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Linktipps der Redaktion

  • : Jede Regierung lügt: Dokumentarfilm über investigativen Journalismus in USA
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    Jede Regierung lügt: Dokumentarfilm über investigativen Journalismus in USA

    Der kanadische Dokumentarfilm All Governments Lie ist derzeit in der Arte-Mediathek zu sehen: „Jede Regierung lügt – Wahrheit, Manipulation und der Geist des I. F. Stone“. Der Film aus dem Jahr 2016 berichtet über unabhängigen, kritischen und investigativen Journalismus in den USA und besuchte dafür u.a. The Intercept, Michael Moore und Democracy Now.

    Herausgekommen ist eine interessante Dokumentation mit spannenden Einblicken. Was man dabei aber beachten sollte, bevor man die dort formulierten Inhalte und die Kritik am System verinnerlicht: Das Medien- und Politiksystem in den USA ist anders als in Deutschland und Europa.

    „All governments lie“ – „Jede Regierung lügt“, diesen Spruch des amerikanischen Ausnahme-Journalisten I.F. Stone macht sich eine starke Generation investigativer Journalisten wie Laura Poitras, Amy Goodman, Jeremy Scahill oder Michael Moore zum Motto, um Lügen und Betrügereien von Regierungen aufzudecken und mit Fakten zu widerlegen.

    Die Dokumentation steht bis zur Depublizierung in der Mediathek.

    (Der im Titel erwähnte Isidor Feinstein Stone war ein amerikanischer investigativer Journalist und Schriftsteller.)

    12. Oktober 2018
  • : Verdeckte MDR-Recherche zu Datenhandel und Profiling
    Ein MDR-Team recherchierte verdeckt unter Datenbrokern.
    Verdeckte MDR-Recherche zu Datenhandel und Profiling

    Eine Gruppe von MDR-Journalistinnen hat ein spannendes Experiment zum Handel mit personenbezogenen Daten in Deutschland durchgeführt. Mithilfe eines Online-Gewinnspiels wurden zunächst Daten über 150 Personen gesammelt. Über eine für ihre Forschungszwecke gegründete Scheinfirma haben sie diese Daten an vier Unternehmen (Datenbroker) herangetragen. Das Ziel bestand darin, den Gewinnspieldatensatz mit weiteren sensiblen Informationen anzureichern und somit detailliertere Profile zu erhalten – ein typischer Vorgang in der Datenindustrie also.

    Die Ergebnisse sind beängstigend: Ohne dass ihre Scheinfirma jemals hinterfragt oder ihr Vorhaben mit den Daten geprüft wurde, sind die Journalistinnen unter geringem Aufwand an viele weitere Attribute ihrer Gewinnspielteilnehmer*innen gelangt. Drei Unternehmen sagten zu, selbst sensible Daten wie die sexuelle Orientierung bereitstellen zu können. Ein Unternehmen rechtfertige diesen leichtfertigen Umgang mit besonders schützenswerten Informationen so:

    Es geht nicht um Diskriminierung, es geht um statistische Diskriminierung.

    Im Lateinischen bedeutet discriminare „unterscheiden“. „Statistische Diskriminierung“ heißt also unterscheiden, einteilen oder kategorisieren auf Basis von Statistik. Das klingt im ersten Moment neutral und gar nicht schlimm, soll aber darüber hinwegtäuschen, dass die gängige Praxis vielfach diskriminierend ist und sich konkret auf das Leben von Menschen auswirkt. Ob wir einen Kredit kriegen oder beim Versandhändler per Vorkasse bezahlen müssen, wird heute je nach persönlichem Profil entschieden, wie es im spannenden MDR-Beitrag (8:38 Minuten) heißt.

    Nach einem Hinweis des Rechercheteams haben wir ein Detail in diesem Beitrag korrigiert: Die MDR-Journalistinnen verfügen nicht tatsächlich über die Daten zur sexuellen Orientierung, sondern haben für diese lediglich drei Angebote von Unternehmen erhalten.

    11. Oktober 2018 1
  • : Wen wählen? „Digital-O-Mat“ für Bayern und Hessen online
    Der Digital-O-Mat hilft bei der Entscheidungsfindung (Symbolbild)
    Wen wählen? „Digital-O-Mat“ für Bayern und Hessen online

    Vor den bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen lässt sich mit wenigen Klicks ermitteln, wie die jeweiligen Parteien zu wichtigen netzpolitischen Themen stehen. Der „Digital-O-Mat“ fragt dabei 14 (in Bayern) respektive zehn (in Hessen) Themenfelder ab und hilft so bei der Entscheidungsfindung.

    Beim Digital-O-Mat handelt es sich um ein Projekt der Koalition Freies Wissen, der Wikimedia Deutschland, der Chaos Computer Club, die Digitale Gesellschaft und viele weitere zivilgesellschaftliche Gruppen angehören. Zum Start der hessischen Variante erklärte die Initiative:

    Digitale Themen gewinnen auch im Alltag der Wählerinnen und Wähler zunehmend an Bedeutung, kommen in der allgemeinen Wahlberichterstattung jedoch oft zu kurz. Der Digital-O-Mat gibt einen Überblick über die jeweiligen Parteipositionen zu netzpolitisch relevanten Themen und erleichtert auf dieser Grundlage die informierte Wahlentscheidung. Die netzpolitischen Standpunkte der Parteien zu den Themen Informationsfreiheitsgesetz, freier Zugang zu öffentlich finanzierten Inhalten, die Verwendung von Open-Source-Software in Bildung und öffentlicher Verwaltung, Gemeingutstatus von Kunst im digitalen Raum, automatisierte Überwachung sowie die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen dabei diesmal im Mittelpunkt.

    11. Oktober 2018 5
  • : Verfassungsbeschwerde gegen Polizeiaufgabengesetz Bayern
    Verfassungsbeschwerde gegen Polizeiaufgabengesetz Bayern

    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und das Bündnis #noPAG legen Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz ein. Vertreter der beiden Organisationen werden den Beschwerdeantrag morgen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe formal einreichen.

    Das bayerische Polizeiaufgabengesetz erlaubt der Polizei dutzende neue Eingriffsmaßnahmen und Handlungsmöglichkeiten. So kann die Polizei nun dank der Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“ Menschen durch Drohnen überwachen lassen oder Smartphones und Laptops mit Staatstrojanern hacken.

    Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer kritisiert das Gesetz harsch:

    Das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird zu Recht als das härteste Polizeigesetz seit 1945 bezeichnet. […] Es enthält nicht nur hochproblematische Einzelmaßnahmen, wie den Einsatz von Explosivmitteln zur Gefahrenabwehr oder von Staatstrojanern zu Überwachungszwecken, sondern verstößt auch gegen zentrale rechtsstaatliche Grundsätze.

    5. Oktober 2018 3
  • : Reisewarnung für Neuseeland: Passwort gegen Einreise
    Reisewarnung für Neuseeland: Passwort gegen Einreise

    Bei der Einreise nach Neuseeland droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 neuseeländischen Dollar (rund 2.800 Euro) für Menschen, die ihr Handy oder ihren Laptop gegenüber dem Zoll nicht entsperren wollen. Zudem müssen sie fürchten, dass ihr Gerät beschlagnahmt wird. Nach dem Customs and Excise Act of 2018, welcher seit dem ersten Oktober in Kraft ist, müssen Reisende dem Zoll Zugang zu ihren elektronischen Geräten geben, falls ein „begründeter Anlass“ („reasonable cause“) vorliegt. Was darunter zu verstehen ist, definiert das Gesetz allerdings nur schwammig.

    Den neuseeländischen Behörden ist es freilich nur gestattet, auf dem Gerät gespeicherte Daten abzugreifen. In der „Cloud“ abgelegte Daten fallen nicht unter die Befugnisse des Gesetzes. So bleibe es Kriminellen frei, alle belastenden Daten in die Cloud zu laden und mit einem gesäuberten Telefon zu reisen, kritisiert die Bürgerrechtsorganisation New Zealand Council for Civil Liberties. Stattdessen werde das Gesetz hauptsächlich normale Reisende treffen, die ihre persönlichen Informationen freigeben müssen oder ihr/en Smartphone/Laptop verlieren:

    Es scheint eher so, dass es normale gesetzestreue Menschen betrifft, die verpflichtet sind, ihre persönlichen Informationen freizugeben oder ihr Smartphone verlieren. […] Zollbeamte können jedes beliebige Gerät an sich nehmen und durchsuchen.

    Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat ein Handbuch mit technischen Tipps zum Überqueren der US-Grenzen veröffentlicht, die nun auch für die Einreise nach Neuseeland hilfreich sein dürften.

    4. Oktober 2018 6
  • : Niedersachsen: SPD-Experte fordert Staatstrojaner bei Gerüch(t)en
    Staatstrojaner: Reinkommen oder draußen bleiben? Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/maha-online/">Martin Haase</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>.
    Niedersachsen: SPD-Experte fordert Staatstrojaner bei Gerüch(t)en

    Die große Koalition in Niedersachsen will demnächst das umstrittene Polizeigesetz beschließen. Wir haben ausführlich über den Vorschlag berichtet und dem Landtag auch eine eigene Stellungnahme vorgelegt.

    Manchmal fragen wir uns, ob allen Verantwortlichen bewusst ist, worüber sie diskutieren und was sie fordern. Zum Beispiel Ulrich Watermann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion und innenpolitischer Sprecher der Partei. Also der SPD-Experte für das niedersächsische Polizeigesetz.

    Laut Kreiszeitung äußerte Watermann auf einer Veranstaltung des SPD-Kreisverbandes in Syke eine steile These zum Thema Staatstrojaner: Wenn Küchengerüche Staatstrojaner-Einsätze rechtfertigen.

    Am Thema Onlinedurchsuchung und dem sogenannten Staatstrojaner erklärte er, warum das Gesetzesvorhaben in vielen Fällen eine „mildere Form“ der Staatsgewalt darstelle. Dazu führte er das jüngste Beispiel einer ausländischen Großfamilie an, die von ihren Nachbarn des Bombenbaus bezichtigt wurde.

    Kanister mit riechenden Substanzen hatten den Verdacht geschürt. Eine groß angelegte Hausdurchsuchung durch das SEK im Anschluss ergab jedoch, dass die Familien lediglich Lebensmittel zubereitet hatte. Eine Onlinedurchsuchung hätte hier schnell ergeben, so Watermann, dass auf dem Computer der Familie zahlreiche Rechnungen den Bezug der Lebensmittel belegen. Der durchgeführte SEK-Einsatz hätte verhindert werden können.

    Mit anderen Worten: Demnächst schaut die Polizei direkt mit dem Staatstrojaner vorbei, wenn jemand seinen Nachbarn anschwärzt?

    In unserer Stellnugnahme formulierten wir u.a. diese Kritik am geplanten Staatstrojaner:

    Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (§ 33)
    Der staatliche Einsatz von Spähsoftware hat zum Ziel, informationstechnische Systeme dauerhaft zu infiltrieren, um Kommunikations- oder andere Daten auszuleiten. Der Chaos Computer Club hat in einer Stellungnahme die technische Realität und die gesellschaftlichen Implikationen des staatlichen Einsatzes von Spionagesoftware treffend zusammengefasst.

    Ganz praktisch gibt es derzeit keine rechtskonforme einsatzbereite Software. Zudem sind „alle bisherigen Versuche, Staatstrojaner für deutsche Behörden zu entwickeln und einzusetzen, entweder gescheitert oder als rechtswidrig eingestuft worden.“

    Darüber hinaus wird durch die Entwicklung von Staatstrojanern die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger gefährdet: „Da für Trojaner Sicherheitslücken benötigt werden, müssen diese gefunden oder erworben werden. Solche Sicherheitslücken, die absichtlich geheimgehalten werden, stellen eine erhebliche Gefährdung für kritische Infrastrukturen, Behörden, Wirtschaft und Privatpersonen dar.“ Aufgrund dieser „erheblichen und strukturellen Risiken für die IT-Sicherheit [ist der Einsatz von Schadsoftware durch den Staat] grundsätzlich abzulehnen.“

    4. Oktober 2018 6
  • : Hintergrund: Warum multinationale Konzerne wenig Steuern zahlen
    Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
    Hintergrund: Warum multinationale Konzerne wenig Steuern zahlen

    Der Deutschlandfunk Hintergrund geht in einem Beitrag über Europa und die Steuerflucht von Tom Schimmeck der Frage nach, „Warum multinationale Konzerne wenig Steuern zahlen“?

    50 Euro für eine Million Euro Gewinn: Apple musste am Unternehmenssitz Irland nur 0,005 Prozent Unternehmenssteuern abführen. Möglich ist das, weil EU-Staaten sich zu Steueroasen machen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will das ändern – doch bei 28 Finanzministern wird das schwierig.

    Hier ist die MP3.

    4. Oktober 2018 2
  • : Darauf hat die Welt gewartet: Smarte Inseln
    Der Leuchtturm von Belle-Île-en-Mer.
    Darauf hat die Welt gewartet: Smarte Inseln

    Belle-Île-en-Mer heißt sie, in etwa „Schöne Insel im Meer“, und man kann ahnen, was damit gemeint ist. Gut 5.000 Menschen wohnen dort, etwa zwanzig Kilometer von der französischen Küste entfernt. Geht es nach Renault, ist Schönheit nicht genug: Die Insel in der Bretagne soll, wie auch zwei andere portugiesische Inseln, „smart“ werden.

    Der französische Autohersteller verschenkt zwanzig E‑Autos, will die Batterien von elektrischen Autos für die Stromversorgung während Verbrauchsspitzen nutzen und bekommt damit – wie man sieht – Medienaufmerksamkeit. Ob die Insel in dem Zuge unbenannt wird, vielleicht in „Smart-Île-en-Mer“, ist nicht bekannt.

    26. September 2018 3
  • : EU-Gericht gegen Transparenz: Reisekosten von EU-Abgeordneten bleiben geheim
    EU-Parlament in Straßburg
    EU-Gericht gegen Transparenz: Reisekosten von EU-Abgeordneten bleiben geheim

    Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass Reisekosten und Personalkosten-Zulagen von EU-Parlamentariern geheim bleiben dürfen. Damit geht ein jahrelanger Kampf um mehr Transparenz bei den Ausgaben der Abgeordneten zu Ende. Die Klage eingebracht hatte 2015 ein europäischer Verband von Investigativjournalisten, The MEPs Project.

    Die Deutsche Welle berichtet dazu:

    Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Journalisten nicht nachgewiesen hätten, inwiefern die Übermittlung der fraglichen Daten notwendig sei, um eine ausreichende Kontrolle der Ausgaben der Parlamentarier im Zuge ihres Mandats sicherzustellen und die behaupteten Unzulänglichkeiten der bestehenden Kontrollmechanismen zu beheben.

    Die Behauptung des Gerichts wird aber durch mehrere Recherchen zum Umgang von Abgeordneten mit öffentlichen Mitteln ad absurdum geführt. 2017 zeigte The MEPs Project etwa in einer Recherche, dass viele Parlamentarier dubioserweise keine Angaben zum Sitz ihrer von Steuergeld subventionierten Wahlkreisbüros machen wollen. Auch davor gab es immer wieder Berichte über falsche Abrechnungen. Transparency International kritisierte das Urteil des Gerichts als „äußerst enttäuschend“.

    Update: In der ersten Version war irrtümlich von Europäischen Gerichtshof (EuGH) statt vom Gericht der Europäischen Union (EU-Gericht) die Rede. Ich habe den Fehler nachträglich korrigiert.

    25. September 2018
  • : Britische Geheimdienste sammelten illegalerweise Daten von Privacy International
    Britische Geheimdienste sammeln Massen an Daten
    Britische Geheimdienste sammelten illegalerweise Daten von Privacy International

    Die drei größten britischen Geheimdienste MI5, MI6 und GCHQ gaben heute zu, dass sie illegalerweise Daten von Privacy International (PI) sammelten. Darüber berichtet PI, eine internationale NGO, heute auf ihrer Internetseite. Das rechtswidrige Datenaufhäufen geschah im Zuge der beiden Programme Bulk Communications Data (BCD) und Bulk Personal Datasets (BPD), bei denen eine enorme Menge an Daten erfasst wird. Diese Informationen zu der illegalen gehemdienstlichen Praxis kamen durch Privacy Internationals Klage gegen die BCD- und BPD-Programme vor dem Investigatory Powers Tribunal (IPT) zu Tage. Das IPT ist ein von der britischen Regierung unabhängiges Geheimgericht, das sich mit Klagen gegen die Überwachung durch öffentliche Einrichtungen auseinandersetzt.

    Die britischen Geheimdienste betonten über die letzten Jahre immer wieder, dass ihre Überwachungsprogramme nicht gleichbedeutend mit der Massenüberwachung von unschuldigen Bürgern seien. In Wahrheit jedoch war Privacy International Teil von Ermittlungen des britischen Inlandsgeheimdienstes MI5, da ihre Daten in einer der riesigen Datenbanken der Geheimbehörde aufzufinden waren. Laut dem Twitter-Account von Privacy International löschte das MI5 die illegalerweise gesammelten Daten einen Tag, bevor Privacy International darüber informiert wurde, dass diese Daten überhaupt existieren. Caroline Wilson von Privacy International äußerte sich wie folgt:

    Die heutigen Veröffentlichungen sind aus mehreren Gründen beunruhigend. Die massenhafte Sammlung von Kommunikations- und Personendaten durch britische Geheimdienste ist so weitreichend, wie wir es uns immer vorgestellt haben – es erfasst fast alle, einschließlich Menschenrechtsorganisationen wie Privacy International.

    25. September 2018
  • : Protest im Hambacher Forst: Angriff auf RWE-Server
    Baumhaus im Hambacher Forst
    Protest im Hambacher Forst: Angriff auf RWE-Server

    Laut einem Bericht vom Westdeutschen Rundfunk war die Internetseite des Energiekonzerns RWE gestern Abend teilweise nicht erreichbar. Eine Masse an Mail-Anfragen hatte die Server des Unternehmens zeitweise überlastet, doch inzwischen haben IT-Spezialisten von RWE das Problem gelöst. Kurz zuvor drohte eine mechanische Stimme auf dem Youtube-Kanal „Anonymous Deutsch“ damit, die Server des Konzerns anzugreifen und die Internetseite vom Netz zu nehmen, sollte die geplante Rodung des Hambacher Forsts nicht gestoppt werden. Laut RWE-Sprecherin Stephanie Schunk erstattete der Konzern Strafanzeige gegen Unbekannt.

    RWE muss sich seit Längerem mit Kritik auseinandersetzen, da man das Waldgebiet im Westen Nordrhein-Westfalens roden will, um dort weiter Braunkohle abbauen zu können. Nach einem mehrtägigen Moratorium setzt die Polizei die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst heute weiter fort.

    Ob der Hacker-Angriff im Zusammenhang mit den Protesten um den Hambacher Forst steht, konnte die RWE-Sprecherin nicht bestätigen.

    25. September 2018 10
  • : eGovernment funktioniert – zumindest bei Entlassungsurkunden
    Hans-Georg Maaßen. Bild: <a href="https://www.verfassungsschutz.de/en/zoom/_bfv-praesident-dr-maassen-portrait-4.jpg">Bundesamt für Verfassungsschutz</a>.
    eGovernment funktioniert – zumindest bei Entlassungsurkunden

    eGovernment hat in Deutschland keinen guten Ruf. Das liegt auch daran, dass seit Jahrzehnten versprochen wird, dass „Daten laufen lernen“ sollen. Aber bei den Bürgern kommen kaum funktionstüchtige Anwendungen an, die tatsächlich Wege zu den Ämtern einsparen.

    Aber zumindest eine Anwendung funktioniert prima, wie die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg (Fraktion Die Linke) herausgefunden hat: Eine Entlassungsurkunde kann man im Intranet des Bundes automatisiert erstellen lassen. Anke Domscheit-Berg hat für Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Beispielvideo erstellt, wie die Entlassungsurkunde für unseren Bundesverfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen ausgestellt werden könnte.

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    17. September 2018 2
  • : Bundesregierung diskutiert rechtlichen Rahmen für „Hack-Backs“
    Die Bundesregierung setzt den eingeschlagenen Weg fort.
    Bundesregierung diskutiert rechtlichen Rahmen für „Hack-Backs“

    Vertreter der Bundesregierung erklärten auf einer Konferenz in Berlin, dass sie weiterhin an der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für sogenannte „Hack-Backs“ arbeiten. Unter Hack-Backs versteht man beispielsweise das Lahmlegen von angreifenden Servern oder das Löschen von gestohlenen Daten.

    13. September 2018 2
  • : Call for Participation für den 35C3 gestartet
    Die Leipziger Messe zwischen Weihnachten und Neujahr.
    Call for Participation für den 35C3 gestartet

    Vom 27. bis 30. Dezember findet der Chaos Communication Congress statt, zum zweiten mal in der Leipziger Messe. Der Chaos Computer Club ruft bis zum 15. Oktober zur Einreichung von Vorträgen auf.

    Ein Leitfaden gibt Hinweise dazu:

    An vier Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr kommen tausende Hacker, Technikfreaks, Bastler, Künstler, Utopisten oder einfach Interessierte in Leipzig zusammen, um sich auszutauschen, sich zuzuhören, voneinander zu lernen und miteinander zu feiern.

    Wir freuen uns auf Eure Einreichungen in einem unserer sechs Tracks:

    • Art & Culture,
    • Ethics, Society & Politics,
    • Hardware & Making,
    • Security,
    • Science und
    • Resilience.

     

    13. September 2018 3
  • : Urheberrecht: Axel Voss weiß nicht genau, was in seinem Gesetz steht
    Axel Voss nach der Abstimmung über die Urheberrechtsrichtlinie
    Urheberrecht: Axel Voss weiß nicht genau, was in seinem Gesetz steht

    Der CDU-Politiker Axel Voss ist Berichterstatter des EU-Parlaments für die umstrittene Copyright-Reform, die gestern grünes Licht der Abgeordneten erhielt. Als solcher ist Voss so etwas wie der Vater des neuen Urheberrechtes, gemeinsam mit dem Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger, der es damals auf den Weg gebracht hatte. Doch Papa wusste gestern nach der Abstimmung in Straßburg offenkundig nicht so genau Bescheid, was in dem fertigen Text eigentlich alles drin steht.

    Ein schwedischer Journalist konfrontierte Voss nach der Abstimmung mit einem wenig beleuchteten Aspekt: Dass der nun beschlossene Entwurf praktisch jedes Foto oder Video bei einer Sportveranstaltung zur Urheberrechtsverletzung machen würde. Der CDU-Politiker antwortete etwas perplex: „Nun, wir sind überrascht, dass das im Text ist, und wir werden es erst noch besprechen.“ (Eine Tonaufnahme des Gesprächs findet sich am Ende des schwedischsprachigen Artikels.) Kollege Emanuel Karlsten aus Schweden fasst aus seiner Sicht zusammen, was er daran so skandalös findet:

    Das sind Berufspolitiker, die einen der wichtigsten Beschlüsse ihrer Laufbahn getroffen haben, für sich selbst und für Europa, aber sie wissen kaum, was sie da abgestimmt haben. Ja, die EU-Bürokratie hat eingebaute Mechanismen, die es erlauben, den Entwurf noch anzupassen, aber Voss hat nun einen Auftrag des Parlaments erhalten, die Sache genau so umzusetzen. Und doch will er jetzt das Gegenteil machen? *

    Es handelt sich im Übrigen nicht um das erste Mal, dass Voss in für die Urheberrechtsreform wichtigen Fragen mit Nicht-Wissen glänzt. Doch es hilft alles nichts, der CDU-Politiker wird als führende Figur des Parlaments die Reform durch den sogenannten Trilog mit EU-Kommission und Mitgliedsstaaten steuern. Mal sehen, ob danach das Filmen bei Sportveranstaltungen noch erlaubt ist.

    ( * ) Meinem rostigen Schwedisch half Google Translate auf die Sprünge. Nachsatz: Auf Leser-Hinweise hin habe ich den ersten Satz des Zitats ins Plural gesetzt.

    13. September 2018 20
  • : Donnerstag im Landtag und im Stream: Aktuelle Stunde zum niedersächsischen Polizeigesetz
    Protestschild von der Demonstration gegen das geplante niedersächische Polizeigesetz am 8. September in Hannover.
    Donnerstag im Landtag und im Stream: Aktuelle Stunde zum niedersächsischen Polizeigesetz

    Am Donnerstagmorgen diskutiert der niedersächsische Landtag über das geplante neue Polizeigesetz und über die jüngste Großdemo gegen dieses Vorhaben. Die Landtagsfraktion der Grünen beantragte eine Aktuelle Stunde unter dem Titel „#noNPOG – klare Ansage an die GroKo: 15 000 Menschen sagen Nein zum neuen Polizeigesetz“. Am vergangenen Samstag waren in der Landeshauptstadt Hannover tausende Menschen zusammengekommen, um gegen die von der rot-schwarzen Landesregierung geplante Verschärfung des Polizeirechts und den Ausbau staatlicher Überwachungsbefugnisse zu protestieren.

    Die Diskussion wird auf der Webseite des Landtags live übertragen. Laut Tagesordnung [PDF] findet die aktuelle Stunde zwischen 9:10 und 10:40 Uhr statt. Die genaue Uhrzeit steht noch nicht fest, vorher wird über die Ereignisse in Chemnitz debattiert.

    Die nächste größere Möglichkeit, um gegen die Verschärfung der Polizeigesetze überall im Land zu demonstrieren, ist übrigens Samstag, der 13. Oktober. Im Rahmen der Großdemo #unteilbar wird auch eine Teildemonstration unter dem Motto „Freiheit statt Angst – stoppt die Polizeigesetze“ stattfinden.

    11. September 2018
  • : Großdemonstration #noNPOG am
    8. September in Hannover
    Das Bündnis noNPOG ruft zur Demo in Hannover auf.
    Großdemonstration #noNPOG am
    8. September in Hannover

    Morgen findet in Hannover eine Großdemonstration gegen das geplante neue niedersächsische Polizeigesetz statt. Die Demonstration wird von einem breiten Bündnis von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen getragen. Der Protestzug startet um 13 Uhr auf dem Ernst-August-Platz und endet mit einer Abschlusskundgebung vor dem niedersächsischen Landtag.

    Im Aufruf zur Demonstration schreibt das Bündnis:

    Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor. Aber auch in anderen Bundesländern sehen wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausbauen. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen. Den Gesetzentwurf “NPOG” der niedersächsischen Landesregierung lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft, ein so genannter Paradigmenwechsel. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt die Gewaltenteilung infrage.

    netzpolitik.org hat in den vergangenen Monaten viel über die Welle an neuen Polizeigesetzen berichtet. Marie Bröckling und Constanze Kurz sprechen im netzpolitik.org-Podcast über die Novelle in Niedersachsen, zu der Marie Bröckling eine Stellungnahme verfasst hat.

    7. September 2018
  • : Polizei nutzt mehr als 330 Social-Media-Profile
    Vermittelt die Polizei nur eine begrenzte Sicht der Dinge?
    Polizei nutzt mehr als 330 Social-Media-Profile

    Laut einer Umfrage des Medienmagazins Zapp betreibt die Polizei in Deutschland 332 Profile auf Social-Media-Plattformen. Darunter sind 159 Twitter-Accounts und 138 Facebook-Accounts. Die restlichen 35 Profile verteilen sich auf Instagram, Youtube oder Snapchat. Zur Pflege der Accounts beschäftigt die Polizei bundesweit 80 Social-Media-Manager. Bei der niedersächsischen Polizei ist man sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat zwölf Polizeibeamte mit persönlichen Social-Media-Accounts ausgestattet. Die followerstärksten Profile der Polizei sind das Polizeipräsidium München mit über 450.000 und die Polizei Berlin mit über 400.000 Followern auf Twitter.

    Der Polizei geht es darum sichtbar und erreichbar zu sein, doch das Engagement der Gesetzeshüter in den sozialen Netzwerken stößt auch auf Kritik. Netzpolitik.org hat vor ein paar Monaten eine Datenanalyse von mehr als hundert polizeilichen Twitterkonten durchgeführt und aufgezeigt, wie sich die Polizei in dem sozialen Netzwerk eine neue Öffentlichkeit schafft. Der Polizei- und Konfliktforscher Dr. Peter Ullrich äußerte sich gegenüber Zapp ebenfalls kritisch.

    Mit der Nutzung von Twitter vollzieht die Polizei […] eine problematische Gratwanderung, sobald sie aktiv in die politische Deutung der Ereignisse eingreift, in denen sie zudem Konfliktbeteiligte ist.

    6. September 2018 4
  • : 75. Netzpolitischer Abend heute in Berlin
    Jeden ersten Dienstag im Monat: Der Netzpolitische Abend der DigiGes in Berlin
    75. Netzpolitischer Abend heute in Berlin

    Wie an jedem ersten Dienstag im Monat findet heute der Netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft in der c‑base Berlin statt.

    Auf dem Programm der c‑base stehen diesmal:

    Die c‑base findet sich in der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist ab 19:15 Uhr, los geht’s gegen 20 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream auf c‑base.org. Der Eintritt ist frei.

    4. September 2018
  • : Kalifornien sichert Netzneutralität – wenn es die Gerichte zulassen
    Der bevölkerungsreichste US-Bundesstaat Kalifornien hat Regeln zur Netzneutralität beschlossen.
    Kalifornien sichert Netzneutralität – wenn es die Gerichte zulassen

    Das kalifornische Landesparlament hat Ende letzter Woche Regeln zur Netzneutralität beschlossen. Setzt der (wie die Legislative ebenfalls demokratische) Gouverneur Jerry Brown seine Unterschrift unter das Gesetz, wäre der Zugang zum offenen Netz an der gesamten US-Westküste sichergestellt. Zuvor hatten die Bundesstaaten Oregon und Washington ähnliche Gesetze erlassen, Montana reagierte mit einer Exekutivverfügung.

    Die Bundesstaaten sahen sich zum Handeln gezwungen, weil die seit dem Amtsantritt des US-Präsidenten Donald Trump republikanisch dominierte Telekom-Aufsicht FCC (Federal Communications Commission) im Vorjahr die aus der Obama-Ära stammenden Regeln widerrufen hat. Zugleich wollte die Regulierungsbehörde den Bemühungen einzelner Bundesstaaten einen Riegel vorschieben, die solche Regeln auf eigene Faust wieder einführen wollen. Ob die FCC als Bundesbehörde die Autorität besitzt, einschlägige Gesetze von Bundesstaaten außer Kraft zu setzen, ist nun Gegenstand von Gerichtsverfahren, die von Netzbetreibern angestrengt werden. The Verge beleuchtet das im Detail (eigene Übersetzung):

    Netzbetreiber werden weiterhin versuchen, präemptiv Gesetze zur Netzneutralität von Bundesstaaten zu blockieren. Aber die Netzneutralitätsexpertin und Stanford-Professorin Barbara Van Schewick argumentiert, dass die FCC, als sie die bisherigen Regeln sowie ihre Autorität unter dem „Title II“ des Telekommunikationsgesetzes widerrufen hat, ihre Befugnis aufgegeben hat, das Verhalten von Bundesstaaten zu diktieren.

    3. September 2018