Die Bundesregierung lehnt jegliche Verantwortung für den Vectoring-Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur ab und will laufende Regulierungsverfahren nicht bewerten, wie aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht (PDF). Ebenfalls verschlossen gab man sich auf die Frage, ob und wie die Regierung auf die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingewirkt hat, bevor es zu dem umstrittenen Regulierungsentscheid gekommen ist.
Zwar räumt das BMWi ein, sich mehrfach mit Vertretern der BNetzA und der Deutschen Telekom AG (DTAG) getroffen zu haben, auch wenn man solche Kontakte nicht systematisch erfasse. Dokumentiert sind jedenfalls drei Gespräche des Staatssekretärs im BMWi, Matthias Machnig (SPD), mit dem Vizepräsidenten der BNetzA, Wilhelm Eschweiler, sowie mehrere Gespräche und Telefonate mit Vorstandsmitgliedern der DTAG. Verzeichnet ist zudem ein Telefonat seines Vorgesetzten, Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), mit dem DTAG-Vorstandsvorsitzenden Timotheus Höttges. Eingeschaltet hat sich auch Kanzleramtschef Peter Altmaier, der ebenfalls mehrfach mit Höttges geredet hat.
Daran ist zunächst nichts auszusetzen – schließlich ist zu erwarten, dass sich Regierungsvertreter mit Entscheidungsträgern aus Behörden und Wirtschaft treffen. Zudem ist die Bundesrepublik mit knapp 32 Prozent nach wie vor größter Anteilseigner der DTAG. Sauer stößt jedoch auf, dass die Antwort mit keinem Wort auf den Inhalt der Gespräche eingeht: So hätte man etwa endlich den Vorwurf aus der Welt schaffen können, die Regierung hätte Druck auf die BNetzA ausgeübt, um möglichst rasch das im Koalitionsvertrag verankerte Ausbauziel von (reichlich moderaten) 50 MBit/s im Downstream zu erreichen.
Kritik wird weggewischt
Ähnlich substanzlos fallen die Antworten auf die restlichen Fragen aus: Die BNetzA hätte sich im Vorfeld der Entscheidung „eingehend mit den Forderungen und Argumenten der Wettbewerber auseinandergesetzt“, heißt es etwa. Offensichtlich landete die einhellig vorgetragene Kritik, die im Übrigen weitgehend von der Monopolkommission sowie vom Bundeskartellamt geteilt wurde, jedoch im Papierkorb.
Ein vergleichbares Schicksal dürfte auch eventuell kritische Anmerkungen der EU-Kommission ereilen. Diese unterzieht derzeit den Regulierungsentwurf einer eingehenden Prüfung, da sie negative Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt befürchtet. „Empfehlungen der EU-Kommission sind ihrer Rechtsnatur nach keine verbindlichen Vorgaben,“ schreibt die Bundesregierung. Sollte die Kommission ein Problem mit der deutschen Regelung haben, möge sie doch bitte eine entsprechende Richtlinie oder Verordnung erlassen.
Immerhin räumt das BMWi ein, dass es sich bei Vectoring um einen „Zwischenschritt auf dem Weg zu Gigabitnetzen“ handeln würde. Allerdings folgt dieser Einsicht nicht die logische Schlussfolgerung, dass der Fokus auf Kupferkabel-Vectoring den Ausbau von zukunftsfähigen Glasfasernetzen deutlich verlangsamen wird, da sich die Errichtung von parallelen Netzen in den wenigsten Fällen wirtschaftlich rechnet.
Ausbauzusage keine „einseitige Verpflichtung“
Semantische Spielchen betreibt die Regierung wiederum mit der Aussage, die DTAG würde mit ihrer Ausbauzusage „einseitige Verpflichtungen“ eingehen. Das lässt jedoch vollkommen außer Acht, dass die DTAG diese „einseitigen Verpflichtungen“ wie die Ausbauzusage im Gegenzug für eine nahezu exklusive Umrüstung von knapp 8.000 Hauptverteilern auf Vectoring eingegangen ist – und damit der Konkurrenz den Zugriff auf die einzelnen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) entzieht, ohne die entbündelte Produkte nicht realisierbar sind. Hätte die BNetzA anders entschieden, dann hätte es natürlich auch keine Ausbauzusage der Telekom gegeben.
„Die BNetzA hat sich von der Telekom abhängig gemacht, indem sie das Angebot der Telekom angenommen hat, Vectoring auszubauen, wenn es eine entsprechende Entscheidung der BNetzA gibt“, teilte uns der linke Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens mit. „Damit hat sich die BNetzA angreifbar gemacht und Tür und Tor für weitere (De-)Regulierungswünsche unter dem Vorwand des weiteren Netzausbaus geöffnet“, führte Behrens aus.
Für Jürgen Grützner, VATM-Geschäftsführer (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), hat sich ob der widersprüchlichen Infrastrukturpolitik der Regierung augenscheinlich das Machtgefälle verschoben: „Die Bundesregierung wird von der BNetzA verwaltet“, brachte er die Problematik auf den Punkt. „Eigene Ziele, eigene Vorgaben, wie die Zukunft der digitalen Infrastruktur aussehen soll, hat die Bundesregierung nicht“, so Grützner. Stattdessen verfolge die BNetzA offenbar einen eigenen Plan, der wohl auf dem von Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU) formulierten Ausbauziel von 50 MBit/s bis 2018 fuße. Wie sich aber unter anderem an der jüngst vorgestellten „Digitalen Strategie“ des Wirtschaftsministeriums ablesen lässt, wissen zumindest einige Regierungsmitglieder, dass dieser mittlerweile hoffnungslos überholt ist. Ein Trauerspiel.
