Breitband
-
: Breitbandausbau: Mit Brückentechnologien in die Gigabit-Gesellschaft – irgendwann
Alle wollen Glasfaser – nur die Regierungsparteien verteidigen Brückentechnologien wie Vectoring. : Breitbandausbau: Mit Brückentechnologien in die Gigabit-Gesellschaft – irgendwann Für Bandbreiten im Gigabit-Bereich sei derzeit kaum ein Markt vorhanden, erklärte der SPD-Staatssekretär Matthias Machnig auf dem Symposium Breitbandpolitik. Die Branche widersprach und forderte eine langfristige Ausbaustrategie statt Übergangslösungen.
-
: Vectoring: EU-Kommission genehmigt Entwurf, fordert jedoch Nachbesserungen (Updates)
Die Vectoring-Debatte nähert sich langsam ihrem Ende zu. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/delbz/3832478450/">delbz</a> : Vectoring: EU-Kommission genehmigt Entwurf, fordert jedoch Nachbesserungen (Updates) Nicht ganz ohne Bauchschmerzen hat die EU-Kommission den überarbeiteten Vectoring-Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur genehmigt. Nun sollen die deutschen Regulierer nachlegen und ein konkretes Vorleistungsprodukt vorstellen, das Telekom-Wettbewerber nicht benachteiligt.
-
: Bericht: EU-Kommission will flächendeckend 100 MBit/s
Der EU-Kommission ist bewusst, dass Europa eine bessere Breitbandinfrastruktur benötigt. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/cogdog/4317096083/">Alan Levine</a> : Bericht: EU-Kommission will flächendeckend 100 MBit/s Die EU-Kommission will die Gigabit-Gesellschaft vorantreiben und Mitgliedstaaten dazu anhalten, mehr staatliche Förderungen für den Breitbandausbau auszuschütten. Fair kann ein solches Modell aber nur dann sein, wenn wir starke Regeln zur Netzneutralität haben.
-
: Studien: Flächendeckender Glasfaserausbau notwendig und billiger als gedacht
: Studien: Flächendeckender Glasfaserausbau notwendig und billiger als gedacht Aktuelle Studien des WIK-Instituts untermauern die Wichtigkeit eines Ausbaus von Glasfaserleitungen. Mit den richtigen Kostensenkungsmaßnahmen würde eine flächendeckende Versorgung zudem deutlich billiger kommen als bisher geschätzt.
-
: Vectoring: Bundesnetzagentur bittet nun doch um Stellungnahmen (Updates)
Geht es nach der Bundesnetzagentur, bleiben uns Kupferkabel noch lange erhalten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/neufcent9/957546394/">neufcent9</a> : Vectoring: Bundesnetzagentur bittet nun doch um Stellungnahmen (Updates) Die Bundesnetzagentur möchte dem Entscheidungsverfahren rund um Vectoring einen transparenteren Anstrich verpassen und kündigte überraschend eine Konsultation zum jüngst überarbeiteten Regulierungsentwurf an. Begründet hat die Behörde ihre Entscheidung nicht.
-
: Mehr Geld für den Breitbandausbau
Ende 2015 kamen nur knapp 86 % aller deutschen Haushalte in den Genuß von DSL-Geschwindigkeiten bsi 16 MBit/s. Screenshot: <a href:"http://www.zukunft-breitband.de/SharedDocs/DE/Publikationen/DG/breitband-verfuegbarkeit-ende-2015.pdf?__blob=publicationFile">BMVI</a> : Mehr Geld für den Breitbandausbau Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) macht zusätzliche Mittel für den Breitbandausbau locker: Das mit bisher 2,7 Milliarden Euro ausgestattete „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ wird nun um gut 50 Prozent auf insgesamt 4 Milliarden Euro aufgestockt. Das Programm soll vor allem bislang unterversorgten Gebieten zugutekommen, wo sich für Netzbetreiber ein Ausbau nicht rechnet. Dobrindt erklärte heute:
Wir investieren in die Entwicklung der Gigabit-Gesellschaft. Dafür benötigen wir überall in Deutschland superschnelles Internet für alle. Wir erhöhen das Bundesförderprogramm für den flächendeckenden Ausbau der schnellen Netze um 1,3 Milliarden Euro. Damit stehen insgesamt 4 Milliarden Euro im BMVI für das schnelle Internet zur Verfügung.
Bis 2018 soll dadurch das von der Koalition versprochene Ausbauziel von flächendeckenden 50 MBit/s erreicht werden. Ende 2015 waren für knapp 70 Prozent aller deutschen Haushalte solche oder schnellere Bandbreiten verfügbar; besonders im ländlichen Bereich klaffen jedoch noch große Lücken in der Versorgung. Ob die zusätzlichen Mittel ausreichen werden, um diese Löcher zu stopfen, bleibt offen. Begrüßenswert ist die Aufstockung aber allemal.
Die Branchenvertreter des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) freuten sich grundsätzlich über die Erhöhung der Fördergelder, forderten aber mit Verweis auf die laufende Vectoring-Debatte, „dass mit dem Geld die richtigen Ausbaumaßnahmen unterstützt und nachhaltige Ziele erreicht werden“.
-
: Der deutsche Breitbandausbau, ein einziger Kabelsalat
Die deutsche Infrastrukturpolitik ist ein einziger großer Kabelsalat. Die Grünen wollten wissen, wie man den am besten auflösen könnte. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/hyams/8124272938/">Karen Hyams</a> : Der deutsche Breitbandausbau, ein einziger Kabelsalat Wieso kommt der Breitbandausbau in Deutschland nicht voran? Und wie lässt sich der Interessenskonflikt auflösen, den der Bund als Eigentümer, Auftraggeber und Regulierer der Deutschen Telekom hat? Das ließ die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bei einem Fachgespräch diskutieren.
-
: Netzallianz stellt das „Kursbuch Netzausbau 2016“ vor und sucht nach neuen Einnahmequellen
Mit der Netzallianz hat sich die Telekom-Branche einen direkten Draht zum Verkehrsministerium eingerichtet. Bildquelle: <a href="http://www.bmvi.de/DE/DigitalesUndRaumentwicklung/DigitaleInfrastrukturen/Netzallianz/netzallianz_node.html">BMVI</a> : Netzallianz stellt das „Kursbuch Netzausbau 2016“ vor und sucht nach neuen Einnahmequellen Im „Kursbuch Netzausbau 2016“ feiert die vom Verkehrsministerium gestartete Netzallianz vermeintliche Erfolge beim Breitbandausbau ab. Klammheimlich will das Lobby-Gremium der Telekom-Industrie aber ihren Einfluss ausbauen und etwa bei der Plattformregulierung mitreden.
-
: Vectoring: Bundesregierung zieht es vor, kritische Fragen nicht zu beantworten
Geht es nach der Bundesnetzagentur, bleiben uns Kupferkabel noch lange erhalten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/neufcent9/957546394/">neufcent9</a> : Vectoring: Bundesregierung zieht es vor, kritische Fragen nicht zu beantworten In der laufenden Auseinandersetzung rund um die umstrittene Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur wäscht die Bundesregierung ihre Hände in Unschuld. Für ihre verfehlte Infrastrukturpolitik ist sie aber dennoch verantwortlich.
-
: Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen
Credit: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/16273384685/">Groman123</a> : Grüne: Anbieter sollen Bußgeld bei zu langsamen Internetverbindungen bezahlen Deutlich langsamere Internetverbindungen als angekündigt, sind für viele Verbraucher in Deutschland der Normalfall. Während in der Werbung von 50 Mbit/s oder sogar 200 Mbit/s geträumt wird, sieht die Wirklichkeit zumeist anders aus. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert jetzt Bußgelder bei zu langsamen Internetzugängen.
-
: Bundestag debattiert am Breitbandausbau vorbei
Infrastrukturminister Alexander Dobrindt stellte sich dem Bundestagsplenum, ließ vieles jedoch unklar. : Bundestag debattiert am Breitbandausbau vorbei Statt Details eines Gesetzentwurfs zu beraten, der den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen soll, lobten Vertreter der Regierungsparteien die „hervorragende Leistungsbilanz“ der Bundesregierung. Einzelmaßnahmen wurden rückwirkend zur Gesamtstrategie verklärt.
-
: Vom Kryptotrojaner bis zum Botnetz – wie gefährdet sind unsere Rechner?
: Vom Kryptotrojaner bis zum Botnetz – wie gefährdet sind unsere Rechner? Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat am Samstag über „Vom Kryptotrojaner bis zum Botnetz – wie gefährdet sind unsere Rechner?“ diskutiert. Philip Banse hat darüber mit Thorsten Schröder, Christoph Fischer und Roland Eikenberg gesprochen.
Cryptotrojaner, Botnetzwerke, Computerwürmer, Viren, die fleißig und ungehindert über Adnetzwerke verteilt werden – und Regierungen, die es mit Staatstrojanerei auch nicht viel besser machen: Wir reden über Schadsoftware. Woher sie kommt, wohin sie geht, wer sie verbreitet und wie bedrohlich sie ist. Vor allem aber interessiert uns die gesellschaftliche Dimension des Einsatzes von Schadsoftware. Welche Folgen hat dies für den normalen Nutzer? Und welche Schutzmöglichkeiten gibt es?
Die einstündige Sendung findet sich hier als MP3.
-
: Vectoring: EU-Kommission leitet sorgfältige Prüfung ein
Der Regulierungsentwurf zu Vectoring fand kein Gehör bei der EU-Kommission. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/qscag/8164424558/">QSC AG</a> : Vectoring: EU-Kommission leitet sorgfältige Prüfung ein Die der Telekom Deutschland entgegenkommende Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur stößt in Brüssel auf Widerstand. Nun hat die EU-Kommission ein Prüfverfahren eingeleitet.
-
: Merkel-Wahlkreis gewinnt 1/5 der Breitband-Förderung
: Merkel-Wahlkreis gewinnt 1/5 der Breitband-Förderung Unser Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat heute die ersten 420 Millionen aus dem 2,7 Milliarden Euro großen Förderprogramm der Bundesregierung zum Breitbandausbau verteilt. Das Geld der ersten Runde geht an 55 Projekte in 36 Landkreisen. 247 Millionen davon gehen an Mecklenburg-Vorpommern. Großer Gewinner ist der Landkreis Vorpommern-Rügen mit alleine 83 Millionen Euro für neun Projekte. Es ist sicher Zufall, dass dies der Wahlkreis unserer Bundeskanzlerin ist.
Mehr steht bei Spiegel-Online: Breitbandausbau: Dobrindt verteilt seine Internet-Millionen
Der Minister lässt am Donnerstag bei der Vorstellung des Programms die Zahlen prasseln: 500.000 Haushalte und Betriebe würden nun ans „superschnelle Breitband“ angeschlossen, 26.000 Kilometer Glasfaser verlegt. Mit den 420 Millionen Euro Förderung werden Investitionen von 1,2 Milliarden Euro ausgelöst, sagt Dobrindt, als er an der Seite von drei Landräten, die in den Genuss solcher Millionenförderungen kommen, das Programm verkündet.
-
: Breitbandausbau: Bundesregierung schreibt bei Telekom Deutschland ab und wünscht sich Deregulierung
Die Positionen der Bundesregierung ähneln denen der Telekom Deutschland auffällig. : Breitbandausbau: Bundesregierung schreibt bei Telekom Deutschland ab und wünscht sich Deregulierung Aus Sicht der deutschen Bundesregierung sollte die EU die Regulierung auf dem Telekommunikationsmarkt so weit wie möglich zurückrollen, was zu mehr Wachstum und Investitionen beim Breitbandausbau führen soll. Das lässt sich einer Stellungnahme der Bundesregierung an die EU-Kommission entnehmen, über die das Handelsblatt in seiner heutigen Printausgabe berichtet. Zwar liegt uns das betreffende Dokument nicht vor, es dürfte sich jedoch um das gleiche Papier handeln, das Euractiv vor wenigen Wochen geleakt hat und über das wir ausführlich berichtet haben.
Fragwürdige Anreize
Darin fordert die Regierung unter anderem, „die Regulierung auf das jeweils unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen“ und nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur mehr Spielraum zu lassen. So solle geprüft werden, ob von einer „Ex-ante-Regulierung auf eine sektorspezifische Ex-post-Regulierung gewechselt werden kann“. Auf Deutsch: Marktbeherrschende Unternehmen wie die Deutsche Telekom hätten freie Hand – etwa bei der Preisgestaltung von Vorleistungsprodukten – und müssten gegebenenfalls erst im Nachhinein auf Vorwürfe reagieren, ihre übermächtige Stellung auf dem Markt rechtswidrig ausgenutzt und dem Wettbewerb geschadet zu haben. Laut Regierung sollen dadurch Anreize geschaffen werden, „wenn der flächendeckende Ausbau mit Hochleistungsnetzen in schwer versorgbaren Gebieten nicht durch den Markt erfolgt“.
Hintergrund ist die 2013 von der EU-Kommission gestartete Initiative, die zu einer umfassenden Überarbeitung des Rechtsrahmens auf dem europäischen Telekommunikationsmarkt führen soll (Telecoms Single Market). Ein erster Entwurf soll noch in diesem Jahr folgen.
Auffällige Überschneidungen mit Telekom-Forderungen
Nach der Veröffentlichung der Stellungnahme Anfang März zeigten sich die Wettbewerber „unglücklich über dieses Papier“ und hielten an der Hoffnung fest, dass es sich nicht um die endgültige offizielle Position der Bundesregierung handle. Woher der Wind weht, deutete damals Jürgen Grützner an, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM): „Eine so weitreichende Positionierung, die ganz wesentlich den Standpunkt des marktbeherrschenden Unternehmens in Deutschland widerspiegelt und nicht die der Wettbewerber, kann aus unserer Sicht nicht so gegenüber Brüssel bestehen bleiben“. Heute nochmals darauf angesprochen, bestätigte uns eine VATM-Sprecherin den unverblümten Hinweis auf die Telekom Deutschland und bekräftige, dass sich an den Kritikpunkten nichts geändert hätte.
Tatsächlich ähneln die von der Bundesregierung aufgestellten Forderungen inhaltlich auffällig den Antworten der Telekom Deutschland, die der Netzbetreiber während des Konsultationsverfahrens der EU-Kommission abgegeben hat. Ein Eins-zu-eins-Vergleich ist aufgrund der unterschiedlichen Sprachen nicht möglich, aber hier einige Beispiele für ähnliche Formulierungen und deckungsgleiche Ansätze:
Bundesregierung Telekom Deutschland Insgesamt muss die Regulierung auf ein erforderliches Maß begrenzt werden […] Overall, much better results can be achieved at much lower costs if the current framework will be significantly simplified, reducing regulatory intervention to what is necessary, providing more room and flexibility for market driven solutions instead of a overly prescriptive regulatory micro management. Hauptziel der Zugangsregulierung ist es, Wettbewerb auf den Endkundenmärkten zu ermöglichen und zu sichern. Daher sollte klargestellt werden, dass in der Marktanalyse bei der Frage der Regulierungsbedürftigkeit und -intensität der Vorleistungsmärkte verstärkt auch die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auf Endkundenmärkten in die Prüfung einzubeziehen ist. As a general rule, regulation has to be proportionate and necessary to achieve the intended goal: Ensuring effective consumer protection in areas where clearly required, through light touch rules that avoid to overly burden of service providers. […] “Same service, same rules” needs to be applied to competing services that are perceived
as substitutes by end-users.Dazu gehört auch weiterhin, den nationalen Regulierungsbehörden auf nationaler Ebene die Möglichkeit zur Entscheidung zu geben, in bestimmten Märkten auf Ex-ante-Regulierungsmaßnahmen zugunsten von sektorspezifischen Ex-post-Regulierungsmaßnahmen verzichten zu können. Substitute the heavy handed, time consuming and intrusive regulatory ex-ante approvals by a light handed regulatory oversight (ex-post) by the NRA [Nationale Regulierungsbehörde], based on justified complaints where voluntary agreements cannot be reached or where the NRA has concrete indications of potential abuse of market power. Insgesamt bestehen daher Spielräume für die Möglichkeit einer Reduzierung von Umfang und Komplexität der TK-Regulierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Flexibilität für nationale Regulierungsbehörden in einem immer dynamischeren Umfeld gerade auch auf der Diensteebene. Overall, much better results can be achieved at much lower costs if the current framework will be significantly simplified, reducing regulatory intervention to what is necessary, providing more room and flexibility for market driven solutions instead of a overly prescriptive regulatory micro management. Der aktuell für die Marktanalyse vorgeschriebene Überarbeitungszeitraum erscheint insgesamt sehr eng und sollte flexibel erweiterbar ausgestaltet werden. Die aktuell vorgesehenen Zeiträume und Überprüfungen können die Vorhersehbarkeit regulatorischer Entscheidungen und damit auch die gebotene Rechts- und Investitionssicherheit für langfristige Investitionen schwächen. Daher sollte den nationalen Regulierungsbehörden die Möglichkeit gegeben werden, jedenfalls im Falle nachgewiesener Marktstabilität längere Untersuchungszyklen innerhalb festgelegter zeitlicher Obergrenzen vorzusehen. Damit könnten zugleich auch die bürokratischen und personellen Belastungen sowohl für die nationalen Regulierungsbehörden als auch für die Betroffenen im Markt signifikant reduziert werden. Access regulation can be significantly simplified and reduced by repealing the power of regulators for ex-ante price control and reducing the power of regulators for imposing mandatory access to a limited set of wholesale products in case of remaining network monopolies and where such regulatory obligations remain justified as a regulatory safeguard. This would significantly improve investment conditions in providing for much more legal certainty. It would also significantly reduce regulatory cost und unnecessary red-tape by making the current Market Analysis process obsolete. Die Bundesregierung hält eine differenzierte und auf den konkreten Markt bezogene Regulierung für am besten geeignet, chancengleichen Wettbewerb sicherzustellen und effiziente Investitionen zu unterstützen. Dies gilt sowohl für die sachliche als auch die räumliche Abgrenzung von regulierungsbedürftigen Märkten. In principle, instruments to reflect differences in competition exist under the present framework, but they were not efficiently used to account for local variations in regulatory practice. […] in most cases national markets have been defined despite strong regional competition, sustaining nationwide regulation. As outlined above, we propose an approach that consequently reflects variation in geography, based on the presence of alternative players with their own infrastructure (such as cable operators or fibre-based utility companies). Telekom hat nach wie vor signifikante Marktmacht
An diesbezüglichen Spekulationen wollte sich Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Glasfaseranschluss (Buglas), nicht beteiligen. Klar sei aber, „dass der Tenor der Stellungnahme der Bundesregierung der Interessenlage der Deutschen Telekom deutlich entgegenkommt“, so Heer gegenüber netzpolitik.org. Um sich dem Vorwurf oder der Unterstellung einer einseitiger Interessenvertretung jedoch nachhaltig zu entledigen, könne der Bund dafür sorgen, „nicht weiterhin dauerhaft unmittelbar und mittelbar über 30 % der Anteile des Incumbents“ zu halten. Der Forderung, von einer ex-ante-Regulierung zugunsten einer ex-Post-Regulierung als Blaupause für die künftige Telekommunikationspolitik abzurücken, stehe er skeptisch gegenüber, denn schließlich verfüge die Telekom nach wie vor über eine signifikante Marktmacht. Die Rückführung einer Vorab-Regulierung, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Vectoring-Debatte, würde direkt zu einer Re-Monopolisierung führen und den Infrastrukturwettbewerb massiv beeinträchtigen beziehungsweise schädigen. „Die Regulierung des marktmächtigen Unternehmens ist daher heute und ‚auf Sicht’ alternativlos, wenn Wettbewerb als zentrales ordnungspolitisches Prinzip seine Innovations- und Investitionskräfte entfalten soll“, betonte Heer.
Aus dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kam ähnlich gelagerte Kritik. So sei der jüngste Vorstoß von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu begrüßen, dessen (umstrittene) „Digitale Strategie 2025“ den Aufbau eines Gigabit-Glasfasernetzes bis zum Jahr 2025 vorsieht. Diesen Schritt „sollte der Minister aber nicht dadurch kannibalisieren, dass die Bundesregierung den Übergang von den längst abgeschriebenen Kupfer- auf zukunftssichere Glasfasernetze erst ‚mittel- bis langfristig‘ vollziehen und gleichzeitig den Wettbewerb durch regulatorische Erleichterungen für den Ex-Monopolisten erschweren will“, so Breko-Geschäftsführer Stephan Albers.
-
: Bundesrat mahnt beim Breitbandausbau zur Vorsicht
Sitz des Bundesrats in Berlin. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via wikipedia/<a href="https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundesrat_(Deutschland)#/media/Datei%3ABundesrat-A.jpg">campsmum / Patrick Jayne and Thomas</a> : Bundesrat mahnt beim Breitbandausbau zur Vorsicht In einer Stellungnahme begrüßte der Bundesrat zwar den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem stockenden Ausbau von Breitbandnetzen in Deutschland auf die Sprünge helfen soll. Das Gesetz soll beispielsweise öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke dazu verpflichten, Glasfaserkabel mitzuverlegen, sobald eine Straße neu gebaut oder saniert wird.
Laut Bundesrat seien jedoch die mit der Umsetzung verbundenen Kosten für die Länder bislang „nicht hinreichend spezifiziert“, was insbesondere die Straßenbauverwaltungen der Kommunen und Länder beträfe. Die Länderkammer fordert daher eine „nachvollziehbare und detaillierte Einschätzung der Kosten für Länder und Kommunen“. Dies gelte auch für den neuen Erfüllungsaufwand, etwa wenn für Meldungen zum Infrastrukturatlas zusätzliche Daten erhoben oder vor Ort passive Netzinfrastrukturen untersucht werden müssten. Ferner sei es Aufgabe des Bundes und nicht der Länder, „erforderliche Maßnahmen“ zu setzen, um Genehmigungen für Bauarbeiten innerhalb von vier Monaten abzuschließen.
Mobilfunkmasten nicht mitnutzen
Eine Absage erteilte der Bundesrat dem Vorhaben, Mobilfunkmasten als sogenannte „Telekommunikationslinien“ neu zu definieren und sie für die Mitnutzung durch Wettbewerber zu öffnen. Dies sei für einen „effizienten und kontinuierlichen Netzausbau“ nicht nötig und zudem aus Gründen der Sicherheit abzulehnen. Micro- und Minitrenching, bei dem Kabel beziehungsweise Rohre nur wenige Zentimeter tief verlegt werden, solle lediglich in Einzelfällen zum Einsatz kommen. Erst eine Verlegetiefe von achtzig Zentimetern diene der „Datensicherheit“ sowie der physischen Integrität der Leitungen.
Sollte sich der Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze dazu entschließen, die Infrastruktur für eigene, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke zu nutzen, dürfe er laut Bundesrat die Mitbenutzung durch Telekommunikationsanbieter binnen eines Jahres kündigen. Zudem fordert die Stellungnahme eine „größere Flexibilität im Hinblick auf die möglichen Ablehnungsgründe“ einer Mitnutzung. Das sollte unter anderem auch dann schlagend werden, wenn ein parallel dazu errichtetes Glasfasernetz einen „diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang“ bietet.
Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?
Ferner sollten passive Netzinfrastrukturen samt Glasfaserkabeln nur dann verlegt werden, soweit ein konkreter Bedarf besteht und die Zweckmäßigkeit erwiesen ist. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollte sich der Gesetzentwurf auf das Mitverlegen von Leerrohren beschränken und die Verpflichtung, gleich Glasfaserkabel einzubringen, fallen lassen – eine Forderung, die nicht sonderlich nach „Zukunftsfähigkeit“ klingt. Auch der Änderungsvorschlag, dass nur dann verpflichtend mitverlegt werden soll, wenn ein „überregionales Netzausbaukonzept“ mit der Zusicherung einer „zeitnahen Inbetriebnahme“ besteht, könnte sich langfristig als Hemmschuh einer Erneuerung der Infrastruktur erweisen. Hier wäre eher geboten, dass sich die Bundesregierung endlich auf eine gemeinsame digitale Strategie verständigt und dabei die Länder mit ins Boot holt, anstatt sich in kleinteiligen Bewilligungsverfahren und Kostenschätzungen zu verheddern.
-
: Breitbandausbau: Bald mehr digitale Strategien als Anschlüsse
Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden. : Breitbandausbau: Bald mehr digitale Strategien als Anschlüsse Üblicherweise bezeichnet „Strategie“ eine Art längerfristigen Plan, mit dem sich schwierige Aufgaben strukturiert bewältigen lassen. Zwei oder mehr Strategien vervielfachen daher die Effizienz, oder? Diesen Eindruck erweckt derzeit die Bundesregierung, deren viele Köche beim Thema Digitalisierung mitreden möchten.
Zuletzt am Wort: Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel, der gestern auf der Cebit die „Digitale Strategie 2025″ vorgestellt hat. Darin fordert der Internetminister (ein Titel, den sich auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière gerne an die Brust heften würden) ein Ende von „isolierten Insellösungen“ und, als „logische Kosequenz“, den Aufbau einer regierungsübergreifenden Digitalagentur. Diese soll derzeit fragmentierte Kompetenzen bündeln und Deutschland dabei helfen, beim Digitalisierungsprozess eine internationale Vorreiterrolle einzunehmen.
Seitenhiebe galore
Zentrales Thema des Strategiepapiers ist die Errichtung einer zukunftsfähigen Glasfaser-Infrastruktur, ohne die Deutschland die immer schneller voranschreitende Digitalisierung nicht bewältigen könne. Dafür zuständig ist eigentlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das jedoch nicht einmal die eigene Organisationsstruktur im Griff zu haben scheint. So übte etwa der Bundesrechnungshof in einem (noch nicht veröffentlichten) Bericht scharfe Kritik am Ressort Dobrindts und unterstellte dem Ministerium unter anderem, sich nicht „vorab systematisch mit den zu erledigenden Aufgaben“ befasst zu haben.
Insofern überraschte die Wortwahl Gabriels nicht, der seine Strategie als „den ersten systematischen Ansatz“ bezeichnete, um die in Zukunft notwendigen Instrumente aufzuzeigen. Deutliche Worte fand der Vizekanzler auch zum aktuellen Ausbaustand: „Deutschland hat kein schnelles Internet“ heißt es etwa ausdrücklich und leicht überraschend, denn bislang konnte man von der Regierung keine derart deutlichen Worte vernehmen. Kritisiert wird ferner die „aktuelle deutsche Breitbandstrategie, die im Wesentlichen auf die Bereitstellung asymmetrischer Anschlüsse für Privatkundinnen und Privatkunden abzielt“. Dieser Ansatz spiegelt sich beispielsweise in der bevorstehenden Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur wider, die den Einsatz von Kupferkabeln wohl auf Jahre hin festzementieren und gleichzeitig dafür sorgen dürfte, das Geschäftsmodell von Glasfaseranbietern zu untergraben.
Finanzierung
Mit bisherigen Strategien der Regierung passt auch der geforderte „Zukunftsinvestitionsfonds für Gigabitnetze in ländlichen Räumen“ nicht ganz zusammen, jedenfalls, was die Finanzierung betrifft. So ist von einem Fondsvolumen von rund 10 Milliarden Euro die Rede, was weitere Investitionen bis 2025 auslösen und den Finanzierungsbedarf von bis zu 100 Milliarden abdecken soll. Zum Vergleich: Das Ende vergangenen Jahres beschlossene „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ des BMVI verfügt über Mittel in der Höhe von gerade Mal 2,7 Milliarden Euro. Damit soll freilich nicht flächendeckend Glasfaser ausgerollt werden, sondern nur das im Koalitionsvertrag und in der „Digitalen Agenda“ verankerte Breitbandziel von 50 MBit/s (im Downstream) erreicht werden.
Woher die 10 Milliarden kommen und vor allem, ob sie rechtzeitig zur Verfügung stehen können, bleibt jedoch unklar. So werden mögliche Erlöse aus der nächsten Frequenzversteigerung genannt, wobei die derzeitigen UMTS-Lizenzen erst Ende 2020 auslaufen. Abgesehen davon könnte das Zusammenwirken bestehender Förderprogramme wie der erwähnten Breitbandförderrichtlinie mit anderen Töpfen „optimiert“ werden und sonstige Synergieeffekte genutzt werden. Zusätzlich dazu fordert Gabriel einen „Runden Tisch Gigabitnetz“, wo „Telekommunikationsanbieter, Bund, Länder und Gemeinden, Unternehmen und Verbände“ zusammentreffen und Strategien entwickeln sollen, um endlich Gigabitnetze in Deutschland zu verwirklichen. Ob dieser Arbeitskreis die nicht gerade erfolgreiche „Netzallianz Digitales Deutschland“ ergänzen oder ganz ersetzen soll geht aus dem Strategiepapier nicht hervor – der im BMVI angesiedelte Arbeitskreis findet mit keinem Wort Erwähnung.
„Leere Worthülsen“
Der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens von Die Linke begrüßte netzpolitik.org gegenüber zwar den Vorstoß von Gabriel, „sein Plan wird aber sicherlich nicht aufgehen“. Eine „leere Worthülse“ sei der Zukunftsinvestitionsfonds, da die Mittel aus der Frequenzversteigerung in frühestens vier Jahren genutzt werden könnten. Auch sonst sei nicht nachvollziehbar, warum Mittel aus der Digitalen Dividende II, die bisher nicht in den Breitbandausbau geflossen sind, erst jetzt ins Spiel gebracht werden. „Der Satz ‚Darüber hinaus sind neue Finanzierungsinstrumente erforderlich’ ist keine besondere Erkenntnis, belegt aber, dass der Wirtschaftsminister nicht mehr weiter weiß“, so Behrens weiter.
Seine Fraktionskollegin Halina Wawzyniak fügte hinzu: „Mit seiner ‚Digitalen Strategie 2025’ grenzt sich Gabriel mit voller Absicht von seinem Ministerkollegen Alexander Dobrindt ab. Dobrindt forciert lieber einen Breitbandausbau, der veralteten Technologien den Vorzug gibt, anstatt konsequent auf Glasfaser zu setzen. Es zeigt sich, dass die Bundesregierung sich nicht einig wird, wie die Digitalisierung gestaltet werden soll“. Anstatt eine weitere Strategie „öffentlichkeitswirksam in Konkurrenz zur Digitalen Agenda der Bundesregierung und in Konkurrenz zu Ministerkollegen zu stellen, sollte Sigmar Gabriel und mit ihm die gesamte Bundesregierung endlich Taten walten lassen“.
[Update] Die Sprecherin für Digitale Infrastruktur von Bündnis 90/Die Grünen, Tabea Rößner, wiederholte die Forderung ihrer Partei nach einem „massiven Glasfaserausbau“, den man mit einer vollständigen Privatisierung des Ex-Monopolisten Telekom Deutschland finanzieren könne. Zum derzeitigen Kompetenzwirrwarr innerhalb der Bundesregierung teilte sie uns mit: „Die SPD und Sigmar Gabriel haben reichlich spät begriffen, dass die Breitbandstrategie von CSU-Kollege Dobrindt zu kurz gegriffen und rückständig ist. Allerdings hilft regierungsinterne Oppositionsarbeit auch niemanden weiter, der Wirtschaftsminister sollte viel eher seinen Einfluss für eine Kurskorrektur geltend machen, anstatt hübsche Papiere zu veröffentlichen. Auch dass sein Ministerium maßgeblich hinter der Vectoringentscheidung steht, verschweigt er lieber“.
Trotz mehrfacher Anfragen erhielten wir weder vom BMVI noch vom BMWi eine Antwort.
-
: Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Regierung letzten Monat entwickelt – oder gestrichen
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Regierung letzten Monat entwickelt – oder gestrichen Die Bundesregierung hat seit Mitte Januar 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, 11 Vorhaben sind entweder erledigt oder aus den Schwerpunkten verschwunden. Insgesamt steigt damit die Anzahl wichtiger Projekte auf 106. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir hier veröffentlichen.
Die Bundesregierung aktualisiert diese Liste regelmäßig, aus ihr lassen sich die Schwerpunkte der Regierungsarbeit erkennen. Aber die Liste soll geheim gehalten werden, um die „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden. Das haben wir erfahren, als wir einmal versucht haben, die Liste per Informationsfreiheitsanfrage anzufordern.
Wir finden, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Schwerpunkte die Regierung setzt und veröffentlichen sie trotzdem. Die netzpolitisch relevanten Themen haben wir zusammengefasst:
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (neu)
Hier wird es spannend. Im Mai soll es einen Referententwurf für eine Änderung der TKÜ-Verordnung geben. Aufgrund der eingeführten Vorratsdatenspeicherung soll sie ergänzt werden…
…um Regelungen zum Treffen von Vorkehrungen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden betreffend Telekommunikationsverkehrsdaten.
Da uns noch nichts zu diesem Vorhaben vorliegt, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen, in welche Richtung es geht. Aber wir werden beobachten und baldmöglichst berichten.
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern.
Hier geht es darum, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen klagen dürfen. Das erfreuliche Gesetz ist fertig und hat bereits den Bundesrat passiert,
jetzt muss es nur noch in Kraft treten.Korrektur: Es ist bereits in Kraft getreten.
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Oder auch: Störerhaftung. Sachverständige haben bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf kritisiert, wir sind gespannt, ob sich bis zur finalen Abstimmung etwas an den Regelungen ändert.
Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts
Im März soll der Gesetzesvorschlag ins Kabinett gehen, das Gesetz soll „die individualrechtliche Stellung der Kreativen“ stärken. Während der Entwurf unter anderem vom Börsenverein und der Produzentenallianz aus den Bereichen Film und Fernsehen kritisiert wurde, begüßte ver.di den Entwurf als „Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der professionellen Medien- und Kulturschaffenden“.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie […] über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten […]
Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG-Wort neu geregelt werden. Laut iRights.info soll das Gesetz zu mehr Transparenz und Mitbestimmung der Künstler führen, sowie die Lizenzierung digitaler Werke vereinfachen.
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
Breitband für alle – das war eines der großen Vorhaben in der Digitalen Agenda. Das soll das DigiNetzGesetz ermöglichen, das unter anderem den Glasfaserausbau beschleunigen will. Ob das reicht, muss sich erst zeigen. Genauso, wer die Kosten trägt, denn diese Frage ist noch offen.
Strategie Intelligente Vernetzung
Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der „Digitalen Agenda“ eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung.
In der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung Nachholbedarf bei der „intelligenten Vernetzung“ von verschiedenen Infrastrukturbereichen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festgestellt. Zur Behebung gibt es nun eine Strategie mit 36 Maßnahmen, die wir uns schon genauer angeschaut haben.
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung – insbesondere von personenbezogenen – Daten.
Die Bundesregierung würde gern in jedem deutschen Haushalt Smart-Meter installieren. Diese „intelligenten Stromzähler“ haben jedoch ein Problem: Sie sammeln Daten, die viel auf die persönlichen Gewohnheiten der Bewohner rückschließen lassen und werden daher von Datenschützern kritisiert. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der nun im Bundestag debattiert werden muss.
Legende:
- seit dem 19. Januar gestrichen
- seit dem 19. Januar hinzugekommen
- unverändert
- netzpolitisch relevant
Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl)
Stand: 17. Februar 2016
- Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung
- Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
- Strategie Intelligente Vernetzung
- Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
- Gesetz zur Änderung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
- Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten
- Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung im Energiewirtschaftsgesetz
- Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
- Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
- Bergverordnung für den Offshorebereich
- Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich
- gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
- Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
- VO zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms
- Energiestatistikgesetz
- Jahreswirtschaftsbericht
- Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
- Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve
- Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
- Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen in der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- Rüstungsexportbericht für das Jahr 2015
- Nationales Reformprogramm 2016
- Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
- Bundesbericht Energieforschung 2016
- Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
- Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen
- Gesetz zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
- Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken
- Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
- Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
- Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
- Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
- Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
- Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
- Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzverordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
- Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
- Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Umweltstrafrecht
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenten für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung
- Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut
- Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
- Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts
- Gesetz zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
- Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
- Gesetz zu dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht
- Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EUV vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte
- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- Vierter Tragfähigkeitsbericht des BMF
- Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung
- Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan 2020
- Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Gesetz zur Änderung steuerlicher Verordnungen
- Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung
- Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von Arbeitsschutzverrordnungen
- „Bundesteilhabegesetz“ insbesondere Reform der Eingliederungshilfe
- Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
- Verhinderung des Missbrauchs von Werkvertragsverhältnissen sowie Weiterentwicklung der Arbeitnehmerüberlassung
- Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Regelung über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 25. Juni 2015
- Behindertengleichstellungsgesetz
- Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
- Änderung des Gentechnikrechts
- Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Änderung des GAK-Gesetzes
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia
- Erweiterung der Beteiligung des Deutschen Engagements im Rahmen der Multidimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali
- Fortsetzung der Unterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
- Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
- Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
- Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
- Reform des Mutterschutzes
- Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
- Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr
- 1. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von Carsharingfahrzeugen
- Zweite Verordnung zur Änderung der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und luftrechtlicher Verordnungen
- Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
- Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
- Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
- Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften
- Änderung der Straßenverkehrsordnung
- Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
- Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
- Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
- Erste Verordnung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
- Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG
- Nationales Programm für Nachhaltigen Konsum
- Zustimmung der Bundesregierung zur Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015
- Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive
- Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
- Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungssförderungsgesetz
- Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Mikroelektronik 2016–2020: Grundlage für die Digitalisierung von Technik und Wirtschaft
- Berufsbildungsbericht 2016
- Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium
- Novellierung des Kulturgüterschutzgesetzes
- Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
- Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
-
: Braun, digital, vernetzt: Der schwierige Kampf gegen Nazis im Netz
: Braun, digital, vernetzt: Der schwierige Kampf gegen Nazis im Netz Die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat am vergangenen Samstag die gesamte Sendung dem Thema „Braun, digital, vernetzt: Der schwierige Kampf gegen Nazis im Netz“ gewidmet. Mit dem Moderator Philip Banse diskutierten Simone Rafael (Netz-gegen-Nazis), Felix M. Steiner (Störungsmelder / Publikative.org) und Hans Hütt (Autor und Berater).
Weltnetz, Heimatseite, E‑Brief – was lustig übersetzt klingt, ist wohldurchdacht, ernst gemeint und vor allem: mit braunem Gedankengut durchzogen. Rechtsradikale Webseiten, Foren und Netzwerke benutzen zwar oft ihre eigene Sprache, bleiben aber nicht der einzige Ort im Netz, an dem Nazis kommunizieren. In den weltweit alltäglich genutzten sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Pinterest & Co. tummeln sich ebenso viele Trolls wie tatsächliche Neonazis. Hier werden nicht nur schneller mehr Menschen und potentielle Gesinnungsgenossen erreicht, es wird auch eine öffentliche Plattform für analoge Aktivitätsplanung erschlossen. Rechte Aktivitäten in Social Networks stellen das viel beschworene Konzept von Counterspeech vor Schwierigkeiten – vor allem jetzt, wo Publikative.org, eine der wichtigsten Onlinestimmen gegen Nazis, eingestellt wird. Und in Zeiten, in denen fremdenfeindliche Hetze gegen Flüchtlinge und Anschläge auf Notunterkünfte zum erschreckenden Alltag gehören. Doch wie kommunizieren Nazis digital? Wo organisieren sie sich? Auf welche Art und Weise verbreiten sie ihre Botschaften? Das Neonaziportal Altermedia wurde jüngst verboten, doch der schwierige Kampf gegen Nazis im Netz dauert an.
-
: Breitbandausbau: Rheinland-Pfalz setzt auf Glasfaser
An breitbandigen Internetanschlüssen mangelt es besonders im Westen von Rheinland-Pfalz. Screenshot: Studie TÜV Rheinland : Breitbandausbau: Rheinland-Pfalz setzt auf Glasfaser Rheinland-Pfalz will offenbar Nägel mit Köpfen machen und die bestehende Netzinfrastruktur weitgehend durch Glasfaser ersetzen. Untermauert wird das Vorhaben der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) von einer Studie des TÜV Rheinland, die den Kommunen dabei helfen soll, eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA) zu erreichen.
Freilich kommt die zukunftsgerichtete Initiative nicht ganz billig: Um die 816.353 mit Breitbandanschlüssen unversorgten Haushalte an ein Glasfasernetz (FTTB, Fiber To The Building) anzuschließen, entstünden Kosten in der Höhe von 2,83 Mrd. Euro. Ein weiterer Ausbauschritt, der die Glasfaserleitung bis in die Wohnung bringen würde (FTTH, Fiber To The Home), käme demnach auf 369,27 Mio. Euro. Die restlichen 56,6 Prozent der Haushalte, denen jetzt schon potenziell Bandbreiten von über 100 MBit/s zur Verfügung stehen, bleiben von der Studie unberücksichtigt.
Langfristige Refinanzierungszeiträume notwendig
Über den freien Markt wird sich der auf 15 Jahre angelegte Ausbau nicht realisieren lassen, da private Unternehmen zu kurzfristig planen würden. Stattdessen sollen regional tätige Versorgungsunternehmen oder kommunale Gesellschaften einspringen, die im Unterschied zu Telekommunikationsunternehmen mit Refinanzierungszeiträumen von 20 bis 30 Jahren arbeiten könnten. Ernstzunehmende Alternativen zu der zwar teuren, dafür aber langfristig ausgelegten Ausbauvariante bleiben jedoch überschaubar:
Zur Realisierung eines Breitbandnetzes stehen unterschiedliche Technologien und Strukturen der Zugangsnetze zur Verfügung. Angesichts der in der Studie definierten Zielerreichung einer flächendeckenden Versorgung von mindestens 300 Mbit/s reduzieren sich jedoch die nutzbaren Technologien. Funktechnologien können die geforderten Bandbreiten aus heutiger Sicht nicht zuverlässig bereitstellen. Die Netzstruktur Glasfaser bis zu den Verteilerkästen am Straßenrand, kurz FTTC (Fiber to the Curb), kann zwar über technologische Weiterentwicklung wie das sogenannte Super Vectoring theoretisch Bandbreiten von 300 Mbit/s erzielen, allerdings nicht flächendeckend. Nur die Glasfaserstrukturen FTTB und FTTH können sehr hohe Bandbreiten für 100 Prozent der Haushalte bereitstellen. Auch die bestehenden CATV-Netze [TV-Kabelnetze, Anm. d. Red.] besitzen hierfür das technologische Potential.
Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs soll der Ausbau bedarfsorientiert und nach Prioritäten geordnet in mehreren Stufen erfolgen. Die Studie empfiehlt, in einem ersten Schritt alle Verteiler in den Ortslagen an das Glasfasernetz anzuschließen (FTTC, Fiber To The Curb), die später als Sprungbrett für einen FTTB-Ausbau dienen könnten. In der Zwischenzeit müsste man sich im Bedarfsfall mit einem Technologiemix begnügen, der auch auf Kupferleitungen basierende Übergangslösungen wie „Super Vectoring“ oder „G.fast“ miteinbezieht.
Gewaltiger Aufholbedarf
Rheinland-Pfalz hat jedenfalls viel aufzuholen, denn derzeit liegt die Versorgung mit Anschlüssen, die Bandbreiten von 50 MBit/s liefern können, knapp unter dem bundesweiten Durchschnitt von 68,7 Prozent. Bekanntlich will die Bundesregierung bis 2018 sämtliche deutsche Haushalte mit dieser Bandbreite ans Internet angeschlossen wissen und hat im vergangenen Herbst ein mit 2,7 Mrd. Euro ausgestattetes Förderprogramm ins Leben gerufen. Demnach soll der Bund in der Regel 50 Prozent eines Ausbauprojektes finanzieren, den Rest könnten andere Förderprogramme übernehmen, etwa die eines Landes. Der Eigenanteil einer Kommune soll ausdrücklich bei 10 Prozent liegen.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Kritik der CDU-Opposition in Rheinland-Pfalz am Ausbauvorhaben des Landes wie eine schlechte Parodie. So eigne sich laut dem stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Christian Baldauf das noch lange nicht ausgerollte Mobilfunknetz der fünften Generation (5G) zur Überbrückung, während der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Josef Dötsch, ironiefrei verkündete:
Die Kommunen werden alleine gelassen. Der Bund hat ein milliardenschweres Förderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt. Da, wo der Bund finanzschwache Kommunen durch höhere Förderung unterstützt, zieht sich das Land aus der Verantwortung, reduziert die eigene Förderung und verlangt einen 10%igen Eigenanteil der Kommunen.