Generell
Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.
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: Luftwaffe entscheidet sich angeblich für Aufklärungsdohnen aus den USA, die nachträglich bewaffnet werden könnten
Schöner Drohnenkrieg: Zukünftige Einsätze sollen sich an Völker- und Menschenrecht orientieren. Über die Praxis gewordenen außergerichtlichen Hinrichtungen durch Militärs und Geheimdienste der USA verliert die Deklaration kein Wort. : Luftwaffe entscheidet sich angeblich für Aufklärungsdohnen aus den USA, die nachträglich bewaffnet werden könnten Angeblich ist die Auseinandersetzung um die zukünftige Langstreckendrohne der Bundeswehr entschieden. So berichtet es die Druckversion des „Newsletter Verteidigung“, der als Sprachrohr der Rüstungsindustrie über neue militärische Entwicklungen informiert. Demnach sei die US-Drohne „MQ‑9“ die „einzige hochfliegende Aufklärungsplattform“, die eine Reihe von technischen Forderungen der Luftwaffe erfüllen würde. Auch der „Spiegel“ berichtet in seiner jüngsten Ausgabe von Plänen für die „Predator B“ und beruft sich auf einen nicht näher erklärten „Bericht“ des Verteidigungsministeriums.
Als „MQ‑9“ wird die Drohne „Reaper“ („Sensenmann“) bezeichnet. Sie ist eine Weiterentwicklung der „Predator“ („Raubtier“) und wird deshalb mitunter als „Predator B“ bezeichnet. Hersteller ist der US-Konzern General Atomics. Die Drohne wird von einem Turboprop-Heckmotor angetrieben, der das unbemannte Fluggerät auf eine Höchstgeschwindigkeit von fast 500 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Das voll betankt bis zu 4.700 Kilogramm schwere Luftfahrzeug kann auch auf einer kurzen Startbahn gestartet werden. Angeblich kann das System Entfernungen von über 9.000 Kilometern zurücklegen.
Das Gesamtsystem von Langstreckendrohnen besteht aus einer Bodenkontrollstation, Vorrichtungen zur Satellitenkommunikation sowie Infrastruktur zur Wartung und Reparatur. Im Falle der „Predator B“ gehört zur Besatzung ein „RPA-Führer“ und zwei „Nutzlastoperateure“. Mittlerweile existiert auch US-Drohne in einer Variante mit mehr Treibstoff und leichterer Bauweise. Für den anvisierten Vertrieb in Deutschland kooperiert die Firma mit dem Schweizer Rüstungskonzern RUAG, der auch in Deutschland einen Ableger unterhält. Am Wochenende wurde bekannt, dass deutsche Firmen Bauteile für die „Predator“ und andere US-Drohnen liefern.
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: Kuppelkucker.de – das Kinderportal des Bundestages
: Kuppelkucker.de – das Kinderportal des Bundestages
Der Bundestag bietet mit Kuppelkucker.de ein Angebot für Kinder zwischen 5–11 Jahren, um die parlamentarische Arbeit kennen zu lernen. Laut Heute im Bundestag gab es einen Relaunch der Plattform. Die Flashversion ist leider etwas unbenutzbar, dafür gibt es auch eine HTML-Version.Auf den bunten Seiten von kuppelkucker.de können sich die jüngsten Internetnutzer außerdem durch das virtuelle Reichstagsgebäude, ein Abgeordnetenbüro, einen Sitzungssaal, den Plenarsaal und die Reichstagskuppel klicken. Dabei erhalten sie wie bei einem Comic über Sprechblasen Informationen, die gleichzeitig vorgelesen werden. Auch ein Lexikon kann man anklicken und findet dort altersgerechte Erklärungen für Begriffe von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweitstimme.
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: Wie viele Techniker braucht man, um eine IP-Adresse zuzuordnen? Neues zur Bundestags-VDS
: Wie viele Techniker braucht man, um eine IP-Adresse zuzuordnen? Neues zur Bundestags-VDS Aus Anlass der Edathy-Affäre kam es zu Unklarheiten, was der Bundestag intern über die Internetbewegungen seiner Abgeordneten und Mitarbeiter speichert. Es kam zum Vorschein, dass die Vorratsdatenspeicherung bundestagsintern schon lange Einzug gehalten hat. Wir haben daraufhin versucht, herauszubekommen, was da genau wie, wo und für welchen Zeitraum gespeichert wird. Die Antworten, die wir bekommen haben, waren allerdings wenig aufschlussreich.
Heute hat der Ältestenrat nicht nur Licht ins Dunkel der Richtlinien für Presseakkreditierungen gebracht, sondern dessen Kommission für „Informations- und Kommunikationstechniken und Kommunikationsmedien“ (IuK-Kommission) hat auch eine etwas ausführlichere Antwort auf die Umstände der Bundestags-VDS aus der IT-Koordination bekommen. Die letzte Unterrichtung durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten hatte dem Dokument zufolge zuvor im Jahr 2012 und davor 2008 stattgefunden. Im Klartext heißt das: Während der 17. Wahlperiode von 2009 – 2013 ist vermutlich fast drei Jahre lang zunächst einmal niemand explizit über die Speicherung von Verbindungsdaten aufgeklärt worden.
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: Bundestag erklärt Kriterien für Akkreditierung von Bloggern und Journalisten
: Bundestag erklärt Kriterien für Akkreditierung von Bloggern und Journalisten Anfang des Monats hatten wir bereits berichtet, dass die Pressestelle des Deutschen Bundestages ihre ablehnende Haltung gegenüber Bloggern bei der Vergabe von Jahresakkreditierungen für Journalisten aufgegeben hat. Mittlerweile gibt es das schriftlich in Form einer Unterrichtung des Ältestenrates im Deutschen Bundestag. Dort werden auch die Kriterien beschrieben, wie diese Akkreditierungen vergeben werden und explizit nochmal darauf hingewiesen, dass man keine Unterscheidung zwischen Online- und Offline-Medien mache.
Ungeklärt ist immer noch, warum nur Blogger von einer Ablehnung betroffen waren, aber in der Debatte kein einziger Fall eines betroffenen Journalisten bekannt wurde. Aber schön, jetzt mal diese Kriterien schriftlich zu haben:
Hauptkriterium für die Ausgabe einer Jahresakkreditierung für den Bundestag ist daher der Nachweis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit zur Parlamentsberichterstattung.
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: How-To Analyze Everyone – Teil V: Der Algorithmus weiß besser als Du, wer zu Dir passt
: How-To Analyze Everyone – Teil V: Der Algorithmus weiß besser als Du, wer zu Dir passt
Noch vor wenigen Jahren war die Nutzung von Online-Partnerbörsen etwas, das man niemandem erzählt hat. Paare, die sich im Internet kennengelernt und zusammengefunden haben, dachten sich nicht selten im Nachhinein eine plausible Kennenlerngeschichte aus, um nicht zugeben zu müssen, dass ein Algorithmus für ihre Bekanntschaft verantwortlich war. Mittlerweile hat sich die Gesellschaftsfähigkeit von Singleplattformen gewandelt und sie sind ein beinahe selbstverständliches Mittel zu Partnersuche geworden. Die Auswahl an Plattformen für jedwede Art von Vorliebe ist riesig. Es gibt Datingseiten für alle Vorlieben und Typen – Singles über 50, „niveauvolle und kultivierte“ Elite-Singles, Übergewichtige, Seitensprünge, Alleinerziehende, Christen, Vegetarier, Metalfans und natürlich: Zombies. -
: Kleiner CfP für OpenScience auf der re:publica’14
: Kleiner CfP für OpenScience auf der re:publica’14
Im Rahmen der kommenden re:publica gibt es einen eigenen kleinen Schwerpunkt auf OpenScience in Kooperation mit dem Wissenschaftsjahr des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Das Science Lab @ re:publica. Für die kleine Subkonferenz gibt es einen Extra – Call for Papers bis zum 27.März. Der reguläre CfP für die re:publica ist längst beendet und fertig ausgewertet. Eine erste Programmversion erscheint demnächst.Zur Orientierung einige Leitfragen für das Science Lab @ re:publica, die mit dem Programm beantwortet werden möchten:
- Wie kann Wissenschaft sich erklären und in die Öffentlichkeit kommunizieren – und was ist mit der Kommunikation in die andere Richtung?
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: „Digital Life in 2025“ – Das Internet wird sein wie Elektrizität
Ubiquitous Computing - Technik, die unser Leben durchdringt ohne dass wir es noch merken CC-BY 2.0 via Flickr/Triotex : „Digital Life in 2025“ – Das Internet wird sein wie Elektrizität Das World Wide Web wurde gestern 25 Jahre, dieses Ergebnis hat das Pew Research Center zum Anlass genommen, einen Bericht zu erstellen, der aufzeigt, wie das Internet sich rasant entwickelt und das Leben der Menschen verändert hat – und mutmaßlich bis 2025 noch verändern wird. Dazu hat der amerikanische Think Tank vor allem Experten nach ihrer Vision für zukünftige Entwicklungspotentiale befragt. Darunter befanden sich beispielsweise Marc Rothenberg, Vorsitzender des Electronic Privacy Information Center und Jillian C. York von der EFF.
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: „It has to pass the Greenwald test“: Snowden gibt Empfehlung für verschlüsselte Kommunikation
: „It has to pass the Greenwald test“: Snowden gibt Empfehlung für verschlüsselte Kommunikation Auf dem gestrigen Hangout mit Edward Snowden im Rahmen des South-by-Southwest-Festivals hat der Whistleblower nicht nur generell zu Verschlüsselung und Anonymisierung aufgerufen, sondern auch konkrete Tipps gegeben. Vor ein paar Wochen haben aus Anlass des Kaufs des Unternehmens durch Facebook eine Auflistung von Messenger-Alternativen zu WhatsApp erstellt. In den Kommentaren hat sich eine lebhafte Diskussion entwickelt, was die Vorteile und Schwachstellen welcher Anwendungen sind, welche weiteren Möglichkeiten es gibt und wie man überhaupt noch irgendeinem Programm vertrauen kann. Wir wollen als weitere Anregung hier kurz die Apps der von Snowden erwähnten Firma Open WhisperSystems näher beleuchten. Snowden nannte das Unternehmen als Beispiel für die Umsetzung von dringend notwendiger einfacher Bedienbarkeit von Krypto-Software und spielt dabei darauf an, dass die Veröffentlichung der Leaks mit Hilfe von Glenn Greenwald beinahe daran gescheitert war, dass dieser zunächst massive Probleme mit der Verschlüsselung seiner Mails hatte:
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: 2. Open Knowledge Festival im Juli in Berlin
: 2. Open Knowledge Festival im Juli in Berlin
Vom 15. – 17. Juli findet in Berlin das 2. Open Knowldge Festival statt. Das OKFestival 2014 soll das größte Open Data und Open Knowledge Event werden, das es jemals gab, denn gleichzeitig wird auch der 10-jährige Geburtstag der Open Knowledge Foundation gefeiert. Das Programm 2014 wird von einer Theorie der Veränderungen durchzogen sein: “Theory of Change” dient als thematischer Aufschlag und bietet den Teilnehmenden des Festivals die ideale Gelegenheit Treffen zu organisieren, einen gemeinsamen Fahrplan zu entwickeln und nächste Schritte zu planen. Denn es geht um das Verständnis, dass Wissen, Tools und die Gesellschaft einen Wandel antreiben können.Bis zum 16. März läuft noch der Call for Papers. Earlybird-Tickets gibt es noch zum Preis von 120 Euro, Studenten zahlen 100 Euro.
Disclosure: newthinking produziert das OKFestival 2014 als Partner.
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: Neue Transparenzoffensive beim Freihandelsabkommen TTIP
: Neue Transparenzoffensive beim Freihandelsabkommen TTIP Die Zeit der Leaks rund um das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP hat gerade begonnen. Bereits vor knapp zwei Wochen veröffentlichte Zeit-Online die Position der EU-Kommission in den Freihandelsgesprächen.
Es ist ein brisantes Papier, und die EU-Kommission weigert sich, es zu veröffentlichen: ihren Entwurf für das Freihandelsabkommen (TTIP), das derzeit zwischen den USA und der EU verhandelt wird. Das Papier formuliert die Wünsche, mit denen die Kommission in die Verhandlungen geht. […] Umstritten sind vor allem die Investitionsschutzklauseln, um die es im zweiten Kapitel geht. Weitere Kapitel beschäftigen sich mit der Liberalisierung von elektronischen oder Finanzdienstleistungen. Auch diese Punkte stehen in der Kritik.
Drei grüne Europaabgeordnete haben vergangene Woche die Webseite ttip-leak.eu gestartet und dort das deutschsprachige TTIP-Mandat für die Geheimverhandlungen zwischen EU und USA veröffentlicht.
Wir wollen die TTIP-Verhandlungen transparent machen. Dazu gehört, dass das Mandat öffentlich zugänglich ist. Außerdem fordern wir für die Zukunft ein Mitentscheidungsrecht des Europaparlaments bei der Erstellung von Verhandlungsmandaten.
Die Grünen haben auch ein TTIP-Blog gestartet. Wir freuen uns, dass transparente Leaks mittlerweile Teil des Wahlkampfes geworden sind.
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: Jung & Naiv in der Ukraine: Erste Station Lviv
: Jung & Naiv in der Ukraine: Erste Station Lviv Wie ich in den letzten Wochen mitbekommen habe, ist in der Ukraine gerade
einiges los. Umsturz und so. Für uns ein Grund endlich mal selbst ins Land
zu fahren und uns mit den offenbar revolutionären Zeiten zu beschäftigen.
Einfach nach Kiew einfliegen war uns nicht spannend genug, sodass wir mit
dem Auto gen Osten fuhren.Erste Station Lviv (oder Lwiw oder auch Lemberg). Hauptstadt der
Westukraine und früher Ausbruchsort des Protestes gegen Janukowitsch. In
der ersten jungundnaiven Folge aus der Ukraine sprach ich mit Maxim
Eristavi über die vielen EU-Flaggen in Lviv. Gehört die Stadt etwa schon
zur EU? -
: Studie zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der digitalen Welt
Quelle: DIVSI : Studie zu Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der digitalen Welt Das „Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet“ (DIVSI) hat gestern eine Studie zum Verhalten von jungen Menschen im Internet veröffentlicht. Großartig neue Erkenntnisse lassen sich aus dem Dokument des Verbandes, der von der Deutschen Post initiiert wurde und personelle Verbindungen zur BITKOM hat, nicht entnehmen. Das Internet und neue Medien sind in Form von Smartphones und Tablets allgegenwärtig und werden ständig genutzt. Dabei gibt es ein Problem beim Risikobewusstsein und der generellen Medienkompetenz. Quintessenz: Es wird mehr Bildung benötigt, mehr vertrauenswürdige Instanzen im Netz und die Teilhabe an digitaler Infrastruktur ist maßgeblich für die Chancengleichheit in der Lebenswelt junger Menschen.
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: #BlameTheGame – Not the Messenger: Für mehr Whistleblower-Schutz im EU-Parlament
: #BlameTheGame – Not the Messenger: Für mehr Whistleblower-Schutz im EU-Parlament Mit Asyl für Edward Snowden von Seiten des EU-Parlaments sieht es schlecht aus. Das hat man bei der letzten Diskussion im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für den Bericht zum Überwachungs- und Spionageskandal bereits gesehen. Ursprünglich gab es zwei Änderungsanträge (1–265; 266–521) die explizit Asyl für Snowden forderten, einer davon von den Grünen im Parlament:
Calls on EU Member States to drop criminal charges, if any, against Edward Snowden and to offer him protection from prosecution, extradition or rendition by third parties, in recognition of his status as whistleblower and international human rights defender.
Berichterstatter Claude Moraes lehte beide Änderungsanträge ab und markiert generelle Bemerkungen über mehr Whistleblower-Schutz als äußerste Grenze. Am 11. März soll die finale Abstimmung in der Plenarsitzung des Parlaments erfolgen. Obiger Änderungsantrag wird als Amendment 1 nochmals eingebracht.
Aus diesem Anlass haben die Grünen die Kampagne #BlameTheGame gestartet, seinen Europa-Abgeordneten zu kontaktieren und dazu aufzufordern, sich für mehr Whistleblower-Schutz einzusetzen. Prinzipiell eine gute Sache, die man unterstützen kann. Wer sich aber verständlicherweise nicht im Rahmen einer parteispezifischen Aktion beteiligen will, kann seine Abgeordneten auch eigenständig kontaktieren. Weitere Änderungsanträge, die sich mit Whistleblowern beschäftigen, sind die Amendments 2 und 29.
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: Bundeswehr, BKA, Bundespolizei und LKA Sachsen-Anhalt liebäugeln mit Einsatz von Mikrowellenwaffen, um damit Fahrzeuge zu stoppen
: Bundeswehr, BKA, Bundespolizei und LKA Sachsen-Anhalt liebäugeln mit Einsatz von Mikrowellenwaffen, um damit Fahrzeuge zu stoppen Seit 2005 interessieren sich die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) für die polizeiliche Nutzung von Hochfrequenztechnik. Dies teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Initiative mit. Demnach wurde auch eine mögliche „Wechselwirkung auf technische Geräte“ untersucht. Industriepartner war stets der Rüstungskonzern Diehl BGT Defence. Die Bundespolizei habe jedoch auch anderweitig „Kontakt mit privaten Firmen“ gehabt. Kurzzeitig wurde auch die Leibniz Universität Hannover und das Fraunhofer Institut für Naturwissenschaftlich-Technische Trendanalysen (INT) hinzugezogen.
Es wird nicht erklärt, ob die Suchbewegungen dem Einsatz von elektromagnetischen Impulsen (EMP) oder Mikrowellen (HPM) galten. Lediglich für die Bundeswehr wird in der Antwort konkreter ausgeführt, dass man sich dort für „hochenergetische Mikrowellen“ interessiert. Die Wehrtechnische Dienststelle für Informationstechnologie und Elektronik forscht demnach zum Einsatz der Technik, um damit „nicht kooperative Fahrzeuge“ zu stoppen. Auch die Störung anderer Systeme durch den Einsatz der Strahlenwaffen wird untersucht: In den laufenden Untersuchungen würden „unterschiedliche komplexe Systeme mit HPM bestrahlt“. Von Interesse sind Auswirkungen auf „Fahrzeugsteuergeräte, Energieversorgungen und Kommunikationsmittel“. Auch die Bundeswehr nutzt hierzu Systeme von Diehl BGT Defence.
Bundespolizei und BKA verfolgen die Anstrengungen derzeit angeblich nicht weiter. Warum, wird nicht ausgeführt. Wahrscheinlich sind die Geräte für polizeiliche Zwecke noch zu groß. Denn Ziel ist, diese in Polizeifahrzeugen mitzuführen, um sie auf diese Weise bei Verfolgungsjagden oder an Kontrollstellen einzusetzen. Hier will das EU-Projekt SAVELEC abhelfen, das polizeiliche und militärische Endnutzer, Rüstungskonzerne und Institute auch aus Deutschland zusammenbringt.
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: Mitgliedstaaten sollen EU-Parlament überzeugen, eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten einzuführen
: Mitgliedstaaten sollen EU-Parlament überzeugen, eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten einzuführen Die Europäische Union hat sich einst von den Amerikanern bei den Verhandlungen um die Übermittlung von Fluggastdaten über den Tisch ziehen lassen. Die Daten wecken nun auch bei anderen Staaten Begehrlichkeiten. Gleichzeitig wird ein europäisches System vorangetrieben, die Mitgliedstaaten sind aufgefordert das EU-Parlament zu überzeugen.
Fluggastdaten werden von Airlines gesammelt, um den Service zu garantieren und zu verbessern. Darunter sind etwa Informationen zu Essenswünschen, Angaben zum Gepäck und Mitreisenden sowie Kreditkartendaten. Insgesamt werden bis zu 60 Einzeldaten bei einem einzigen Passagier pro Flug gesammelt. Diese Daten werden bereits an die USA und Australien übermittelt und dort für 15 Jahre bzw. für 5,5 Jahr auf Vorrat gespeichert.
Seit einigen Jahren wird auch auf EU-Ebene versucht eine Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten einzuführen. Bisher fand sich im EU-Parlament keine Mehrheit, daher ist der Prozess ins Stocken geraten. Die Kommission hat bereits versucht den Prozess vorbei am Parlament zu beschleunigen und hat eine Ausschreibung über 50 Mio. Euro veröffentlicht, um den Aufbau der Kapazitäten für das Überwachungssystem vorzubereiten. Frankreich ist seither treibende Kraft und verdient 17 Mio. Euro mit dem Aufbau des EU-PNR Systems. Nun geht die Kommission noch weiter. In einem internen Papier heißt es, dass die EU Kommission nun von den Mitgliedstaaten „Überzeugungsarbeit gegenüber dem EU-Parlament“ erwartet um dort endlich eine Mehrheit für die lang ersehnte Vorratsdatenspeicherung zu bekommen.
Abseits davon hat die Übermittlung von Fluggastdaten an die USA und Australien aber auch Begehrlichkeiten bei anderen Staaten geweckt. Die Verhandlungen mit Kanada etwa stehen kurz vor dem Abschluss. Aber auch Mexiko will die Fluggastdaten und bemüht dafür den gleichen Verhandlungstrick wie die Amerikaner. Sie drohen mit Bußgeldzahlungen gegenüber europäischen Airlines, sollten diese die Daten nicht zur Verfügung stellen. Ab 1. Januar sollten diese Bußgelder eingezogen werden, allerdings konnte die Kommission die Bußgeldandrohung auf zunächst unbestimmte Zeit verschieben. Um eine möglichst einheitliche Linie zu finden, wie künftig mit Anfragen von Drittstaaten umgegangen werden soll, will die Kommission noch vor dem Sommer eine entsprechende Rechtssetzungsinitiative veröffentlichen. Wie aber den genannten Staaten sowie weiteren Staaten die schon Interesse bekundet haben, wie Südkorea oder Vereinigten Arabischen Emiraten, erklärt werden soll, dass all diese Staaten keinen Anspruch auf ein Abkommen wie die USA mit einer Speicherfrist von 15 Jahren haben sollen, bleibt fraglich.
Crosspost von nopnr.org
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: Online-Petition für digitale Grundrechte in der EU: Kein aussichtsloser Kampf
: Online-Petition für digitale Grundrechte in der EU: Kein aussichtsloser Kampf
Es sind nur noch 75 Tage bis zur Europawahl. Durch die Presse gehen etliche Berichte und Befürchtungen, dass EU-feindliche Kräfte in mehreren Mitgliedstaaten große Erfolge erzielen werden. Auch in Deutschland machen rechtsextreme Parteien für ihre Wahlkampagnen gegen Asylsuchende Stimmung – als Kollateralschaden lässt sich seit Anfang 2014 ein drastischer Anstieg von Angriffen auf Asylbewerber beobachten.Den Wahlerfolg können wir vermutlich nicht komplett verhindern, aber wir könnten uns aktiv daran beteiligen, den Trend so klein wie möglich zu halten – indem wir am 25.Mai wählen gehen.
Klar haben uns manche Vorschläge gestört, die in letzten Jahren aus Brüssel kamen. Jedes Mal berichteten wir hier und sind in so einigen Fällen auf die Straße gegangen. In der letzten Legislaturperiode kam aber auch durchaus Gutes aus den EU-Institutionen: 2010 konnten wir verbindliche Websperren verhindern. 2012 konnten wir die EU-Abgeordneten überzeugen gegen das internationale Handelsabkommen ACTA zu stimmen und es somit verhindern. Und im September letzten Jahres richtete das Parlament als erste demokratisch gewählte Institution in der EU eine Untersuchungsgruppe zum Überwachungsskandal ein – der Bericht wird kommende Woche verabschiedet.
Jetzt haben wir die Chance, dem neuen Parlament von Anfang an unsere Anliegen mit auf den Weg zu geben. Wir können unseren Abgeordneten zeigen, dass wir Europa nicht in eine vollüberwachte digitale Zukunft schlittern lassen wollen. Wir können jetzt unterstreichen, dass wir eine europaweite gesetzliche Verankerung der Netzneutralität und eine Reform des Urheberrechts brauchen. Wir können den Politikern sagen, dass wir sie gerne wählen werden, wenn sie sich für das Recht auf Anonymität und Verschlüsselung einsetzen.
Dies geht auf WePromise.EU – dort könnt ihr eine Petition unterzeichnen und somit versprechen, am 25. Mai wählen zu gehen und Eure Stimme denjenigen zu geben, die Grundrechte im digitalen Zeitalter verteidigen.
Kandidaten aus 11 verschiedenen Mitgliedstaaten haben bereits die 10-Punkte-Charta für digitale Grundrechte unterzeichnet, die von der europäischen Bürgerrechtsorganisation EDRi entwickelt wurde. Jeden Tag kommen mehr Kandidaten hinzu, einige von ihnen haben wir sogar vor die Kamera bekommen. Hier ist nun der Trailer, der die erste Saison mit kurzen Interviews einläutet. Wer bei der Kampagne helfen will, kann sich gerne bei uns melden: volunteer(at)wepromise.eu
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: Bundesgerichtshof macht klar: Abo-Fallen sind als (versuchter) Betrug strafbar
: Bundesgerichtshof macht klar: Abo-Fallen sind als (versuchter) Betrug strafbar Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern ein Urteil gesprochen, das einen Meilenstein in Sachen Verbraucherschutz im Internet setzt: Anders als bei seiner wenig bürgerfreundlichen Rechtsprechung zur Störerhaftung stärkt das oberste Gericht in Zivil- und Strafsachen diesmal den Verbraucherschutz, indem es deutlich macht, dass Abo-Fallen auf WWW-Seiten als (ggf. versuchter) Betrug strafbar sind.
Der BGH hat ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt, das den Angeklagten wegen versuchten Betruges zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt hatte. Der Angeklagte betrieb verschiedene Internetseiten, unter anderem einen „Routenplaner“. Bevor man den nutzen konnte, musste man sich mit Vor- und Zunamen, Anschrift, E‑Mail-Adresse und Geburtsdatum anmelden. Aufgrund der vom Angeklagten gezielt vorgenommenen Gestaltung der Seite war für flüchtige Leser nur schwer erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte: Schön weit unten am Seitenrand fand sich am Ende eines mehrzeiligen Textes ein klitzekleiner Hinweis darauf, dass beim Klick auf „Route berechnen“ ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen wurde. Zum stolzen Preis von 59,95 € durfte der Routenplaner für drei Monate genutzt werden – also eine Leistung, die es z.B. bei Google und Bing auch ohne Gegenleistung gibt.
Nach Ablauf der Frist für den Widerruf bekamen die „Kunden“ erst eine Rechnung. Wer nicht zahlte, lernte den Anbieter richtig kennen: Dann wurden Zahlungserinnerungen verschickt; einige Nutzer erhielten zudem Post von Rechtsanwälten, in denen ihnen mit einem Eintrag bei der „SCHUFA“ gedroht wurde.
Der BGH hat nun in Anlehnung an frühere Rechtsprechung zu scheinbaren „Rechnungen“, die überhaupt erst zu einem Vertragsschluss führen sollten, klar gemacht, dass derart auf Irreführung hin gestaltete Internetseiten eine Täuschung im Sinne des Betruges sein können: Wer die Kostenpflichtigkeit seiner Leistung gezielt verschleiert, erfüllt den Tatbestand des § 263 StGB. Dass man bei sehr sorgfältiger Lektüre die Täuschung hätte erkennen können, so der BGH, schließt die Strafbarkeit nicht aus: Es sei dem Angeklagten schließlich genau darum gegangen, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit mancher Besucher auszunutzen.
Mit der Entscheidung setzt der BGH einen Schlusspunkt in der Diskussion, ob Abo-Fallen überhaupt strafbar sein können. Bis vor kurzem waren Staatsanwaltschaften meist wenig geneigt, bei solchen Fällen Anklage zu erheben, und auch das Frankfurter Landgericht musste erst vom Oberlandesgericht dazu verpflichtet werden, den Fall überhaupt zu verhandeln.
Die konkrete Fallgruppe der Abo-Fallen hat zwar in letzter Zeit wegen einer Änderung des BGB an Bedeutung verloren – seither müssen Bestell-Buttons ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bestellung kostenpflichtig ist. Umso bedeutsamer ist hingegen der (versuchte) Betrug durch Abmahnung: Auch hier werden die Empfänger in strafrechtlich relevanter Weise getäuscht, wenn ein tatsächlich nicht rechtswidriges Verhalten – etwa das Ansehen von Videos von legalen Streaming-Seiten – abgemahnt wird und auf eine solche missbräuchliche Abmahnung eine Gebührenforderung gestützt wird.
Es bleibt zu hoffen, dass die Strafverfolgungsbehörden aus dem Frankfurter Fall Lehren ziehen und auch bei Abmahnungen engagiert die Strafbarkeit prüfen. Anders als von manchen Ermittlern gelegentlich suggeriert ist das Netz schon heute wahrlich kein rechtsfreier Raum. Polizei und Strafverfolgungsbehörden haben es in der Hand, ihre weitreichenden Kompetenzen auch zum Verbraucherschutz einzusetzen und e‑Gangstern das Handwerk zu legen: Es mag zwar leichter (und gut für die Statistik) sein, z.B. serienweise geringfügige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Für das leider längst nicht mehr bei allen Menschen vorherrschende Gefühl, dass „der Staat“ für die Bürger_innen da ist, sind aber Ermittlungen gegen Betreiber_innen von Abo-Fallen und windige Abmahner_innen weitaus wertvoller.
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: Big Data auch beim Militär: Verteidigungsministerium forscht mit Fraunhofer und IBM zu „Wissenserschließung aus offenen Quellen“
Screenshot der Anwendung "Content Analytics" von IBM, die jetzt für die Bundeswehr fit gemacht wird : Big Data auch beim Militär: Verteidigungsministerium forscht mit Fraunhofer und IBM zu „Wissenserschließung aus offenen Quellen“ Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) forscht zur automatischen Auswertung des Internet. Ein entsprechendes Forschungsvorhaben nennt sich „Wissenserschließung aus offenen Quellen“ (WeroQ). Dies teilte das Ministerium nun auf eine Kleine Anfrage mit. Allerdings ist nicht klar, welche Medien mit einer entsprechenden Technologie gescannt werden sollen: „Soziale Medien sind davon ausgenommen und werden nicht betrachtet“, schreibt das Ministerium.
Hauptauftragnehmer ist die Fraunhofer Gesellschaft mit dem dort angeschlossenen Forschungsinstitut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie (FKIE). Das FKIE gehörte als Institut der Verteidigungs- und Sicherheitsforschung früher zur Forschungsgesellschaft für Angewandte Naturwissenschaften, die später dem Fraunhofer-Verbund einverleibt wurde.
Ebenfalls an den Forschungen zu „WeroQ“ beteiligt ist die Firma IBM, die mit ihrer Abteilung „Content Analytics“ einen Unterauftrag übernimmt. IBM bewirbt die Funktionalitäten der „Content Analytics“ als Möglichkeit, „Trends, Muster und Beziehungen aus unstrukturierten Daten und zugehörigen strukturierten Daten abzuleiten“. Es handelt sich also um ein klassisches Data Mining, wie es mittlerweile auch beim Bundeskriminalamt Einzug hält.
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: Bundeskriminalamt macht „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software, nimmt an Vorführungen teil und erhält Testberichte
: Bundeskriminalamt macht „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software, nimmt an Vorführungen teil und erhält Testberichte Das Bundeskriminalamt (BKA) führt eine „Marktbeobachtung“ zu Data Mining Software durch. Dies erklärte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Bislang hieß es auf entsprechende Nachfragen stets, dass keine Polizeien des Bundes ihre Datenbestände mit derart automatisierten Methoden durchsuchen.
In einer früheren Antwort hatte die Bundesregierung ihr Verständnis von „Massendaten“, „Prediktiver Analyse„und kriminalistischen „Hypothesen“ näher erläutert – jedoch wenig verständlich gemacht:
„Data Mining“ ist weder im Recht der Europäischen Union noch im deutschen Recht definiert noch existieren bislang gesetzliche Regelungen über die Zulässigkeit des „Data Mining“. In der Regel werden mit diesem Begriff in erster Linie durch die Privatwirtschaft eingesetzte Verfahren und Methoden bezeichnet, mit deren Hilfe bereits vorhandene große Datenbestände, zumeist auf statistisch-mathematischen Verfahren basierend, selbständig auf Zusammenhänge analysiert werden, um auf diesem Wege „neues Wissen“ zu generieren.
Dieses Herstellen von „neuem Wissen“ erfordert aber eine Änderung der Errichtungsanordnung durchsuchter Datenbanken. Data Mining wird daher nicht polizeilich eingesetzt – bislang. Denn nun heißt es, dass das BKA an Vorführungen teilnimmt und Testberichte erhält. Auf welche Hersteller welcher Software die Behörde eine Auge geworfen hat, bleibt aber ungesagt.
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: LKA Bayern trauert dem verfassungsbrechenden Staatstrojaner hinterher. LKA Berlin auch?
: LKA Bayern trauert dem verfassungsbrechenden Staatstrojaner hinterher. LKA Berlin auch? Spiegel Online hat heute von den Klagen unter Strafermittlern berichtet, die nicht wissen was sie tun sollen, weil sie sich an das doofe Grundgesetz halten müssen und keinen Staatstrojaner mehr einsetzen dürfen. Der magische Satz, mit dem Kriminelle sich der Verfolgung durch deutsche Behörden entziehen, ist dem Artikel zufolge: „Das besprechen wir besser über Skype“.
Ein bißchen überraschend, denn schon vor den Snowden-Enthüllungen galt Skype als höchstwahrscheinlich abhörbar, und der neue Besitzer Microsoft war bisher nicht dafür bekannt, sich mit dem Staatsapparat anzulegen, wenn der was von ihm wollte.
Aber auch wenn man über Skype hinausdenkt, bleibt es dabei, dass ein rechtmäßiger Einsatz einer solchen Software schlicht nicht möglich ist. Das bekräftigt auch der Jurist Ulf Buermeyer gegenüber netzpolitik.org:
Quellen-TKÜ im Strafprozess ist selbst dann illegal, wenn der Trojaner „nur“ das kann, weil es keine Rechtsgrundlage dafür in der Strafprozessordnung gibt. Man bräuchte also nicht nur neue Technik, sondern auch ein Gesetz.
Laut Umfrage des Spiegel halten sich die Behörden auch brav an das Verbot. Wobei, eine Ausnahme gibt es da eventuell:
das LKA Berlin blieb schwammig: Einerseits heißt es, dass man Fragen zu solch „vertraulichen Vorgängen“ nicht beantworte, andererseits verweist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf die Antwort auf eine kleine Anfrage des Berliner SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier vom September. Dort schreibt der CDU-Innensenator Frank Henkel, dass seine Beamten einen neuen Trojaner besorgt hätten, derzeit aber auf die Quellen-TKÜ verzichteten. Nur ist das noch immer so? Eine Nachfrage nach dem aktuellen Stand wollte die Senatsverwaltung nicht beantworten.
Schon erstaunlich, dass die Frage, ob sich eine Strafverfolgungsbehörde an die Verfassung hält, einen „vertraulichen Vorgang“ betrifft. Man darf ausserdem auch gespannt sein, wie der von SPON zitierte Polizeigewerkschafter „in rechtspolitischen Diskussionen glänzen“ können wird, wenn die Sammlung von Fallbeispielen, bei denen „die Ermittlungen durch den fehlenden Trojaner behindert wurden“, abgeschlossen ist. Vielleicht leitet er die rechtspolitischen Ausführungen ja mit „Wenn wir mal das Grundgesetz ausser Acht lassen“ ein.