Datenschutz
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: Urteil: Sohn nutzte WhatsApp, Mutter muss nun Klicksafe.de lesen
: Urteil: Sohn nutzte WhatsApp, Mutter muss nun Klicksafe.de lesen Seit einigen Tagen zirkuliert in den (Sozialen) Medien ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld, nach dem eine Mutter das schriftliche Einverständnis der Smartphone-Kontakte ihres Sohnes einholen soll, dass deren Daten an WhatsApp übertragen werden dürfen. Mit der Zustimmung zu den AGB sollen Nutzer*innen schließlich bestätigen, dass sie autorisiert sind, diese Daten an den Facebook-Konzern weiterzugeben. Bei Zeit Online liefert Torsten Kleinz einen lesenswerten Überblick über die Debatte um das Urteil. Tenor: Rechtmäßig ist das Auslesen der Adressbücher zwar vermutlich nicht, Nutzer*innen brauchen trotzdem keine Panik vor Abmahnungen zu haben, weil nicht sie, sondern WhatsApp die rechtliche Verantwortung dafür trage.
Kleinz hat dazu unter anderem den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar befragt:
Obwohl seine Behörde selbst keine Absicht hat, Privatnutzer zu belangen, sieht Caspar das Urteil als willkommenes Druckmittel gegen den Anbieter. Der hatte nach seiner Übernahme durch Facebook die Geschäftsbedingungen geändert und den Nutzern auferlegt, die Einverständnis der Kontakte einzuholen, bevor diese auf die Server hochgeladen werden. […] „Es liegt in der Hand von WhatsApp, das automatisierte Auslesen der Adressbücher zu beenden oder zumindest dem Nutzer die Möglichkeit zu lassen, nur von ihm markierte Adressdaten weiterzuleiten, für die er dann eine Einwilligung eingeholt hat“, sagt der Datenschützer Caspar.
Unabhängig von der Frage, ob sie dafür abgemahnt werden können, tragen WhatsApp-Nutzer*innen natürlich trotzdem die moralische Verantwortung dafür, dass sie die Weitergabe der Kontaktinformationen ihrer Bekannten in Kauf nehmen, indem sie den Dienst nutzen.
Und noch ein Schmankerl aus dem teils bizarren Urteil:
Eigentlich ging es in dem Verfahren darum, ob der Sohn am Wochenende Zeit mit seinem Vater verbringen soll. Dass es dort manchmal Streit um die Smartphonenutzung des Jungen gebe, wurde nur am Rande erwähnt. Im Urteil ist das Thema aber von zentraler Bedeutung. So wird der Mutter aufgetragen, bis zur Volljährigkeit des Sohnes dessen Smartphonegebrauch zu beaufsichtigen und „das Smartphone des Kindes vor dem Schlafengehen jeweils einzuziehen, sowie dem Kind einen anderweitigen, nicht online vernetzten Wecker bereitzustellen“. Dazu soll sie monatlich mindestens drei Artikel zum Thema auf der Website der EU-Initiative Klicksafe.de lesen und mit ihrem Sohn über dessen Smartphonenutzung sprechen.
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: Aus Angst vor Image-Schäden: Real beendet Tests mit Gesichts-Scannern
: Aus Angst vor Image-Schäden: Real beendet Tests mit Gesichts-Scannern Seit Herbst 2016 waren bei der Supermarktkette Real Gesichts-Scanner der Firma Echion im Einsatz. Einer Pressemitteilung zufolge stellt das Unternehmen den Einsatz der Technik mit sofortiger Wirkung ein. Die Bildschirme, die das Gesicht ihrer Betrachter analysierten, um die angezeigte Werbung darauf zuzuschneiden, sollen in den 41 Testmärkten nicht mehr genutzt werden. Als Grund nennt Real die anhaltende öffentliche Diskussion. Unter anderem hatte der Verein Digitalcourage Strafanzeige gestellt.
Die letzte Innovation dieser Art dürfte das jedoch nicht gewesen sein. Real kündigte an, bei der Implementierung künftig besseres Marketing zu betreiben:
Der Kundennutzen vom Einsatz technologischer Weiterentwicklungen muss jederzeit für Kunden nachvollziehbar sein. Das war im vorliegenden Fall nicht gewährleistet. Um eine möglichst breite Transparenz und Akzeptanz bei Kunden und Öffentlichkeit zu erreichen, werden daher künftig technologische Weiterentwicklungen in enger Abstimmung mit den real,- Kundenbeiräten und Fokusgruppen erörtert.
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: Umfrage: Mehrheit der Deutschen ist gegen Offline-Tracking
Wo bist Du? Google weiß viel über den Aufenthaltsort seiner Nutzer : Umfrage: Mehrheit der Deutschen ist gegen Offline-Tracking Die Mehrheit der Menschen in Deutschland spricht sich gegen die Aufzeichnung ihrer Bewegungen in Flughäfen, Einkaufszentren und Innenstädten mit Hilfe von Smartphone-Signalen aus. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). Lediglich neun Prozent der Befragten finden den Einsatz dieser Überwachungstechnologie durch Unternehmen grundsätzlich akzeptabel. 54 Prozent sprachen sich für ein generelles Verbot des Offline-Trackings aus. Ein Drittel der Befragten wäre einverstanden, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen erfüllt werden.
Der vzbv fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Verbraucher im Rahmen der kommenden ePrivacy-Verordnung besser geschützt werden. In diesem derzeit auf EU-Ebene verhandelten Gesetz ist bislang vorgesehen, Offline-Tracking fast uneingeschränkt zu erlauben. Geschäfte müssten lediglich Schilder anbringen, die darüber informieren, dass sie die Technik einsetzen. vzbv-Vorstand Klaus Müller:
Die vorgeschlagenen Regelungen sind absolut inakzeptabel. Verbraucher, die nicht überwacht werden wollen, hätten nur die Möglichkeit, den Flugmodus anzuschalten. Da macht ein Mobiltelefon kaum noch Sinn. Die EU muss Regeln treffen, damit Verbraucher selbst entscheiden können, ob ihre Daten erhoben werden dürfen.
Für die Umfrage wurden laut vzbv im april 2017 1002 per Zufallsstichprobe ausgewählte volljährige Deutschsprachige befragt.
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: Wenn dir eine Firma, die du nicht kennst, Briefe zu deinem Gesundheitszustand schickt
medizin-labor : Wenn dir eine Firma, die du nicht kennst, Briefe zu deinem Gesundheitszustand schickt In den USA wunderten sich Menschen über persönlich adressierte Briefe der Firma AcurianHealth, die offenbar ziemlich viel über ihren Gesundheitszustand wusste. Gizmodo hat in einer längeren Recherche das Modell aufgedeckt, mit dem das Unternehmen über elaboriertes Tracking an sich anonymisierte Daten einzelnen Kunden und ihren Krankheitsbildern zuordnen konnte.
Im Zentrum der Recherche steht die Firma Acurian, die Menschen für klinische Tests anwirbt. Acurian arbeitet mit der Apothekenkette Walgreens zusammen, welche ihre Kunden auf Basis der Einkäufe im Auftrag von Acurian anschreibt. In diesen Schreiben sind Domains genannt. Besucht nun eine angeschriebene Person eine der Domains, kann dort offenbar mit Hilfe einer Technologie der Firma NaviStone ihre Identität enttarnt werden. So kann Acurian die Anonymisierung von Walgreens umgehen und bekommt echte Namen und Adressen zu den Gesundheitszuständen.
100 Millionen solcher Datensätze soll die Firma haben. Wie das alles genau funktioniert, erläutert der umfangreiche Artikel. Datenschützer in den USA gehen davon aus, dass das Vorgehen illegal ist.
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: CDU glaubt fest an „Dateninnovation“
coins, coins, coins : CDU glaubt fest an „Dateninnovation“ In einem Wahlkampfpapier träumt die CDU von neuen Kompetenzen der Bundesdatenschutzbeauftragten. Daten sollen dem Wirtschaftswachstum zugeführt und die Datensparsamkeit abgeschafft werden. Geht es nach der CDU, wird zukünftig von Datenschutz keine Rede mehr sein.
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: ePrivacy-Reform: Forscher empfehlen Nachbesserungen
Die EU will den Schutz der Vertraulichkeit und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation modernisieren. : ePrivacy-Reform: Forscher empfehlen Nachbesserungen Eine Studie der Universität Amsterdam [PDF] kommt zu dem Schluss, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung dringend nachgebessert werden muss. Der Innen- und Justizausschuss des EU-Parlaments hatte die 130 Seiten starke Studie in Auftrag gegeben.
Mit seinen umfassenden Empfehlungen unterstreicht das Papier, dass die Welle, die Teile der Digitalindustrie und Presseverlage gegen die geplante Modernisierung der ePrivacy-Regeln machen, maßlos überzogen ist. Das Fazit:
Der ePrivacy-Vorschlag enthält gute Elemente, sollte aber signifikant verbessert werden, um das Recht auf Privatsphäre und die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation zu schützen.
Bei einer Sitzung des Ausschusses kündigte die Berichterstatterin, Marju Lauristin, heute unterdessen an, ihren Vorschlag für eine Positionierung des EU-Parlaments am 21. Juni vorlegen zu wollen.
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: Vermittlung nicht möglich: 19,3 Stellen für die Informationsfreiheit
Mehr Arbeit als zu schaffen: Beauftragte für Informationsfreiheit (Symbolbild) : Vermittlung nicht möglich: 19,3 Stellen für die Informationsfreiheit Krude Ausreden von Ämtern und verweigerte Auskünfte: Zwar müssen die Beauftragten für Informationsfreiheit täglich zwischen BürgerInnen und Behörden vermitteln. Doch aufgrund fehlender Ausstattung können viele von ihnen praktisch nicht viel bewirken.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW22: Daten zwischen öffentlich und privat
Wenn es doch nur schmecken würde : Netzpolitischer Wochenrückblick KW22: Daten zwischen öffentlich und privat Die Woche im Überblick: Staatstrojaner sollen massenweise eingesetzt werden, das Urheberrecht ist auf EU-Ebene und in Deutschland von vielen Seiten unter Beschuss – und die Telekom verletzt die Netzneutralität.
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: re:publica 2017 – Europas Ringen um ePrivacy
Wer die digitale Gesellschaft liebt, sollte sich informieren und einmischen! : re:publica 2017 – Europas Ringen um ePrivacy Auf der re:publica 2017 sprach unser Redakteur Ingo Dachwitz über die aktuelle „Lobby-Schlacht um Brüssel: Ende mit Tracken oder Tracken ohne Ende?“. Schließlich steht mit der derzeit verhandelten ePrivacy-Verordnung die wichtigste Datenschutzdebatte des Jahres an.
Inhaltlich berührt die Verordnung große Themen, die uns alle betreffen: Grundrechte, Selbstbestimmung und die Monetarisierung von Daten.
In der EU wird gerade über eine Verordnung verhandelt, die genau für diesen Bereich der elektronischen Kommunikation verbindliche und zeitgemäße Regeln schaffen soll. Diese „ePrivacy-Verordnung“ könnte in absehbarer Zeit die letzte Möglichkeit sein, der Daueraufzeichnung und ‑auswertung unseres Lebens klare Grenzen zu setzen.
Um zu verdeutlichen, warum diese Verordnung so wichtig ist, startet Ingo seinen Vortrag mit einem Crashkurs zur Bedeutung von Datenschutz und erklärt mit plastischen Beispielen, was konkret dahintersteckt, wenn Firmen uns(ere Daten) tracken.
Der Vortrag fasst den Stand der Debatte zusammen und erklärt das aktuelle Arbeitspapier der ePrivacy-Verordnung. Zwar enthält dieses aus Bürger- und Verbrauchersicht durchaus positive Punkte, es mangelt jedoch nicht an Verbesserungsmöglichkeiten. Und hier sind wir alle gefragt, um Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen und der Wirtschaftslobby etwas entgegenzustellen.
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: re:publica 2017: Vortrag und Diskussion zur ePrivacy-Reform
The Lobby of the House of Commons, 1886 : re:publica 2017: Vortrag und Diskussion zur ePrivacy-Reform An welche Regeln sollen sich Kommunikationsdienste künftig halten müssen, um die Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen? Wie wollen und können wir Tracking sinnvoll begrenzen? Welche Entscheidungsmöglichkeiten brauchen Nutzer? Darüber diskutierten auf der re:publica unter anderem Europa-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht und Bitkom-Vertreterin Susanne Dehmel.
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: ZDF heute-show über die aktuellen Überwachungsgesetze der Großen Koalition
Foto: CC-BY-NC 4.0 netzpolitik.org : ZDF heute-show über die aktuellen Überwachungsgesetze der Großen Koalition Die ZDF heute-show hat sich am vergangenen Freitag in zwei Beiträgen mit den aktuellen Überwachungsgesetzen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag, vor allem mit dem Zugriff auf biometrische Passbilder durch Behörden, beschäftigt.
In 87 Sekunden zum Big-Brother-Gesetz: Bundestag killt den Datenschutz
Adieu, Datenschutz! Sebastian Pufpaff über das neue Big-Brother-Gesetz
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: Real-Supermärkte mit Gesichtsanalyse
Gesichtsanalyse: Wer schaut wie lange auf Werbebildschirme im Supermarkt? (Symbolbild) : Real-Supermärkte mit Gesichtsanalyse Die Supermarktkette Real hat in 40 von 285 Filialen eine Gesichtserkennung installiert, die überprüft, wer auf Werbebildschirme schaut. Das System analysiert Geschlecht und Alter und speichert nach Informationen von Real diese Informationen samt der Dauer des Blickkontaktes ab. Die Supermarktkette hat keine datenschutzrechtlichen Bedenken, da sie ja Schilder mit der Aufschrift „Dieser Markt wird videoüberwacht“ habe. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar fordert laut Spiegel Online, dass die Supermärkte die genaue Art der Videoüberwachung auszeichnen müssten.
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: Gutachten zum neuen Datenschutzgesetz: Laxe Kontrolle von Ärzten und Anwälten ist verfassungswidrig
Ärzte, Anwälte und andere Berufsgeheimnisträger erlangen oft sensible Informationen über ihre Klienten. Für Aufsichtsbehörden wird es zukünftig fast unmöglich sein, zu prüfen, ob der Datenschutz dabei eingehalten wird. : Gutachten zum neuen Datenschutzgesetz: Laxe Kontrolle von Ärzten und Anwälten ist verfassungswidrig Ob Anwälte, Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger sorgsam mit den Daten ihrer Mandanten und Patienten umgehen, kann von den zuständigen Aufsichtsbehörden künftig nicht mehr wirksam kontrolliert werden. Der Jurist Thilo Weichert kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Regelung verfassungswidrig ist.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW20: Digitale Verunsicherung
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW20: Digitale Verunsicherung Die Woche im Überblick: Geheimdienste, Polizeien und andere Behörden werden immer mehr zum Nimmersatt, die Netzneutralität gerät unter die Räder und Facebook belügt die EU-Kommission. Andererseits wird Biertrinken endlich intelligent – und Chelsea Manning ist frei.
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: Zur Identitätsprüfung: Bundestag beschließt Auswertung der Datenträger von Asylbewerbern
Was für ein Gefühl erzeugt es, wenn fremde Hände das eigene Smartphone durchsuchen (Symbolbild)? : Zur Identitätsprüfung: Bundestag beschließt Auswertung der Datenträger von Asylbewerbern Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf künftig Smartphones und andere elektronische Geräte von Asylbewerben ohne Papiere auswerten. Hierfür werden alle darauf gespeicherten Informationen kopiert und durchsucht. Nicht nur deshalb kritisieren Menschenrechtler das neue Gesetz scharf.