Neue Abmahnungen der Cider Connection wegen Creative Commons

Screenshot: Facebook

Die Kanzlei Schroeder aus Kiel mahnt offensichtlich wieder wegen fehlerhafter oder unvollständiger Creative-Commons-Bildreferenzierungen ab. Das berichten Blogs sowie Leserinnen und Leser in Zuschriften an uns.

Das Geschäftsmodell der „Cider Connection“, das wir in einer Reportage im Juni letzten Jahres offenlegten, geht stark vereinfacht gesagt so: Ein Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) vertritt einen Fotografen. Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt, zumindest in vielen dokumentierten Fällen, den VSGE und mahnt in dessen Auftrag ab, wenn gegen die Lizenzbedingungen der Fotografen verstoßen wurde. In vielen uns bekannten Fällen handelt es sich beim Fotografen um Dennis S., der auf Flickr hunderte von Symbolfotos unter Creative-Commons-Lizenz abgelegt hat. Nach unserer Einschätzung ist die massenhafte Bereitstellung solcher Symbolfotos ein Honeypot, der Nutzer in eine Falle lockt, damit später auch massenhaft abgemahnt werden kann.

Gegenstand von aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Schroeder sind offenbar auch Bilder auf Facebook. In mindestens einem Fall hatte die abgemahnte Person einen Artikel von ihrer Webseite auf Facebook gepostet – und wurde dann für den fehlenden Lizenzhinweis beim automatisch von Facebook erstellten Artikelbild abgemahnt.

Firmen- und Beziehungsgeflecht der Cider Connection. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. (Stand Juni 2016)
Firmen- und Beziehungsgeflecht der Cider Connection. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. (Stand Juni 2016) - CC-BY-SA 2.0

Wer Abmahnungen und Lizenzforderungen vermeiden will, sollte sich bei der Nutzung von Creative-Commons-Bildern unbedingt an die Bedingungen der CC-Lizenzen halten. Diese sind:

  • Nennung des Urhebers,
  • Nennung des Titels, wenn vorhanden,
  • Nennung der Lizenz und Verlinkung auf diese.

Hilfreich bei der Nutzung von Wikipedia-Bildern ist der Lizenzhinweisgenerator.

Wir sind weiterhin an Hinweisen zum Vorgehen der Cider Connection interessiert und freuen uns über sachdienliche Informationen über die üblichen Kanäle. Insbesondere interessiert uns für die Berichterstattung auch, wenn rechtlich gegen diese Form der Abmahnungen vorgegangen wird.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

15 Ergänzungen

  1. Zur Abwehr drohender Kosten wegen des Unerlassungsanspruchs ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll. Jedoch sollten unbedingt alle Verstöße hiergegen entfernt werden, da der Gegner dies nachhält und dann eine Vertragsstrafe geltend macht.

    Auf die angekündige Klage wegen Abmahn. und Lizenzkosten warten wir noch immer. Vermutlich belässt man es beim Abmahnen.

    Negative Feststellungsklagen bieten sich nicht an, da dieser vorgeschobene „Verein“ keine Vollstreckungsmasse erwarten lässt. Man würde daher Gefahr laufen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    1. Top 1 der meistgemachten Fehler ist das Nutzen von CC im Irrglauben, wenn irgendjemand irgendwann irgendwo das Kürzel NC-sonstwas mit Content verknüpft hat,wäre eine Nutzung des Contents ohne Klärung von Schutzrechten möglich. Da die CC Promotion Boygroup aber genau diesen Quatsch tatsächlich promotet, kann zu nicht ernstgemeinter Vermutung Anlass sein, die CC Initiative ist selbst Teil der Abmahnindustrie und hat einen riesigen Honeypot unter die Leute gebracht.

  2. Wieso macht Cider das eigentlich so unnütz kompliziert? Einfacher ist doch,der Fotograf macht Fotos von Motiven die nachgefragt sind,irgendjemand Drittens kopiert diese, z.b von der HP des Fotografen, versieht diese mit NC-sonstwas, und sorgt dafür das diese gut zu finden sind. Der Nutzer nutzt diese im Vertrauen der CC Promotion, und wird zurecht fett abgemahnt. Ist doch einfacher als darauf zu spekulieren, dass die kryptische NC AGB falsch verwendet wird.

    1. Weil der Mensch der ein fremdes Bild unter CC stellt sich unter Umständen Abmahnfähig dadurch machen könnte. Ganz einfach. Und wenn man heraus findet, dass es sich um jemanden handelt, der im Auftrag des Fotografen oder dessen Rechtevertreters gehandelt hat kommt man ganz schnell in die Nähe von Gesetzen die nicht mehr im BGB stehen.

      1. Genau das passiert tagtäglich. Ganze Plattformen wie Pixabay usw. leben davon.
        Und wenn das erste Glied in der Kette ein anonymer Nutzer ist, dann viel Erfolg beim Nachverfolgen. Dem kann dann auch das BGB oder StGB völlig egal sein. Wer will ihn denn belangen? Abmahnung an wen denn?
        Wer sich als Bildnutzender auf so etwas einlässt muss halt wissen, dass es teuer werden kann. Als Bildnutzer hat mal eine Sorgfaltspflicht und gegen die verstößt man, wenn man die Rechtekette schon an der Stelle nicht mehr plausibel darlegen kann.

        1. Ich habe auch nicht geschrieben das man auf der sicheren Seite ist wenn man Bilder benutzt ohne zu wissen wo sie herkommen. Mein Text ging einzig und allein um die Frage warum Cider das nicht macht. Sie mögen gerne unmoralisch handeln, aber unmoralisch ist nicht unbedingt illegal.

          1. Naja, so schlau könnten die sicher wohl geradenochsein den unbekannten Dritten weder zu kennen noch angewiesen zu haben. Die CC Initiative krankt daran offensichtliche Zielkonflikre auszublenden.

  3. Absolut nützlich wäre ein Beitrag der ganz konkret (vielleicht sogar für jedes Lizenzmodell einzeln) aufzeigt wie ein wasserdichter Credit auszusehen hat.
    Ich bin zwar selbst Fotograf aber nutze auch als Inhaber einer Design-Agentur Bilder von Agenturen und auch CC-Lizenz-Bilder.

    Selbst mein Anwalt war sich nicht ganz sicher wie genau man einen Vermerk so setzt, das dieser wasserdicht ist.
    Ganz besonders interessant wird es dann wenn Bilder in Systemen wie WordPress auch als Beitragsbild genutzt werden.
    Denn dann wird es technisch schwierig weil ein Bild dann nicht nur im Beitrag selbst, sondern auch im Archiv und an anderen Stellen auftauchen kann, wo ein unter dem Bild angebrachter Verweis nicht automatisch mit erscheint.
    Hier stellt sich also die Frage ob die Angaben am Bild erfolgen müssen oder im Bild (Metadaten) ausreichen.
    Ich fänds toll wenn sich meine Wissenslücke diesbez. schliessen würde
    Gruß Axel

  4. Ich denke ein guter Credit sieht so aus:
    – Bild: [Titel] von [Name] unter [Lizenz]

    – Bild: „Butterstulle“ von „Hans Müller“ unter CC BY-SA 4.0
    oder
    – Bild: „Butterstulle“ von „Hans Müller“ unter CC BY-SA 4.0, bearbeitet durch „Lisa Schmidt“.
    – Bild: „Butterstulle“ von „Hans Müller“ unter CC BY-SA 4.0, bearbeitet durch „Lisa Schmidt“ und „Katja Meier“

    * den Lizenzhinweis „CC BY-SA 4.0“ als Link auf den Lizenztext ausführen
    * den „Namen des Urhebers“ evtl. auch als Link (webseite, flickrprofil, o.ä.) ausführen.

    Ob das „Wasserdicht“ ist kann ich nicht sagen, aber ich denke das es gut so ist. [Name] des Urheber und [Lizenzhinweis] mit verweis/link auf den Lizenztext sind Pflicht. So halte ich es zumindest.

    Zu Beitragsbildern in WordPress. Irgenwo muss der Lizenzhinweis stehen. Entweder Global oder im Beitrag selbst alá … Beitragsbild: „Eyecatcher“ von „Tom Schulz“ unter CC BY 4.0 …

    Ich bin kein Rechtsanwalt o.ä., denke aber das meine Vorschläge Inhalte/Werke Auszuzeichnen ganz in Ordnung sind.

  5. @ Axel Lauer

    Die Verwendung einer Mouse-Over-Funktion ist für eine Urheberbenennung i.S.d. Creative Commons-Lizenz nicht ausreichend. (Leitsatz aus Beckzeitschrift)

    LG München I, Endurteil vom 17.12.2014, 37 O 8778/14

    „Die von den Beklagten gewählte Mouse-Over-Funktion ist für eine Urheberbenennung im Sinne der Lizenz nicht ausreichend.
    Der Lizenztext fuhrt unter Ziffer 4.b. aus, dass die nach dieser Vorschrift erforderlichen Angaben – hierzu gehört die Angabe des Namens des Rechteinhabers – in jeder angemessenen Form gemacht werden können. Die von der Beklagten gewählte Mouse-Over-Funktion erfüllt diese Voraussetzung nicht. Dies ergibt sich bereits aus dem Sinn und Zweck der Lizenzbedingungen einerseits und der Funktionsweise der Mouse-Over-Benennung andererseits. Wie von Klägerseite ausgeführt, erscheint bei Wahl der Mouse-Over-Funktion der Name des Urhebers genauso wie der Hinweis auf die Lizenz lediglich dann, wenn man mit der Maus eine kurze Zeit auf dem Bild verweilt. Zudem sind der Urheber und die Lizenz nicht ersichtlich, sofern ein Endgerät ohne Maus bzw. eine entsprechende Funktion verwendet wind.
    Aufgrund dieser Gestaltung erscheinen der Name des Urhebers und die Lizenz bzw. deren Verlinkung nicht beim bloßen Betrachten des Bildes, Damit ist durch die gewählte Mouse-Over-Funktion nicht sichergestellt, dass jeder Nutzer den Namen des Urhebers und die verwendete Lizenz zur Kenntnis nimmt. Die Vorgaben, unter denen eine Lizenz überhaupt erst eingeräumt wird, werden somit bei einem Teil der zu erwartenden Aufrufe im Internet nicht eingehalten werden.“

    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-07963?hl=true

    Aus demselben Grund dürften Angaben ausschließlich in den Metadaten des Fotos wohl ebenfalls nicht ausreichen.

    Angaben *im* Foto können nur durch eine Bearbeitung des Fotos erreicht werden.

    Dies ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn man vom Rechteinhaber ein entsprechendes *Bearbeitungsrecht* erworben hat.

    Andernfalls könnte diese Bildbearbeitung eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

    Der sicherste Weg ist daher, alle erforderlichen Angaben (mit entsprechender Verlinkung) *am* Foto bereit zu stellen, es sei denn, der Urheber hat hiervon abweichende Vorgaben gemacht (vgl. § 13 UrhG https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html).

  6. Doch das ist genau die Schwierigkeit. Die Bilder mit einem der Lizenz nach vollständigen Text und entsprechenden Verlinkungen zu versehen. Bei Facebook beispielsweise werden die Bilder zum Link automatisch generiert, man kann den Urheber und die Lizenz zwar nennen, nicht aber verlinken. So jedenfalls mein Eindruck. Und was ist mit der Google-Bildersuche? Hier werden die Bilder vollständig autonom aus dem Zusammenhang genommen und ihrer Texte und Links *am* Bild beraubt. Einzige Lösung wäre es doch, die Google-Bildersuche auszusperren, oder?

    Für mich ist das ganze System der CC Lizenzen unausgegoren und lädt offensichtlich ein, nahezu unausweichliche Rechtsverstöße zu verfolgen. Gerade hier in Deutschland. Allein die Diskussion um das was erlaubt ist und was nicht, macht die Verwendung so kompliziert, das es nahezu unmöglich ist, CC-Lizenzierte Bilder rechtssicher zu verwenden. Vor allem Crossmedial. Für mich als Betroffener bleibt nur die Lösung, in Zukunft auf deartiges zu verzichten und andere Lösung zu suchen.

    1. Exakt, ich fotografieren jede Kleinigkeit selbst die ich irgendwo einsetzte, von der aus ein Dritter diese Fotos kopieren könnte. Selbst Agentur Fotos kaufe ich nicht ein da auch für diese u.u Nachlizensierd werden müssen, wenn die Nutzung unerwartet den kalkulieren Umfang sprengt.

  7. Ist es eigentlich Zufall, dass Cider und Cyber so nah beieinander sind? Da schweben mir gleich ein paar lustige Remixes vor, „Cider, Cider!“ und so. ^^

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.