Telepolis berichtet über den „Internetvideo-Boom in Deutschland?!“
Vergleicht man die Verletzungen in Deutschland mit denen bei YouTube, erscheint das Problem erst einmal marginal, jedoch gibt es einen entscheidenen Unterschied: YouTube wird vom „Digital Millenium Copyright Act“ geschützt, der die Rechteinhaber zwingt, erst einen sogenannten „DMCA-Letter“ mit der Aufforderung zur Löschung des fraglichen Inhalts an YouTube zu schicken, bevor sie rechtliche Schritte einleiten können. Solange YouTube diesen Aufforderungen nachkommt, drohen vorerst keine Klagen. Anders sieht es in Deutschland aus, denn hier fehlt eine solche Instanz. Es ist noch nicht klar, ob die Videohoster oder die User für die Verletzungen zur Rechenschaft gezogen werden, doch mit der zunehmenden Kommerzialisierung der Plattformen durch Werbung steigt das Risiko für die Videohoster. Aber selbst wenn „nur“ die User verklagt würden, hätte dies negative Auswirkungen auf die Plattformen. Es kommt also noch einige Arbeit in diesem Feld auf die Videohoster zu.