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Linktipps der Redaktion

  • : Die Abmahnindustrie – Wie deutsche Rechtsänwälte gegen EU-Recht verstoßen
    Die Abmahnindustrie – Wie deutsche Rechtsänwälte gegen EU-Recht verstoßen

    Bildschirmfoto 2015-06-05 um 14.39.04Die ZDF-Zoom Dokumentation „Filme, Serien und Sex aus dem Netz“ befasst sich mit dem Geschäftsprinzip der Massenabmahnungen in Deutschland. Man erfährt von der Familie Ittstein aus Mainz. Die junge Familie bekam im Mai 2013 Post vom Anwalt, in der Susanne Ittstein, zum Zeitpunkt der Doku gerade Mutter geworden, dazu aufgefordert wurde, wegen der Verbreitung von Filmen mit pornographischem Inhalt 1.300 € Strafe zu bezahlen. Familie Ittstein gelang es jedoch nachzuzweisen, dass durch eine zwei Wochen andauernde Netzstörung sie zum vermeintlichen Tatzeitpunkt keinen Zugang zu Internet und Telefon hatten. Nun könnte man annehmen, dass es sich hier um eine Art Verwechslung handelt, die relativ einfach aus der Welt geschafft werden könnte. Das Problem war aber nicht so einfach zu beseitigen. Nachdem Familie Ittstein die entsprechende Kanzlei von der Störung in Kenntnis setzte, reagiert diese darauf nicht und schickte weiter Abmahnungen.

    Nun aber stellt sich die Frage, wie können Namen und IP-Adressen überhaupt zusammengebracht werden? Dazu benötigt man ein Gericht. Diesem muss man im Grunde nur IP-Adressen vorlegen, die angeblich gegen bestehendes Urheberrecht verstoßen haben. Das Gericht gibt nun die Namen bzw. Identitäten heraus, was den Kanzleien ermöglicht, das Abmahnverfahren einzuleiten. Dass es sich hier um ein durchaus lukratives Geschäftsmodell handelt, wird vor allem dadurch deutlich, dass Kanzleien zwischen 1.000 und 1.500 Abmahnungen pro Tag versenden – oder anders: Bis zu 1.500 Menschen täglich bekommen ähnliche Post wie Familie Ittstein.

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    Wie kommen die Kanzleien aber an die IP-Adressen? Hier kommt eine Software Namens „Seeder Seeker“ ins Spiel. Diese Software sammelt im Grunde nur IP-Adressen, die dann von entsprechender Seite bei Gericht vorgelegt werden mitsamt der eidesstattlichen Erklärung, dass die verwendete Software einwandfrei funktioniert. 2011 entschied das Oberlandesgericht Köln, die Software sei unzulässig, diese fand aber trotzdem weitere Anwendung. Wie auch bei der sogennannten Redtube-Abmahnaffäre, zu deren Opfer auch die Ittsteins gehören, bei der die Kanzlei U+C das Landgericht Köln, welches für die Telekom zuständig ist, zwang, diese Kundendaten weiterzugeben. Inzwischen ist klar: Dies war eine Fehlentscheidung des Gerichts. Gegen die Kanzlei wurde ein Verfahren eingeleitet. Wie auch gegen „itGuards“ wegen falscher eidesstattlicher Erklärung eingeleitet.

    Um die User zu schützen, gab es 2013 eine Gesetzesänderung. Das „Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken“ sollte helfen, derartige Abmahnwellen zu vermeiden, indem es eine Obergrenze für die Anwaltskosten einrichtete. Und tatsächlich: Die Anwaltskosten gingen runter, dafür stiegen allerdings die gestellten Schadensersatzforderungen an. Faktisch sind die Gesamtkosten durch die Gesetzesänderung eher gestiegen. Die Kanzlei Walldorf und Frommer soll die größte Abmahnkanzlei in Deutschland sein, im Interview mit dem ZDF-Zoom-Team entgegnet Björn Frommer, Geschäftsführer von Walldorf und Frommer, auf die Kritik, dass Abmahnungen ein Geschäftsmodell geworden sei, dass das Downloaden ja eben auch ein Geschäftsmodell sei. Interessanterweise hält die EU-Kommission diese Abmahnindustrie für konträr zu bestehendem EU-Recht, deswegen wurde 2014 von der Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Familie Ittstein bekommt inzwischen Post von Inkassofirmen, die Kanzlei hat ihre Forderungen an Drittunternehmen abgetreten. Die Bundesregierung bzw. der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, äußerte sich gegenüber des ZDF so: „Die Bundesregierung wird alle Regelungsbereiche des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken im Herbst 2015 evaluieren.“ Etwas distinguierter gibt sich Christian Flisek (SPD) vom Ausschuss Digitale Agenda gegenüber dem ZDF, er spricht von „Zermürbungsstategien“ der Kanzleien.

    Grundsätzlich stellt sich hier die Frage, ob sich dieses ganze Verfahren gegen die Ittsteins oder auch gegen andere Betroffene, nicht gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung stellt. Da Betroffene beweisen müssen, dass sie unschuldig sind, und nicht etwa der Kläger das Gericht von der Schuldigkeit des bzw. der Beklagten überzeugen muss. Auch zeigt sich hier mal wieder, welche Probleme der Gesetzgeber hat, zeitnah auf die Digitalisierung zu reagieren.

    8. Juni 2015 7
  • : Evangelischer Kirchentag setzt Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung
    Evangelischer Kirchentag setzt Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung

    Auf dem evangelischen Kirchentag in Stuttgart hat Till Lorentzen von no-spy.org nach einem Panel mit Heiko Maas eine Resolution gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht, die im Saal vor den Augen des Justizministers mit großer Mehrheit gegen die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt wurde.

    Ein kurzer Auszug:

    Wir appellieren daher an den Bundesjustizminister:

    Stoppen Sie das Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung!

    Setzen Sie sich für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung ein!

    Sehr schön gemacht, man sieht auch die Begeisterung von Heiko Maas in diesem kurzen Video:

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    8. Juni 2015 14
  • : Angela Merkel erklärt die Vorratsdatenspeicherung und Facebook
    Angela Merkel erklärt die Vorratsdatenspeicherung und Facebook

    Auf dem evangelischen Kirchentag in Stuttgart hat heute Bundeskanzlerin Angela Merkel über die Digitalisierung diskutiert und dabei auch über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Es gibt einen rund acht Minuten langen Frage- und Antwortblock von Phoenix zur VDS und zum NSA-Skandal, den das Machtelite-Blog freundlicherweise transkribiert hat. Im letzten Teil erklärt sie, dass Facebook für sie sowas wie ein Auto oder eine schöne Waschmaschine ist. Das erinnert an die ARD-Kinderreporter, denen Guido Westerwelle 2007 erklärte, dass das Internet für ihn wie Hammer und Meißel ist.

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    Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung nach dem Aufkommen des NSA/BND-Skandals?

    Merkel: Ja, ähm, erst einmal heißt die Aufgabe, alles aufklären, das heißt, wir arbeiten sehr intensiv mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zusammen und, äh, da geht es natürlich um die Frage auch sehr sensibler Daten. Wir alle sind großen Bedrohungen ausgesetzt. Wir wissen, dass durch den Terrorismus, ähm, IS ist eines der Stichworte, leider kommen auch sehr viele Kämpfer aus, ähm, Deutschland und aus Europa. Das heißt, wir können nicht sagen, das ist irgendwas, was weit von uns entfernt ist. Wir alle müssen uns vor terroristischen Anschlägen schützen, und jetzt geht die Frage natürlich, wie passiert das, und da ist die erste Botschaft, man muss mit anderen Nachrichtendiensten auch zusammenarbeiten, daran gibt’s für mich überhaupt gar keinen Zweifel [jemand im Publikum klatscht ein, schwacher Applaus folgt] und auch gerade mit den amerikanischen Nachrichtendiensten. Aber es geht jetzt hier wieder um die Wertmaßstäbe, wie viel muss ich wissen und was muss ich wissen, und dafür brauchen wir klare Regeln, und deshalb müssen wir jetzt erstmal aufklären, was ist in der Vergangenheit geschehen, aber ich muss auch sicherstellen, dass wir weiter kooperieren können. Das heißt, Nachrichtendienste ham’ die Eigenschaft, dass sie manches schon im Geheimen machen, wenn sie alles öffentlich machen, dann können sie keine Schutzfunktionen mehr ausüben, und deswegen haben wir ja auch die Diskussion, was kann rausgegeben werden, was kann in welcher Form rausgegeben werden an sensibelsten Informationen, und da sind wir im Augenblick noch in den Konsultationen, auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Aber, äh, was ich sagen kann, auch darüber werden wir eine Entscheidung fällen vor der Sommerpause, also, da sind wir noch im Gespräch, aber auch da werden wir eine Entscheidung fällen. Und für mich als Bundeskanzlerin, und das ist nicht immer ganz einfach, heißt es auf der einen Seite, unsere Maßstäbe natürlich, äh, von Freiheit, von personenbezogenem Schutz zu gewährleisten, und das ist natürlich klar, dass wir nich’, ähm, millionenfach Bürger, äh, ausspionieren können, und das ist auch nicht geschehen, das kann man sagen. (…) Für uns ist diese Balance zwischen Sicherheit und Freiheit sicherlich auch stärker auf den individuellen Schutz ausgerichtet, und trotzdem muss ich als Bundeskanzlerin auch sicherstellen, dass wir sicher leben können. Und erfordert sehr viel Abwägung, muss ich sagen, und mit jeder weiteren Methode, wie man auch Nachrichten gewinnen kann, wie auch die Terroristen zum Beispiel untereinander kommunizieren, müssen wir uns immer wieder anpassen, weil wir natürlich neu überlegen müssen, wie findet solch ein Datenaustauch überhaupt statt. [Schnitt mit laut eingeblendetem Applaus]

    Frage: Vorratsdatenspeicherung: warum, wieso und wieviel?

    Merkel: Wir ham’ uns, äh, dafür entschieden und nach sehr sorgsamer Abwägung, auch nach viel Rechtsprechung, dass wir, äh, für, sehr kurze, äh, Zeiten, ähm, Kommunikationsverkehre speichern, nicht E‑Mails zum Beispiel, aber andere Kommunikationsverkehre um, äh, zum Schluss rausfinden zu können, wenn etwas passiert, zum Beispiel ein terroristischer Anschlag, doch noch ‘ne gewisse Rückverfolgung ermöglichen können. Wir waren früher bei sechs Monaten, wir sind jetzt bei wenigen Wochen. Aber wir glauben, dass das, äh, so der Rat jedenfalls aller Sicherheitsbehörden, richtig und wichtig ist. Also so kurz wie möglich, ich glaub, da ham’ wir nen guten Weg gefunden. So geschützt wie möglich, natürlich nur auf richterliche Anordnung und, äh, nich’ äh, ähm, dass man das dann auch wirklich nutzt, diese Information, da ist, glaub ich, der Rechtsstaat schon sehr, ähm, präzise. Und, ähm, ich glaube oder ich stehe hinter diesem Gesetzgebungsvorhaben, weil wir uns einfach die Möglichkeit offenhalten müssen, wenn etwas Dramatisches passiert, und dass wir dann auch handeln können, und ich würde mich sicherer fühlen, wenn wir ein solches Gesetz haben. Wenn ich das nochmal sagen darf, sollte jeder Einzelne, der jetzt vielleicht gegen die Voratsdatenspeicherung ist, oder wir nennen das jetzt Mindestspeicherfristen, ähm, der sollte noch mal überlegen, was er sonst noch an seinen persönlichen Daten schon alles irgendwo übergeben hat, worüber er sich gar keinen Gedanken mehr macht. Es darf ja auch nicht so sein, ich darf allen alles geben, jedem Unternehmen auf der Welt, mein Einkaufsverhalten, mein Kommunikationsverhalten, mein Essverhalten, alles. Aber wenn der Staat, dafür, dass er das Leben von achtzig Millionen sichern will, auch mal Informationen braucht, auf die er zugreifen kann, auf die er ja gar nicht zugreift, aber nur zugreifen kann, wenn etwas mit einem nicht richtig läuft und der als, sozusagen, Terrorist oder Gefährder der Sicherheit auftritt, dass man sagt, dem Staat geb ich’s nicht, allen anderen geb ich’s, aber dem Staat, der darf da gar nichts mit anfangen. [Applaus]

    5. Juni 2015 50
  • : #rp15: Eric King – The Five Eyes secret European allies
    #rp15: Eric King – The Five Eyes secret European allies

    Zum zweiten Jahrestag der Snowden-Enthüllungen passt dieser Vortrag von Eric King von Privacy International auf de vergangenen re:publica über „The Five Eyes secret European allies“.

    Did you know there is an elite intelligence sharing club called SIGINT Seniors Europe working in partnership with the Five Eyes? For 35 years, the club has operated as a „European bazaar“ for surveillance, playing games of jurisdictional arbitrage, exploiting secret loopholes in domestic legal frameworks to swap and share data on each others citizens. For the first time we have the information to act, and we must!

    Secret interpretations of secret law is no way to govern our world. By remaining in the shadows, our intelligence agencies – and the governments who control them – have removed our ability to challenge their actions and their impact upon our human rights. Trawling through clues in the Snowden documents, and declassified documents in the UK National Archives, we have the most complete picture we’ve ever had of how the secret club operates.

    Exposing them through research, campaigning and litigation is the only way to hold them to account. This talk will reveal the results of Privacy Internationals investigation into the secret club, how European intelligence agencies swap and share their data, and their co-operation with the Five Eyes alliance!

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    5. Juni 2015
  • : „Telekomkonzerne haben nichts von Netzneutralität“
    „Telekomkonzerne haben nichts von Netzneutralität“

    Digitalfernsehen.de hat den ehemaligen Journalisten und jetzigen Geschäftsführer der digitalen Strategieberatung Kpunktnull, Thomas Knüwer, zum Thema Netzneutralität interviewt: „Telekomkonzerne haben nichts von Netzneutralität“.

    Herr Knüwer, mal einfach für alle Leser erklärt: Was soll die Netzneutralität überhaupt garantieren?

    Thomas Knüwer: Netzneutralität garantiert Chancengleichheit und funktionierenden Wettbewerb. Wäre sie festgeschrieben, hätten neu auf einen Markt kommende Unternehmen keine Nachteile gegenüber Mitbewerbern. Ohne Netzneutralität können sich existierende Unternehmen eine Markteintrittsbarriere erkaufen. Zum anderen verhindert Netzneutralität eine marktwirtschaftliche Absurdität: Auf keinem Markt müssen zwei Seiten für eine Leistung bezahlen. Doch was mit dem Wegfall der Netzneutralität droht, ist genau das: Einerseits würden die Leitungskunden an die Telekomkonzerne zahlen, andererseits die Aussender der Daten.

    5. Juni 2015 4
  • : „Unsere Regierung verhält sich, als würde sie zum ersten Mal Tetris auf dem Gameboy spielen“
    „Unsere Regierung verhält sich, als würde sie zum ersten Mal Tetris auf dem Gameboy spielen“

    Wired.de hat Christian Heise von der Open Knowledge Foundation Deutschland zum G7-Gipfel und der Open-Government-Politik der Bundesregierung interviewt: „Unsere Regierung verhält sich, als würde sie zum ersten Mal Tetris auf dem Gameboy spielen“.

    WIRED: Aber es gibt doch gesetzliche Regelungen, die digitale Agenda ist sogar Teil des Koalitionsvertrags. Es ist ja nicht so, als würde gar nichts passieren.
    Heise: Das sage ich auch nicht. Es gab einen nationalen Aktionsplan, der im September 2014 als Folge der digitalen Agenda veröffentlich wurde. Der Plan bleibt aber ein begrenzter Kompromiss. Da stehen gute Sachen drin, aber sie reichen bei weitem nicht aus. Anzukündigen, dass man zwei Datensätze pro Bundesbehörde veröffentlichen möchte, ist albern. Das habe ich dem zuständigen Ausschuss 2012 schon einmal erklärt. Seitdem ist einfach mal nichts passiert.

    WIRED: Kling resigniert.
    Heise: Wir haben 2015. Keiner würde heute mehr einen alten Gameboy kaufen, aber die Bundesregierung verhält sich genauso, als würde sie gerade zum ersten Mal Tetris spielen.

    5. Juni 2015 1
  • : re:publica – Finding Moments #rp15
    re:publica – Finding Moments #rp15

    Ein kurzer Film erinnert an die vergangene re:publica: Finding Moments #rp15.

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    5. Juni 2015 6
  • : Publikumspreis beim Grimme Online Award: Abstimmen für FragDenStaat!
    Publikumspreis beim Grimme Online Award: Abstimmen für FragDenStaat!

    FragDenStaat ist für den Grimme Online Award in der Kategorie Spezial nominiert. Das ist schön.

    Wer zusätzlich für das Portal beim Publikumspreis des Awards abstimmen möchte, kann das sehr gerne tun: Und zwar hier.

    5. Juni 2015
  • : Europäisches Déjà-vu: Fluggastdaten vs. Vorratsdatenspeicherung
    Europäisches Déjà-vu: Fluggastdaten vs. Vorratsdatenspeicherung

    Das Europaparlament hat heute Änderungsanträge für ein europäisches System zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR) diskutiert. Dieser Richtlininenentwurf ist schon seit 2011 in Planung und soll nun nach den Anschlägen in Frankreich und Dänemark mit mehr Überwachung für mehr Sicherheit sorgen. Da sich die Maßnahme gerade im zweiten Anlauf befindet und überhaupt ziemlich viele Parallelen zur gescheiterten Vorratsdatenspeicherung aufweist, haben die Organisationen Access und EDRi den Verlauf der beiden Richtlinien visualisiert:

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    Lizenz: Creative Commons CC-BY

    Mehr zum Thema PNR findet sich hier.

    4. Juni 2015 2
  • : Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere
    Wikileaks veröffentlicht TISA-Papiere

    WikiLeaks hat gestern siebzehn bisher geheime Dokumente und Verhandlungspapiere veröffentlicht, die den Verhandlungsstand von TISA (Trade in Services Agreement) betreffen. Bei TISA handelt es sich um ein seit 2013 verhandeltes internationales Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und der Europäischen Union mit verschiedenen weiteren Staaten wie Israel, Taiwan oder der Türkei. Ein Kapitel von TISA hatten wir bereits im Dezember vergangenen Jahres geleakt: Leak zeigt: Handelsabkommen TiSA könnte nationale Datenschutzbestimmungen aushebeln.

    Es betrifft also insgesamt über fünfzig Länder der Welt. Die Vereinbarungen sollen milliardenschwere Märkte umfassen, etwa in den Bereichen Dienstleistungen, Informationstechnik, Verkehr, Gesundheit und Bildung. Die veröffentlichten Dokumente sind aus dem Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2015.

    wikileaks-tisa

    TISA-Leak: siebzehn geheime Dokumente

    „Today’s release is the largest on secret TISA documents and covers numerous previously undisclosed areas. It contains drafts and annexes on issues such as air traffic, maritime, professional services, e‑commerce, delivery services, transparency, domestic regulation, as well as several document on the positions of negotiating parties. WikiLeaks has also published detailed expert analysis of the topics covered in today’s release.“

    4. Juni 2015 3
  • : Datenbank zeigt zivile Drohneneinsätze
    Screenshot: drones.newamerica.org
    Datenbank zeigt zivile Drohneneinsätze

    Der Begriff „Drohnen“ löst bei vielen ein mulmiges Gefühl im Bauch aus, und das nicht ganz zu unrecht. Die Bedrohungsszenarien reichen vom Drohnenkrieg in Pakistan oder Jemen – mit dem Militärflugplatz Ramstein als Herzstück – bis hin zur vergleichsweise harmlosen Verletzung der Privatsphäre zu Hause.

    Eine andere Seite zeigt das Projekt „World of Drones“ des Think Tanks New America Foundation, das auf einer Weltkarte zivile Einsätze von Drohnen anzeigt, die seit 2002 stattgefunden haben. Die Ansicht lässt sich umschalten, um Auskunft über die regulatorische Lage in den jeweiligen Nationalstaaten zu erhalten.

    Das Projekt nimmt für sich nicht in Anspruch, eine repräsentative Zusammenstellung von Drohnenflügen ins Netz zu stellen, sondern konzentriert sich auf nennenswerte zivile Flüge der letzten Jahre. Ausschließlich militärische und kommerzielle Einsätze bleiben dabei ausgenommen.

    Drone surveillance can help conservationists to protect endangered wildlife and aid scientists in understanding the changing climate; drone imagery can be used by advocates and analysts to document and deter human rights violations. UAVs can be used by first responders to search for lost people, or to evaluate the extent of damage after natural disasters like earthquakes or hurricanes.

    Dementsprechend richtet sich das Projekt und insbesondere die Regulations-Datenbank an Entwicklungshelfer und Menschenrechtsaktivisten, die Drohnen für zivile und nicht kommerzielle Zwecke einsetzen wollen. Dass es sich dabei um keine vollständige Datenbank handelt kann man jedoch wörtlich nehmen: Für Deutschland etwa ist bislang kein einziger Drohnenflug vorhanden. Das lässt sich jedoch gegebenenfalls leicht korrigieren, indem man ihn einfach selbst einträgt.

    4. Juni 2015
  • : Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen
    Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen

    Vergangene Woche hat Ansgar Koreng von JBB bei der Wikimedia-Veranstaltungsserie „Monsters of Law“ über „Minenfeld Bildrechte: Was Sie zu Fotografie und Nachnutzung wissen müssen“ geredet. Dabei ging es um Fragen wie: „Gibt es ein Recht am Bild der eigenen Katze?“

    Bei Wikimedia Deutschland gibt es eine Zusammenfassung und auch das Video:

    Was müssen Fotografinnen und Fotografen beachten, wenn sie ihre Bilder bei Wikimedia Commons hochladen oder über eine andere Plattform unter einer freien Lizenz veröffentlichen möchten? Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich frei lizenzierte Bilder nutzen möchte? Ansgar Koreng, Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Urheber- und Medienrecht und passionierter Hobbyfotograf, der selbst aktiv bei Wikimdia Commons ist, führte bei der sechsten Veranstaltung der Reihe Monsters of Law durch das “Minenfeld Bildrechte“.

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    Ansgar Koreng unterstützt uns bei unseren IFG-Widersprüchen und Klagen, und wir können wir ihn als Medien- und Urheberrechtsanwalt sehr empfehlen.

    4. Juni 2015
  • : Happy birthday: SELFHTML wird 20
    Happy birthday: SELFHTML wird 20

    Die Webseite SELFHTML von Stefan Münz feiert 20. Geburtstag. Ich bin ja ganz froh, nicht mehr soviel mit HTML zu tun haben zu müssen, aber vor allem im letzten Jahrtausend hat mir die Seite viel dabei geholfen, HTML zu verstehen. Schön, dass es sie immer noch gibt.

    Am 4. Juni 1995 startete Stefan Münz die SELFHTML-Dokumentation zu Webtechniken wie HTML, CSS und JavaScript. Angesichts des Mangels an deutschsprachigen Spezifikationen und störanfälligen, nicht kompatiblen Browsern wurde sie schnell zu der Anlaufstelle schlechthin im deutschsprachigen Web. Sie ermöglicht es seitdem Generationen von Interessierten selbst Webseiten zu erstellen und Inhalte im Internet zu publizieren.

    4. Juni 2015 1
  • : Letzte Fassung des Ratsvorschlages zur EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht
    Letzte Fassung des Ratsvorschlages zur EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht

    Statewatch.org hat die letzte Fassung des Vorschlags für eine EU-Datenschutzgrundverordnung des Rates der EU veröffentlicht. In dem Dokument mit Stand 1. Juni befinden sich noch zahlreiche Fußnoten, die einiges über die Positionen der einzelnen Länder verraten. In den letzten Monaten ist immer mehr zu Tage getreten, dass einige Mitgliedsstaaten – ganz vorn dabei Deutschland – unter Lobbyeinfluss versuchen, den Text der Verordnung zu verwässern, so dass „wirtschaftsfreundlich“ schwächerer Datenschutz die Folge sein könnte.

    Am 15./16. Juni wird es eine Abstimmung des Rates über das Dokument geben. Nach der Einigung im Rat beginnt die Trilog-Phase, in der sich Parlament, Rat und Kommission nochmals einigen müssen.

    4. Juni 2015 1
  • : Interview mit PGP-Erfinder Phil Zimmermann bei futurezone
    Interview mit PGP-Erfinder Phil Zimmermann bei futurezone

    Auf futurezone.at ist ein Interview mit PGP-Erfinder Phil Zimmermann erschienen. Er spricht darüber, warum er mit seiner Firma in die Schweiz gezogen ist, über die sich wiederholenden Bemühungen der Regierungen, Verschlüsselungssoftware zu kompromittieren, die Schwierigkeiten von Mailverschlüsselung und darüber, dass Zimmermann PGP nicht mehr nutzt, „weil ich iPhones und iPads nutze. PGP funktioniert darauf nicht.“

    Gute Laune macht das Interview nicht, vor allem am Ende, als Zimmermann über die von seiner Firma entwickelten Blackphones – Krypto-Smartphones – redet:

    Wenn die NSA hinter Ihnen her ist, wird Sie auch das Blackphone nicht schützen. Sie finden immer einen Weg. Die NSA kommt überall rein.

    4. Juni 2015 7
  • : Digitale Agenda: Merkels Drohung mit der Breitband-Strategie
    Digitale Agenda: Merkels Drohung mit der Breitband-Strategie

    Sascha Lobo hat sich eine Image-Broschüre der Bundesregierung zur Digitalen Agenda durchgelesen: Merkels Drohung mit der Breitband-Strategie.

    Diese Ankündigung macht wirklich Mut. Anfang 2008 wollte die Regierung Merkel das Problem fehlender Breitbandanschlüsse „binnen 12 Monaten lösen“. 2009 traute sich Merkel zu sagen: „Wir haben uns sehr ambitionierte Ziele gesteckt, nämlich den Zugang zum Breitband erst einmal in der schmalen Variante von einem Megabit…“. Außerdem versprach Merkel drei Viertel der Haushalte 50 Mbit/s bis 2014, „und zwar mindestens“. 2010 bekräftigte sie beide Zahlen, geklappt hat es leider trotzdem nicht.

    2011 wiederholte die Bundesregierung, dass 1 Mbit/s für alle ein „ehrgeiziges Ziel“ sei und strich zugleich den Plan für die Breitband-Grundversorgung. 2012 machte Merkel einen Premiumscherz: „Wenn man jemandem mal Ruhe beibringen will, dann könnte man ihn in eine Ecke setzen, wo gerade mal ein Megabit pro Sekunde zur Verfügung steht.“ Und doch erklärte noch 2013 die Bundesnetzagentur, ein Megabit pro Sekunde sei Breitband im Sinne der Bundesregierung. Kurz vor 2014 wurde bekannt, dass die im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehene Summe von eine Milliarde Euro für den Breitbandausbau in letzter Minute gestrichen wurde. Vor diesem Hintergrund muss das Versprechen von „50 Mbit/s bis 20XX“ betrachtet werden.

    3. Juni 2015 2
  • : Interview mit der !Mediengruppe Bitnik (Video)
    Interview mit der !Mediengruppe Bitnik (Video)

    Wir haben ein Interview mit dem Schweizer Künstlerkollektiv !Mediengruppe Bitnik über Massenüberwachung und ihr wohl bekanntestes Werk, den Random Darknet Shopper geführt.

    Das Kollektiv sieht das Internet als ihr künstlerischen Medium und gelangten zu Bekanntheit, als der von ihnen programmierte Random Darknet Shopper sich selbständig unter anderem MDMA-Pillen kaufte. Was der Bot erwarb, wurde dann in der Darknet-Ausstellung des Kollektivs gezeigt. Diese wurde aufgrund der von den Behörden als illegal eingestuften Waren jedoch beschlagnahmt und Strafanzeige gegen das Kollektiv gestellt. Jedoch wurde diese dann später fallen gelassen. Das Gespräch wurde auf der der re:publica ‘15 geführt.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    3. Juni 2015
  • : Dokumentation: Youtuber – Stars einer neuen Generation
    Dokumentation: Youtuber – Stars einer neuen Generation

    Am 27. Mai wurde eine Dokumentation der Oscar-nominierten Regisseurin Nanette Burstein über deutsche Youtuber veröffentlicht. Dabei begleitete sie die drei bekannteren YoutuberInnen LeFloid, Wohnprinz und Joyce. Die Youtuber erzählen von ihrer Motivation, ihren Anfängen und wie sich ihre Leben verändert haben.

    Letztendlich zeigt die Doku durchaus, welches Potential derartige Formate haben. Gerade LeFloid versucht zumindest, zu Diskussionen anzuregen und gerade eben ein eher junges Publikum für das aktuelle Weltgeschehen zu interessieren. Dadurch ergibt sich auch eine gewisse Verantwortung. Gerade politisch relativ unbedarften Teenagern komplexere politische Zusammenhänge zu vermitteln, erfordert ein gewisses Feingefühl. Damit hatte der Youtuber Dner auch schon seine Probleme, als er in einem seiner Videos offen Sympathien für die AfD bekundete.

    Nun ist es aber durchaus so, dass es eben auch Beauty‑, Comedy- und besonders Gaming-Channels gibt wie Sand am Meer. Diese Thematik klingt nur ein Mal ganz kurz an. Auch wird kein Wort darüber verloren, welche Rolle das Internetvermarktungsunternehmen Mediakraft für deutsche Youtuber spielt. Besonders jemand wie LeFloid, der bei Mediakraft unter Vertrag stand, hätte hier Einblicke liefern können.

    Auch wenn Youtuber ihr Hobby, wie in der Doku erwähnt, inzwischen professionell betreiben und somit zu ihrem Beruf gemacht haben, wurde wohl nicht verstanden, dass ihr Produkt nicht ganz neu ist. Letztendlich wird auch hier etwas verkauft, das so alt ist wie Popkultur selber: einen Star zum Anfassen. Was früher sogenannte Castingbands waren, sind heute Youtuber, und was die Bravo war, ist heute Youtube.

    3. Juni 2015
  • : Frontal 21: Schleichwerbung im Netz. Gekaufte Blogger, manipulierte Kids
    Frontal 21: Schleichwerbung im Netz. Gekaufte Blogger, manipulierte Kids

    Frontal 21 hat gestern über „Schleichwerbung im Netz. Gekaufte Blogger, manipulierte Kids“ berichtet. Das gibts in der Mediathek zu sehen und auf Youtube.

    Immer mehr Großunternehmen machen Schleichwerbung im Internet. Die Industrie bezahlt Blogger oder Videokünstler, die dann in sozialen Netzwerken wie YouTube, Facebook, Twitter oder Instagram versteckte Produkt- oder Markenempfehlungen unterbringen. Das ist das Ergebnis einer Recherche von Frontal21.

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    3. Juni 2015 16