Datenschutz
-
: Neue IT-Agentur wird „zentraler Dienstleister“ von EU-Polizeidatenbanken. Weiterer Aufwuchs wird geplant
SIS, VIS und EURODAC werden von der neuen Agentur eu-LISA verwaltet. Hier könnte auch die "Verknüpfung" erfolgen. : Neue IT-Agentur wird „zentraler Dienstleister“ von EU-Polizeidatenbanken. Weiterer Aufwuchs wird geplant
Am 1. Dezember 2012 hatte die EU-Kommission die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen hochgefahren. Unter dem Kürzel „eu-LISA“ sollten in Estland zunächst drei polizeiliche Informationssysteme administriert werden. Das Visa-Informationssystem (VIS) und die Finderabdruckdatenbank Eurodac wurden sofort angeschlossen. Die Verwaltung des Schengener Informationssystem (SIS) musste hingegen einige Monate warten, bis die seit Jahren geplante Migration zum „SIS der zweiten Generation“ (SIS II) vollzogen war. Offiziell ist Tallinn der Sitz von eu-LISA. Die eigentliche („technische“) Arbeit wird allerdings in Strasbourg verrichtet, wo auch das SIS II angesiedelt ist. Frankreich und Estland hatten sich zuvor beide für den Sitz von eu-LISA beworben. Wie das SIS II bleibt auch das VIS in einem französischen Rechenzentrum. Eurodac wird weiter in Räumlichkeiten der Kommission in Luxemburg und Brüssel betrieben, aber über eine „Fernverwaltungsverbindung“ ebenfalls aus Frankreich administriert. Auch Eurodac soll aber endgültig nach Strasbourg migrieren.
Um die Datenbanken auch bei einem Ausfall verfügbar zu halten, wurde ein Back-up-System in den Alpen bei Salzburg installiert. Wieder dürfte das SIS II Pate gestanden haben, dessen redundante Strukturen wie beim Visa-Informationssystem in einem Tunnel in Sankt Johann im Pongau gepflegt werden. Später soll auch Eurodac hinzukommen. Die Standorte in Estland, Frankreich und Österreich sind über eine gesicherte private Kommunikationsinfrastruktur und eine Breitbandverbindung vernetzt.
-
: Kommentar zum EuGH-Urteil: „Das Gericht hat Recht, aber das Ergebnis ist falsch“
Google: gut oder böse? : Kommentar zum EuGH-Urteil: „Das Gericht hat Recht, aber das Ergebnis ist falsch“ Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal Rigo Wenning, Justitiar des W3C und Mitbegründer des FITUG e.V.
-
: Wir sind alle Gmail-Nutzer: Datenschutz als Umweltproblem
: Wir sind alle Gmail-Nutzer: Datenschutz als Umweltproblem Was bringt es eigentlich für den persönlichen Datenschutz, wenn ich Googles Mail-Dienst nicht nutze? Viele Menschen, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, verlassen sich statt dessen auf Bezahl-Anbieter wie MyKolab oder Posteo und hoffen, so die Tentakeln von Google (und der NSA) wenigstens aus diesem Teil ihres digitalen Lebens heraus halten zu können. Nicht wenige betreiben gleich ihren eigenen Server.
Aber viele Menschen, mit denen wir uns austauschen, nutzen eben auch weiterhin die werbefinanzierten Dienste von Firmen wie Google oder Yahoo. Der Freie Software-Aktivist Benjamin Mako Hill hat sich die Frage gestellt, welcher Anteil der Unterhaltungen in seinem Postfach eigentlich durch Googles Server gegangen ist. Mako sitzt im Vorstand der Free Software Foundation in den USA und war einer der ersten, die die zunehmende Zentralisierung des Netzes als Problem benannt haben. Insofern hätte ich erwartet, daß der Anteil seiner Mails, die über Google geliefert wurden, eher niedrig ist. Aber falsch gedacht.
Kurz zusammen gefasst lautet sein Ergebnis:
Google has most of my email because it has all of yours
Im Einzelnen:
Despite the fact that I spend hundreds of dollars a year and hours of work to host my own email server, Google has about half of my personal email! Last year, Google delivered 57% of the emails in my inbox that I replied to. They have delivered more than a third of all the email I’ve replied to every year since 2006 and more than half since 2010.
-
: „Freiheit in Gefahr“, nicht erst #SeitSnowden – Themenspecial bei ZDF und ZEIT
CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/norbertloev : „Freiheit in Gefahr“, nicht erst #SeitSnowden – Themenspecial bei ZDF und ZEIT Beinahe ein Jahr ist es her, seit die ersten Enthüllungen aus den Snowden-Dokumenten veröffentlicht wurden. Das ZDF widmet diesem Anlass zusammen mit der ZEIT das Themenspecial „Freiheit in Gefahr“/„Im Visier der Datenjäger“. Hier ein paar Empfehlungen aus den Inhalten:
Verschwörung gegen die Freiheit: Der Journalist Elmar Theveßen hat eine zweiteilige Doku gedreht, die am Dienstag, 27. Mai 2014, 20.15 Uhr und am Mittwoch, 28. Mai 2014, 22.55 Uhr im ZDF gezeigt werden wird. Es geht um Hintergründe und Folgen der NSA-Überwachung und die Beteiligung deutscher Nachrichtendienste. Im ersten Teil „Big Brother und seine Helfer“ werden die Verstrickungen von NSA und Co. mit Internetunternehmen wie Google, Yahoo und Facebook beleuchtet. In Teil 2 „Big Brother im Weißen Haus“ wird besonders der massive Ausbau der NSA nach 9/11 unter George Bush illustriert und betrachtet, wie diese Aufrüstung unter Barack Obama sogar noch forciert wurde, womit eine uferlose Massenüberwachung möglich geworden ist. Aber nicht nur Amerika steht im Mittelpunkt dieser Folge, auch die beunruhigende, enge Zusammenarbeit des BND mit den US-Diensten wird unter die Lupe genommen.
-
: Andrea Voßhoff über Vorratsdatenspeicherung, konstruktive Lösungen und Daten als „Währung des Internets“
: Andrea Voßhoff über Vorratsdatenspeicherung, konstruktive Lösungen und Daten als „Währung des Internets“ Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte hat nach mehr als 100 Tagen Amtszeit ein Interview gegeben. In der Welt erklärt Andrea Voßhoff:
Die Welt: Ihre Ernennung zur Datenschutzbeauftragten hat Kritik provoziert, weil Sie 2007 für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.
Voßhoff: Ich sehe darin keinen Gegensatz zu meiner jetzigen Funktion. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben mittlerweile in wünschenswerter Weise klargestellt, dass das Instrument ein nachhaltiger und massiver Eingriff in die Rechte der Privatsphäre bedeutet. Aber: Beide Gerichte haben die Vorratsspeicherung von Daten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität nicht vom Grunde her abgelehnt und deshalb ist sie für die Politik wohl nicht vom Tisch.
Sehr ihr? Anlasslose Massenüberwachung und Datenschutz sind kein Widerspruch! (Im Gegensatz dem, was ihr Amtsvorgänger sagte.)
Die Welt: Von Ihnen wird als Datenschützerin erwartet, sich mit der Politik anzulegen und sich für die Sache zur Not auch Feinde zu machen. Liegt Ihnen das?
Voßhoff: Ich gehe keinem Konflikt aus dem Weg, wenn ich ihn für nötig halte. Aber ich bin auch jemand, der nach konstruktiven Lösungen sucht und die Konfrontation nicht als Selbstzweck betrachtet, wenn man etwas gemeinsam erreichen kann und auch will.
Na, wenn das keine Kampfansage ist!
Die Welt: Ist dieses Datenschürfen letztlich der Preis, den wir für die Annehmlichkeiten des Internets dauerhaft bezahlen?
Voßhoff: Daten sind die Währung des Internets. Ich will das gar nicht so negativ sehen. Bestimmte Daten können ja auch, etwa für die medizinische Forschung, sehr sinnvoll genutzt werden.
Fefe würde sagen: Keine weiteren Fragen.
-
: Brüsseler Diplomatenkreise: Transatlantisches Datenschutz-Abkommen wird zur Farce
: Brüsseler Diplomatenkreise: Transatlantisches Datenschutz-Abkommen wird zur Farce Vor fünf Wochen haben wir ein internes Dokument der EU-Kommission zum Verhandlungsstand des EU-US-Datenschutzabkommens veröffentlicht. Eine Woche darauf haben wir politische Entscheidungsträger dazu interview und kommentiert: Wenn die USA weiterhin blockieren, wird es scheitern. Jetzt berichtet Erich Möchel auf fm4.ORF.at:
Wie aus Brüsseler Diplomatenkreisen nun zu erfahren war, waren die letzten Sitzungen zum Thema von Frustration geprägt, denn die Kommissionsvertreter hatten außer Durchhalteparolen nichts vorzuweisen gehabt. Sechs Jahre nach dem Anstoß haben die Verhandler der Kommission noch nicht einmal einen brauchbaren Erstentwurf vorzuweisen.
Auch netzpolitik.org konnte seine Informationen über die Sitzung der Referenten für Justiz und Inneres beim EU-Ministerrat am 30. April verifizieren.
-
: Kommentar zum EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessen – Technik und Recht müssen zusammenarbeiten“
: Kommentar zum EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessen – Technik und Recht müssen zusammenarbeiten“ Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal Jan Schallaböck, der beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu Identitätsmanagement- und Datenschutztechnologien im Rahmen nationaler und internationaler Forschungskonsortien und ‑netzwerke arbeitet und forscht:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in letzter Zeit zwei vielbeachtete Entscheidungen zum Thema Datenschutz gefällt. Während seine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die auch einige Schwächen der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur gleichen Frage korrigiert, in der Zivilgesellschaft allgemeinen Jubel ausgelöst hat, gibt es zur jüngeren Entscheidung, die unter der Überschrift „Recht auf Vergessen“ rezipiert wird, gibt es allerdings von vielen Seiten kritische, bisweilen auch polemische Stimmen.
Der Sachverhalt und das damit zusammenhängende Urteil lassen sich schnell skizzieren: Ein Spanier (genaugenommen: die spanische Datenschutzbehörde) war gegen Google vorgegangen, weil eine Suchanfrage nach seinem Namen einen Link auf einen Zeitungsartikel zum Ergebnis hatte, in dem es um eine 16 Jahre zurückliegende Pfändung gegen den Kläger ging.
Nach den Vorgaben europäischen Datenschutzrechts ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter anderem dann zulässig, wenn das berechtigte Interesse der datenverarbeitenden Stelle gegenüber dem Interesse des Betroffenen überwiegt. Das Gericht diese Abwägung vorgenommen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Interesse des Betroffenen überwiegt, sich nicht mit einem lange erledigten Fehltritt konfrontiert zu sehen. Das Interesse von Google diesen Datensatz anzuzeigen muss dagegen zurücktreten. So weit, so schlüssig.
-
: Speicherpraktiken im Bundestag auf dem Prüfstand
: Speicherpraktiken im Bundestag auf dem Prüfstand Heute nachmittag wird die IuK-Kommission im Bundestag über die Speicherpraxis bezüglich Verkehrsdaten und Backups von Abgeordneten und Mitarbeitern debattieren. Im Februar hatten wir begonnen, Nachforschungen über Speicherpraktiken von Verkehrsdaten im Bundestag anzustellen. Auslöser war der Fall Edathy, bei dem durchschien, dass Verbindungsdaten der Abgeordneten gespeichert werden, aber Unklarheit herrschte, ob mit deren Wissen und Zustimmung, wie genau und in welchem Ausmaß. Von der Pressestelle bekamen wir auch keine aufschlussreichen Antworten. Wir bekamen lediglich folgende Standardaussage:
-
: Quarks & Co: Verdatet und verkauft
: Quarks & Co: Verdatet und verkauft Die Sendung „Quarks & Co“ hat heute über Big Data, Datenschutz und Überwachung berichtet: Verdatet und verkauft. Die Sendung gibt es bereits in der Mediathek zu sehen und demnächst auch im Video-Podcast. Mit dabei war ein Portrait von Max Schrems und seiner Initiative Europe vs. Facebook. Und zum Schluß gab es am Beispiel einer Protagonistin Sandra konkrete Hinweise, wie man sich online besser schützen kann, von Cookies löschen über Mails verschlüsseln bis hin zu TOR nutzen (auch wenn es langsamer ist).
Am Ende kam noch ein Aufruf, selbst politisch aktiv zu werden. Das ist ja auch eher ungewöhnlich:
Sandra weiß dass die Vorsicht bei den eigenen Daten alleine nicht ausreicht. Und dass man den Datenschutz nicht alleine dem Staat überlassen darf. Deswegen wird sie sich demnächst in der Netzgemeinde engagieren. Und für mehr Transparenz sorgen. […] Wir alle müssen uns an dieser Diskussion beteiligen. Es geht schließlich um unsere Zukunft.
Für eine TV-Sendung, die ein Massenpublikum anspricht, war das gut gemacht. Interessant ist auch das WDR.de-Dossier zu „Das Netz nach Snowden“.
Mit dem Quarks-Moderator Ranga Yogeshwar diskutiere ich am Donnerstag Abend in der Bundeskunsthalle in Bonn über das Thema im Rahmen von „„Follow me“ – die Talkreihe zur Digitalen Gesellschaft“. Mit dabei ist auch der Chef der Deutschen Telekom. Der Eintritt ist frei, aber man muss sich wohl anmelden.
-
: Kommentar zum EuGH-Urteil: „Vorrang des Datenschutzes vor Meinungs- und Informationsfreiheit“
: Kommentar zum EuGH-Urteil: „Vorrang des Datenschutzes vor Meinungs- und Informationsfreiheit“ Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt noch immer für Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Diesmal Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht:
Vor ein paar Tagen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Suchmaschinenanbieter wie Google verpflichtet werden können, Suchergebnisse aus ihrem Index zu löschen, wenn diese Treffer auf Inhalte verweisen, die personenbezogene Daten enthalten. Geklagt hatte ein Spanier, der eine amtliche Mitteilung auf eine ihn betreffende Zwangsversteigerung, die allerdings schon einige Jahre zurücklag, nicht mehr von Google indiziert haben wollte.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Google enthält zwei begrüßenswerte Klarstellungen:
1. Suchmaschinen verarbeiten personenbezogene Daten und zwar als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzrichtlinie der EU.
2. Google ist an europäisches Datenschutzrecht gebunden, weil es Daten auch innerhalb der EU verarbeitet. Im Rahmen einer weiten Auslegung der Richtlinie hält es der EuGH für ausreichend, dass Google in Spanien eine Niederlassung unterhält, die die Aufgabe hat, Werbeflächen für Google zu vermarkten. Da die Trefferergebnisse und die Werbung (Ad-Words) auf denselben Seiten angezeigt werden, erfolgt die Datenverarbeitung nach Ansicht des EuGH auch im Rahmen der Werbetätigkeit der spanischen Zweigniederlassung von Google. Und daraus folgt dann nach Ansicht des EuGH die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit. Diese alles andere als zwingende Annahme wird in der Rechtswissenschaft zu Diskussionen führen. Im Interesse einer effektiven Durchsetzung des europäischen Datenschutzrechts darf man sie aber zumindest rechtspolitisch begrüßen.
Problematisch ist das Urteil des EuGH vor allen Dingen aber deshalb, weil es das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht/Datenschutz einerseits und Meinungs‑, Presse- und Informationsfreiheit andererseits höchst einseitig zugunsten des Datenschutzes auflöst.
-
: Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter
: Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter Der Druck auf die deutsche Bundesregierung, die Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung voranzutreiben und zu einer Einigung im EU-Ministerrat beizutragen, wächst. Neben EU-Justizkommissarin Viviane Reding (np.org berichtete) drängten in dieser Woche auch die Verbraucherschutzminister der Länder sowie die Bundesdatenschutzbeuaftragte Andrea Voßhoff auf eine baldige Verabschiedung.
Nach der erfolgten ersten Lesung der Datenschutzreform im Europäischen Parlament sind die Mitgliedsstaaten am Zug. Ohne deren Einigung kann das europäische Gesetzgebungsverfahren, bei dem sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf eine Position einigen müssen, nicht fortgesetzt werden. Die deutsche Position ist dabei entscheidend für den Fortgang der Verhandlungen.
Voßhoff und Maas: Es drängt
Auf der 10. Verbraucherministerkonferenz der Länder sagte Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
Wir brauchen endlich ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht mit klaren und verbraucherfreundlichen Regeln. Ich setze mich deshalb für die zügige Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein.
Die Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus:
Unabhängig vom jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wäre es notwendig, bald eine europäische Datenschutzgrundverordnung zu verabschieden, weil der Datenschutz in der digitalen Welt dringend der Reform bedarf.
Bundesregierung: Es braucht noch
Jedoch sind weder Maas noch Voßhoff federführend für die Verhandlungen in Brüssel zuständig. Das alltägliche Verhandlungsgeschäft übernimmt eine Gruppe Beamter des Bundesinnenministeriums und auf der Ministerebene Thomas de Maizière (für Hintergründe vgl. diesen FAZ-Artikel). Und die Verhandler (und somit auch die offizielle Position Bundesregierung) sprechen eine andere Sprache als Voßhoff und Maas. So berichtete heise.de in dieser Woche vom 15. Euroforum-Datenschutzkongress, wo der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU), die Aufgabe hatte, das Wording der Bundesregierung zu präsentieren:
-
: SPIEGEL-Redaktion fordert: Kampf den Avataren
: SPIEGEL-Redaktion fordert: Kampf den Avataren Im aktuellen SPIEGEL fordert die Redaktion in einem Leitartikel, dass sich die Bundesregierung um eine digitale Weltordnung kümmern und Datenschutz zur vordringlichen Staatsaufgabe werden soll: Kampf den Avataren.
Datenschutz sollte ähnlich wie Umweltschutz zur vordringlichen Staatsaufgabe werden. Auch die Umwelt wurde über Jahrzehnte vergiftet, weil man es einer verantwortungslosen Industrie überließ, ihre Profite auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu gründen, ohne dafür zu zahlen. Der Staat hat die Pflicht, nicht nur die natürlichen Ressourcen der Menschheit zu bewahren, sondern ebenso ihre persönliche Ressource, die Würde. Die Politiker müssen sich jetzt um eine digitale Weltordnung kümmern, einen Gesetzesrahmen, der Machtmissbrauch verhindert. Dazu gehören ein scharfes Wettbewerbsrecht sowie Transparenz. Wir wollen wissen, wie unsere Avatare entstehen, wie sie zusammengebaut sind, auch um uns gegen sie wehren zu können.
Aufhänger ist natürlich Google. Allerdings scheint die Redaktion nicht wirklich davon überzeugt zu sein, dass Gabriel und Merkel dafür die richtigen Kandidaten sind und das Thema auch verstanden haben, bzw. sich ernsthaft damit beschäftigen wollen. Aber wenigstens versucht sie es mit diesem Tritt.
-
: Neue Vertragsklausel: Bundesregierung will Firmen kündigen können, die Daten weitergeben müssen
: Neue Vertragsklausel: Bundesregierung will Firmen kündigen können, die Daten weitergeben müssen Die Bundesregierung will öffentliche Aufträge nicht mehr an Firmen vergeben, die zur Weitergabe von Informationen an Dritte verpflichtet sind. Das geht aus Vertragsbestimmungen hervor, die das Innenministerium gegenüber netzpolitik.org erläuterte. Das trifft Firmen wie CSC, die trotz Geheimdienst-Nähe in viele große IT-Vorhaben des Bundes eingebunden ist.
Schon öfters haben wir über die Firma Computer Science Corporation (CSC) berichtet, bereits 2012 zum US-Zugriff auf Cloud-Daten und ab Januar 2013 als Prüferin des Staatstrojaners FinFisher, den das Bundeskriminalamt erworben hat. Größere Aufmerksamkeit erhielt die Firma aber erst, als nach den Geheimdienst-Enthüllungen des letzten Jahres das Buch Geheimer Krieg die enge Kooperation mit der NSA offenbarte. Seitdem haben wir nachgelegt, dass CSC in alle großen IT-Vorhaben eingebunden ist, die Bundesregierung der Firma aber trotzdem blind vertraut.
Gesten haben NDR, WDR und Süddeutsche berichtet, dass die Bundesregierung doch endlich etwas gegen Firmen, die eng mit anderen Geheimdiensten zusammen arbeiten, unternehmen will:
Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat die schwarz-rote Koalition nun die Vergaberegeln für sensible IT-Aufträge verschärft. Im Zweifel sollen verdächtige Firmen künftig von offiziellen Aufträgen ausgeschlossen werden. So müssen Unternehmen fortan unterschreiben, dass sie nicht durch Verträge oder Gesetze verpflichtet sind oder gezwungen werden, vertrauliche Daten an ausländische Geheimdienste und Sicherheitsbehörden weiterzugeben.
Wir haben dazu mal beim Innenministerium nach weiteren Informationen angefragt. Ein Sprecher des Ministeriums führte gegenüber netzpolitik.org aus:
-
: #rp14: Unternehmen bestimmen den Schutz unserer Daten – warum wir wissen sollten, wer nach uns fragt
: #rp14: Unternehmen bestimmen den Schutz unserer Daten – warum wir wissen sollten, wer nach uns fragt Die Herausgabe von Daten durch Internetfirmen ist nicht eindeutig rechtlich geregelt, das zeigt eine Studie aus Polen beispielhaft für die polnische Gesetzgebung. In der Folge entscheiden Unternehmen, nicht Recht und Gesetz über unseren Datenschutz. Das Vorhandensein zahlreicher Daten über uns im Netz ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Aber wer genau fragt eigentlich nach diesen Daten? Und wonach genau wird gefragt? Wie oft? Und mit welcher Absicht?
Katarzyna Szymielewicz, Mit-Gründerin und Vorsitzende der Panoptykon Stiftung Polen und Vize-Präsidentin von EDRi möchte das genauer wissen. Ihr zufolge befinden wir uns in einem Dschungel, einer Überwachungsmatrix, aus der wir herausfinden müssen. Als Schutz gegen die konstante Überwachung helfe nur mehr Transparenz. Sie stellte sich bei der re:publica’14 der Aufgabe, auf Grundlage ihrer Studien mit Panyoptikon die drängenden Fragen zu beantworten und den Überwachungsdschungel etwas zu lichten. Um dem Publikum klar zu machen: Why you should know who has been asking about you.
-
: Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch
Google: gut oder böse? : Kommentar zum EuGH-Urteil: Zuviel des Guten – Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu personenbezogenen Daten und Suchmaschinen sorgt für große Aufregung. Wir haben verschiedene Spezialexperten™ angefragt, ihre Meinung zum Urteil und Erwiderungen auf gängige Argumente auszuführen. Den Anfang macht netzpolitik.org-Blogger Leonhard Dobusch:
Im aktuellen EuGH-Urteil gibt es viele gute Punkte. Dazu zählen die Klarstellungen, dass Googles Geschäftstätigkeit von europäischer Gerichtsbarkeit erfasst ist, sowie dass die Tätigkeit einer Suchmaschine hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten unter die Europäische Datenschutz-Richtlinie fällt. Die Probleme der Entscheidung beginnen, wie Hans Peter Lehofer sehr schön aufgeschlüsselt hat, dort, wo der EuGH über die Empfehlung von Generalanwalt Jääskinen hinausgegangen ist.
Denn klarerweise geht es hier – wie auch in den Auseinandersetzungen rund um das Urheberrecht – um eine Güterabwägung. Die Grundrechte auf Datenschutz und Privatsphäre wollen abgewogen werden gegenüber der ebenfalls grundrechtlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit. Genau dieser Abwägung verweigert sich der EuGH jedoch in seinem Urteil, indem er dem Datenschutzinteresse des Einzelnen relativ weitreichenden Vorrang einräumt und qua richterlicher Rechtsfortbildung ein „Recht auf Vergessenwerden“ postuliert.
-
: Die IETF und die technischen und politischen Dimensionen von Privatsphäre im Internet
: Die IETF und die technischen und politischen Dimensionen von Privatsphäre im Internet
Die Internet Engineering Taskforce hat heute ein „Best Current Practice“-Dokument mit dem Titel „Pervasive Monitoring Is an Attack“ veröffentlicht, das sich dafür ausspricht, Internet-Protokolle zu entwerfen, die eine um sich greifende, ausschweifende Überwachung erschweren. Bei der adressierten Überwachung geht es zum einen um das Sammeln von Protokolldaten, die Informationen über die genutzte Anwendung enthalten sowie Metadaten preisgeben und zum anderen um aggressivere Attacken, die beispielsweise auf die Kompromittierung von sicheren Protokollen und Schlüsseln abzielen.Vom wem ein solcher Angriff auf die Privatsphäre von Internetnutzern ausgehen kann, fasst die IETF sehr breit:
The motivation for PM can range from non-targeted nation-state surveillance, to legal but privacy-unfriendly purposes by commercial enterprises, to illegal actions by criminals. The same techniques to achieve PM can be used regardless of motivation.
-
: Video von Snowden an Greenwald: E‑Mail-Verschlüsselung für Journalisten
: Video von Snowden an Greenwald: E‑Mail-Verschlüsselung für Journalisten Eine Randnotiz des größten Spähskandals der Menschheitsgeschichte ist, dass der Journalist Glenn Greenwald den Scoop seiner Karriere beinahe verpeilt hätte, weil er trotz mehrmaliger Aufforderung von Edward Snowden keine E‑Mail-Verschlüsselung einrichtete. Nachdem er die erste Mail unbeantwortet liess, schickte Snowden ihm eine Video-Anleitung. Und die gibt’s noch immer im Netz:
-
: Kritik an Googles Datenschutzbestimmungen aus Hamburg
: Kritik an Googles Datenschutzbestimmungen aus Hamburg Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg, will Google in Kürze offiziell auffordern, seine Geschäftspraktiken zu ändern. Caspar wirft Google bereits seit längerem vor, gegen deutsche Datenschutzbestimmungen und die informationelle Selbstbestimmung zu verstoßen, indem sie Nutzerdaten aus verschiedenen seiner Dienste unter einer einzigen Nutzer-ID zusammenführten – und damit ein aussagekräftiges Profil über den Nutzer anlegen.
Zu Googles zahlreichen Diensten neben der Suche gehören unter vielen anderen YouTube, GoogleMail und GoogleMaps, deren Datenschutzbestimmungen 2012 zusammengefasst wurden, damit die Verarbeitung der Informationen über verschiedene Google-Dienste hinweg zu ermöglichen. Begründet wurde das mit mehr Nutzerkomfort und besserer Anpassung von beispielsweise Autovervollständigungen an das Profil, doch letztlich wird durch die Neuregelung die Privatsphäre des Nutzers massiv beeinträchtigt, da scheinbar harmlose Einzelangaben über eine Verkettung sensible Informationen offenbaren können.
-
: EuGH: Vergessen im Netz muss möglich sein und Google muss sich an EU-Datenschutzrecht halten
: EuGH: Vergessen im Netz muss möglich sein und Google muss sich an EU-Datenschutzrecht halten Der Europäische Gerichtshof hat heute in Luxemburg entschieden, dass Google sich an europäisches Datenschutzrecht zu halten habe und verpflichtet werden kann, Links und Snippets aus seinem Webindex zu entfernen. Hier ist die Pressemitteilung zum Urteil: Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. (PDF)
Hintergrund ist der Fall des spanischen Staatsbürgers Mario Costeja González, der 2010 dagegen vorging, dass die Berichterstattung einer Tageszeitung immer noch bei Google sichtbar war, wonach er insolvent sei. Allerdings sei das Vergangenenheit und verdiene seiner Ansicht nach keine Erwähnung mehr (prominent bei Google). Bezüglich der Tageszeitung entschied ein spanisches Gericht, dass das Rechtens sei, aber bezüglich Google wurde die Entscheidung zur Verantwortung dem EuGH vorgelegt. Der hat heute sein Urteil verkündet.
Aus der PM:
-
: Reding: Deutschland Zünglein an der Waage bei EU-Datenschutzreform
: Reding: Deutschland Zünglein an der Waage bei EU-Datenschutzreform Die amtierende EU-Justizkommisarin Viviane Reding hat im Deutschlandfunk ein hörenswertes Interview gegeben. Anlass war die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage, ob Suchmaschinenbetreiber für ihre Ergebnisse verantwortlich gemacht werden können und inwiefern für Google europäisches Datenschutzrecht gilt. Die Kurzantwort: Ja, in beiden Fragen.
Neben dem zu erwartenden Urteil (das Interview wurde kurz vor der Verkündung aufgezeichnet) und der Frage, inwiefern die kommende EU-Datenschutzverordnung in genau solchen Fällen für Klarheit sorgt, ging es auch um den Verhandlungsfortschritt bei der Datenschutzverordnung. Nach der 1. Lesung im Europäischen Parlament sind hier die Mitgliedsstaaten am Zug. Ihre Entscheidung ist überfällig. Reding macht deutlich, woran es hakt:
Deutschland ist das Zünglein an der Waage. Wenn Deutschland aufhört mit dem Blockieren, dann haben wir eine neue Datenschutzverordnung. Dass Länder wie England nie mit dem Blockieren aufhören werden, das scheint mir eine Evidenz zu sein. Einige arbeiten in Europa in dem Sinne mehr mit den Amerikanern als mit den europäischen Partnern.
Zudem spricht die Justizkommissarin die morgen stattfindende Verbraucherschutzministerkonferenz der deutschen Bundesländer an, auf der auch ein Bekenntnis zur Datenschutzverordnung verabschiedet werden soll. Druck auf die Bundesregierung kann in dieser Frage nie schaden.
Das komplette Interview im MP3-Format findet sich hier.