Die Urheber kritisieren die Urheberreform

Die Akademie der Künste hatte am Dienstagabend zum 5. Akademie-Gespräch „Reform gegen Urheber?“ eingeladen, mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries als Stargast. Telepolis berichtet darüber: Endloser Streit ums Urheberrecht.

Die Ministerin, die nicht mit allen Aspekten des Gesetzentwurfs im Detail vertraut schien, wusste etwa mit dem Passus der „unbekannten Nutzungsarten“ und deren Konsequenzen für Kulturschaffende wenig anzufangen. Dass Verträge, die sämtliche künftigen technischen Verwertungen ausschließen, einem Offenbarungseid für Kulturschaffende gleichkommen, darauf musste erst Regisseur Hark Bohm aufmerksam machen: Wir müssen die Garantie haben, dass neue Verwertungswege das Werk schützen und nicht zerstören.
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Im Koalitionsvertrag der jetzigen Regierung ist wortwörtlich festgehalten, dass die „Rechtstellung des Urhebers in digitalen Zeiten gestärkt werden muss“. Nach dem Kotau der Schröder-Regierung vor der Industrie und dem augenblicklichen Gesetzentwurf müsste dazu jedoch noch ordentlich zurückgerudert werden.

Ebenso wie die Justizministerin nicht mit allen Aspekten des Thema vertraut ist, hat der Autor leichte Probleme mit der Thematik. Vor allem, wenn es in Richtung „Free Culture“ geht. Das hat nichts mit Raubkopien und dergleichen zu tun.

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Eine Ergänzung

  1. Geräteabgabe: Pauschale / (gedeckelter) Prozentsatz
    Die Gefahr, dass die Urheber durch eine Quersubventionierung (niedrige Gerätepreise / hohe Belastung der Verbrauchsmaterialien) ausgetrickst werden, besteht unabhängig davon, ob die Urheber prozentual oder über einen Pauschbetrag beteiligt werden.
    Und nicht nur bei Geräten.
    Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn iTunes und andere Download-Anbieter den Preis pro Musikstück radikal senken und gleichzeitig „Servicegebühren“ verlangen?
    (Wenn man Ideen schützen könnte, dann hätte ich diese schon vor Jahren weltweit angemeldet …)

    Unbekannte Nutzungsarten:
    Obwohl sich die Medienindustrie auch die Rechte zur Verwertung durch bei Vertragsabschluss unbekannte Nutzungsarten sichert, sind diese Klauseln nach der bisherigen Rechtslage ungültig, dass heißt (theoretisch) können die Urheber neu verhandeln / den Vertragspartner wechseln, wenn neue Nutzungsarten (trägerloser Vertrieb) ökonomisch wichtig werden.
    Künftig soll dieses wichtige Recht wegfallen, es gibt nur noch ein eingeschränktes Widerspruchsrecht (§31a UrhG), das aber nur für die Urheber und nicht für ihre Erben gilt. (Obwohl die Laufzeit der Urheberrechte ständig verlängert wird)

    Besonders perfide ist, dass nach der offiziellen Sprachregelung (http://www.bmj.bund.de/media/archive/1174.pdf)) mit der Neuregelung die Rechte der Urheber nicht beschnitten, sondern das für Urheber geltende Verbot der Verfügung über unbekannte Nutzungsarten gelockert wird.

    Diese totale Verdrehung der Tatsachen in eine positive Formulierung – ein Verbot wird gelockert! – deutet (einmal mehr) darauf hin, dass die Regierung das Gesetz auf der Basis von Formulierungshilfen der Industrie beraten und beschlossen hat. Dass die zuständige Ministerin, die seit Jahren intensiv mit der Materie beschäftigt ist, diesen simplen aber wichtigen Punkt ANGEBLICH nicht kennt, spricht für sich …

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