Markus Reuter
-
: Angestellte von Technologiefirmen protestieren gegen ethnisch-religiöse Datenbanken
(Symbolbild) Foto: <a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC-0</a> <a href="https://unsplash.com/collections/309962/analytics?photo=p-xSl33Wxyc">Farzad Nazifi</a> : Angestellte von Technologiefirmen protestieren gegen ethnisch-religiöse Datenbanken Unmittelbar vor dem gestrigen Treffen Donald Trumps mit Vertretern der Tech-Konzerne stellten sich zahlreiche Mitarbeiter von Technologieunternehmen mit der Seite neveragain.tech gegen die Agenda des angehenden US-Präsidenten und dessen Absicht, ein Register von amerikanischen Muslimen einzuführen oder Immigranten abzuschieben.
In der Erkärung heißt es, dass die Unterzeichnenden sich in ihren Unternehmen dafür einsetzen, dass diese die Mitarbeit an Datenbanken verweigern, die eine ethnische und religiöse Identität oder eine nationale Herkunft offenlegen. Gleichzeitig wollen sich die Unterzeichnenden dafür einsetzen, dass existierende Datenbanken zurückgefahren oder gelöscht werden.
Ein Blick in die etwa 600 Namen umfassende Unterstützerliste verrät, dass die Thematik bei Angestellten aller großen Technologiefirmen – von Palantir bis Google – diskutiert wird.
-
: Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen
Foto: CC-0 <a href="https://unsplash.com/search/facebook?photo=DfMMzzi3rmg">William Iven</a> : Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen Richtet ein Unternehmen eine Facebook-Seite ein und lässt Kommentare auf dieser zu, muss der Betriebsrat zustimmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, berichtet die taz.
In dem Fall ging es darum, dass der Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus Marketinggründen eine Facebook-Seite eingerichtet hatte. Auf dieser Seite kritisierten User bestimmte Krankenschwestern und Ärzte öffentlich. Damit steige der Überwachungsdruck auf die Mitarbeiter, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt gegenüber der taz.
Betriebsräte müssen laut Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland zustimmen, wenn Maßnahmen eingerichtet werden, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Arbeitnehmer beitragen.
-
: FAKT-Recherche: Deutsche Konzerne offenbar in erheblichem Ausmaß von US-Spionage betroffen (Update)
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/electronicfrontierfoundation/14369529746/sizes/o/">EFF</a> : FAKT-Recherche: Deutsche Konzerne offenbar in erheblichem Ausmaß von US-Spionage betroffen (Update) Die vom amerikanischen Sicherheitstechnikhersteller Netbotz produzierten und mit möglichen Hintertüren für US-Geheimdienste versehenen Servermonitoring-Systeme sind bis heute in Deutschland im Einsatz. Das ergaben Recherchen des ARD-Magazins „FAKT“. Demnach bestätigten unter anderem der Antivirensoftware-Hersteller AVIRA und der Drucker- und Kopiererhersteller Ricoh-Deutschland den fortdauernden Einsatz dieser Netbotz-Geräte.
„FAKT“ liegen Belege vor, dass diese Geräte an Dutzende sicherheitsrelevante Firmen ausgeliefert worden sind. Darunter befinden sich Konzerne wie Jenoptik, MTU und OHB (Galileo-Programm). Betroffen sind außerdem Großkonzerne wie Volkswagen, die Deutsche Bank, die Telekom und Infineon sowie einer der größten Anbieter von Finanz- und Businesssoftware Sungard, die Groß-Kanzlei White&Case, welche die Bundesregierung und das Bayerische Landeskriminalamt berät.
Das ARD-Magazin hatte bereits im September aufgedeckt, dass die vom US-Sicherheitstechnikhersteller Netbotz in Umlauf gebrachten Servermonitoring-Systeme Hintertüren für US-Geheimdienste beinhalten. Dies belegen sowohl ein als geheim klassifizierter Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Jahr 2005 sowie aktuelle Recherchen des Magazins. Demnach hat eine Quelle den BND bereits 2004 auf diesen Vorgang hingewiesen. Eine technische Überprüfung eines der Geräte durch den BND ergab, dass das System verdeckt eine Verbindung mit einem amerikanischen Militärserver herstellen wollte.
Der BND beobachtete bereits 2005, dass Netbotz massiv an Kunden wie Regierungsstellen, z. B. das Auswärtige Amt, und Kunden im Bereich der Hightech- und Rüstungsindustrie herantrat. Im Bereich der deutschen Hightech-Industrie wurden Überwachungssysteme verkauft. Dabei bot Netbotz die Überwachungslösungen offenkundig unter Wert an.
Nach FAKT-Recherchen gelangten diese Informationen nicht vom BND an die zuständige Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Der heutige Besitzer von Netbotz, der französische Konzern Schneider Electric, erklärte, er hätte die Geräte überprüft, könnte die Vorwürfe aber nicht nachvollziehen. Unabhängige Dritte waren bei der Prüfung nicht involviert. Das Büro des französischen Ministerpräsidenten erklärte auf Anfrage: „Der Sachverhalt unterliegt der höchsten nationalen Geheimhaltungsstufe.“
Der „FAKT“-Beitrag läuft heute um 21:45 Uhr auf ARD.
(Der Artikel ist eine gekürzte Fassung einer von FAKT versendeten Meldung.)
Update 14.12.:
MTU Aero Engines dementiert gegenüber netzpolitik.org den Einsatz von NetBotz-Produkten: „Die MTU Aero Engines hat entgegen der Darstellung im FAKT-Beitrag keine NetBotz-Produkte an ihren weltweiten Standorten im Einsatz und ist somit von der Sicherheitslücke nicht betroffen.“
Gerade erreicht uns eine Stellungnahme von MDR Fakt, dass es sich im Beitrag gar nicht um MTU Aero Engines handele, sondern um MTU Friedrichshafen:
Wir haben die MTU Friedrichshafen als einen Kunde von Netbotz identifiziert und auch angefragt. Die Nennung des Namen MTU ist also korrekt. Leider wurde bei Netzpolitik der Name MTU Aero Engines verwendet. Dies ist jedoch eine separate Firma. Der Fehler liegt also nicht bei Fakt, da wir nur den Namen MTU gebraucht haben.
Und nach Auskunft von MTU Aero Engines fälschlicherweise aber deren Logo.
-
: Zensurdatenbank der großen Internetunternehmen könnte zu Overblocking führen
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/lewishamdreamer/79988877/sizes/o/">lewishamdreamer</a> : Zensurdatenbank der großen Internetunternehmen könnte zu Overblocking führen Sarah Jeong hat bei Motherboard die kürzlich eingeführte Zensurinfrastruktur bei Youtube, Facebook, Twitter und Microsoft beschrieben. Unter anderem hat die Redakteurin bei Facebook gefragt, ob die Filter auch zum Scannen privater Nachrichten genutzt werden sollen – und von der Pressestelle darauf keine Antwort bekommen.
Jeong weist auf die unterschiedlichen Regelungen der Unternehmen im Umgang mit Terrorismus hin. Während bei Facebook alles verboten sei, was auf eine wie auch immer geartete Unterstützung einer Terrororganisation hinweist, sind bei Youtube nur Rekrutierungsvideos und solche, die zur Gewalt aufrufen, verboten. In ihrer Presseerklärung stellten die Unternehmen zwar klar, dass beim Löschen immer noch die eigenen Regeln gelten würden und kein Automatismus entstehe, nur weil eine andere Firma etwas markiere. Doch daran gibt es Zweifel. Andy Sellars von der Boston University sagt gegenüber Motherboard: „Du hast einen Hammer gebaut und fragst jetzt die Welt nach Nägeln. Dieses System ermutigt dazu, mehr zu melden als nötig.“ Er sehe nicht, dass die Technologiefirmen zögern würden, markierte Inhalte zu löschen.
Inhalte über Terrorismus können Nachrichten sein
Gleichzeitig gebe es das Problem, zu definieren, was eine Terrororganisation und terroristische Inhalte denn eigentlich seien? Gegenüber Motherboard kritisiert Hugh Handeyside von der amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU das Vorhaben: „Diese Art von digitalem Fingerabdruck wurde genutzt, um Kinderpornografie zu identifizieren. Aber Kinderpornografie und so genannter Terrorismus sind nicht vergleichbar. Kinderpornografie ist immer strafbar, während die Inhalte über Terrorismus Nachrichten sein können.“
Gleichzeitig sieht Jeong die Gefahr, dass die gemeinsame Datenbank der Internetriesen bald Strafverfolger auf den Plan rufen könnte, die die Erkenntnisse nutzen wollen. Die gemeinsame Presseerklärung der Firmen schließe dieses Szenario nicht genug aus.
Wir haben in einem ausführlichen Artikel beschrieben „Warum die Uploadfilter der Internetkonzerne eine Gefahr für die Meinungsfreiheit sind“.
-
: Falschmeldungsverbot: Wie stellen Sie sich das jetzt vor, Herr Mayer?
Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC-0 1.0</a> <a href="https://unsplash.com/search/newspaper?photo=tUyYnO_VdP0">Sam Wheeler</a> : Falschmeldungsverbot: Wie stellen Sie sich das jetzt vor, Herr Mayer? Der CSU-Politiker Stephan Mayer will mit Fake-News und Desinformation im Internet aufräumen. Doch bevor es richtig losgeht: Wir haben da noch ein paar klitzekleine Fragen.
-
: Gegendarstellungen jetzt auch in Blogs
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/thomashawk/4595386436/sizes/o/">Thomas Hawk</a> : Gegendarstellungen jetzt auch in Blogs Selbst Gelegenheitsbloggern kann es passieren, dass sie eine Gegendarstellung veröffentlichen müssen. Christopher Lauer, ehemaliger Berliner Abgeordneter der Piraten, hat gerichtlich einen solchen Gegendarstellungsanspruch gegenüber einem privaten Blog durchgesetzt. Das Blog hat angeblich unrichtige Tatsachenbehauptungen über Lauer verbreitet und musste deswegen diese Gegendarstellung veröffentlichen. Das berichtet Thomas Stadler bei internet-law.de:
Interessant an der Entscheidung des Kammergerichts ist der Umstand, dass es sich um ein privates Blog mit nur unregelmäßigen Beiträgen handelt, wobei teilweise über Zeiträume von sechs Monaten hinweg kein einziger Blogbeitrag eingestellt wurde.
Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Diese Vorschrift setzt allerdings einen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten voraus, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden.
Stadler selbst bezweifelt, dass es sich bei dem betroffenen Blog um ein journalistisch-redaktionelles Angebot handelt. Die Entscheidung habe zur Folge, dass „selbst Gelegenheitsblogger […] als journalistisch-redaktionelle Anbieter gelten, mit der Folge, dass sie der erweiterten Impressumspflicht des § 55 Abs. 2 RStV unterliegen und der Gegendarstellungspflicht des § 56 RStV“.
-
: Nippel-Protest auf Instagram
Screenshot: instagram.com/genderless_nipples : Nippel-Protest auf Instagram Spaß mit den „Gemeinschaftsrichtlinien“ auf Instagram: Weil das soziale Netzwerk das Posten männlicher Nippel erlaubt, aber die Abbildung weiblicher Brustwarzen verbietet, haben Menschen den Account „Genderless Nipples“ eingerichtet. Er postet Brustwarzen von Männern und Frauen vollkommen kontextlos.
Die Aktion zeigt nicht nur, wie unterschiedlich Nippel sein können, sondern vor allem auch, dass die Brustwarzen von Männern und Frauen in der Nahaufnahme relativ schwer voneinander zu unterscheiden sind. Laut Slate.com soll Instagram auch gleich in die gestellte Falle getappt sein – und hat einen männlichen Nippel gelöscht.
Instagram war in der Vergangenheit schon aufgefallen, weil es Bilder von korpulenten Frauen gelöscht hatte.
-
: Protest gegen Ablehnung einer IFG-Anfrage: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat jetzt eine Verlagsseite
: Protest gegen Ablehnung einer IFG-Anfrage: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat jetzt eine Verlagsseite Fragdenstaat.de hat dem Jobcenter Nürnberg-Stadt unverhofft eine eigene Verlagsseite geschenkt, auf der die neuesten Publikationen der Behörde angepriesen werden. Sogar der Bundesinnenminister ist als Rezensent mit an Bord. Hintergrund der Aktion ist eine abgelehnte Informationsfreiheitsanfrage:
Das Jobcenter Nürnberg-Stadt will seine internen Weisungen und Arbeitshilfen nicht auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben, weil das Urheberrecht dem entgegenstünde.
Genauer: Die Weisungen seien „durch Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren erstellt“ und somit ein urheberrechtlich geschütztes wissenschaftliches Werk, das man nicht herausgeben könne.
Ob das Jobcenter ihre „Internen Weisungen und Arbeitshilfen“ doch noch per Informationsfreiheitsanfrage rausgeben muss, wird sich spätestens vor Gericht klären. Die Chancen dafür stehen gut.
-
: Rechtes Netz: Bayerischer Rundfunk analysiert Netzwerk von Pegida Nürnberg
Grafik: Bayerischer Rundfunk : Rechtes Netz: Bayerischer Rundfunk analysiert Netzwerk von Pegida Nürnberg Die Datenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR Data) hat die Netzwerke von fast 6.000 Facebook-Profilen, die den Nürnberger Ableger von Pegida auf Facebook geliked haben, untersucht. Dabei kommt BR Data zum Schluss:
Wie unscharf die Trennlinie zwischen der Organisation Pegida und der Partei AfD verläuft, zeigt sich in der Zahl der gemeinsamen Fans. Über die Hälfte der Anhänger von Pegida Nürnberg ist auch Fan der offiziellen Bundesseite der AfD. Die Seiten der AfD-Politikerinnen Frauke Petry und Beatrix von Storch stehen unter Pegida-Fans ebenfalls hoch im Kurs – ebenso wie rechtspopulistische Politiker aus Nachbarländern. Der real vollzogene Schulterschluss von Rechtspopulisten in Europa spiegelt sich somit auch auf Facebook wider.
Die Analyse lässt auch Rückschlüsse auf die Mediennutzung der Nürnberger Pegidisten zu: Am beliebtesten ist die Seite der neurechten Publikation Junge Freiheit, dicht gefolgt vom kremlnahen Fernsehsender RT Deutsch. Zu den Top 10 der fränkischen Pegida-Freunde gehören jedoch auch die Medien Focus Online, Huffington Post und N24. Focus Online war in einer Untersuchung der Süddeutschen Zeitung schon als Medium von Flüchtlingsgegnern aufgefallen, die Huffington Post mit rassistischem Clickbaiting.
-
: Werbeblocker: Adblock Plus gewinnt gegen Spiegel Online
Wer mit einem Adblocker surft, ist nicht überall willkommen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pixothings/26120326531/">pixothings</a> : Werbeblocker: Adblock Plus gewinnt gegen Spiegel Online Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Adblock Plus keine unzulässige Marktbeeinflussung darstellt. Geklagt hat Spiegel Online gegen den Werbeblocker-Hersteller Eyeo. Heise berichtet zum Fall:
Die Kläger stützten sich in dem Verfahren auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Blockade von Werbung und die Vermarktung einer prinzipiell kostenpflichtigen Whitelist stelle einen unzulässigen Eingriff in das Anzeigengeschäfts von Spiegel Online dar. Zudem beriefen sich die Kläger auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit.
Doch die Hamburger Richter lehnten die Anträge der Kläger vollumfänglich ab. So akzeptierte die 15. Zivilkammer das Argument der Anwälte Eyeos, dass Spiegel Online keine wirksamen Gegenmaßnahmen gegen die Blockade von Werbung eingebaut habe.
In Deutschland wird bei etwa jedem fünften Seitenabruf die Werbung blockiert. Das stört die Verlage, die mit Werbeeinblendungen Geld verdienen. Sie bekämpfen die Ad-Blocker gerade auf allen Ebenen. Bundesregierung und Bundesländer prüfen derzeit ein Verbot von Ad-Blockern. Bislang zu kurz kommt in der Auseinandersetzung, dass Werbenetzwerke Malware verbreiten können – und dass Ad-Blocker davor schützen.
-
: Nach Wikileaks-Veröffentlichungen: Sensburg fordert Konsequenzen für Ausschussarbeit
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/hfiguiere/11015406653/sizes/h/">Hub☺</a> : Nach Wikileaks-Veröffentlichungen: Sensburg fordert Konsequenzen für Ausschussarbeit Der jetzt online stehende 90 Gigabyte große Fundus an Dokumenten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss bietet der Öffentlichkeit erhellende Einblicke in Geheimdienstarbeit. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses könnte die Enthüllung jedoch erschweren.
-
: Gambia schaltet zur Präsidentschaftswahl Internet und Auslandstelefonie ab
Karte Gambias. Grafik: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC-BY-SA 3.0</a> <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Gambia#/media/File:Gambia-karte-politisch.png">de-user Domenico-de-ga</a> : Gambia schaltet zur Präsidentschaftswahl Internet und Auslandstelefonie ab Die Regierung Gambias hat am Vorabend der Präsidentschaftswahl sowohl das Internet wie auch Anrufe ins Ausland abgeschaltet. Das berichtet das Mediennetzwerk Fatu (unsere Übersetzung):
„Die Abschaltung betrifft alle vier Mobilfunkanbieter des Landes, die Internet für mobile Endgeräte liefern. Dazu gehören die privaten Unternehmen Africell und QCell sowie die staatliche Gamcel, die alle 3G-Internet anbieten. Betroffen ist auch Comium, der neueste private Provider, der 2G-Internet anbietet.“
Laut dem Bericht haben fast 100 Prozent der Gambier Zugang zu Mobilfunk. Internet über feste Anschlüsse ist hingegen wenig verbreitet.
In Gambia wird heute gewählt. Hintergrund für die Abschaltung des Internets ist die drohende Wahlniederlage des seit 22 Jahren regierenden Präsidenten Yahya Jammeh. Seine Herrschaft ist durch ein breites Oppositionsbündnis mit einem gemeinsamen Präsidentschaftskandidaten gefährdet. Etwa 900.000 Menschen sind im kleinen westafrikanischen Land wahlberechtigt. Wie der Deutschlandfunk berichtet, war schon der Wahlkampf von Festnahmen von Oppositionspolitikern und offenen Drohungen des Präsidenten überschattet. Zudem wurde ein Demonstrationsverbot erlassen.
Govt of Gambia orders Internet blackout ahead of national election. Service down since 20:05 UTC on 30-Nov. https://t.co/N3HqI1g8D8 pic.twitter.com/QWUUj1qneq
— Dyn Research (@DynResearch) December 1, 2016
Update 2.12. / 18 Uhr:
Die Opposition hat die Wahl gewonnen. Accessnow berichtet, dass das Internet wieder angeschaltet sei. -
: Was passiert eigentlich, wenn 32 Videokameras einen U‑Bahn-Waggon überwachen?
Überwachung sichtbar machen. Foto: Rocco and his brothers. : Was passiert eigentlich, wenn 32 Videokameras einen U‑Bahn-Waggon überwachen? Das Künstlerkollektiv „Rocco und seine Brüder“ hat einen Waggon in der Berliner U‑Bahn mit Videokameras überfrachtet. Die Aktion wendet sich gegen die zunehmende und flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums.
-
: Innenministerkonferenz fordert Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co
35 Millionen Menschen nutzen WhatsApp alleine in Deutschland. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href0"https://www.flickr.com/photos/captain_die/7697183522/sizes/l">Alexander Rentsch</a> : Innenministerkonferenz fordert Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co Die Innenminister der Länder wollen die Vorratsdatenspeicherung auf Instant-Messenger ausweiten. Damit hat diese Forderung jetzt auch Bundesländer erreicht, an denen die Union nicht an der Regierung beteiligt ist.

