Breitband
-
: CDU verspricht Verfassungsschutz den Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner
: CDU verspricht Verfassungsschutz den Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner Der Bundesvorstand der CDU hat am Wochenende im Rahmen seiner Klausurtagung in Mainz eine „Mainzer Erklärung“ verabschiedet. Darin geht es auch in einigen Punkten um Netzpolitik. Die Mainzer Erklärung stellt fest, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung von den EU-Gremien beschlossen wurde und zitiert nochmal die Punkte, die der CDU dabei wichtig waren (u.a. mehr Big Data wagen). Wie in fast jedem Papier einer Partei in diesem Jahrtausend wird auch der Breitbandausbau versprochen, aber die CDU hat vergessen darauf hinzuweisen, dass man selbst an dem jahrzehntelangen Versagen Schuld ist. Dafür soll aber demnächst Glasfaser befördert werden. Das freut doch, immerhin belegt Deutschland im EU-Vergleich beim Breitbandausbau nur den letzten Platz. Da ist noch Platz nach oben.
Die wichtigste Stelle kommt aber beim Punkt „Für Sicherheit“. Die CDU rühmt sich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und verspricht gleich noch die Ausweitung dieser durch einen Zugriff für den Verfassungsschutz und die Wiedereinführung der Onlinedurchsuchung:
Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben.
Wir wetten lieber nicht darauf, dass das mit der SPD nicht zu machen ist. Mehr Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner wagen – bei der CDU weiß man im Gegensatz zur SPD wenigstens immer, woran man ist.
-
: #netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein?
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein? Schritt für Schritt versuchte sich heuer die Bundesregierung ihrem Ziel anzunähern, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen herzustellen. Schließlich weiß auch die Regierung um die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag und in der „Digitalen Agenda“ aufgestellten Versprechen, die zu einer deutschen „Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste“ führen sollen, kaum etwas wert sind, solange ein signifikanter Anteil der Bevölkerung nicht daran teilhaben kann.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der dreizehnte Beitrag in dieser Reihe.
Doch wurde man den Eindruck nicht los, dass dem Schritt nach vorne oft zwei Schritte zurück folgten. So wurde zwar das lang erwartete „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ verabschiedet, doch das setzt lieber auf ein kurzfristiges Bandbreitenziel anstatt auf nachhaltigen Infrastrukturausbau.
Nicht alle in der Branche verteufeln die umstrittene Vectoring-Technik, für helle Aufregung sorgte jedoch der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur, der der deutschen Telekom entscheidende Vorteile beim Vectoring-Ausbau verschafft und Wettbewerber benachteiligt.
Schatten und Licht
Um die Verbreitung offener WLANs voranzutreiben, bastelt die Regierung schon seit geraumer Zeit an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes. Bislang ähnelt die Novellierung jedoch eher einem Debakel als einer erst zu nehmenden Klärung der Störerhaftung, sodass wir diesem Punkt einen eigenen #netzrückblick-Artikel widmen werden.
Als einziger unumstrittener Erfolg kann das Abschaffen des Routerzwangs gelten, der trotz des Widerstandes des Bundesrates verabschiedet wurde und Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Damit steht es Verbrauchern endlich frei, beliebige Router einzusetzen, um sie ihren eigenen Bedürfnissen nach selbst zu konfigurieren oder um sie zeitnah gegen Sicherheitslücken abzusichern.
Förderprogramm benachteiligt Betreibermodell
Mitte 2015 waren bloß 76 Prozent aller deutschen Haushalte mit bis zu 30 MBit/s im Downstream ans Internet angeschlossen, was seit 2013 einem Zuwachs von etwa sechs Prozent entspricht. Diese moderate und zudem stagnierende Wachstumsrate soll das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ des (mitunter kaum handlungsfähigen) Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbessern – und das dramatisch, denn viel Zeit bleibt der Regierung nicht mehr, um tatsächlich sämtliche deutsche Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht. Über eine solche Anbindung verfügten Mitte 2015 knapp 69 Prozent.
Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro in die Hand und sieht zwei konkrete Fördermodelle vor: Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell soll Netzbetreibern ermöglichen, wirtschaftlich unattraktive Gebiete zu erschließen, indem die Fördergelder die finanzielle Lücke schließen. Beim Betreibermodell wiederum errichten die Kommunen die passive Infrastruktur, beispielsweise Glasfaserleitungen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Über die Vergabe der Mittel entscheidet letztlich ein Punktesystem. So weit, so gut.
Der Teufel liegt freilich im Detail, denn gleichberechtigt sind die beiden Modelle nicht: Zwar verspricht das Betreibermodell einen langfristig sinnvolleren Ausbau, da die meisten Kommunen auf die nachhaltige, dafür aber teurere Glasfaser setzen dürften. Bewerben sich jedoch mehrere Anbieter beziehungsweise Modelle um den Auftrag, wird in aller Regel das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zum Zug kommen, da das „wirtschaftlichere Modell“ zu wählen ist. Es steht also zu befürchten, dass uns die gute alte Kupferdoppelader auf der letzten Meile länger erhalten bleibt als gewünscht.
Re-Monopolisierung des Netzes
Auf veralteten Kupferleitungen setzt auch VDSL2-Vectoring auf, mit dem sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren lassen und deren Einsatz sich punktuell dazu eignet, begrenzte Gebiete über die Brückentechnologie schneller anzuschließen. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber eben nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Zusätzlich und besonders problematisch an der Technik ist jedoch, dass sie immer nur ein einziger Netzbetreiber pro Vermittlungsstelle anbieten kann, da es sonst zu Störungen auf den übrigen Leitungen kommen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Investitionszusage der deutschen Telekom zu sehen, die sich gerne im Tausch ein exklusiven Ausbaurecht von knapp 8.000 Hauptverteilern mit Vectoring sichern würde. Damit würden Mitbewerber jedoch den Zugriff auf die letzte Meile hin zum Kunden verlieren und wären auf Vorleistungsprodukte des Ex-Monopolisten angewiesen.
In einem ersten Entscheidungsentwurf ist die Bundesnetzagentur dieser Forderung weitgehend nachgekommen und hat damit für ein Beben in der Branche gesorgt. Zwar bleibt der Telekom der exklusive Zugriff auf die jeweiligen Nahbereiche formal verwehrt, Wettbewerber müssen jedoch mit strikteren Auflagen rechnen und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes.“ Dass es sich bei den Vorwürfen nicht um sonst so übliche Polemik handelt, zeigt die Schützenhilfe der Monopolkommission, die im Falle einer Umsetzung vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte. Mit einer Entscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Es bleibt also spannend.
-
: Oettinger warnt vor Monopol im deutschen Telekommunikationsmarkt
Digitalkommissar Günther Oettinger fand auf der BREKO-Jahrestagung ein dankbares Publikum vor. Bildquelle: Netzpolitik.org : Oettinger warnt vor Monopol im deutschen Telekommunikationsmarkt Vor einer Entwicklung hin zu Monopolen, die niemand wolle, warnte der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger auf der Jahrestagung des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO). Das anwesende Publikum, praktisch alle Konkurrenten der Telekom Deutschland und einhellig gegen die Pläne der Bundesnetzagentur, dem Ex-Monopolisten weitgehend den Nahbereich rund um knapp 8.000 Hauptverteiler zu überlassen, bedachte die Aussage mit lautem Applaus.
Der per Videobotschaft zugeschaltete Oettinger betonte die „überragende Bedeutung“ digitaler Infrastruktur für den digitalen Binnenmarkt. Der Bedarf an Bandbreite werde nicht linear nach oben gehen, sondern „explodieren.“ Die ehrgeizigen Ausbaupläne für die kommenden Jahrzehnte, die europaweit um sich greifen würden, würden aber „einen fairen Wettbewerb zwischen allen Beteiligten“ brauchen. Deshalb seien die nationalen Regulierungsbehörden im Zusammenspiel mit EU-Institutionen gefordert, diesen sicherzustellen.
Freilich sei nicht überall der Breitbandausbau wirtschaftlich lohnenswert. Besonders im ländlichen Raum brauche es deshalb eine „kluge Kombination verschiedener Förderprogramme,“ also etwa Mittel bislang unterversorgter Regionen, Förderungen der einzelnen Mitgliedsstaaten sowie Gelder aus EU-Strukturfonds.
Der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur müsse jetzt von den Mitbewerbern begutachtet werden, entsprechende Stellungnahmen seien erwünscht. Sollte die Bundesnetzagentur im Laufe der nationalen Konsultationsphase am vorliegenden Entwurf festhalten, könne immer noch die EU-Kommission, die notifiziert werden muss, in die Bresche springen. Sie werde dann prüfen, ob die Regulierung genüge oder ob eine Re-Monopolisierung zu befürchten sei.
Bislang hatte Oettinger den aus seiner Sicht fragmentierten europäischen Telekommunikationsmarkt kritisch betrachtet und einen konsolidierten Markt gefordert, der dem internationalen Wettbewerb standhalten könne.
-
: Breitbandausbau: Telekom-Vectoring rückt näher
Screenshot: "Infoblatt Vectoring" des <a href="http://www.breitbandbuero.de/fileadmin/user_upload/PDF/150918_BBB_Infoblatt_Vectoring_WEB.pdf"> Breitbandbüros.</a> : Breitbandausbau: Telekom-Vectoring rückt näher Die Auseinandersetzung, wie Deutschland seine Lücken in der Versorgung mit Breitbandanschlüssen schließen soll, geht in die nächste Runde. Heute hat die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf vorgelegt, der der Telekom Deutschland beinahe exklusiv den Zugriff auf den Nahbereich rund um die Hauptverteiler gewährt. Das alleinige Ausbaurecht, wie von der Telekom gefordert, haben die Regulierer dem Ex-Monopolisten jedoch nicht zugestanden. Solange Wettbewerber bestimmte Auflagen erfüllen, dürfen auch sie den Nahbereich mit Vectoring versorgen und somit Hürden für die Konkurrenz errichten.
„Unser Vorschlag für die künftigen Teilnehmeranschlussleitung-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, und bezog sich damit auf die hitzig geführte Debatte, die die Netzbetreiberbranche in den letzten Monaten ausgefochten hat. Ausgelöst wurde sie durch den Antrag der Telekom vom vergangenen Februar, bis 2018 bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche über die Vectoring-Technik anzubinden. Insgesamt handelt es sich um 5,9 Millionen Haushalte, die sich im unmittelbaren Einzugsbereich der knapp 8.000 Hauptverteiler befinden.
Mehr Bandbreite, mehr Tücken
Mit dem Investitionsversprechen wollte die Telekom der Bundesnetzagentur – und der Bundesregierung – den Ausbau von VDSL2-Vectoring im Nahbereich dieser Hauptverteiler schmackhaft machen. Die Technik setzt auf herkömmlichen Kupferleitungen auf und erlaubt Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s im Downstream, solange die Leitungslänge etwa 500 Meter nicht übersteigt. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.
Das drängendste Problem der Technik ist jedoch, dass sie ein gleichberechtigtes Nebeneinander mehrerer Anbieter an entsprechend umgebauten Standorten ausschließt. Wettbewerber würden den direkten Zugriff auf die letzte Kabelstrecke zum Kunden verlieren, die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL), und müssten ihre eigene Hardware vom Hauptverteiler abziehen. Investitionen in nicht unerheblicher Höhe wären damit zunichte gemacht.
Vectoring statt entbündelter Leitungen?
Da die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass Vectoring zunehmend an Bedeutung gewinnen und in Folge sogar die „entbündelte TAL als Vorleistungsprodukt für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ablösen“ wird, hat sie vor wenigen Wochen neue Rahmenbedingungen für die Bitstrom-Regulierung beschlossen. Damit regelt sie die Zugangsbedingungen ins Netz der Telekom.
Neu hinzu kommt erstmals der Bitstrom-Zugang auf Layer-2-Ebene, mit dem Wettbewerber das Signal über Ethernet abgreifen können. So lassen sich Produkte individueller gestalten als über den bisher eingesetzten Layer-3-Bitstrom, der eine Ebene höher auf dem Internet-Protokoll (IP) aufsetzt. Solche Layer-2-Bitstrom-Zugänge dürften die Grundlage für das „lokale virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA)“ bilden, das die Telekom anbieten muss, sobald sie einen Hauptverteiler auf Vectoring umstellt. [Update: Das noch nicht fertig spezifizierte VULA-Produkt ist unabhängig vom Layer-2-Bitstromzugang.]
Auflagen für Mitbewerber
Wie die Bundesnetzagentur betonte, bleibt der Telekom-Konkurrenz die Möglichkeit offen, selbst die Infrastruktur in Beschlag zu nehmen und VDSL2-Vectoring anzubieten – allerdings unter Auflagen. So musste sich das betreffende Unternehmen in einem bestimmten Nahbereich bislang stärker und „damit flächendeckender als die Telekom engagiert“ haben, um den Vectoring-Zuschlag zu erhalten.
Scharf kritisierte das etwa Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Während der Ausbau durch die Wettbewerber bis 31. Mai 2016 verbindlich angekündigt und bereits bis 31.12.2017 abgeschlossen sein muss, gilt für die Telekom ein solches Ultimatum nicht, was die Investitionsmittel aus den ländlichen Bereichen abzieht und sogar die Investitionen der Wettbewerber in Fördergebieten gegenüber der Telekom erschwert.“ Beim Entscheidungsentwurf handle es sich deshalb um keinen fairen Kompromiss, anders als es die Bundesnetzagentur darstellen möchte.
Ähnlich gelagert fiel auch die Kritik des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) aus. „Entgegen ihrer heutigen Aussage, ihre Rolle als unabhängiger Regulierer und neutraler Schiedsrichter nicht verlassen zu haben, hat sich die Bundesnetzagentur durch die Berücksichtigung des inhaltlich weitgehend unverbindlichen Ausbauversprechens der Deutschen Telekom ganz offensichtlich auf eine politisch gewollte Entscheidung eingelassen“, sagte BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
Es sei ein „Unding“, dass Wettbewerbern in der Regel bloß der Rückgriff auf Vorleistungsprodukte bleiben dürfte, die mit dem direkten Zugriff auf die Kupferdoppelader nicht mithalten könnten. „Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden. Zudem zeigt die Praxis: Monopole führen langfristig zu höheren Preisen und schlechterer Qualität“, erklärte Albers.
Telekom befürchtet mehr Aufwand
Enttäuscht zeigte sich auch die Telekom, die bis zuletzt auf ein exklusives Ausbaurecht gehofft hatte. Man werde nun prüfen, „ob unter diesen Bedingungen tatsächlich alle Nahbereiche versorgt werden können“, teilte uns Telekom-Sprecher Philipp Blank mit. Denn durch die Konkurrenzsituation sei nicht mehr sichergestellt, „dass die notwendige Mischkalkulation aus rentablen und unwirtschaftlichen Gebieten möglich ist“. Zudem müsse man künftig ein weiteres Vorleistungsprodukt zur Verfügung stellen, was insgesamt mehr Regulierung und mehr Aufwand bedeuten würde.
Bundesnetzagentur-Präsident Homann verteidigte den Entwurf und verwies auf die anstehende Konsultationsphase: „Eine abschließende Entscheidung zu den künftigen TAL-Zugangsbedingungen ist noch nicht getroffen worden. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen.“ Nach einer mündlichen Anhörung vor der zuständigen Beschlusskammer am 10. Dezember bleibe den interessierten Parteien noch bis zum 18. Januar 2016 Zeit, schriftlich Stellung zu nehmen.
-
: Digitaler Binnenmarkt: #NetCompetition will Wettbewerb erhalten
Andrus Ansip, EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/baltic-development-forum/4681809223/">Algimantas Balezentis/BDF</a> : Digitaler Binnenmarkt: #NetCompetition will Wettbewerb erhalten Heute startete in Brüssel die Initiative #NetCompetition, die den Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten erhalten will. Die breite Koalition besteht aus Verbraucherschutzorganisationen wie dem Europäischen Verbraucherverband BEUC, Netzbetreibern wie Cogent oder dem deutschen BREKO-Verband sowie Digital-Rights-Gruppen wie Access.
Breitbandmärkte würden dazu neigen, oligopolistische und monopolistische Strukturen zu bilden, erklärte #NetCompetition in einer Aussendung. Deshalb müsse man „exzessive Konzentration“ sowie „Versuche einer Re-Monopolisierung“ verhindern und „Wettbewerb in offenen Netzen“ fördern. Die Situation auf dem US-Markt diene als „warnendes Beispiel.“ Weniger Wettbewerb bedeute höhere Preise und schlechte Angebote, während Investitionen in den Breitbandausbau kaum steigen würden.
Mit diesem Vorstoß bereitet sich die Initiative auf die Neuordnung der Rahmenbedingungen des europäischen Telekommunikationsmarktes vor, den die EU-Kommission für 2016 angekündigt hat. Einheitliche regulatorische Vorgaben sollen einen gemeinsamen digitalen Binnenmarkt schaffen helfen, der unter anderem zu Einspareffekten für europaweit agierende Netzbetreiber führen soll.
Weniger Anbieter gleich bessere Netze?
Große Anbieter haben ein lebhaftes Interesse daran, die Wettbewerbsregeln zu ihren Gunsten zu ändern, um anschließend den Markt zu konsolidieren. Im Gegenzug versprechen sie Investitionen in den Ausbau von Netzwerkkapazitäten. Wie #NetCompetition betont, bestehe jedoch kein Widerspruch zwischen hartem Wettbewerb und Investitionen in Netzwerke.
Schlecht ausgestaltete Regeln würden vielmehr die Liberalisierungen der 1990er-Jahre zunichte machen, die erst dazu geführt hätten, dass europäischen Konsumenten in der Regel die Wahl zwischen mehreren Anbietern bleibe. Allein der herrschende Wettbewerb treibe Netzbetreiber dazu, den Netzausbau voranzubringen sowie die Bandbreite zu erhöhen – und dies zu günstigeren Preisen für die Nutzer als auf der anderen Seite des Atlantik.
Indirekt hob auch Digitalkommissar Günther Oettinger die Wichtigkeit eines funktionierenden Marktes hervor, als er letzten Juli die europäischen Netzneutralitätsregeln verteidigte. So betonte er, dass Kunden künftig ihre Verträge leichter kündigen könnten, sollten Betreiber die versprochenen Geschwindigkeiten nicht liefern. Freilich bleibt das bloß ein Lippenbekenntnis, sollten keine Anbieter übrig bleiben, zu denen man wechseln könnte. Zum Start von #NetCompetition erklärte folglich BEUC-Chefin Monique Goyens: „Wettbewerb ist das beste Rezept, um zu verhindern, dass europäische Konsumenten einer Handvoll großer Anbieter ausgeliefert sind.“ EDRi-Chef Joe McNamee fügte hinzu: „Liberalisierung ist nicht bloß ein ökonomisches Thema – Liberalisierung zu verteidigen bedeutet, Innovation, Wahlmöglichkeit und Kommunikationsfreiheit zu verteidigen.“
-
: EU: Öffentliche Konsultation zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020
: EU: Öffentliche Konsultation zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020 Die EU-Kommission fragt noch bis zum 7.12. im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, welcher „Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020“ existieren könnte. Dazu kann man einen Fragebogen beantworten.
Die Europäische Kommission möchte mit dieser öffentlichen Konsultation Beiträge zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020 einholen. Sie möchte diesen Bedarf im Hinblick auf die Entwicklung einer Strategie zur Begleitung von Investoren in die Einführung zukunftsfähiger Verbundnetze bewerten und besser verstehen und sicherstellen, dass die Vorteile der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft allen Haushalten, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen usw. zugute kommen. Diese Konsultation richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, NRO, Behörden usw. aus allen Bereichen (von der Landwirtschaft bis zur IKT, vom Bildungswesen bis zur Automobilindustrie, egal ob Dienstleistungen oder Produktion), die daran interessiert sind, dass ihr künftiger Bedarf an Internetverbindungen voll gedeckt wird.
-
: Verbraucherschützer fordern „schnelles Internet“ für alle
Infografik: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) : Verbraucherschützer fordern „schnelles Internet“ für alle Wenn der Internetanschluss langsamer ist als vom Anbieter versprochen, sollten betroffene Kunden entschädigt werden, fanden 80 Prozent der Verbraucher. Um ein Prozent höher lag die Zustimmungsrate auf die Frage, ob deutsche Bürger ein Recht auf einen schnellen Internetanschluss haben sollten. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Um den ersten Punkt sollte es eigentlich keinen großen Streit geben, schließlich liegen genug Präzedenzfälle aus anderen Bereichen vor. „Wenn der Anschluss ständig langsamer ist, als vom Anbieter versprochen, müssen Verbraucher eine Entschädigung bekommen. Wenn der Zug oder das Flugzeug zu spät kommen, erhalten Verbraucher auch Geld zurück“, erklärte vzbv-Vorstand Klaus Müller. So fordert der vzbv eine Verpflichtung für Anbieter, jederzeit mindestens 75 Prozent der versprochenen „bis zu“-Bandbreiten auch tatsächlich zu liefern.
Versprechungen einhalten
Rückendeckung erhält der vzbv dabei von der gestern beschlossenen Verordnung zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation, die dann Sanktionen für Netzbetreiber vorsieht, sollte eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern“ eintreten. Es liege nun am Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie solche Sanktionen aussehen könnten.
Jedenfalls müssten die Strafzahlungen „hoch genug sein, um für den Netzbetreiber einen Anreiz zu setzen, künftig seine vertraglichen Versprechungen einzuhalten,“ teilte uns Ilja Braun mit, vzbv-Referent für Telekommunikation. Die Bundesnetzagentur konnte uns die Frage, wie man solche Sanktionen ausgestalten könnte, kurzfristig nicht beantworten, das BMVI verwies uns ans Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, da es sich um eine „vertragsrechtliche Frage“ handle.
Wie schnell ist schnell?
Schwieriger sieht es beim Recht auf einen schnellen Internetanschluss aus. Zwar steht das vollmundige Versprechen der Bundesregierung im Raum, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s ans Internet anzubinden. Allerdings will sich die Regierung rechtlich nicht dazu verpflichten, dieses Versprechen auch tatsächlich umzusetzen und erteilte bislang allen entsprechenden Initiativen eine Absage.
Derart hohe Übertragungsgeschwindigkeiten fordert der vzbv nicht, pochte allerdings erneut auf die Umsetzung einer Verpflichtung, schnelles Internet für alle über einen Breitbanduniversaldienst zu erreichen. „Breitband-Internet gehört zur Grundversorgung wie Wasser oder Strom. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet, auch und gerade in ländlichen Regionen,“ betonte Müller.
Unter schnellem Internet versteht der vzbv die Bandbreite, die einer Mehrheit der Teilnehmer zur Verfügung steht und die laufend an die Marktbedingungen angepasst werden sollte. Laut vzbv surfen momentan über 50 Prozent mit 11 MBit/s durchs Netz, die man als Mindestgrenze festlegen könnte – und aus Sicht des vzbv ließe sich ein solches Ziel bis 2018 erreichen.
-
: Breitbandausbau: Förderprogramm beschlossen, offene Fragen bleiben
Die Dauerbaustelle Breitbandausbau. <a https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/chelli/3027268842/">Thomas Schmidt</a> : Breitbandausbau: Förderprogramm beschlossen, offene Fragen bleiben Ende August hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ vorgestellt, gestern hat das Bundeskabinett die Initiative abgesegnet. Damit sollen bislang unterversorgte Gebiete mit mindestens 50 MBit/s an das Internet angeschlossen werden und die „weißen Flecken auf der Landkarte“ verschwinden. Das Förderprogramm läuft die kommenden zwei Jahre und soll das Versprechen der schwarz-roten Koalition umsetzen, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen zu versorgen.
Bund zahlt die Hälfte
Als gesamte Fördersumme hat das BMVI 2,7 Milliarden Euro eingeplant, wobei der Bund in der Regel 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten übernehmen soll. Die Kappungsgrenze der Bundesförderung wurde im Vergleich zum ersten Entwurf um fünf Millionen Euro nach oben verschoben und liegt nun in bestimmten Fällen bei 15 Millionen Euro pro Projekt. Die Zuschüsse lassen sich mit anderen Förderprogrammen kombinieren, etwa denen der Bundesländer. Der Eigenanteil von Kommunen und Landkreisen soll bei etwa 10 Prozent liegen.
„Das Geld investieren wir gezielt in Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet,“ erklärte Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU). Den Kommunen stehen zwei Wege offen, um Förderungen zu erhalten. Beim sogenannten Betreibermodell errichten sie die passive Infrastruktur selbst, indem sie beispielsweise Glasfaserleitungen verlegen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Das etwas sperrig benannte Wirtschaftlichkeitslückenmodell wiederum schließt die finanzielle Kluft, die den Ausbau von Breitbandanschlüssen in wirtschaftlich unattraktiven Gebieten bisher verhindert hat.
Punkte sammeln für Breitbandausbau
Als Grundlage für die Ausschüttung von Fördergeldern dient ein Scoring-Modell, mit dem bis zu 100 Punkte gesammelt werden können. Besonders hoch gewichtet es die rechtzeitige Fertigstellung des Projekts bis 2018, die durchschnittlichen Kosten pro Anschluss sowie die Bevölkerungsdichte im Zielgebiet. Dennoch bleibe unklar, was genau in welcher Höhe gefördert werde, sagte uns Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM): „Das Punkteprogramm erlaubt unheimlichen Blödsinn, aber auch gute Sachen.“
„Wir kennen nicht die Grenze, ab der die Förderung einsetzt,“ kritisierte Grützner. So sei denkbar, dass ein Betreibermodellantrag zwar eine höhere Punktezahl erreiche als einer nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell, aber dennoch letzterer die Fördermittel erhalte. Erst die Vergabepraxis werde zeigen, ob das Fördermodell nachhaltigen Breibandausbau sicherstelle. Dabei seien Glasfaseranschlüsse zu bevorzugen, so Grützner.
Auch Herbert Behrens, Sprecher der Linksfraktion für digitale Infrastruktur, machte Schwächen im Scoring-Modell aus. Zwar trage es einerseits dünnbesiedelten Gebieten und schwieriger Topologie Rechnung, weiche diese richtigen Ansätze durch andere Kriterien wie dem „effizienten Mitteleinsatz“ wieder auf. Es sei eben nicht „effizient,“ in solchen Gebieten auszubauen, müsse aber trotzdem gemacht werden. „Gerade diese wenig effizienten Gebiete sind es, von denen auch die Telekommunikationsunternehmen ihre Finger lassen. Die Effizienzkriterien dagegen werten die Gebiete auf, die bereits für die Telekommunikationsunternehmen interessant sind,“ teilte uns der Bundestagsabgeordnete mit.
Glasfaser statt Vectoring gefordert
Besser wäre es, wenn das Geld des grundsätzlich begrüßenswerten Förderprogramms „nur für den Glasfaserausbau genutzt werden würde,“ so Behrens. Keinesfalls dürfe man in Brückentechnologien wie Vectoring investieren. Das forderte auch der Sprecher für Netzpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz: „Um die selbstgesteckten Ausbauziele der Digitalen Agenda zu erreichen, steckt die Bundesregierung die für die digitale Teilhabe ganzer Landstriche dringend benötigten, aber begrenzten Fördergelder in veraltete Kupferleitungen und Vectoring statt in moderne Glasfaserleitungen.“
Ob über Vectoring realisierte Anschlüsse förderfähig sein werden bleibt zur Zeit freilich unklar. In einer Fußnote der Förderrichtlinie heißt es zwar, dass „Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen, nicht förderfähig sind.“ In den Augen der Telekom Deutschland handelt es sich bei Vectoring jedoch um entsprechend teuren Glasfaserausbau, der beinahe bis zum Kunden reicht (FTTC, Fiber to the curb). Mit der Bundesnetzagentur im Schlepptau könnte sie also argumentieren, „erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet“ zu tätigen – was die Richtlinie als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern nennt. Einen Strich durch die Rechnung könnte dann nur die EU-Kommission machen, die Zugänge, die über Vectoring hergestellt werden, ausdrücklich von staatlichen Beihilfen ausgenommen hat.
„Ich nehme an, dass sie sich es offenhalten wollen, ob Vectoring nicht doch förderfähig wird. Dann würde die Grundlage für diese Fußnote entfallen und damit möglicherweise die ganze Fußnote selbst,“ malte eine Mitarbeiterin der grünen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner, Sprecherin für digitale Infrastruktur, ein mögliches Szenario an die Wand. Fakt sei, dass Dobrindt als auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Vectoring als schnellen Schritt Richtung 50 MBit/s in 2018 sehen würden. „Deshalb auch die Forcierung des Telekom-Antrags auf exklusives Nutzungsrecht beim Vectoring im Nahbereich,“ so die Sprecherin.
Falsche Ziele?
Laut VATM habe sich die Regierung mit ihrer Forderung nach „50 MBit/s für Alle“ aber zu enge Grenzen gesetzt. „Flexibilität nach oben, aber auch nach unten auf beispielsweise 30 MBit/s ist in Ordnung, wenn man es richtig macht,“ sagte Grützner. So sei es sinnvoller, bislang komplett unterversorgte Gebiete mit zumindest 30 MBit/s auszubauen, als Fördermittel in jetzt schon vergleichsweise gut angebundene Gebiete zu stecken, nur um auf 50 MBit/s im Downstream zu kommen.
Sogar noch einen Schritt weiter geht der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), der einen flächendeckenden Ausbau auf 50 MBit/s bis 2018 für unrealistisch hält. „Aus unserer Sicht wäre es wichtiger, eine verlässliche, flächendeckende Grundversorgung mit 10 MBit/s bis 2018 sicherzustellen, als immer höhere Bandbreiten zu versprechen und diese Versprechen am Ende nicht einzuhalten,“ teilten uns die Verbraucherschützer mit. Erreichen könne man dieses Ziel mit einer Universaldienstverpflichtung für Breitband. Auf eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung will sich die Bundesregierung jedoch nicht einlassen, wie Staatssekretärin Dorothee Bär (CSU) im Juli klarstellte.
-
: Bundesnetzagentur startet Breitbandmessung
: Bundesnetzagentur startet Breitbandmessung Die Bundesnetzagentur will mal wieder überprüfen, wie die Werbeversprechen der Telekommunikationsanbieter (Bis zu 50 MBit/s!!!) in der Realität aussehen.
Endkunden können mit Hilfe der Breitbandmessung schnell und einfach die Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln und dadurch die Leistungsfähigkeit ihres stationären und/oder mobilen Breitbandanschlusses bestimmen.
Wie schon bei früheren Messungen empfehlen wir auch diesmal, daran teilzunehmen.
Irgendwie soll es auch noch mehr Transparenz in diesem Jahr geben. Wir lassen uns mal überraschen, wie das die gängige Praxis verändert und kreativ die Telekommunikationsunternehmen dann ihre Falschangaben auf der Werbung verpacken werden.
Als weitere wichtige Maßnahme zur Steigerung der Transparenz soll noch in diesem Jahr eine Rechtsverordnung durch die Bundesnetzagentur erlassen werden. Die „TK-Transparenzverordnung“ enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Transparenz bei Telefon- und Internetdienstleistungen beitragen und die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken werden. So ist vorgesehen, die Regelungen zur Kostenkontrolle zu optimieren, da für Endkunden oftmals das aktuell gültige Ende der Vertragslaufzeit nur schwer zu ermitteln ist. Außerdem sollen mit der Vorgabe an die Anbieter, ein „Produktinformationsblatt“ zu veröffentlichen, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, sich bereits vor Vertragsabschluss „auf einen Blick“ über wesentliche Vertragsinhalte zu informieren.
-
: Vectoring: Netzbranche gegen Telekom-Vertrag
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: Netzbranche gegen Telekom-Vertrag Vertreter der deutschen Netzbranche fordern Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, einen möglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Deutschen Telekom zu verhindern, der dem Ex-Monopolisten ein alleiniges Vectoring-Ausbaurecht zugestehen würde.
Mit der Technik will die Telekom im Nahbereich der Hauptverteiler knapp sechs Millionen Haushalte mit Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s versorgen und sich im Gegenzug dazu verpflichten, eine Milliarde Euro in den Ausbau zu stecken. Ein Rechtsgutachten der BNetzA kam unlängst zum Ergebnis, dass ein solcher Vertrag rechtlich prinzipiell zulässig wäre. Allerdings schließt Vectoring den Parallel-Betrieb mehrerer Anbieter aus und ist zudem nur auf Distanzen von unter 500 Metern in der Lage, die versprochenen Bandbreiten zu liefern. Das macht den Einsatz in zumeist ohnehin gut versorgten Ballungsgebieten sinnvoll, weniger aber in ländlichen Regionen, wo der Breitbandausbau nicht so recht vorankommt.
Ende der Netzallianz?
Die Netzbetreiberverbände Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) warnen nun in einem Brief vor den „weitreichenden Konsequenzen für den gesamten Markt“, die eine Entscheidung zu Gunsten der Telekom nach sich ziehen würde. Die Anbieter hätten sich gemeinsam mit der Bundesregierung im Rahmen der Netzallianz auf einen gemeinsamen Ausbau verpflichtet. Dem daraus entstehenden Wettbewerb stünde jedoch „das Ansinnen der Deutschen Telekom, für Investitionen ein Ausbaumonopol erreichen zu wollen, diametral entgegen“.
Die von der Deutschen Telekom zugesagte Ausbau-Milliarde würde Investitionen der Wettbewerber in mindestens gleicher Höhe verhindern und zusätzlich bereits getätigte Investitionen entwerten. Das schrecke Kapitalgeber und Investoren ab und wäre zudem ein negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Bundesregierung möge deshalb auf die BNetzA einwirken und dafür sorgen, dass „die Diskussion über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, die einen Monopolausbau zum Gegenstand haben, beendet wird“. Ein solcher Vertrag hätte unweigerlich Gerichtsverfahren zur Folge und würde zu „erheblicher dauerhafter Rechtsunsicherheit an einer zentralen Stelle des Breitbandausbaus führen“.
Ausbauverpflichtung gegen Exklusiv-Vertrag
Es bestehe die Gefahr, dass die BNetzA durch diesen Präzedenzfall aus ihrer bisherigen Rolle als unabhängige Behörde gedrängt und ihre „neutrale Rolle als ‚Schiedsrichter‘“ aufgeben würde:
Aus Sicht der gesamten Branche ist es faktisch nicht möglich, dass ein Vertrag zwischen dem Präsidenten der Bundesnetzagentur und der Deutschen Telekom ausgehandelt und vor einer Entscheidung über den Vectoring-Antrag abgeschlossen wird, ohne dass dies die unmittelbar nachfolgende Ermessensentscheidung der Behörde beeinträchtigt. Genau diese Trennung von öffentlich-rechtlichem Vertrag und Regulierungsentscheidung ist laut Gutachten jedoch Voraussetzung für die Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.
[…]
Denn es liegt auf der Hand, dass die Deutsche Telekom ihrer vertraglichen Ausbauverpflichtung nur nachkommen wird, wenn die Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur in ihrem Sinne ausfällt. Dieser Zusammenhang wird auch dadurch belegt, dass der Telekom für den gegenteiligen Fall ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird. In dieser Konstellation scheint es ausgeschlossen, dass die Beschlusskammer eine abweichende Entscheidung treffen kann, die zu einem öffentlichkeitswirksamen Rücktritt von einer Milliardeninvestitionszusage führen würde. Damit besteht eine klare direkte Verbindung zwischen einer Investitionszusage der nach wie vor marktbeherrschenden Telekom und der Entscheidung der Bundesnetzagentur.
-
: Breitbandausbau auf Kosten des Wettbewerbs: Bundesnetzagentur kann sich Umstellung auf Vectoring vorstellen
Alte Bekannte im Straßenbild sollen aufgerüstet werden. Verteilerkasten der Telekom - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Very_High_Speed_Digital_Subscriber_Line#/media/File:Junction_boxes_Deutsche_Telekom.jpg">Websurfer83</a> : Breitbandausbau auf Kosten des Wettbewerbs: Bundesnetzagentur kann sich Umstellung auf Vectoring vorstellen „Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 MBit/s geben“ kündigte 2013 die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag an. Die weiterhin offene Frage lautet, wie sie dieses Versprechen verwirklichen will, denn bislang ist von der Umsetzung nur wenig zu spüren. Allzu sehr überrascht das nicht, denn die Regierung möchte dabei so wenig Geld wie möglich selbst in die Hand nehmen und versucht lieber, Netzbetreiber mit Zugeständnissen wie dem Verzicht auf Netzneutralität dazu zu bringen, in den Breitbandausbau zu investieren.
Gerade recht kommt da ein letzten Februar eingereichter Antrag der Telekom Deutschland, knapp 8.000 Hauptverteiler (HVt) auf VDSL2-Vectoring umzurüsten, wodurch sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren ließen. Im Gegenzug würde sich die Telekom dazu verpflichten, eine bestimmte Anzahl von Haushalten mit dieser Technik zu versorgen. Derzeit ist die Rede von 6,2 Millionen Haushalten in den Nahbereichen. Der Haken dabei: Auf Vectoring umgestellten HVts kann immer nur ein Netzbetreiber Leitungen zu den Kunden anbieten. Mitbewerber müssten auf gemietete beziehungsweise entbündelte Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) verzichten, auf die sie ein gesetzlich verbrieftes Anrecht haben, und sich auf sogenannte Bitstromzugänge beschränken.
Regierung übt Druck auf Bundesnetzagentur aus
Laut einem Bericht des Handelsblatts (Paywall) üben Kanzleramt, Wirtschafts- und Verkehrsministerium Druck auf die Bundesnetzagentur (BNetzA) aus, damit sie dem Antrag stattgibt. Als Grundlage soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Regulierungsbehörde und der Telekom dienen, der den Anbieter zur Einhaltung des Versprechens verpflichtet. Den ersten Schritt in diese Richtung hat die BNetzA heute gesetzt und ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das zu dem Ergebnis kommt, „dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens prinzipiell möglich ist“.
Zwar handelt es sich noch um keine Zusage, die „regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur ‚letzten Meile‘“ zugunsten der Telekom zu ändern, aber die Weichen sind gestellt, wie aus einer Presseaussendung der BNetzA hervorgeht:
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. Sofern sich das Unternehmen verpflichtet, seine bereits im Verfahren angekündigte Ausbau- und Investitionsabsicht verbindlich zu erklären, ist diese Verpflichtung ein Abwägungskriterium, das in der späteren Regulierungsentscheidung, ob und inwieweit die Vectoring-Technik von der Telekom in allen Nahbereichen eingesetzt werden kann, berücksichtigt wird.
Dennoch betonte BNetzA-Sprecher Fiete Wulff netzpolitik.org gegenüber, dass eine „Entscheidung über den Vectoring-Einsatz noch nicht getroffen“ worden sei. Die zuständige Beschlusskammer würde den Antrag „im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens“ prüfen und beabsichtige, „die Entscheidung möglichst zügig zu treffen“. Den bisherigen Fortschritt begrüßte Telekom-Sprecher Philipp Blank:
Wir sehen unsere Auffassung bestätigt, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Behörde über den verbindlichen Breitbandausbau grundsätzlich möglich ist. Unabhängig davon geht es jetzt darum, dass es schnell grünes Licht für den weiteren Vectoring-Ausbau gibt, damit die Menschen in Deutschland effizient und schnell mit hohen Bandbreiten versorgt werden können. Wir meinen es im Gegensatz zu unseren Wettbewerbern ernst mit unserem Ausbauversprechen und sind deshalb sogar bereit, dies vertraglich festzuschreiben. Und wir werden auch die Wettbewerber unser Netz nutzen lassen.
Verbände warnen vor Re-Monopolisierung
Die angesprochenen Wettbewerber zeigen sich von der Entwicklung alles andere als begeistert. In einem bereits vor einigen Tagen von den Verbänden BREKO, BUGLAS und VATM verfassten und an die Staatssekretärin Dorothee Bär adressierten Brief protestieren sie gegen die Absicht, der Telekom zu sehr entgegenzukommen. Der ehemalige Monopolist versuche mit einer konzertierten Vorgehensweise, „den flächendeckenden Breitbandausbau durch Wettbewerber – insbesondere den Glasfaserausbau bis ins Haus (FTTB/H) – zu behindern und auszuhebeln und ihm die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen“, heißt es in dem Brief, der der Redaktion vorliegt. Dabei nutze die Telekom „verschiedene aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die jede für sich – und verstärkt in ihrem Zusammenwirken – das Umfeld für wettbewerbliche Investitionen zunehmend zerstören. Erst eine Gesamtschau aller Aktivitäten und nicht die juristische Betrachtung einzelner Antragsverfahren bei der BNetzA zeigen die Entschlossenheit, eine nicht mehr umkehrbare Remonopolisierung herbeizuführen.“
So gehe die Telekom „im Rahmen bewusst regional gehaltener Angebote preisaggressiv gegen andere Infrastruktur- und Diensteanbieter vor“ und würde dadurch die Preis-Kosten-Scheren-Kontrolle der BNetzA unterlaufen. Vergleichsweise hohe Preise für Vorleistungsprodukte der Telekom würden ihr Gewinne auf Kosten ihrer Wettbewerber sichern, wobei sie fehlende Einnahmen beklage, „um gleichzeitig durch eine vorübergehende Niedrigpreisstrategie Marktanteile zu erkämpfen“. In der Gesamtschau würde der „langfristige Schaden für die Wirtschaft und den TK-Markt enorm“ ausfallen. Welche Gefahren ein konsolidierter Markt birgt, zeigt ein Blick in die USA, wo Konsumenten in der Regel die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Providern fehlt und sie insgesamt höhere Preise für schlechtere Leistungen bezahlen müssen.
Zudem versuche die Telekom den Eindruck zu vermitteln, dass jedweder Regulierungsabbau den Breitbandausbau unterstütze und von volkswirtschaftlichem Nutzen sei. Dabei bezieht sich das Schreiben auf die Debatte, dass „angeblich aus Gründen der Zugangsregulierung“ die Wettbewerbsfähigkeit von Netzanbietern „gegenüber sog. OTT-Anbietern“ (Over-the-top content) nicht mehr gegeben sei. Dieses Argument kennen wir bereits aus der Netzneutralitätsdebatte, das darauf hinausläuft, dass US-amerikanische Inhalteanbieter wie Netflix den europäischen Breitbandausbau bezahlen sollen.
Die Verbände haben uns eine gemeinsame Stellungnahme zukommen lassen, die erneut betont, dass Glasfaseranschlüsse bis zum Haus oder in die Wohnung (FTTB/FTTH) langfristig deutlich sinnvoller sind:
Wir setzen weiter darauf, dass auch die Bundesregierung intensiven Wettbewerb für das beste Mittel für einen flächendeckenden Breitbandausbau in Deutschland hält und dementsprechend für ein wettbewerbs- und damit investitionsfreundliches Umfeld sorgen wird. BREKO, BUGLAS und VATM stehen weiter in intensivem Dialog mit der Politik und werden sich aktiv miteinbringen, um zu verhindern, dass eine Re-Monopolisierung Bürgern und Unternehmen in Deutschland schlechtere Qualität und höhere Preise beschert.
Die drei Verbände werden an der kommenden Sitzung der Netzallianz teilnehmen und sind weiterhin dazu bereit, konstruktiv an der Fortschreibung des Kursbuchs – und damit auch am flächendeckenden Ausbau mit schnellen Breitbandanschlüssen – mitzuwirken. Dabei darf es aber nicht dazu kommen, dass ein Teilnehmer der Netzallianz massiv darauf hinarbeitet, seine Wettbewerber eben dabei zu behindern oder auszuschließen.
Vor einem – wie in der Berichterstattung des Handelsblatts erwähnten – öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Bundesregierung und Telekom können wir nur eindringlich warnen, da die Telekom auf eine reine Übergangstechnologie setzt und dies Menschen und Unternehmen in Deutschland langfristig schaden beziehungsweise zu einem erneuten – und kostenintensiven – Ausbau führen wird. Besser wären nachhaltige Investitionen in zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis zum Haus oder in die Wohnung (FTTB / FTTH), die bislang aber fast ausschließlich von den alternativen Wettbewerbern in Deutschland gestemmt werden.
Update: Tabea Rößner, Sprecherin für Digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik, befürchten, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt gefährden könnte:
Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten zeigt, wohin die Reise beim Breitbandausbau gehen soll: zurück in die Vergangenheit. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung scheinen geneigt, dem Antrag der Deutschen Telekom nach einer exklusiven Nutzung von Vectoring im Nahbereich stattzugeben. Für die Telekom hieße das, die schon verlegten Kupferkabel möglichst gewinnbringend weiter zu nutzen, anstatt in neue Netze und hier vor allem in zukunftweisende Glasfaser zu investieren. Gleichzeitig würde die Telekom das Quasi-Monopol auf die Hauptverteiler im Nahbereich bekommen. Der funktionierende Wettbewerb würde einen herben Dämpfer erleben.
Die Telekom hat ihr Ausbauversprechen an diese Exklusivnutzung geknüpft. Laut Rechtsgutachten der Bundesnetzagentur wäre es rechtlich in Ordnung, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Telekom über ein Ausbauversprechen zu schließen. Der Vertrag dürfe zwar nicht an die Bedingung der Exklusivnutzung geknüpft sein, aber bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Damit wäre das Tor für die Telekom weit geöffnet, die Wettbewerber hätten hingegen das Nachsehen.
Wir fordern die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur auf, genau auf die möglichen Folgen eines solchen Antrags zu schauen und sich frei zu machen von eventuellem Druck durch die Bundesregierung. Wir haben in Deutschland einen guten Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, der viele positive Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gebracht hat. Diesen sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung nicht unnötig gefährden.
-
: Geheimhalten oder Leaken? Wie gehen wir heute mit Geheimnissen und deren Verrat um?
: Geheimhalten oder Leaken? Wie gehen wir heute mit Geheimnissen und deren Verrat um? Die Sendung Breitband beim Deutschlandradio Kultur hat am Samstag eine Stunde lang über „Geheimhalten oder Leaken? Wie gehen wir heute mit Geheimnissen und deren Verrat um?“ diskutiert. Moderiert von Philip Banse diskutierten darüber Daniel Lücking, Marta Orosz und Ulf Buermeyer. Hier ist die MP3.
Angenommen, ein Angestellter – beispielsweise einer Sicherheitsbehörde – steht vor der Frage, ob er geheime Dokumente weitergeben soll. Angenommen, einem Blogger werden diese Papiere zugespielt und er stellt sie ins Netz, obwohl er weiß, dass ihm deshalb rechtliche Konsequenzen drohen könnten. Angenommen, ein Richter soll beurteilen, welche Relevanz die Papiere und deren Veröffentlichung für die Sicherheit des Landes haben…
Dass Annahmen wie diese nicht nur Phantasiestücke, sondern real sind, beweist die jüngste Anzeige wegen Geheimnisverrats gegen netzpolitk.org. Die letzten Jahre standen unter dem Stern von spektakulären Enthüllungen über die NSA, chinesische Steuerbetrüger oder die Kriege im Irak oder Afghanistan. Die Art und Weise der Aufdeckungen hat sich durch das Internet stark verändert: Neben dem klassischen investigativen Journalismus gibt es Enthüllungsplattformen wie Wikileaks, die für eine „globale Netzgesellschaft des 21. Jahrhunderts im Zeichen des Transparenzglaubens“ stehen.
Zeit für uns, uns nicht nur mit denn aktuellen Ereignissen zum Thema zu beschäftigen, sondern grundlegende Fragen zu stellen: Woher stammen inoffizielle Veröffentlichungen von Informationen im Netz, also Leaks? Welche Bedeutung haben Enthüllungsplattformen wie Wikileaks für den investigativen Journalismus? Können Leaks mitverantwortlich für gesellschaftlichen Wandel sein? Wo liegen heute die Grenzen unseres Verständnisses von Pressefreiheit?
-
: Breitbandausbau: Glasfaseranschlüsse in Deutschland Mangelware
Quelle: Breitbandatlas, Antwort auf die Kleine Anfrage 18/5191 : Breitbandausbau: Glasfaseranschlüsse in Deutschland Mangelware Die Linke-Fraktion wollte wissen, wie es um die Breitband-Infrastruktur in Deutschland bestellt ist und hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Fragen lauteten, inwieweit die Bundesregierung Auskunft über die Breitband-Netzinfrastruktur in Deutschland geben kann, welche Infrastrukturen (Kabel, FTTB/H, usw.) in welchen Gebieten vorhanden sind und welche Unterschiede in der Infrastruktur zwischen den Ost- und Westbundesländern sowie städtischen und ländlichen Gebieten bestehen.
Leider sah sich die Bundesregierung nicht in der Lage, die Fragen in der „vorliegenden Form“ zu beantworten. Sie verweist lediglich auf den öffentlich verfügbaren Breitbandatlas, der zumindest im Groben Aufschluss über die Verfügbarkeit der jeweiligen Zugangstechnik gibt. Die Daten bestätigen nicht das erste Mal, dass der besonders wichtige Glasfaserausbau in Deutschland nicht so recht vorankommt. Spitzenreiter in der Statistik ist Bayern, und selbst dort haben lediglich 9,2 % der Haushalte direkten Zugang zu FTTH (Fibre To The Home) beziehungsweise FTTB (Fibre To The Building). In vier weiteren Bundesländern kommen zwischen vier und sechs Prozent der Haushalte in den Genuss direkter Glasfaseranschlüsse, danach sieht es noch düsterer aus. Die überwiegende Mehrheit solcher Anschlüsse ist – wenig überraschend – bloß im städtischen Bereich verfügbar.
„Um Deutschlands Netze zukunftssicher zu machen, brauchen wir den Glasfaserausbau“, forderte Herbert Behrens, Sprecher für Digitale Infrastruktur der Linke-Fraktion im Bundestag. „Keine andere Technologie kann die entsprechenden Datenmengen abtransportieren“, so der Bundestagsabgeordnete. Zwar werde per Funk und Vectoring seit längerem versucht, die Verfügbarkeit von schnellem Internet zu verbessern. Wirklich zukunftssicher sei allerdings nur die Glasfaser, wie viele Experten betonen würden.
Doch nicht nur beim Glasfaserausbau offenbaren sich eklatante Lücken. In keinem der fünf neuen Bundesländer haben mehr als die Hälfte aller Haushalte die Möglichkeit, Internet über Kabel (CATV) zu beziehen. In Brandenburg liegt der Anteil bei erschreckend niedrigen 33 %, Sachsen-Anhalt liegt sogar noch einen Prozentpunkt darunter. Von den scheinbar traumhaften Ausbauraten im Mobilfunkbereich über UMTS und LTE sollte sich allerdings niemand blenden lassen: Solche Verbindungen sind in aller Regel deutlich instabiler als Kabelleitungen, werden verlangsamt, sobald ein weiterer Teilnehmer dieselbe Funkzelle auslastet (Shared Medium), und haben meist ein knapp bemessenes Transfervolumen. Und auch hier gilt, dass man schnell in die Röhre guckt, sobald man den städtischen Bereich verlässt.
Wie man es dreht und wendet: Deutschland befindet sich beim Breitbandausbau keineswegs im „vorderen Mittelfeld“, wie Digitalkommissar Günther Oettinger vor wenigen Monaten behauptet hat, und liegt insbesondere bei richtig schnellen Glasfaseranschlüssen weit abgeschlagen hinten. Das großmundige Versprechen, bis 2018 flächendeckend 50 MBit/s sicherzustellen, bleibt bis auf Weiteres uneingelöst.
-
: Multimodal authentifizierte Smileys: Hat das Passwort ausgedient?
: Multimodal authentifizierte Smileys: Hat das Passwort ausgedient? Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat sich am Samstag mit „Multimodal authentifizierte Smileys – Hat das Passwort ausgedient?“ beschäftigt und dazu unsere Anna Biselli als Expertin interviewt.
LastPass, einer dieser gebührenpflichtigen Dienste, die Passwörter für Nutzer verwalten, wurde offenbar gehackt. Anfang der Woche teilte das Unternehmen mit, dass Mailadressen, Sicherheitsabfragen und Elemente für die Verschlüsselung kompromittiert worden seien und forderte Nutzer auf, ihre Masterpasswörter zu ändern. Was wird aus dem Passwort? Hat der Klassiker ausgedient? Mit Alternativen wird bereits experimentiert: Ende Mai hat Google auf Entwicklermesse I/O seine Arbeit am multimodalen Authentifizierungsverfahren Google Abacus präsentiert. Die Idee: ob das Gerät tatsächlich vom richtigen Nutzer gebraucht wird, wird im laufenden Betrieb überprüft – z.B. über Tipprhythmus, verwendete Wörter, Apps, Sprache und Gesichtserkennung. Ein britisches Unternehmen will Zahlen-PIN mit Emoji-Kombination ersetzen. Da aus 44 Emojis gewählt werden kann, sind so mehr Variationen möglich – und die Kombination soll einfacher einprägbar sein. Angeblich gibt es bereits Gespräche, das fürs Onlinebanking zu verwenden. Werden wir bald an unserem Eintippwinkel erkannt und loggen uns mit Smileys und Herzchen ins Bankkonto? Wir sprechen mit Anna Biselli von netzpolitik.org.
-
: Kleine Anfrage zu Breitbandausbau: Vectoring als Generalantwort
Alte Bekannte im Straßenbild sollen aufgerüstet werden. Verteilerkasten der Telekom - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Very_High_Speed_Digital_Subscriber_Line#/media/File:Junction_boxes_Deutsche_Telekom.jpg">Websurfer83</a> : Kleine Anfrage zu Breitbandausbau: Vectoring als Generalantwort Die Bundestagsfraktion der Linken hat eine Kleine Anfrage zum Thema Breitbandausbau gestellt, in der es um „Vectoring, Investitionszusagen und Netzinfrastruktur“ geht. Bis sie auch im Dokuments- und Informationssystem des Bundestages zu finden ist, veröffentlichen wir sie hier schonmal.
Die Linke mit Fragesteller Herbert Behrens will wissen, welche Investitionen von Telekommunikationsunternehmen geplant sind, wie viel Geld im Spiel ist und bis wann Ausbauvorhaben umgesetzt werden sollen. Die Telekom will der Antwort zufolge bis 2018 1 Mrd. unter anderem in VDSL2-Vectoring investieren, auch NetCologne will Vectoring-Technik vorantreiben. Dabei ist Vectoring als Maßnahme für einen „echten“ Breitbandausbau umstritten. Ziel der Bundesregierung ist bekannterweise „50 MBbit/s für alle bis 2018″ mit einem „Technologiemix“ zu erreichen. Telekom und Bundesnetzagentur (BNetzA) haben sich in der Vergangenheit als große Fans des Vectorings hervorgetan. „Der Booster fürs Kupferkabel“ heißt es in einer Mitteilung unseres magentafarbenen Kommunikationsanbieters.
Der Kern des Vectorings, der es attraktiv macht, ist die Weiternutzung bereits vorhandener Kupferleitungen. Um höhere Übertragungsgeschwindigkeiten durch Minderung von elektromagnetischen Störungen zu erreichen, müssen die Verteilerkästen umgerüstet werden. Und da liegt ein Problem. Die Telekom will dann keine anderen Provider mehr an die Hauptverteiler lassen, sie sogar dazu zwingen, ihre bisherige VDSL-Technik abzubauen. Fast sechs Millionen Haushalte würden damit nur noch exklusiv von der Telekom versorgt werden können. Andere Provider müssten sich mit „ein paar Prozent Umsatzbeteiligung“ bei der Telekom einschalten. Man muss nicht besonders viel Phantasie aufbringen, um sich die monopolisierende Wirkung dieses Umstandes vorzustellen.
Noch dazu ist ein Problem, dass durch Investitionen ins Vectoring zukunftsweisendere Investitionen in Glasfaserkabel aufgeschoben werden. Denn auch wenn das Vectoring im Nahbereich (<500m vom Verteilerkasten) bis zu 100Mbit/s bringen soll, lassen sich die Störungen, die zu einem Rückgang der Bandbreite führen, ab einer gewissen Kupferleitungslänge nicht mehr ignorieren. Sprich: Wer weiter weg vom Verteiler sitzt, hat mit reiner Kupfertechnologie immer noch Pech gehabt. Damit wird insbesondere die dringende Breitbandanbindung von ländlichen Regionen ad Absurdum geführt.
Dazu gibt es auch noch eine Frage der Linken, die sich offensichtlich einen Überblick über die Ist-Situation des Breitbandausbaus verschaffen wollen:
In wie weit kann die Bundesregierung Auskunft über die Breitband-Netzinfrastruktur in Deutschland geben? Welche Infrastrukturen (beispielsweise Kabel, FTTBIH, usw.) sind in welchen Gebieten vorhanden? Welche Unterschiede in der Infrastruktur gibt es in den Ost- und den Westbundesländern? Welche Unterschiede gibt es zwischen städtischen und ländlichen Gebieten?
Die kompakte Antwort mutet ironisch an:
Die Fragen können in der vorliegenden Form nicht beantwortet werden.
Warum, das bleibt unklar. Uns fallen zumindest keine Gründe ein, warum die Bundesregierung hier zur Ahnungslosigkeit verdammt ist. Zumindest gibt es ja auch öffentlich verfügbare Ansätze zur Beantwortung der Frage, den Breitband-Atlas beispielsweise.
So richtig scheint sich die Bundesregierung mit den Regulierungsfragen nicht beschäftigen zu wollen, immer wieder kommt in den Antworten der Verweis auf die BNetzA. Diese treffe „im Rahmen eines transparenten, förmlichen Verfahrens unter sorgfältiger und umfassender Interessenabwägung“ Entscheidungen über Investitionen.
Mit dem Verfahren dürften die Anhörungen zum Thema mit Telekom und anderen Beteiligten gemeint sein. Transparent sind diese jedoch, für die Öffentlichkeit zumindest, wenig, denn es drangen nach der Anhörung im März erstaunlich wenige Informationen nach draußen.
Leider lässt die Antwort der Regierung durchblicken, dass die Breitbandstrategie der Bundesregierung, die nicht nur von uns als wenig zukunftsweisend eingeschätzt wird, nicht einmal konsequent verfolgt wird.
-
: Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung: Kritik an den aktuellen Leitlinien
: Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung: Kritik an den aktuellen Leitlinien Bei Breitband auf Deutschlandradio Kultur ging es am Wochenende u.a. über die „Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung: Kritik an den aktuellen Leitlinien“.
Justizminister Heiko Maas hat ja am Mittwoch Leitlinien für eine Wiedereinführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Die angeblich ausgeglichene Balance zwischen Sicherheitsinteressen und Bürgerrechten wurde allerdings nicht von allen so erkannt. Im Netz hagelte es jedenfalls ziemliche Kritik zum Vorstoß. Der Bund deutscher Kriminalbeamter – aber auch ein paar Datenschützer – befanden das ganze Projekt hingegen als gut und verrissen es nicht total. Ein “valider Kompromiss” sei das, so hieß es. Aber was heißt das? Vor ein paar Jahren war die Vorratsdatenspeicherung ja noch wegen Grundrechtswidrigkeit abgeschafft worden. Wir diskutieren diesen neuen Anlauf zu einer angeblich “grundrechtsschonenden” Variante mit Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft und Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin.
-
: App und Sex – Wie das Smartphone unser Liebesleben verändert
: App und Sex – Wie das Smartphone unser Liebesleben verändert Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat am Samstag in einer Sondersendung über „Vom Ende der Sehnsucht“ bzw. „App und Sex – Wie das Smartphone unser Liebesleben verändert“ berichtet.
Was macht diese Vielzahl an Möglichkeiten mit uns? Haben wir mehr Sex? Und warum erscheint uns das Prompte an dieser Art der Kontaktaufnahme als verroht? Ist es nicht einfach eine ökonomische Methode, um Menschen kennenzulernen? Unser Autor Johannes Nichelmann hat sich die Frage gestellt, wie das Smartphone unser Liebesleben verändert. Dafür hat er Menschen getroffen, für die Anwendungen wie Tinder zum Alltag gehören. Während die Turbo-Dating-Apps erst in den letzten Monaten in der breiten Öffentlichkeit populär wurden, sind sie in der Homosexuellen-Szene bereits seit langer Zeit bekannt. Dort nutzt man sie inzwischen schon nicht mehr nur als Plattform des schnellen Kennenlernens. Und auch die Entwickler der App passen sich den teilweise erzwungenen Bedürfnissen der in vielen Ländern diskriminierten und kriminalisierten Szene an.
Singles sind nicht die einzigen, deren Liebesleben das Smartphone beeinflusst. Die Revolution macht auch vor Paaren nicht halt – verkündet die Erotikbranche. Und hinter allem steht die Frage: Was passiert eigentlich mit den Daten über unsere intimsten Gedanken?
Davon gibt es eine MP3 und ein Transcript.
-
: Günther Oettinger bloggt jetzt auch
: Günther Oettinger bloggt jetzt auch
Günther Oettinger hat jetzt auch ein Blog für seine Arbeit als Digitalkommissar bekommen. Im ersten Posting schreibt er darüber, dass es beim Breitbandausbau keine Tabus geben dürfte und mehr Geld notwendig ist: Connected Europe? Broadband for all is the answer.Vielleicht ist es auch nur ein Content-Management-System, wo man Blog drauf geschrieben hat. Ich hab noch keinen RSS-Feed gefunden, dafür kann man ihm Kommentare hinterlassen.
-
: Partizipation hinter der Bezahlschranke: Bedrohen Premium-Dienste das Netz für alle?
: Partizipation hinter der Bezahlschranke: Bedrohen Premium-Dienste das Netz für alle? Breitband bei Deutschlandradio Kultur berichtete heute über „Partizipation hinter der Bezahlschranke: Bedrohen Premium-Dienste das Netz für alle?“
Der EU-Digital-Kommissar erwägt eine Urheberrechtsabgabe bzw. ein europäisches Leistungsschutzrecht. Streaming- und Abo-Dienste für Musik, Zeitschriften und Filme wachsen, sogar Youtube erwägt nun ein Bezahlmodell. So gut wie jede Zeitung und Zeitschrift kommt mit einem Premium-Teil daher und schottet seinen Content oder seine Community ab, wer zukünftig mitreden will, muss immer häufiger zahlen. Von der oft kritisierten Kostenloskultur des Netzes kann nicht länger die Rede sein. Wird das Netz nun zur durchkommerzialisierten Entität? Ist die Teilhabe am Netz dadurch gefährdet? Unser Kollege Jan Rähm berichtet über die derzeitige Situation, und im Interview sprechen wir mit dem Organisationstheoriker Leonhard Dobusch über die gesellschaftliche und politische Seite der neuen Bezahlkultur im Netz.
-
: Das BMVI präsentiert: Der Bandbreitensimulator macht die Realität schöner (und das Netz schneller)
: Das BMVI präsentiert: Der Bandbreitensimulator macht die Realität schöner (und das Netz schneller)
Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet auf seiner Seite einen Bandbreitensimulator an. Dort kann man schön visualisiert feststellen, wie schnell eine Datei heruntergeladen wurde. Einziges Problem: Es gibt drei Kategorien. Und offensichtlich ist die Beschriftung falsch oder im BMVI hat man eine vollkommen falsche Vorstellung von der heutigen Realität oder man macht sich die Welt einfacher etwas schöner.- Downloadgeschwindigkeit vor der Jahrtausendwende
- Downloadgeschwindigkeit zur Jahrtausendwende
- Downloadgeschwindigkeiten heute und zukünftig
Klickt da mal rum. Ich hab ja das Problem, dass ich zentral in einer Großstadt wohne und 2014 nicht mal die schnellste Geschwindigkeit „zur Jahrtausendwende“ erhalte. Von 20 MBit/s träume ich, stattdessen spuckt mein „bis zu 16 MBit/s“-Tarif gerade mal 12 MBit/s raus, wenn die Nachbarn sich zurückhalten.
Die animierte Grafik „Downloadgeschwindigkeiten heute und zukünftig“ ist dabei ein Witz. Nur ein Bruchteil aller Bürgerinnen und Bürger bekommt heute diese Downloadgeschwindigkeit. Und wer außerhalb einer Stadt wohnt hat häufig leider immer noch ein Netz, was man unter live vor Ort als „vor der Jahrtausendwende“ testen kann.
