Markus Reuter
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: Netzpolitischer Wochenrückblick KW5: Koalitionen und Karaoke
: Netzpolitischer Wochenrückblick KW5: Koalitionen und Karaoke Wir bieten erste Einblicke in die Zwischenergebnisse der Koalitionsverhandlungen. Dank unserer Hartnäckigkeit hat der Bundesrechnungshof endlich eine ausführliche Kritik am ehemaligen Internetminister Dobrindt veröffentlicht. Und ein AfD-Abgeordneter liest einen unserer Artikel im Rahmen einer Rede vor, versteht aber nicht den Inhalt. Das und mehr im Wochenrückblick. Auch als Newsletter.
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: Blockchain: Torsten Kleinz räumt mit ein paar Missverständnissen auf
Es gibt sogar Boote, die Blockchain heißen. : Blockchain: Torsten Kleinz räumt mit ein paar Missverständnissen auf Der Technikjournalist Torsten Kleinz macht in seinem Notizblog auf grundlegende Missverständnisse rund um das Thema Blockchain aufmerksam. Auslöser für den Rundumschlag war ein vor Fehlern strotzender Artikel im Online-Angebot der ARD.
In dem Artikel entgegnet er den gängisten Missverständnissen:
- Es gibt nicht „die“ eine Blockchain.
- Bitcoin ist nicht anonym.
- Blockchains verhindern weder Überwachung noch Identitätsdiebstahl.
- Auf der Blockchain werden per se keine Nutzerdaten per Verschlüsselung versteckt — eher im Gegenteil. Die Kryptographie stellt lediglich sicher, dass die Transaktionen korrekt sind.
- Dezentralität ist nicht gleichbedeutend mit Datensicherheit.
- Blockchains sind keine egalitäre Technik.
Auch gebe es gar nicht so viele Anwendungen, wo der Einsatz der Blockchain-Technologie Sinn ergebe. Kleinz warnt deshalb:
Wo immer ihr einen Artikel seht, wo die Blockchain einen revolutionären Anspruch verliehen bekommt, ersetzt das Wort „Blockchain“ durch das Wort „Spezial-Datenbank“. Denn Blockchains sind nichts anderes. Man kann auch ganz zentrale Datenbanken einrichten, die anonym, pseudonym oder öffentlich sind. Bei Blockchain ist es im Prinzip nicht anders. Bis auf die Tendenz, dass ganz private Daten auf einer Blockchain eher nichts verloren haben. Glaubt ihr, dass eine Spezial-Datenbank Google und Facebook bezwingen wird? Eher nicht. Und damit seid ihr im Bereich des überaus Wahrscheinlichen.
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: Digitales Archiv der Sinti und Roma kündigt Start im Oktober an
Die Projekt-Initiatorinnen Isabel Raabe und Franziska Sauerbrey. : Digitales Archiv der Sinti und Roma kündigt Start im Oktober an RomArchive ist ein internationales Projekt über Künste und Kulturen von Sinti und Roma, das von der Kulturstiftung des Bundes gefördert wird. Das digitale Archiv soll ab Oktober online gehen und will mit von Sinti und Roma selbst erzählten Gegengeschichten eine im Internet international zugängliche, verlässliche Wissensquelle schaffen, die Stereotypen und Vorurteilen mit Fakten begegnet.
Inhaltlich definieren 14 Kuratorinnen und Kuratoren die Darstellung und wählen künstlerische Beiträge für die Archivbereiche Bildende Kunst, Film, Literatur, Musik, Tanz, Theater und Drama und den interdisziplinären Bereich Flamenco aus. Darüber hinaus gibt es auch Material zur Bilderpolitik, Selbstzeugnisse im Zusammenhang mit der Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus sowie wissenschaftliches Material zur Bürgerrechtsbewegung.
Am Projekt sind insgesamt etwa 150 Personen aus 15 Ländern beteiligt. Über den Stand informiert schon jetzt ein Blog. Zahlreiche Projektpartner unterstützen das Vorhaben, das langfristig angelegt ist.
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: Studie: Nur noch jeder Achte fühlt sich von Medien systematisch belogen
: Studie: Nur noch jeder Achte fühlt sich von Medien systematisch belogen In Deutschland vertrauen wieder mehr Menschen den klassischen Medien, Informationen aus dem Internet misstrauen sie dafür mehr.
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: Berliner CDU-Fraktion nutzte Fahndungsfoto illegal für Überwachungswerbung
Als "Werbeanzeige" für das Volksbegehren nutzte die CDU-Fraktion ein Fahndungsfoto. (Verpixelung: netzpolitik.org) : Berliner CDU-Fraktion nutzte Fahndungsfoto illegal für Überwachungswerbung Wer am lautesten nach Sicherheit und Überwachung ruft, nimmt es manchmal mit den Gesetzen selbst nicht so genau. So die Berliner CDU-Fraktion: Sie hat Gesetze übertreten, um für mehr Videoüberwachung zu werben.
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: Gericht: Britisches Überwachungsgesetz teilweise rechtswidrig
Telefonüberwachung ist nur ein Teil des Gesetzes. : Gericht: Britisches Überwachungsgesetz teilweise rechtswidrig Der Court of Appeal, das zweithöchste Gericht Englands, hat das britische Gesetz Investigatory Powers Act in weiten Teilen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht bemängelte fehlende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sowie mangelnde Kontrolle der Befugnisse der Behörden, berichtet der Guardian. Geklagt hatte die Bürgerrechtsorganisation Liberty.
Die britische Regierung hatte in Erwartung des Urteils im November 2016 ein neues Gesetz beschlossen, das die Befugnisse zur Überwachung noch weiter ausbaut. Bürgerrechtler hatten es „Snooper’s Charter“ getauft und als „extremstes Überwachungsgesetz“ bezeichnet, das je in einer Demokratie verabschiedet wurde.
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: Studie: Nur 81 Prozent der Deutschen nutzen das Internet
: Studie: Nur 81 Prozent der Deutschen nutzen das Internet Erstmals nutzen mehr als 80 Prozent der Deutschen das Internet, dennoch steht immer noch ein Viertel der Bundesbürger digital im Abseits. 94 Prozent dieser Menschen sind über 50 Jahre alt. Das geht aus dem heute veröffentlichten D21-Digital-Index hervor (PDF).
Beim Einsatz von so genannten „intelligenten Geräten“ wie der Assistenzwanze Alexa sind die Deutschen noch skeptisch. So auch beim Datenschutz: Fast jeder Zweite ist für einen sparsamen Umgang mit eigenen Daten im Netz sensibilisiert und weiß, dass Dienste und Apps persönliche Daten weitergeben können. Andererseits scheinen vielen regelmäßige Passwortwechsel und Recherchen nach der Herkunft eines Servers zu kompliziert zu sein.
Der D21-Digital-Index wird seit 2013 unter der Schirmherrschaft des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mit der Landesmedienanstalt NRW und Privatunternehmen und Verbänden erhoben. Für die Studie wurde die deutsche Wohnbevölkerung ab 14 Jahren befragt. Im Bereich Breitband- und Internetnutzung waren es mehr als 20.000 Befragte, für die restlichen Bereiche mehr als 2.000.
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: Richard Gutjahr lässt Domain von rechtsradikalem Magazin Compact pfänden
Eine Domainpfändung tut weh und löst beim Gegner in jedem Fall eine Reaktion aus. : Richard Gutjahr lässt Domain von rechtsradikalem Magazin Compact pfänden Der Journalist Richard Gutjahr wehrt sich gegen Hate Speech und Verschwörungsideologien mit juristischen Mitteln aller Art. Weil Compact ehrenrührige Verdächtigungen in Umlauf brachte und eine Gebühr nicht bezahlte, musste die rechtsradikale Postille jetzt um ihre Internetadresse bangen.
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: Digitale Gesellschaft kritisiert Netzpolitik der kommenden Koalition
Vage Allgemeinplätze und insgesamt enttäuschend: Die Digitale Gesellschaft fordert eine bessere Digitalpolitik der kommenden Koalition. : Digitale Gesellschaft kritisiert Netzpolitik der kommenden Koalition Die Digitale Gesellschaft hat das Ergebnis der Sondierungen von Union und SPD in Sachen Netzpolitik als enttäuschend kritisiert – und fordert etliche Nachbesserungen.
In einer Pressemitteilung des Vereins heißt es:
In zentralen Fragen bei den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit, Netzneutralität, Urheberrecht, digitale Bildung und automatisierte Entscheidungsfindung konnten sich die Verhandelnden bislang gerade einmal auf vage formulierte Gemeinplätze einigen. Andere wichtige Themen wie die Abschaffung anlassloser Vorratsdatenspeicherungen, der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit oder die Gewährleistung umfassender Medienkompetenz fehlen komplett.
Die Digitale Gesellschaft hat einen Katalog mit netzpolitischen Empfehlungen für eine künftige Bundesregierung veröffentlicht.
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: Playboy verklagt Boing Boing – wegen Links
Bunny-Ohren: das Markenzeichen des Playboy. : Playboy verklagt Boing Boing – wegen Links Das Erotikmedien-Unternehmen Playboy verklagt das bekannte US-Blog Boing Boing, weil dieses in einem Artikel ein Youtube-Video eingebettet und einen Link auf den Bildhoster Imgur gesetzt hat. Die verlinkten Inhalte enthielten Bilder aller 746 Playmates, die der Playboy bis dahin veröffentlicht hatte.
Die Klage von Playboy basiert auf einer imaginären (und gefährlichen) Version des US-amerikanischen Urheberrechtsgesetzes, es gibt noch keinen Präzedenzfall. Der Playboy – einst legendärer Vorreiter für die Presse- und Meinungsfreiheit – führt jetzt eine abwegige Copyright-Theorie ein: Nach dieser ist es illegal, auf Dinge zu verlinken, die andere Leute im Internet gepostet haben. Und das unter der Androhung von Millionen Dollar Schadenersatz – eine Summe, die uns (und jedem anderen kleinen Verlag in Amerika) das Genick brechen würde.
Auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat für das Blog Stellung bezogen. Boing Boing habe keine Bilder des Playboys hochgeladen, veröffentlicht, gehostet oder gespeichert. Das Blog habe weder die Kontrolle über die Bilder noch habe es zur Verletzung der Urheberrechte beigetragen. EFF-Anwalt Daniel Nazer sagt:
Wir fordern das Gericht auf, diese äußerst fehlerhafte Klage abzuweisen. Journalisten, Wissenschaftler, Forscher und gewöhnliche Menschen im Internet haben das Recht, auf Material, auch urheberrechtlich geschütztes Material, zu verweisen, ohne davor Angst haben zu müssen, verklagt zu werden.
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: Breitbandmessung: Wenn deine Internetverbindung ein Backofen wäre
Wäre die Internetverbindung ein Backofen, könnten die Kunden sich wehren. : Breitbandmessung: Wenn deine Internetverbindung ein Backofen wäre Die Bundesnetzagentur hat den Jahresbericht Breitbandmessung herausgegeben. Die Ergebnisse sind erschreckend: Nur ein Bruchteil der Kunden bekommt die versprochene Geschwindigkeit. Weil die Verbraucherrechte schwach sind, können sie sich kaum wehren.
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: Schweiz: 50.000 Unterschriften für Abstimmung gegen Netzsperren gesammelt
Das Netzsperrengesetz soll sich gegen Glücksspiel richten. : Schweiz: 50.000 Unterschriften für Abstimmung gegen Netzsperren gesammelt In der Schweiz wird es eine Volksabstimmung gegen die im letzten Jahr beschlossenen Netzsperren geben. Seit Oktober hatten mehrere Bündnisse aus Partei- und Nichtregierungsorganisationen Unterschriften für die Volksabstimmung gesammelt. Nun sind die notwendigen 50.000 Stimmen beisammen.
Neben den Jungen Grünen und einem Komitee aus Jungfreisinnigen, Jungen Grünliberalen und der Jungen SVP hat auch ein Bündnis aus netzpolitischen Organisationen für das Referendum gekämpft: die Digitale Gesellschaft, die Internet Society Schweiz, die Piratenpartei Schweiz und der CCC Schweiz.
In einer Pressemitteilung des netzpolitischen Bündnisses heißt es, Eingriffe in die grundlegende Kommunikationsinfrastruktur seien das falsche Mittel, um komplexe gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Probleme zu lösen. Die Aufgabe der Kommunikationsinfrastruktur bestünde darin, zuverlässig, nicht-diskriminierend und kostengünstig Daten zu transportieren. Eine Regulierung des Glücksspiels müsse möglich sein, ohne diese kritische Infrastruktur durch Netzsperren grundlegend zu beeinträchtigen.
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: Philippinen: Lizenzentzug für regierungskritische Nachrichtenseite
Rodrigo Duterte steht wegen Menschenrechtsverletzungen und außergerichtlichen Tötungen in der Kritik. : Philippinen: Lizenzentzug für regierungskritische Nachrichtenseite Die philippinische Regierung hat am Montag „Rappler“, eine der größten Nachrichtenseiten des Landes, die Lizenz entzogen. Das Nachrichtenportal hatte in der Vergangenheit immer wieder über Menschenrechtsverletzungen der Regierung von Rodrigo Duterte berichtet.
Begründet wird der Lizenzentzug laut Guardian damit, dass Rappler nicht zu 100 Prozent philippinischen Bürgern gehören würde, es handle sich nicht um einen Angriff auf die Pressefreiheit. Im letzten Jahr hatte Präsident Duterte Rappler in einer Rede auf die „amerikanischen Eigner“ hingewiesen.
Die Nachrichtenseite Rappler selbst schreibt in einem Statement:
Das ist pure Schikane […] Wir werden Ihnen weiterhin Nachrichten bringen, die Mächtigen für ihre Taten und Entscheidungen zur Verantwortung und auf weitere Regierungsfehler aufmerksam machen, welche die Benachteiligten weiter entmachten.
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: Gegenmodell zu Uber & Co: Genossenschaftliche Taxi-App in London gestartet
Die Londoner Taxiapp gehört den Fahrern, die sie gemeinschaftlich betreiben. : Gegenmodell zu Uber & Co: Genossenschaftliche Taxi-App in London gestartet In London gibt es mit Taxiapp jetzt eine App, die von den Fahrern genossenschaftlich getragen wird. Im Gegensatz zur Vermittlung von Taxis über kommerzielle Apps müssen die Fahrer keine Kommission an ein Unternehmen abtreten, sondern zahlen nur eine Monatsgebühr von 20 £ für den Betrieb der Anwendung und werden dadurch Teil der Kooperative.
Der Gründer von Taxiapp, Sean Paul Day, sagt gegenüber dem Independent:
An einem Samstagabend ist es den Leuten egal, wie sie nach Hause kommen und ich verstehe das. Aber Taxiapp trägt zur Selbstermächtigung bei. Die Energie dafür ist gut – man tut tatsächlich etwas, das positiv für die Branche ist.
Die App hat vorerst nur eine Lizenz für die bekannten schwarzen Londoner Taxis. Laut Co-operative News ist es das Ziel, die Branche zu modernisieren, wobei Fahrer und Fahrgäste im Mittelpunkt stehen sollen und nicht ein Unternehmen, das aus beiden Seiten die meisten Gewinne herausschlagen will.
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: Moderation nach Gutsherrenart: Wie Twitter Accounts ohne Einordnung des Kontexts sperrt
Jörg Rupp verlor seinen Twitter-Account, ohne dass das Unternehmen einen beanstandeten Tweet in Kontext setzte. : Moderation nach Gutsherrenart: Wie Twitter Accounts ohne Einordnung des Kontexts sperrt Die derzeitige Löschorgie in sozialen Netzwerken trifft nicht nur prominente Fälle wie die Streetart-Ikone „Barbara“ und das Satire-Magazin Titanic. Der Fall von Jörg Rupp zeigt, dass Twitter nach Gutsherrenart Accounts sperrt ohne sich den Kontext von Tweets anzusehen. Widerspruch beantwortet das Unternehmen mit Standardfloskeln.
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: LuxLeaks: Urteil gegen einen der beiden Whistleblower gekippt
Der Kleinstaat Luxemburg gilt weiterhin als Steuervermeidungsparadies. : LuxLeaks: Urteil gegen einen der beiden Whistleblower gekippt Das oberste luxemburgische Gericht hat ein Urteil gegen einen Informanten in der LuxLeaks-Affäre gekippt. Der Whistleblower Antoine Deltour war von einem Gericht wegen Diebstahls zu zwölf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Die Strafe des Whistleblowers Raphaël Halet wird hingegen aufrechterhalten.
Die Whistleblower und ehemaligen Mitarbeiter der Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers (PwC) wurden in erster Instanz im Sommer 2016 verurteilt. Deltour bekam zwölf Monate Haft und 1500 Euro Geldstrafe. Die beiden hatten brisante Steuer-Dokumente an den Journalisten Edouard Perrin weitergegeben. Beide Whistleblower hatten stets betont, dass sie Missstände öffentlich machen wollten. Dies sei ihre Motivation gewesen. Um Geld sei es ihnen nicht gegangen.
Deltour und Halet hatten etwa 300.000 Dokumente entwendet. Sie enthüllten damit, wie Luxemburg Großkonzernen dabei half, Steuerzahlungen in Milliardenhöhe zu vermeiden. Der Fall löste neben einer Debatte um Steuerschlupflöcher auch Diskussionen darüber aus, wie Whistleblower besser geschützt werden können.
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: Wen die Polizei Hamburg auf Twitter blockiert, entscheidet das Social Media Team
Ein Twitter-Nutzer warf der Hamburger Polizei vor, dass sie sich wie in einem Polizeistaat verhalte - und wurde von der Behörde blockiert. : Wen die Polizei Hamburg auf Twitter blockiert, entscheidet das Social Media Team Darf die Polizei einfach Nutzer auf Twitter blockieren? Während die rechtliche Situation noch vor keinem deutschen Gericht geklärt wurde, geht die Polizei Hamburg davon aus, dass ihre eigene Netiquette zur Anwendung kommen kann.
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: Bundespolizei übermittelt Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ nach Russland
: Bundespolizei übermittelt Daten aus der Datei „Gewalttäter Sport“ nach Russland Die Bundespolizei hat 2017 in mehreren Fällen Datensätze aus der so genannten „Hooligandatei“ an russische Behörden weitergegeben. Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft, die 2018 in Russland stattfindet, könnten tausende Datensätze auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage an das Land übermittelt werden.
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: FBI klagt über verschlüsselte Handys – mal wieder
FBI-Chef Wray will mehr Handys durchleuchten. Unser Foto zeigt ein Beleuchtungsgeschäft eines Namensvetters. : FBI klagt über verschlüsselte Handys – mal wieder Auf der International Conference on Cyber Security (ICCS) in New York hat FBI-Chef Christopher Wray beklagt, dass seine Behörde im Jahr 2017 knapp 7.800 Geräte wegen Verschlüsselung nicht knacken konnte. Es handle sich dabei um etwa die Hälfte aller Geräte, für die dem FBI eine rechtliche Grundlage zur Durchsuchung vorlagen.
In seiner Rede forderte Wray eine „verantwortungsvolle Lösung“: Verschlüsselung solle stark und sicher, aber so beschaffen sein, dass sie Ermittlungen nicht behindere. Wie das technisch ohne Hintertüren gehen soll, ließ der FBI-Chef allerdings offen.
Im Kampf gegen Verschlüsselung sprechen Geheimdienste, Polizeien und Innenpolitiker immer wieder vom „Going Dark“. Die Ermittler tappten wegen Kryptografie im Dunkeln, so die These. Kritiker und Wissenschaftler widersprechen dem, weil die Polizei durch die Digitalisierung eine Vielzahl zusätzlicher Daten zur Verfügung habe.
