Im Zuge der Edathy-Affäre, möglichen Downloads über einen Bundestagsrechner und einem geklaut gemeldeten Notebook kamen Fragen auf, ob und wie der Bundestag eigentlich Daten der Abgeordneten und Mitarbeiter speichert. Wir haben der Pressestelle einen umfangreichen Fragenkatalog zum Thema geschickt und mussten ihnen knappe und wenig zufriedenstellende Antworten auf wenige Fragen regelrecht aus der Nase ziehen.
Nach Angaben von Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros kann man sich aussuchen, ob die durch die Bundestags-IT administrierten Rechner ein zentrales Backup erhalten oder auch nicht. Anscheinend hat man auch noch die Wahlmöglichkeit einer eigenen gesicherten Partition auf der Festplatte, für die man dann selbst verantwortlich ist. Wir wollten wissen, wie das mit den Backups genau abläuft und wer darauf möglicherweise Zugriff haben kann. Das spielt ja gerade eine Rolle bei der Frage, ob man trotz geklaut gemeldetem Notebook noch auf die Daten zugreifen könnte.
Die Pressestelle erklärte uns dazu grob das Backup-Konzept:
Die IuK-Kommission des Ältestenrates hat das Datensicherungskonzept der IT-Technik bereits 1997 behandelt. Die Sicherung erfolgt nach dem im IT-Bereich üblichen Generationenprinzip über 3 Monate. In der Sitzung der IuK-Kommission vom 27. Oktober 2011 wurde den Mitgliedern das Datensicherungskonzept in einer aktualisierten Fassung erläutert. Das Konzept beinhaltet, dass täglich eine inkrementelle Datensicherung (nur veränderte Daten werden gesichert) durchgeführt wird. Einmal pro Woche wird eine Vollsicherung aller Daten vorgenommen. Die Vollsicherung wird vier Wochen aufbewahrt. Jede vierte Vollsicherung wird noch einmal vier Wochen aufbewahrt (Drei-Generationenprinzip). Hierdurch wird gewährleistet, dass den Mitgliedern des Deutschen Bundestages eine Rücksicherung der Daten bis zu drei Monate zur Verfügung gestellt werden kann.
Das klingt wie eine Standardroutine, beantwortet aber nicht wirklich die Frage, ob und wer jetzt möglicherweise auf ein Backup des geklaut gemeldeten Rechners von Sebastian Edathy zugreifen kann.
Und was ist mit der Haus-internen Vorratsdatenspeicherung?
Viel spannender fanden wir aber die Sache mit der Bundestags-internen Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten, über die Medien bereits berichtet haben. Diese ist wohl nicht allen Bundestagsabgeordneten bewusst:
Vorratsdatenspeicherung bei den Bundestagsservern ist uns noch nicht lange bekannt, anders als Verwaltung behauptet http://t.co/d7NXljEJds
— Tabea Rößner (@TabeaRoessner) 19. Februar 2014
Die Antwort auf diese Frage dauerte recht lange und ist leider etwas unbefriedigend:
Der Deutsche Bundestag protokolliert Verbindungsdaten, die sich bei der Nutzung des Internets – durch Rechner aus dem Intranet des Deutschen Bundestages -, ergeben. Diese Protokolldaten dienen dabei folgenden Zwecken:
- Analyse und Korrektur technischer Fehler
– Gewährleistung der System- und Betriebssicherheit
– Optimierung des NetzesDie Protokolldaten werden für drei Monate gespeichert und regelmäßig gelöscht. Die Daten liegen für die betrieblich verantwortliche Stelle ohne Personenbezug vor. Eine automatische Personenzuordnung ist nicht möglich.
Da uns die Formulierung bekannt vorkam, haben sie einfach mal in eine Suchmaschine eingegeben. Heraus kam eine Standardformulierung aus einer Dienstvereinbarung. Eine Muster-Dienstvereinbarung beim Bundesdatenschutzbeauftragten liefert zugleich noch mehr Informationen, welche Verbindungsdaten konkret gespeichert werden könnten.
(2) Die Verkehrsdaten für den Internetzugang werden mit Angaben von
- Datum / Uhrzeit,
- Adressen von Absender und Empfänger (z.B. IP-Adressen)
- Benutzeridentifikation (z.B. bei der Verwendung eines Proxy-Servers)
- der aufgerufenen Webseiten und
- übertragener Datenmenge
protokolliert.
Und jetzt die Preisfrage, auf die uns die Pressestelle leider keine genaue Antwort geben wollte: Werden im Rahmen der hauseigenen Vorratsdatenspeicherung tatsächlich von allen Abgeordneten und ihren Mitarbeitern irgendwo die aufgerufenen Webseiten gespeichert, wer könnte darauf Zugriff haben und ist das allen Bundestagsabgeordneten auch bewusst?