Niedersachsen: SPD-Experte fordert Staatstrojaner bei Gerüch(t)en

Staatstrojaner: Reinkommen oder draußen bleiben? Bild: Martin Haase. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

Die große Koalition in Niedersachsen will demnächst das umstrittene Polizeigesetz beschließen. Wir haben ausführlich über den Vorschlag berichtet und dem Landtag auch eine eigene Stellungnahme vorgelegt.

Manchmal fragen wir uns, ob allen Verantwortlichen bewusst ist, worüber sie diskutieren und was sie fordern. Zum Beispiel Ulrich Watermann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion und innenpolitischer Sprecher der Partei. Also der SPD-Experte für das niedersächsische Polizeigesetz.

Laut Kreiszeitung äußerte Watermann auf einer Veranstaltung des SPD-Kreisverbandes in Syke eine steile These zum Thema Staatstrojaner: Wenn Küchengerüche Staatstrojaner-Einsätze rechtfertigen.

Am Thema Onlinedurchsuchung und dem sogenannten Staatstrojaner erklärte er, warum das Gesetzesvorhaben in vielen Fällen eine „mildere Form“ der Staatsgewalt darstelle. Dazu führte er das jüngste Beispiel einer ausländischen Großfamilie an, die von ihren Nachbarn des Bombenbaus bezichtigt wurde.

Kanister mit riechenden Substanzen hatten den Verdacht geschürt. Eine groß angelegte Hausdurchsuchung durch das SEK im Anschluss ergab jedoch, dass die Familien lediglich Lebensmittel zubereitet hatte. Eine Onlinedurchsuchung hätte hier schnell ergeben, so Watermann, dass auf dem Computer der Familie zahlreiche Rechnungen den Bezug der Lebensmittel belegen. Der durchgeführte SEK-Einsatz hätte verhindert werden können.

Mit anderen Worten: Demnächst schaut die Polizei direkt mit dem Staatstrojaner vorbei, wenn jemand seinen Nachbarn anschwärzt?

In unserer Stellnugnahme formulierten wir u.a. diese Kritik am geplanten Staatstrojaner:

Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung (§ 33)
Der staatliche Einsatz von Spähsoftware hat zum Ziel, informationstechnische Systeme dauerhaft zu infiltrieren, um Kommunikations- oder andere Daten auszuleiten. Der Chaos Computer Club hat in einer Stellungnahme die technische Realität und die gesellschaftlichen Implikationen des staatlichen Einsatzes von Spionagesoftware treffend zusammengefasst.

Ganz praktisch gibt es derzeit keine rechtskonforme einsatzbereite Software. Zudem sind „alle bisherigen Versuche, Staatstrojaner für deutsche Behörden zu entwickeln und einzusetzen, entweder gescheitert oder als rechtswidrig eingestuft worden.“

Darüber hinaus wird durch die Entwicklung von Staatstrojanern die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger gefährdet: „Da für Trojaner Sicherheitslücken benötigt werden, müssen diese gefunden oder erworben werden. Solche Sicherheitslücken, die absichtlich geheimgehalten werden, stellen eine erhebliche Gefährdung für kritische Infrastrukturen, Behörden, Wirtschaft und Privatpersonen dar.“ Aufgrund dieser „erheblichen und strukturellen Risiken für die IT-Sicherheit [ist der Einsatz von Schadsoftware durch den Staat] grundsätzlich abzulehnen.“

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6 Ergänzungen

  1. Extrapoliert man die Ansicht Watermanns ein wenig, könnte ein ebenso mildes, wenig invasives Mittel der staatlichen Daseinsvorsorge sein, wenn man jedem Bürger, jeder Bürgerin ein adäquates Mittel zur Verfügung stellt Unklarheiten, die zu einem Besuch mit vorgehaltenen Maschinengewehren führen kann, künftig selbst zu klären.

    Wer diesen Vorteil haben möchte, kann seine Daten vollständig auf D-CloudServer lagern. Taucht mal nen Verdacht auf, kann der mit einem Screening dann schnell ausgeräumt werden.

  2. Entschuldigung, aber: HÄ?

    Ulrich Watermann scheint ein sehr merkwürdiges Verhältnis zum Thema Bürgerrechte zu besitzen.
    Ein SEK-Einsatz, weil ein Nachbar durch Wahrnehmung von Gerüchen zu glauben scheint, dass jemand im Haus Bomben baut?
    in einem Rechtsstaat hätte die Familie Anspruch auf hohen Schadensersatz und die Polizei müsste sich für den Einsatz rechtfertigen und würde entsprechend sanktioniert. Der Einsatz, sofern er so stattgefunden hat, wäre ein massiver und unnötiger Übergriff gewesen.

    Und inwiefern hier der Staatstrojaner hilft, sei jetzt ebenfalls dahingestellt. Wer kauft seine Lebensmittel im Internet und hält die Rechnungen digital vor? Das dürfte eine sehr kleine Minderheit sein. Die meisten gehen zum Einkaufen weiterhin in den Supermarkt und zahlen entweder bar oder mit EC-Karte.

    Die Themen „Bedenken“ bezüglich Rechtsstaatlichkeit (Vorhalten von Sicherheitslücken, Schwere des Eingriffs, etc.) schneide ich mal gar nicht erst an…

    PS:
    Der Mann ist von der SPD? Das muss dann wohl zum „Projekt 5%“ gehören… schade SPD, dass ihr das Feld den Rechtspopulisten der AfD sowie der CDU/CSU hinterlasst, ohne euer eigenes Profil auf Bürgerrechte zu schärfen und euch damit klar abzugrenzen.

  3. Das Argument des Herren ist hochgradiger Quatsch.
    Bei akutem Terrorverdacht kann nur durch einen Hausbesuch nachhaltig ausgeschlossen werden das keine Gefahr vorliegt.
    Ganz nebenbei, wie will der garantieren das man in die Computer der Leute reinkommt und das da Rechnungen aufbewahrt werden.
    Und noch was, nehmen wir dessen Argumentation mal als Grundlage, wäre es da nicht sinnvoller, erstmal die Daten der Bank und der Zahlungsdienstleister ranzuziehen, so rechtsstaatlich zweifelhaft das auch ist?

    1. Zumal man für die „Onlineeinkäufe“ in Amazonien auch einen Computer nehmen könnte, der nicht wirklich offen zugänglich ist und die Internetverbindung temporär mittels einem LTE/UMTS Stick via Prepaid Karte hergestellt wird!
      Hui!
      Bin ich mal wieder Terrororganisiert heute!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.