
Der Deutsche Bundestag protokolliert Verbindungsdaten, die sich bei der Nutzung des Internets – durch Rechner aus dem Intranet des Deutschen Bundestages -, ergeben. Diese Protokolldaten dienen dabei folgenden Zwecken:
- Analyse und Korrektur technischer Fehler
– Gewährleistung der System- und Betriebssicherheit
– Optimierung des NetzesDie Protokolldaten werden für drei Monate gespeichert und regelmäßig gelöscht. Die Daten liegen für die betrieblich verantwortliche Stelle ohne Personenbezug vor. Eine automatische Personenzuordnung ist nicht möglich.
Eine etwas umfangreichere Antwort bekam etwa einen Monat später der Ältestenrat, beziehungsweise dessen Kommission für “Informations- und Kommunikationstechniken und Kommunikationsmedien” (IuK-Kommission) aus der IT-Koordination. Die Quintessenz daraus: Drei Monate Speicherung für alle Verkehrsdaten, dazu ebenfalls drei Monate Backups der Abgeordnetenrechner auf Bundestagsservern.
Der springende Punkt: Keiner der Abgeordneten schien sich dieser Praxis bewusst zu sein. Auch wenn der Vorgang in der Dienstvereinbarung „Nutzung elektronischer Medien“ zu finden gewesen wäre, in der Realität hat sich die wohl niemand vollständig zu Gemüte geführt. Außerdem gilt diese offiziell nur für die Verwaltungsbeschäftigte und nicht die Abgeordneten. Nun wird von großen Teilen der Abgeordneten befunden, dass eine so umfangreiche Speicherung zu weit geht. Thomas Jarzombek von der CDU sagte etwa, er sei davon ausgegangen, dass seine Internet-Kommunikation direkt gelöscht werde.
Deshalb wird heute die IuK-Kommission das Thema debattieren. Die Chefin der Kommission, Petra Pau von Die Linke fordert, die Speicherdauer der Verkehrsdaten auf wenige Tage zu verkürzen – ein Zeitraum, der für die Behebung eventueller technischer Probleme plausibel erscheint. Auch in anderen Parteien wird dieser Grundtenor geteilt. Einzig die Bundestagsverwaltung unter dem Parlamentspräsidenten Norbert Lammert scheint das alte Vorgehen zu verteidigen und findet, die stattfindende Speicherung sei für Servicezwecke angemessen.
Bezüglich des Backups der Abgeordnetenrechner gehen die Meinungen auseinander. Kommissionschefin Pau findet auch hier drei Monate zu lange und warnt vor unklaren Datenschutz- und ‑sicherheitsvoraussetzungen:
Würden Daten und Dateien vagabundieren oder für Unbefugte verfügbar sein, wäre das ein Eingriff wider das Mandat des Abgeordneten […] Drei Monate sind eindeutig zu viel.
Andere, wie Steffi Lemke, die für die Grünen in der IuK-Kommission sitzt, sieht in den Backups und deren Speicherdauer kein Problem, solange der Datenschutz gewährleistet sei.
Es dürfte eine spannende Debatte werden, deren Ausgang wir gespannt erwarten und bei der wir uns freuen, beim Anstoß mitgeholfen zu haben. Denn es geht nicht nur um die „VDS im Bundestag“. Entschließt man sich, die Speicherung im Bundestag zu kippen oder zumindest einzuschränken, wird es auch schwer, für die Speicherung der Verkehrsdaten der Gesamtbevölkerung zu argumentieren und die Rechte des Abgeordnetenmandates über die Rechte der Bürger zu stellen. Seit die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, ist das Thema, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung dennoch eingeführt werden könnte, wieder aktuell.