In dem Referentenentwurf zur Transparenzverordnung, den wir Ende September veröffentlichten, war der Routerzwang durch die Hintertür wieder möglich geworden. Das stellte einen Rückschritt im Vergleich zu vorigen Fassungen dar, der damit begründet wurde, dass laut der Bundesnetzagentur keine Ermächtigungsgrundlagen zur Verfügung stünden, um die Definition des Netzabschlusspunktes aus den Händen der Provider zu reißen. Auch […]