Im Kampf gegen die Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen denkt die EU-Kommission über gefährliche Maßnahmen nach: die automatisierte Durchsuchung von Inhalten auf Handys und Computern. Wir haben einen Überblick mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Der BND will weiter Überwachungstechnik einkaufen, der Verfassungsschutz „bunter“ werden. Und bei Rechtsextremen in der Bundeswehr ringt die MAD-Präsidentin um Worte. Das Wichtigste aus der Anhörung der Geheimdienst-Chefs.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat heute die britische geheimdienstliche Massenüberwachung als Verstoß gegen Menschenrechte gebrandmarkt. Mit dem Urteil der Großen Kammer kommen neue Anforderungen auf die Gesetzgeber aller europäischen Staaten zu, die solche Massenüberwachung betreiben. Auch der Schutz von Journalisten muss sich verbessern. Ein Kommentar.
Die französische Regierung wollte dem Europäischen Gerichtshof seine Zuständigkeit absprechen und selbst über Sicherheits- und Überwachungsfragen entscheiden. Der französische Staatsrat unterstützte das zwar nicht, erklärte die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich aber für derzeit legitim. Das Land befinde sich immer noch im Ausnahmezustand.
Das Max-Planck-Institut hat eine Übersicht bestehender Überwachungsgesetze erstellt. Sie soll eine Debatte versachlichen, in der kaum einer durchblickt, und zeigen, wozu Sicherheitsbehörden bereits heute befugt sind.
Reporter ohne Grenzen fordert Verbesserungen beim umstrittenen BND-Gesetzesentwurf. Die Kampagne #NotYourSource soll auf die Probleme bei geheimdienstlicher Überwachung aufmerksam machen. Sie appelliert an den Bundestag Massenüberwachung einzudämmen und ausländische Medienschaffende nicht mehr in Gefahr zu bringen.
Seit 2013 versucht Reporter ohne Grenzen, sich gegen die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zu wehren, stieß dabei aber immer wieder auf taube Ohren. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen Deutschland zugelassen.
Die „Five-Eyes“-Staaten machen gemeinsam mit Indien und Japan einen neuen Vorstoß für staatliche Hintertüren in Ende-zu-Ende verschlüsselten Anwendungen. Ob sie die Tech-Industrie dazu bringen werden, ihre Produkte nach den Wünschen der Sicherheitsbehörden umzubauen, bleibt fraglich.
Die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ist hoch umstritten und nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil nochmal bestätigt. Unser Gastbeitrag erklärt, welche Alternativen es gäbe und warum die EU-Staaten dennoch an der Datensammlung festhalten wollen.