iRights: Juristen tagen über Rechtsfragen der Informationsgesellschaft

Till Kreutzer war für iRights auf der Jahrestagung zum 30. Geburtstag der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) mit dem Titel „Von der Lochkarte zum globalen Netzwerk“ (PDF). Bei der Konferenz, die vom 5. bis zum 7. Oktober in Hamburg stattfand, diskutierten Juristen aus Wissenschaft und Praxis mit Unternehmensvertretern und Informatikern über aktuelle Fragen des Informationsrechts. Einen zusammenfassenden Bericht gibt es hier: Juristen tagen über Rechtsfragen der Informationsgesellschaft. Die Themen der Jubiläumstagung umfassten ein weites Spektrum. Von Identity Theft über den Schutz von und vor Inhalten bis zu Fragen der Netzneutralität, IT Governance, Embedded- oder Gebrauchtsoftware wurde eine Vielzahl informationsrechtlicher Themen in Fachreferaten, Workshops und Diskussionen behandelt.

Stefan Bechtold, Mitarbeiter am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern widmete sich in seinem Referat eher unternehmensbezogenen Aspekten. Die neuere Entwicklung zeige, dass sich das Urheberrecht „in der Zange der Medienindustrie“ befinde (so der Titel des Vortrags). Es diene in erster Linie dem Schutz bestimmter Industriesektoren, deren Erzeugnisse besonders anfällig gegen die ungefragte und nicht-vergütete Aneignung durch Konkurrenten und Nutzer seien. Auf diesem Weg würden jedoch Marktschranken für neue Anbieter geschaffen, die innovative – und häufig sehr sinnvolle – Dienste und Produkte bereitstellen wollen. Als Beispiele nannte Bechtold Tauschbörsendienste und Peer-to-Peer-Software, die Auseinandersetzung um Google Print und den – nicht geduldeten – „Gebrauchthandel“ mit digitalem Content. Bechtold regte an, alternative Konzepte wie Creative Commons, die so genannte Kulturflatrate oder „peer based productions“ daraufhin zu untersuchen, ob sie geeignet seien als Mittel gegen zu weit reichende Urheberrechte zu dienen. Eine allgemeingültige Lösung sei derzeit nicht zu erkennen, vielleicht könnten jedoch Kombinationen vorhandener und zukünftig entstehender alternative Regelungsmodelle sich zu einem Gesamtkonzept entwickeln, meint der Wissenschaftler.

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