Datenschutz
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: Französische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook
: Französische Datenschutzbehörde verhängt Höchststrafe gegen Facebook Mehrere Datenschutzbehörden gehen derzeit gegen Facebook vor. Wegen unrechtmäßigen Webtrackings und illegaler Profilbildung verhängen die französischen Datenschützer sogar die Höchststrafe. Noch kann das Unternehmen die Sanktion jedoch aus der Portokasse zahlen.
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: So schaltest Du auf Twitter personalisierte Werbung ab
: So schaltest Du auf Twitter personalisierte Werbung ab Twitter hat neue Datenschutzrichtlinien. In den Datenschutz-Einstellungen lassen sich personalisierte Werbung und eine Personalisierung über Geräte hinweg jetzt einfach abstellen. Dazu müssen die Nutzer einfach auf den Button „Alle deaktivieren“ klicken und diese Entscheidung noch einmal bestätigen.
Zudem zeigt Twitter im Bereich „Deine Twitter Daten“ an, was das Unternehmen über einen speichert und in welche Interessenskategorien es einen einordnet. Mehr zu den Änderungen hat heise.de berichtet.
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: WhatsApp: Datenschutz-Lüge bringt Facebook Millionen-Strafe ein
Übernahme von WhatsApp: Die EU-Kommission sieht sich von Facebook getäuscht. : WhatsApp: Datenschutz-Lüge bringt Facebook Millionen-Strafe ein Aufgrund falscher Angaben bei der Übernahme von WhatsApp verhängt die EU-Kommission eine Strafe von 110 Millionen Euro gegen Facebook. Der Konzern hatte entgegen früherer Versprechen doch die Nutzerdaten der beiden Dienste miteinander abgeglichen.
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: Im Bundestag: Automatisierter Zugriff auf biometrische Passbilder für alle Geheimdienste
Die Befugnis zum automatisierten Zugriff für sämtliche Geheimdienste und Polizeien auf die Ausweis- und Passdaten in den dezentralen Meldeämtern besteht durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017. : Im Bundestag: Automatisierter Zugriff auf biometrische Passbilder für alle Geheimdienste Die Aufrüstung der Geheimdienste geht in die nächste Runde: Nun sollen sie auch Biometriedaten aus Ausweisen und Pässen automatisiert abrufen dürfen – ab sofort. Nichts hindert die Behörden mehr, eine bundesweite Datenbank anzulegen und automatisch zu rastern. Anstatt auf Kritik einzugehen, weitet die Große Koalition die Zugriffe noch aus.
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: BGH: Ungefragte Protokollierung von IP-Adressen nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet
Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil zur Speicherung von IP-Adressen auf Webseiten der Bundesregierung verkündet. : BGH: Ungefragte Protokollierung von IP-Adressen nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet Der Bundesgerichtshof hat heute bestätigt, dass auch dynamische IP-Adressen dem Datenschutzrecht unterliegen. Bis endgültig geklärt ist, ob die Bundesregierung weiterhin speichern darf, wer auf staatlichen Webseiten surft, wird es noch dauern. Auch für für private Webseitenbetreiber herrscht Unklarheit.
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: Fluggastdaten: Bundesrat beschließt Vorratsdatenspeicherung aller Flugreisen
"…muss die Freiheit wohl grenzenlos sein" oder wie ging das noch?! : Fluggastdaten: Bundesrat beschließt Vorratsdatenspeicherung aller Flugreisen Die persönlichen Daten aller Flugreisenden werden in Zukunft für fünf Jahre gespeichert und gerastert. Der Bundesrat hat heute dem Fluggastdatengesetz zugestimmt. Der Nutzen dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten ist heftig umstritten.
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: BigBrotherAwards für Bitkom, DİTİB und Ursula von der Leyen
Bei den BigBrotherAwards werden Negativpreise für besondere Verdienste gegen den Datenschutz verliehen. (Archivbild) : BigBrotherAwards für Bitkom, DİTİB und Ursula von der Leyen Mit einer großen Gala werden in Bielefeld die Datenschutz-Negativpreise verliehen. Mit der DİTİB will sich ein Preisträger offenbar sogar gerichtlich gegen den Award wehren.
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: Verhaltensbasierte Werbung: Facebook identifiziert emotional verletzliche Jugendliche
Emotional Targeting: Jugendliche, die traurig, ängstlich oder selbstzweifelnd sind, könnten besonders ansprechbar für bestimmte Werbeformen sein, weiß Facebook. : Verhaltensbasierte Werbung: Facebook identifiziert emotional verletzliche Jugendliche Eine australische Zeitung berichtet von internen Dokumenten, die nahelegen, dass Facebook seine Daten gezielt nach emotional verletzlichen Jugendlichen durchsuchen lassen kann. Der Konzern hat die Echtheit der Unterlagen indirekt bestätigt, betont aber, dass Emotionsanalyse-Tools keinem anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt würden.
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: Amazons Assistenzwanze Echo jetzt auch mit Kamera
: Amazons Assistenzwanze Echo jetzt auch mit Kamera Amazon verpasst mit dem angekündigten Produkt „Echo Look“ seiner Assistenzwanze „Alexa“ jetzt auch eine Kamera. Das Produkt soll dem Kunden dabei helfen, gut angezogen zu sein. Dafür soll das Gerät irgendwo dort platziert werden, wo man sich anzieht. Zum Beispiel im Schlafzimmer. Dort können die Kunden sich dann aufnehmen und das Bild an den eingebauten „Style Check“ und damit in Amazons Cloud schicken, wo es nach Informationen von Motherboard unbegrenzt gespeichert wird. Die Technologiesoziologin Zeynep Tufekci kritisiert, dass mittels der Aufnahmen nicht nur der Look, sondern auch Schwangerschaften und Gesundheitszustände analysiert werden können.
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: Schulterklopfen 4.0: Digitalminister feiern ihre Digitale Agenda
Symbolbild: Zwischenbilanz der Bundesregierung zur Digitalen Agenda : Schulterklopfen 4.0: Digitalminister feiern ihre Digitale Agenda Die drei Internetminister ziehen Bilanz ihrer Digitalen Agenda. Bei der kurzen Pressekonferenz bleiben die wirklich wichtigen Fragen auf der Strecke. Ein Kommentar von Markus Reuter und Ingo Dachwitz.
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: WhatsApp an Schulen: Lehrer müssen Schüler über Risiken aufklären
WhatsApp gehört zu dem Mutterkonzern Facebook. (Symbolbild) : WhatsApp an Schulen: Lehrer müssen Schüler über Risiken aufklären Die Verwendung von Software an Schulen, die datenschutzrechtlich Schüler und Lehrer gefährden, sehen Datenschutzbeauftragte verschiedener Länder kritisch. Spiegel Online befragte sie hinsichtlich eines Einsatzes des Messengers WhatsApp im Unterricht.
Auf die Frage, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Netzwerken aussehen könnte, wirbt Lutz Hasse, der Landesdatenschutzbeauftragte Thüringens, für Differenzierung:
Lehrer müssen klar zwischen der privaten und dienstlichen Nutzung unterscheiden. Und: „Sie sollten sehr gut überlegen, ob sie personenbezogene Daten, etwa von Schülern, dem Netzwerk anvertrauen“, sagt Hasse. Unterliegen die Server nicht deutschem oder europäischem Datenschutzrecht, besteht nicht nur die reale Gefahr eines Rechtsverstoßes, sondern auch ein Risiko des Datenmissbrauchs. Konkret kann das bedeuten: Ein Arbeitsblatt per WhatsApp zu verteilen ist nicht so problematisch wie Noten auf diesem Weg bekannt zu geben.
Damit Lehrer dies leisten können, müsse die Auseinandersetzung mit digitalen Medien Teil der Referendarsausbildung werden, fordern die Datenschützer. Spiegel Online fasst zusammen, dass Lehrer ihrer Schüler jedoch schon heute über Risiken aufzuklären haben:
Sind WhatsApp und Co. nicht generell verboten und ein Lehrer möchte sie einsetzen, muss er sich absichern: Die Schüler müssen über die Risiken aufgeklärt werden und der Nutzung zustimmen. Außerdem kann das nur freiwillig erfolgen. Wird auf einen Schüler dabei Druck ausgeübt, verstößt das gegen geltende Standards. Auch die Gruppendynamik unter den Schülern kann dazu führen, dass eine freie Entscheidung schwer möglich ist – im Streitfall kann das eine wichtige Rolle spielen.
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: Porträt-Serie: Datenschutzbehörden mal anders
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. : Porträt-Serie: Datenschutzbehörden mal anders Lesenswert: Auf Datenschutzbeauftragter-online.de porträtiert Christiane Schulzki-Haddouti die deutschen Datenschutzbeauftragten. Mit der Serie will sie unter anderem aufzeigen, „welche personellen und organisatorischen Faktoren in der Aufsichtspraxis eine Rolle spielen“. Durch den für die Datenschutzszene eher ungewöhnlichen Zugang über die Leitungspersonen entsteht ein neuer Zugang zum Wirken der wichtigen Behörden, die über die Fachöffentlichkeit hinaus nur wenigen bekannt sind.
Im jüngsten Text der Reihe widmet sich Schulzki-Haddouti dem neuen Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg, Stefan Brink. Über ihn heißt es dort unter anderem:
Aus politisch-kommunikativer Sicht spielt Brink gerne das Spiel über Bande: Ungewöhnlich war etwa die gemeinsame Stellungnahme in Interviewform, die er gemeinsam mit dem grünen Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht und Tim Wybitul von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells zum BDSG-Entwurf herausgegeben hat. Auch ist er Mitglied der neu gegründeten Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die gegen mutmaßlich verfassungswidrige Gesetzesregelungen künftig regelmäßig nach Karlsruhe ziehen will.
Bislang sind folgende Porträts erschienen:
- Berlin: „Den Menschen in den Mittelpunkt stellen“ mit Maja Smoltczyk
- Bayern, nicht-öffentlicher Bereich: Das Machbare effektiv durchsetzen mit Thomas Kranig
- Rheinland-Pfalz: Wissenschaft mit Praxis verbinden mit Dieter Kugelmann
- Bayern, öffentlicher Bereich: Diskret, aber „auf Ertrag bedacht“ mit Thomas Petri
- Mecklenburg-Vorpommern: Kommunikation nach allen Seiten mit Reinhard Dankert
- Schleswig-Holstein: Datenschutz als Gestaltungsaufgabe mit Marit Hansen
- Hamburg: Pflöcke einschlagen im digitalen Wandel mit Johannes Caspar
- Saarland: Auf kleiner Flamme mit Monika Grethel
- Bund: Souveräner Datenschutz ist eine Frage der Architektur mit Andrea Voßhoff
- Sachsen: Von der Aufsichts- zur Regulierungsbehörde mit Andreas Schurig
- Nordrhein-Westfalen: Glatter Rollenwechsel mit Helga Block
- Hessen: Datenschutz ist relativ mit Michael Ronellenfitsch
- Extra: Thilo Weichert im Unruhestand
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: Impulspapier: Erhobene Daten müssen dem Allgemeinwohl dienen
Die wirtschaftliche Verwertung von im Alltag generierten Daten. : Impulspapier: Erhobene Daten müssen dem Allgemeinwohl dienen Das digitale Zeitalter führt zu einer permanenten Erhebung und Auswertung von Alltagsdaten aller Menschen. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten allen Menschen gleichermaßen zugute kommen, fordert ein Impulspapier der Stiftung Neue Verantwortung.
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: Berliner Jahresbericht Datenschutz: Private Alltagsdaten in Unternehmen und Verwaltung
Die Digitalisierung des Alltags - auch im Auto : Berliner Jahresbericht Datenschutz: Private Alltagsdaten in Unternehmen und Verwaltung Die Digitalisierung des Alltags verdeutlicht den Wert des Datenschutzes. Beispiele hierfür sind etwa die digitale Patientenakte oder die Privatsphäre im Smart-Home. Der Jahresbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten enthält zahlreiche Verbesserungsforderungen für den Schutz von Daten in praktisch allen Bereichen des Lebens.
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: Tim Berners-Lee zum Ausverkauf von Browserdaten: „widerlich“
"Wenn wir das Netz nutzen, sind wir so verletzlich." : Tim Berners-Lee zum Ausverkauf von Browserdaten: „widerlich“ Der WWW-Pionier Tim Berners-Lee sprach in einem Guardian-Interview vom Dienstag über die Abschaffung einer Regelung der US-amerikanischen Telekommunikationsaufsicht Federal Communications Commission (FCC). Diese verbot Internet-Providern, den Browserverlauf ihrer Kunden ohne deren Zustimmung zu verwenden.
Nun dürfen die Provider die Verläufe auswerten und die daraus gewonnenen Informationen verkaufen. Berners-Lee bezeichnet das Gesetz als „abstoßend“, da Nutzer im Netz so verletzlich seien.
Deshalb bin ich so sehr schockiert, dass die Republikanische Partei […] vorgeschlagen hat, dass [die Privatsphäre] weggeworfen werden soll.
Die durch die Trump-Administration eingeschlagene Richtung und Attitüde ist Berners-Lee zufolge beunruhigend und abstoßend. Sollte dieser Weg weiter verfolgt werden, müsse und werde es massive Gegenwehr geben. Das gleiche würde auch im Falle der ebenfalls thematisierten Abschaffung der Netzneutralität gelten.
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: Neues Datenschutzgesetz: Forscher empfehlen Nachbesserungen
: Neues Datenschutzgesetz: Forscher empfehlen Nachbesserungen Das „Forum Privatheit“ reiht sich in die Riege der Kritiker des umstrittenen Datenschutzgesetzes der Bundesregierung ein. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Forschungsprojekt spricht in einer Pressemitteilung heute diverse Empfehlungen zur Nachbesserung des Gesetzes aus.
Dazu gehören unter anderem ein Abschied von den geplanten Regeln zur Ausweitung der Videoüberwachung durch private Unternehmen und zur Datenschutzaufsicht über Berufsgeheimnisträger. Der Sprecher des Forums, Rechtswissenschaftler Alexander Roßnagel, und die Direktorin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, zeigen zudem auf, wo Potenzial für einen progressiven Datenschutz nicht genutzt wurde. Sie schlagen unter anderem spezifische Regeln für die Produzenten von Software, für die Datenschutz-Folgenabschätzung und den technischen Datenschutz vor.
Roßnagel, dessen Expertise als Gutachter unter anderem durch das Bundesinnenministerium [PDF] in Anspruch genommen wurde, warnte vor den Konsequenzen des Gesetzes:
Ohne diese Nachbesserungen droht der künftige Datenschutz in Deutschland unter das Niveau des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu sinken. Vielleicht können nicht alle Vorschläge in der verbleibenden kurzen Zeit bis zur Bundestagswahl umgesetzt werden. Sie müssen dann aber auf der Agenda für die neue Legislaturperiode stehen.
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: Digitalisierung: Bitte nur mit Datenschutz!
Datenschützer warnen vor dem verfassungswidrigen Einsatz intelligenter Videoüberwachung. : Digitalisierung: Bitte nur mit Datenschutz! Die unabhängigen Datenschutzbehörden finden klare Worte zur Politik der Bundesregierung: Der geplante Einsatz von intelligenter Videoüberwachung? „Verfassungswidrig“! Der Kurs beim Thema Datenschutz? „Besorgniserregend“!
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: Überwachungskapitalismus: US-Provider will Ausspäh-App auf Smartphones installieren (Update)
: Überwachungskapitalismus: US-Provider will Ausspäh-App auf Smartphones installieren (Update) Der US-amerikanische Internet- und Mobilfunk-Anbieter Verizon plant, auf allen von ihm verkauften Smartphones so genannte Spyware zu installieren. Dies berichtet die Electronic Frontier Foundation (EFF). Der Vorstoß folgt auf ein jüngst beschlossenes Gesetz, das Netzbetreibern erlaubt, Nutzer- und Verkehrsdaten ihrer Kunden zu verkaufen.
Die EFF zitiert Verizons Datenschutzerklärung zu der fragwürdigen Applikation AppFlash. Ihr ist zu entnehmen, dass AppFlash folgende Information über das Handy sammelt: die Mobilfunknummer, gerätespezifische Informationen, das Betriebssystem, eine Liste der installierten Apps und den momentanen Standort.
In blumigen Worten beschreibt das Unternehmen in der Erklärung zudem seine Verwendungsabsichten. Gesammelte Informationen über das Smartphone-Verhalten der Verizon-Kunden werden weitergegeben und für zielgerichtete Werbung genutzt:
AppFlash-Informationen können innerhalb der Verizon-Unternehmen geteilt werden, darunter Unternehmen wie AOL, die es verwenden können, um relevantere Werbung innerhalb der AppFlash-Erfahrungen und an andere Orte, einschließlich Verizon-unabhängigen Websites, Diensten und Geräten, zu liefern. [Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns]
Update, 1. April 2017: Die EFF hat ihr Blog-Posting zurückgezogen. Laut Verizon handle es sich um ein freiwilliges Opt-In-Angebot, das zunächst auf nur einem Gerät, dem LG K20 V, getestet werde.