Generell
Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.
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: Rette deine Privatsphäre! Stoppt den „Lobby-Krieg“ gegen EU-Datenschutz!
: Rette deine Privatsphäre! Stoppt den „Lobby-Krieg“ gegen EU-Datenschutz! Die PrivacyLeague hat ein Video zum Start der EU-weiten Datenschutzkampagne und den größten Gefahren einer erfolglosen Datenschutzreform gemacht. Erste Informationen, wie man die EU-Abgeordneten in den kommenden Wochen kontaktieren kann, finden sich bei der Digiges und dort auf den Seiten der privacycampaign.eu.
Gratis anrufen könnt ihr die EU-Abgeordneten hier mit dem PiPhone der Quadrature du Net:
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: Google Hangout mit Kanzlerin ist rundfunkrechtlich problematisch, sagt die Medienanstalt Berlin-Brandenburg
: Google Hangout mit Kanzlerin ist rundfunkrechtlich problematisch, sagt die Medienanstalt Berlin-Brandenburg Am Mittwoch wurde verkündet, dass Angela Merkel nun auch Google Hangouts für den Bürgerdialog nutzen möchte. Dass das nicht wirklich nach offenem Bürgerdialog klingt, kritisierte ich da bereits. Jetzt meldet auch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Bedenken an, jedoch aus anderen Gründen: Zum einen fragt die mabb in einer Meldung gestern, ob für einen solchen Live-Chat eine Rundfunklizenz nötig ist, „weil eine unbestimmte Vielzahl von Bürgern gleichzeitig erreicht werden kann, der Inhalt eine publizistische Relevanz hat, und dem Angebot eine Sendeplanung zu Grunde liegt“.
Andererseits könnte der Hangout mit dem Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks unvereinbar sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1961 das von Konrad Adenauer geplante Regierungsfernsehen untersagt. Es gehe jedoch laut mabb jetzt um einen völlig anderen Sachverhalt, es gehe „um die Öffentlichkeitsarbeit von Verfassungsorganen im Zeitalter des Internets“.
Der Direktor der mabb, Hans Hege, fordert eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion „zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internet“. Sie seien ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln und damit überholte Unterscheidungen zu überwinden. Eine abschließende Aussage zum Vorhaben der Kanzlerin könne es derzeit zwar nicht geben, doch die Medienanstalten seien angehalten, das geltende Recht anzuwenden.
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: Bundestag erklärt in eBook „Parlamentsdeutsch“
: Bundestag erklärt in eBook „Parlamentsdeutsch“ Der Bundestag hat zwei eBooks veröffentlicht: „Fakten“ (3,5 MB / epub) und „Parlamentsdeutsch“ (3,8 MB / epub). Und darum gehts:
Geballtes Wissen auf 56 Seiten: Das Infobüchlein „Fakten“ fasst knapp und präzise, informativ und lebendig geschrieben alles Wesentliche über den Deutschen Bundestag zusammen. Hier erfährt der Leser alles Wichtige auf einen Blick über das Parlament. Als kleines Lexikon parlamentarischer Begriffe von A bis Z hat sich die Broschüre „Parlamentsdeutsch“ bewährt. Das parlamentarische Leben und seine Sprache wird in dieser lesenswerten Zusammnefassung auf nur 79 Seiten erläutert. Es werden häufig verwendete parlamentarische Begriffe und Prozesse verständlich erklärt und grafisch dargestellt.
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: Drosselung und Diskriminierung: Die Deutsche Telekom schafft die Netzneutralität auch beim Festnetz-Internet ab
: Drosselung und Diskriminierung: Die Deutsche Telekom schafft die Netzneutralität auch beim Festnetz-Internet ab Die Deutsche Telekom will die Netzneutralität auch bei DSL-Internetanschlüssen verletzen. Das berichtet jetzt auch die FAZ unter der Überschrift Drosselung und Diskriminierung. Statt nur Daten zu transportieren, will sich der Provider jetzt auch in die Inhalte einmischen.
Über die Abschaffung der Flatrates bei Festznetz-Internet-Anschlüssen der Telekom hatten wir hier bereits berichtet. Uns liegen interne Dokumente vor, die diese fortgeschrittenen Pläne detailliert aufzeigen. Leider können wir die aus Quellenschutz-Gründen derzeit nicht veröffentlichen, daher freuen wir uns weiterhin über Einsendungen.
Hier der aktuelle Artikel von Michael Spehr:
Die Aufhebung der Netzneutralität bedeutet stets den Vorgang des Bremsens, der Filterung und letztlich der Zensur. Der Provider unterscheidet dann verschiedene Dienste voneinander und stellt beispielsweise Pakete aus „fremden“ Videodiensten nur verzögert zu. Er blockiert andere Dienste, wie das etwa bei der Internettelefonie in den deutschen Mobilfunknetzen bereits üblich ist. Das amerikanische Unternehmen Vertica, das von Hewlett Packard übernommen wurde, bietet den Mobilfunkern technische Verfahrensweisen an, wie Kunden mit hochwertigen und teuren Tarifen in den Netzen bevorzugt behandelt werden können. Bei Engpässen würden hingegen „Vielnutzer mit Flatrate-Tarifen als erste rausgeschmissen“.
Auf die Gefahren der Abschaffung der Netzneutralität haben wir wiederholt hingewiesen. Der Verein Digitale Gesellschaft hat dazu ein Handbuch Netzneutralität und eine Broschüre Deep Packet Inspection veröffentlicht. Und eine Kampagnenseite Echtes Netz!
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: Netflix startet Kampagne mit Geschwindigkeits- und Netzneutralitäts-Tests
: Netflix startet Kampagne mit Geschwindigkeits- und Netzneutralitäts-Tests Netflix hat eine schöne (und natürlich nicht selbstlose) Kampagne zur Netzneutralität gestartet und bietet einen Überblick über die Geschwindigkeiten der Internetanbieter.
Passt traurigerweise auch hierzulande:
And herein may lie the crux of Netflix’s newest efforts. Netflix has lately become a somewhat self-appointed advocate for faster consumer streaming speeds. (…) It seems that more than any other single company, Netflix stands to gain from speedy Internet connections. The „Speed Index“ provides a valuable public service, while also conveniently helping Netflix by incentivizing ISPs to compete with each other on speed.
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: Google-Hangout mit Angela Merkel
: Google-Hangout mit Angela Merkel Wie der Vize-Regierungssprecher Georg Streiter heute ankündigte, gibt es am 19. April einen „Bürgerdialog“ mit der Kanzlerin bei Google+. Im Hangout (Videokonferenz) stellt sie sich den Fragen von sechs Bürgerinnen und Bürgern (die wohl schon ausgesucht wurden), thematisiert wird Integration. Die Diskussion wird auf Google+ und auf www.bundesregierung.de, www.bundeskanzlerin.de und www.dialog-ueber-deutschland.de gestreamt. Die „Bürger„beteiligung besteht wohl darin, bis zum 15. April Fragen einzureichen, von denen der Moderator dann einige einbringt.
Wie regelmäßig das stattfinden soll und wie die sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgesucht werden, geht leider weder aus der Pressemitteilung noch aus dem Video hervor. Und wie @fraeulein_tessa twitterte:
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: Evaluierung der Antiterrordatei: Keine „überschießend grundrechtsintensiven Eingriffe“
: Evaluierung der Antiterrordatei: Keine „überschießend grundrechtsintensiven Eingriffe“ “Ohne sie würde der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus eines Werkzeugs von ganz entscheidender Wirkung beraubt”. Sie, das ist die Antiterrordatei ATD, die Ende 2006 in Kraft trat und deren Bedeutung Innenminister Friedrich hier betonte. Laut einem Evaluierungsbericht (PDF), den die Bundesregierung gestern veröffentlichte, habe die ATD die Kooperation zwischen Polizei und Geheimdiensten verbessert und sich bewährt. Konkrete Ermittlungserfolge oder Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge können den ATD-Abfragen zwar nicht zugeordnet werden, sie sei aber auch vorrangig als „Kontaktanbahnungsinstrument“ zwischen den verschiedenen Behörden gedacht.
Was ist die Antiterrordatei?
Es handelt es sich um eine Verbunddatei, die von den verschiedenen Sicherheitsbehörden mit Grunddaten wie “Familienname, die Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Geburtsstaat, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, gegenwärtige und frühere Anschriften, besondere körperliche Merkmale, Sprachen, Dialekte, Lichtbilder” gefüttert wird. Zu den gespeicherten Grunddaten kommen laut Gesetz die sogenannten erweiterten Grunddaten hinzu: Dabei handelt es sich um Telekommunikationsanschlüsse und ‑endgeräte, Bankverbindungen, Volkszugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, relevante Fähigkeiten, Ausbildung und Beruf, Tätigkeiten in wichtigen Infrastruktureinrichtungen, Gefährlichkeit, Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft, Fahr- und Flugerlaubnisse, sowie besuchte Orte oder Gebiete.
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: Das französische Paradox
: Das französische Paradox
Ein französisches Paradox gibt es nicht nur in Sachen Mittelmeer-Diät und Lebensstil. Auch im digitalen Bereich schaffen es die Franzosen, nicht immer ganz kohärent zu sein. Vor nur wenigen Tagen wurde bekannt, dass Frankreich das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich verankern will.Der französische Rat für die digitale Agenda CCNum veröffentlichte Mitte März eine kurze Empfehlung, begleitet von einem 67-seitigen Bericht (pdf, FR). Die Stellungnahme des CCNum beschränkt sich zunächst darauf, das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich zu sichern – ohne sofort eine effektive Rechtsdurchsetzung vorzuschlagen. Konkret möchte der Rat Artikel 1 des Kommunikationsfreiheitsgesetzes von 1986 mit dem folgenden Text ergänzen:
Die Neutralität der Kommunikationsnetze, der Infrastruktur, der Zugangsdienste und der öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienste garantiert, dass Informationen und Mittel der Meinungsäußerung zu nicht diskriminierenden, gerechten und transparenten Bedingungen zugänglich sind.
Nach den Niederlanden und Slowenien könnte unser Nachbarland nun also zum dritten europäischen Staat werden, der eine Diskriminierung von Inhalten oder Diensten im Internet verbietet.
Allerdings passt dies nicht so ganz mit den französischen Überlegungen zur Bekämpfung unliebsamer oder illegaler Inhalte zusammen. Die französische Regierung liebäugelt seit einiger Zeit schon mit einer recht paradoxen Lösung: Amerikanische IT-Riesen einfach mit der Wahrung französischer Werte und Kultur sowie der Durchsetzung politischer Ziele beauftragen.
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: Stiftung bridge vergibt Kampagnenförderung für digitale Bürgerrechte
: Stiftung bridge vergibt Kampagnenförderung für digitale Bürgerrechte Netzaktivismus hat in Deutschland fast keine Finanzierungsmöglichkeiten. Und das ist ein Problem. Eine kleine Ausnahme bietet die Stiftung bridge. Das „bridge“ steht dabei für „Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft“ und ist Programm. Die Unterstiftung der Attac-nahen Bewegungsstiftung bietet seit zehn Jahren mindestens einmal im Jahr die Möglichkeit, für eine Kampagne bis zu 15.000 Euro zu beantragen.
Von dieser Förderung profitierte bereits der Foebud mit seiner RFID-Kampagne und auch die EchtesNetz-Kampagne für Netzneutralität von der Digiges hätte ohne eine Unterstützung durch die Stiftung bridge keine finanziellen Ressourcen gehabt.
Der nächste Einsendeschluß für eine Kampagnenförderung ist der 2. April. Das ist kommende Woche Dienstag. Es gibt aber ein paar formale Dinge zu beachten. Einzelpersonen und lose Zusammenhänge können sich leider nicht bewerben. Man braucht schon eine Institution in Form eines Vereins. Dass dies nicht immer mit der Realität von Netzaktivisten in Deutschland zusammenpasst, ist der Stiftung bewusst und wir stehen in einem Dialog, dass man die Fördermaßnahmen vielleicht auch mal an hiesige (Un-)Strukuren anpasst.
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: Ägyptischer Blogger Alaa Abd El Fattah erhält Haftbefehl für eine Twitter Mention
: Ägyptischer Blogger Alaa Abd El Fattah erhält Haftbefehl für eine Twitter Mention Wie Amira Al Hussaini bei Global Voices berichtet, hat der ägyptischer Blogger Alaa Abd El Fattah heute einen Haftbefehl erhalten. Es geht darum, dass „Princess Joumana“ ihn in einem ihrer Tweets erwähnt hatte. Die Staatsanwaltschaft wusste wohl nicht, was sie tun sollte, als Alaa Abd El Fattah dort auftauchte. Er twitterte später, die Vorwürfe seien lächerlich und er schäme sich für die Staatsanwaltschaft. Er wurde zu seinem Verhältnis zu „Princess Joumana“ befragt und wieso sie ihn in einem Tweet erwähnt hätte. Alaa Abd El Fattah verweigerte eine Antwort und schrieb, die Staatsanwaltschaft hätte nichts gegen ihn in der Hand und es wäre eine Farce, falls er verhaftet würde. Auch die Aktivisten Ahmed Douma, Karim Al Shaer, Hazem Abdel Azeem and Ahmed Al Sahafi erhielten Haftbefehle. Leider konnten wir bisher nicht herausfinden, wer „Princess Joumana“ ist und was den anderen Aktivisten vorgeworfen wird.
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: Myanmar: Noch ein langer Weg zum freien Internet
: Myanmar: Noch ein langer Weg zum freien Internet Im Februar berichteten wir über Versuche „staatlich unterstützter Angreifer“, die Mail-Accounts myanmarischer Journalistinnen und Journalisten zu hacken sowie Angriffe auf die Webseiten der zwei führenden privaten Nachrichtenportale.
Vor einem Monat erschien ein Report des Open Technology Fund OTF, über „Access and Openness“ in Myanmar 2012. Eine ‚technische Delegation’ besuchte im Dezember letzen Jahres Yangon und die Hauptstadt Naypyidaw und untersuchte die Telekommunikationslandschaft der Republik. Denn trotz Reformen der zuvor sehr strikten Medienbeschränkungen und Zensurmaßnahmen in Myanmar war es, wie bei den beiden Nachrichtenportalen, zu Angriffen auf unabhängige Medien gekommen. Die meisten Menschen in Myanmar haben durch internetfähige mobile Geräte Zugang zum Netz, insgesamt sollen es circa 350.000 Bürgerinnen und Bürger sein (bei einer Einwohnerzahl von circa 54 Millionen).
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: ARD-Themenabend über Internet aka Datenklau (Update)
: ARD-Themenabend über Internet aka Datenklau (Update) Am kommenden Mittwoch, den 27.3., veranstaltet die ARD einen Themenabend zum Thema „Im Netz“, also um das, was man sich bei der ARD wohl darunter vorstellt: Identitätsdiebstahl, Datenklau und gehackte Webcams. Außergewöhnlich ist, dass der Themenabend jetzt bereits im Netz stattfindet. Den Spielfilm „Im Netz“ kann man bereits anschauen:
Mitten in der Nacht stürmt ein Sondereinsatzkommando der Polizei das Schlafzimmer der Unternehmensberaterin Juliane Schubert (Caroline Peters). Gerade erst von einer Geschäftsreise in den Mittleren Osten zurückgekehrt, wird Juliane nach ihrer Festnahme von den Kommissaren Theissen (Ulrike Krumbiegel) und Hindrichs (Stefan Ruppe) verhört: Sie soll Wohnungen und Autos angemietet haben, die zur Vorbereitung eines terroristischen Anschlags dienen sollten. Die Beweise sind erdrückend. Hat sich Jemand Zugang zum Computer der Geschäftsfrau verschafft, ihre virtuelle Identität gestohlen und für kriminelle Zwecke missbraucht? Wie konnte es gelingen, dass jemand ihre gesamten Konten leerräumt, ohne dass die Bank misstrauisch wird?
Und auch die Dokumentation im Anschluß ist online: Im Netz: Die Spur der Datendiebe.
Pro Sekunde werden irgendwo auf der Welt zwei neue Schadprogramme entwickelt und pro Minute in Deutschland zwei Identitäten gestohlen. 2011 gab es allein in Deutschland fast 60.000 bekanntgewordene Fälle von Internetkriminalität. Jeder achte Deutsche wurde beim Online-Shopping bereits betrogen. Die Maschen der Internet-Mafia werden immer raffinierter und die Liste ihrer Opfer immer länger.
Ich hab beides noch nicht gesehen. So wichtig Aufklärung und Bewusstseinsschaffung rund um die Themen Datensicherheit & Co auch sind: Etwas schade ist, dass das Thema Internet nur unter diesen Risikoaspekten zu zentralen Sendezeiten im deutschen Fernsehen behandelt wird. Das ist ja nicht der erste Themenabend dazu. Wer sich hauptsächlich über ARD und ZDF informiert (und das tun viele ältere Menschen), dem wird überwiegend der Eindruck vermittelt, das Internet wäre voller Kriminalität und Gefahren. Und was man jetzt schon absehen kann: Die nächsten Tage werden auch wieder viele Befürworter von mehr Überwachung die mediale Aufmerksamkeit nutzen, um für Vorratsdatenspeicherung & Co zu trommeln.
Wo bleibt der Themenabend, wo mal die positiven Aspekte zur besten Sendezeit behandelt und diskutiert werden?
Update: Der Film ist recht spannend un eher Verfassungsschutz-kritisch. Beschrieben wird, wie eine Frau unschuldig verdächtigt wird und dann in das Raster einer Überwachung gerät und da nicht mehr rauskommt. Um Internet geht es da eher am Rande. Die Dokumentation ist reisserisch und verbreitet Angst.
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: Innenausschuss des Bundestages: Sachverständige zum Entwurf des E‑Government-Gesetzes
: Innenausschuss des Bundestages: Sachverständige zum Entwurf des E‑Government-Gesetzes Bezüglich des geplanten E‑Government-Gesetzes wurde vor allem über De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation diskutiert. Gestern fand eine Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzesentwurf statt, mit folgenden Sachverständigen:
- Reinhard Dankert, Landesbeauftragter f. Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
- Linus Neumann, Chaos Computer Club
- Bernhard Rohleder, BITKOM
- Ralf Müller-Terpitz, Universität Passau
- Dirk Stocksmeier, init AG
Die vollständigen Stellungnahmen können auf bundestag.de runtergeladen werden, hier ein paar Auszüge:
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: Bundesinnenministerium weist Vorwürfe des CCC zurück: De-Mail ist sicher!
: Bundesinnenministerium weist Vorwürfe des CCC zurück: De-Mail ist sicher! Gestern schrieb Linus Neumann über ein breit angelegtes Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, das De-Mail als Möglichkeit für die Behördenkommunikation vorschreibt: Alle Behörden sollen per De-Mail erreichbar werden und die elektronischen Pendants zur Unterschrift akzeptieren können. Heute veröffentlichte der CCC eine Stellungnahme sowie einen Artikel zu den Plänen. Darin wird Frank Rieger zitiert:
Es kann nur als Witz gemeint sein, daß De-Mail trotz lange bekannter Schwächen per Gesetz nun zum Standard für Behördenkommunikation erhoben werden soll. Damit wird sehenden Auges ein völlig lächerliches Sicherheitsniveau festgeschrieben, das in der Industrie und bei Berufsgeheimnisträgern niemals akzeptabel wäre. Da kann man seine Steuererklärung gleich auf einer Postkarte abgeben. Und obendrein bekommt man möglicherweise noch einen Staatstrojaner als Antwort zurück
Wie Patrick Beuth in der Zeit schreibt, hat das Bundesinnenministerium die Vorwürfe des CCC bereits zurückgewiesen. Ein Ministeriums-Sprecher habe Zeit Online in einer Mail geschrieben, dass sich Nutzerinnen und Nutzer von De-Mail auf eine vollständige Verschlüsselung der Mails verlassen könnten. Es würden weltweit standardisierte sichere Verschlüsselungstechniken verwendet und die De-Mail-Anbieter unterlägen dem Fernmeldegeheimnis.
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: Tallinn Manual: NATO veröffentlicht Handbuch mit Cyberwar-Regeln
: Tallinn Manual: NATO veröffentlicht Handbuch mit Cyberwar-Regeln Am 15. März wurde in London das Tallinn Manual vorgestellt, ein Handbuch über Cyberwar, erstellt vom Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCDCOE) der NATO. Seit 2009 wurde es von 20 Rechtsexperten aus verschiedenen NATO-Staaten in Kooperation mit dem Internationalen Roten Kreuz und dem Cyber-Kommando der US-Armee in Estlands Hauptstadt Tallinn erarbeitet. Das Tallinn Manual enthält 95 Regeln (black letter rules), an denen sich NATO-Staaten im Fall eines Cyberkriegs orientieren können – einen solchen habe es bis heute jedoch noch nicht gegeben.
To date, no international armed conflict has been publicly characterised as having been solely precipitated in cyberspace. Nevertheless, the international group of experts unanimously concluded that cyber operations alone might have the potential to cross the threshold of international armed conflict.
Die Experten konnten sich nicht einigen bei der Frage, ob die Stuxnet-Attacke auf Uran-Anreicherungsanlagen im Iran bereits als Cyberkrieg zu werten sei. Laut Regel 22 kann in einem Cyberkrieg immer dann von einem bewaffneten Konflikt gesprochen werden, wenn Feindseligkeiten zwischen zwei oder mehr Staaten auftreten, die Cyber-Operationen beinhalten oder sich auf diese beschränken. Dann sei es nötig, ‚angemessene Gegenmaßnahmen’ zu ergreifen. Auf Cyberangriffe mit Waffengewalt antworten solle ein Staat nur dann, wenn die Attacken Menschenleben gekostet oder massive Schäden am Besitz eines Staates angerichtet hätten.
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: Bei Arte über EU Themen diskutieren: The Brussels Business Online
: Bei Arte über EU Themen diskutieren: The Brussels Business Online „The Brussels Business“ ist ein 2012 erschienener Dokumentarfilm über den Mangel an Transparenz und den Einfluss von Lobbyisten auf den Entscheidungsfindungsprozess in Brüssel. Arte zeigt nicht nur den Film, sondern startete auch die Plattform „The Brussels Business Online“ (TBBO). Jede Woche wurde ein neues Thema aus dem Europäischen Parlament vorgestellt, zu dem debattiert werden konnte.
Zwei Lobbyisten werden einander gegenübergestellt. Auf diese Weise kann sich der Bürger informieren, entscheiden, welche Argumentation ihn überzeugt und abstimmen. Dann kann er in Kontakt mit seinem Europaabgeordneten treten und seine Meinung äußern. Bei diesem Projekt geht es also darum, einen Dialog herzustellen, denn Brüssel leidet an zu wenig Demokratie und schaffte es nicht, dies zu ändern.
Das Projekt läuft acht Wochen lang und wird mit Artikeln, Videos von Lobbyisten, Interviews und Fotoreportagen aus dem Herzen Brüssels bereichert. Thema dieser Woche, bereits die 7. Projektwoche, ist die Frage, ob im Internet das Privatleben der Benutzer und die Interessen der Unternehmen vereinbart werden können. Gegenübergestellt werden die Standpunkte des Rechtsanwalts Kimon Zorbas und von Jérémie Zimmerman von La Quadrature du Net. Die Ergebnisse und Diskussionen der vorherigen Themen können ebenfalls betrachtet werden.
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: Rechtes Land: Atlas zur extremen Rechten und der Neonazi-Vergangenheit jetzt online
: Rechtes Land: Atlas zur extremen Rechten und der Neonazi-Vergangenheit jetzt online Ein neues Online-Projekt dokumentiert die Aktivitäten von Neonazis und deren Strukturen. Nach einer erfolgreichen Crowdfunding-Aktion ist „Rechtes Land“ jetzt in einer ersten Beta-Version online. Damit werden Informationen und Wissen über Rechte gebündelt und auf einer gemeinsamen Karte visualisiert.
Im Januar berichteten wir über die Crowdfunding-Kampagne von Rechtes Land. Statt den angepeilten 5.000 konnten sogar 6.000 Euro gesammelt werden. Jetzt ist das Projekt in einer ersten Form online:
Aus den FAQ:
Rechtes Land“ ist ein Atlas über rechte Strukturen und Aktivitäten in Deutschland. Kartiert darin sind Orte von Neonazis und anderer extrem Rechter, ihre Verbände, ihre Morde, ihre Überfälle, ihre Termine und aktuelle Vorhaben.
Es werden aber auch Information und Engagement gegen Rechts verzeichnet. Und nicht zuletzt geht es darum, Orte des Erinnerns an die Nazivergangenheit zu zeigen.
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: Kritik an geplanten Urheberrechtsänderungen vom MPI für Immaterialgüterrecht
: Kritik an geplanten Urheberrechtsänderungen vom MPI für Immaterialgüterrecht Zwar ist vor der Wahl im Herbst keine große Urheberrechtsreform mehr geplant, ein sinnloses Leistungsschutzrecht und ein paar kleinere Änderungen in den Bereichen wissenschaftliches Zweitveröffentlichungsrecht und Umsetzung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken sollen aber doch noch beschlossen werden.
Während zum Leistungsschutzrecht inzwischen fast alles von fast jedem gesagt und der Beschluss trotzdem nicht verhindert wurde, meldet sich zu den übrigen anstehenden Änderungen jetzt das Münchner Max-Planck-Institut (MPI) für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht mit einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort. Diese fällt über weite Strecken wenig schmeichelhaft aus. Vor allem im Bereich des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts, von dem die MPI-Autoren ja auch selbst betroffen sind, gibt es neben einer Reihe von Detailverbesserungsvorschlägen auch fundamentalere Kritikpunkte.
Rainer Kuhlen vom Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat sich dankenswerter Weise bereits die Arbeit gemacht, diese in einem Beitrag für iuwis zusammenzufassen. Er sieht in der MPI-Stellungnahme drei „Großprobleme“ durchschimmern:
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: National Security Letters vom FBI sind verfassungswidrig, urteilt US-Richterin
: National Security Letters vom FBI sind verfassungswidrig, urteilt US-Richterin Vor zwei Wochen kündigte Google an, auch Anfragen des FBI in seinen Transparenzbericht aufzunehmen. Die Ermittlungsbehörde des US-Justizministeriums kann bei ‘Ermittlungen zur nationalen Sicherheit’ Daten von Nutzerinnen und Nutzern mittels National Security Letters (NSL) und ohne richterliche Verfügung anfordern: Name, Adresse, Dauer des Dienstes und Abrechnungsunterlagen für die Orts- und Ferngespräche eines Nutzers. Betroffene werden nicht informiert und das FBI darf Firmen verbieten, über den Empfang solcher NSL zu berichten. Eine Telekommunikationsfirma, die anonym bleiben will und einen NSL erhalten hat, hatte 2011 gegen das FBI geklagt. Die Bezirksrichterin Susan Illston urteilte nun, dass die National Security Letters gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verstießen und damit verfassungswidrig seien. Sie fordert die US-Regierung auf, keine NSL mehr zu verschicken, räumt ihr aber eine Berufungsfrist von 90-Tagen ein.
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: National Digital Council rät französischer Regierung, Netzneutralität gesetzlich zu verankern
: National Digital Council rät französischer Regierung, Netzneutralität gesetzlich zu verankern Der National Digital Council (Conseil national du numérique, CNNum) in Frankreich ist ein 2011 gegründetes Kommittee, das die Regierung in Fragen von ‚digitalen Angelegenheiten’ berät. Am Dienstag veröffentlichte der CNNum eine Stellungnahme zum Thema Netzneutralität. Darin heißt es laut La Quadrature du Net, die französische Regierung solle Netzneutralität gesetzlich verankern und auch auf Suchmaschinen und andere Online-Dienste wie auch Social Networks anwenden. Während eines intergouvernementalen Seminars hatte auch der Premierminister Jean-Marc Ayrault ein Gesetz „zum Schutz von digitalen Rechten und Freiheiten“ angekündigt, dass laut EDRi sehr nach Verbesserungen beim Thema Netzneutralität klang.