„Jeder kann die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als verletzt ansieht.“ So erklärt das Gesetz die Funktion der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die Beauftragte des Bundes und die Beauftragten der Länder sollen bei Streitigkeiten zwischen BürgerInnen und Behörden vermitteln, wenn öffentliche Stellen die verlangten Informationen nicht herausgeben. Das klingt in der Theorie wunderbar – deswegen ist es zum Beispiel über FragDenStaat direkt möglich, Beauftragte um Vermittlung bei Anfragen zu bitten, wenn Antworten nicht in der vorgegebenen Frist eingetroffen sind oder zu hohe Kosten in Rechnung gestellt werden.
Doch in der Realität ist dieser Prozess meistens sehr langwierig: So dauert es nach der ersten Bitte um Vermittlung des oder der Beauftragten oftmals mehrere Monate, bis ein Ergebnis vorliegt. Das zeigen unter anderen Beispiele aus Thüringen, Berlin und dem Bund, wo Vermittlungsversuche schon einmal acht Monate dauern können.
In manchen Fällen macht das die Arbeit der Beauftragten ineffektiv oder sogar überflüssig. Die Frist zur Einreichung von Einsprüchen – welche letztlich zu Gerichtsverfahren führen können – liegt nämlich in der Regel bei einem Monat. Eine Einschaltung von Informationsfreiheitsbeauftragten hält diese Frist nicht an, so dass teilweise schon Gerichte übernehmen, bevor es überhaupt zu einer Vermittlung gekommen ist.
Fehlende Ressourcen, fehlende Befugnisse
Die fehlende Durchschlagskraft der Beauftragten hängt zum einen mit fehlenden Befugnissen der Stellen zusammen. Antwortet eine Behörde nicht auf einen Vermittlungsversuch der Beauftragten, kann diese nicht wie in anderen Ländern der Welt die Herausgabe von Informationen anordnen oder Strafgelder verhängen. Das schärfste Schwert der Informationsfreiheitsbeauftragten sind formelle Beanstandungen.
Zum anderen ist es aufgrund der Ausstattung kaum möglich, Eingaben zufriedenstellend zu beantworten. In allen Bundesländern und auf Bundesebene gibt es zusammengerechnet 19,3 Stellen bei Beauftragten für Informationsfreiheit. Mit 0,5 Stellen haben Bremen, das Saarland und Thüringen die wenigsten und Berlin mit 2,5 die meisten Stellen der Bundesländer. Vier Bundesländer haben kein Informationsfreiheitsgesetz und damit auch keine Beauftragten für Informationsfreiheit.
2017 gibt es sogar acht Prozent weniger Stellen im Bereich Informationsfreiheit als noch im Vorjahr. Und auch die vier Stellen für Informationsfreiheit bei der Bundesbeauftragten sind deutlich zu wenig: So gingen zum Beispiel 2015 insgesamt 640 Eingaben für Vermittlungen bei der Stelle ein – eine Zahl, die vom zuständigen Referat kaum zu bewältigen ist.
13.000 neue Stellen im Innenministerium
Die angespannte Personalsituation ließe sich ändern, würden die Beauftragten – und auch die Zuständigen bei anderen öffentlichen Stellen – mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet. International sind vergleichbare Behörden deutlich besser besetzt. Die mexikanischen Beauftragten für Informationsfreiheit verfügen etwa über 200 MitarbeiterInnen.
Für eine Änderung in diesem Bereich fehlt aber offensichtlich der politische Wille. Es ist nämlich eigentlich nicht so schwer, Behörden aufzustocken: So hat das Bundesministerium für Inneres im „Sicherheits- und Integrationsbereich“ seit Beginn der Legislaturperiode 13.000 neue Stellen geschaffen. Wo ein politischer Wille, ist auch ein Weg.
Mitarbeit: Leonard Wolf
Warum haben nicht Niedersachsen, Hessen und Sachsen die wenigsten Stellen (nämlich laut Grafik keine) statt diejenigen Länder, die wenigstens eine halbe Stelle dafür reservieren?
In den dortigen Bundesländern gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz und damit auch keine Beauftragten für Informationsfreiheit.
Bremen, das Saarland und Thüringen sollen die wenigsten Stellen haben? Die Grafik sieht Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen aber noch dahinter.
Als Niedersachse finde ich das beschämend. :-(
Oh, war jemand schneller. Ändert aber nichts daran, dass die Aussage nicht korrekt ist. Aber vielleicht ist das in den Bundesländern ohne Informationsfreiheitsbeauftragten irgendwie anders geregelt.