Deutschland
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: Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing nutzen
: Vorratsdatenspeicherung gegen Filesharing nutzen Wenn man die Vorratsdatenspeicherung schonmal hat, kann man sie auch gleich zweitverwerten. Beispielsweise um den Untergang des Abendlandes zu verhindern, wie sich Günther Krings von der CDU-Fraktion wohl denkt: Union will stärker gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen.
Die CDU/CSU setzt sich dafür ein, dass künftig Internet-Verbindungsdaten, die für den vermeintlichen „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ gespeichert werden, auch für Ermittlungen gegen Urheberrechtsverstöße genutzt werden können. „Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen“, sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für die geplante Änderung des Urheberrechts, Günther Krings, dem Nachrichtenmagazin ‚Focus’ (kommende Ausgabe). Die anonyme Nutzung des Internet in Deutschland müsse erschwert werden: „Wer sich im Netz bewegt, kann nicht davon ausgehen, immer inkognito zu bleiben.“
Konkret kann man auch sagen, dass die CDU/CSU gegen Anonymität im Netz und den Schutz der Privatsphäre ist, sowie in Urheberrechtsfragen kein Interesse an Verbraucherschutzfragestellungen hat. Günther Krings schafft es galant, diese beiden Kernforderungen in einer kurzen Aussage unter zu bringen. Hier lesen doch auch CDU-Mitglieder mit: Kann man das nicht mal ändern?
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: Bundestag: Anhörungen zum Urheberrecht
: Bundestag: Anhörungen zum Urheberrecht Wie die Presse- und Kommunikationsstelle des Bundestages auf Anfrage mitteilt, sind folgende Termine für die nächsten Anhörungen zur Novellierung des Urheberrechts angesetzt:
- 8. November 2006, 13 Uhr
- 20. November 2006, 11 Uhr
Wir wünschen allen Menschen, die sich am demokratischen Prozess beteiligen wollen, viel Spaß und Erfolg.
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: Webmontag
: Webmontag Am Montag ist wieder Webmontag in Berlin.
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: Die Urheber kritisieren die Urheberreform
: Die Urheber kritisieren die Urheberreform Die Akademie der Künste hatte am Dienstagabend zum 5. Akademie-Gespräch „Reform gegen Urheber?“ eingeladen, mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als Stargast. Telepolis berichtet darüber: Endloser Streit ums Urheberrecht.
Die Ministerin, die nicht mit allen Aspekten des Gesetzentwurfs im Detail vertraut schien, wusste etwa mit dem Passus der „unbekannten Nutzungsarten“ und deren Konsequenzen für Kulturschaffende wenig anzufangen. Dass Verträge, die sämtliche künftigen technischen Verwertungen ausschließen, einem Offenbarungseid für Kulturschaffende gleichkommen, darauf musste erst Regisseur Hark Bohm aufmerksam machen: Wir müssen die Garantie haben, dass neue Verwertungswege das Werk schützen und nicht zerstören.
[…]
Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung ist wortwörtlich festgehalten, dass die „Rechtstellung des Urhebers in digitalen Zeiten gestärkt werden muss“. Nach dem Kotau der Schröder-Regierung vor der Industrie und dem augenblicklichen Gesetzentwurf müsste dazu jedoch noch ordentlich zurückgerudert werden.Ebenso wie die Justizministerin nicht mit allen Aspekten des Thema vertraut ist, hat der Autor leichte Probleme mit der Thematik. Vor allem, wenn es in Richtung „Free Culture“ geht. Das hat nichts mit Raubkopien und dergleichen zu tun.
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: Limux aus Anwendersicht
: Limux aus Anwendersicht Die Frankfurter Rundschau berichtet über die Fortschritte der Münchener Linux-Migration (Limux), und das aus Sicht der Anwender: Der Pinguin tanzt.
Seit Juli sind aus ihrem Büro sie und Oberbürgermeister Christian Ude in der Pilotphase dabei. „Nein, ich habe den OB seitdem nicht über seinen Rechner fluchen hören“, sagt sie und lacht. Es habe sich für die Anwender nicht wirklich viel verändert. „Sicher, der Mensch ist ein Gewohnheitstier und trauert alten Dingen hinterher.“ So vermisse sie die Tabellenkalkulation Excel von Microsoft, mit dem sie die Termine ihres Chefs verwaltete. „Wir hatten das Programm unseren Bedürfnissen entsprechend verändert, so dass es genau gepasst hatte“, sagt sie. Andererseits biete das neue System nette zusätzliche Funktionen wie die digitalen gelben Zettel. „Die nutze ich eifrig, das ist eine gute Sache.“
Insgesamt aber habe sich herausgestellt, dass die Veränderungen nicht größer seien als nach einem gewöhnlichen Update. „Einige Programme heißen jetzt anders. Daran muss man sich erst einmal gewöhnen.“ Aber in der Summe könne sie weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung feststellen, sagt Bach.
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: Die brandenburger CDU-Schlammschlacht geht weiter
: Die brandenburger CDU-Schlammschlacht geht weiter Die brandenburger CDU-Schlammschlacht geht weiter. Heise zitiert ausführlich Wortlautauszüge aus einem der dpa vorliegenden Papier der Untersuchungskommission: Bericht zur Brandenburger E‑Mail-Affäre bescheinigt „gravierende Mängel“.
Seinerzeit hatte die Untersuchungskommission unter Vorsitz von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns einen Zwischenbericht vorgelegt. Abschließend kommt das Gremium nun zu dem Fazit: „Die Wahrnehmung der Verantwortung durch den Landesgeschäftsführer/Generalsekretär hat eine erschreckend geringe Sensibilität mit den Datenschutzanforderungen offenbart.“ Der Vorwurf einer systematischen Überwachung des E‑Mail-Verkehrs durch Petke und Nelte konnte laut dem Bericht aber „weder bestätigt noch zweifelsfrei widerlegt werden“. Es stehe fest, dass Nelte persönliche E‑Mails an CDU-Vorstandsmitglieder ohne Legitimation las und erst dann manuell weiterleitete. Als „äußerst kritisch“ bewerte der Kommissionsbericht, dass die beiden Beschuldigten das Leseverhalten von Abonnenten eines CDU-Newsletters nachvollziehen konnten. So ließ sich feststellen, wer welchen Artikel las.
Das Popcorn-Kino geht also weiter. Mein Gefühl kann immer noch nicht einschätzen, was an der Sache dran ist, wer wie schuldig ist und wer Schönbohms Nachfolge letztendlich antreten kann. Politik kann echt sehr dreckig sein. Welche Seite ist denn Euer Favorit?
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: Auch Bitkom kritisiert den 202c
: Auch Bitkom kritisiert den 202c Der Bitkom hat sich jetzt auch der allgemeinen Kritik am Paragraphen 202c im Regierungsentwurf zur Änderung des Computerstrafrechts angeschlossen. Dies berichtet Heise: IT-Branchenverband gegen pauschales Verbot von „Hacker-Tools“.
Insbesondere erscheint dem Verband der neu zu schaffende Paragraph 202c des Strafgesetzbuches zu schwammig. Dieser soll unter anderem das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von „Hacker-Tools“ kriminalisieren, die schon in ihrem Aufbau darauf angelegt sind, „illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetzesbegründung sollen zwar nur echte Hacker-Werkzeuge und nicht etwa „allgemeine Programmier-Tools, ‑sprachen oder sonstige Anwendungsprogramme“ unter den objektiven Tatbestand der Vorschrift fallen. Damit dürften nach Ansicht des Bitkom etwa Antivirensoftware und andere Sicherheitsprogramme zunächst ausgenommen sein. Die derzeitige Formulierung des Tatbestandes stelle aber dennoch ein großes Risiko dar, da die Zweckbestimmung im Tatbestand zu ungenau sei. Die Ausführungen in der Begründung, wonach die objektive Zweckbestimmung zur Kriminalisierung lediglich „auch“ die Begehung einer entsprechenden Straftat zu sein braucht, verstärkt bei dem Verband diese Bedenken. Gerade die Entwicklung der herrschenden Meinung zum unbefugten „Sichverschaffen“ von Daten im geltenden Paragraph 202a des Strafgesetzbuches (StG) zeige, „wie schnell die Rechtsanwendung weit über die Intention des Gesetzgebers hinausgehen kann.“
Mal schauen, wann die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium mal kapieren, dass sie mit ihrer rechtlichen und technischen Einschätzung der Lage alleine sind und vollkommen falsch liegen. Ein klar formulierter Gesetzestext ist das nicht.
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: FAZ und SZ verklagen Perlentaucher
: FAZ und SZ verklagen Perlentaucher Der Perlentaucher wird von der FAZ und der SZ verklagt. Nicht, weil man auf der eigenen Seite quasi als „Aggregator“ die Feuilleton-Seiten von deutschen Zeitungen zusammenfasst, sondern weil man diese Leistung an Internetbuchhändler weiterverkauft, wie der Perlentaucher vermeldet.
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: Sicherheitsbehörden nutzen bis zu 197 Dateien
: Sicherheitsbehörden nutzen bis zu 197 Dateien Das ist sicherlich noch steigerungsfähig: Deutsche Sicherheitsbehörden greifen auf 197 Dateien zu.
Das Bundesinnenministerium hat nach einer Anfrage der Linksfraktion eine Aufstellung über zentrale Dateien angefertigt, auf die Sicherheitsbehörden heute schon zugreifen können. Nach der Aufstellung gibt es insgesamt 197 Dateien (Datenbanken) mit 60 Millionen Datensätzen, auf die Polizei, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt zugreifen können. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Eine große Zahl dieser Dateien sind Spezialdateien wie etwa die Datei „Camouflage“, die Informationen über den illegalen Umbau von Waffen oder die DNS-Datei. In ihr sind dem Bericht zufolge allein eine Million Datensätze gespeichert. Sechs Millionen Datensätze enthält die Datei „Erkennungsdienstliche Behandlung“, in der Fingerabdrücke gespeichert werden.
In der Süddeutschen zeitung gibt es auch einen Artikel dazu, der aber wohl noch nicht offen online ist: „Von Deo bis Bella Macchina.“
Die meisten Menschen kennen die Szene aus dem Krimi: Zwei Polizisten stellen einen Verdächtigen und fragen noch aus dem Streifenwagen im Polizeicomputer ab, ob etwas gegen ihn vorliegt. Das praktische System heißt Inpol und umfasst allein schon Millionen Datensätze. Auf Knopfdruck kann der Polizist feststellen, ob die Person vor ihm mit Haftbefehl gesucht wird, ob sein Wagen gestohlen ist oder ob der Verdächtige vielleicht bewaffnet ist. Er bekommt über Inpol Zugang zum Schengen-Informationssystem, das in Kerneuropa nach Auskunft des BKA allein zwölf Millionen Fahndungsersuchen gespeichert hat.
[Danke für die Mail]
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: Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht
: Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht Uwe Schünemann ist Innenminister in Niedersachsen und versucht sich im Netzeitungs-Interview als ganz scharfer Hund zu präsentieren. Inklusive Kritik am Bundesverfassungsgericht (damit dem Grundgesetz) und die ganze „Das Internet ist böse und muss kontrolliert werden“-Palette: «Richter erschweren Terrorbekämpfung».
Auszüge:
Netzeitung: Welche Maßnahmen neben mehr Personal sind notwenig, um das Internet strenger zu kontrollieren?
Schünemann: Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen. Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen.
Erfreulich dürften solche Massnahmen nicht nur für die Journalisten sein, die über solche „Hassbotschaften“ berichten wollen und sich dafür informieren sollen.
Netzeitung: Behindert die deutsche Rechtsprechung eine effektive Terrorbekämpfung?
Schünemann: Wir haben leider durch das Bundes- Verfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen. Ob es sich nun um die Rasterfahndung, den Lauschangriff oder die präventive Telefonüberwachung handelt. Dass diese Maßnahmen von den Richtern teilweise eingeschränkt wurden, hat das Aufspüren von islamstischen Terroristen nicht gerade erleichtert. Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird.
Man könnte auch sagen, dass es bedauerlich ist, in Deutschland Politiker wie Uwe Schünemann zu haben, die Freiheitsrechte abbauen und die Axt an unsere Demokratie legen.
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: Video-Plattformen und das deutsche Urheberrecht
: Video-Plattformen und das deutsche Urheberrecht Telepolis berichtet über den „Internetvideo-Boom in Deutschland?!“
Vergleicht man die Verletzungen in Deutschland mit denen bei YouTube, erscheint das Problem erst einmal marginal, jedoch gibt es einen entscheidenen Unterschied: YouTube wird vom „Digital Millenium Copyright Act“ geschützt, der die Rechteinhaber zwingt, erst einen sogenannten „DMCA-Letter“ mit der Aufforderung zur Löschung des fraglichen Inhalts an YouTube zu schicken, bevor sie rechtliche Schritte einleiten können. Solange YouTube diesen Aufforderungen nachkommt, drohen vorerst keine Klagen. Anders sieht es in Deutschland aus, denn hier fehlt eine solche Instanz. Es ist noch nicht klar, ob die Videohoster oder die User für die Verletzungen zur Rechenschaft gezogen werden, doch mit der zunehmenden Kommerzialisierung der Plattformen durch Werbung steigt das Risiko für die Videohoster. Aber selbst wenn „nur“ die User verklagt würden, hätte dies negative Auswirkungen auf die Plattformen. Es kommt also noch einige Arbeit in diesem Feld auf die Videohoster zu.
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: Die Heise-Glaskugel
: Die Heise-Glaskugel Der Heise-Justiziar Jörg Heidrich blickt im aktuellen IX-Editorial in eine Glaskugel und sieht sich im Jahre 2011: Notizen eines Justiziars.
Angefangen hat alles vor rund zehn Jahren. In einem schleichenden Prozess wurden seither Schritt für Schritt die Bürgerrechte und die Informationsfreiheit beschränkt und die Kontrolle durch staatliche und private Stellen ausgebaut. Einen historischen Höhepunkt fand dieser Umbau der Gesellschaft im Jahr 2006, als der Bundestag zunächst Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung und den privaten Auskunftsanspruch gegen Provider beschloss. Im gleichen Jahr wurde in Europa auch besagter „Hacker-Paragraf“ verabschiedet. Danach ist das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software strafbar, die „bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt ist, illegalen Zwecken zu dienen“. Laut Gesetz sollte es nicht darauf ankommen, wofür diese Tools konkret eingesetzt würden – es reichte allein die objektive Gefährlichkeit der Software.
Aber alles wird gut: Die Schreibmaschine kehrt zurück in den Heise-Alltag.
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: Wahlcomputer und Sicherheitsüberprüfungen
: Wahlcomputer und Sicherheitsüberprüfungen Mal wieder Wahlcomputer. Für Focus.de hat Torsten Kleinz mit dem zuständigen Referatsleiter der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) telefoniert: Sicherheitslücken auch in Deutschland.
Im Gespräch mit FOCUS Online wird der zuständige Fachbereichsleiter deutlicher: „Die Veröffentlichung von letzter Woche schafft neue Fakten“, erklärt Dieter Richter. „Ich vermute, dass das Bundesinnenministerium kurzfristig keine Verwendungsgenehmigung erteilen würde“. Die Bundesanstalt prüfe das Papier und werde sich mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abstimmen, um über weitere Schritte zu entscheiden. Das Bundesinnenministerium reagierte bislang nicht auf Anfragen von FOCUS Online.
Ich bin mal gespannt, wann und wie das Bundesinnenministerium reagiert. Und wie ist das mit den Sicherheitsmassnahmen?So führt die Bundesanstalt als Sicherheitsmaßnahme die Möglichkeit an, jederzeit einen Vergleich der eingesetzten Geräte einschließlich Software mit dem geprüften Baumuster vornehmen zu können. Auf Nachfrage von FOCUS Online räumt Richter jedoch ein, dass von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht wurde – es fehlt auch eine Regelung, wann eine solche Prüfung stattzufinden hat. Würden die Wahlcomputer häufiger als bisher eingesetzt, wäre dies auch eine Kostenfrage.
Update: Das BMI hatte sich bei Focus.de noch gemeldet:
Das Bundesinnenministerium bestätigte inzwischen die Unsicherheit der Wahlcomputer: „Die beschriebenen Softwaremanipulationen sind vermutlich auf deutschen Geräten ebenfalls durchführbar“, teilte die Behörde gegenüber FOCUS Online mit. „Ob sie allerdings bei diesen unter den begleitenden Regelungen in Deutschland unentdeckt bleiben können, ist noch nicht abschließend zu beurteilen.“
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: BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz
: BKA testet biometrische Videoüberachung in Mainz SWR: 200 Probanden testen Video-Überwachungssystem
Dabei werden sie von drei verschiedenen Kamerasystemen gefilmt. Nach BKA-Angaben werden die aufgenommenen Bilder mit einer internen Fotodatei verglichen, in der alle 200 Probanden gespeichert sind. Dabei handelt es sich um 150 Mainzer Bürger und 50 Mitarbeiter von Behörden, die freiwillig an dem Test teilnehmen. Der Mainzer Bahnhof wurde wegen seiner guten Lichtverhältnisse und Übersichtlichkeit ausgewählt. Denn die Kameras und die Technologie seien sehr sensibel und auf gute Lichtverhältnisse angewiesen, so das BKA.
ZDF.heute: In den Augen des Gesetzes
Skeptiker der biometrischen Videoüberwachung bezweifeln den Erfolg des Mainzer Projektes. Verdächtige könnten durch eine simple Verkleidung wie Perücke oder Sonnenbrille schnell dem Zugriff der Kameras entwischen. Zudem funktioniert das System nur, wenn die Bilder von verdächtigen Personen bereits im System gespeichert sind. Das ist jedoch insbesondere bei Terrorangriffen selten der Fall, da es sich oft um Ersttäter handelt – wie die Männer, die im Juli Kofferbomben in Personalzügen deponierten.
Von einem ZDF.Morganmagazin Beitrag gibt es ein 11MB grosses Torrent-Backup.
Eine kleine Medienschau gibt es auch schon beim rabenhorst: Umschau zur Vorstellung des BKA Projekts Foto-Fahndung.
Heise: Foto-Fahndung im Mainzer Hauptbahnhof
Täglich frequentieren bis zu 20.000 Menschen den gut beleuchteten Mainzer Hauptbahnhof. Dabei passieren sie eine Doppeltreppe, deren unterer Teil von Kamerasystemen erfasst wird, die auf Gesichtserkennung und Gesichtsanalyse spezialisiert sind. Jeweils zwei Kameras (für Treppe und Rolltreppe) der Firmen L1-ID/Bosch Sicherheitssysteme, Cognitec und Crossmatch/Vitronic Dr. Stein versuchen, unter den Passanten die 200 Testkandidaten zu finden, deren Templates nach einem Enrolment in einer Facecheck-Datenbank gespeichert sind. Die Rolltreppenkameras haben etwa 20 Sekunden Zeit, die meistens stehen bleibenden Menschen zu analysieren. Die Treppenkameras haben etwas mehr Zeit, müssen aber mit sich bewegenden Körpern klarkommen. Die Testkandidaten tragen einen RFID-Chip mit sich, dessen ID-Nummer jeweils am oberen Treppenabsatz und am Fuß der Treppe ausgelesen wird. So kann festgestellt werden, ob eine Testperson von den biometrischen Systemen „übersehen“ wurde.
Update: Bericht des ZDF heute Journal vom 10.10.2006 ueber das Pilotprojekt des BKA mit biometrisches Fahndungssystem mittels Videoueberwachung im Mainzer Hbf (Torrent).
Es gibt wenig Orte, die harmloser wirken als der Bahnhof von Mainz. Aber wenn es ganz schlimm kommt, dann ist das, was da seit heute ausprobiert wird, der Anfang des perfekten Ueberwachungsstaates.
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: iRights: Juristen tagen über Rechtsfragen der Informationsgesellschaft
: iRights: Juristen tagen über Rechtsfragen der Informationsgesellschaft Till Kreutzer war für iRights auf der Jahrestagung zum 30. Geburtstag der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) mit dem Titel „Von der Lochkarte zum globalen Netzwerk“ (PDF). Bei der Konferenz, die vom 5. bis zum 7. Oktober in Hamburg stattfand, diskutierten Juristen aus Wissenschaft und Praxis mit Unternehmensvertretern und Informatikern über aktuelle Fragen des Informationsrechts. Einen zusammenfassenden Bericht gibt es hier: Juristen tagen über Rechtsfragen der Informationsgesellschaft. Die Themen der Jubiläumstagung umfassten ein weites Spektrum. Von Identity Theft über den Schutz von und vor Inhalten bis zu Fragen der Netzneutralität, IT Governance, Embedded- oder Gebrauchtsoftware wurde eine Vielzahl informationsrechtlicher Themen in Fachreferaten, Workshops und Diskussionen behandelt.
Stefan Bechtold, Mitarbeiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern widmete sich in seinem Referat eher unternehmensbezogenen Aspekten. Die neuere Entwicklung zeige, dass sich das Urheberrecht „in der Zange der Medienindustrie“ befinde (so der Titel des Vortrags). Es diene in erster Linie dem Schutz bestimmter Industriesektoren, deren Erzeugnisse besonders anfällig gegen die ungefragte und nicht-vergütete Aneignung durch Konkurrenten und Nutzer seien. Auf diesem Weg würden jedoch Marktschranken für neue Anbieter geschaffen, die innovative – und häufig sehr sinnvolle – Dienste und Produkte bereitstellen wollen. Als Beispiele nannte Bechtold Tauschbörsendienste und Peer-to-Peer-Software, die Auseinandersetzung um Google Print und den – nicht geduldeten – „Gebrauchthandel“ mit digitalem Content. Bechtold regte an, alternative Konzepte wie Creative Commons, die so genannte Kulturflatrate oder „peer based productions“ daraufhin zu untersuchen, ob sie geeignet seien als Mittel gegen zu weit reichende Urheberrechte zu dienen. Eine allgemeingültige Lösung sei derzeit nicht zu erkennen, vielleicht könnten jedoch Kombinationen vorhandener und zukünftig entstehender alternative Regelungsmodelle sich zu einem Gesamtkonzept entwickeln, meint der Wissenschaftler.
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: DIW: „Linux setzt sich durch“
: DIW: „Linux setzt sich durch“ Das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung (DIW Berlin) hat im September eine Studie zur Verbreitung von Open-Source-Software (OSS) im europäischen Raum herausgegeben. Wie das Wirtschaftsforschungsinstitut in seinem Wochenbericht 38/2006 unter dem Titel „Firmeninternes Fachwissen begünstigt Einsatz von Open-Source-Software“ erläutert, haben beim Thema Open Source vor allem die osteuropäischen Länder wie Ungarn, die Tschechische Republik und Polen die Nase vorn. OSS ist hierbei besonders im Krankenhaussektor verbreitet, so die Studie: 40 Prozent der Befragten setzen Open Source in diesem Bereich ein. Dahinter folgt erst die Telekommunikation mit 35 Prozent und der Sektor der Unterhaltungselektronik mit 28 Prozent. Dennoch nutzen nur 15 Prozent der Firmen Freie Browser wie Mozilla und Firefox. Im Vergleich dazu geben 39 Prozent der deutschen Internet-User an, den Freien Browser Firefox zu benutzen.
Die Studie kann noch nicht abschließend erklären, was die jeweiligen Firmen letztendlich zu einer Migration weg von proprietäter Software bewogen hat. Dennoch stellt sie klar, dass die Verbindung von firmeninterner IT-Entwicklung, dem fachlichen Wissen und die Größe des Unternehmens eine entscheidende Role spielen. Open-Source-Software wird vornehmlich bei Firmen eingesetzt, die entweder mit offenen Standards arbeiten oder verstärkt auf Interoperabilität angewiesen sind. Als großen Vorteil erachten Unternehmen den Vorteil, dass sich mittels OSS maßgeschneiderte Lösungen für den individuellen Bedarf anfertigen lassen, die gleichzeitig auch ein Fachwissen „von hohem Wert“ für die Unternehmen darstellen.
Als Nachteile von OSS werden häufig eine „ungewisse Weiterentwicklung, mangelnde Unterstützung durch die Entwickler, fehlende Anwendungen und mangelndes Know-how“ angegeben.
Die Studie kann für eine Gebühr von 6 Euro beim DIW online bezogen werden.
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: SAGA Version 3.0: Auf dem Weg zu einem offeneren E‑Government
: SAGA Version 3.0: Auf dem Weg zu einem offeneren E‑Government Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat zum dritten Mal einen Leitfaden für E‑Government-Anwendungen herausgegeben: SAGA ist die Abkürzung für „Standards und Architekturen für E‑Government-Anwendungen“ und wird als Report in einer Version 3.0 veröffentlicht.
Darin werden Standards, Verfahren und Methoden und gibt Empfehlungen für Anwendungen im Bereich des E‑Government. Erstmalig werden auch die Mindestanforderungen für die Aufnahme in die SAGA erläutert: Der Standard muss offen sowie kostenlos zugänglich sein, deshalb dürfen keinerlei Lizenzgebühren verlangt werden.
SAGA will die Interoperabilität zwischen den Anwendungen verschiedener Ämter gewährleisten. Erstmals wird in der Version 3.0 daher auch das Open Document Format (ODF) als Offenes Format für die behördliche Arbeit vorgestellt.
Ziel der SAGA ist ein „dienstorientiertes Architekturkonzept“, das die Themen „Beschreibungssprachen für Metadaten von Dateien“, „Geodienste“, „Langzeitarchivierung“ und „Authentifizierung“ neu aufgenommen hat. Überarbeitet wurden weiterhin die Beschreibungen der Basiskomponenten, die Komponenten der Infrastruktur und der „Einer-für-Alle-Dienstleistungen“ (EfA-Dienstleistungen).
SAGA 3.0 ist beim BMI als PDF-Datei herunterladbar.
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: Berliner Datengarten: Retrocomputing – Wie waren Computer früher?
: Berliner Datengarten: Retrocomputing – Wie waren Computer früher? Am 12.10.06 gibt es um 20:00h im Berliner Chaos Computer Club wieder einen Datengarten. Thema diesmal ist „Retrocomputing – Wie waren Computer früher?“
Dexter berichtet, was man so alles mit alter Hardware machen kann. Es ist erwünscht, dass historische Hardware mitgebracht wird (soweit transportabel).
Wir wollen einmal einen Blick in die Vergangenheit werfen und uns Computer aus einer Zeit vor Mulitasking und Internet ansehen. Interessierte die noch einen alten Computer zuhause haben sind eingeladen diesen mitzubringen.
Überblick über die Schwerpunkte des Abends:
* Was genau ist Retrocomputing?
* Die Computerlandschaft damals
* CP/M – das erste Plattformunabhängige Betriebsystem
* Restauration von Computern und Datenkonvertierung
* Hardwareneuentwicklung und Hacks
* Szene: Zfest & Co, Berlin ohne Retroszene?
* Hands on: Demonstration eines antiken Computersystems.Die Veranstaltung findet in der Marienstrasse 11 in Berlin-Mitte statt. Eintritt ist frei.
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: BMJ: Keine Probleme bei „Hacker-Tool“-Paragraphen
: BMJ: Keine Probleme bei „Hacker-Tool“-Paragraphen Das Bundesjustizministerium hat in einer Stellungnahme auf die Kritik am sogenannten „Anti-Hacker Tools“ Paragraphen im „Regierungsentwurf zur Änderung des Strafrechts in Zusammenhang mit Computersystemen“ reagiert:Justizministerium sieht keinen Änderungsbedarf bei „Hacker-Tool“-Paragraphen. Es sei ja alles nicht so gemeint:
Diese Bedenken kann das Justizministerium offenbar nicht nachvollziehen. In einer Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass eine Strafbarkeit dann nicht vorliege, wenn ein Computerprogramm „zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen“ werde. Entscheidend sei vielmehr, dass die „Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a, 202b, 303a, 303b StGB) erfolgen“ müsse.
Zwar wäre bei einer solchen Auslegung des Gesetzentwurfs die Gefahr einer Strafbarkeit von Maßnahmen zur IT-Sicherheit weitgehend vom Tisch. Im Gegensatz zu der offiziellen Begründung des Gesetzesentwurfs ist die Stellungnahme des Ministeriums für Gerichte jedoch in keiner Form bindend. Kritiker des neuen Gesetzes fordern daher weiterhin eine Klarstellung des Gesetzeswortlauts, um auch Richtern eine klare Auslegung an die Hand zu geben und eine Überinterpretation des Vorschrift zu verhindern.
Bisher wurde der Gesetzesentwurf erst vom Bundeskabinett beschlossen. Es ist noch Zeit, um Abgeordnete zu kontaktieren und diese aufzufordern/zu bitten, im folgenden parlamentarischen Prozess diesen umstrittenen Paragraphen zu konkretisieren oder zu streichen. Man muss es nur tun!