Urheberrecht im Tagesspiegel

Das Urheberrecht ist schon ein komplexes Thema, was nicht nur Journalisten immer wieder aufs neue herausfordert. Im heutigen Tagesspiegel ist wieder ein journalistisches Meisterwerk zu finden: Bis der Brenner raucht. Der Autor hat z.B. noch nicht mitbekommen, dass das „bewährte“ Urheberrecht von 1965 in Deutschland schon im Jahre 2003 an europäisches Recht angepasst wurde und jetzt im zweiten Korb nur Korrekturen vorgenommen werden sollen:

„Never change a running system.“ Hände weg, wenn es endlich funktioniert, sagen leidgeprüfte Computerexperten. Das Urheberrechtsgesetz von 1965, das das geistige Eigentum der Urheber und ihrer Produzenten an Bild, Text und Musik schützt, funktioniert eigentlich recht gut. Dennoch wird es geändert, um EU-Vorgaben zu befolgen und das Gesetz an die digitale Welt anzupassen.

Gleichzeitig stimmt das mit der weiterhin erlaubten privaten Kopie, aber dass bei Kopierschutzmassnahmen die Privatkopie nicht mehr gilt, sollte man eigentlich schon dazuschreiben. Sonst klingt das ja tatsächlich wie beim „bewährten“ von 1965 als es noch keinen Kopierschutz und kein DRM, dafür eine richtige (=durchsetzungsfähige) Privatkopie gab:

Nicht alles soll sich ändern. Geistiges Eigentum bleibt geschützt, es gibt keine „Kulturflatrate“ und keinen kostenlosen Zugang („open access“). Die Kopie für private Zwecke (also nicht für den Verkauf) von Artikeln, CDs, DVDs oder Teilen von Büchern bleibt erlaubt, wenn der Mitschnitt nicht von illegalen Kopien oder aus dubiosen Quellen stammt.

Auch schade, dass der Autor „Open Access“ mit „kostenlosem Zugang“ verwechselt. „Open Access“ ist zwar ein etwas schwammiges Konzept, was ziemlich breit gefächert definiert werden kann – es aber nur auf „kostenlosem Zugang“ zu reduzieren, geht aber schon am Kern vorbei. Da hat er sich vermutlich nur beim Deutschen Börsenverein informiert, der gerne mit einer solchen Rhetorik vollkommen eigennützig gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft wettert und in dem Artikel prominent zitiert wird. Dass es in dem von ihm als „bewährten“ deklariertem Urheberrecht von 1965 sogenannte Schranken für Bildung und Wissenschaft gab, die jetzt nicht mehr gelten (sollen), ist ihm dort wohl nicht erklärt worden.

Lustig ist noch Ende, dass der Autor die „erste Lesung“ im Bundestag vom vergangenen Freitag nochmal für den kommenden Freitag,den 7. Juli ankündigt. Ich vermute mal, die informationelle Ausschmückung drumherum diente eigentlich nur darum, den Artikel zu füllen und auf die Problematik der „Enteignung der Urheber zugunsten der Geräteindustrie“ hinzuweisen. Schade eigentlich, da hatte der Tagesspiegel auch schonmal fundiertere, ausgewogenere und vor allem besser recherchierte Artikel zum Thema.

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