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  • : Videobeiträge im ZDF: Datenmonster SCHUFA
    Videobeiträge im ZDF: Datenmonster SCHUFA

    Zwei aktuelle Beiträge des ZDF – Frontal21 vom 22. Juli und ZDFzoom vom 23. Juli – beschäftigten sich mit der fragwürdigen Arbeitsweise der SCHUFA, deren Umgang mit privaten und sensiblen Daten und den Folgen für den Einzelnen. Dabei handelt es sich bei dem Frontal21-Beitrag um eine verkürzte Form des ZDFzoom-Films, beide sind von Andreas Baum.

    Immer wieder kann es zu Fehleinträgen bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien kommen, die Betroffenen das Leben schwer machen. Schließlich braucht man heutzutage für so ziemlich alles eine SCHUFA-Auskunft – ob Mieten einer Wohnung, Kreditaufnahme oder Eröffnen eines Bankkontos. Werden die Daten, die aus öffentlichen Registern und von Vertragspartnern übermittelt werden, durch die SCHUFA geprüft? Ein in den Beiträgen vorkommender, anonymer Insider sagt: Nein.

    „Wenn man online was melden will, dann braucht man das nur auszuwählen, und nach ein paar Klicks ist das dann in den SCHUFA-Datensätzen der Betreffenden gespeichert.“
    Dass sich dabei auch gravierende Fehler einschleichen, wundert den Insider nicht, denn selbst bei äußrst brisanten Negativmeldungen müssen Belege nicht an die SCHUFA übermittelt werden.

    Es findet also keine Überprüfung der Tatsachen statt – diese Praxis wurde dem ZDF von der Schufa bestätigt. Diese verweist darauf, nicht gesetzlich zur Vorabprüfung verpflichtet zu sein.

    Auch die Berechnung der Scores ist völlig intransparent, wie ein Vertreter einer Auskunftei gegenüber ZDFzoom erklärt: Natürlich wollen wir unser Geschäftsgeheimnis nicht offenlegen. Es handelt sich eben nicht um eine gemeinwohlorientierte Einrichtung, sondern ein Unternehmen im Dienste des Kapitals. Mit den Auskünften wollen sie Geld machen.

    Die Videobeiträge führen noch weitere Extrembeispiele auf, wie fürchterlich schief es laufen kann, wenn falsche Daten bei der SCHUFA nicht überprüft und gelöscht werden. Laut eines Gutachtens im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz von 2009 waren 45% der SCHUFA-Datensätze veraltet, unvollständig oder falsch. Aber die Verantwortung für Fehler wird immer den Vertragspartnern zugeschoben, die für Richtigkeit und Aktualität zuständig seien.

    Alles in allem mit dem üblichen Sensationalismus ausgestattet, wecken die Beiträge ein erschreckendes Bewusstsein dafür, in welch intransparenten Verhältnissen mit den Daten hantiert wird – die sich auf alle Lebensbereiche auswirken können. Ein Zustand, der so in Deutschland nicht länger akzeptiert werden kann. Kritiker fordern schon länger eine gesetzliche Überprüfungspflicht für die SCHUFA und auch eine Offenlegung der Score-Berechnungen von Auskunfteien. Es kann nicht sein, dass Bürger sich nicht gegen diese hoheitliche Bewertung ohne nachvollziehbar Grundlage wehren können.

    24. Juli 2014 23
  • : Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Gesetzesentwurf zur Anti-Terror-Datei (Update: Dokument zum Anschauen!)
    "Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll.
    Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff kritisiert Gesetzesentwurf zur Anti-Terror-Datei (Update: Dokument zum Anschauen!)

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich laut Spiegel Online mit einer Stellungnahme an den Innenausschuss gewandt, in der sie die geplanten Änderungen am Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG) kritisiert. Die Stellungnahme ist nicht im Wortlaut veröffentlicht worden und nur in Auszügen zitiert, wir bemühen uns jedoch, sie uns ansehen zu können, der Brief liegt uns aber mittlerweile vor. Wir veröffentlichen die anonymisierte Fassung.

    Im Juni war ein Gesetzesentwurf vorgelegt worden, der auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagierte, die im Gesetz enthaltenen Hürden zum Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden zu erhöhen. Tatsächlich geht der neue Entwurf in die entgegengesetzte Richtung und enthält diverse verfassungsrechtlich fragliche Punkte. Unter anderem kritisierten Rechtskundige die Missachtung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten, bereits zuvor im Gesetz enthaltene Datenaustauschmöglichkeiten sollen erweitert werden. Auch der Bundesrat lehnte den Entwurf in großen Teilen aufgrund der mangelnden Rechtfertigung der Kompetenzerweiterungen und der Abkehr von einer reinen Hinweisdatei ab und forderte zur Präzisierung von Formulierungen auf, die Regelungsspielraum ließen.

    Verfassungsrechtlich ist zu bedenken, dass mit der erweiterten Datennutzung die Konzeption der Antiterrordatei als Verbunddatei, die im Kern auf die Informationsanbahnung beschränkt ist und eine Nutzung der Daten zur operativen Aufgabenwahrnehmung nur in dringenden Ausnahmefällen vorsieht, zumindest aufgeweicht wird. Denn die Ausnahme ist nun nicht mehr auf die eng konturierten Eilfälle im Sinne von § 5 Absatz 2 ATDG beschränkt, sondern umfasst auch bestimmte einzelfallbezogene Projekte. Daneben löst sie sich von dem Prinzip der Einzelabfrage. Beide Elemente waren maßgeblich für die positive Bewertung der Antiterrordatei durch das Bundesverfassungsgericht […] Ob diese Gesichtspunkte durch die in § 6a ATDG‑E vorgesehenen sehr hohen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Eingriffsschwellen und durch die Herausnahme der teilweise besonders sensiblen verdeckt gespeicherten Daten aus dem Anwendungsbereich aufgewogen werden, bedarf genauer Prüfung.

    Voßhoff mahnt die selben Punkte an und kritisiert zusätzlich die lockeren Maßstäbe für die Speicherung von Personen in der Datei und die mangelnde Berücksichtigung von Datenschutzkontrollen, die „faktisch bestehende kontrollfreie Räume“ offen lasse. Diesbezüglich schlägt sie eine Novellierung des §24 Abs. 2 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes vor, das die Kontrollmöglichkeiten des BDSB gegenüber den Nachrichtendiensten regelt.

    Außerdem stellt sie fest, dass der Gesetzesentwurf auf einem Bericht der Bundesregierung beruht, den sie als nicht hinreichend bewertet:

    Gegen diesen Bericht bestehen bereits in grundsätzlicher Hinsicht schwerwiegende Bedenken. Er basiert […] nicht auf einem für die Evaluierung zu erstellenden „staatsrechtswissenschaftlichen Gutachten“ […]. Mit diesem Gutachten sollten u.a. die grundrechtlichen Folgen der Eingriffsmaßnahmen untersucht werden, da der vorgenannte Bericht diese Untersuchungen nicht beinhaltet. Er basiert lediglich auf Nutzerbefragungen und statistischen Datenauswertungen […] Der Bericht bietet mithin keine Legitimationsgrundlage zur Ableitung valider Evaluierungserkenntnisse.

    Bis zum 31. Dezember diesen Jahres ist noch Zeit, die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Das ist ein weiterer Faktor, den Voßhoff erwähnt, denn sie halte es nicht für nachvollziehbar „warum die Bundesregierung trotz dieser Bedenken und trotz des fehlenden Zeitdrucks an der geplanten Vorschrift festhält.“

    Voßhoffs Stellungnahme bietet eine gute Gelegenheit, den Bundestag zu einer Überarbeitung und tatsächlich einen, wie die Obfrau der Grünen im Innenausschuss Irene Mihalic sagt, „grundrechtfesten Gesetzentwurf“ vorzulegen. Soweit das bei einer so massiven und intransparenten Datensammlung überhaupt möglich ist. Auch Jan Korte von den Linken begrüßt Voßhoffs Äußerung, vor allem da diese sich in der Vergangenheit mit Kritik sehr sparsam gezeigt hatte:

    Der fortschreitende Emanzipationsprozess der Bundesdatenschutzbeauftragten von ihrer Partei und dem Bundesinnenministerium ist sehr zu begrüßen. Das bringt wohl ihr Amt zwangsläufig mit sich.

    Für mehr Hintergrundinfos zur Anti-Terror-Datei und dem informationellen Trennungsgebot gab es auch einen Vortrag auf dem letzten Netzpolitischen Abend der Digitale Gesellschaft e.V., den man sich hier anschauen kann.

    Update Andre: Hier das Dokument in Volltext aus dem PDF befreit:


    Sehr geehrt*

    am 5. Juni 2014 hat der Deutsche Bundestag den vorgenannten Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

    Zu diesem Entwurf bitte ich Folgendes zu bedenken:

    I. Zu A: Problem und Ziel

    1. Entgegen der Prämisse (vgl. s. 1 GE, Problem und Ziel; GE-Begründung S. 16) setzt der GE die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil zum Antiterrordateigesetz ‑1 BVR 1215/07 vom 24.04.2013) nicht (hinreichend) um. Hieraus resultieren erhebliche verfassungsrechtliche Risiken. Weitere Risiken resultieren aus den nachfolgenden Punkten.

    2. Mit dem GE „(…) soll ein Vorschlag aus der (…) Evaluierung des ATDG (…) umgesetzt werden“ (GE-Begründung, S. 17). Zur Begründung verweist der GE auf den „Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Antiterrordateigesetzes vom 7. März 2013 (vgl. a.a..O.).

    Gegen diesen Bericht bestehen bereits in grundsätzlicher Hinsicht schwerwiegende Bedenken. Er basiert – entgegen dem Fachfeinkonzept der Bundesregierung zur Evaluierung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) – nicht auf einem für die Evaluierung zu erstellenden „staatsrechtswissenschaftlichem Gutachten“ (BT-Drs. 17/12665 (neu), S. 7). Mit diesem Gutachten sollten u.a. die grundrechtlichen Folgen der Eingriffsmaßnahmen untersucht werden, da der vorgenannte Bericht diese Untersuchungen nicht beinhaltet. Er basiert lediglich auf Nutzerbefragungen und statistischen Datenauswertungen (vgl. a.a.O.‚ S. 4) und beinhaltet keine „Betrachtung und Bewertung von Einzelfällen“ (a.a.O.). Der Bericht bietet mithin keine Legitimationsgrundlage zur Ableitung valider Evaluierungserkenntnisse.

    Zudem ist für die Annahme der verfassungsrechtlich gebotenen Erforderlichkeit einer Norm nicht ausreichend, dass mit dieser Norm ein „von den Nutzern [der Antiterrordatei — Anmerkung Verfasser] als sinnvoll“ (GE-Begründung, S. 27) erachteter Vorschlag umgesetzt werden soll. Eine – vermeintliche – Sinnhaftigkeit begründet nicht notwendigerweise eine Erforderlichkeit der Norm im Rechtssinne.

    II. Zu Artikel 1, Nummern 2, 3, 4

    Die bestimmte, normenklare und verhältnismäßige Eingrenzung des betroffenen Personenkreises ist ein zentrales Anliegen der vorgenannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der GE wird diesen Vorgaben nicht gerecht, insbesondere in Bezug auf die Speicherung von Kontaktpersonen.

    III. Zu Artikel 1, Nummer 7

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Antiterrordatei (ATD) vor allem deshalb in grundsätzlicher Hinsicht für verfassungsgemäß erachtet, weil die ATD als eine bloße Hinweisdatei ausgestaltet worden ist. Nach der Entscheidung des Gerichts sind „eine Rasterung, Sammelabfragen oder die übergreifende Ermittlung von Zusammenhängen zwischen Personen durch Verknüpfung von Datenfeldern“ (1 BvR 12/5107, Rdn. 194) in der ATD unzulässig.

    Auch der Bundesrat hat die Regelung des Artikel 1 Nummer 7 des GE als eine Aufweichung und „Strukturveränderung“ (BR-Drs. 153/1/14, S. 4) der ATD kritisiert und zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift weder der Umsetzung des o.g. Urteils des Bundesverfassungsgerichts dient, noch durch die vorliegende GE-Begründung oder den vorgenannten Evaluationsbericht der Bundesregierung gerechtfertigt werden kann (vgl. a.a.O.).

    Entsprechendes gilt für den in der GE-Begründung erfolgten Verweis auf die Komplementärregelung des § 7 Rechtsextremismusdateigesetz (RED‑G) zur Legitimierung dieser Norm (vgl. GE-Begründung, S. 27). Bis dato liegt noch nicht einmal eine Evaluierung des § 7 RED‑G vor, die als — vermeintlicher — Begründungsansatz herangezogen werden könnte. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls zutreffend betont.

    Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb die Bundesregierung trotz dieser Bedenken und trotz des fehlenden Zeitdrucks an der geplanten Vorschrift festhält.

    IV. Zu Artikel 1, Nummer 9

    Als „rechtsstaatliches Korrektiv für die weitgehend fehlende Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten in der ATD und die hierdurch eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten“ (BR-Drs. 153/1/14, S. 5) fordert das Bundesverfassungsgericht eine wirksame Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. In besonderer Weise betont das Gericht die „Kompensationsfunktion der datenschutzrechtlichen Kontrolle für den schwach ausgestalteten Individualrechtsschutz“ (BR-Drs. 153/1/14, S. 5).

    Infolgedessen verpflichtet das Gericht den Gesetzgeber, die Kontrollorgane mit „wirksamen Befugnissen“ (1 BvR 1215/07, Rdn. 215) auszustatten, „durch technische und organisatorische Maßnahmen“ (a.a.O.) einen auch in praktischer Hinsicht wirksamen Vollzug der Kontrollen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Effizienz der Kontrollen weder durch „föderale Zuständigkeitsunklarheiten“ noch durch das „Zusammenspiel der verschiedenen Aufsichtsinstanzen“ (a.a.O.‚ Rdn. 216) beeinträchtigt wird.

    Diese Vorgaben haben weit reichende Folgen – auch für die Zusammenarbeit der Kontrollorgane des Bundes (PKGr, G 10-Kcmmission‚ BfDI). In diesem Bereich faktisch bestehende kontrollfreie Räume könnten z.B. durch eine Novellierung des § 24 Abs. 2 Satz 3 BDSG geschlossen werden.

    Sollten Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

    23. Juli 2014 5
  • : „Zukunftsfähiges Kontrollmittel“: Mehr Ganzkörperscanner für die Kontrolle an Flughäfen geplant
    „Zukunftsfähiges Kontrollmittel“: Mehr Ganzkörperscanner für die Kontrolle an Flughäfen geplant

    Der Abgeordnete Jan Korte hatte im Juni Neues zu den NacktKörperscannern an bundesdeutschen Flughäfen abgefragt. 2010 gab es einigen Aufruhr, als bekannt wurde dass bei Tests in Hamburg kontrollierte Personen auf den Bildern gut erkennbar sind, inklusive Intimpiercings, künstlichen Darmausgängen oder anderen kleinen und großen Dingen, die man lieber für sich behält. Die neuen Scanner zeigen die Kontrollierten nur noch als lustige Zeichnung an, daraufhin gab’s für das milde „Kontrollmittel“ auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten einen Freibrief.

    Insgesamt stehen nun laut der Antwort des Bundesinnenministeriums 14 Geräte an den Flughäfen Frankfurt/Main, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Berlin-Schönefeld und München. Pro Stück fallen ca. 200.000,- Euro an, zuzüglich Ausbildung und Wartung. 125.527 Fluggäste wurden bisher kontrolliert.

    Hergestellt werden die Geräte von L3 Communications. Mittlerweile haben sich angeblich auch die 5% Fehlalarme reduziert, als Grund gilt eine „verbesserte Detektionssoftware“ und die „verbesserte Anzeige des Kontrollergebnisses“. Korte verweist aber darauf, dass die Scanner vor vier Jahren zwar in 69 Prozent der Fälle Alarm geschlagen hätten, lediglich 15 Prozent davon seien „berechtigt“ gewesen. Die Alarmquote ist jedoch aktuell lediglich auf 59 Prozent gesunken.

    Immer noch werden aber bestimmte Auffälligkeiten erkannt, etwa medizinische Hilfsmittel, Prothesen und Piercings. Das Bundesinnenministerium umschreibt das so:

    Körperscanner detektieren Unregelmäßigkeiten an der Körperoberfläche. Darunter fallen auch Schmuckgegenstände und medizinisch-technische Hilfsmittel ab einer bestimmen Größe und Form. Eine Entscheidung, ob diese sicherheitsrelevant sind, trifft der Körperscanner nicht. Der entsprechende Bereich wird im Kontrollergebnis angezeigt und durch die Kontrollkraft überprüft.

    Noch ist der Gebrauch eines Ganzkörperscanners freiwillig, entsprechend ist es laut der Bundesregierung im „EU-Recht“ geregelt. Womöglich gibt es aber bald immer weniger Alternativen: Denn noch mehr Geräte sollen nun beschafft werden. Es werde „geprüft, wie viele Körperscanner an welchen Standorten zusätzlich eingesetzt werden sollen“. Sie seien „nach Bewertung der Bundesregierung das zukunftsfähige Kontrollmittel für die Luftsicherheitskontrolle“.

    Einige Personen kommen aber um eine automatisierte Kontrolle in jedem Fall herum: Personen „mit einer Körpergröße von unter einem Meter und über zwei Meter“ können nämlich „baulich bedingt“ nicht mit den NacktKörperscannern kontrolliert werden.

    20. Juli 2014 13
  • : Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: Piraten verhindern Wiederwahl von Thilo Weichert (Updates)
    Thilo Weichert.
    Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: Piraten verhindern Wiederwahl von Thilo Weichert (Updates)

    Dr. Thilo Weichert dürfte regelmäßigen Leser/innen bekannt sein. Der Jurist und Gastblogger ist einer der kritischsten und aktivsten Datenschutzbeauftragten in Deutschland. Gerade sollte er im Landtag Schleswig-Holstein zum dritten Mal gewählt werden – was er jedoch mit einer Stimme verpasste:

    Die Wiederwahl des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert ist am Donnerstag überraschend gescheitert. Für Weichert stimmten in geheimer Wahl nur 34 Landtagsabgeordnete. Damit fehlte ihm eine Stimme, um für fünf weitere Jahre im Amt bestätigt zu werden.

    Die Regierung im Landtag SH hat 35 Sitze: SPD (22), Bündnis 90/Die Grünen (10) und SSW (3). Also fehlt mindestens eine Stimme der Regierungskoalition.

    Gegen Weichert haben aber auch die sechs Piraten gestimmt. Das bestätigte der Piraten-Abgeordneter Patrick Breyer gegenüber netzpolitik.org. Ihre Kritik ist eine „Lex Weichert“, welche die Kieler Nachrichten so beschreiben:

    Erst im Juni hatte das Parlament eine umstrittene Änderung des Datenschutzgesetzes verabschiedet, die die Amtszeitbegrenzung des Datenschutzbeauftragten aufhob. Ohne die Neuregelung hätte Weichert am Donnerstag überhaupt nicht mehr kandidieren dürfen.

    Die Piraten schrieben schon im Februar in in einer Pressemitteilung:

    Dieser Antrag ist nach einhelliger Meinung der Piratenfraktion abzulehnen. Es muss keine ‘Lex Weichert’ geschaffen werden. Thilo Weichert hat in der Vergangenheit sehr viel für den Datenschutz nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch weit darüber hinaus getan. Dafür danke ich ihm persönlich von ganzen Herzen. Unabhängig von der Person Thilo Weichert gibt es aber gute Gründe, weshalb der Landesdatenschutzbeauftragte maximal einmalig wiedergewählt werden sollte. So wird seine Unabhängigkeit insbesondere dadurch sichergestellt, dass er nicht bei der jeweiligen Landesregierung lieb Kind machen muss. Nötige harte Kritik an der Datenschutzpolitik der Regierung fällt leichter, wenn nicht die mögliche eigene Wiederwahl ansteht.

    Die Piraten haben im Januar einen eigenen Gesetzentwurf zur offenen Ausschreibung des Amtes vorgelegt. Das derzeitige Verfahren halten sie für nicht tragbar.

    Damit haben die Piraten mit dem Datenschützer Patrick Breyer die Wiederwahl des engagierten Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert verhindert.

    Wie geht es jetzt weiter? Nochmal Kieler Nachrichten:

    Nach Angaben von Landtagssprecher Tobias Rischer ist aber kein zweiter Wahlgang vorgesehen. Ein erneuter Versuch wäre somit erst im September möglich – nach der Sommerpause des Plenums. Weichert bleibt automatisch im Amt, bis ein neuer Datenschutzbeauftragter gewählt ist.

    Ob die Regierungsfraktionen Thilo Weichert nochmal vorschlagen werden, ist derzeit noch nicht klar. Patrick Breyer würde es ihm nicht empfehlen.

    Update: NDR 1 Welle Nord hat ein Zitat von Weichert:

    Ich habe nicht den Eindruck, dass ich auf die Nase gefallen bin. Das ich nicht gewählt worden bin, das habe ich zur Kenntnis genommen und alles Weitere kann ich im Augenblick gar nicht kommentieren, weil ich jetzt mit den Fraktionen keine Gespräche geführt habe. Dass ich nicht unbedingt immer ein angenehmer Datenschützer war, das ist allgemein bekannt. Dass ich ein qualifizierter Datenschützer bin, das hoffe ich, dass das die meisten zur Kenntnis genommen haben und das sollte eigentlich den Ausschlag geben.

    Update 2: Jetzt gibt es Statements von Fraktion und Patrick Breyer.

    10. Juli 2014 47
  • : Das Experiment
    Das Experiment

    Hier veröffentlichen wir einen Gastbeitrag von Friedemann Karig über das sogenannte „Facebook-Experiment“ und seine Konsequenzen. Wir hatten auch schon hier darüber berichtet.

    Die schlechte Nachricht: Facebook hat 689003 User für einen Menschenversuch missbraucht.

    Im Zuge einer kürzlich veröffentlichten Studie mit dem schönen Namen “Experimental evidence of massive-scale emotional contagion through social Networks”, die Facebook 2012 gemeinsam mit der Cornell University durchführte.

    Die Forschungsfrage: Was passiert, wenn man das Ausmaß von positiven bzw. negativen Äußerungen in den Timelines und Newsfeeds der User erhöht?

    Das Ergebnis: Wer mehr positives liest, postet mehr positives. Wer mehr negatives liest, postet negativer. Die ahnungslosen Probanden äußerten sich im Schnitt um 3% besser oder schlechter gelaunt. Damit ist bewiesen: Gefühle sind ansteckend. Auch im digitalen Raum.
    Und: die User äußerten sich rein quantitativ mehr, je mehr gefühliges sie gelesen hatten. Was für ein soziales Netzwerk eine wichtige Information ist. Facebook manipulierte also die Gefühle seiner Nutzer um zu lernen, wie und warum diese aktiver werden.

    Die gute Nachricht: Facebook macht genau das jeden Tag. Mit uns allen. Sie veröffentlichen es nur nicht. Aber ist das wirklich eine gute Nachricht? Und dürfen die das überhaupt?

    Bildschirmfoto-2014-07-08-um-12.03.56Facebook im Jahr 1907

    Dürfen die das?

    Facebooks Algorithmus – formerly known as “EdgeRank” (oder wie auch immer sie ihn momentan nennen) – bestimmt, was in welcher Gewichtung in den Newsfeed und die Timeline eingespeist wird und was nicht. Er wird fortlaufend optimiert. Dazu schauen die Nerds bei Facebook, wie in jeder Forschungs- und Entwicklungsabteilung, ziemlich genau hin, wie User auf welche Veränderung reagieren. Man will wissen, was sie annehmen und was nicht, beispielsweise welche Werbung unter welchen Umständen am besten “klickt”. Und das findet man nur heraus, indem man Thesen aufstellt und sie falsifiziert, am lebenden Objekt.

    Eigentlich macht das jede Webseite und jeder Online-Händler. Sie nennen es “A/B‑Testing“: Welche Alternative gefällt den Usern besser im Sinne von “wird mehr geklickt”? Ah, okay, die mit rosa, dann nehmen wir die. Achtung, stark vereinfachender Vergleich: Jeder Bäcker testet A/B, wenn er die Marmeladenfüllung seiner Croissants variiert und seine Kunden nach dem Verputzen der Hörnchen befragt, welches am besten geschmeckt hat.

    Die jetzt veröffentlichte Forschung hat technisch also nichts anderes getan, als Facebook und jeder andere (fleißige) Dienstleister macht, sogar machen muss, um sein Angebot zu optimieren.Every ad based company exists to alter how you perceive the world” schreibt Andrew Ledvina, ein ehemaliger “Data Scientist” bei Facebook. 
    Deswegen hat auch das hinzugezogene Institutional Review Board (IRB), das in den USA jede Forschung am Menschen absegnen muss, das Experiment zugelassen: Facebook führt vergleichbare Untersuchungen sowieso ständig durch, argumentierten die beteiligten Forscher.

    Aber darf Facebook seine User der Wissenschaft überlassen?
    Dieses spezielle Experiment, anders als Facebook-interne Forschung, hat ein wissenschaftliches Erkenntnisinteresse formuliert und entsprechende Ergebnisse veröffentlicht. Es hat nicht primär im Sinne des Produktes geforscht (das auch nicht immer unbedingt im Sinne des Nutzers sein muss), sondern im Sinne einer Forschungsfrage.
    Die Nutzung der User(-Daten) zu Forschungszwecken war angeblich von den Facebook-AGBs abgedeckt. Als User erklärt man sich bereit, dass Daten und Profile für “for internal operations, including troubleshooting, data analysis, testing, research and service improvement” genutzt werden. Dass die AGBs “niemand” im Sinne von “fast niemand” liest, ist unser Problem, nicht das von Facebook. Dass der Zusatz “research” erst nach der Studie in die AGBs kam, schon. Facebook wird dennoch argumentieren, auch dieses Experiment diene letztlich der Verbesserung des Service (“service improvement”), weswegen es legal im Sinne der AGBs sei.
    Für die Zukunft spielt das keine Rolle, denn jeder Anbieter wird einfach wie Facebook das unverfängliche Wort “research” in seine AGBs aufnehmen, um sich abzusichern. Daraus ergibt sich folgende Grafik:

    Bildschirmfoto-2014-07-08-um-11.57.46

     

    Hölle, Hölle, Hölle!

    Kritisch an dieser eigentlich nur logischen Nutzung des Datenschatzes bleibt jedoch die “Manipulation” von Emotionen. Wie schon Wolle Petry klagte: “Das ist Wahnsinn. Du spielst mit meinen Gefühlen.” Was wäre, wenn  jemand der (negativ) manipulierten Personen sich oder anderen etwas angetan hätte? Hölle Hölle Hölle?
    Wir introvertierten Emotionsverweigerer wissen: Gefühle empfinden und Gefühle ausdrücken ist nicht das gleiche. Und die Studie zielte auf einen minimalen Einfluss ab: “…the result was that people produced an average of one fewer emotional word, per thousand words.” Eine Veränderung des emotionalen Ausdrucks im Promillebereich kann schwer als massive Manipulation von Gefühlen gelten.
    Und auch wenn das forschende Fingern an sogenannten “Sentimenten”, also Gefühlszuständen, auf den ersten Blick anrüchig erscheint (und auf den zweiten Blick auch wissenschaftlich mindervalide, aber das ist eine andere Geschichte): Ein Kaufreflex ist ebenso eine Gefühlsregung, ein Verlangen, das die Werbung gezielt reizt. Wo genau verläuft  die Grenze zwischen Manipulation zu Abverkaufszwecken, die oft nicht nur positive Gefühle anspricht, sondern Menschen auch gezielt ein schlechtes Gewissen macht, und der Manipulation zu Gunsten einer kommunikativen Aktivierung?

    Im wissenschaftsethischen Sinne wiegt schwerer, dass die Teilnehmer nicht über die Studie informiert wurden, es also keinen “informed consent” gab, wie er bei Versuchen mit Menschen vorgeschrieben ist. Eine ethische Wissenschaft informiert freiwillige Probanden oder versucht, falls das Studiendesign die Unwissenheit der Probanden vorschreibt, sich über Dritte abzusichern und sie direkt nach dem Versuch zu informieren.
    Und auch wenn Facebook ein von seinen AGBs geschütztes Unternehmen ist, gelten vom moralischen Standpunkt her die Regeln vergleichbarer wissenschaftlicher Unternehmungen. Zumindest für die Forscher. Sie hätten darauf bestehen müssen, dass keine Probanden ohne echte informierte Zustimmung Teil des Experimentes werden. Bis jetzt schweigen die Teile der Scientific Community jedoch, die betroffen sind. Wahrscheinlich, weil der Honigtopf der Big Data sie alle lockt. In Zukunft müssen sie sich die Frage stellen, welche Art von Big-Data-Forschung wissenschaftsethisch vertretbar ist.

    Im Sinne unternehmerischer Fairness hätte Facebook eine einfache Abfrage vorschalten müssen, ob die User einverstanden sind, an solch einer Studie teilzunehmen. Es fänden sich sicher 700000, die sich der Forschung nicht nur durch AGBs legalisiert, sondern durch einen “informed consent” legitimiert zur Verfügung stellen. Und die Ergebnisse dieser Forschung müssten transparent allen zur Verfügung stehen. Was in diesem Fall passierte und paradoxerweise erst zur Empörung führte.

    Aber warum fühlt sich das alles nicht nur falsch, sondern bedrohlich und böse an? Warum erledigt sich das Problem nicht, wenn Facebook das nächste Mal vorher nachfragt? Was passiert als nächstes?

    Bildschirmfoto-2014-07-09-um-11.20.40

    Der Kunde als Experiment

    Subjektiv fühlt sich natürlich der Eingriff in die eigene “Privatsphäre” mies an. Meine Timeline, mein Newsfeed, mein Profil sind für mich privat. In diesem digitalen Abbild meines Soziotopes will ich der Souverän sein. Und normalerweise empfinde ich mich auch als solchen. Auch, weil Facebook mir suggeriert, ich könne per Einstellungen und Abos und Freundschaften und “Verbergen” weitgehend über “mein” Facebook bestimmen.
    Was nicht richtig ist. Facebook bestimmt.
    Es ist ihr Produkt.

    So wie ein mit Marmelade gefülltes Croissant das Produkt eines Bäckers ist. Ich kann darauf verzichten, wenn es mir nicht schmeckt. Aber ich kann es nicht endgültig beeinflussen. Das letzte Wort hat immer der Anbieter. Und die Anbieter suchen emsig nach Möglichkeiten, den Datenschatz zu heben. Sie werden nicht aufhören, die Daten für alles zu gebrauchen, was man zulässt. Und offensichtlich schrecken sie dabei vor nichts zurück.
    Langfristig an Gefühlen rumspielen ist etwas anderes als einen kurzfristigen Kaufreflex zu triggern. 700000 User schlechter gelaunt machen ist etwas anderes, als ihnen Viagra anzudrehen.

    Und das ist genau die Lektion, die wir aus diesem ersten öffentlichen Fall eines Big-Data-Missbrauchs lernen sollten: Wir können keine digitale Fairness von profitorientierten Unternehmen erwarten. Inzwischen ist es eine alte digitale Weisheit:
    Wenn etwas umsonst ist, bin ich nicht der Kunde. Sondern das Produkt.
    Oder das Experiment.

    fixingabrain Facebook im Jahr 1964

     

    Heimliche Verführer

    Das Facebook-Experiment lässt die Möglichkeiten dieser Unternehmen, aber auch der Politik und anderer Institutionen, die sich ihrer bedienen, erahnen. Sie machen mir Angst. Und erinnern Sebastian Deterding an eine Schöne Neue Welt: “Manipulations like these show how much power online companies like Facebook have over us, and filtering information by sentiment could keep us in a Huxleyan SNAFU bubble.”

    Dieses “Social Engineering” auf Basis von Big Data macht uns alle zu Versuchskanninchen, um in unsere Köpfe zu schauen und unser Verhalten zu beeinflussen. Ja, das macht die Werbung seit Jahrzehnten. Aber sie hatte niemals die Macht der Big Data. Sie arbeitete mit groben Clustern, Sinus-Milieus, Zielgruppen. Nicht auf der Ebene der Individuen.
    Und sie hatte niemals diese Effizienz: Die Studie wurde von drei Personen durchgeführt, “one member of Facebook’s own Core Data Science team and two university researchers from Cornell and UCSF”. Drei Menschen konnten 700000 andere Menschen studieren. Und das um einiges genauer, als es früher möglich war: “If the 20th century engineers of consent had magnifying glasses and baseball bats, those of the 21st century have acquired telescopes, microscopes and scalpels in the shape of algorithms and analytics,” vergleicht Zeynep Tufekci.

    Genau jetzt, angesichts solcher Beispiele, ist die Zeit sich dagegen zu wehren, dass Akteure wie Facebook ihre Macht ausnutzen. Tufekci warnt: “…these large corporations (and governments and political campaigns) now have new tools and stealth methods to quietly model our personality, our vulnerabilities, identify our networks, and effectively nudge and shape our ideas, desires and dreams.”

    Bildschirmfoto-2014-07-08-um-12.32.41Facebook im Jahr 2024 (und im schwedischen Animationsfilm Metropia, von dessen Filmplakat der Ausschnitt stammt)

    Facebook als Fernbedienung

    Das ist das Problem an solchen Experimenten und an den Systemen, die sie erst ermöglichen: Nicht, dass sie illegal, fantasie- und absichtsvoll böse wären. Das sind sie nicht automatisch, auch wenn sie sich so anfühlen mögen.
    Sondern, dass sie eben nur ein ganz kleiner Schritt von alltäglichen, legitimen Praktiken entfernt sind. Dass sie ein bisschen wie normale Werbung aussehen. Dass sie aufsetzen auf einer längst akzeptierten Realitätskonstruktion durch intransparente Anbieter. Dass sie auf Grund der Größenordnung und Heimlichkeit einerseits so effizient und andererseits so leicht zu verbergen sind. Dass sie unseren Kontrollverlust nicht erfinden, sondern nur ausnutzen.

    Dieses “Social Engineering” ist gefährlich, obwohl oder gerade weil es per se nichts neues oder böses ist. Sondern weil es letztlich unsichtbare Kontrolle ermöglicht. Willensbildung wird weniger öffentlich, weniger bewusst, weniger selbstständig. Big Data, richtig (oder eher falsch) genutzt, wird zur Fernbedienung für unsere Köpfe.

    Nichts im Netz ist objektiv oder neutral. Umso genauer müssen wir hinschauen, wer uns etwas warum für objektiv oder neutral verkaufen will. Und noch wichtiger: Nichts ist umsonst. Umso klarer müssen wir sehen, was es kostet.

    tl;dr: Big Data kann missbraucht werden, wehret den Anfängen.

    10. Juli 2014 3
  • : Polizeilicher Datentausch wird unübersichtlich – EU schlägt „einzige Anlaufstelle“ in allen 28 Mitgliedstaaten vor
    Polizeilicher Datentausch wird unübersichtlich – EU schlägt „einzige Anlaufstelle“ in allen 28 Mitgliedstaaten vor

    Viel zu viele Daten, viel zu unübersichtliche Zuständigkeiten: Sogar Sicherheitsbehörden kommen angesichts der Anzahl polizeilicher Datensammlungen durcheinander. Um die alten und neuen Datenbanken zukünftig einheitlich zu führen, hat die Europäische Union in Estland und Frankreich eine Agentur für das „Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ eingerichtet. Derzeit werden dort das Visa-Informationssystem, die Finderabdruckdatenbank und das Schengener Informationssystem verwaltet. Bald könnte die vom deutschen Bundesinnenministerium beworbene Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen in die EU hinzukommen.

    Allerdings gibt es weit mehr als diese drei Plattformen: Daten werden über die EU-Agentur Europol oder die internationale Polizeiorganisation Interpol weitergegeben, Grenzbehörden nutzen ein Zollinformationssystem. Geregelt werden müssen die Entgegennahme des europäischen oder internationalen Haftbefehls oder von Rechtshilfeersuchen für Hausdurchsuchungen oder Abhörmaßnahmen. Weitere Kanäle der digitalen Zusammenarbeit sind die über 40 Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit, die bei verschiedenen Behörden angesiedelten „Verbindungsbeamten“ oder Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung. Im „schwedischen Rahmenbeschluss“ und dem „Vertrag von Prüm“ sind ebenfalls Absprachen zum Datentausch festgelegt. Getauscht werden DNA-Profile, Fingerabdrücke und Daten aus Fahrzeugregistern.

    Entsprechende Ersuchen zur Weitergabe digitaler Informationen müssen in manchen Ländern bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden. So ist manchmal ein Innenministerium, eine Zollbehörde oder auch einzelne Polizeistellen für die einzelnen Datensammlungen verantwortlich. Diese Zuständigkeiten sind in eigens dafür geschriebenen Handbüchern niedergelegt.

    „Single Point of Contact“

    Zukünftig soll der Informationsaustausch aber noch einfacher werden. In einem Ratsdokument wird nun die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle für alle Behörden vorgeschlagen. In jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten soll dann ein „Single Point of Contact“ für den internationalen „Austausch von strafverfolgungsrelavanten Informationen“ zuständig sein. Die Plattformen werden der Verantwortung eines federführenden Ministeriums unterstellt. Gewöhnlich ist dies ein Innenministerium. Die eigentliche Arbeit soll aber eine „federführende Stelle“ übernehmen. Normalerweise wird dies von einer Kriminalpolizei verrichtet.

    Jeder „Single Point of Contact“ ist eine Anlaufstelle mit weitreichenden Kompetenzen. Sie wäre an das EU-Intranet sowie das interne Kommunikationssystem von Europol angeschlossen und dürfte darüber Verschlusssachen austauschen. Über Interpol würden alle Ausschreibungen an den „Single Point of Contact“ gerichtet. Die Anlaufstelle wäre auch zuständig für offene und verdeckte Fahndungen über das Schengener Informationssystem. Im Falle Deutschlands sind derartige Kompetenzen bereits beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden zentralisiert. Dort werden auch Anfragen aus den Bundesländern verwaltet.

    Eines der Probleme im unübersichtlichen Informationsaustausch ist das mehrfache Stellen von Ersuchen über mehrere Kanäle. Damit soll nun Schluss sein, wenn alle Ersuchen nur noch über den „Single Point of Contact“ laufen. Dieser einzige „Übermittlungskanal“ darf während eines laufenden Vorgangs nicht mehr gewechselt werden.

    Der „Single Point of Contact“ soll aber auch über einen Vollzugriff auf nationale, polizeiliche Datenbanken verfügen. Hierfür sollen die Anlaufstellen an das Intranet ihrer jeweiligen Regierungen bzw. Sicherheitsbehörden angeschlossen werden. Für Telefon, Fax und E‑Mail werden Reserve-Kommunikationsverbindungen vorgehalten. Die Anlaufstellen erhalten eigene, moderne elektronische Fallverwaltungssysteme.

    Anbindung von „Telefon- und sonstigen Telekommunikationsunternehmen“

    Doch damit nicht genug: Die neuen Anlaufstellen sollen über „Zugang zum größtmöglichen Spektrum an einschlägigen nationalen Datenbanken“ verfügen. In dem Ratsdokument heißt es dazu:

    Dies erstreckt sich insbesondere auf Datenbanken auf dem Gebiet der Strafverfolgung, Datenbanken für Identitätsdokumente, Fahrzeugregister, nationale Visadatenbanken, Datenbanken der Ausländerbehörden, Häftlingsdatenbanken, DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdatenbanken, den Informationsaustausch mit den nationalen Verbindungsbeamten, Grenzschutzdatenbanken, Handelsregister, automatische Nummernschilderkennung usw.

    Schnittstellen sollen auch zu „Strom- und der Wasserversorgungsunternehmen“ eingerichtet werden. Die geplante Anbindung von „Telefon- und sonstigen Telekommunikationsunternehmen“ lässt darauf schließen, dass auch der leichtere Zugriff auf abgehörte Telekommunikation geplant ist. Denn die Anlaufstellen können auch für die „Sofortgenehmigung“ dringender Überwachungsmaßnahmen angepingt werden.

    Nicht nur im föderalen System Deutschlands ist es problematisch, wenn die neuen „Single Points of Contact“ über die „umfassendste nationale Zuständigkeit“ verfügen sollen. Denn Polizei ist hierzulande Ländersache. Das hat man auch beim Rat der Europäischen Union bedacht und trägt einschränkend vor, nicht alle Leitlinien, Empfehlungen oder Beispiele seien „in jedem Mitgliedstaaten sinnvoll oder gar anwendbar“.

    Zunächst sind die Leitlinien auch nicht bindend. Es könnte aber gut sein, dass in einigen Jahren eine Verordnung daraus wird.

    9. Juli 2014
  • : How-To Analyze Everyone – Teil VIII: Browser-Fingerprints und Informationskrümel ohne Cookies
    CC-BY-SA 3.0 via wikimedia
    How-To Analyze Everyone – Teil VIII: Browser-Fingerprints und Informationskrümel ohne Cookies

    Du hast alle Cookies deaktiviert? Und das „Do Not Track“-Häkchen gesetzt? Nutzt einen Proxy? Und du denkst jetzt ist es ziemlich schwierig, dich im Internet zu tracken? Leider wiegst du dich da in falscher Sicherheit, denn nicht nur ein Cookie kann verraten, wer du bist. Auch die Eigenschaften, die dein Browser über sich und dein System verrät, können ein ziemlich einzigartiges Identifikationsmerkmal sein. Genauso wie ein selten vorkommender Name es entbehrlich macht, auch noch Adresse/Geburtsort/Geburtsdatum einer Person zu prüfen, um festzustellen, um wen es sich handelt, kann ein einzigartiger Browser-Fingerprint es leicht möglich machen, einen Nutzer zu tracken – ganz ohne Cookies, das Einfügen von IDs in URLs, HTML-Formulare oder andere klassische Tracking-Mechanismen.

    Das ist für diejenigen praktisch,die uns gezielt mit personalisierter Werbung beglücken wollen, auch wenn wir offensichtlich bereits Verkehrungen getroffen haben, damit genau das nicht passiert. Denn natürlich ist es aus kommerzieller Sicht ärgerlich, dass mittlerweile viele Nutzer Cookies blocken oder zumindest regelmäßig löschen. Wie das in Werbe-Sprech aussieht, kann man sich auf den Seiten von Zanox anschauen, einem großen Marketing- und ECommerce-Dienstleister:

    9. Juli 2014 29
  • : Universität in Athen will auf Geheiß eines Call Centers dem linken Serverprojekt Espiv den Stecker ziehen (Update: wieder da)
    Universität in Athen will auf Geheiß eines Call Centers dem linken Serverprojekt Espiv den Stecker ziehen (Update: wieder da)

    espivDer Rektor der Panteion Universität in Athen will das linke Serverprojekt Espiv vom Netz nehmen. Dies teilte das Administrationskollektiv „Cybrigade“ am gestrigen Montag mit. Hintergrund ist die Beschwerde des Call-Center Unternehmens OnLine Sales. Der Chef der Firma verlangt, ein unliebsames Posting zu entfernen. Der Mann fühlt sich darin beleidigt. Das Löschen des Eintrags ist aber nicht die einzige Forderung: Espiv soll die Namen der AutorInnen nennen.

    Wie bei unabhängigen Internetdiensten üblich weigert sich Cybrigade aber, irgendwelche Daten herauszugeben. Die seit sechs Jahren bestehende Gruppe macht darauf aufmerksam, dass keine IP-Adressen geloggt würden. Espiv betreibt die Domains espivblogs.net und espiv.net und sieht sich als eine Internet-Infrastruktur „gegen Kapitalismus und Hierarchie“. Die Gruppe setzt sich nach Selbstauskunft für „digitale Rechte, das unberührbare Recht auf Privatsphäre, abhörfreie Kommunikation und freie Meinungsäußerung“ ein.

    Nun republiziert das Kollektiv das beanstandete Posting in mehreren Sprachen. Darin wird zu einer Kundgebung bei OnLine Sales aufgerufen da der Arbeitgeber sich weigere Überstunden auszuzahlen ohne dass die betreffende Angestellte das „Verkaufsziel“ der Firma erreicht habe. Die Frau sei darüber hinaus verbal und körperlich angegriffen worden.

    Bislang scheint es keine gerichtliche oder polizeiliche Handhabe zu geben: Das Schreiben von OnLine Sales war laut der Mitteilung von espiv eine „außergerichtliche Mitteilung“ an die Universitätsverwaltung. In Griechenland haben Polizeibehörden traditionell keinen Zugang zu Universitäten. Das mag der Grund sein, weshalb neben vielen politischen Gruppen auch Serverprojekte den staatlich garantierten Schutz der Meinungsfreiheit suchen.

    Auch Indymedia Athen parkt seine Serverfarm auf einem Hochschulgelände. Die linke Webseite hatte letztes Jahr mit dem gleichen Problem zu tun: Ein Hochschulrektor ließ den Stecker ziehen, angeblich auf Anordnung von Behörden. Die hatten aber jede Beteiligung bestritten. Später machte Indymedia öffentlich, dass wohl doch der Rektor der Technischen Universität hinter der Repressalie steckte.

    Der Vorfall erinnert aber auch an die Auseinandersetzung der früher in den USA gehosteten Domain ucrony.net mit dem deutschen Schauspieler Til Schweiger. Schweiger hatte sich geärgert, dass auf einer Unterseite des Ucrony-Kollektivs ein Artikel über einen Anschlag gegen sein Wohnhaus erschien. In dem Posting hieß es, das „Millionenobjekt“ von Schweiger sei deswegen adressiert worden, da der frisch gebackene Tatort-Kommissar kurz zuvor in der Bildzeitung sein „Afghanistan-Tagebuch“ veröffentlichte (hier gespiegelt bei Indymedia). Auch seine Wohnadresse war genannt worden.

    Über seine Anwälte der Berliner Kanzlei Eisenberg und König hatte Schweiger schließlich erreicht, den mehrsprachigen Blog directactionde.ucrony.net abzuschalten. Die auf Medienrecht spezialisierten Anwälte erwirkten hierzu eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin gegen den Domain-Registrar domaindiscount24. Dieser sperrte daraufhin umgehend die komplette Top-Level-Domain. Gleichzeitig wurde auch jede Berichterstattung über die Maßnahme untersagt: Laut einer Presseerklärung des Betreiberkollektivs verbieten die Anwälte „ausdrücklich jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ des rechtlichen Vorgehens Schweigers.

    Ucrony.net bezeichnete sich als ein „Kollektiv von Freiwilligen“, das seit 2006 Privatpersonen und nicht-kommerziellen Projekten Subdomains anbot. Jetzt nicht mehr: Alle Webseiten von Bürgerinitiativen, Fotografen und Musikern in den USA, Deutschland, Großbritannien und Frankreich sowie sämtliche Mailserver bleiben seitdem abgeschaltet. Auch linke Webseiten kennen jedoch den Streisand-Effekt: Die Wohnadresse von Til Schweiger ist seit dem Rechtsstreit auch bei anderen Online-Medien zu finden.

    Update: Nachdem der Server gestern abgeschaltet wurde, ist er jetzt wieder da:

    On July 8th, 2014, members of the Cybrigade admin crew, as well as representatives of the Proledialers (call-centre workers, whose blog is hosted on espiv), went to the Panteion university premises. Their presence was enough to put the server back in operation.

    The attempted silencing of hundreds of collectives that use the espiv infrastructure was averted. Certainly, this does not mean that similar attempts by either the authorities or private individuals cannot occur in the future.

    8. Juli 2014 5
  • : Kontroverse Studie: Facebook spielt mit unseren Gefühlen
    Kontroverse Studie: Facebook spielt mit unseren Gefühlen

    facebook_bitesEine kürzlich veröffentlichte Studie hat für großes Aufsehen gesorgt: ein bei Facebook angestellter Forscher hat gemeinsam mit zwei weiteren Wissenschaftlern eine experimentelle Studie verfasst. Darin wurden die Newsfeeds von 689.000 Facebook-Nutzern manipuliert um herauszufinden ob sich die Stimmung eines Nutzers auf andere überträgt. Dazu wurden verschiedenen Nutzergruppen gezielt mehr „positive“ bzw. „negative“ Beiträge angezeigt. Im Vergleich zu Testgruppen, deren Newsfeed-Algorithmus unverändert blieb, wurde dann untersucht ob sich die manipulierten Nutzer anders verhalten. Das wurde daran gemessen, was sie selbst auf Facebook posteten. Das Ergebnis der Forscher: Emotionen sind auf Facebook tatsächlich „ansteckend“. Wer mehr positive Beiträge sieht postet auch selbst mehr Positives. Markus hat das Experiment auch in seiner N24-Kolumne erklärt. Die wissenschafltiche Methodik der Studie wurde durchaus auch kritisiert. Uns interessieren aber vor allem die grundlegenden Fragen, ob solche Experimente überhaupt vertretbar sind und welche Konsequenzen sie haben.

    Die Kontroverse: Dürfen die das?

    Die aufgrund der Studie entbrannte Diskussion dreht sich um die Kernfrage, ob eine solche Studie ethisch vertretbar ist oder nicht. Zwischen wissenschaftlichen und unternehmerischen Ethikstandards klafft eine große Lücke. Wissenschaftliche Regeln sind aufgrund von Fällen schrecklichen Missbrauchs in der Vergangenheit wesentlich strikter, wie Ed Felten, Professor an der Princeton University, in seinem Artikel erklärt. Ein Unternehmen wie Facebook ist durch solche Regeln nicht gebunden.

    7. Juli 2014 6
  • : De Maizières Datenschutzinitiative: Alter Wein in neuen Schläuchen? Wir veröffentlichen die Original-Vorschläge
    Thomas de Maizière. Foto: MC1 Chad J. McNeeley Lizenz: CC BY 2.0.
    De Maizières Datenschutzinitiative: Alter Wein in neuen Schläuchen? Wir veröffentlichen die Original-Vorschläge

    In der vergangenen Woche hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière seine „In­itia­ti­ve zur Datenschutz-Grund­ver­ord­nungge­star­tet. Diese besteht aus einem Schreiben an die aktuelle griechische und kommende italienische Ratspräsidentschaft sowie EU-Justizkommissarin Viviane Reding und der Ankündigung mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einen Dialog treten zu wollen. Das Schreiben enthält sechs Punkte, die das Innenministerium als „Kernfragen“ bezeichnet, „die bislang eine Einigung im Rat verhindert hatten“. Anders gesagt: Es handelt sich dabei vor allem um jene Punkte, mit denen die Bundesregierung bislang ihre Verzögerung der Verhandlungen in Brüssel legitimiert.

    Da das Innenministerium die Vorschläge lediglich in einer Pressemitteilung umreißt, veröffentlichen wir an dieser Stelle die Original-Vorschläge, die das Innenministerium verschickt hat:

    Einordnung der Initiative

    Was ist nun von den Vorschlägen de Maizières zu halten? Zunächst einmal kann die EU-Datenschutzverordnung als eine der wichtigsten (netz)politischen Großbaustellen Aufmerksamkeit und Initiative vertragen. Die geltende Datenschutzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1995 und ist kaum durchsetzungsfähig, während der informationstechnische „Fortschritt“ weiter Tatsachen schafft. In diesem Sinne ist das Schreiben des Innenministers zu begrüßen.

    7. Juli 2014
  • : HP und Orange verlieren Vertrag für EU-Intranet von Behörden und Polizeien – Telekom übernimmt
    Das neue sTESTA-System in einer Grafik der EU-Kommission. Neben EU-Agenturen und Polizeidatenbanken ist auch die EZB angeschlossen.
    Das neue sTESTA-System in einer Grafik der EU-Kommission. Neben EU-Agenturen und Polizeidatenbanken ist auch die EZB angeschlossen.
    HP und Orange verlieren Vertrag für EU-Intranet von Behörden und Polizeien – Telekom übernimmt

    Das „europäische Verwaltungsnetzwerk“ sTESTA wird demnächst nicht mehr vom US-Konzern Hewlett Packard (HP) und der französischen Orange Business Services (OBS) betrieben. Als neuer Betreiber konnte sich die deutsche T‑Systems durchsetzen. Der Wechsel zur 100%igen Tochter der Telekom geht laut einem Papier der EU-Kommission auf eine auf eine Neuausschreibung vom letzten Jahr zurück. Gleichlautend hatte sich das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage geäußert. Mit dem Betrieb durch T‑Systems firmiert das EU-Intranet unter dem Namen TESTA NG.

    sTESTA steht für „Secured Trans European Services for Telematics between Administrations“ (deutsch: „Transeuropäische Telematikdienste für Behörden“) und wurde ab Anfang 2007 neu errichtet. Es dient mehreren EU-Einrichtungen als Breitband-Backbone zum Austausch eingestufter Informationen. OBS und HP erhielten damals 210 Millionen Euro für die Installation.

    3. Juli 2014 2
  • : Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!
    Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!

    postcard_3_800Innenminister Thomas de Maizière hat am 30. Juni angekündigt, Vorschläge zu unterbreiten, um die europäische Datenschutzreform voranzubringen. Der Digitale Gesellschaft e.V. und der europäische Dachverband EDRi begrüßen diese “Initiative”, hatte doch Deutschland zuvor emsig daran gearbeitet, die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zu verzögern. Wie die im Dezember vom Spiegel veröffentlichten internen Dokumente des Rates zeigen, gehörte Deutschland zu den treibenden Kräften im Rat, die die Reform verwässern und verzögern wollten. Jetzt jedoch scheint Deutschland willig zu sein, voran zu schreiten.

    In einer Kurzmeldung kündigte der Innenminister an, konkrete Vorschläge an die italienische Ratspräsidentschaft zu übermitteln, um die bisherigen Punkte, bei dem im Rat keine Einigung gefunden werden konnte, zu klären. In Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten erklärte der Minister etwa:

    “Den Vorschlag für einen entsprechenden Art. 42a hatte Deutschland im Zuge der NSA-Debatte eingebracht.”

    Großartig! – Allerdings ist bekannt, dass die Europäische Kommission bereits 18 Monate vor der NSA Affäre jenen Artikel 42 vorgeschlagen hat. Aber wie kann dann Deutschland diesen Vorschlag (nun als Artikel 42a) in die Debatte einbringen, wie der Minister versucht uns glaubhaft zu machen?

    In dem ursprünglichen Entwurf der Verordnung, der während der Verhandlungsphase in der Kommission geleakt (.pdf) wurde, schlug die Hüterin der Verträge damals einen Anti-Überwachungsparagrafen vor. Nachdem das US Handelsministerium intensiv lobbyierte, verschwand jener Artikel 42 jedoch wieder aus dem Verordnungsvorschlag der Kommission. Kommissionspräsident Barroso wollte die Beziehung zur USA kurz vor der Aufnahme um die Verhandlungen des Freihandelsabkommen TTIP nicht gefährden. Im Januar 2012 veröffentlichte die Kommission dann den abgeschwächten Verordnungsvorschlag.

    Im Oktober 2012, acht Monate vor den Snowden Leaks, stellte EDRi dann die Plattform ProtectMyData.eu ins Netz. Dort wurden Vorschläge zur Verbesserung des Kommissionstextes gesammelt, unter anderem auch jener Artikel 42, der wieder in die Verordnung aufgenommen werden sollte.

    Des Weiteren hat der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, im November 2013 einen entsprechenden Änderungsantrag in seinen Berichtsentwurf aufgenommen (Artikel 43a neu)– acht Monate vor dem Brief de Maizières an die italienische Ratspräsidentschaft.

    Gut möglich, dass der Minister nichts davon mitbekommen hat, dass sein Vorschlag bereits seit zweieinhalb Jahren diskutiert wird. Vielleicht hat der Minister auch von der Kampagne von EDRi und dem Digitale Gesellschaft e.V., die Monate vor den Snowden Leaks begann, nichts mitbekommen. Vielleicht hat der Minister auch den Vorschlag im Europäischen Parlament, welcher lange vor den Snowden Enthüllungen gemacht wurde, übersehen. Vielleicht ist aber auch einfach nur 42 die Antwort. Daher wollen wir ihn natürlich auch nicht der Lüge bezichtigen.

    Links:

    Kurzmitteilung des BMI: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/06/initiative-zur-datenschutz-grundverordnung.html

    Leak des EU-KOMM Entwurfs vom Dezember 2011:
    http://statewatch.org/news/2011/dec/eu-com-draft-dp-reg-inter-service-consultation.pdf

    Spiegel Online: Deutsche Beamte bremsen Europas Datenschutz aus
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutsche-beamte-bremsen-europas-datenschutz-aus-a-936704.html

    US Lobbyismus gegen die Datenschutz-Verordnung
    http://edri.org/us-dpr/

    EDRi Vorschlag für die Aufnahme von Artikel 42 vom Oktober 2012
    http://protectmydata.eu/articles/articles-41–50/article-42/

    Offener Brief von NGOs an den EU Ministerrat vom 28. Januar 2014:
    International Data Privacy Day: We remind the European Council of our rights
    https://www.accessnow.org/blog/2014/01/28/international-data-privacy-day-we-remind-the-european-council-of-our-rights

    42
    http://hitchhikers.wikia.com/wiki/42

    Dieser Text von Kirsten Fiedler erschien zuerst auf englisch im aktuellen EDRIgram und wurde unter der Lizenz CC-BY 3.0 veröffentlicht. Übersetzung von Alexander Sander.

    3. Juli 2014 2
  • : „EU-USA Ministertreffen“ in Athen verabredet mehr Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten – Datenschutz nur Feigenblatt
    Wer würde diesen Leuten den EU-US-Datenschutz in die Hände legen? "Familienfoto" des "EU-US-Ministertreffens" in Athen.
    Wer würde diesen Leuten den EU-US-Datenschutz in die Hände legen? "Familienfoto" des "EU-US-Ministertreffens" in Athen.
    „EU-USA Ministertreffen“ in Athen verabredet mehr Zusammenarbeit von Polizeien und Geheimdiensten – Datenschutz nur Feigenblatt

    Vergangenen Mittwoch fand das hier bereits thematisierte „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ in Athen statt. Über den Atlantik reisten der Generalbundesanwalt Eric Holder und der Heimatschutz-Vizeminister Alejandro Mayorkas an.

    In deutschen Medien wurde die weit reichende Tagesordnung komplett ignoriert, dafür euphorisch über vermeintliche „Datenschutzgarantien der US-Regierung“ berichtet: Holder habe erklärt, EU-Staatsangehörige sollten gegen Datenschutzverletzungen durch Justiz und Polizei in den USA klagen dürfen – eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Mit der Ankündigung könnte neuer Schwung in die vor vier Jahren begonnen Verhandlungen des EU-US-Datenschutzabkommens kommen.

    Allerdings ist fraglich, wie ernst es die US-Regierung tatsächlich meint und auf welche Weise der „Privacy Act“ schließlich durch den Kongress überhaupt geändert würde. Die geheimdienstliche Kooepration bliebe ohnehin außen vor. Trotzdem gab sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verzückt und gab eigens eine Pressemitteilung dazu heraus. Es handele sich um ein „gutes und ermutigendes Zeichen“. Die EU-Vizekommissionspräsidentin und Justizkommissarin Viviane Reding kommentiert Holders Ankündigung als „ersten Schritt, um das Vertrauen in unsere transatlantischen Beziehungen wiederherzustellen“. Allerdings müssten rasche Schritte zur Gesetzgebung folgen:

    Worte zählen nur, wenn sie im Gesetz stehen. Wir warten auf die legislative Umsetzung.

    Über die Agenda des Treffens drang vor- und nachher nichts nach außen. Das einzige Dokument, aus dem einige Inhalte hervorgehen, ist eine Videoaufzeichnung der abschließenden Pressekonferenz. Demnach war die NSA-Affäre kein Thema mehr für das „EU-USA Ministertreffen“. Nur die Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte eine entsprechende Anmerkung gemacht, indem sie ihr Referat mit einem Hinweis auf die gestörten Beziehungen nach den Snowden-Enthüllungen einleitete.

    Ausweislich einer Notiz auf der Webseite des Heimatschutzministeriums hatte sich Malmström zuvor mit dem US-Staatsekretär getroffen. Über eine Kritik an der NSA-Spionage wird dort nichts gesagt, hingegen wird eine „untrennbare Verknüpfung der Sicherheit der USA mit jener unserer internationalen Partner“ behauptet. Mit Malmström sprach Mayorkas demnach auch über die Sicherheit kritischer Infrastrukturen, Transport und Handel:

    Earlier yesterday, Deputy Secretary Mayorkas also met with EU Commissioner Cecilia Malmström to discuss the inextricable link between the United States’ security and that of our international partners, underscoring the importance of continuing to work closely together to ensure the security of the global supply chain and trade and travel networks upon which all our nations’ economies and citizens rely.

    Gemeint sind wohl die Verhandlungen zwischen der EU und den USA: Vor dem Treffen war bekannt geworden, dass auch das „Freihandelsabkommen“ TTIP besprochen werden soll – jedenfalls soweit es die Bereiche Inneres und Justiz betrifft.

    Interessanterweise machen nur die Webseiten der beiden US-Teilnehmer weitere Angaben zu Themen der Konferenz in Athen. So heißt es bei Eric Holder:

    We dealt with the ever-increasing threat of cybercrime[…].One consistent theme ran through all our discussions: in a world of globalized crime and terrorism, we can protect our citizens only if we work together, including through sharing law enforcement information.

    Und wozu sollen also mehr „Informationen“ ausgetauscht werden? Es zeichnet sich ab, dass insbesondere das Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ zu weiteren Einschränkungen der Grundrechte und zu mehr Kooperation der Geheimdienste und Polizeien führen wird. Dabei geht es um Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die die z.B. in Syrien kämpfen und anschließend in ihre Herkunftsländer zurückreisen. Um Anschläge wie jenen im Mai in Brüssel zu verhindern, sollen neben dem verbesserten Informationsaustausch auch mehr „Bedrohungsanalysen“ angefertigt werden.

    Dabei soll die eigentlich bereits totgesagte EU-Passagierdatensammlung helfen: Vor jedem Flug werden die Daten der Reisenden mit Listen von Polizeien und Diensten abgeglichen, eine Aus- oder Einreise dann gegebenenfalls untersagt.

    Der US-Vizeminster Mayorcas legte nach und forderte gegen die „ausländischen Terroristen“ jedes verfügbare strafrechtliche und administrative Mittel einzusetzen. Insbesondere auf dem Gebiet der Cybersicherheit wünscht sich der Heimatschützer mehr Zusammenarbeit, damit unliebsame Vorfälle im Cyberspace möglichst früh erkannt würden.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Die abschließende Pressekonferenz des „EU-USA Ministertreffens über Justiz und Inneres“ vom Mittwoch in Athen

    30. Juni 2014 2
  • : Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst sind nicht allein: Auch der Verfassungsschutz will soziale Medien in Echtzeit ausforschen
    Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst sind nicht allein: Auch der Verfassungsschutz will soziale Medien in Echtzeit ausforschen

    Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will soziale Medien in Echtzeit überwachen, um aus den Nachrichten Rückschlüsse auf Verbindungen unter den Teilnehmenden der Kommunikation zu ziehen. Dies berichtet der aus dem Projekt „Geheimer Krieg“ hervorgegangene Rechercheverbund aus NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“. Demnach plane der Inlandsgeheimdienst den Aufbau einer neuen Referatsgruppe, insgesamt seien 75 Vollzeitstellen anvisiert. Die Fachabteilung trage den Namen „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ (EFI). Heute Nachmittag soll laut den Berichten der Haushalt des Innenministeriums beschlossen werden.

    Bereits 2012 habe die Behörde beklagt, eine manuelle Auswertung von Internetinhalten sei „nicht mehr möglich“. Standorte in Berlin und Köln sollten deshalb mit neuer Technik und Personal aufgerüstet werden. Hierfür solle ein „System zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von großen Datenmengen aus dem Internet“ entwickelt werden. Seit Frühjahr suche die Behörde bereits „IT-affine Sachbearbeiter/innen“ mit „Erfahrung in der Analyse großer Datenmengen“ sowie Informatiker für „Analysen von Internetprotokollen“ und zur „Beobachtung und Bewertung der technischen Fortentwicklung von Netzwerk- und Internettechnologien“.

    Der Inlandsgeheimdienst setzt schon jetzt Werkzeuge zur Auswertung Sozialer Netzwerke ein. Um welche Anwendungen es sich dabei handelt ist unklar, auch die genutzten Verfahren sind nicht bekannt. Möglich ist, dass lediglich die Kommunikation einzelner NutzerInnen oder deren Inhalte grafisch aufbereitet werden. Andere Anwendungen behaupten in der Lage zu sein, sogar Stimmungen in der Bevölkerung erkennen zu können. Die Ausspähung des öffentlich zugänglichen Internet wird als „Open Source Intelligence“ (OSINT) oder „Reality Mining“ bezeichnet. Die Funktionsweise derartiger Anwendungen hatten wir hier bereits beschrieben.

    26. Juni 2014 10
  • : Anzahl der bei Europol gespeicherten Personen steigt um fast die Hälfte
    Anzahl der bei Europol gespeicherten Personen steigt um fast die Hälfte

    Laut dem Jahresbericht der EU-Polizeiagentur Europol für 2013 hat sich der Anzahl gespeicherter Datensätze deutlich erhöht: So seien die im Europol Informationssystem (EIS) abgelegten Objekte um 31% auf rund 245.000 angewachsen. Noch drastischer fiel die Zunahme gespeicherter Personen aus. Diese sei um 47% auf rund 71.000 Verdächtige oder verurteilte StraftäterInnen gestiegen.

    General Report on Europol's activities in 2013_2

    Auch die Anzahl der MitarbeiterInnen steigt. Im Jahr 2013 arbeiteten 850 Personen bei Europol, darunter 160 sogenannte „Verbindungsbeamte“. Sie sind für den Kontakt zu den Behörden der EU-Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Agentur verfügt über ein Budget von rund 82,5 Millionen Euro.

    24. Juni 2014 4
  • : Angst vorm German Datenschutz? US-Spionagedrohne „Global Hawk“ flog doch nicht durch den deutschen Luftraum
    Die NATO-Übung "Unified Vision" fand in Norwegen statt. Die Riesendrohne "Global Hawk" wurde dabei aus den USA gesteuert.
    Die NATO-Übung "Unified Vision" fand in Norwegen statt. Die Riesendrohne "Global Hawk" wurde dabei aus den USA gesteuert.
    Angst vorm German Datenschutz? US-Spionagedrohne „Global Hawk“ flog doch nicht durch den deutschen Luftraum

    Für die im Mai 2014 in Norwegen stattfindende NATO-Übung „Unified Vision 2014“ war die mehrmalige Durchquerung des deutschen Luftraums mit einer Drohne des Typs „Global Hawk“ geplant: So war es auf luftwaffe.de zu lesen, auch die FAZ hatte das Thema aufgegriffen. Die von der US-Luftwaffe betriebene Riesendrohne sollte zwischen Sigonella/ Sizilien und Norwegen operieren. Eine entsprechende Genehmigung sei erteilt worden. Gesteuert wurde die Übungsmission von einer Kontrollstation auf einer Basis der US-Luftwaffe in Beale/ USA.

    Nun liefert das Verteidigungsministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage erstmals Details. Demnach sei der deutsche Luftraum ausgesucht worden, da es sich um die „kürzeste Wegstrecke“ für einen Flug von Sigonella in das Übungsgebiet nach Norwegen und zurück handele. Schließlich sei aber eine andere Route von Italien über Frankreich und Großbritannien nach Norwegen gewählt worden. Zu den Gründen werden keine Angaben gemacht, ursächlich könnte aber die brisante Ausrüstung der „Global Hawk“ gewesen sein. Denn die Drohne war mit einer Reihe von Aufklärungssensoren eingerüstet. Erst am 7. Mai, also dem Zeitpunkt wo auch die Meldung bei luftwaffe.de online ging, war die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hierüber informiert worden.

    Beim ersten Flug vom 8. bis 9. Mai seien elektrooptische Kameras und Geräte zur Radarabbildung an Bord gewesen. Hierfür ist die „Global Hawk“ im Gegensatz zum deutschen Derivat „Euro Hawk“ eigentlich gedacht. Überraschenderweise hatte die NATO-Drohne für den zweiten und dritten Flug aber zusätzliche Sensoren zur signalerfassenden Aufklärung (SIGINT) eingebaut. Deren Nutzung auch zu Testzwecken hatte in Deutschland Proteste von Datenschützern hervorgerufen, denn diese waren über die Flüge zuvor nicht informiert worden. War es also die Angst vorm German Datenschutz, der die NATO zum Umfliegen des deutschen Luftraums veranlasste? Denn das Verteidigungsministerium hatte der US-Luftwaffe nach eigenem Bekunden einen Sensorbetrieb „strikt untersagt“.

    24. Juni 2014 1
  • : „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ besucht übermorgen die Akropolis und verhandelt dann über das TTIP
    Übermorgen auf Klassenfahrt in Athen: Das US-Heimatschutzministerium trifft seine EU-Counterparts.
    Übermorgen auf Klassenfahrt in Athen: Das US-Heimatschutzministerium trifft seine EU-Counterparts.
    „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ besucht übermorgen die Akropolis und verhandelt dann über das TTIP

    Am Mittwoch findet unter der gegenwärtigen griechischen Ratspräsidentschaft wieder ein „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ statt. Als Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaten nehmen die griechischen Minister Charalampos Athanasiou (Justiz, Transparenz und Menschenrechte) und Vassilis Kikilias (Öffentliche Ordnung und Bürgerschutz) teil. Seitens der EU reisen die Kommissarinnen Viviane Reding (Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft) und Cecilia Malmström (Innere Angelegenheiten) nach Athen. Die USA werden von Eric Holder (Generalbundesanwalt, Justiz) und Jeh Johnson (Heimatschutz) vertreten. In der Ankündigung heißt es, die Konferenz solle „aktuelle Fragen von beiderseitigem Interesse“ erörtern und „Wege zur Stärkung der Zusammenarbeit“ sind Gewöhnlich ist auch die jeweils folgende EU-Präsidentschaft bei den Konferenzen zugegen, in diesem Falle wären also auch die Justiz- und Innenminister Italiens eingeladen. Das letzte derartige „EU-USA-Ministerratstreffen“ hatte im November in Washington stattgefunden. In der Abschlusserklärung findet sich kein Wort zu den US-Spionageaktivitäten: Stattdessen wird die transatlantische Zusammenarbeit in höchsten Tönen gelobt.

    Was übermorgen inhaltlich auf der Tagesordnung steht ist unklar: In der deutschen Version der Einladung fehlen Hinweise hierzu gänzlich. Mitgeteilt wird aber, dass der Tross am Morgen die Akropolis besucht. In der englischen Ankündigung ist immerhin davon die Rede, dass insbesondere über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sowie damit einhergehende Verträge verhandelt wird. Wahrscheinlich steht auch das immer noch vertrödelte Datenschutzrahmenabkommen zwischen EU und USA auf der Agenda. Um die NSA-Affäre wird es wohl nicht gehen: Der US-Generalbundesanwalt Holder hatte letztes Jahr vorgeschlagen, die Spionagetätigkeiten in einer „EU/US High level expert group“ zu erörtern. Da die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zu geheimdienstlichen Maßnahmen über keine Kompetenzen verfügen, sollten sie ausgeschlossen werden. Jedoch war Gilles de Kerchove, der „EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung” eingeladen worden.

    23. Juni 2014 2
  • : Wikimedia-Veranstaltungsreihe „Digitale Kompetenzen“ in Berlin startet zum Thema Datenschutz
    Wikimedia-Veranstaltungsreihe „Digitale Kompetenzen“ in Berlin startet zum Thema Datenschutz

    Digitale Kompetenzen LogoMit dem Thema des Wissenschaftsjahres 2014, „Digitale Gesellschaft“, beschäftigt sich eine Veranstaltungsreihe von Wikimedia Deutschland, die am Montag startet.

    Los geht’s mit dem Thema „“Datenschutz – Eine unterschätzte digitale Kompetenz?” am 23. Juni 2014, ab 19:00 in den Räumen von Wikimedia Deutschland (Tempelhofer Ufer 23–24, 10963 Berlin). Diskutieren werden Imke Sommer (Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Bremen), Martin Müsgens (Referent der EU-Initiative klicksafe) und Prof. Karsten Weber (Professor für Allgemeine Technikwissenschaften an der TU Cottbus-Senftenberg).

    Aus dem Einladungstext:

    20. Juni 2014
  • : Bundesregierung plant Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für E‑Mail-Anbieter vorzuschreiben, Voßhoff freut sich
    Bundesregierung plant Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für E‑Mail-Anbieter vorzuschreiben, Voßhoff freut sich

    In einem Interview vom 4. Juni mit iRights äußern sich der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber und Staatssekretär Gerd Billen des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz über die geplanten Vorhaben der Bundesregierung bei der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Dabei äußern sie sich auch zu einer Festschreibung der Pflicht für E‑Mail-Anbieter, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung standardmäßig anzubieten:

    Kelber: […] natürlich kann man das Thema Datenschutz nicht allein der individuellen Verantwortung überlassen, sondern muss es rechtlich und international regeln. Da kommt die europäische Datenschutz-Grundverordnung ins Spiel, wo sich die neue Bundesregierung auch als treibende Kraft sieht, und in der es auch darum geht, festzuschreiben, dass Internetdienstleister privacy by design und Privatsphäre-freundliche Voreinstellungen anbieten müssen.

    […]Das läuft unter dem Stichwort Datenschutz oder privacy by design. Der Anbieter muss als Voreinstellung eine nach dem Stand der Technik sichere Variante anbieten – die der wissende Kunde, wenn er möchte, für sich unsicherer machen kann.

    20. Juni 2014 24
  • : PRISM vor dem Europäischen Gerichtshof: 10 Fragen an Max Schrems
    PRISM vor dem Europäischen Gerichtshof: 10 Fragen an Max Schrems

    Im Zuge der Veröffentlichung der ersten Snowden-Dokumente wurde bekannt, dass US-Behörden mithilfe des PRISM-Programms die zentralen Rechner (und damit die Kundendaten) von allen größeren Internet-Firmen direkt anzapfen. Am 25. Juni 2013 beschwerte sich Max Schrems, Jurastudent und Gründer der Initiative „Europe v Facebook“, daher bei der irischen Datenschutzbehörde und verlangte von ihr eine Untersuchung. Die Behorde ist zuständig, weil sich viele US-Unternehmen aus Steuergründen in Dublin niedergelassen haben. Als sich diese jedoch weigerte, den ungehemmten Datentransfer von Millionen europäischen Facebook-Nutzern an die USA zu untersuchen und Schrem’s Forderung als „frivol und schikanös“ („frivolous and vexatious“) bezeichnete, ging er gegen die Untätigkeit der Datenschutzbehörde in Irland vor Gericht.

    Am 18. Juni entschied nun der irische High Court, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Sache entscheiden soll. Der Richter erkannte in seinem Urteil implizit an, dass eine kleine Datenschutzbehörde neben einer Fish-and-Chips-Bude in Dublin kein wirklicher Gegner für Giganten wie Facebook oder Google ist. Daher fragt er den EuGH in seinem Urteil (pdf), ob die Safe Harbor-Regeln mit Artikeln 7 und 8 der Grundrechte-Charta vereinbar sind (Paragraph 71, S. 33) und ob einzelne Datenschutzbehörden entscheiden können, ob Safe Harbor ein „angemessenes Datenschutzniveau“ gewährt (Paragraph 84, S. 36).

    Wir haben Max Schrems zu den Einzelheiten des Urteils befragt:

    netzpolitik.org: Was sind für dich die wichtigsten Punkte in diesem recht bizarr zu lesenden Urteil? Welche Fragen werden dem EuGH gestellt?

    Das Urteil umgeht jede logische Konsequenz, weil auf mehreren Ebenen eigentlich der Fall zurück an die Datenschutzbehörde gehen sollte. Der Richter hat aber das Ding einfach zum EuGH bringen wollen. Was politisch auch durchaus sinnvoll ist.

    Der Richter stellt eine sehr weite Frage, die auf die Gültigkeit des „Safe Harbor“ an sich abzielt. Dabei wird gefragt, ob ein Abkommen aus 2000, wegen den faktischen Veränderungen (9/11, Kampf gegen den Terror, NSA, PRISM) und wegen der Einführung der EU-Grundrechtecharta noch gültig sein kann.
    Außerdem ist in der Frage verpackt, ob die Irische Behörde trotz einer weiteren Gültigkeit des Safe Harbour, eventuell im Einzelfall anders entscheiden kann. Dafür findet sich aber die Antwort schon in Artikel 3 des Safe Harbour: Das geht.

    netzpolitik.org: Du beschwertes Dich auf Twitter, dass die Medien fehlerhaft über das Urteil berichteten. Was war da los?

    Am Mittwoch hat Reuters erst falsch berichtet, dass wir „abgewiesen“ wurden und dann haben Journalisten probiert, aus dem Urteil viel rauszulesen das dort einfach nicht steht. Ich glaube, die meisten Journalisten hatten keine Ahnung, dass „Safe Harbor“ die Rechtsgrundlage für den Großteil des EU-US Datenaustausches ist. Wenn da dran gesägt wird, dann ist das viel heftiger als das „Recht auf Vergessen“ und zumindest wirtschaftlich viel heftiger als das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Da kommt also ordentlich was auf uns zu.

    netzpolitik.org: Was ist denn eigentlich die Safe-Harbor-Vereinbarung?

    Safe Harbor ist eigentlich eine Entscheidung der EU-Kommission. Generell dürfen Daten nicht aus der EU ins Ausland geschickt werden, weil man dort eben den Datenschutz nicht sicherstellen kann. In den USA gibt es die Möglichkeit, dass sich Unternehmen „selbst verpflichten“, sich an eine verkrüppelte Version des EU-Datenschutzes zu halten. Das sind die „Safe Harbour“-Prinzipien. Dann dürfen diese Unternehmen EU-Daten erhalten, auch wenn es in den USA keinen Datenschutz in unserem Sinne gibt. Die Lösung ist aber stark kritisiert, weil es in der Praxis einfach kein echter Schutz ist.

    20. Juni 2014 3