Der Bundesvorstand der CDU hat am Wochenende im Rahmen seiner Klausurtagung in Mainz eine „Mainzer Erklärung“ verabschiedet. Darin geht es auch in einigen Punkten um Netzpolitik. Die Mainzer Erklärung stellt fest, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung von den EU-Gremien beschlossen wurde und zitiert nochmal die Punkte, die der CDU dabei wichtig waren (u.a. mehr Big Data wagen). Wie in fast jedem Papier einer Partei in diesem Jahrtausend wird auch der Breitbandausbau versprochen, aber die CDU hat vergessen darauf hinzuweisen, dass man selbst an dem jahrzehntelangen Versagen Schuld ist. Dafür soll aber demnächst Glasfaser befördert werden. Das freut doch, immerhin belegt Deutschland im EU-Vergleich beim Breitbandausbau nur den letzten Platz. Da ist noch Platz nach oben.
Die wichtigste Stelle kommt aber beim Punkt „Für Sicherheit“. Die CDU rühmt sich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und verspricht gleich noch die Ausweitung dieser durch einen Zugriff für den Verfassungsschutz und die Wiedereinführung der Onlinedurchsuchung:
Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben.
Wir wetten lieber nicht darauf, dass das mit der SPD nicht zu machen ist. Mehr Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner wagen – bei der CDU weiß man im Gegensatz zur SPD wenigstens immer, woran man ist.
