Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson versucht offenbar weiterhin, im geplanten EU-Gesetzespaket gegen Kindesmissbrauch eine sogenannte „Chatkontrolle“ zu verankern. Dies würde die Durchsuchung von Inhalten auf Endgeräten unbescholtener Bürger:innen vorsehen, bevor diese zum Beispiel per WhatsApp verschlüsselt kommunizieren. Die Pläne stehen als neue Form von Massenüberwachung und wegen ihrer grundrechtsverletzenden Eingriff in der Kritik.
Dass die Pläne offenbar noch nicht vom Tisch sind, kann man aus einem internen Bericht des Ausschusses für Regierungskontrolle (RSB) der EU-Kommission interpretieren. Die Prüfberichte des RSB geben im Gesetzgebungsprozess Feedback und Verbesserungsvorschläge zu den Planungen. Insgesamt lautet das Urteil über den internen Kommissionsvorschlag „Positiv, aber mit Vorbehalt“. Ein früherer Vorschlag erhielt im Sommer des Vorjahres die Einstufung „Negativ“.
Diese Berichte veröffentlichte das französische Medium Contexte.com zuerst, wir stellen sie nun zum Download zur Verfügung. Auch wenn der Leak, der laut Contexte den Stand vom 15. Februar wiedergibt, nicht den Originaltext des Gesetzes enthält, legen die Aussagen und Bewertungen nahe, dass Maßnahmen wie die umstrittene Chatkontrolle zumindest zum damaligen Zeitpunkt Bestandteil des Gesetzesvorhabens waren – und immer noch sein können.
Chatkontrolle offenbar weiterhin drin
Im internen Bericht heißt es, dass nicht hinreichend klar sei, wie die beschriebenen Durchsuchungsmechanismen das in der EU geltende Verbot anlassloser Massenüberwachung respektieren würden. Im Dokument ist zudem die Rede davon, dass die „Effizienz und Verhältnismäßigkeit“ der geplanten Maßnahmen nicht ausreichend nachgewiesen seien. Auch fordern die Prüfer:innen, dass die EU-Kommission deutlich machen müsse, wie Rechtsunsicherheit für die verpflichteten Diensteanbieter und die Gefahr unbeabsichtigter Folgen für den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit vermieden werden sollen. Mehr Klarheit fordert der Bericht zudem im Hinblick auf Verschlüsselung.
Weil nur die Bewertung des RSB vorliegt, aber nicht das, was bewertet wurde, ist bei manchen Punkten nicht klar, auf was sich die Aussagen beziehen. Auf eine Presseanfrage von netzpolitik.org wollte die EU-Kommission weder angeben, auf welches Dokument sich der Bericht bezieht noch die Dokumente selbst herausgeben.
Öffentlich unbekannt ist außerdem, wie sich die Beratungen innerhalb der Kommission seitdem weiterentwickelt haben und in welchem Stadium sich das Gesetzespaket derzeit befindet. In ihrer Schlussfolgerung fordern die Prüfer:innen, dass die zuständige Generaldirektion Inneres die Kritikpunkte ausräumen muss, bevor Konsultationen mit weiteren Dienststellen eingeleitet werden.
Die Bürgerrechtsorganisation EDRi ist sich in ihrer Analyse des Leaks jedoch sicher, dass der aktuelle Gesetzesentwurf von Kommissarin Johansson Vorschriften enthält, welche die Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten dazu zwingen würden, die private Kommunikation von Menschen generell zu überwachen – auch wenn diese verschlüsselt ist. Laut EDRi hatten Mitarbeiter der für Inneres zuständigen Kommissarin Ylva Johansson den Bürgerrechtlern zuletzt in Gesprächen gesagt, dass das neue Gesetz keine Anforderungen für eine allgemeine Durchsuchung enthalten und auch die Verschlüsselung nicht angetastet werden würde.
„Fassungslos“
„EDRi ist fassungslos, dass Kommissarin Johansson diese Gesetzgebung vorantreibt, obwohl ihre eigenen Kollegen so große Bedenken äußern“, so Diego Naranjo von EDRi gegenüber netzpolitik.org. „Der Vorschlag birgt die Gefahr, dass Unternehmen gezwungen werden, eine Massenüberwachung der gesamten privaten Online-Kommunikation durchzuführen. Das bekannt gewordene Dokument zeigt auch wichtige strukturelle Probleme bei der Sorgfaltspflicht, der Beweiserhebung und der Einhaltung des Gesetzes.“
Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer von den Piraten sagt gegenüber netzpolitik.org: „Der Ausschuss für Regulierungskontrolle deckt schonungslos die Abgründe der Chatkontrolle auf, nämlich dass die flächendeckende Massenüberwachung intimster Kommunikation und Bilder laut Europäischem Gerichtshof gegen unsere Grundrechte verstößt.“ Nun könne nur noch ein öffentlicher Aufschrei gegen die Chatkontrolle das Projekt noch stoppen.
„Nur öffentlicher Aufschrei kann Chatkontrolle stoppen“
Bislang hat sich der Protest gegen die Chatkontrolle noch nicht in größeren Aktionen oder auf der Straße manifestiert. Das Thema ist auch noch nicht in der Breite medial angekommen, obwohl Bürgerrechtler:innen seit Monaten mit guten Argumenten vor dem Projekt warnen.
Dutzende digitale Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa hatten sich zuletzt in einem offenen Brief gegen die Pläne der EU-Kommission zu einer so genannten Chatkontrolle gestellt. Die Bürgerrechtsorganisationen fürchten, dass damit ein „gefährlicher Präzedenzfall für die massenhafte Ausspähung privater Kommunikation“ geschaffen werden könnte. Schon Anfang Februar hatten EDRi und mehr als 40 Bürgerrechtsorganisationen ein Papier vorgestellt, in dem sie zehn Prinzipien für den Kampf gegen Kindesmissbrauch erarbeitet hatten, damit die Grund- und Freiheitsrechte nicht beeinträchtigt werden.
Die so genannte Chatkontrolle steht schon länger in der Kritik. Weltweit bekannte IT-Sicherheitsforscher:innen und Erfinder von Verschlüsselungssystemen hatten in einer gemeinsamen Studie mit dem Titel „Wanzen in unserer Hosentasche“ schon im Oktober 2021 alle Pläne für Inhalte-Scanner auf den Geräten von Endnutzer:innen kritisiert. Dieses so genannte Client-Side-Scanning (CSS) sei eine Gefahr für Privatsphäre, IT-Sicherheit, Meinungsfreiheit und die Demokratie als Ganzes. Schon 2019 hatte die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation EFF dargelegt, warum Client-Side-Scanning ein Angriff auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist.
Die Veröffentlichung des Gesetzespaketes ist schon mehrfach verschoben worden. Im aktuellen Terminkalender der Kommission ist es für den 27. April angesetzt, es wird aber von unterschiedlicher Seite erwartet, dass das Projekt erst im Mai oder sogar noch später vorgestellt wird.
