. Doch wenn all dies schon normal ist, wie sieht die Zukunft aus? Wird es eine Rückbesinnung auf mehr Freiheit, mehr Bürgerrechte geben oder nimmt das Panopticum zu? Wird Datenschutz eine Rolle spielen oder doch nur „Täterschutz“ sein?

    Auf diese Fragen sucht „Schreibrecht 2006“ eine Antwort.

    Gesucht werden Texte, die nicht über 25’000 Zeichen lang sind. Die Einreichungen per email an schreibrecht@telepolis.de dürfen gerne unter einer nichtkommerziellen Creative Commons-Lizenz stehen. Einsendeschluss ist der 15.07.2006.

    29. Juni 2006 3
  • : Funktionierende Bananenstecker am U‑Bahnhof Steglitz?
    Funktionierende Bananenstecker am U‑Bahnhof Steglitz?

    Da gehe ich schon seit ich denken kann zum gleichen Zahnarzt, aber mir ist noch nie aufgefallen, dass der U‑Bahnhof in der Nähe einige technische Besonderheiten hat: Bananenbuchsen an der Rolltreppe. Auch bei der Renovierung wurden die augenscheinlich nicht abgeschafft oder zumindest versteckt. Ob da wohl noch Schaltspannungen anliegen? (Aus der immer-ein-Nerd-Abteilung.)

    U-Bahn Schloßstraße: mit Steckeranschluss

    28. Juni 2006 8
  • : Der weitere Zeitplan für den 2. Korb der Urheberrechtsreform
    Der weitere Zeitplan für den 2. Korb der Urheberrechtsreform

    Die grosse Koalition hat jetzt die erste Lesung für den 2. Korb der Urheberrechtsreform angekündigt: Diese soll in der Nacht von
    Donnerstag auf Freitag 29./30.6. um 3.55 stattfinden. Die Uhrzeit ist kein Witz und es ist sehr zu bezweifeln, dass überhaupt eine parlamentarische Debatte stattfinden wird.

    An einer Debatte ist man also nicht interessiert und man nutzt die erste Lesung nur für den formalen Vorgang, eine Überweisung in die Auschüsse einzuleiten.

    Für den Herbst ist eine Anhörung im Rechtsausschuss geplant, allerdings wohl frühestens im Oktober, wenn nicht später. Das wird vermutlich die einzige irgendwie geartete Debatte im Bundestag sein. Die zweite und dritte Lesung wird also frühestens Ende des Jahres stattfinden. Aber die ist theoretisch auch wieder nur eine formale Sache – man kann die beiden Lesungen auch wieder notfalls in einer Nachtsession unterbringen. Anscheinend plant die Bundesregierung, das Gesetz im Sommer 2007 starten zu lassen.

    Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr, weil viele Reformvorhaben dazwischen kommen können. Oder Regierungswechsel.

    23. Juni 2006 3
  • : Eurotopics-Newsletter jetzt als RSS-Feed
    Eurotopics-Newsletter jetzt als RSS-Feed

    Der Eurotopics-Newsletter der Bundeszentrale für politische Bildung, der hoffentlich nicht der Boden entzogen werden wird, ist endlich auch als Feed in RSS 2.0 verfügbar (wenn auch wie so viele :P nicht ganz fehlerlos; validiert mal). Auf diesen Feed hab ich schon gewartet. Und bei jedem Newsletter, den ich visuell scannte, wurde mir klarer, wie viel bequemer doch ein gut gebauter Newsreader ist, der automatisiert Suchen helfen kann…

    22. Juni 2006 1
  • : MP3-Download-Tipp des Tages
    MP3-Download-Tipp des Tages

    Bei Tonspion gibt es eine neue MP3-Kollektion, Nummero 27: Viva La MP3 Revolution!, mit einer guten Auswahl von Titeln (Link).

    22. Juni 2006
  • : Bundestag entscheidet morgen über Protokollierung der Telekommunikation
    Bundestag entscheidet morgen über Protokollierung der Telekommunikation

    Am Dienstag, den 20. Juni, wird der Bundestag über einen Gruppenantrag mit dem Titel „Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen“ abstimmen. Der von 130 Abgeordneten der FDP, der Grünen und der Linken eingebrachte Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat. Irland und die Slowakei haben vor kurzem Klage gegen die Richtlinie erhoben.

    Der nun zur Abstimmung stehende Bundestagsantrag rügt, dass die EG über keine Regelungskompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverfolgung verfüge. Die künftige Gestaltungsbefugnis des Deutschen Bundestags auf diesen Gebieten müsse bewahrt werden. Auch Abgeordnete der großen Koalition wie Siegfried Kauder (CDU), Günter Krings (CDU), Peter Danckert (SPD) und Jörg Tauss (SPD) sowie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries haben Zweifel an der Rechtsgrundlage der Richtlinie geäußert.

    „Die in der Richtlinie vorgesehene Totalprotokollierung der Telekommunikation verstößt gegen das Grundgesetz“, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, in dem „das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“ betont wird. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle Bundestagsabgeordneten auf, für eine Überprüfung der Richtlinie zu stimmen. Ein Musterbrief, den besorgte Bürger an ihre Abgeordneten schicken können, findet sich auf der Website des Arbeitskreises. Debatte und Abstimmung im Bundestag werden live übertragen.

    19. Juni 2006 3
  • : Demo gegen Überwachung war guter Start
    Demo gegen Überwachung war guter Start

    Die Berichte über die Demo „Freiheit statt Sicherheitswahn“ am Samstag in Berlin, die federführend vom AK Vorratsdatenspeicherung organisiert worden war, haben ja nun wohl schon die Runde gemacht, daher hier wegen der Chronistenpflicht nur eine kurze Zusammenfassung.
    250 Leute, viele gute Transparente und „Privacy is not a crime“-T-Shirts, DNS-Speicheltest-Aktionen mit Passanten – insgesamt gute Stimmung, und sogar ein Polizist soll vor dem BMJ die Parolen mitgerufen haben.
    Berichte gibt es bei heise, telepolis, de.internet.com, indymedia, und als mp3 beim Deutschlandradio. Fotos gibt es u.a. hier und hier. Das beste ist der Demo-Song von Bundestag United: „Sicherheitswahn (Let the fear control your mind mix)“, feat. Otto Schily vs. Wolfgang Schäuble, Günther Beckstein, Angela Merkel, Wolfgang Bosbach u.a. Lohnt sich zu hören, steht unter Creative Commons, und vor allem das Ende ist klasse gemacht.

    Dafür dass der AK Vorrat erst seit Dezember existiert und über keine Finanzierung verfügt, und dass die Vorbereitungszeit nur ein Monat war, ist das ein viel versprechender Start gewesen. Jetzt heisst es weitermachen. Es sind bereits jährliche Demos in Berlin und dazwischen regionale Sachen im Gespräch. Übrigens: Die Loveparade hat beim ersten Mal auch nur 150 TeilnehmerInnen gehabt. Und bitte nicht meckern was alles fehlte, sondern mithelfen damit es nächstes Mal noch besser läuft. Die Demo wurde überwiegend per Email und Wiki vorbereitet. Heisst das jetzt Demo 2.0? Oder We 2.0?

    19. Juni 2006 6
  • : Wikipedia Acadamy Mitschnitte
    Wikipedia Acadamy Mitschnitte

    Die Mitschnitte der Wikipedia Academy in Göttingen finden sich hier.

    18. Juni 2006
  • : In der Zeitung
    In der Zeitung

    Im heutigen Tagesspiegel gibt es einen Artikel über Blogs mit meiner Beteiligung: Die Welt als Blog.

    Tagebücher, Videobotschaften, Melancholie und Politik: Ein Besuch bei Berliner Internet-Aktivisten.

    Und den Wetterfrosch konnte man im Deutschlandfunk hören und lesen: Freiheit statt Sicherheitswahn.

    18. Juni 2006 1