Deutschland

  • : SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?
    SWIFT wird von Ex-CIA kontrolliert?

    Die Futurezone ebrichtet mal wieder über SWIFT und wie Millionen von europäischen Datensätzen in sicheren Händen liegen: Unabhängige Berater von der CIA
    .

    Das heißt, letztlich garantiert die Geschäftsführung der mit der Angelegenheit befassten Beraterfirma Booz Allen Hamilton, dass die CIA, bei der Suchergebnisse erklärtermaßen landen, mit den Datensätzen anschließend nicht macht, was sie will.

    In der Geschäftsführung von Booz Allen Hamilton amtieren nämlich neben dem ehemaligen Direktor der National Security Agency [NSA], Mike McConnell, [Senior Vice President], auch Ex-CIA-Chef James Woolsey [Vice President] und noch vier weitere Mitglieder, die hochrangige Posten in der US-Geheimdienstszene innehatten.

    Klingt super vertrauenswürdig, fast schon vertrausenswürdiger als so ein (europäischer) Datenschützer.

    Diese „unabhängige“ Beraterfirma wacht also über die korrekte Behandlung der letzlich an die CIA übermittelten Datensätze internationaler Finanztransaktionen, unter denen sich auch eine Menge europäischer Daten befinden. Über die Verwendung dieser Datensätze hat SWIFT – wie man selbst erklärt – keinerlei Kontrolle mehr.

    Mehr über den SWIFT-Abhörskandal, wo europäische Banken millionenfach Datensätze europäöischer Kunden in die USA transferiert haben, findet sich hier.

    Update:

    In Österreich läuft irgendwie viel mehr in Sachen SWIFT als hie rin Deutschland. Wieder hat die Futurezone einen Artikel dazu veröffentlicht: SWIFT: Druck auf die Bundesregierung.

    Jetzt wird die SPÖ als Wahlsieger etwas lauter und der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier kritisiert die Bundesregierung scharf:

    Es sei unbestritten, so Maier, dass es sich hier um einen der größten Datenschutzskandale aller Zeiten handle. Konkret wolle er wissen „wie viele Bankkunden in Österreich betroffen sind und wie man derartige Praktiken in Zukunft verhindern kann“.

    3. Oktober 2006 2
  • : Digital Rights Management
    Digital Rights Management

    Heute findet der erste internationale “Tag gegen Kopierschutz (Day against DRM)” statt. Organisiert wird er von der Defective by Design – Kampagne und bisher gibt es mehr als 200 Aktionen, die heute offline wie online in zahlreichen Städten, Ländern und Kontinenten durchgeführt werden.

    Unser Beitrag zu diesem Tag ist neben diesem Blog-Eintrag die internationale Plattform drm.info, die heute federführend von der Free Software Foundation Europe, und weiteren Organisationen gelauncht wurde.

    Worum gehts?

    Digital Restriction Management ist eine Technik, die alle Computer, Abspielgeräte, Mobiltelefone und andere Medien betrifft. Sie soll die Rechte urheberrechtlich geschützter Werke „managen“, also verwalten. Um jemanden Abspielrechte zu verwehren, muss ein DRM-System allerdings die Abspielgeräte kontrollieren. Dem Nutzern muss also die Macht über seine Geräte genommen werden, damit er verbotene Abspielvorgänge garnicht erst tätigen kann.

    DRM betrifft Dich. Du kennst es vielleicht als “Digital Rights Management” (DRM) oder als “Technological Protection Measures” (TPM). Diese Begriffe drücken aus, was DRM-Befürworter als Verwendung und Rechtfertigung für Digital Restriction Management sehen. Sie verstecken aber, was die Technik letztendlich erreichen muss: Sie beschränkt die Nutzer eines Computers oder anderen Geräte nach dem Willen Dritter – mit oder ohne Einwilligung des Nutzers.

    DRM ist eine Risikotechnologie, die massive Eingriffe in Gesetzgebung, Verbraucher- und Bürgerrechte und vor allem Infrastruktur erfordert. Und damit ist sie eine erhebliche Gefahr für den Zugang zu Wissen, Innovation, Demokratie sowie der freien und nachhaltigen Entfaltung eines offenen Internets.

    Werde aktiv!

    Wer eigene Grafiken, Bilder oder Banner zum Thema hat und Flickr nutzt: Bei Flickr gibt es eine Defective by Design Gruppe zum kollaborativen Sammeln. Das Tag dafür ist „Defective By Design“. Wer kein Flickr nutzt, kann diese auch in ein Blog stellen und in den Kommentaren verlinken.

    Wir brauchen mehr Designer und Multimedia-Produzenten, die uns helfen, das Thema und die Kritik populärer zu machen und die Hintergründe zu visualisieren. Ein tolles Beispiel ist die kurze Animation „Trusted Computing“ von Benjamin Stephan und Lutz Vogel. Diese studentische Arbeit wurde bereits von hundertausenden Menschen gesehen und gewann Preise auf Festivals.

    Warnhinweise vor Kopierschutz/DRM gibt es zum Ausdrucken und selber Aufkleben bei Defective by Design:

    * DRM Warning Label Color Sticker (Avery 5160) PDF
    * DRM Warning Label Black and White Sticker (Avery 5160) PDF

    Die Problematiken rund um DRM können auch in Weblogs, Podcasts oder anderem Medium thematisiert werden. Weiter unten finden sich viele nützliche Ressourcen dafür. Weitere interessante Links, Kampagnen und Zitate, die wir hier noch nicht haben, können gerne in den Kommentaren ergänzt werden.

    Aber am einfachsten ist, auf DRM/Kopierschutz-verseuchte Medien hinzuweisen und sie zu boykottieren und damit die eigene Macht als Verbraucher zu nutzen.

    Weitere Informationen zu DRM / Kopierschutz:

    Im Rahmen der IFA hatten wir schon eine kleine Aktion im Vorfeld dieses Aktions-Tages gemacht: Kopierschutz entmündigt! Hinter dem Link gibt es noch weitere Argumente gegen DRM / Kopierschutz, weitere Bilder und ein kleiner Film der Aktion.

    Zur Popkomm 2005 haben wir uns die tollen neuen Online-Stores genauer angeschaut, die Musik mit DRM verkaufen. Dieser Testbericht ist immer noch erschreckend aktuell: Ausgeschlossen und restriktiv: Music-Stores im Netz. Auf iRIghts.info gibt es eine geänderte Fassung des Artikels.

    Wer sich mehr für die Auswirkungen von DRM/Kopierschutz auf Wissenschaft und Forschung interessiert, findet viele Informationen beim Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”.

    Warum DRM Schrott ist, zeigt dieser Film. Und dieses anschauliche Kinderbuch wurde auch schon ins deutsche übersetzt: The pig and the box.

    Die Verbraucherschutzzentralen in Deutschland führen im Moment eine Kampagne für mehr Verbraucherrechte im Urheberrecht durch. Wir waren beim Start dabei und haben ausführlich von der Pressekonferenz berichtet: Massive Kritik an Urheberrechtspolitik von den Verbraucherzentralen. Dabei entstanden auch zwei Video-Interviews, die sich auch hinter dem Link befinden.

    Am 26. Januar waren wir auf der nicht-öffentlichen Ahörung der Bundesregierung zum 2. Korb der Urheberrechstreform. Wir waren damals dabei und haben mit einem Live-Stream und Live-Bloggen für etwas Transparenz gesorgt.

    Viele Informationen bietet auch die Electronic Frontier Foundation: „Digital Rights Management and Copy Protection Schemes“. Dort findet sich auch ein „The Customer Is Always Wrong: A User’s Guide to DRM in Online Music“, der Vorbild für unseren Music-Store Test war. Sehr schön ist auch die kurze EFF-Animation “The Corruptibles“.

    In Grossbritanien ist die parlamentarische “All Party Internet Group” mit interessanten Vorschlägen an die Öffentlichkeit gegangen, wie man mit DRM umgehen sollte. Eine ihrer Kernforderungen ist die Kennzeichnungspflicht für DRM-Erzeugnisse. Eine sehr sinnvolle verbraucherpolitische Forderung, die für mehr Transparenz sorgen kann.

    Sehr viele deutsch-sprachige Informationen bietet iRights.info. Das Portal hat auch schon zu Recht den Grimme Online Award gewonnen. Im Artikel „Rechte oder Restriktionen?“ geht es um DRM.


    [via]

    Viele Informationen bietet auch Privatkopie.net.

    Die Consumer Digital Rights Kampagne von BEUC, dem Dachverband der europäischen Verbraucherschützer,gibt es auch in deutsch. Consumer Digital Rights klärt über Verbraucherrechte in der Urhebergesetzgebung auf und fordert mehr Verbraucherrechte und weniger DRM.

    Für einen Vortrag auf dem 22. Chaos Communication Congress zum Thema “Sonys digitaler Hausfriedensbruch” hatten wir uns mal die Entwicklungen rund um das Sony Rootkit angeschaut und eine Zeitleiste erstellt.

    Beim Chaos Computer Club findet sich eine etwas ältere Infoseite: Digitaler Maulkorb?

    Lesenswert ist die Disseration von Julius Mittenzwei zum Thema “Informationen zur Rechtewahrnehmung im Urheberrecht – Der Schutz von Digital Rights Management-Systemen und digitalen Wasserzeichen durch § 95c UrhG“. Das PDF hat 237 Seiten, ein interessantes Literaturverzeichnis und auch sonst sind viele wichtige Fragestellungen aus juristischer und technischer Sicht enthalten.

    DRM in der Wikipedia

    Das “Center for Democracy & Technology” aus den USA hat eine Studie zur Evaluierung von DRM veröffentlicht.

    Das PC Magazin hat eine Kampagne gegen DRM und Kopierschutz gestartet: “Kopierschutz – Nein Danke!“. Aktuell ist auch die „Wir haben bezahlt“-Kampagne.

    Das Bundeskabinett hat am 22. März den 2. Korb der Urheberrechtsform verabschiedet und an den Bundestag übergeben. Die „Reaktionen zum 2. Korb Kabinettsbeschluss“ hatten wir damals ausführlich zusammen gefasst.

    Der „DRM-Talk“ des Digital Rights Aktivisten Cory Doctorow auf einer Microsoft-Konferenz ist sehr unterhaltsam. Auf 14 Seiten gibt es eine Zusammenfassung, weshalb DRM technisch nicht funktioniert, weshalb die Verbraucher da nicht mitspielen und vieles mehr. Kernforderung ist, dass endlich mal Lösungen geschaffen werden müssen, die Verbraucher wollen. DRM gehört nicht dazu.

    Zitate zu DRM:

    Lawrence Lessig im schweizer Tagesanzeiger:

    Was halten Sie von Digital Rights Management, kurz DRM?

    Das ist eine Problemlösung, die selber eine Reihe grösserer Probleme schafft. Die Auswirkungen sind dieselben, wie wenn Sie das Gift DDT gegen Unkraut spritzen: Das Unkraut ist garantiert tot – aber zugleich haben Sie einen Haufen ekliger Umweltprobleme.

    Können Sie das konkreter formulieren?

    DRM löst einen winzigen Teil des ganzen Problemkreises: Es rettet das Geschäftsmodell der Industrie, welche kommerzielle Inhalte produziert. Aber DRM sperrt Kultur in technischen Geräten ein – und die Maschine gibt Ihnen nur Zugriff, wenn Sie den richtigen Schlüssel haben. Das bedeutet wahrscheinlich, dass wir in zehn Jahren überhaupt keinen Zugriff mehr darauf haben, weil sich die Software ändert. Die Bücher aus dem 16. Jahrhundert hingegen können wir heute noch lesen, wir müssen sie nur aufschlagen.

    Peter Lee, Manager bei Disney (aus dem Economist):

    “If consumers even know there’s a DRM, what it is, and how it works, we’ve already failed”.

    Technology Review hat den Sicherheitsexperten Bruce Schneier zum Sony-Rootkit und DRM befragt: Kopierschutz als Sicherheitsrisiko.

    TR: Sagen wir, Sie sind ein Kunde, der digitale Inhalte kaufen will, aber gleichzeitig die Kontrolle über seinen Rechner behalten möchte. Was würden Sie tun?

    Schneier: Ich würde meinem Kongressabgeordneten schreiben. Wenn die Kunden nur das kaufen können, was ihnen angeboten wird und all diese Angebote einen Kopierschutz enthalten, bekommen die Kunden letztlich nicht das, was sie wollen. Dem Kundenwunsch wird nur dann entsprochen, wenn die Gesellschaft seine Erfüllung einfordert oder die Firmen dazu gezwungen werden. Wir könnten die Medienfirmen boykottieren, aber das wird wohl kaum passieren. Auch die Boykottmaßnahmen gegen Sony BMG hielten sich nicht – und die Medienkonzerne wissen das.

    Der “Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten e.V.” (VUT), der Verband der Indie-Labels im Musikbereich, hat die Kampagne „Respect The Music – Copy Protection Free“ gestartet.

    Dort heisst es:

    1. DRM und Kopierschutz sind nicht die Lösung des Problems der Musikindustrie. So, wie diese Techniken bislang gestaltet werden, helfen sie eher, auch noch die letzten „ehrlichen“ Musikkäufer zu verprellen und in die Piraterie zu treiben.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung zum Urheberrecht: “Schulen und Wissenschaft werden von digitalem Wissen abgeschnitten“.

    Der vzbv befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur. Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen. DRM-Systeme können auch genutzt werden, um das Verhalten der Nutzer am PC oder anderen Endgeräten aufzuzeichnen und zu kontrollieren. Dies ermöglicht die Bildung von Nutzerprofilen und bedeutet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre.

    Mathias Schindler hat das Prinzip der DRM-Nutzungslizenzen auf klassische Bücher übertragen .

    3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
    4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
    5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
    6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
    7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
    8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden.

    Volker Grassmuck in der FIfF-Kommunikation 4/2002:
    Das Ende des Allzweck-Computers steht bevor – Die Datenherren planen die Aufrüstung des Cyberspace zu einer Welt des totalen „Digital Restrictions Management“

    „DRM“ wird in der Presse, aber auch von der Branche selbst, gern mit „Kopierschutz“ übersetzt. Das ist eine Verniedlichung. Suggeriert es doch einen Mechanismus im jeweiligen digitalen Objekt und vielleicht noch ein Gegenstück in der Darstellungs-Software, also eine lokale, auf den urheberrechtlichen Schutzgegenstand beschränkte Lösung. Tatsächlich zielt DRM auf einen globalen Umbau der digitalen Infrastruktur. Hard- und Software von Rechner und Netz sollen, wenn es nach dem Großprojekt DRM geht, systemweit, flächendeckend und lückenlos auf die partikularen Interessen der Rechteindustrie ausgerichtet werden. In letzter Konsequenz zielt es auf das Verbot des Allzweck-Computers.

    Privates Kopieren und Tauschbörsen werden zum Buhmann aufgebaut, um drastische Maßnahmen zu rechtfertigen: immer neue Kontroll- und Überwachungstechnologien bis hin zu Viren und anderen Mitteln, PCs zu schädigen, das gesetzliche Verbot, sich dagegen zur Wehr zu setzen, und umgekehrt gar eine gesetzliche Erlaubnis, private PCs zu hacken. In der Presse ist bereits von einem „Cyberwar“ die Rede, von einem „Bürgerkrieg der Industrie gegen ihre Kunden.“

    Professor Dr. Rüdiger Weis:

    „Apple bildet leider die Speerspitze bei der Nutzerentmuendigung mittels DRM und „Trusted“ Computing Ueberwachungshardware. Mittelfristig werden Apple-Intel-PC Nutzer zu Podslaves(TM?).“

    Weitere News:

    25. September 2006 – Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM
    23. September 2006 – Frankreich: Selbstanzeigen wegen DRM-Gesetzgebung
    5. September 2006 – Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz

    Update:

    Hier ist die erste Lesereinreichung und zwar hat Mat die Warnhinweise ins deutsche übersetzt und ein PDF sowie ein PNG erstellt. „Man nehme Zweckform No. 4781.“

    3. Oktober 2006 49
  • : Wikipedia im ZDF
    Wikipedia im ZDF

    Mathias Schindler und Frank Schulenburg von Wikimedia Deutschland waren gestern im ZDF, um die Arbeitsweise der Online-Enzyklopädie Wikipedia zu erklären. In der ZDF-Mediathek gibt es den Beitrag noch in unfreier und unfreundlicher Version zu sehen. Mein Browser ist erstmal abgestürzt, danke ZDF.

    2. Oktober 2006 3
  • : 3sat neues zu Besuch
    3sat neues zu Besuch

    Gerade war „3sat – neues“ hier und hat mich zum Thema „nach Hause telefonieren / Spyware“ in Zusammenhang mit Verbraucherrechten befragt. Das Ergebnis wird u.a. am Sonntag um 16:30 Uhr gesendet.

    Der Einbruch in den PC

    Die Nutzung des Internets und damit auch die Nutzung des PCs gewinnen immer mehr an Bedeutung. Kaum ein Haushalt ist mehr ohne einen eigenen Rechner. Doch aufgrund der schnellen Verbreitung und der nicht vorhandenen Transparenz der Betriebssystems Windows XP und demnächst auch VISTA steigt auch die Gefahr der Datenspionage. Im Hintergrund telefonieren die Systeme teilweise selbständig und ohne das Wissen der Nutzer mit irgendwelchen Servern. Schlimmer noch sind Angriffe auf passwortgeschützte Privatbereiche, die der User ebenfalls nicht bemerkt. neues zeigt was im Hintergrund des PCs passiert!

    2. Oktober 2006 9
  • : Verlagsbranche dreht durch
    Verlagsbranche dreht durch

    Die Verlagsbranche zeigt mal wieder eindrucksvoll, wie man im politischen Lobbying den grössten Schwachsinn behaupten kann. Und zwar hat man jetzt das Buch „Urheberrecht für Dummies“ heraus gebracht. Dieses „soll in die Materie einzuführen und eine Grundlage für den bundesweiten Protest der Branche bieten“.

    Und nun schaut man sich mal die Begründung an:

    Die Eile hat seinen Grund. Noch bis zum Jahresende möchte Justitzministerin Brigitte Zypries das neue Urheberrecht durchpeitschen. Sollte es in seiner bisherigen Fassung Gesetz werden, hätten in seiner zu Ende gedachten Konsequenz weder Buchhändler noch Verlage mehr etwas zu verkaufen und Autoren nichts mehr zu verdienen.

    Geht es nur mir so, dass ich das Gefühl habe, irgendwas verpasst zu haben? Von welcher Urheberrechtsgesetzgebung redet denn hier die Verlagslobby?

    5000 Exemplare sollen auf der Buchmesse kostenlos verteilt werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand ein Exemplar zukommen lassen könnte.

    Update: Jetzt auch bei „Was war. Was wird.“ auf Heise.

    Passend zur Messe gibt es auch eine Aktion der Verleger, die den „weltweit schnellsten Dummie aller Zeiten“ geschrieben haben, nämlich Urheberrecht for Dummies. In ihm heißt es hysterisch zu dem neuen, die Privatkopie abwürgenden Urheberrecht in Verkennung der Tatsachen: „Sollte es in seiner bisherigen Fassung Gesetz werden, hätten in seiner zu Ende gedachten Konsequenz weder Buchhändler noch Verlage mehr etwas zu verkaufen und Autoren nichts mehr zu verdienen.“ Beim weltweit schnellsten Dummie hatte das Hirn der Verfasser wohl Schwierigkeiten, die Finger zu kontrollieren und den aktuellen Stand der Novelle zu registrieren.

    30. September 2006 8
  • : AOL und die Nazi-Suchanfragen
    AOL und die Nazi-Suchanfragen

    Wie Suchmaschinen mit dem unliebsamen Suchergebnissen umgehen, kann man bei der Frankfurter Rundschau lesen: Aufklärung statt Nazi-Hetze.

    Wer auf der Seite des Internetanbieters AOL den Begriff „Synagoge“ eingibt, erhält als ersten Treffer einen „von AOL empfohlenen“ Link zum Jüdischen Museum in Berlin. Für mehr als hundert Begriffe ist die Suchfunktion so verändert, dass zunächst der Hinweis auf das Museum erscheint. „Wir wollen mit unserem Museum aufklären und die Menschen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet anleiten“, sagt der Marketing-Leiter des Museums, Klaus Siebenhaar.

    Mit seiner Kooperation setzt AOL offensiv um, was andere Suchmaschinenbetreiber bereits praktizieren. Wer bei Google, dessen Suchmaschine AOL nutzt und lediglich erweitert hat, Yahoo oder anderen nach Begriffen wie „Hitler“ oder „Nazi“ sucht, stößt nicht auf Seiten mit brauner Propaganda, sondern etwa auf die des Deutschen Historischen Museums. AOL geht einen Schritt weiter, da der Link zum Jüdischen Museum an erster Stelle und mit Logo erscheint.

    29. September 2006 6
  • : Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte
    Neu im Angebot: Die elektronische Ausländerkarte

    Jeder Tag mal was neues. Die elektronische Ausländerkarte hatten wir noch nicht. Aber bald schon, denn die Bundesregierung hält sie für eine tolle Idee. Und warum? Na, ist doch klar: It´ s the Industriepolitik, stupid. War doch auch schon bei den biometrischen Pässen und den meisten anderen Karten so.

    Mit einer elektronischen Ausländerkarte, die vom Umfang her einer digitalen Aufentshaltsgenehmigung entspricht, aber auch biometrische Merkmale wie Bild und Fingerabdruck enthalten soll, würde Deutschland innerhalb der EU eine Vorreiterrolle spielen. Denn eine solche Karte ist innerhalb der EU-Konsultationen noch nicht über das Entwurfsstadium hinausgekommen. „Industriepolitisch ergibt die Karte eine Menge Sinn. Derjenige, der zuerst kommt, setzt die Standards. Und der Sicherheitsbereich ist eine große Wachstumsindustrie“, führte Hanning weiter aus. Außerdem sei dem Bürger nicht vermittelbar, wenn im Kampf gegen den Terror die schnelle Identitätsüberprüfung nur bei deutschen Staatsbürgern möglich sei.

    29. September 2006 5
  • : Chaosradio 117 zu Wahlcomputer online
    Chaosradio 117 zu Wahlcomputer online

    Die gestrige Chaosradio-Show Nr. 117 zum Thema „Wahlcomputer“ ist mittlerweile online zum Download verfügbar. Die Sendung ist drei Stunden lang und die MP3-Datei ist 162 MB gross.

    28. September 2006 2
  • : Weizenbaum warnt vor Sicherheitsgesellschaft
    Weizenbaum warnt vor Sicherheitsgesellschaft

    Weizenbaum ist im Moment in Höchstform: Weizenbaum bezeichnet „Sicherheitsgesellschaft“ als Katastrophe.

    Joseph Weizenbaum hat im Vorfeld der am morgigen Freitag in Berlin beginnenden Tagung „Informatik und Rüstung“ vor einer hauptsächlich vom Militär geförderten Forschung in den Bereichen Computertechnik, Biotechnologie und innere Sicherheit gewarnt. „Die Entwicklung der Informationsverarbeitung ruft die Frage der Verantwortung hervor“, forderte der Computerpionier eine strengere Ethik in diesen Wissenschaftsgebieten bei einem Pressegespräch ein. Während seiner Zeit als Professor am renommierten MIT in Boston habe er seine Studenten schon immer dazu angehalten, auf die mögliche Endnutzung ihrer Arbeiten zu achten. Abgeraten habe er etwa von Projekten, mit denen Computer gleichsam das Sehen beigebracht werden sollte. Dabei sei schließlich davon auszugehen, dass die entsprechenden Rechner in Raketen eingebaut und für den Abgleich von eingespeicherten Landkarten zur „Verbesserung“ der Zielgenauigkeit verwendet werden.

    Ich hatte eigentlich eingeplant, an der Tagung teilzunehmen. Aber wegen Erkältung, viel Arbeit und Barcamp am Wochenende fällt das leider flach.

    28. September 2006 2
  • : Gläserne Schüler für Deutschland
    Gläserne Schüler für Deutschland

    Spiegel-Online berichtet über Pläne der Kultusministerkonferenz, Datenbanken mit gläsernen Schüler anzulegen:

    Die Kultusministerkonferenz (KMK) will zahlreiche persönliche Daten aller Schüler in Deutschland in einem bundesweiten Register erfassen. Jeder Schüler soll für seine gesamte Schullaufbahn eine persönliche Identitätsnummer (ID) bekommen. Gespeichert werden etwa Angaben zur Sprache der Familie und zu Schulproblemen, die Nummer sollen Schüler auch bei Schul- und Wohnortwechsel behalten.

    Die personenbezogenen Daten sollen anonym in ein „nationales Bildungsregister“ einfließen und unter anderem Aufschluss über soziale und nationale Herkunft sowie Bildungserfolg geben. Gesammelt werden sollen die Daten möglichst schon vor der Einschulung eines Schülers bis in das spätere Studium hinein und auch an privaten und beruflichen Schulen. Darauf haben sich die Schul-Amtschefs der 16 Länderministerien verständigt. Bei der „Datengewinnungsstrategie“ gehe es um „Steuerungswissen“, um genügend Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen oder Längsschnittstudien über den Schulerfolg zu machen, heißt es zur Begründung.

    28. September 2006 6
  • : Zweiter Teil der „Wie ich blogge“-Studie veröffentlicht
    Zweiter Teil der „Wie ich blogge“-Studie veröffentlicht

    Jan Schmidt hat erste Ergebnisse der zweiten Welle der “Wie ich blogge?!”-Umfrage als PDF veröffentlicht. Interessant sind die Ergebnisse nicht nur in Bezug auf politische Blogs:

    Ein Schwerpunkt der Befragung lag auf politischen Weblogs. Etwa ein Drittel aller Befragten publiziert auch politische Beiträge; unter diesen „Politbloggern“ sind Männer deutlich überrepräsentiert, außerdem finden sich hier tendenziell eher Personen mit hoher formaler Bildung. Diese soziodemographischen Gruppen sind auch unter den Lesern überrepräsentiert, die sich für politische Beiträge interessieren. Die meisten politischen Beiträge beziehen sich auf nationale oder weltpolitische Themen (jeweils von mehr als 80 Prozent genannt). Autoren und Leser von politischen Beiträgen zeigen ein deutlich stärkeres politisches Engagement als die übrigen Befragten, sowohl im Hinblick auf konventionelle wie unkonventionelle Partizipationsformen.

    28. September 2006
  • : SWIFT im Deutschen Bundestag
    SWIFT im Deutschen Bundestag

    Es gibt neues vom SWIFT-Skandal. Die Bundesregierung hat in Form des Budnesfinanzministeriums auf Antrag der Grünen im Finanzausschuss des Bundestages heute zu den Vorwürfen Stellung genommen. Der Live-Blog Dienst unseres Parlamentes, „Heute im Bundestag“, berichtet ausführlich darüber: Bundesregierung per E‑Mail über Datenweitergabe bei „Swift“ informiert. Das Bundesfinanzministerium will erst durch eine E‑Mail (!) des US-Finanzministeriums vom 22. Juni dieses Jahres erstmals erfahren haben, dass „Swift“, das internationale Nachrichtensystem über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, Daten an US-Behörden weitergegeben hat.

    Allerdings frage ich mich, warum der ehemalige deutsche Bundesbankpräsident Ernst Welteke schon im Jahre 2002 davon erfahren hat und der Bundesregierung nicht davon berichtete:

    Weiter heißt es darin, durch Veröffentlichungen von US-Medien sei bekannt geworden, dass sich verschiedene US-Behörden, darunter die CIA, seit dem 11. September 2001 Zugang zu den Zahlungsverkehrsdaten der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) verschafft hätten, um diese Daten auszuwerten. Ziel sei es, dadurch die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. US-Behörden hätten dazu nach dem 11. September auf der Grundlage von Beschlagnahmeanordnungen mehrfach Transaktionsdaten von „Swift“ angefordert. Inzwischen sei geklärt, so die Regierung, dass „Swift“ diese Daten auf Anfrage herausgegeben und US-Behörden zur Auswertung überlassen habe, ohne dass es zu einer Vollstreckung der Beschlagnahmeanordnungen, zu einer richterlichen Überprüfung und einer nachträglichen Information der Swift-Nutzer, zu denen auch die deutschen Kreditinstitute gehörten, gekommen sei. „Swift“ selbst habe die Datenweitergabe als rechtmäßig bezeichnet. Sie sei erfolgt, um nicht gegen US-Recht zu verstoßen und damit Sanktionen zu vermeiden. Bereits im Juli 2002 sei der damalige Bundesbankpräsident bei einem Treffen der Notenbankgouverneure von einem Vertreter des US-Finanzministeriums über die Herausgabe von „Swift“-Daten an US-Behörden informiert worden, so die Regierung weiter.

    Und wie ist das mit der Wirtschaftsspionage?

    Bislang gebe es keine Erkenntnisse, inwieweit auch Daten deutscher Bankkunden vom Datenabfluss bei „Swift“ betroffen waren. Nach Darstellung der Regierung im Ausschuss sind die Datenmengen bei „Swift“ auf zwei Server in den USA verteilt. Die USA behielten sich den Zugriff auf den gesamten Datensatz vor, auch wenn keine Person in den USA selbst betroffen sei. Nach Auffassung der Regierung ist die rechtliche Situation in der EU nicht kompatibel mit der in den USA, sodass es zu „Verwerfungen“ komme. Auf eine Frage aus der Unionsfraktion teilte sie mit, der Vorwurf der Wirtschaftsspionage stehe im Raum und sei auch mit Vertretern des US-Finanzministeriums besprochen worden. Von US-Seite werde diese Gefahr aber nicht gesehen.

    Das ist ja schön, dass die USA keine Gefahr darin sehen, dass sie eventuell Wirtschaftsspionage mit europäischen Daten betreiben könnten. Irgendwie klingt dieser Satz etwas naiv, oder?

    27. September 2006
  • : Mittwoch Abend: Wahlcomputer – Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle
    Mittwoch Abend: Wahlcomputer – Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle

    Am Mittwoch Abend gibt es wieder im Fritz-Radio (Berliner Umland und Live-Stream) eine Chaosradio-Sendung. Thema diesmal ist: „Wahlcomputer – Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle“.

    Sendung vom: 27.09.2006, 22:00 Uhr

    Team: Tim Pritlove, Andreas Bogk, Ulrich Wiesner, Holger Klein

    Computer nehmen langsam aber bedrohlich Platz in unseren Wahlkabinen. Unter dem Deckmantel angeblicher Einsparungen, Beschleunigungen oder gar einer erhöhten Demokratisierung versuchen uns Unternehmen eine Lösung für ein Problem zu verkaufen, das nicht existiert. Noch sind Wahlcomputer nicht überall zugelassen, doch überall wo es sie gibt, verschwindet ein Kernelement der Demokratie: die Nachprüfbarkeit und damit die Verläßlichkeit einer demokratischen Wahl. Die Einfachheit von Stift und Papier wird durch die Komplexität von Software und Silizium ersetzt.

    Chaosradio möchte den Stand der Dinge aufzeigen und diskutieren, welche Szenarien mit der Einführung elektronischer Hilfsmittel von heute auf morgen Realität werden könnten. Wir stellen Aktionen und Strategien vor, mit dem der schleichende Verlust demokratischer Kontrolle verhindert werden kann.

    Es gibt auch eine Mitmachseite im Chaosradio-Wiki.

    26. September 2006 1
  • : Vortrag auf Berliner XML-Tage: User as contributor
    Vortrag auf Berliner XML-Tage: User as contributor

    Morgen werde ich auf dem Web 2.0 Infotag im Rahmen der Berliner XML-Tage einen Vortrag zum Thema „User as contributor“ halten. Darin wird es viel um Open Source Strategien in verschiedenen Bereichen gehen und weniger um Youtube, MySpace und den üblichen Buzzwörtern rund um den hippen „User generated content“. Spannender finde ich Sachen wie Howard Dean, SpreadFirefox, OpenWRT / Hardware Hacking, Creative Commons, Freifunk, Freie Software und Wikipedia.

    Der Infotag geht von 10 Uhr bis 16 Uhr, der Eintritt ist wohlkostenlos und mein Vortrag beginnt um 11:30 Uhr.

    27.09.2006
    Humboldt-Universität zu Berlin
    Unter den Linden
    10117 Berlin

    26. September 2006 1
  • : Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung
    Taskforce USA/D für mehr Internetüberwachung

    Na prima: Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung

    Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer „Task Force“ verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die „Homeland Security“ zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

    Über die genauen Befugnisse der Geheimdienste und Ermittler im Rahmen der neuen transatlantischen Initiative halten sich Schäuble und Chertoff bislang bedeckt. Unklar blieb etwa, ob sich der vereinbarte Informationsaustausch auch auf Internet- und Telefondaten beziehen soll, die ihm Rahmen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung künftig von Anbietern mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden sollen.

    26. September 2006
  • : Linux-Verband schaltet sich in Diskussion um neue GPL-Lizenz ein
    Linux-Verband schaltet sich in Diskussion um neue GPL-Lizenz ein

    Der Linux-Verband will sich moderierend in den Diskussionsprozess um die neue Fassung der GPL-Lizenz einschalten und lädt zu Gesprächen ein. Der Linux-Verband, Branchenverband der Linux- und Open-Source-Industrie, will sich moderierend in den Diskussionsprozess um die neue Fassung der GPL-Lizenz einschalten. Die von der Free-Software-Foundation vorangetriebene Neufassung hat eine kritische Diskussion ausgelöst. Zuletzt äußerten auch Linux Kernel Entwickler recht nachdrücklich Vorbehalte. Elmar Geese,1. Vorsitzender des Linux-Verbandes, hält „die Argumentation der Kernel-Entwickler zwar für nachvollziehbar“ doch weist er darauf hin, „dass das letzte Wort in Sachen Neufassung noch nicht gesprochen“ sei. „Wir hoffen, das sich die Free Software Foundation (FSF) davon überzeugen lässt, dass noch maßgebliche Veränderungen am aktuellen Entwurf der Lizenz erforderlich sind“, betont Geese. Der Verband habe Verantwortliche der FSF Deutschland und der FSF Europa kurzfristig zu Gesprächen eingeladen.

    Problematisch ist laut Geese die so genannte „Patentklausel“. „Wir sehen zum Beispiel keinen Bedarf dafür, Verfahrensregeln in Bezug auf Softwarepatente in eine Lizenzvereinbarung aufzunehmen.“ Der Linux-Verband habe seit Jahren eindeutig Stellung gegen Patente auf computerimplementierte Erfindungen bezogen. „Solche Patente sind in Europa bisher nicht rechtskräftig, eine Lizenz ist kein geeignetes Werkzeug für die Auseinandersetzung mit diesem Thema.“

    Wenn die Ablehnung der neuen Version der GPL in Entwickler- und Unternehmenskreisen weiter fortschreite, sieht Geese Nachteile durch verschiedene gleichzeitig in der Anwendung befindliche GPL-Versionen: „Während die Vorteile von GPLv2 lizenzierter Software bisher auch den Kunden einfach und klar kommunizierbar waren, bringt die neue Fassung mehr Unklarheiten und Probleme als Vorteile. Hier wollen wir Verbesserungen erzielen.“

    Auch in anderen Bereichen des neuen GPL-Entwurfes sieht der Linux-Verband Diskussionsbedarf, etwa im Bereich Embedded Linux und der dort notwendigen strengeren Abgrenzung von freier und proprietärer Software oder im Bereich DRM und Trusted Computing. Der Beauftragte des Linux-Verbandes in Sachen Softwarepatente Dr. Johannes Loxen erklärt dazu: „Die neue GPL kann nicht dazu herangezogen werden, Rechtsprobleme zu lösen, die nur randständig mit Lizenzierung als solcher zu tun haben, etwa in den Bereichen digitales Rechtemanagement oder Trusted Computing. Die dringend notwendige Diskussion über Gebrauch oder Missbrauch dieser Techniken darf nicht über Lizenztexte geführt werden.“

    Negative Auswirkungen auf den Linux-Markt durch den Lizenzstreit sieht der Linux-Verband jedoch nicht. Das Geschäft mit Linux-Lösungen und Dienstleistungen entwickele sich weiterhin sehr gut. „Die GPLv3 wird eher ein Problem für die FSF als für die Unternehmen werden, wenn sie in wesentlichen Projekten und Lösungen keine Anwendung finden wird,“ so der Verband in einer Stellungnahme.

    26. September 2006 1
  • : Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM
    Britische Nationalbibliothek warnt vor DRM

    Die britische Nationalbibliothek warnt vor den kulturellen Schäden durch den Einsatz von DRM: British Library calls for digital copyright action.

    „Unless there is a serious updating of copyright law to recognise the changing technological environment, the law becomes an ass,“ Lynne Brindley, chief executive of the British Library, told ZDNet UK. Current digital rights management (DRM) technologies and licensing agreements can impose restrictions on copying content that go beyond the requirements of copyright law. This needs legal clarification, according to the British Library. „DRM is a technical device, but it’s being used in an all-embracing sense. It can’t be circumvented for disabled access or preservation, and the technology doesn’t expire [as traditional copyright does]. In effect it’s overriding exceptions to copyright law,“ said Brindley.

    Neues gibts auch von der deutschen Nationalbibliothek. Mein ständiger Gastautor Mathias Schindler hatte am 11. September hier einen freundlichen Brief an die verantwortlichen Bundestagsabgeordneten geschrieben, die für das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)“ verantwortlich sind. In dem Gesetz hat die Deutsche Nationalbibliothek den gesetzlichen Auftrag der Sammlung, Erschliessung, Verzeichnung und Archivierung von Netzpublikationen erhalten. Die Meldung schwappte dann irgendwann in Old Media rüber, wie z.B. in die Süddeutsche Zeitung: Jäger des virtuellen Schatzes.

    Mathias hat aus dem Bundestag noch keine Antwort erhalten, dafür bekam Kristian Köhntopp eine Antwort auf eine Mail von der Deutschen Nationalbibliothek und hat sie gebloggt:

    Zum Bereich der webspezifischen Publikationen zaehlt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. auch die von Ihnen abzuliefernde Veroeffentlichung. Hier muss noch erhebliche Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Verfuegbarmachung geleistet werden. Derzeit sind noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik unbeantwortet. In solchen Faellen werden die betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst. In der Zwischenzeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.

    25. September 2006 4
  • : Wahlen müssen wieder zu einem Event werden?
    Wahlen müssen wieder zu einem Event werden?

    In Bremen sind nächstes Jahr Wahlen. Nun denkt man bereits darüber nach, wie man mehr Bürger an die Urnen bekommen könnte. Politiker denken da immer sofort an Bequemlichkeit und weniger daran, dass es für Nicht-Wähler andere Gründe geben könnte, die Stimmabgabe zu verweigern. Zuerst wird immer sofort die „Wählen übers Internet“-Karte (e‑Voting) gezogen. Aber da das anscheinend rechtlich und technisch nicht so schnell machbar ist (Und das ist auch echt gut so), gibt es andere Ideen. Der Bürgerschaftspräsident Christian Weber von SPD verkündete gleich die grandiose Idee, dass „Wahlen mehr Eventcharakter bekommen müssen“, da Wahllokale oder Behörden für Bürger abschreckend und langweilig seien.

    Konkret hat der Politiker wohl die Stimmabgabe an Tankstellen, in Gaststätten, im Rahmen eines Festes auf dem Bremer Marktplatz oder gleich bei einem Heimspiel im Bremer Weserstadion vorgeschlagen. Vielleicht sollte man noch ein Herbert Grönemeyer Konzert veranstalten, damit noch mehr Menschen ins Stadion kommen. Ich stell mir das sehr lustig vor, wenn die Bremer Wahlhelfer dann vor einem Gefrierschrank in einer Tankstelle dicht gedrängt sitzen müssen, damit Wählen zu einem Event wird. Da kann man gleich mit einem Bier oder Schnaps auf den abgegebenen Stimmzettel anstossen. Oder will man etwa Wahlcomputer in Tankstellen oder Gaststätten stellen?

    25. September 2006 9
  • : Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit
    Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit

    Pressemeldung von heute: Chaos Computer Club: Gesetzentwurf gefährdet die Computersicherheit.

    Das Bundeskabinett hat am 20. September einen Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen beschlossen. Dabei soll u. a. Software kriminalisiert werden, die zur Analyse von Sicherheitslücken zwingend erforderlich ist. Der Chaos Computer Club warnt davor, dass die Umsetzung des Entwurfes die Sicherheit von Computersystemen gefährdet. Stattdessen fordert der CCC eine drastische Verschärfung der Strafen für Datenverbrechen.

    Der Gesetzentwurf wird die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe stellen. Bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen sollen strafbar werden. Die Arbeit der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.

    „Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen. Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen“, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. „Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen. Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern sind für die IT-Sicherheit wie Crashtests für die Autoindustrie. Niemand käme auf die Idee, Crashtests zu verbieten“, kommentierte der CCC-Sprecher.

    Verboten werden sollen sogenannte ‚Hackertools’ und damit zugleich die öffentliche Diskussion von Sicherheitslücken. Der allgemein akzeptierte Standard zur Überprüfung der Sicherheit eines Systems ist es aber, dieses mit Angriffswerkzeugen zu testen (sog. penetration testing), um die dabei gefundenen Lücken schließen zu können.

    Mit dem neuen Gesetz sollen Vorgaben der umstrittenen „Cybercrime Convention“ und ein EU-Rahmenbeschluss umgesetzt werden, die ohne Hinzuziehung von Experten entstanden sind. Aus Sicht des CCC wird erneut versucht, über den europäischen Umweg eine gesellschaftliche Debatte in Deutschland über adäquate gesetzliche Rahmenbedingungen zur Handhabe von IT-Risiken zu umgehen.

    „Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender Sachkenntnis“, sagte Müller-Maguhn vom CCC. „Durch die Einschränkung der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich Computersicherheit wird das Gegenteil des beabsichtigten Ziels erreicht.“

    Als effektive Maßnahme zur Eindämmung der Computerkriminalität fordert der CCC stattdessen härtere Strafen für Verstösse gegen den Datenschutz. Datenverbrechen wie das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das unkontrollierte Verknüpfen von Daten werden derzeit als Kavaliersdelikt behandelt, betreffen aber den Bürger im Alltag immer mehr.

    Der CCC fordert deshalb statt der unsinnigen und kontraproduktiven neuen Regelungen ein zeitgemässes Bundesdatenschutzgesetz mit einem harten Strafkatalog für Datenverbrechen. Zusätzlich dazu sind weitgehende Schadenersatzansprüche der Geschädigten gegen Firmen, die ihre persönliche Daten ungenehmigt weitergeben oder unsicher verarbeiten und lagern erforderlich.

    „Es muss endlich Rechtssicherheit in der riesigen Grauzone des Datenbasars geschaffen werden. Derzeit verarbeiten und verkaufen internationale Datendealer-Ringe und skrupellose Unternehmen weitgehend ungestört ganz persönliche Daten deutscher Bürger. Hier sind auch eine Vielzahl von Datenlecks in privatisierten Staatsbetrieben und bei Public-Private-Partnerschaften zu schließen“, fasste Müller-Maguhn zusammen.

    Forderungen

    * 1. Beschränkung des Besitzverbots nach §202c StGBE auf unmittelbar kriminelle Aktivitäten
    * 2. Klarstellung der Forschungsfreiheit im Computer-Sicherheitsbereich
    * 3. Beschränkung des Schutzbereiches von Datenspionage auf besonders gesicherte Daten (§202b StGBE)
    * 4. Klarstellende Engerfassung des Verbotes des Abfangens von elektromagnetischen Abstrahlungen
    * 5. Einführung eines „Tätige Reue“ Tatbestandes für Computereinbrüche
    * 6. Beibehaltung des Strafantragserfordernis (§ 205 StGBE)
    * 7. Umfassende Novelierung des BDSG zur Erfassung moderner Datenverbrechen mit deutlicher Strafverschärfung
    * 8. Einführung von weitgehenden Schadenersatzansprüchen für von Datenverbrechen Betroffene

    Passend dazu ist auch ein Kommentar in Fefe´s Blog.

    Update: Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, hat auf Spiegel-Online den Gesetzesentwurf auch kommentiert: „Kontraproduktiv für die IT-Sicherheit“.

    Offensichtlich nicht bedacht hat der Gesetzgeber dabei aber die Tatsache, dass solche Programme nicht nur von bösen Hackern eingesetzt werden – sondern auch von Systemadministratoren, Programmierern und Beratern: Sie dienen als unverzichtbare Werkszeuge dazu, die eigenen Systeme auf Sicherheit, Stabilität und Verwundbarkeit zu überprüfen.

    […]

    Ohnehin ist die Vorstellung, mit einem Gesetz auf deutscher oder europäischer Ebene die Verbreitung solcher Werkzeuge nachhaltig zu verhindern, eher naiv – und zeugt von mangelndem Grundverständnis für das Internet. Denn ob diese Programme hierzulande angeboten werden dürfen, ist in einem globalen Netz völlig unerheblich. Angebote aus Russland oder irgendwelchen juristisch kaum zu erreichenden Karibikinseln sind stets nur einen Mausklick entfernt und bieten derartige Software nicht nur kostenlos, sondern auch in fast unbegrenzter Auswahl.

    25. September 2006 14
  • : Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung
    Kampagne: Offene Briefe gegen Vorratsdatenspeicherung

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Online-Kampagne gegen die geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einer speziellen Website können besorgte Bürger offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordneten der großen Koalition versandt werden. Es gibt keinen vorgefertigten Text, so dass die Sache auch nicht als Spam gewertet werden kann. Der AK gibt lediglich Argumentationshilfen. Mit der Aktion wollen wir erreichen, dass die Regierung das geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zumindest solange auf Eis legt, bis der Europäische Gerichtshof über die Klagen der Irischen Regierung und von Digital Rights Ireland entscheiden hat. Die Sache scheint gut anzulaufen. Seit zwei Stunden ist die Meldung auf dem heise-Ticker, und schon sind drei Seiten voller guter Briefe abgeschickt worden. Weiter so!

    Das Portal für die offenen Briefe: http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu
    Die Pressemitteilung

    25. September 2006 2