National Security Letters vom FBI sind verfassungswidrig, urteilt US-Richterin

Vor zwei Wochen kündigte Google an, auch Anfragen des FBI in seinen Transparenzbericht aufzunehmen. Die Ermittlungsbehörde des US-Justizministeriums kann bei ‘Ermittlungen zur nationalen Sicherheit’ Daten von Nutzerinnen und Nutzern mittels National Security Letters (NSL) und ohne richterliche Verfügung anfordern: Name, Adresse, Dauer des Dienstes und Abrechnungsunterlagen für die Orts- und Ferngespräche eines Nutzers. Betroffene werden nicht informiert und das FBI darf Firmen verbieten, über den Empfang solcher NSL zu berichten. Eine Telekommunikationsfirma, die anonym bleiben will und einen NSL erhalten hat, hatte 2011 gegen das FBI geklagt. Die Bezirksrichterin Susan Illston urteilte nun, dass die National Security Letters gegen den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verstießen und damit verfassungswidrig seien. Sie fordert die US-Regierung auf, keine NSL mehr zu verschicken, räumt ihr aber eine Berufungsfrist von 90-Tagen ein.

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