In einer Stellungnahme begrüßte der Bundesrat zwar den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dem stockenden Ausbau von Breitbandnetzen in Deutschland auf die Sprünge helfen soll. Das Gesetz soll beispielsweise öffentliche Versorgungsnetzbetreiber wie Stadtwerke dazu verpflichten, Glasfaserkabel mitzuverlegen, sobald eine Straße neu gebaut oder saniert wird.
Laut Bundesrat seien jedoch die mit der Umsetzung verbundenen Kosten für die Länder bislang „nicht hinreichend spezifiziert“, was insbesondere die Straßenbauverwaltungen der Kommunen und Länder beträfe. Die Länderkammer fordert daher eine „nachvollziehbare und detaillierte Einschätzung der Kosten für Länder und Kommunen“. Dies gelte auch für den neuen Erfüllungsaufwand, etwa wenn für Meldungen zum Infrastrukturatlas zusätzliche Daten erhoben oder vor Ort passive Netzinfrastrukturen untersucht werden müssten. Ferner sei es Aufgabe des Bundes und nicht der Länder, „erforderliche Maßnahmen“ zu setzen, um Genehmigungen für Bauarbeiten innerhalb von vier Monaten abzuschließen.
Mobilfunkmasten nicht mitnutzen
Eine Absage erteilte der Bundesrat dem Vorhaben, Mobilfunkmasten als sogenannte „Telekommunikationslinien“ neu zu definieren und sie für die Mitnutzung durch Wettbewerber zu öffnen. Dies sei für einen „effizienten und kontinuierlichen Netzausbau“ nicht nötig und zudem aus Gründen der Sicherheit abzulehnen. Micro- und Minitrenching, bei dem Kabel beziehungsweise Rohre nur wenige Zentimeter tief verlegt werden, solle lediglich in Einzelfällen zum Einsatz kommen. Erst eine Verlegetiefe von achtzig Zentimetern diene der „Datensicherheit“ sowie der physischen Integrität der Leitungen.
Sollte sich der Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze dazu entschließen, die Infrastruktur für eigene, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke zu nutzen, dürfe er laut Bundesrat die Mitbenutzung durch Telekommunikationsanbieter binnen eines Jahres kündigen. Zudem fordert die Stellungnahme eine „größere Flexibilität im Hinblick auf die möglichen Ablehnungsgründe“ einer Mitnutzung. Das sollte unter anderem auch dann schlagend werden, wenn ein parallel dazu errichtetes Glasfasernetz einen „diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang“ bietet.
Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück?
Ferner sollten passive Netzinfrastrukturen samt Glasfaserkabeln nur dann verlegt werden, soweit ein konkreter Bedarf besteht und die Zweckmäßigkeit erwiesen ist. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, sollte sich der Gesetzentwurf auf das Mitverlegen von Leerrohren beschränken und die Verpflichtung, gleich Glasfaserkabel einzubringen, fallen lassen – eine Forderung, die nicht sonderlich nach „Zukunftsfähigkeit“ klingt. Auch der Änderungsvorschlag, dass nur dann verpflichtend mitverlegt werden soll, wenn ein „überregionales Netzausbaukonzept“ mit der Zusicherung einer „zeitnahen Inbetriebnahme“ besteht, könnte sich langfristig als Hemmschuh einer Erneuerung der Infrastruktur erweisen. Hier wäre eher geboten, dass sich die Bundesregierung endlich auf eine gemeinsame digitale Strategie verständigt und dabei die Länder mit ins Boot holt, anstatt sich in kleinteiligen Bewilligungsverfahren und Kostenschätzungen zu verheddern.
