Deutschland
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: Diskussion zu Videoüberwachung in Berlin
: Diskussion zu Videoüberwachung in Berlin Und noch eine Veranstaltung am 23. Oktober in Berlin zum Thema Überwachung. „Treffpunkt WissensWerte: Kuck mal, wer da kuckt…!“ mit dem Schwepunkt auf Videoüberwachung – technisch Machbares, gesellschaftlich Akzeptiertes und zukünftig Wünschbares. Darüber reden Experten beim 29. Treffpunkt WissensWerte am Montag, den 23. Oktober 2006 um 18:00 Uhr.
Kameras auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen, in Bussen und Gebäuden – längst hat das Thema Videoüberwachung in das Bewusstsein der Gesellschaft Einzug gehalten. „Big Brother is watching you!“ – für manch einen sind die Visionen George Orwells erschreckende Realität geworden. Nicht zuletzt die jüngsten Fahndungserfolge im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus (Kofferbomber) haben die öffentliche Meinung verändert: Videoüberwachung wird von Vielen akzeptiert, die Proteste der Datenschützer sind leiser geworden. Was aber ist technisch heute schon machbar? Was zukünftig? Bisher müssen Bilder von Menschen ausgewertet werden – erst dann sind im Nachhinein mögliche Täter und Straftaten zu identifizieren. Wie können das intelligente Bilderkennungsprogramme leisten? Wo bleiben die Daten? Und macht Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten überall Sinn? Wo liegen die Grenzen der gesellschaftlichen Akzeptanz?
Darüber reden Experten beim 29. Treffpunkt WissensWerte, zu dem wir Sie herzlich einladen.
Der Treffpunkt WissensWerte ist eine Veranstaltung der TSB Technologiestiftung Berlin, rbb Inforadio und der Technologie Stiftung Brandenburg in Kooperation mit der TimeKontor AG. Sie wird mitgeschnitten und im Programm von rbb Inforadio 93,1 gesendet.
Podium:
Dr. Leon Hempel, Wissenschaftler am Zentrum für Technik und Gesellschaft, Technische Universität Berlin
Dr. Ivo Keller, Geschäftsführer vis-à-pix GmbH, Potsdam
Dr. Michael Weber, Geschäftsführer DResearch Digital Media Systems GmbH, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Thomas Sikora, Leiter Fachgebiet Nachrichtenübertragung, Technische Universität Berlin, Fakultät IV – Elektrotechnik und Informatik
Moderation: Thomas Prinzler, Wissenschaftsredaktion rbb Inforadio
Anmeldung bis zum 18. Oktober 2006 erbeten: kleffel@technologiestiftung-berlin.de.
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: Diskussion: Wie gefährdet ist die Pressefreiheit in Deutschland?
: Diskussion: Wie gefährdet ist die Pressefreiheit in Deutschland? BDZV und news aktuell laden zu einer Expertenrunde ein: „Abgehört, durchsucht, beschlagnahmt – Wie gefährdet ist die Pressefreiheit in Deutschland?“
am 23.10.2006 um 18.00 Uhr im Haus der Presse, Markgrafenstraße 15, 10969 Berlin. Hier soll man sich anmelden.
Auf dem Podium:
* Dr. Heribert Prantl, Ressortchef für Innenpolitik bei der „Süddeutschen Zeitung“
* Jürgen Offenbach, Chefredakteur der „Stuttgarter Nachrichten“
* Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Vorsitzende und Rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion
* Jerzy Montag, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
* Christoph Flügge, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Justiz
* Moderation: Prof. Ernst Elitz, Intendant Deutschlandradio -
: Physikalisch-Technische Bundesanstalt verteidigt Wahlcomputer
: Physikalisch-Technische Bundesanstalt verteidigt Wahlcomputer Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), welche die Wahlcomputer hier in Deutschland überprüft, hat eine Pressemitteilung zum Wahlcomputer-Hack herausgegeben: Wahlgeräte in der Kritik. Tenor ist ähnlich wie bei der Firma NEDAP: Keine Gefahr…! Denn bei „den in Deutschland eingesetzten Geräten handelt es sich allerdings um einen anderen Typ, als der dem Bericht zugrunde liegt.“
Das scheint im Moment die Hauptargumentationslinie der Wahlcomputer-Befürworter in Deutschland zu sein. Frank Rieger vom Chaos Computer Club ging in seinem Weblog Ende letzter Woche auf dieses Argument ein:
Es handelt sich im wesentlichen um kosmetische Änderungen wie Anzahl, Art und Farbe von Schaltern und Tasten sowie ein grösseres Display für den Wahlleiter. Die Änderungen sind im wesentlichen durch die, in Deutschland offenbar übliche, Erfasssung der Wählerstatistik durch den Wahlleiter nach fünf Altersgruppen und Geschlechtern zu erklären.
Ansonsten ist natürlich die Software ein bischen anders, die Wahlsysteme sind ja leicht verschieden. Das alles ändert aber genau garnichts an der Angreifbarkeit der deutschen Wahlcomputer, mit genau den gleichen Angriffen wie sie gegen die niederländischen Systeme belegt wurden.
Wie schon öfters kommuniziert, würde der CCC sich über ein oder zwei Testgeräte aus Deutschland freuen. Aber anscheinend vertraut die Herstellerfirma ihren eigenen Aussagen nicht, dass die Teile absolut sicher seien und stellt kein Testgerät zur Verfügung. Gerade mit einer solchen symbolischen Aktion könnte man doch von Seiten des Herstellers die öffentliche Wahrnehmung beruhigen. Andernfalls sieht es doch tatsächlich so aus, als seien die Teile unsicher.
Die PTB versucht in ihrer Pressemitteilung, die erhitzten Gemüter zu beruhigen, denn es sei ja alles sicher:
Der Angriff wurde offensichtlich durchgeführt, um zu beweisen, dass die Geräte nicht manipulationssicher sind. Bei einem tatsächlichen Angriff wäre eine gehörige Portion krimineller Energie in Verbindung mit speziellen Fähigkeiten der durchführenden Personen erforderlich, um unbemerkt die Steuerungssoftware der Geräte zu verändern. Außerdem stünden einem solchen Angriff in der Realität weitere Sicherungsmaßnahmen gegenüber. Zu den festgelegten Sicherungsmaßnahmen bei Bundestags- und Europawahlen in Deutschland gehören:
– Kontrollen und Überprüfungen bei der Vorbereitung der Geräte zur Wahl und unmittelbar vor Öffnung der Wahllokale,
– der Betrieb während der Wahl unter ständiger Kontrolle,
– die Möglichkeit, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können
– und nicht zuletzt die Absicherung, dass vor jeder Wahl eine gesonderte Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochen werden muss. Diese Verwendungsgenehmigung kann verweigert werden, wenn Umstände bekannt werden, die die Sicherheit oder korrekte Funktionsweise fraglich erscheinen lassen.Ähnliches hörte man auch immer in Holland, bevor der Hack letzte Woche publiziert wurde. Irgendwo hatte ich am Wochenende auch noch gelesen, dass die Herstellerfirma im Moment prüft, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Urheberrechtskeule wird ja gerne genutzt, um Kritiker ruhig zu stellen. Und auch das kommende Anti Hacker-Tool Gesetz dürfte mehr Schaden anrichten als vermieden werden soll.
Wer die PTB noch nicht kennt: Das ist die Organisation, die genau einen Wahlcomputer der Firma NEDAP geprüft hat und eine Unbedenklichkeitsprüfung abgeben hat. Einen von mehr als 2000 eingesetzten Wahlcomputer in Deutschland! Was unfassbar ist: Autos, Feuerlöschern und Fahrstühlen werden in Deutschland besser geprüft als Wahlcomputer!
Wahlcomputer sind eine Gefahr für die Demokratie und sollten verboten werden.
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: SPD Beck will Verlage bei Urheberrechtsreform unterstützen
: SPD Beck will Verlage bei Urheberrechtsreform unterstützen Über dpa tickert gerade eine kleine Meldung, dass SPD-Chef Kurt Beck den Verlagen beim Schutz des geistigen Eigentums „volle Unterstützung“ zugesagt hat. Anscheinend war er heute bei der Frankfurter Buchmesse und sagte dort u.a.: „Angesichts des technologischen Fortschritts müsse „Kreatives“ besser abgesichert werden“.
Da freuen sich Urheber und Verbraucher.
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: Microsoft-Deutschland Chef geht im Streit
: Microsoft-Deutschland Chef geht im Streit Jürgen Gallmann, der Microsoft Deutschland Chef, verlässt im Streit das Unternehmen. Was genau der Streitpunkt ist, ist wohl bisher unklar. Gallmann war vorher IBM-Vize in Deutschland und dort für Open Source zuständig.
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: AFP zieht Wikipedia-Content zurück
: AFP zieht Wikipedia-Content zurück AFP reagiert auf die Anfrage von Mathias Schindler wegen der Leihung von Wikipedia-Inhalten und macht was? Sie haben den Artikel zurück gezogen und zwar mit dieser Begründung:
Zwar sind in dem fraglichen Hintergrundartikel (der als Feiertagswiederholung auch am Dienstag, 3. Oktober, um 10.20 Uhr ausgesendet wurde) nach unserem Kenntnisstand keinerlei falsche Informationen verbreitet worden – die Fakten stimmen mit den Angaben in einer bereits vorliegenden entsprechenden AFP-Dokumentation überein, die ebenfalls Basis des fraglichen Artikels war. Ein Sprecher der betroffenen Wikipedia-Autoren besteht jedoch darauf, dass bei einer erneuten Verwendung des Artikels neben der Quellennennung auch auf die Lizenz, auf der der Artikel über Amische basiert, hingewiesen wird. Zudem soll ein Link zur Versionsgeschichte bzw. zur Liste der Autoren dieses Artikels genannt werden. Da diese Angaben in unserem Hintergrund nicht vorhanden sind, bitten wir Sie darum, den Text so nicht mehr zu verwenden.
Ist ja voll dreist, dass die Wikipedia auf die Einhaltung ihrer Lizenz pocht. Wenn das jeder so mit dem Urheberrecht machen würde…
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: Darf ich das bloggen?
: Darf ich das bloggen? Da sich im Moment Abmahnungen von Blogs etwas häufen gibt es bei Spreeblick einen lesenswerten Einstieg ins Urheberrecht anhand eines Blog-Leitfadens: Darf ich das bloggen?
Weitere Infos zum Thema Urheberrecht (für Einsteiger und Fortgeschrittene) bietet auch iRights.info
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: Ich will mehr ARD im Netz
: Ich will mehr ARD im Netz Spiegel Online berichtet über den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und dessen künstlichen Begrenzung der Online-Aktivitäten bei derzeit 0,75 Prozent: Gezerre um mehr Geld für Web-Auftritte. Für mich ist es nach wie vor unverständlich, weshalb ARD und ZDF politisch so gedeckelt werden. Ich will die Möglichkeit haben, Sendungen von ARD, ZDF, ARTE, etc im Netz anzuschauen – und zwar mit offenen Standards. Immerhin zahle ich Geld dafür und zukünftig sollen Computer auch noch belastet werden. Bis heute bekomme ich nur den Video-Podcast der Tagesschau und manchmal gibts schlechte Real-/WMV Streams im Netz.
Die FDP setzt sich aus einer mir nicht nachvollziehbaren Sicht für eine „unbedingte Deckelung“ der Online-Ausgaben aus. Der Medienpolitische Sprecher der FDP, Hans-Joachim Otto, schrieb dazu in seinem Weblog:
Zugunsten eines weiterhin offenen, wettbewerbsstarken und innovativen Internet muß die Deckelung der Online-Ausgaben von ARD, ZDF und Co. unbedingt beibehalten werden. Ansonsten wird ein starker Verdrängungseffekt durch öffentlich finanzierte Angebote stattfinden. Ich möchte Sie alle dazu aufrufen, mich in dieser Angelegenheit zu unterstützen und mir Ihre Meinung mitzuteilen.
Ehrlich gesagt versteh ich die Logik der Argumentation nicht und so bin ich der Aufforderung nachgekommen und hab in den Kommentaren nochmal dezidiert nachgefragt. Antwort gabs bisher keine.
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: Freie Musik aus dem Netz IST tanzbar!
: Freie Musik aus dem Netz IST tanzbar! Am Samstag gibts wieder eine Netlag-Party in Berlin. Bei der Netlag wird jeder Mitreisende zum Aktivisten: Die teilnehmenden musikalischen Flugbegleiter setzen mit ihrer Teilnahme ein Zeichen für Vielfalt und Innovation, und gegen die fortschreitende Kommerzialisierung des Musikbusiness, und der Netlag-Passagier pfeift bewusst auf musikalischen Pauschaltourismus und unterstützt mit seinem Flugticket den Kampf für eine neue zukunftsorientierte Form des Musikvertriebs.
Folgende Flugbegleiter gehen am Samstag mit an Bord:
Eisbrenner [Aromamusic]
Skinnerbox [Pulsar]
Dreher & sm.art [Rotary Cocktail|Acker Rec]
Nadja Lind & TeaMore [Pulsar]
Jerando [Pulsar|Electronic Pleasure]
Cotumo [Pentagonik]
Photonal [Pulsar]Los gehts also am kommenden Samstag, den 7. Oktober ab 22:00 Uhr, und für registrierte Netlag-Passagiere beträgt der Eintritt ermäßigt 4 Euro.
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: Titanic Relaunch – jetzt mit RSS
: Titanic Relaunch – jetzt mit RSS Das Titantic Magazin hat endlich mal eine neue Webseite und sogar einen RSS-Feed. Letzterer hat die URL
„http://www.titanic-magazin.de/ich.war.bei.der.waffen.rss“
Und ich frag mich gerade noch, unter welcher Kategorie ich den Feed in meinem Reader einbaue. Satire fehlte bisher.
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: Softwarepatent des Jahres
: Softwarepatent des Jahres Let´ s talk about Innovation: Die Idee eines Downloads von Gerätetreiber über das Internet ist sicher neu, innovativ und deswegen durch ein Patentmonopol schutzwürdig – oder nicht?
Heise: Kandidaten zur Wahl des „Softwarepatents des Jahres“ komplett
Bei der Kür des „Softwarepatents des Monats“ machte im September ein Schutzanspruch von Philips auf den Download von Gerätetreibern über das Internet das Rennen. Den vom Europäischen Patentamt (EPA) mit der Nummer EP1044400 vergebene Monopolanspruch erachteten 30 Prozent der 2273 Teilnehmer an der Aktion in den vergangenen vier Wochen für besonders auszeichnungswürdig mit dem Negativpreis. Bei der nun anstehenden Wahl des „Softwarepatents des Jahres“ sind damit gleich zwei Patente des niederländischen Elektronik-Konzerns auf so genannte computerimplementierte Erfindungen vertreten. Insgesamt sind sieben Schutzansprüche für die Endrunde der Aktion NoSoftwarepatents-Award nominiert. Unter den Kandidaten befinden sich auch Patente von Lucent, Nutzwerk, NTT, Siemens und Techem. Die Nutzer sollen im Lauf des Oktobers entscheiden, welches sie davon am „schädlichsten“ halten.
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: Wahlcomputer sind unsicher und gehören verboten
: Wahlcomputer sind unsicher und gehören verboten Die niederländische Initiative „Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“ hat heute die Ergebnisse ihrer in enger Kooperation mit dem Chaos Computer Club durchgeführten Analyse von Nedap-Wahlcomputern publiziert. Nedap-Wahlcomputer, nahezu baugleich zu den niederländischen Geräten, sind auch in Deutschland zugelassen und im Einsatz. Die Bauartzulassung der Nedap-Wahlcomputer in Deutschland beruht auf einem Gutachten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).
Die Analyse zeigt auf, dass
* Wahlcomputer keinen effektiven Schutz gegen Stimm-Manipulation bieten,
* die Software der Wahlcomputer einfach auszutauschen und zu manipulieren ist,
* das Wahlgeheimnis durch die Wahlcomputer kompromittiert wird,
* Manipulationen an Wahlcomputern praktisch nicht nachgewiesen werden können,
* Wahlcomputer den gesetzlichen Vorgaben in keiner Weise genügen.Und man kann auf den Wahlcomputern Schach spielen, auch wenn das die Herstellerfirma nicht glauben mag. Hier ist das Video einer gestern in den Niederlanden ausgestrahlten Sendung, die das beweist. Leider nur Windows Media Stream, kann das mal jemand befreien? Sehr vertrauenswürdig ist auch das Passwort für den Support-Zugang, das lautet tatsächlich: „GEHEIM“.
Computersystemen sind für Wahlen nicht geeignet. Die politische Forderung ist ganz einfach: Ein vollständiges Verbot von Wahlcomputern für Bundes‑, Landtags- und Kommunalwahlen!
Hier ist die Pressemitteilung des Chaos Computer Club dazu: Chaos Computer Club fordert Verbot von Wahlcomputern in Deutschland
Hier ist der ausführlche Prüfbericht als PDF.
Heise: Niederländische Bürgerinitiative knackt Nedap-Wahlcomputer.
Über das Thema hatte ich schonmal mit Andreas Bogk vom CC gesprochen: Netzpolitik-Podcast: Wahlmaschinen hacken. Hier ist die MP3-Datei dazu.
Update:
Bei ZEIT-Online ist ein schöner Artikel dazu: Prozente nach Belieben.
Gonggrijp hatte sich seine Aufgabe deshalb viel schwieriger vorgestellt, sagt. „Es gab keine Kryptographie, wir mussten keine Schlüssel suchen,“ sagt er, fast ein wenig enttäuscht. Das Wahlgerät kauften die Hacker von einer Gemeinde. Jeder kann das machen. Den 28 Kilogramm schweren, sperrigen Koffer fuhren sie in dann das Büro von „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ (Wir vertrauen Stimmcomputern nicht), einer Mischung zwischen Hacker Club und Bürgerinitiative. „Wir sind ein wenig Hacker und ein wenig politisch,“ sagt Gonggrijp. Sie waren zu siebt, vielleicht zu neunt, so genau will Gonggrijp sich da nicht festlegen. Auch seine Freunde vom Chaos Computer Club in Berlin kamen. Alles Leute, die von sich sagen, das Thema Sicherheit „hobbymäßig“ zu betreiben. Das Fernsehen zeigte Gongrijp, wie er das Gerät aufschraubt. Drinnen sah man eine grüne Platine. Nach fünfeinhalb Wochen Arbeit zählte das Gerät so, wie sie es wollten. „Das war leichter, als ein Handy zu knacken,“ sagt Gonggrijp.
UPdate:
Heise berichtet weiter: CCC fordert Verbot von Wahlcomputern – Nedap wehrt Vorwürfe ab. Und das mit dem Vorwürfe abwehren klingt dann so:
In einer Stellungnahme zur TV-Sendung am gestrigen Mittwoch hält der niederländische Hersteller unterdessen fest, dass die Nedap-Wahlmaschine „hervorragend funktioniert“. „Die Wahlmaschine erledigt genau das, was ihr aufgetragen wird. Dies wurde auch von allen Beteiligten erwartet und bestätigt“. Der von der Bürgerinitiative gewählte Name „Wir vertrauen Wahlmaschinen nicht“ sei unangebracht. Lauten sollte er vielmehr „Wir vertrauen Menschen nicht“, da ja nicht die Maschinen sondern die Menschen, die das System manipulierten, die „Bösen“ seien.
Ja, genau…
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: RFID-Broschüre von FifF
: RFID-Broschüre von FifF Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. hat eine Broschüre zu RFID veröffentlicht. Auf 64 Seiten gehen Experten auf verschiedene Aspekte von dieser Technik und ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen ein. Die Broschüre kann man für 3,50 Euro bei FifF bestellen oder hier als PDF kostenfrei herunterladen.
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: Ratgeber gegen Datenspionage
: Ratgeber gegen Datenspionage Golem berichtet über einen neuen Datenschutz-Ratgeber: Lass Dich nicht verarschen: Wissen gegen Datenspionage
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) haben ihren Ratgeber „Datenschutz für Verbraucher – 99+1 Beispiele und Tipps zum Bundesdatenschutzgesetz“ neu aufgelegt. Die Broschüre soll auf verständliche Weise mit Alltagsbeispielen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes erklären sowie Tipps für Verbraucher und Unternehmen enthalten.
Gibts leider nicht so im Netz, sondern nur für 7,40 Euro inkl. Portokosten bei den Verbraucherschutzzentralen.
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: „Wir haben privat kopiert“
: „Wir haben privat kopiert“ Campact, Fairsharing und die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband einen virtuellen Knast zur Urheberrechtsreform veröffentlicht: „Wir haben privat kopiert“
Die Organisationen fordern, die Novellierung des Urheberrechts zu nutzen, um die drohende Kriminalisierung von Internetnutzern zu beenden. Unter dem Motto „Privat kopieren ist kein Verbrechen“ startet heute das weltweit erste Internet-Gefängnis. Bürger können unter www.wir-haben-privat-kopiert.de ein eigenes Bild hochladen und damit in das Gefängnis einziehen – die Kampagne will damit verdeutlichen, dass Millionen Bürgern mit dem neuen Urheberrecht eine Kriminalisierung droht.
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: Andere arbeiten lassen und möglichst wenig dafür bezahlen
: Andere arbeiten lassen und möglichst wenig dafür bezahlen Hab ich was verpasst? Auf Spiegel Online schreibt Richard Meusers über das Prinzip „Andere arbeiten lassen und möglichst wenig dafür bezahlen“ in Bezug auf „Bürgerjournalisten“: Du knipst – ich verdiene. Lustigerweise wird dabei ausgiebig auf die Konkurrenz verwiesen, aber nicht auf die vielfältigen eigenen Beiträge, wo z.B. Nutzer aufgefordert werden, Mash-Ups oder andere Dinge einzuschicken. Oder übersehe ich die Selbst-Ironie?
Andere arbeiten lassen und möglichst wenig dafür bezahlen: Diesem Prinzip folgen inzwischen mehrere deutsche Printmedien. Hobby-Knipser liefern gegen Honorar oder gar kostenlos Bilder zu – und machen so klaglos mit bei der Entwertung professioneller Arbeit.
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: Wer braucht schon Computer in Schulen?
: Wer braucht schon Computer in Schulen? Die Netzeitung berichtet: Deutschlands Lehrer mehrheitlich PC-Muffel
Deutsche Lehrer setzen im Vergleich zu ihren europäischen Kollegen im Unterricht nur sehr selten Computer ein. Wie die Europäische Kommission in einer Studie ermitteln ließ, hat fast jeder vierte Lehrer im vergangenen Jahr kein einziges Mal einen Computer im Unterricht genutzt. Von den übrigen 78 Prozent nutzten deutlich mehr als die Hälfte die Rechner nur sehr selten; in höchstens einer von zehn Stunden, berichten die «Ruhr Nachrichten».
Die gute Nachricht ist ja, dass diese Lehrer mehrheitlich in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen. Die schlechte Nachricht ist, dass bis dahin eine Generation Schüler nicht wirklich in digitaler Medienkompetenz unterrichtet und auf das digitale Zeitalter vorbereitet wurden.
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: EU Anhörung zu SWIFT
: EU Anhörung zu SWIFT Und wieder SWIFT. Von einer Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel berichtet die Futurezone: SWIFT: Weitergabe „rechtlich einwandfrei“.
Der Finanzvorstand von SWIFT, Francis Vanbever, bekräftigte vor dem Ausschuss, sein Unternehmen habe rechtlich einwandfrei gehandelt. Eine rechtliche Überprüfung habe ergeben, dass SWIFT den Zwangsmaßnahmen des US-Finanzministeriums habe folgen müssen. „Wir widersprechen entschieden der Auffassung, SWIFT habe belgisches und EU-Recht nicht eingehalten“, sagte Vanbever. Schließlich seien die Zentralbanken informiert worden.
Die Europäische Zentralbank wurde zwar informiert, war und ist aber der Meinung, dass sie nur für die „Stabilität des Finanzsystems“ und nicht für Datenschutzfragen und sonstiges zuständig ist. Man weist also die Verantwortung weit von sich – wie übrigens alle beteiligten Regierungen und sonstige Institutionen, die irgendwas mit demokratischer Kontrolle zu tun haben könnten. Europäische Union at it´ s best?
Während man sich also einig ist, dass eigentlich alles Rechtmässig gelaufen ist, jeder irgendwie informiert war, aber niemand wirklich zuständig, biegt der Bundesdatenschutzbeauftragte um die Ecke: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht.
Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen. Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.
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: Immer noch Netlabels
: Immer noch Netlabels DIe Presse-Aufmerksamkeit während der Wizards of OS 4 auf das Thema Netlabels ist immer noch gross. Aktuell gibt es diese beiden Artikel:
Nicola D. Schmidt in der Süddeutschen Zeitung: Lade! mich! herunter!
Während die großen Plattenfirmen dagegen ankämpfen, dass Menschen Musik frei im Internet tauschen, tun Online-Label genau das Gegenteil: Sie verschenken ihre Musik.
Moritz Sauer hat im Zeit-Zünder über die „Mobile Musikstation“ geschrieben.
Olivier Schulbaum und Ignacio Garcia sind Mitglieder des Künstlerkollektivs Platoniq. Inspiriert von der Funktionsweise jamaikanischer Soundsystems entwickelten sie ein System, das die Brücke zwischen digitaler Kunst und dem täglichen Leben auf der Straße schlägt – die Burnstation. Die Idee hinter der rollbaren Musikstation ist einfach, aber effektiv: Sie bringt Musik aus dem Internet auf die Straße, zu den Menschen, und verschafft ihr so neue Hörer. Wie ein jamaikanisches Soundsystem, das als fahrende Disko die Musik und Partys dorthin transportiert, wo die Leute sind. „In Jamaika spielen DJs ihren eigenen Sound auf den Streetpartys. Das ist ein ganz eigenes Modell, das außerhalb des herkömmlichen Marktes funktioniert “, erklärt Ignacio begeistert.
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: AFP leiht sich Content von Wikipedia
: AFP leiht sich Content von Wikipedia Die Nachrichtenagentur AFP hat sich anscheinend in einem Artikel über die Gruppe der Amish zahlreiche Formulierungen aus einem Wikipedia-Artikel dazu geliehen. Das ist ja im Grunde kein Problem und eher eine Chance, denn die Freie Lizenz lädt gerade dazu ein. Und auch das Zitatrecht bietet ausreichend Freiraum, wenn man die Lizenz nicht mag. Allerdings hat man bei dem AFP-Artikel vergessen, die Quelle anzugeben. Mathias Schindler hat mal nachgefragt und von AFP erfahren, dass „Wikipedia bei AFP nicht als zitierfähige Quelle gelte“ und man deshalb auf eine durchaus übliche „Wiederholungsmeldung“ mit Quellenangabe verzichten möchte.
Die ganze Geschichte mit viel mehr Einzelheiten gibt es im Blog von Mathias. Hier nur ein kleiner Ausschnitt: Einladung zum Textvergleich.
AFP darf natürlich in seiner Policy festhalten, dass sie aus diesen oder anderen oder jenen Gründen Wikipedia-Texte nicht verwenden. Wenn sie es doch tun, ist diese Policy kein Grund, eine Nennung der Quelle zu verweigern.
Zudem ist die Aktion von AFP natürlich brandgefährlich. AFP selbst wird zu einem Risiko für die Firmen, die AFP-Texte verwenden. Wer weiss, welche Autoren in ihren Rechten durch AFP verletzt werden und dann Vergütung bei Zeitungen geltend machen wollen. Und ob diese Zeitungen sich dann an AFP schadlos halten?