Überwachung
Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.
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: Ein Nachrichtendienstbeauftragter soll es richten – Große Koalition hat Reformpläne
Kann ein Nachrichtendienstbeauftragter es schaffen, auf unkontrollierbare Dienste aufzupassen? - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/92682792@N00/3463127887/in/photolist-6h2rgv-7EHmvD-rNRmVi-mn2x3M-6DgtNr-rPzwg1-6frxrT-7msVXY-asWjWY-kdqaDb-eYw1oK-mUY5v-exkX2n-8qrdZg-6XQjZ9-54brdB-dUKmq-57gKk7-9eYJbQ-hnYrp-96vr9t-fLxaQ6-sa8bLc-nQkUM8-mE8KPW-dz5xiw-arXBcx-9raCy3-94ZRGr-953UQJ-niMito-8BZ9eV-pkbcDd-5BFhUe-dXokxX-hgqt6-ajsL8q-prXJxX-bYCAEY-9B3sTS-9B3quf-5NSoty-aMKMJX-7vHqzT-97dKap-5i32B7-4LzWtT-aUp39v-a8Kvy2-5NSjoG">gravitat-OFF</a> : Ein Nachrichtendienstbeauftragter soll es richten – Große Koalition hat Reformpläne RBB berichtet unter Berufung auf ein Reformkonzept der Großen Koalition davon, dass geplant sei, einen Nachrichtendienstbeauftragten für den Bundestag einzuführen, der den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) helfen soll, die Geheimdienste zu kontrollieren.
Hintergrund der Reformpläne ist die Überforderung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Es ist dafür verantwortlich, alle Nachrichtendienste Deutschlands zu kontrollieren. Dafür sollen die Dienste dem Gremium Bericht erstatten. Neben dem PKGr soll auch die G‑10-Kommission, die Eingriffe ins Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis Deutscher genehmigen muss, Geheimdienstkontrolle leisten. Das Problem: Das PKGr weiß nur, was es berichtet bekommt – es sei denn es bestellt einen Sachverständigen zur Untersuchung von Vorgängen.
Die Mitglieder des Gremiums haben keine realistische Möglichkeit, Sachverhalte derartig vollständig zu erfassen. Denn es besteht lediglich aus 9 Mitgliedern, die alle gleichzeitig auch Bundestagsabgeordnete sind. Wie viel Zeit da bleibt, sich mit der Kontrolle einer ausgeuferten Geheimdienstmaschine zu beschäftigen, die sich als nicht kontrollierbar erwiesen hat, kann man sich vorstellen.
Der stellvertretende PKGr-Vorsitzende Clemens Binninger sagte RBB, man brauche jemanden, „der ganzjährig dauerhaft diese Aufgabe macht und die nötige fachliche Autorität mitbringt.“ Die Person soll nicht aus dem Bundestag kommen, sondern womöglich ein externer Bundesrichter oder ‑anwalt sein und dem PKGr zuarbeiten. Ein Nachrichtendienstbeauftragter könnte dann auch dafür sorgen, dass sich die übrigen Kontrollgremien besser vernetzen können. Fraglich ist, ob eine Person allein zu einer merklich besseren Kontrolle führen kann. Das wird auch davon abhängen, welche Einsichtsrechte die Person in die Tätigkeiten der Dienste bekommt.
Kombiniert werden soll die Schaffung der Stelle mit einer generellen Reform der Geheimdienste. Dazu liege bereits ein Eckpunktepapier der SPD vor, das der RBB referenziert. Man muss skeptisch bleiben, denn bisher hat die Erfahrung leider gezeigt, dass dazu tendiert wird, die illegalen Praktiken der Dienste nicht zu beschränken, sondern für die Zukunft per Gesetz zu legitimieren.
Und dann ist da noch die Frage, ob ein Dienst, der per Definition geheim arbeitet, überhaupt kontrolliert werden kann.
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: Chronologie der Vorratsdatenspeicherung 2015
: Chronologie der Vorratsdatenspeicherung 2015 Es soll wieder eine Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden. Zum dritten Mal soll eine anlasslose Totalprotokollierung der Telekommunikationsdaten aller etabliert werden: Bereits am 21. März 2002 fand ein ähnlicher Antrag der CDU/CSU-Fraktion keinerlei Zustimmung. Eine EU-Richtlinie von 2006 zwang Deutschland unter großem Protest 2008 eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Die Umsetzung wurde am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die zugrunde liegende EU-Richtline wurde am 8. April 2014 vom EU-Gerichtshof wegen der Unvereinbarkeit mit der Charta der Grundrechte der EU für ungültig erklärt.
Hier findet sich ein erster Überblick über die Vielzahl von Meldungen, die es in diesem kurzen Gesetzgebungszeitraum soweit gab:
22. März 2012
Rechtsausschuss des Bundestags bekommt Studie des Max-Plancks-Instituts vorgestellt: „Auch nach der Beiziehung anderer Informationsquellen ergeben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären.“15. Dezember 2014
Justizminister Maas: „Ich lehne die Vorratsdatenspeicherung ganz entschieden ab.“8. März 2015
Justizminister Maas dementiert nationalen Alleingang20. März 2015
Justizminister Maas kündigt Entwurf für nationalen Alleingang bis Juni an20. April 2015
netzpolitik.org: Geheime Nebenabrede erlaubt Zugriff auch ohne Richtervorbehalt23. April 2015
Staatsekretär des Justizministeriums, Christian Lange (SPD), dementiert geheime Nebenabrede30. April 2015
Bunderegierung: Keine „geheime“ – nur eine „nicht-öffentliche Nebenabrede“!15. Mai 2015
netzpolitik.org: Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs16. Mai 2015
netzpolitik.org: Gesetzentwurf gefährdet Whistleblower16. Mai 2015
heise.de: Abruf auch bei „mittels Telekommunikation begangener“ Straftaten (z.B. Beleidigungen)18. Mai 2015
Bundesregierung bzgl. Whistleblower: Man schließe nur eine „Strafbarkeitslücke“19. Mai 2015
Dt. Internetwirtschaft: Regierung ist sich rechtlichen & technischen Herausforderungen nicht bewusst26. Mai 2015
Entwurf bedeutet Speicherung vollständiger Bewegungsprofile von Smartphones27. Mai 2015
Kabinett beschließt Gesetzesentwurf27. Mai 2015
Justizminister Maas: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen“1. Juni 2015
Nationaler Normenkontrollrat: „Entwurf entspricht nicht den [formalen] Anforderungen“1. Juni 2015
Dt. Internetwirtschaft: Die Kosten könnten sich auf 600 Millionen Euro belaufen.3. Juni 2015
Operation Rescue: „Kinderpornographie“ wird auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt3. Juni 2015
Branchenverbände sperren sich wegen rechtlicher und technischer Unklarheiten8. Juni 2015
Resolution des Evangelischen Kirchentags an Justizminister Maas: „Stoppen Sie das Gesetzesvorhaben!“8. Juni 2015
Justizminister Maas: „Viele Fälle können nicht aufgeklärt werden.“ – „Welche?“ – „Keine konkreten Einzelfälle.“8. Juni 2015
Justizministerium: „Ich kann Ihnen leider jetzt keine konkreten Beispiele nennen, [welche Gefahren durch Vorratsdatenspeicherungen abgewehrt worden sind.]“8. Juni 2015
Umfrage sieht Mehrheit gegen Vorratsdatenspeicherung9. Juni2015
Bundesdatenschutzbeauftrage Voßhoff (CDU) hält Gesetz für verfassungswidrig10. Juni 2015
Elf von 16 SPD-Landesverbänden sprechen sich gegen Vorratsdatenspeicherung aus10. Juni 2015
Wirtschaftsausschuss des Bundestags bemängelt Unklarheit des Gesetzes und Kosten11. Juni 2015
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Entwurf hat verfassungsrechtliche Lücken11. Juni 2015
Verfassungsgericht in Belgien erklärt Vorratsdatenspeicherung für illegal12. Juni 2015
Justizminister Maas: „Alles BVerfG-kompatibel.“Zusammenfassend:
- Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten, des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der betroffenen Unternehmen und eines zuständigen Bundestagsausschusses.
- Eine Mehrheit in der Bevölkerung ist dagegen.
- Eine große Ländermehrheit eines Koalitionspartners ist dagegen.
- Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus: Die permantente Ortung von Mobiltelefonen und die Gefährdung von Whistleblowern wird unter den Tisch gekehrt.
- Es gibt geheime Nebenabreden, die den vorgesehnen Richtervorbehalt hinfällig machen.
- Vorratsdaten können grundsätzlich für alle per Internet begangene Straftaten eingeholt werden, so auch für Beleidigungen – und eben nicht nur für schwerste oder schwere Straftaten.
- Das federführende Ministerium hat in den letzten Monaten eine politische 180°-Wende vollzogen und kann die Notwendigkeit des Gesetzes nicht begründen.
- Das ganze wurde schoneinmal vor 13 Jahren abgelehnt.
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: Generalbundesanwalt Range stellt Ermittlungen im Fall Merkel-Handy ein: „Nicht gerichtsfest beweisbar“
Merkel mit Telefon (Symbolbild) : Generalbundesanwalt Range stellt Ermittlungen im Fall Merkel-Handy ein: „Nicht gerichtsfest beweisbar“ Es lasse sich nicht gerichtsfest beweisen, dass das Handy der Kanzlerin von US-amerikanischen Nachrichtendiensten abgehört worden sei. Das ließ heute die Bundesanwaltschaft vermelden. Generalbundesanwalt Harald Range stellt daher die Ermittlungen in der Sache ein. Das Verfahren war im Sommer 2014 eingeleitet worden, nachdem bekannt geworden war, dass Angela Merkels Mobiltelefon von der NSA abgehört worden war, was auf ein Dokument aus dem Snowden-Fundus zurückging.
Range gelang es wohl nicht, dieses Papier im Original zu beschaffen. Es sei außerdem kein authentischer Abhörauftrag der NSA, sondern die Abschrift eines NSA-Dokuments. Also: kein Original-Beweis für das Abhören, keine Ermittlungen. Andere Ideen, an Beweise zu kommen, scheint Range nicht zu haben und auch nicht besonders engagiert zu sein, danach zu suchen. Außerdem:
Auch der Inhalt des Dokuments beweist nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört worden ist. Festzustellen war, dass die darin aufgeführte Telefonnummer einem von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefon zuzuordnen ist. Ansonsten lassen die Angaben auf dem Dokument verschiedene Interpretationen zu. Keine von ihnen lässt sich mit dem Beginn der ersten Amtszeit der Bundeskanzlerin am 22. November 2005 sowie mit der als Anschlussinhaberin des Mobiltelefons ermittelten CDU-Bundesgeschäftsstelle in Einklang bringen. Dass es sich bei den in dem Dokument genannten Daten um die technischen Zielparameter für die Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons handelt, muss daher eine Vermutung bleiben.
Eine Ermittlung aufgrund der Überwachung der gesamten Bevölkerung wurde immer noch nicht offiziell eingeleitet, darauf verweist auch die aktuelle Meldung des Generalbundesanwalts:
Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung. Die Prüfung, ob sich aus den Ergebnissen der bisherigen und der noch laufenden Abklärungen Hinweise auf eine konkret verfolgbare Straftat ergeben, ist noch nicht abgeschlossen.
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: Live-Blog: Erste Lesung zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag. Alles total „maasvoll“!
Foto: Campact. Vor der Türen wurden 112.000 Unterschriften übergeben. : Live-Blog: Erste Lesung zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag. Alles total „maasvoll“! Heute erwarten uns
10596 Minuten Debatte im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung. Parallel verhört der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss den früheren BND-Präsidenten. Unser Live-Blog dazu gibt es hier.Vorbemerkungen
Disclaimer: Dieses Live-Blog ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Darum geht es: Aus Heute im Bundestag:
Speicherpflicht und ‑frist für Verkehrsdaten: Das Thema Vorratsdatenspeicherung steht ab 10.45 Uhr auf der Tagesordnung. Den Abgeordneten liegt dazu ein Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und vor Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (18/5088) vor. Darin ist eine maximale Speicherfrist für Verkehrsdaten von zehn Wochen vorgesehen. Standortdaten sollen maximal Wochen gespeichert werden dürfen. Ebenfalls beraten wird ein Antrag der Linksfraktion (18/4971) mit der Forderung, auf eine Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Für die erste Lesung der Vorlagen sind 105 Minuten eingeplant
Einen Stream findet man auf bundestag.de. Wer, wie wir, unter Linux keinen Stream sehen kann, findet hier eine Anleitung. Vielleicht kann der Bundestag ja mit einem Update seiner IT auch mal Linux-kompatible Streams einführen. Wir haben immerhin 2015.
Jetzt gehts los.
Heiko Maas, Bundesjustizminister
Zwei große Werte stehen sich gegenüber: Freiheit und Sicherheit. Anspruch der Menschen auf effektive Strafverfolgung vs. Freiheit und Privatsphäre der Kommunikation. Sicherheitsbehördne bekommen bei „schwersten Straftaten“ ein zusätzliches Instrument (Stimmt nicht!). Schon jetzt dürfe auf Verbindungsdaten und Standortdaten zugegriffen werden. Aber Provider würden unterschiedlich oft speichern. Zitiert Thilo Weichert als Kronzeuge, der Rechtssicherheit durch gesetzliche Regelung forderte. Gesetzesvorschlag sei laut Weichert „valider Kompromiss“, Maas kann dem zustimmen. Man habe sich an zwei Urteilen orientiert (EuGH und BVerfg). Bundesverfassungsgericht habe nicht anlasslose Speicherung verboten. (Das war auch der EuGH). Zitiert aus Urteil des Bundesverfassungsgericht. Alle hohen Hürden des BVerfG habe man integriert. Jetzt gäbe es Höchstspeicherfristen, in der Vergangenheit sei es um Mindestspeicherfristen gegangen. Die Daten müssten anschließend gelöscht werden. Das sei erste große Übernahme von BVerfG-Urteil vorgeschlagen. Und man würde immerhin nicht zwei Jahre speichern! Das seien mit Abstand die niedrigsten Speicherfristen in Europa (naja, außer in den Staaten, wo es keine Vorratsdatenspeicherung gibt).
Jetzt wird der Zugriff auf einmal auch bei „schweren“ Straftaten möglich. (Eben nannte er noch „schwerste“. Ist das nicht ein kleiner Unterschied?) Erwähnt Zugriffshindernis für Berufsgeheimnisträger. Wegen mobiler Kommunikation und wegen dynamischer IPs können Berufsgeheimnisträger nicht bei der Speicherung berücksichtigt werden, deswegen sei nur Zugriff verboten. 4‑Augen-Prinzip: Zwei Schlüssel, einen haben die Behörden und einen die Provider. Es dürfe auf die Daten nur über Richter zugegriffen werden (Ausnahmen regelt die geheime Nebenabrede). Es soll eine Benachrichtigung „grundsätzlich vor der Datenerhebung“ der Betroffenen geben. (Das „grundsätzlich“ heißt, dass das halt nicht immer gemacht wird). Alles sei BVerfG-kompatibel. Super_Feature: E‑Mails werden nicht erfasst! Zu Datenhehlerei: Das sei notwendig, wegen Strafverfolgungslücke. Journalisten würden dadurch nicht benachteiligt (Frage ist, ob nur berufliche Journalisten gemeint sind oder auch Blogger). „Wir beschneiden überhaupt nicht Arbeit von Medien und Journalisten“. „Ich bin weit davon zu sagen, dass Vorratsdatenspeicherung Allheilmittel ist“. Aber zusätzliches Mittel, um Eingriff aufs Minimalste reduziert haben.
Jan Korte
„Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung, bleibt Vorratsdatenspeicherung“, daher lehne man sie ab. Gehe um Totalerfassung des Kommunikationsverhaltens fast aller Bürger der BRD. Man muss nur 30 Jahre zurückblicken, um zu versinnbildlichen. Bibliothek-Mitarbeiter hätte jede Seite mitgeschrieben, die man gelesen hätte. Das sei mit demokratischer Rechtsstaat nicht vereinbar. Es gebe keinen nachweislichen Nutzen. BMJV könne keine Fälle benennen. „Das schleichende Gift der Überwachung“ führe zu Anpassung des Kommunikationsverhaltens. Er will auf SPD eingehen, CDU/CSU wären verloren.
Zwischenfrage: Marian Wendt, CDU-MdB erwähnt „Treppenwitz der Geschichte“, dass Linke gegen VDS sei. Erwähnt dann BKA-Studie, dass Kinderpornographie-Nutzer nur noch streamen würden und man die nur über IP ermitteln könnte.
Korte erwidert: „Es geht um anlasslos“. Das sei der Kern, das sei wohl noch nicht angekommen. Korte sagt, Linke habe Lehre gezogen, es gebe nur noch demokratischen Rechtsstaat. Bei Kinderpornographie gebe es auf Aufklärungsquote von 85%, das sei mehr als die 54% bei anderen Straftaten. Problem in dem Bereich wären zu wenig Ermittler, die was auswerten könnten. Zitiert mehrfach Heiko Maas von früher, als dieser noch dagegen war. Er gibt ihm immer Recht. „Wie unglaubwürdig kann er sein in dieser Debatte“. An SPD gewandt: „Damit sind sie für die Linke nicht regierungsfähig“. Zitiert diverse Stellungnahmen auf Grundrechtswidrigkeit. Nennt hohe Kosten für kleine Unternehmen.
Warten Sie nicht auf nächste Gerichtsentscheidungen. Unsere Antwort auf Terrorismus mehr Rechtsstaat, mehr Freiheit, mehr Demokratie. Rückeroberung von freier Kommunikation und damit aufrechtem Gange. Erwähnt 112.000 Unterschriften, die man von Campact, AK Vorrat und Digiges vorher übergeben bekommen habe. Und übergibt sie an Maas.
Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär des Innern (CDU
Linke Teil der Opposition habe verfassungsrechtliche Orientierung verloren. er wolle sie zurückgeben. Zitiert BVerfG-Urteil. Er will Ermittlungsansätze schaffen, wo bisher alles ins Leere ginge,. Kinderpornographie, Organisiertes Verbrechen, Tatort Internet. Digitale Spuren. IP-Adresse, e‑Mail, etc. Vielfältige Fälle, die zukünftig dank Vorratsdatenspeicherung besser ermittelt werden könne. „Manchmal“ könne die Vorratsdatenspeicherung erst nach einem Anschlag helfen. Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden haben eine Vorratsdatenspeicherung verdienst, damit sie ihre Arbeit machen können. (Ich glaube, der liest gerade die ganze Zeit Argumentationshilfen des Innenministeriums vor). Lustiges Wortspiel: Entwurf sei „wirksam und maasvoll zugleich“. Vorratsdatenspeicherung nähme e‑Mailpostfächer raus, obwohl die „wertvoll“ seien (Klar, Sicherheitsbehörden könnend a auch anders drauf zugreifen). Wieder Feature: Alle anderen EU-Staaten speichern doch länger. Mit Vorratsdatenspeicherung kommen wir zurück in den „Mainstream der EU-Staaten“. Terroristen, Kriminelle, you name it.
Krings dankt Justizminister Maas für gute Zusammenarbeit. Man nehme Grundrechte Ernst. Grundrechte würden mit Vorschlag geschützt. „Mit solchen Gesetzen schützen wir die Freiheit der Bürger“. Terroristen, Kriminelle, you name it. „Wir brauchen dieses Gesetz für Sicherheit und Freiheit unserer Bürger“. (Das hat doch Schäuble damals auch behauptet).
Katrin Göring-Eckardt,B90/Grüne
An Maas: Das muss schwer gewesen sein, „So oft hab ich Sie noch nie ablesen sehen“. Zitiert Zypries von 2007, man müsse (damals) VDS wegen EU-Richtlinie einführen. Wäre jetzt nicht mehr. Zitiert alte Tweets von Maas gegen VDS. Kritisiert, dass VDS nicht zu mehr Sicherheit führe, sondern zu anlassloser Speicherung. VDS sei Ideologie. Gesetz wäre genau so wenig verfassungsgemäß wie das alte. Zitiert CDU-Bundesdatenschutzbeauftragte, wiss. Dienst des Bundestages und Rechtsanwaltskammer. Erwähnt Urteil in Belgien. „Sie werden wieder auf die Nase fallen und das zu Recht“.
Kritisiert Begriff Höchstspeicherfristen. Besser wäre gewesen, das „Eine anlasslose Vollprotokollilerung des Kommunikationsverhaltens.“ zu nennen. „Diese Aushöhlung der Grundrechte werden wir nicht mitmachen“. Stellt Frage an Union: Wer soll das denn bezahlen? Zitiert Hasselfeldt mit: „Alles, was zusätzliche Kosten für die Wirtschaft bringe, müsse vertagt werden“. Und jetzt Kosten in vll 500 Millionen Euro. Sie ist gespannt, wann Provider/Telko mal gehackt wurde. Zitiert Lobo mit „Digital failed state“. „Angetrieben durch Justizminister“.
Dr. Eva Högl, SPD
Hat damals schon gegen Volkszählung demonstriert. Nimmt das Gefühl ernst, dass man vor Staat und Sicherheitsbehörden Angst habe. Spielt Ball rüber zu private Unternehmen, wo das doch kein Problem sei. Zitiert auch Urteile. Will Beispiel nennen. Person, die auf Autobahnen auf Autos und LKWs geschossen habe. Person sei mit Standortdaten überführt worden. „Das sei purer Zufall gewesen“, weil Daten beim Provider vorlagen, die die einfach speicherten. Solche Beispiele gäbe es viele. „Wir dürfen es nicht Zufall überlassen, ob Sicherheitsbehörden Zugriff auf diese Daten haben“. „Und ja, das geschieht notwendigerweise anlasslos“, weil Beispiel das doch zeige, dass man über Hürde „anlasslos doch gar nicht wegkomme“. Super Feature: Jetzt wird differenziert nach Datenart und Datenspeicherung! Heiko Maas und de Maiziere hätten „maximal gut verhandelt und legen exzellenten Gesetzentwurf vor“. „Sehr gute und richtige Regelung“ zu Berufsgeheimnisträger-Sache. Sie halte Gesetzentwurf für verhältnismäßig und verfassungswürdig.
Halina Wawzyniak, Die Linke
Vorratsdatenspeicherung sei nicht verhältnismäßig und eine Erforderlichkeit wäre nicht belegbar. Eine Einschränkung von Grundrechten gehe in einem Rechtsstaat nicht. „So einfach geht das in diesem Fall“. Keine Belege auf schriftlichem Wege in Gesetz oder Anfragen. „Sie stellen immer dieselbe These in den Raum, und können sie nicht beweisen.“ Alle vorgelegten Beweise würden nichts beweisen. Zitiert Max-Planck-Studie zur Vorratsdatenspeicherung, die keine verbesserte Aufklärungsquote bei alter Vorratsdatenspeicherung finden konnte. „Die einzig wissenschaftliche Studie belegt: Eine Vorratsdatenspeicherung ist nicht erforderlich“.
Frage von Wiesel (?) SPD. Zitiert aus Max-Planck Studie Seite 218, wonach Zahlen nicht so toll seien.
Antwort von Wawzyniak, dass sie die Seiten danach zitiert habe und das damit besser wäre. Es gäbe nur einen Ort, wo Vorratsdatenspeicherung hingehört. „In den Reisswolf“.
Thomas Strobl, CDU/CSU
Es gäbe keine Massenspeicherung und Totalüberwachung bei uns. Sowas gäbe es nur in diktatorischen Staaten. (Ist das versteckte USA und UK-Kritik?) Kinderpornographie, Kriminelle und Terrorismus, die sich alle sozialer Netzwerke und Internet bedienen. Man könne nicht denen, die mit Laserkanone arbeiten, mit Pappröllchen antworten. Kommt auch mit Wortwitz „Maasvoller Vorschlag“. „Zwingend notwendig im Interesse der Freiheit und Sicherheit der Bürger“. Wieder „maasvoller Gesetzentwurf“, dankt Ministern für „klugen Gesetzentwurf“. Massenüberwachung Totalüberwachung wäre das nicht, weil Staat keine Daten speichern. Außerdem speichern Telkos doch heute schon. Aber unterschiedlich. Da Daten nur in Deutschland gespeichert würden, wäre das Beitrag zu mehr Sicherheit. Es würden keinerlei Inhalten gespeichert. Das wäre Unterschied zu totalitären Staaten (Schon wieder versteckte US-Kritik?). Es gäbe sogar drei Schlüssel: Staatsanwalt, Richter und Provider hätten einen. Zugriff wäre nur möglich, wenn es sich um bestimmte Straftaten handele. (Ausnahmen regelt die Bestandsdatenauskunft). Vorratsdatenspeicherung wird gebraucht wegen Internet! Deswegen sei Entwurf richtig und wichtig. Koalition würde im Bereich Innen- und Rechtspolitik handeln. Exkurs zu anderen Sachen, was man alles schon geregelt habe. Fordert mehr Polizisten. Bekämpfung von Kinderpornographie brauche Zugriffe auf Verbindungsdaten. Mehr Geld fürs BKA. Vorschlag wäre „verfassungsrechtlich ausgewogen“. Organisierte Kriminalität, Terroristen, Perverse, you name it. Denen sage man den Kampf an. Und entscheidendes Instrument dagegen seien Verbindungsdaten. Weil Internet. Deswegen im Interesse von Freiheit und Sicherheit.
Positiv zu sagen ist: Strobl spricht als erster aus der Koalition frei. Dazu waren alle vorher nicht in der Lage.
Katja Keul, Grüne
Aufwachen, liebe Sozialdemokraten: Hier liegt euer Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung. Habt ihm einen anderen Titel gegeben, aber bleibt anlasslose Speicherung der Daten unschuldiger Bürger. Gibt nicht einmal eine Illusion von Sicherheit. Niemand kann kontrollieren wer auf die Daten zugreift. Bundestagstrojaner saugt vermeintlich sichere Daten ab. Handydaten der Kanzlerin können nicht geschützt werden. Telkos können nicht die Daten von 80 Mio. Bundesbürger schützen. Hacker und Geheimdienste werden nicht gehindert, sich am Datenpool zu bedienen. Inklusive Berufsgeheimnisträger.
Wenn Schutz unmöglich ist, dann muss man es eben lassen. Außerdem erhöht sich die Aufklärungsquote statistisch kaum messbar. Darauf einigen, für jeden neuen Straftatbestand einen alten abzuschaffen. Datenhehlerei: Bösewichte sind Leute wie Edward Snowden, die man eigentlich schützen will. Die werden alle erstmal unter Strafe gestellt. Fallen Journalisten auch darunter? Wer darf sich Journalist nennen? Im Hinblick auf Pressefreiheit ist das verfassungsrechtlich bedenklich. Herausforderung für den freiheitlichen Rechtsstaat.
Weicht der Rechtsstaat zurück, haben die Terroristen gewonnen, ohne einen Anschlag getätigt zu haben.
Johannes Fechner, SPD
Anlasslose Speicherung muss gut begründet werden. In vielen Gesprächen davon überzeugt, dass es Beispiele gibt, bei denen Vorratsdatenspeicherung notwendig ist. Gesetz bringt mehr Rechtssicherheit und Klarheit. Keine Verpflichtung zur Speicherung von Inhalten. Abfrage von Verkehrsdaten nur bei schweren Straftaten nötig. Standortdaten nur vier Wochen, andere nur zehn Wochen gespeichert. In Frankreich wird darüber nachgedacht, auch Inhalte zu speichern. SPD will keine monatelangen Bewegungsprofile.
Wir sorgen für bessere Datensicherheit. Benachrichtigungs- und Löschpflichten. Speicherung findet in Deutschland statt. Neu ist Straftatbestand der Datenhehlerei. Extra so, dass weder Journalisten noch Whistleblower sich fürchten müssen. Entwurf geht manchen Verbänden nicht weit genug, wie Richterbund. Kinderschutzbund ist einverstanden. Wir scheinen einen guten Kompromiss gefunden zu haben. Mit Gutachten des Wissenschaftlichen Diensten vorsichtig umgehen. Sagt nicht, dass verfassungswidrig, sondern Vorschläge für klarere Regelungen. Keine KO-Kriterien. Gut, dass bis September Zeit ist, Anregungen zu prüfen.
Nicht jeder Vorratsdatenspeicherung-Gegner ist ein Staatsfeind, nicht jeder Befürworter will das Ende der digitalen Gesellschaft. Was regelt Vorratsdatenspeicherung tatsächlich neu? Nur die bestehende Speichermöglichkeit zur einheitlichen Verpflichtung. Baustein für mehr Sicherheit, möglicherweise kein Allheilmittel.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU
Erforderlich gegen schwere Straftaten, Opfer sind auf Handlungsfähigkeit von Polizei und Richtern und Co. angewiesen. Aus Grundrechten ist abzuleiten, dass Staat nicht zu sehr ins private Leben eingreifen soll. Aber auch Pflicht, bei Straftaten tätig zu werden. Man braucht dazu Instrumente. Oft sind Verbindungsdaten der einzige Ermittlungsansatz, auch zur Entlastung.
VDS ist kein populäres Thema, Generalprobe hat aber ganz gut geklappt. Schon fast alle Stichworte gehört. Zwei Strategien. Erstens, Eingriff in Grundrechte wird überdramatisiert und zweitens, Nutzen wird bagatellisiert. Zusammenstellung und Aussagekraft der Daten ist weniger schlimm, als viele befürchten. Furcht vor Bewegungsprofilen. Ist nicht der Fall. Mit IP-Adresse wird keine Kontrolle des Surf-Verhaltens geregelt. Es gibt nicht nur eine IP-Adresse, nur andersrum. Herausfinden, welche IP-Adresse auf eine inkriminierende Seite zugreift und wem diese gehört.
Dezentrale Speicherung, hohe Zugangshürden, Richtervorbehalt, technische Anforderungen. Für Daten, für die das Bundesdatenschutzgesetz genügt. Daten werden dadurch nicht sensibler und Gefahr wird kleiner. Als die VDS noch zulässig war, gab es keinen Missbrauchsfall. Es wird transparent mitgeteilt, dass Daten erfasst worden sind. Es geht aus der Datenerfassung kein Verdacht hervor. Alternative zum Generalverdacht? Was soll es denn sein? Sonst Diskriminierung.
Studie sei nicht verlässlich, keine Datengrundlage. Damalige Justizministerin keine Freundin der Vorratsdatenspeicherung. Gab zwei Versionen, die erste hat der Ministerin nicht gefallen. Wertungen unterschiedlich. Nicht erkennbar, woher die unterschiedliche Wertung kommt. Direktor Max-Planck-Institut schreibt, dass bisherige Vorratsdatenspeicherung entscheidendes Werkzeug war. Hält das für wichtiger als die Statistik.
Entscheiden Sie, wem Sie mehr glauben und vertrauen. Ich vertraue auf die Praktiker.
Volker Ullrich, CDU/CSU
Wie kann Staat Bürger schützen und Freiheitsrechte sichern? Gesetzentwurf Vorratsdatenspeicherung gelingt diese Balance, Antwort des wehrhaften und demokratischen Rechtsstaats. Rechtsstaat erschüttert durch schwerste und schwere Straftaten. Staat muss Straftaten aufklären und Täter zur Rechenschaft ziehen. Debatte darf nicht auf Gegensatz von Freiheit und Sicherheit verengt werden. Schließen sich nicht aus, sondern bedingen sich. Bin Justizminister sehr dankbar für grundrechts-sensiblen Vorschlag eingebracht hat. Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Aufklärung und Prävention wurde oft von besonnenen Praktikern empfohlen. BVerfG hat es nicht für verfassungswidrig erklärt, sondern Rahmenbedingungen gegeben. Speicherpflicht bleibt bei den Anbietern. Stafverfolgungsbehörden dürfen nur im Einzelfall auf Daten zugreifen.
Mindestspeicherfristen sind kein Allheilmittel. Rechtsstaat sind Grenzen gesetzt. Entwurf ist wohl überlegt. Digitale Spuren sind oft der einzige erfolgreiche Ansatz. Durch Entdeckung krimineller Strukturen verhindern wir neue Anschläge. Geht nicht um Überdehnung von Befugnissen, sondern um Chancengleichheit, Sicherheitslücken zu schließen.
Schon jetzt kann auf Daten bei Anbietern zurückgegriffen werden. Wir müssen uns fragen: Akzeptiert der Rechtsstaat Zufälligkeit oder brauchen wir rechtssichere Regelung. Verwundert, dass nicht Lösungen gesucht werden, sondern dass von Generalverdacht und Massenüberwachung gesprochen wird. Es kann sie niemand hindern, sachlich falsch zu liegen. Von Massenüberwachung zu reden ist alarmierend und unanständig. Gesetzentwurf ist von tiefer Sorge für freiheitlich-demokratische Grundordnung geprägt. Bund wird viele 100 Stellen neu bei Bundespolizei schaffen. VDS ist sachlich gebotene Ergänzung. Man könnte sich auch zurücklehnen und Applaus ernten. Kein geeignetes Handeln, sondern Preisgabe von Verantwortung. Das ist mit uns nicht zu machen.
Was unterscheidet uns? Tiefe Sorge um freiheitlich-demokratische Grundordnung. Deshalb: Gesetzentwurf einbringen und am Ende verabschieden.
Thomas Jarzombek, CDU/CSU
Ein ist klar: Freie Wesen werden sich nur dann so verhalten, dass andere auch frei sein können, wenn sie Verantwortung für ihre Taten übernehmen müssen. Darum gerungen, wie eine Vorratsdatenspeicherung aussehen kann. Habe selber zu Kritikern gehört. Glaube, dass beim heutigen Entwurf ein anderer Weg gegangen wurde. Geht um Frage der Verhältnismäßigkeit. Speicherfristen von 10 und 4 Wochen. Unterscheidung der Sensibilität war klug. Geht nur um allerschwerste Straftaten. Wenn Gewaltverbrechen stattfindet, muss man über Funkzellenabfrage nachvollziehen können, wer sich im Waldstück aufgehalten hat. Wichtiges und verhältnismäßiges Instrument.
Wird nicht in den Inhalt der Kommunikation geschaut. Keine Messenger-Nachrichten. Sehr verhältnismäßig, kein expansives Gesetz. Wort Verbindungsdaten führt auf falsche Spur, es wird nur die Adresse gespeichert – zumindest im Regelfall. Man braucht auch die Gegenseite, um zu sehen, mit wem kommuniziert wurde. Man kann mit den einen Daten allein nichts anfangen. Viele Kritiker sagen, damit können wir leben.
Ich glaube es ist ein guter Entwurf, der viel hilft und wenig schadet. Das findet auch das cnetz. Wenn man sich Anonymität im Internet anschaut wird häufig gesagt: Niemand kann sich gegen den Staat wehren. Wenn man Facebook und Whatsapp anschaut, sieht man, dass es nur noch eine theoretische Möglichkeit gibt, sich dem zu entziehen. In weiterer Debatte Augenmerk darauf richten, wie auf diesen Plattformen mit den sensiblen Daten umgegangen wird.
Petra Pau beendet die Aussprache, Gesetzwurf wird an Ausschüsse verwiesen.
Uns ist leider unklar, warum auf Seiten der SPD-Fraktion heute nur Vorratsdatenspeicherungs-Befürworter sprechen durften.
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: Verfassungsgericht in Belgien: Vorratsdatenspeicherung ist illegal
Vorratsdatenspeicherung ist illegal - nicht nur in Belgien : Verfassungsgericht in Belgien: Vorratsdatenspeicherung ist illegal In Belgien wurde heute die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in einem Urteil des Verfassungsgerichtes für ungültig und illegal erklärt. Belgien hatte 2013 die EU-Vorratsdatenspeicherungsspeicherungsrichtlinie, die im April 2014 für ungültig erklärt wurde, noch während des EuGH-Verfahrens als einer der letzten EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt.
Das Urteil des belgischen Verfassungsgerichtes ist das Ergebnis zweier Klagen, einmal der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften und zum anderen der Bürgerrechtsorganisationen NURPA, datapanik.org, the Liga voor Mensenrechten and the League of Human Rights.
André Loconte von NURPA kommentiert:
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes bringt eine frische Brise in eine stinkende Umgebung, in der möderische Akte einiger weniger Terroristen ausreichen, um die fundamentalen Rechtsprinzipien und Freiheiten unserer Demokratien zu zerstören. Das sollte jeden daran erinnern, dass Rechte und Freiheiten ein ewig währender Kampf sind, auch wenn der Trend in Europa ist, Sicherheitsmaßnahmen aufzustocken, wie es der französische Fall [die Anti-Terrorgesetze] auf traurige Art und Weise demonstriert haben.
Schade, dass unsere deutschen Politiker diesem Trend brav folgen.
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: Schweiz bekommt eigenes Prism
Ständeratssaal der Schweiz - CC BY-SA-NC 3.0 via https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:John_Doe : Schweiz bekommt eigenes Prism Den schweizer Bürgern blüht der Überwachungsstaat mit Drohnen, Kabelüberwachung und automatisiertem Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten. Heute fand im schweizer Ständerat die Debatte zum neuen Nachrichtendienstgesetz statt. Die digitale Gesellschaft Schweiz berichtete live. Im Ständerat wird jeder Artikel eines Gesetzesentwurfes verlesen. Nach der Verlesung eines Artikels können die Ständeräte einen Antrag auf Streichung oder Änderung stellen. Über den Artikel, der von der Änderung oder der Streichung betroffen ist, wird dann abgestimmt.
Zur ersten Abstimmung kam es bei Artikel 12, der Zusammenarbeit mit dem Ausland durch automatisierte Datenströme, etwa wie BND und NSA. Anita Fetz (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) plädierte für die Streichung des betreffenden Artikels, da der Inhalt der übermittelten Daten unbekannt sei und der Bundesrat dafür keine Kompetenz besäße. Außerdem verwies sie darauf, dass wenn der Bundesrat derartige Kompetenzen wünsche, diese gezielt anfragen sollte. Bundesrat Ueli Maurer bezweifelte, dass der Antrag zielführend sei, da ein automatisierter Datenstrom notwendig sei, um zeitnah zu reagieren. In der Abstimmung stimmten 28 mit ja und damit für das Bestehen bleiben des vorliegen Artikels. Sieben stimmten mit nein und damit gegen den vorliegenden Artikel. Fünf Räte enthielten sich.
Weniger eindeutig war die Abstimmung darüber, ob der schweizer Nachrichtendienst – uneingeschränkt – Drohnenflüge durchführen darf. 15 Räte stimmten für die Streichung des Zusatzes – uneingeschränkt -, allerdings stimmten 21 für, den Antrag des Ständerates Hess (FDP.Die Liberalen), die Drohnenflüge – uneingeschränkt – zuzulassen. Außerdem hat der Nachrichtendienst weitgehende Kompetenzen zugesprochen bekommen, in fremde Computersysteme eindringen zu dürfen, sofern diese Aktionen ihren Ursprung in der Schweiz haben.
Danach bat Paul Rechtsteiner (SP) um eine Streichung der Kabelaufklärung, da sie eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung sei und Infrastruktur geschützt werden müsse. Diese Bitte wurde aufgrund der Gegenwehr der SVP jedoch abgelehnt und die Kabelaufklärung wurde angenommen. Bei Kabelaufklärung handelt es sich um das Abhörsystem Onyx, welches Statellitenverkehr abhören und auffangen kann. Fetz war ebenfalls dagegen, Kabelaufklärung führe tendenziell zu einer Rasterfahndung. Dies würde der Überwachung Tür und Tor öffnen. Fetz sagte wörtlich:
Der NDB will sein eigenes „PRISM“, darauf läuft das nämlich hinaus
Zum Abschluss der Sitzung wurde, auf den Antrag von Frau Fetz (SP) hin, noch darüber debattiert, ob das Auskunftsrecht der Bürger, zu erfahren, ob diese nachrichtendienstlich erfasst sind, vereinfacht werden soll. Jedoch ging die Abstimmung darüber mit 25 zu 5 Stimmen aus, bei 5 Enthaltungen. Somit wurde der Antrag von Fetz abgelehnt. Die Sitzung wurde danach auf den 17. Juni 2015 vertagt.
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: Dementi der Bundesregierung: “Tatsächliche Einschränkungen“ in der Kooperation mit der NSA nicht belegbar
: Dementi der Bundesregierung: “Tatsächliche Einschränkungen“ in der Kooperation mit der NSA nicht belegbar
Im Zuge der NSA-BND-Affäre erschienen zuletzt auch Gefälligkeitsartikel zur Ehrenrettung des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Behauptet wurde etwa, die kritische Aufarbeitung hierzulande habe dazu geführt dass die US-Regierung dem Bundesnachrichtendienst mittlerweile Informationen vorenthalte. Zeitungen ohne Zugriff auf Snowden-Dokumente titelten “US-Dienste verweigerten BND Hilfe bei Geiselrettung“ oder “Wer nicht bespitzelt werden will, muss fühlen“. Behauptet wurde ebenfalls, eine mit den USA geplante IT-Kooperation zum Schutz von Bundeswehrsoldaten im nordirakischen Erbil erfahre eine unübliche Verzögerung, da die US-Seite befürchte, dass die Unterstützung durch Hardware ansonsten „Teil des deutschen Untersuchungsausschusses werden“ könnte.
Alles heiße Luft, muss der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes Klaus-Dieter Fritsche nun einräumen. Vielmehr handele es sich höchstens um eine Veränderung auf Gefühlsebene.
In der Fragestunde hatte sich der Abgeordnete Konstantin von Notz nach dem Wahrheitsgehalt der Artikel von WELT und BILD erkundigt (die Antwort kam heute schriftlich). Auf die Fragen, ob der Bundesregierung konkrete Aussagen von US-Stellen bzw. US-Verantwortlichen vorliegen, welche die Einschätzungen der beiden Tageszeitungen belegen könnten und ob der Grund dieser Nichtkooperation mit der Aufklärungsarbeit des #NSAUA zusammenhängt, antwortet Fritsche:
Nein. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass wichtige Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit Art und Umfang dieser Zusammenarbeit auf den Prüfstand stellen. Dies ist auch auf wiederholte Presseveröffentlichungen zu Details nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit zurückzuführen. Tatsächliche Einschränkungen in der Kooperation werden wir in ihren Auswirkungen möglicherweise erst später feststellen. Verloren gegangenes Vertrauen ist schon jetzt spürbar.
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: Juristen des Bundestags: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hat verfassungsrechtliche Lücken
Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag : Juristen des Bundestags: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hat verfassungsrechtliche Lücken Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das morgen in erster Lesung durchs Parlament gehen soll, ist verfassungsrechtlich nicht tragbar. Das sagen wir und andere seit Beginn des wahnwitzigen Turbogesetzgebungsprozesses, doch nun gelangen auch Juristen des Bundestags zu einem ähnlichen Urteil. In zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, die wir einsehen konnten, führen sie aus, wo der Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bzw. des Europäischen Gerichtshofes nicht erfüllt.
Hauptkritikpunkte sind: Regelungen zur Datenverwendung, ‑löschung oder ‑weitergabe erfüllen nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sie seien nicht „normenklar“ genug. Unklarheiten fänden sich auch an vielen weiteren Stellen des Textes, beispielsweise bei der „Regelung zur Weitergabe der Vorratsdaten an andere Behörden für andere Zwecke.“
Die Benachrichtigungspflicht sei nicht hinreichend umgesetzt. Denn eigentlich sei gefordert, dass ein Betroffener vor vor der Datenerhebung zu benachrichtigen ist. Dass das bei einer Pauschalerhebung der Daten aller nicht passieren kann, ist ein inhärenter Widerspruch. Auch der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, der im Gesetzesentwurf dadurch vorgesehen ist, dass die Daten zwar gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen, fällt durch.
Ebenso fehlt den Gutachtern die von Berufgeheimnisträgern abgesehene Beschränkung des Personenkreises, der zum Gegenstand der Maßnahme wird sowie eine Beschränkung auf schwerste Straftaten:
Der [Referentenentwurf] trägt daher dem vom Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. April 2014 gegen die Richtlinie 2006/24 erhobenen Einwand, keine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Straftaten hinsichtlich der Speicherung von Vorratsdaten vorzusehen, nicht hinreichend Rechnung.
Etwas unklar ist auf europarechtlicher Seite, ob die Europarechtswidrigkeit einzelner Regelungen zur generellen Rechtswidrigkeit führt, da das Gesetz in seiner Gesamtheit betrachtet werden müsse.
Besonders verwundern wird das Ergebnis der Gutachter niemanden. Vor allem mit Blick darauf, in welcher Geschwindigkeit das Gesetz aus dem Hut gezaubert wurde. Erst Mitte April wurden überraschend Leitlinien für das Gesetz vorgestellt, morgen passiert es die erste Lesung und eigentlich sollte es noch vor der Sommerpause durchs Parlament, was nun aber doch nicht passieren wird. Aber egal ob die finale Abstimmung nun vor oder nach der Sommerpause ist: Einen hieb- und stichfesten Gesetzesentwurf in so kurzer Zeit zu generieren ist unmöglich. Und wenn es um einen verfassungskonformen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht allemal.
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: Verfassungsschutzreform: „Viele Mängel“ und „überkomplex“
Die geplante Verfassungsschutzreform musste im Innenausschuss teils scharfe Kritik über sich ergehen lassen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/teamcu29/9276805402/">Px4u by Team Cu29</a> : Verfassungsschutzreform: „Viele Mängel“ und „überkomplex“ Das geplante Gesetz zur Verfassungsschutzreform werde eine verfassungsgerichtliche Prüfung nicht überstehen, prophezeite der Karlsruher Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am vergangenen Montag. Der Gesetzentwurf weise zu viele „verfassungsrechtliche Mängel“ auf, so der Sachverständige, sei in gewissen Punkten nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar und ermögliche „in sehr weitem Umfang und unter sehr vagen Voraussetzungen“ Datenübermittlung von Nachrichtendiensten an Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Generell stelle sich zudem das Problem, dass das geltende Recht „überkomplex“ sei und mit einer „Vielzahl von Verweisungsketten“ arbeite. Das mache es selbst für Experten schwer verständlich.
„Die Systematik des Bundesverfassungschutzgesetzes wird immer schlimmer,“ schlug sein Bayreuther Kollege Heinrich Amadeus Wolff in die selbe Kerbe, auch wenn ihm die verfassungsprozessualen Risiken „insgesamt nicht unverantwortlich und nicht besonders hoch“ erschienen. Dennoch halte er verfassungspolitisch nicht alles für glücklich. Er könne beispielsweise die Reichweite des neuen Verfassungsinformationsverbundes nicht richtig abschätzen: „Das macht mich ein bissl nervös.“ Es sei sich auch nicht sicher, ob er die „Zentralisierung im Sicherheitsrecht“ gut finde, und die Regelung zum Einsatz von V‑Leuten sei ihm zu großzügig. Es gebe viele Möglichkeiten der sinnvollen Einschränkung, die nicht genutzt worden seinen.
Regelungen für V‑Leute „verunglückt“
Nach Ansicht des Anwalts Sebastain Scharmer, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter eines Opfers vertritt, erfülle der Gesetzentwurf keine der vier maßgeblichen Empfehlungen des NSU-Ausschusses im Umgang mit V‑Leuten. Es sei kein einheitlicher Sprachgebrauch und keine klaren Regelungen zur Abgrenzung von Quellen gegeben, für die Eignung und die Auswahl von Quellen fehlten klare Vorgaben, was auch für die Dauer und die Art der Zusammenarbeit gelte. Ferner sei die Relation des Quellenschutzes nicht umgesetzt worden, und zudem gebe es „keine Regelung im Gesetzentwurf für Gewährspersonen, für Informanten, und für sogenannte faktische verdeckte Ermittler, also Privatpersonen, die angeworben werden, um direkt in eine Szene erst einzusteigen.“
Der Ermessensspielraum bei der Auswahl und bei der Anwerbung von V‑Leuten sei zu weit gefasst: „Deswegen ist auch weiterhin die Anwerbung beispielsweise von erheblich vorbestraften Neonazis als V‑Personen möglich.“ Weitere Probleme im Umgang mit V‑Leuten identifizierte der Berliner Rechtsprofessor Hartmut Aden, der den Gesetzentwurf insgesamt scharf kritisierte. Zwar seien Regeln für V‑Personen zu begrüßen, allerdings sei dieses Vorhaben regelungstechnisch verunglückt. Nicht sachgerecht sei es, dass die Vorgaben für V‑Leute und verdeckte Ermittler im Wesentlichen identisch gestaltet worden seien. V‑Leute hätten sich, gerade im NSU-Komplex, als besonders problematisch herausgestellt, „während verdeckte Ermittler gleichzeitig dem öffentlichen Dienstrecht und damit insbesondere dem Disziplinarrecht unterliegen.“ Daher fordert er eigenständige Regelungen. Auch die Befristung der Zusammenarbeit, die Befristung der Führung von V‑Personen sowie eine klare Definition der Konsequenzen von strafbarem Verhalten müsse klarer geregelt werden. Das gelte auch für das Treffen der Entscheidung, ab wann es sich bei einer Organisation um eine sogenannte „Bestrebung“ handelt, die der Verfassungsschutz beobachten müsste. Das könnte man transparenter gestalten.
Gravierende Bestimmtheitsmängel
Insgesamt blieben viele der Regelungen mangelhaft, so Aden. Es gebe „gravierende Bestimmtheitsmängel,“ unter anderem bei der Zuständigkeit für alle gewaltbezogenen Bestrebungen. Ihm fehlt eine vollständige Aufzählung aller Mittel zur Informationsbeschaffung im Gesetz. Für manche, sehr weitreichende Eingriffsbefugnisse seien überhaupt keine spezifischen Regelungen vorgesehen. Bei der Observation etwa wäre eine Spezialnorm erforderlich, weil sie unter Umständen längerfristig angelegt sein kann und deshalb mit „sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriffen“ verbunden sei.
Aden stellte auch die Grundsatzfrage, wie geheim die Abläufe von Geheimdiensten sein müssen. Die Geheimhaltung sollte sich auf Einzelfälle konzentrieren, die Verfahren sollten aber, „auch im Interesse der Akzeptanz durch eine breitere Öffentlichkeit,“ sehr viel transparenter gemacht werden. Das jedoch ließe sich durch Dienstvorschriften nicht erreichen, sondern nur durch gesetzliche Regelungen – und genau das fehle im diskutierten Gesetz.
Zur Sprache kam auch die Erweiterung des „Nachrichtendienstlichen Informationssystems“ NADIS. In die Datenbank kann zukünftig – mit Ausnahme von Wohnraumüberwachung – alles eingepflegt werden. Auch an die Auswertung werden kaum Anforderungen gestellt, kritisiert Matthias Bäcker. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei entscheidend, was damit gemacht werden könne, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen: „Es kann alles gespeichert werden, und es kann praktisch nach Belieben ausgewertet werden. Und das geht zu weit,“ so Bäcker. Die bloße Index-Funktion von NADIS werde durch eine umfängliche Datensammlung mit Volltextdateien ersetzt, „jedenfalls aber mit der Möglichkeit, praktisch beliebig viele Datenfelder anzulegen, in denen beliebig viele Daten gespeichert werden können jeglicher Provenienz, also auch Daten, die durch eingriffsintensive Datenerhebungsmaßnahmen gewonnen worden sind.“
Fehlende Kontrolle
Scharf kritisiert wurde ferner, dass der Entwurf keine „verbesserten Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament oder andere Institutionen“ vorsieht, was sich laut Sebastian Scharmer ändern müsse. Zurückhaltender formulierte das Heinrich Amadeus Wolff: „Eine Intensivierung einer unabhängigen Kontrolle wäre durchaus denkbar,“ während der ebenfalls geladene Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen keine Probleme sieht: „Die gesetzliche Protokollierungspflicht gewährleistet volle Datenschutzkontrolle.“ Das bezweifelt die in letzter Minute ausgeladene Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in ihrer Stellungnahme zum Gesetz: „Ohne klare Eingriffsschwellen gibt es weniger Grenzen, die sich datenschutzrechtlich kontrollieren lassen. Die Protokollierung ist dann aus datenschutzrechtlicher Sicht gewissermaßen nur ein ‚Tropfen auf den heißen Stein’ “.
Maaßen verteidigte den Gesetzentwurf, insbesondere die neu geschaffene Zentralstellenfunktion des BfV, die die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund verbessern werde. „Die Änderungen setzen die Empfehlungen des NSU-Untersuchungssauschusses um, Informationen zentral zusammenzuführen und gründlich auszuwerten. Es soll unabhängig von regionalen Strukturunterschieden verbundweit zu einer homogenen Aufgabenerledigung kommen, Informationsinseln müssen vermieden werden.“
Dem schlossen sich der ehemalige Berliner Innensenator Ehrhart Körting und der Rechtsanwalt Wolfgang Roth an. Letzterer begrüßte die Stärkung der Zentralstellenfunktion des BfV und sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Körting wiederum hält gemeinsame Behörden mehrerer Länder für „völlig unproblematisch,“ das hätte man bisher schon machen können. Die Erweiterung der Befugnisse des BfV auf gewaltgeneigte Bestrebungen seien vom Grundsatz her nichts Neues, weil er sich kaum gewaltbereite Bestrebungen vorstellen könne, die keinen Bundesbezug hätten. Das soll Zweigleisigkeiten verhindern und dazu führen, dass nicht zwei zwei V‑Leute von verschiedenen Institutionen in der gleichen Bestrebung sitzen.
Nicht unkommentiert blieb das Fehlen der Datenschutzbeauftragten Voßhoff. Die Linke-Politikerin Petra Pau zeigte sich darüber erstaunt und kommentierte, etwas Ähnliches in ihren 17 Jahren im Bundestag noch nicht erlebt zu haben. Ob ihre teils ausgesprochen kritische Stellungnahme überhaupt Gewicht im Gesetzgebungsprozess haben wird, bleibt bis auf Weiteres unklar. Die gesamte Sitzung lässt sich hier abrufen.
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: Kooperationen von Privatunternehmen mit BND, Verfassungsschutz und BSI – Informationen gefährden das Staatwohl
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/117693452@N04/13052440533">uberoff202 ff</a> : Kooperationen von Privatunternehmen mit BND, Verfassungsschutz und BSI – Informationen gefährden das Staatwohl Welche Kooperationen gibt es von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mit Privatfirmen? Das wollten Petra Pau und andere Fragesteller der Linken in Bundestag von der Regierung wissen. Die Antworten, wir ahnen es schon, fielen spärlich aus, beziehungsweise:
Teile der Antwort der Kleinen Anfrage sind VS-GEHEIM bzw. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.
Heißt, die potentiell interessanten und brisanten Antwortteile sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Den Rest veröffentlichen wir hier, bis er auch im Bundestagsdokumenten-System angekommen ist.
Der Grundtenor in dem, was beantwortet wurde, heißt: Das BSI und das BfV beschäftigen keine Unternehmen „im Sinne der Fragestellung“. Bezüglich des BND darf man nichts sagen – weil Staatswohl und Co. Genauso sieht es bei der der Auftragsvergabe an „staatliche oder private Universitäten im In- oder Ausland, an Institute oder an sogenannte Denkfabriken“ sowie an „private ausländische Militärdienstleister“ aus. In welchem Umfang der BND Aufträge und Kooperationen einging – „geheimhaltungsbedürftig.“
Aber dass BfV und BSI nicht mit privaten Firmen zusammenarbeiten, die mit „geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung“ betreiben, glauben wir nicht. Wie sieht es beispielsweise mit den BSI-VUPEN-Verträgen aus? Vermutlich liegt das Problem darin, dass sich die Bundesregierung den Terminus „nachrichtendienstliche“ Techniken so weit dehnt bzw. verengt, dass keine der Kooperationen mehr darunter fällt.
Ein interessanter Punkt kommt auf, wenn es um die Exportkontrolle von Überwachungstechnik aus Deutschland geht. Es wird gefragt, welches parlamentarische Gremium über Firmen und Aufträge informiert wurde, bei denen der Export betrachtet werden muss. Die Frage wird nicht öffentlich beantwortet, aber dann doch ein bisschen, denn: Die nächste Frage und Antwort lauten:
6. Wie viele Aufträge an welche Firmen wurden aufgrund einer Ablehnung durch ein parlamentarisches Gremium mit welcher Begründung im Zeitraum von 1998 bis heute
a) nicht erteilt oder
b) trotzdem vergeben?Keine.
Das heißt, entweder es gibt kein parlamentarisches Gremium oder: das Gremium hat niemals einen Auftrag abgelehnt – im Endeffekt das gleiche: Parlamentarische Kontrolle ist effektiv nicht vorhanden.
Auch im weiteren Verlauf wird das deutlich. Die Bundesregierung postuliert, dass Abgeordnete kein Recht hätten, in Verträge der Ämter mit Privatfirmen Einblick zu nehmen. Die Systematik, den BND und andere Behörden jenseits von jeder demokratischen Kontrolle agieren zu lassen, setzt sich fort.
Aus dem PDF befreite Antwort
BETREFF Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie und die Kooperation mit der Privatwirtschaft
BT-Drucksache 18/4926
Auf die Kleine Anfrage übersende ich namens der Bundesregierung die beigefügte
Antwort in 4‑facher Ausfertigung.Hinweis:
Teile der Antwort der Kleinen Anfrage sind VS-GEHEIM bzw. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.Mit freundlichen Grüßen
in VertretungDr. Günter Krings
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Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau u. a. und der Fraktion der DIE LINKE.
Der BND, das BfV, das BSI und die Kooperation mit der Privatwirtschaft
BT-Drucksache 18/4926
Vorbemerkung der Fragesteller:
Im Jahr 2006 beschäftigte die National Security Agency (NSA) über 5400 Privatfirmen. Diese Firmen führen Staatsaufträge durch, sind aber auch auf dem privaten Markt stark etabliert. Erwähnt werden international agierende Firmen, wie z.B. CACI International, Narus, Halliburton, Corporate Science Corporation (CSC), u.v.m. (vgl. Stephan Blancke, „Private Intelligence: Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher Akteure“, Wiesbaden, 2011)
Am 31. 0ktober 2013 berichtete der „Stern“ unter dem Titel „Das unterwanderte Land“, dass die Vereinigten Staaten von Amerika auch in Deutschland ein Netz von mindestens 90 US-Firmen, welche die USA mit Dienstleistungen unterstützen, unterhalten. Jene Dienstleistungen sind teilweise nur den staatlichen Geheim-bzw. Nachrichtendiensten bekannt. Deren Mitarbeiter müssen sich zwar mit dem sogenannten Tesa-Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland anmelden, eine ausreichende Übersicht bzw. Kontrolle der Aufgaben und Tätigkeiten dieser Privatunternehmen ist allerdings weder bekannt noch nachvollziehbar angestrebt.
Des Weiteren sind „solche Tarnstrukturen im Zusammenhang mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt geworden“ (s. Blancke, 8.: Private Intelligence: Geheimdienstliche Aktivitäten nicht-staatlicher Akteure, S. 11). Genannt werden in diesem Zusammenhang das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsrecherchen (IWR), die Consultingfirma Padec GmbH und die Firma Team Base Research.
Dem Fernsehbericht „US-Geheimdienste sind gute Kunden von SAP”, ausgestrahlt am 10.03.2015 in dem MDR-Magazin „Fakt“, ist Folgendes zu entnehmen:
„Sehr viel, was wir anhand der Datenbanken machen, ist die Zielauswahl. Dank Gott, dass sie uns dazu in die Lage versetzen, trug der frühere NSA- und CIA-Chef Michael Hayden auf einer Tagung der amerikanischen SAP-Tochterfirma vor. Mit der Zielauswahl bezog er sich auf die gezielte Tötung von Menschen, die aufgrund von Metadaten möglich sei. Seit einigen Jahren kauft die deutsche Firma SAP SE Firmen auf, z.B. den amerikanischen Suchtechnikentwickler Inxight und den amerikanischen Datenbankhersteller Sybase.
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Einer der besten Regierungskunden von Sybase ist die NSA. Kurzum: Durch die Ankäufe besagter Firmen, ist es SAP möglich, seinen Kunden eine Komplettlösung anzubieten: das schnellste Datenbank-System, das Massendaten schnell verarbeiten kann, und eine gleichfalls schnell arbeitende Durchsuchungstechnik. “
Vor kurzem enthüllten Nachforschungen von „ZEIT ONLINE“, dass auch der deutsche Auslandsnachrichtendienst BND die Software HANA von SAP erwerben soll, um eine größtmögliche Speicherung und schnellstmögliche Durchsuchung von eben diesen Datenmengen zu gewährleisten (www.zeit.de vom 15. März 2015 „SAP arbeitet für die NSA“).
Die Vergabe und der Umfang staatlicher Aufträge im Bereich geheimdienstlicher Tätigkeiten an privatwirtschaftliche Unternehmen und deren Kooperationen, sind ein bisher kaum thematisiertes Phänomen. Die Auslagerung von Forschungsaufträgen und Arbeitstechniken zur Analyse von Informationen an private Firmen entwickelt sich in einem dramatischen Maße in einer Grauzone. Dadurch wird ein Verlust von staatlichen Hoheitsrechten vorangetrieben, ohne dass hierüber eine politische und transparente Debatte erfolgt. Eine rechtliche Grundlage für diesen Prozess ist nicht erkennbar, eine parlamentarische Kontrolle findet faktisch nicht statt.
1. Wie viele deutsche und ausländische Privatfirmen (einschließlich möglicher Tochterunternehmen und Ausgründungen), welche mit geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben und betrieben haben, wurden seit dem Jahr 2000 von dem und für den BND, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) mit Staatsaufträgen beschäftigt (bitte um genaue Angabe der Anzahl der Firmen pro Jahr und die Nennung der jeweiligen Auftrag gebenden Behörde bzw. Regierungsstelle)?
2. Welche Privatfirmen, die mit geheim- bzw. nachrichtendienstlichen Techniken und Methoden Informationsgewinnung betreiben oder betrieben haben, wurden seit dem Jahr 2005 BND, BfV oder BSI beschäftigt (bitte um Angabe der Firmen und Jahr, in denen die Staatsaufträge vergeben wurden)?
3. Welche dieser Unternehmen und Unternehmenseinheiten exportierten ihre hier angesprochenen Produkte nach Kenntnis der Bundesregierung in Länder außerhalb der Europäischen Union?
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Zu 1. bis 3.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben keine Unternehmen im Sinne der Fragestellung beschäftigt.
Die Bundesregierung ist hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten stehen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Arbeitsweise und Aufklärungsaktivitäten des BND stellt für die Aufgabenerfüllung des BND einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem BND zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Dies kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Insbesondere könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem Grad „GEHEIM“ eingestuft.
4. Welche dieser Unternehmen und Unternehmenseinheiten mit welchen aktuellen Produkten hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie aus welchen konkreten Anlässen seit dem Jahr 2005 im Auge, wenn er die Exportrichtlinien und die Exportpraxis im Bereich der Sicherheitstechnologien strenger regeln bzw. solche Verschärfungen begründen will (www.ndr.de vom 19. Mai 2014 „Gabriel will Stopp für Spähtechnologie-Export“)?
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Zu 4.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie setzt sich aktiv für eine kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender Exportkontrollen von Überwachungstechnik ein. Bei der Weiterentwicklung der Kontrolllisten misst er dem Umstand besondere Bedeutung bei, ob eine Technologie für Missbrauch geeignet ist. Ist dies der Fall, setzt er sich durch Vorschläge für die Listung besonders menschenrechtsverachtender Technologien aktiv ein. Dabei wird insbesondere die in der Bundesregierung oder ihrer nachgeordneten Behörden vorhandene technische Expertise eingebracht.
Ziel einer systematischen Weiterentwicklung von Exportkontrollen sind abstrakt-generelle Regelungen, die unabhängig von bestimmten Unternehmen oder Unternehmenseinheiten, deren aktuellen Produkten oder von Einzelanlässen gelten. Auf Basis solcher abstrakt-genereller Regelungen erfolgt eine Prüfung in jedem Einzelfall, bezogen auf die konkret zur Ausfuhr beantragte Ware sowie ihren Empfänger und Endverwender; dabei wird unter Einbeziehung der Gesamtumstände das kritische Potential der Endverwendung bewertet. Das gilt auch für Überwachungs- und Sicherheitstechnik.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregierung bezüglich der Effektivierung von Exportkontrollen für doppelverwendungsfähige Überwachungstechnologie und Zensursoftware“, Bundestags-Drucksache 18/2374 (neu) vom 18. August 2014 verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 1 (Definition von Überwachungstechnik), 1a, 1e und 5c.
5. Welches parlamentarische Gremium wurde in diesem Zeitraum über die Firmen und die jeweiligen Aufträge informiert, und wurden dabei die jeweiligen nachrichtendienstlichen Hintergründe der Firmen und Aufträge konkret benannt?
Wenn nein, warum wurde auf diese Unterrichtung verzichtet?
Zu 5.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Zur Begründung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
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6. Wie viele Aufträge an welche Firmen wurden aufgrund einer Ablehnung durch ein parlamentarisches Gremium mit welcher Begründung im Zeitraum von 1998 bis heute
a) nicht erteilt oder
b) trotzdem vergeben?Zu 6.
Keine.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die mit den Privatfirmen abgeschlossenen Verträge — gegebenenfalls in der Geheimschutzstelle — zugänglich zu machen?
8. Welche rechtlichen Regelungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine solche Unterrichtung des Parlaments?
Zu 7. und 8.
Das verfassungsrechtlich verankerte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages sowie seiner Abgeordneten und Fraktionen umfasst nicht das Recht, Einsichtnahmen in Unterlagen und damit auch in Verträge im Sinne der Fragestellung zu nehmen. Ein solches Recht besteht nur dort, wo es spezialgesetzlich geregelt ist.
9. Wurden seit dem Jahr 2005 vom BND, BfV oder BSI bzw. von den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt Aufträge an staatliche oder private Universitäten im In- oder Ausland, an Institute oder an sogenannte Denkfabriken (think tanks) vergeben, mit dem Ziel der Entwicklung oder Verbesserung von Techniken, Methoden und/oder Programmen, mit der neu eine geheim- bzw. nachrichtendienstliche Informationsgewinnung – auch in Bezug auf Personendaten – möglich ist?
Zu 9.
Ja, für den BND.
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10. Wurden seit dem Jahr 2005 BND, BfV oder BSI bzw. den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt Aufträge an die staatlichen oder staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen Max-Planck—Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Leibnitz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und Bundesinstitute mit Forschungsaufgaben (Ressortforschung) vergeben, mit dem Ziel der Entwicklung oder Verbesserung von Techniken, Methoden und/oder Programmen, mit der neu eine geheim- bzw. nachrichtendienstliche Informationsgewinnung – auch in Bezug auf Personendaten – möglich ist?
Zu 10.
Nein.
11. Wenn die Fragen 9 oder 10 mit ja beantwortet werden, an welche, in welchem finanziellen Rahmen und in welchem Jahr (bitte tabellarisch angeben) wurden Aufträge vergeben, und welche parlamentarischen Gremien wurden über diese Aufträge konkret informiert?
Zu 11.
Die Beantwortung der Frage für den BND kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und insbesondere seinen technischen Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits durch die Bekanntgabe von Verwaltungsvereinbarungen mit spezialisierten Universitäten und Instituten könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des BND ziehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten stellt für die Aufgabenerfüllung des BND i. S. v. § 1 Absatz 2 des Bundesnachrichtendienstgesetzes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sind.
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Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
12. Wurden dafür auch Fördergelder der Deutschen Forschungsgesellschaft verwendet (bitte tabellarisch angeben)?
Zu 12.
Hierfür wurden keine Fördergelder der Deutschen Forschungsgemeinschaft verwendet.
13. Wurden seit dem Jahr 2005 Aufträge von BND, BfV oder BSI bzw. den verantwortlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt an das Saarbrücker Institut für Wirtschaftsrecherchen (lWR), an die Consultingfirma Padec GmbH oder an die Firma Team Base Research vergeben?
Zu 13.
Nein.
14. Wenn ja, wie viele, in welchem finanziellen Umfang, welchem Inhalt und wann (bitte genaue Angaben pro Jahr)?
Zu 14.
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Haben der BND, das BfV und das BSI bzw. die verantwortlichen Ministerien und das Bundeskanzleramt seit dem Jahr 2005 Aufträge an private ausländische Militärdienstleister vergeben und wenn ja, an welche, in welchem finanziellen Rahmen, mit welchem Inhalt und in welchem Jahr (bitte tabellarisch angeben)?
Zu 15.
Die Frage ist für das BfV und das BSI zu verneinen.[pagebreak]
Für den BND kann die Beantwortung der Frage aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Details der Auftragsvergabe des BND könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die Arbeits- und Vorgehensweise des BND gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit des BND beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
16. Wie schätzen der BND, das BfV und das BSI und die verantwortlichen Ministerien sowie das Bundeskanzleramt allgemein die Gefahr des Geheimnisverrates und der Datenverstöße durch die von ihnen beauftragten Privatfirmen ein, die Aufgaben in sicherheitssensitiven Bereichen übernommen haben?
Zu 16.
Es besteht keine Veranlassung, das erprobte Verfahren der Geheimschutzbetreuung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Frage zu stellen.
Die weitergehende Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die unbefugte Kenntnisnahme von Details der Gefahrenanalyse in Bezug auf beauftragte Privatfirmen könnte sich nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf die geheimdienstliche Arbeits- und Vorgehensweise hinsichtlich der Überprüfungs- und Eigensicherungsmechanismen gezogen werden. Hierdurch würde die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung — VSA) mit dem VS-Grad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
17. Wie und nach welchen Standards werden die Sicherheitsüberprüfungen der Be-
schäftigten in den beauftragten Firmen durchgeführt?[pagebreak]
Zu 17.
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt nach dem Verfahren, das im Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zur Ausführung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes sowie in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Ausführung des Fünften Abschnitts (§§ 24 bis 31) des SÜG und in dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft festgelegt ist unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Geheimnisträger (Stand 2013) welcher Stufe es in den beauftragten Privatfirmen jeweils gibt (bitte nach Jahren, Firmen und Anzahl der Geheimnisträger auflisten)?
Zu 18.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.[pagebreak]
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Vorratsdatenspeicherung: Showdown auf dem SPD-Konvent – nur noch zehn Tage Zeit, die Partei zu überzeugen
Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Vorsitzender Gabriel und Parteivorstand. Bild: blu-news. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. Vorratsdatenspeicherung: Showdown auf dem SPD-Konvent – nur noch zehn Tage Zeit, die Partei zu überzeugen Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung wird wohl von der SPD auf ihrem Parteikonvent in zehn Tagen entschieden. Vorraussichtlich wird dabei über einen Antrag abgestimmt, der sich mit dem Gesetzentwurf deckt. Dieser muss unbedingt abgelehnt werden – helft mit, Vorstand und Delegierte zu überzeugen!
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: Wirtschaftsausschuss bemängelt Vorratsdaten-Gesetz
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ : Wirtschaftsausschuss bemängelt Vorratsdaten-Gesetz Während der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat empfehlen, gegen den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung keine Einwendungen zu erheben, kommt der Wirtschaftsausschuss zu einem anderen Ergebnis.
Das Gesetz sollte erst noch vor dem Sommer im Bundestag beschlossen werden und die erste Lesung wird tatsächlich am Freitag stattfinden, aber erst im Herbst wird es im Bundestag abschließend diskutiert. Auch der Bundesrat beschäftigt sich diesen Freitag mit dem Gesetzentwurf.
Der Abbau unserer Grundrechte ist für den Wirtschaftsausschuss kein so furchtbar dringendes Anliegen. Für die Sitzung des Bundesrates am 12. Juni moniert der Ausschuss (pdf) nur einige Fragen der anfallenden Kosten für die zur Speicherung verpflichteten Unternehmen. Bei kleineren oder mittleren Telekommunikationsanbietern geht der Ausschuss von „mindestens 100.000 Euro“ je betroffenem Unternehmen aus, die zu berappen wären, wenn die Vorratsdatenspeicherung käme. Der Ausschuss verlangt daher eine großzügigere Entschädigungsregelung, die nicht erst bei „unbilliger Härte“ greifen soll.
Natürlich wird es bei den größten zwanzig Telekommunikationsanbietern deutlich teurer werden, in Österreich kamen immerhin in knapp 7,5 Millionen Euro zusammen, als die Vorratsdatenspeicherung zwei Jahre in Kraft war.
Der Ausschuss schlägt außerdem vor, den vorgesehenen Zeitplan zu verlängern, in dem die Unternehmen die Vorratsdatenspeicherung technisch umzusetzen haben. Die bisher vorgesehene Zeitspanne von achtzehn Monaten sei zu knapp, da die Bundesnetzagentur für den zu erstellenden Anforderungskatalog eine Weile brauchen könnte, was die praktische Umsetzungszeit auf sechs Monate reduzieren würde. Man solle sie daher um „sechs Monate auf insgesamt 24 Monate“ verlängern.
Der Wirtschaftsausschuss möchte außerdem präzisiert wissen, was man unter einer „ähnlichen Nachricht“ versteht, die im Gesetzentwurf in § 113b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 erwähnt wird. Man könne es schlecht der Interpretation der Unternehmen überlassen, ob eine bestimmte Nachrichtenform abgespeichert werde oder nicht:
Auch die Begründung des Gesetzentwurfes lässt offen, welche zur Kurz- oder Multimedianachricht „ähnlichen Nachrichten“ von der Vorschrift erfasst sein könnten.
Wir würden auch gern wissen, was mit „ähnlichen Nachrichten“ gemeint ist.
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: Widerstand wächst: Elf von 16 SPD-Landesverbänden gegen Vorratsdatenspeicherung
: Widerstand wächst: Elf von 16 SPD-Landesverbänden gegen Vorratsdatenspeicherung Der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung wächst in der SPD. Die Verschiebung der 2. und 3. Lesung der Vorratsdatenspeicherung von Anfang Juli (vor der Sommerpause) in den September (nach der Sommerpause) hat vielleicht auch damit zu tun, die Entscheidung der Fraktion vom Parteikonvent zu trennen. Der kleine Parteitag der SPD findet am 20. Juni in Berlin statt. Viele Sozialdemokraten mobilisieren gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung und rufen zur Kampfabstimmung auf.
Bei D64 gibt es eine Übersicht, welche Parteigliederungen sich bereits mit Musteranträgen in den vergangenen Wochen gegen die geplante anlasslose Vollprotokollierung unseres Kommunikationsverhaltens ausgesprochen haben. Gleichzeitig sieht man dort, dass es in elf von 16 Landesverbänden der SPD klare Beschlüsse gegen eine Vorratsdatenspeicherung gibt. Wir wünschen der SPD-Opposition viel Erfolg, eine Mehrheit auf dem Parteikonvent gegen eine Vorratsdatenspeicherung zu bekommen, und gratulieren den 38 SPD-Bundestagsabgeordneten, die gestern in der SPD-Fraktion bereits dagegen gestimmt haben.
Das Problem ist: Da die CDU/CSU-Fraktion einstimmig für eine Vorratsdatenspeicherung ist, braucht sie nur vier SPD-Bundestagsabgeordnete, um das Gesetz durchzubringen. Aber Aufgeben gilt nicht!
Von D64 gibt es auch eine schöne Plakat-Serie gegen die Vorratsdatenspeicherung. Diese findet man auf Twitter (1/2/3)
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: Der digitale Überwachungsstaat – Quo vadis, Demokratie? Eine Zitatsammlung der Podiumsdiskussion
Quelle: Screenshot : Der digitale Überwachungsstaat – Quo vadis, Demokratie? Eine Zitatsammlung der Podiumsdiskussion Am Sonntag, den 7 Juni, fand im Haus der Kulturen der Welt in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Verhältnis von Überwachungsstaat und Demokratie statt. Auf dem Podium waren zu Gast: Martina Renner MdB (Linke), Konstantin von Notz MdB (Grüne), Thomas Drake, Daniel Ellsberg, Jesselyn Radack, Coleen Rowley und Peter Schaar. Der Videomitschnitt der Veranstaltung findet sich hier. Wir haben die wichtigsten Zitate zusammengetragen.
Coleen Rowley
Ich denke, es geht nicht einfach nur um Demokratie bzw. um das Nicht-Vorhandensein von Demokratie, denn alle müssten (zu solchen Aktionen) dafür informiert zustimmen. Doch wir werden von Menschen regiert, die es vorziehen, über Uninformierte zu regieren. Dafür gibt es einige Begriffe, aber man könnte es auch als eine De-facto-Diktatur bezeichnen.
De facto sind der Überwachungsstaat und der Kriegsstaat derselbe Staat.
Ich war in London und Oslo und hier, alle diese Staaten brauchen Whistleblower, wie auch den unabdingbaren Schutz von unabhängigem Journalismus.
Wenn Deutschland den USA bei Straftaten hilft, werden diese Straftaten auch zu deutschen Straftaten.
Thomas Drake
Die Bedrohung war derartig groß, obgleich der 11. September 2001 ein systemischer Fehler war, dass wir es für notwendig erachten, uns eine Art Notstandsgesetze zu erlauben.
Josef Foschepoth
Wir können in der heutigen Krise eine Struktur beobachten, die über siebzig Jahre gewachsen ist.
Große Koalitionen bewegen immer Großes, zumindest auf geheimdienstlichem Gebiet.
Nach jeder Geheimdienstkrise in der BRD wurde der jeweilige Dienst hinterher gestärkt. Das muss umgedreht werden.
Konstantin von Notz
Es gibt einen globalen Pakt, eben zwischen verschiedenen Ländern, globale Massenüberwachung zu organisieren.
Es ist eben so, dass aufgrund der Rechtslage, die der BND wohl für nicht mehr so passend hielt, unter bewusster Vorspiegelung falscher Tatsachen, der BND vor der G10-Kommission Genehmigungen erwirkt hat.
Wir haben es bisher nicht geschafft, mit demokratischen Mitteln die Totalität der Technik einzugrenzen.
(Bezugnehmend auf eine Äußerung der Kanzlerin, dass es nicht sein könne, dass Bürger ihre Daten selbst im Internet freigeben und der Staat keinen Zugriff darauf haben könne.)
Die Schlampigkeit, mit der man für zu wenig Datenschutz gesorgt hat, in den letzten zehn Jahren im Internet, in sozialen Netzwerken usw., das ist jetzt die Argumentationsgrundlage, warum auch der Staat sozusagen massenhaft auf diese Daten zugreifen kann.
Martina Renner
Nicht überwacht zu werden, ist ein Menschenrecht und kein Bürgerrecht.
Wir müssen Empörung organisieren.
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: Europol rüstet auf: Nach Meldestelle für Internetinhalte soll bald „Anti-Terror-Zentrum“ folgen
Das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow dient als Blaupause für die Pläne Europols. Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE, Verfassungsschutz berlin, CC BY-SA 3.0 DE : Europol rüstet auf: Nach Meldestelle für Internetinhalte soll bald „Anti-Terror-Zentrum“ folgen Die Pläne zur Einrichtung eines „Anti-Terror-Zentrums“ der Europäischen Union werden konkreter. Dies geht aus einem Dokument des EU-Terrorismusbeauftragten Gilles de Kerchove hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation statewatch verfügbar macht. Die Polizeiagentur Europol hatte einen solchen Vorschlag im März öffentlich gemacht, das Papier wurde bereits unter den Mitgliedstaaten diskutiert. Im April stellte die EU-Kommission ihre „Sicherheitsagenda“ vor. Auch dort wird das neue Zentrum erwähnt.
Unter dem Namen „EU Counter Terrorism Centre“ (ECTC) will Europol existierende Strukturen zum Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ bündeln. Angeschlossen sind die nationalen Kontaktstellen jener Mitgliedstaaten, die für das Phänomen „ausländischer Kämpfer“ eigene Abteilungen aufgebaut haben. Soweit bekannt besteht über die Einrichtung des ECTC Konsens unter den 28 EU-Regierungen. Die Frage, ob Europol auch geheimdienstliche Daten verarbeiten darf, ist hingegen strittig. Einige Regierungen wollen hierfür lieber informelle europäische Netzwerke nutzen.
Mehr Daten über SWIFT abfragen
Europol betreibt unter dem Namen „Travellers“ eine eigene Datensammlung. Die dort verfügbaren Informationen bilden den Grundstock für das neue ECTC. Auch andere Datensammlungen werden genutzt, 14 Mitgliedstaaten machen etwa im Europol-Informationssystem von der Etikettierung als „ausländischer Kämpfer“ Gebrauch. Zusammen mit dem Bundeskriminalamt arbeitet Europol in einer von Italien geleiteten Arbeitsgruppe an sogenannten Risikoindikatoren. Damit sollen „ausländische Kämpfer“ an den Grenzen leichter erkannt werden. Ein Entwurf dieser Verdachtskriterien liegt nun vor, das Dokument soll alle vier Monate erneuert werden. Auch Norwegen, die Schweiz, Australien und US-Einwanderungsbehörden werden zum nächsten Treffen der Gruppe eingeladen. Allerdings ist der Einsatz dieser Risikoindikatoren womöglich rechtswidrig, jedenfalls müsste zuvor der Schengener Grenzkodex geändert werden.
US-Behörden, die EU-Grenzagentur Frontex und die Agentur für justizielle Zusammenarbeit Eurojust sind ebenfalls an „Travellers“ angedockt. Bald könnte auch Albanien teilnehmen. Jedoch wird die Datei nicht von allen Beteiligten gleichermaßen befüllt. Bisweilen stehen dabei auch rechtliche Probleme bei der Weitergabe der Daten im Weg. Europol arbeitet deshalb an einer Lösung zur sicheren Übermittlung und wird hierfür vermutlich sein verschlüsseltes IT-Netzwerk SIENA anbieten. Für die Analyse nutzt Europol Programme zur Mustererkennung, etwa um Reisegewohnheiten zu entdecken und Prognosen über die Betroffenen zu erleichtern. Europol will auch Zugang zu der anvisierten EU-Passagierdatensammlung.
Für entsprechende Analysen will Europol vor allem Finanzermittlungen einsetzen. Die Agentur wirbt dafür, verstärkt Daten mit den USA auszutauschen. Dort werden seit 2011 Daten aus Finanztransaktionen des belgischen Dienstleisters SWIFT gespeichert und verarbeitet. Auch europäische Behörden können in den USA entsprechende Daten oder Analysen anfragen. Mindestens 1.344 solcher „Aufklärungshinweise“ sind bereits aus den USA erfolgt, sie verteilen sich auf 12 Mitgliedstaaten.
Umsetzung innert weniger Monate
Anfragen können über das sogenannte FIU.NET koordiniert werden, in dem sich die „Financial Intelligence Units“ der Kriminalpolizeien organisieren. Zukünftig sollen die auf Finanzermittlungen spezialisierten Abteilungen Verdachtsmeldungen von Banken in Echtzeit erhalten. Diese sogenannte Ma3tch-Technologie erfordert aber sichere Datenleitungen, denn es werden mitunter hochvertrauliche Informationen verteilt.
Auch zur bei Europol geplanten „Meldestelle für Internetinhalte“ gibt es Neuigkeiten. Der Aufbau dieser „EU Internet Referral Unit“ (EU IRU) wird zwar erst seit März diskutiert, doch soll die Einheit bereits ab 1. Juli in Betrieb gehen. Zusammen mit den Kriminalämtern der Mitgliedstaaten sollen unerwünschte Inhalte im Internet geflaggt und die Provider zu deren Entfernung aufgefordert werden. Wie beim „Anti-Terror-Zentrum“ stehen zunächst „ausländische Kämpfer“ im Fokus.
Nun wird der Start im Juli als „Pilotphase“ bezeichnet. Eine zweite Phase soll dann Anfang 2016 folgen, die volle Einsatzbereitschaft ist für Juli 2016 angestrebt. Jedoch ist unklar, worin die Phasen genau bestehen sollen, selbst die Arbeitsweise der Meldestelle ist nicht definiert. Soweit bekannt hat auch das Bundeskriminalamt keine Kontaktstelle benannt.
„Inhalte vom Netz nehmen, wenn Regierungen sie darum bitten“
Trotzdem soll der kurze Draht zu den Internetfirmen weiter ausgebaut werden. Die EU-Kommission plant deshalb ein „Forum der Internetdienstleister“, ohne dass klar wäre, wer hierzu überhaupt eingeladen wird. Bekannt ist aber, dass auch das Thema „Bedeutung von Verschlüsselung für Strafverfolgungsbehörden“ auf der Agenda steht.
Eigentlich werden Propagandavideos oder Filme von Gräueltaten durch die Provider selbst entfernt. Obwohl sie über keine rechtliche Handhabe verfügen, reicht das manchen Regierungen nicht aus. Zuletzt hatte dies der Bundesinnenminister nach einem Treffen mit dem US-Heimatschutzministerium erklärt:
Wir können und wollen nicht gesetzlich vorschreiben, welche Inhalte bei Internetdiensten gezeigt werden und nicht. Aber wir appelieren an die humanitäre Verantwortung, an die ethische Verantwortung, bestimmte Inhalte vom Netz zu nehmen, wenn Regierungen sie darum bitten. Das hat ganz gut funktioniert bei Kinderpornographie, das funktioniert noch nicht gut genug beim Kampf gegen internationalen Terrorismus.
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: Bundesregierung kann nicht sagen, warum Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr notwendig ist
: Bundesregierung kann nicht sagen, warum Vorratsdatenspeicherung zur Gefahrenabwehr notwendig ist
Im Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung erklärt die Bundesregierung mehrfach, dass wir die anlasslose Vollprotokollierung unseres Kommunikationsverhaltens zur Aufklärung schwerer Straftaten und zur Gefahrenabwehr brauchen. Konkret sind das Formulierungen wie diese:Bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr sind Verkehrsdaten ein wichtiges Hilfsmittel für die staatlichen Behörden. […] Dies führt zu Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr und kann im Einzelfall dazu führen, dass strafrechtliche Ermittlungen ohne Erfolg bleiben, weil weitere Ermittlungsansätze nicht vorhanden sind. […] Es wird eine Regelung zur zeitlich befristeten Speicherung von Verkehrsdaten zur Strafverfolgungsvorsorge und zur Gefahrenabwehr geschaffen. […]
In der Bundespressekonferenz wurde die Bundesregierung heute gefragt, welchen Beitrag denn die Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit zur Gefahrenabwehr geleistet habe. Hier ist ein Ausschnitt:
Frage: „Welche Gefahren sind denn in der Vergangenheit durch Vorratsdatenspeicherung abgewehrt worden?“
Piotr Malachowski (BMJV): „Da kann ich Ihnen leider jetzt keine konkreten Beispiele nennen, tut mir leid.“
Frage: „Warum schreiben Sie das ins Gesetz?“
Piotr Malachowski: „Ich hab jetzt hier Ad-hoc keine Gefahren, die ich Ihnen präsentieren kann, die dadurch abgewendet oder nicht abgewendet wurden. Aber es ist sicherlich ein nützliches Instrument zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.“Justizministerium ist seit einem Monat nicht in der Lage, konkrete Notwendigkeiten und Beweise vorzulegen
Das Justizministerium konnte auch dem Bundestag nicht erklären, in welchen konkreten Einzelfällen die fehlende Vorratsdatenspeicherung nicht zur Aufklärung von Straftaten beitragen konnte. Nun ist sie nicht in der Lage, bei dem zweiten Punkt der Gefahrenabwehr konkret etwas zu benennen. Vergangene Woche hatten wir anhand einer gerne verwendeten Beispiel-Operation zur Bekämpfung von Kinderpornographie gezeigt, dass eine Vorratsdatenspeicherung dabei nicht das wichtigste Element war und vor allem zur Aufklärung wenig beigetragen hat. Bei der Präsentation des Gesetzentwurfs konnte unser Justizminister Heiko Maas bereits die Notwendigkeit nicht erklären. Einen Monat später ist sein Ministerium immer noch nicht dazu in der Lage. Da stimmt doch etwas nicht!
Grundrechtseingriffe müssen aber nicht nur verhältnismäßig sein, sondern auch notwendig. Warum kann die Bundesregierung die Notwendigkeit nicht beweisen? Trotzdem will man sie einführen, damit die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht stellen und die Unschuldsvermutung aufheben.
Insgesamt acht Minuten Rumeiern der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung und dem darin versteckten neuen Paragrafen zur Datenhehlerei findet man in diesem Video:
Das schließt ein wenig an Bundeskanzlerin Angela Merkel an, die auf dem evangelischen Kirchentag auch eher auf der Gefühlsebene als mit Argumenten die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung begründete:
„Und ich glaube oder ich stehe hinter diesem Gesetzgebungsvorhaben, weil wir uns einfach die Möglichkeit offen halten müssen, wenn etwas Dramatisches passiert, und dass wir dann auch handeln können, und ich würde mich sicherer fühlen, wenn wir ein solches Gesetz haben.“
Morgen wollen die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD darüber abstimmen, dass Freitag der Gesetzentwurf zur ersten Lesung in den Bundestag kommen soll. Jetzt ist noch Zeit, aktiv zu werden.
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: Verfassungsschutz: Innenausschuss lädt Sachverständige vor
Das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" in Berlin-Treptow dient als Blaupause für die Pläne Europols. Wo st 01 / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0-DE, Verfassungsschutz berlin, CC BY-SA 3.0 DE : Verfassungsschutz: Innenausschuss lädt Sachverständige vor Heute tagt im Bundestag der Innenausschuss, um über den Gesetzesentwurf zur „Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ zu beraten. Zu Wort kommen eine ganze Reihe an Sachverständigen, darunter der Karlsruher Rechtsprofessor Matthias Bäcker, der in einer vorab verfassten Stellungnahme mit Kritik nicht hinter den Berg hält.
Der Gesetzesentwurf weise „in mehrfacher Hinsicht erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf,“ zitiert die taz aus dem Schreiben. In ein ähnliches Horn stieß vor Kurzem die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, um daraufhin von der CDU-Fraktion aus dem Innenausschuss ausgeladen zu werden. Wie Voßhoff warnt Bäcker vor einem „annähernd grenzenlosen Datenverbund“ zwischen Polizei und Verfassungsschutz, der laut Voßhoff „erhebliche datenschutzrechtliche Auswirkungen“ mit sich bringe.
Die neuen, umstrittenen Regelungen für V‑Leute seien „sehr pauschal und wenig befriedigend,“ schreibt Bäcker weiter und spielt damit auf den Umstand an, dass V‑Leute szenetypische Straftaten begehen dürfen, ohne dafür belangt zu werden. Selbst Verbrechen von „erheblicher Bedeutung“ können in Ausnahmefällen ohne Konsequenzen bleiben. Damit ist auch der ebenfalls geladene Bayreuther Rechtsprofessor Heinrich Amadeus Wolff „nicht glücklich“ und fordert, V‑Leuten unmissverständlich sämtliche schwere Straftaten zu verbieten. Zudem seien Verhaltenspflichten und zeitliche Befristungen zu regeln. Insgesamt werte er den Gesetzesentwurf jedoch als rechtskonform.
Die Welt wiederum lässt Stimmen aus „Sicherheitskreisen“ zu Wort kommen, die keinen Korrekturbedarf sehen und den Einsatz von V‑Leuten für „unverzichtbar“ halten. Mit Steinen und Flaschen könne in „begrenztem Maß“ geworfen werden, heißt es etwas unscharf. Für „ausgewogen“ befindet Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen die Regeln für V‑Leute. Der Gesetzesentwurf sei „maßvoll“ und stelle einen „wichtigen und notwendigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit dar.“ Maaßen wird heute vor dem Innenausschuss ebenfalls Stellung nehmen.
Mit Spannung wird der Auftritt des Berliner Rechtsanwalts Sebastian Scharmer erwartet, der im Münchner NSU-Prozess die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik vertritt. Das Gesetz löse „keines der Probleme,“ schreibt Scharmer im Vorfeld. „Im Gegenteil werden die Mechanismen verstärkt, die gerade mitursächlich für die fehlende Verfolgung der Mitglieder des NSU waren.“ Auch er kritisiert die „kaugummiartigen“ Regeln, die den Einsatz von wegen Schwerverbrechen verurteilten Neonazis nicht nur zulassen, sondern auch legalisieren. Das hätte eine „staatliche Legitimierung, unter anderem etwa von rassistischen oder neonazistische motivierten Propagandadelikten“ zur Folge.
Neben den neuen Regeln für V‑Leute und dem vereinfachten Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden sieht der Gesetzesentwurf eine Stärkung des Bundesverfassungsschutzes vor, das künftig als Zentralstelle eigene Ermittlungen in einzelnen Bundesländern durchführen können soll. Das wird zwar von den Ländern strikt abgelehnt. Da der Bundesrat aber nicht zustimmungspflichtig ist, bleibt ihnen kaum eine Handhabe, gegen die Pläne vorzugehen. Insgesamt ändert das Artikelgesetz elf Gesetze, darunter die Gesetze für die drei Bundesgeheimdienste Verfassungsschutz, MAD und BND, aber auch das G‑10-Gesetz und weitere. Ob in der für zwei Stunden anberaumten Sitzung Zeit für den nicht ganz so prominent diskutierten „Gefahrenbereich Cyber“ bleibt wird sich zeigen müssen. Wir werden berichten.




